Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1199604.pdf
Größe
138 kB
Erstellt
29.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.06.17, 08:09

öffnen download melden Dateigröße: 138 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03225 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 12.04.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Weiterentwicklung des ehemaligen Elsterstausees - Grundsatzbeschluss Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt, den Status des Elsterstausees als Gewässer/ Stauanlage gemäß §§ 67 und 68 SächsWG aufzugeben. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das wasserrechtliche Verfahren zur Entwidmung der Stauanlage planerisch vorzubereiten und zu beantragen. In diesem Verfahren ist auch der weitere Umgang mit der gesamten Stauanlage, insbesondere dem Westdamm, zu klären. 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept zur Nutzung der ehemaligen Stauanlage einschließlich der technischen Anlagen zu erarbeiten. Dabei ist die ehemalige Stauseesohle zu einem Flächenmosaik aus Offenland und Weidenhegern zu entwickeln. Aus naturschutzfachlichen Gründen wird ein Teil der Fläche der natürlichen Sukzession überlassen. 4. Die Ratsversammlung beschließt, die ehemalige Stauseesohle zukünftig insbesondere als Flächenbasis für die Landschaftspflege im Umfeld des Cospudener Sees sowie für die Pflege der Hochwasserschutzanlagen an der Weißen Elster durch Beweidung zu nutzen. Weiterhin sollen die Flächen als Reserve zur Futterversorgung der Tiere des Wildparks Leipzig zur Verfügung stehen. 5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Flächen außerhalb der Stauseesohle zu einem extensiven Erholungsgebiet zu entwickeln und zu unterhalten. Dabei sollen unter Beachtung der finanziellen und personellen Ressourcen Informationspunkte zur Historie des ehemaligen Elsterstausees, zur Landschaftspflege mit Weidetieren, Forstwirtschaft und Natur inhaltlich entwickelt, installiert und unterhalten werden. Sachverhalt: 0. Einleitung Der Elsterstausee liegt im Süden der Stadt Leipzig. Er ist nicht wie die meisten Gewässer in das Gelände eingeschnitten, sondern auf das anstehende Wiesengelände in den 1930er Jahren aufgesetzt und künstlich gedichtet worden. Der See liegt mehrere Meter über dem Grundwasserhorizont. Im Zusammenhang mit der Einstellung der Wasserversorgung des Elsterstausees ist das ehemalige Gewässer seit dem Jahr 2009 trocken gefallen. In der Ratsversammlung am 18.03.2009 wurde gemäß des Antrages Nr. IV/A 301 vom 27.02.2009 beschlossen, dass sich die Stadt Leipzig zum dauerhaften Erhalt des Elsterstausees bekennt, wenn dies wirtschaftlich vertretbar ist. Um eine belastbare Aussage zur Wirtschaftlichkeit treffen zu können, wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Untersuchungen durchgeführt und Gutachten erstellt. Die zahlreichen Arbeitsschritte fanden in Abstimmung mit der AG Elsterstausee statt, in der neben Stadträten verschiedener Fraktionen auch die einschlägigen Behörden vertreten sind. Fazit Die Stauanlage, die in den 1930er Jahren errichtet wurde, entspricht nicht mehr den heute gültigen technischen Regelwerken. Um einen Weiterbetrieb zu gewährleisten, muss die Stauanlage der DIN 19700 entsprechen. Die nachfolgenden, ausführlichen Aussagen belegen, dass diese Stauanlage nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Der See könnte nur mit beträchtlichem Aufwand und Eingriffen in den Naturhaushalt wieder in Betrieb genommen werden. 1. Erläuterungen zu den Beschlusspunkten 1. und 2. Sofern der Elsterstausee wieder mit Wasser befüllt werden soll, müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben eingehalten werden. So fordert die für eine wasserrechtliche Genehmigung zuständige höhere Wasserbehörde, die Landesdirektion Sachsen, eine vertiefende Überprüfung entsprechend DIN 19700 zur Standsicherheit der umlaufenden Böschung. Auf Grund der sehr hohen Kosten (über 100.000,- €) erfolgte noch keine Beauftragung dieser vertiefenden Überprüfung. Zur Abschätzung der Standsicherheit bei einer Befüllung des Elsterstausees wurde zunächst eine Standsicherheitsabschätzung beauftragt, die ausreichend belastbare Ergebnisse als Grundlage für eine Entscheidung durch den Stadtrat bringen konnte. Die Standsicherheitsabschätzung (AN: GGL Geophysik und Geotechnik GmbH) setzt sich aus mehreren Prüfelementen zusammen. Auf diese wird nachfolgend eingegangen: 1 a) Prüfung der Konformität entsprechend DIN 19700 Durch ihre Kubatur und den vorhandenen Gehölzbewuchs entsprechen der West-, Ost- und Süddamm nicht der DIN 19700 und sind somit nicht gebrauchstauglich. Zur Herstellung der Gebrauchstauglichkeit sind folgende Maßnahmen notwendig: • Erstellung eines Standsicherheitsgutachtens (als Ergänzung der vorliegenden Standsicherheitsabschätzung) für die Stauanlage gemäß DIN 19700 • Sicherung des Ost-, Süd- und Westdammes durch eine Spundwand oder Neuaufbau der Kubatur Der Neuaufbau der Kubatur erfordert zwingend die Entfernung des Gehölzbestandes einschließlich Wurzeln. Dies ist ein naturschutzfachlicher Eingriff, der kompensiert werden muss und kostenintensiv sein wird. Fazit • Die aus dem hier dargestellten, erforderlichen Maßnahmenumfang resultierenden Kosten für die Stadt Leipzig zur Herstellung der Gebrauchstauglichkeit sind sehr hoch (sie werden auf über 4 Mio. Euro geschätzt, siehe Punkt 2). • Aus ökologischer Sicht wird die komplette Beseitigung aller Gehölze auf den Dämmen naturschutzfachlich und -rechtlich als sehr kritisch beurteilt. Es würde zu einem erheblichen Eingriff in das Landschaftsbild und von Biotopstrukturen kommen. Auf Grund der fehlenden Konformität zur DIN 19700 ist eine Wiederbespannung des Elsterstausees aktuell nicht in wirtschaftlich vertretbarem Kostenrahmen möglich. Nur mit einem hohen finanziellen Aufwand und erheblichen Auswirkungen auf den Naturhaushalt kann die Gebrauchstauglichkeit hergestellt werden. Darüber hinaus bestehen Risiken des dauerhaften Betriebes bezüglich der übrigen Anlagenteile, die aktuell nicht abgeschätzt werden können. Soweit dies genehmigungsfähig wäre, würden die entsprechenden Kompensationsmaßnahmen auf Grund ihrer Dimension nicht nur weitere erhebliche Kosten nach sich ziehen, sondern es ist auch davon auszugehen, dass auf Grund des Mangels an geeigneten Kompensationsflächen erhebliche Probleme bei der Umsetzung dieser entstehen werden. 1 b) Standsicherheit Untersucht wurden punktuell: • • • Aufbau der Dammkörper (Schichtenverzeichnis) Sicherheit gegen Suffosion (Materialtransportgefahr) Wasserdurchlässigkeiten der Dämme (kf-Werte) • • Böschungsbruchgefährdung Auftriebs- und hydraulische Grundbruchgefährdung Die Resultate der punktuellen Standsicherheitsabschätzung zeigen, dass • der Norddamm wahrscheinlich auf Grund seiner Mächtigkeit von 60 bis 85 m standsicher ist. • die bindigen bis gemischtkörnigen Dammkörper (Süd- und Ostdamm) sowie der darin vorhandene Auelehm im Wesentlichen schwach durchlässig bis sehr schwach durchlässig und die Dämme ohne Beachtung des Gehölzbestandes standsicher sind. • der im Westdamm zur Weißen Elster eingebaute stark schluffige Kies jedoch als durchlässig bis schwach durchlässig zu klassifizieren ist, woraus sich Wasserwegsamkeiten des Elsterstausees und das Ausbilden von Sickerlinien ableiten lassen. Damit ist er nicht standsicher. Fazit • Die aufgeführten Defizite in Bezug zur Standsicherheit, dem Materialtransport, der Neigung der landseitigen Böschung zum Elsterstausee und des starken Bewuchses belegen, dass das statische System Elsterstausee keinen Einklang zum derzeitigen Regelwerk bildet. • Der Gutachter wies ausdrücklich darauf hin, dass die im geotechnischen Bericht beinhaltete Darstellung der Bodeneigenschaften auf stichpunktartiger Baugrunderkundung beruht und lokale Abweichungen nicht erfasst sind. Mit dem konkreten Eingriff in den Baugrund können sich Detailerkenntnisse ergeben, die zu Planungsanpassungen und erhöhten Kosten führen können. 2. Gegenwärtig erkennbare Kosten bei Wiederbespannung und Entwidmung der Stauanlage Die Kosten für das standsichere Ausbilden der Dämme sind zurzeit ohne Vorliegen des Standsicherheitsgutachtens noch nicht belastbar zu kalkulieren. In den folgenden Berechnungen ist der zu erwartende Kostenumfang deshalb prognostiziert. Dabei sei darauf hingewiesen, dass auch im Falle einer Entwidmung der Stauanlage eine Ertüchtigung des Westdammes erforderlich werden kann. Dieses s. g. Worstcase-Szenario wird zum Vergleich in der Tabelle mit aufgeführt. Lfd. Nr. Maßnahme Bestandteile der Kosten V1 1 Kosten der Spundwand in Stahl bei 15 m Tiefe • • • • m) Westdamm 1100 m Süddamm 650 m Ostdamm 600 m (Gesamtlänge 2.350 V1 2a Inbetriebnahme Pumpstation • Neuverlegung Energieanschluss, Anschaffung neuer Tauchpumpen • Instandsetzung Rohrleitungssystem und elektrischer Anlagen Kostendetails Kosten bei Wiederbespannung des Stausees (zzgl. Baunebenkosten) 120 €/m² 4.230.000 € 52.000 € 67.000 € Kosten bei Entwidmung der Stauanlage (zzgl. Baunebenkosten) 1.980.000 € 15.000 € V1 2b Rückbau • Pumpenrohrleitung technischer Anlagen Umbau Pumpenhaus 60.000 € V1 3 Gutachterkosten Standsicherheitsgutachten V1 4 Verkehrssicherung für den Baumbestand des Dammweges • grundhafte Instandsetzung 30.000 € V1 5 Informations- und Wegeleitsystem nach Entwidmung • Wegebau • Bau von Informations-punkten • Installation Erholungseinrichtungen, Bänke, Aussichts-punkte, Naturspielplätze 30.000 € 100.000 € Summe Investition V1 6a V1 6b Unterhaltung bei • Energiekosten Verkehrssicherung Wiederbe-spannung • (Baumbestand und Wege) • Unterhaltung der technischen An-lagen (Gebäude, Pumpen, Vorklärbecken) Unterhaltung bei Entwidmung • Verkehrssicherung (Baubestand und Wege) • Unterhaltung Infopunkte und Erholungseinrichtungen • Technische Anlagen (Pumpenhaus, Vorklärbecken) 12.000 € 7.000 € Gesamtkosten als Alternative zur Spundwand-setzung bei Her-stellung einer din-gerechten Kubatur der Stauanlage einschl. aller o. g. Baukosten* • Beseitigung Gehölzbestand, Herstellung der Kubatur, • Kompensation • Energieanschluss • Instandsetzung Rohrleitungssystem • Gutachterkosten Summe V 2 2.100.000 € 23.000 € - - 12.000 € 23.000 € 12.000 € 4.000 € 7.000 € 3.000 € 2.000 € Summe Unterhaltung V 1 V2 4.397.000 € 4.000.000 € 4.000.000 € 52.000 € 15.000 € 100.000 € 4.167.000 € - * Es gäbe die Möglichkeit, ganz oder teilweise auf Spundwände zu verzichten. Dies bedeutet die Notwendigkeit der vollständigen Gehölzbeseitigung und Herstellung einer DIN-gerechten Kubatur der Dammanlagen. V 1 = Variante 1, V 2 = Variante 2 Alle o. g. Kosten sind ohne Baunebenkosten ausgewiesen. Sie sind mit ca. 15 % der Baukosten anzusetzen. Erläuterungen zu den Kostenansetzungen bei Wiederbespannung der Stauanlage Aus technischen Gründen kann es noch zu Erhöhungen kommen, da • mehr als 15 m Tiefe erforderlich sein können, • die Gutachterkosten nur als Schätzung vorliegen, • eine zusätzliche Beseitigung von Gehölzen zur Herstellung der Baufreiheit sowie • zusätzliche Baumaßnahmen, wie z. B. eine Vorschüttung mit Wasserbausteinen, erforderlich werden können. Erläuterungen zu den Kostenansetzungen bei Entwidmung der Stauanlage Im Rahmen des Entwidmungsverfahrens wird zu klären sein, welche Maßnahmen tatsächlich erforderlich sind und dann zu entscheiden sein, welche Maßnahme in welchem Umfang, auch unter wirtschaftlichen Aspekten, umzusetzen ist. Ein wesentlicher Kostenanteil wird durch die Entwicklung des Westdammes bestimmt. Sofern der Westdamm mit Spundwänden aus Stahl ertüchtigt werden müsste, so betrifft dies eine Länge von 1.100 lfd. Metern. Somit erklären sich die in der Tabelle dargestellten 1,98 Mio. EUR (1.100 m x 120 €/ m² x 15 m Tiefe). Fazit • Nachfolgend sind die Baukosten und die Kosten der Unterhaltung für beide Varianten als Maximalkosten nochmals im Überblick ausgewiesen: - Baukosten Wiederbespannung Unterhaltung Wiederbespannung 4.397.000,00 EUR 23.000,00 EUR - Baukosten bei Entwidmung Unterhaltung bei Entwidmung 2.100.000,00 EUR 12.000,00 EUR Hinzu kommt, dass die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung bei einer Entwidmung deutlich unter denen einer Wiederbespannung liegen. Zusammenfassung Kostenrelevanz: Die Wiederbespannung der ehemaligen Stauanlage würde erhebliche Kosten sowohl investiv als auch in der laufenden Unterhaltung verursachen. Als Voraussetzung für die Wiederbespannung werden z. B. ein Standsicherheitsgutachten und darauf folgend die DIN-gerechte Herstellung aller drei Dämme gemäß DIN 19700 erforderlich. Die prognostizierten Kosten belegen, dass der Erhalt des Elsterstausees unwirtschaftlich ist. Ökologische Relevanz: Zur DIN-gerechten Herstellung der Dämme bei Wiederbespannung sind Eingriffe in den Gehölzbestand aller drei Dämme unvermeidbar. Diese Eingriffe in den Naturraum und -haushalt müssen kompensiert werden. Dies erfordert neben Kosten für die Kompensation auch die Bereitstellung von Kompensationsflächen. Die Untere Naturschutzbehörde schätzt ein, dass die Dimension der ökologischen Eingriffe im Falle der Befüllung nicht vertretbar ist, so dass Bedenken bezüglich der Genehmigungsfähigkeit bestehen. Eine Wiederbespannung des ehemaligen Stausees wird für die Entwicklung der lokalen Populationen der Zielarten des Special protection area (SPA) als abträglich eingeschätzt. Sie würde die bereits eingesetzte positive Entwicklung nachteilig beeinträchtigen. Für durchziehende und rastende Wasservogelarten erfüllen bereits der Cospudener See und weitere Tagebaufolgeseen in der näheren und weiteren Umgebung die in der Grundschutzverordnung (SPA) definierten Erhaltungsziele. Unter Berücksichtigung und Abwägung wirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte ist daher die Entwidmung des Elsterstausees einzuleiten. Die im Ratsbeschluss vom 18.03.2009 gemäß Antrag Nr. IV/A301 vom 27.02.2009 geforderte wirtschaftliche Vertretbarkeit ist weder bei der Wiederbespannung noch in der dafür notwendigen Unterhaltung gegeben. In diesem Zusammenhang ist für den Elsterstausee ein förmliches wasserwirtschaftliches Verfahren zur Entwidmung (Planfeststellungs- oder Plangenehmigungsverfahren) durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens ist der weitere Umgang mit der gesamten Stauanlage zu klären. 3. Begründung zum Beschlusspunkt 3 Es ist zu prüfen, inwieweit es sinnvoll ist, Teile der technischen Anlagen, wie Dämme, Pumpenhaus, Vorklärbecken usw. auch bei der Entwidmung der Stauanlage zu erhalten. Welche Teile das genau betrifft, ist im Rahmen des Entwidmungsverfahrens zu klären. Außer Frage steht schon jetzt das Entwicklungsziel der Stauseesohle. Diese ist zu einem Flächenmosaik aus Offenland, Weidenhegern und Sukzession zu entwickeln und zu unterhalten. In diesem Kontext hat die Entwicklung der verbleibenden Anlagen und der Rückbau einiger Anlagen zu erfolgen. Die Nutzung und Entwicklung zu Offenland mit Weidenhegern und das Überlassen einer Teilfläche zur natürlichen Sukzession (Prozessschutz), entspricht den Festlegungen der Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festlegung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Leipziger Auwald“ vom 08.06.1998 und den Schutzzielen des gleichnamigen EU-Vogelschutzgebietes (SPA V05 „Leipziger Auwald, 4639-451, aus dem Jahr 2012). Unter § 3 Abs. 2 Nr. 4 und 5 der LSG-Verordnung wird ausdrücklich der Erhalt und die Entwicklung auentypischer und sonstiger im Gebiet wertgebender Strukturen festgelegt. Im südlichen Auwald sind bestimmte, typische Auenstrukturen im Verhältnis zum Waldareal und Wasserflächen unterrepräsentiert. Das sind z. B. weichholzauenartige Strukturen als auch Grünland. Durch die angegebene Festsetzung der Entwicklungsziele für die ehemalige Stauseesohle wird den Ansprüchen an eine reichhaltige, vielfältige Landschaftsstruktur als Erlebnisraum für die Bevölkerung als auch den rechtlich fixierten Zielen aus der Verordnung zum LSG „Leipziger Auwald“ und dem Schutzstatus entsprechend dem gleichnamigen EU-Vogelschutzgebiet (SPA) entsprochen. Weiterhin wird dadurch die flächige Grundlage für eine Landschaftspflege des Umfeldes des Cospudener See und der Pflege der Hochwasserschutzanlagen an der Weißen Elster durch Beweidung und die Absicherung der Futterversorgung der Tiere des Wildparks Leipzig geschaffen. Aus naturschutzfachlicher und naturschutzrechtlicher Sicht ist eine andere Nutzung bzw. Entwicklung auf Grund der schon heute gegebenen Situation nicht möglich oder sehr bedenklich. Bereits jetzt lassen sich hochgradig schutzrelevante Arten nachweisen, deren Lebensraum durch die Aktivitäten zur Ertüchtigung der Stauanlage und bei einer Wiederbefüllung zerstört wird. 4. Begründung zum Beschlusspunkt 4 Im Umfeld des Cospudener Sees gibt es große Areale, die entweder vollständig oder zumindest teilweise gehölzfrei gehalten werden sollen/müssen. Diese Zielsetzungen resultieren aus naturschutzfachlichen Zielsetzungen oder aus den Gestaltungsplanungen, die vor allem im Rahmen des Monitoring nach der Genehmigung und Etablierung des Erholungsgebietes Cospuden (EXPO 2000) gesetzt wurden. Eine wirksame, ökologisch verträgliche Methode Flächen von Gehölzen freizuhalten, verbleibende Gehölze zu formen und die jeweiligen Flächen gut zu strukturieren, ist der Einsatz von Weidetieren. Dabei werden C02-neutral, ohne Einsatz zusätzlicher Energie, wertvolle und seltene Biotope geschaffen, gefördert und nachhaltig gepflegt. Ein wichtiger Effekt für den Artenschutz ist, dass seltene licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten davon profitieren. Durch die Tritte der Schafe wird die Oberfläche der Dämme verdichtet, diese werden dadurch widerstandsfähiger gegen Erosion, der Hochwasserschutz wird wirksam verbessert. Durch den Einsatz von Weidetieren wird die regionale Landwirtschaft, vor allem der aussterbende Beruf des Schäfers gestützt. Außerdem wird die Erzeugung hochwertiger regionaler Produkte und regionale Kreisläufe gefördert. Die übrigen Maßnahmen und Optionen der Gehölzfreihaltung, wie Aufträge an Unternehmen oder Nutzung von beschäftigungspolitischen Maßnahmen, erwiesen sich als unbrauchbar, zu teuer, insgesamt zu aufwendig und als unzuverlässig. Seit 2008 wurden landwirtschaftliche Betriebe als Partner gewonnen, die die Pflege dieser Flächen mit ihren Tieren übernommen haben (Bisons, Yaks, Schafe, Ziegen, Hirsche). Die naturschutzfachlich und naturschutzrechtlich festgelegten Zielsetzungen sehen in vielen Bereichen eine vollständige Beweidung während der Vegetationszeit vor. Ein Belassen von Flächen für die Futterversorgung im Winter ist häufig ausgeschlossen. Entsprechend § 81 Abs. 5 Sächs. Wassergesetz soll grundsätzlich die Pflege der Deiche durch das flächenbezogene, verträgliche Beweiden mit Schafen erfolgen. Somit dient die Beweidung der Dämme direkt dem Schutz der Bürger der Stadt Leipzig vor Hochwasser. Die Landestalsperrenverwaltung hat entsprechende Verträge dazu abgeschlossen. Die Verträge sehen vor, dass während der Vegetationszeit sämtliche Deiche intensiv beweidet werden, eine Vorhaltung von Flächen als Futterreserve für die Tiere im Winter ist im Sinne des Hochwasserschutzes nicht möglich. Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass für die Tiere, die in der Landschafts- und Deichpflege eingesetzt werden, Grünlandflächen bereitgestellt werden, um die Futterversorgung dieser Tiere zu jeder Zeit und vor allem auch im Winter nachhaltig zu sichern. Außerdem müssen ausreichend geeignete Ausweichflächen für den Hochwasserfall, also zur Evakuierung der eingesetzten Tiere, vorhanden sein. Auch die Bereitstellung von wenig frequentierten, aber geeigneten Flächen für die Reproduktion der Herden, also für die Lammzeit, ist erforderlich. Auf Grund der wenigen verfügbaren Flächen in diesem Areal ist die Nutzung der ehemaligen Stauseesohle als Weidegebiet im beschriebenen Kontext der Landschaftspflege und des Hochwasserschutzes von zentraler Bedeutung für einen dauerhaft gesicherten Weidebetrieb. Darüber hinaus hat sich der Wildpark Leipzig auf die Haltung von Paarhufern, wie Wisenten und Hirschen, konzentriert. Im Sinne der Gesundheit der Tiere müssen diese ausreichend und vielfältig gefüttert werden. Besonders hat sich das Füttern mit so genannten Proßholz, also Ästen und Zweigen, von denen die Tiere die Knospen und Rinde fressen, bewährt. Durch die Anlage eines nachhaltig genutzten Weidenhegers entstehen nicht nur naturschutzfachlich wertvolle Weichlaubholzstrukturen, es wird auch eine kostengünstige und vor allem ausreichende Bereitstellung von genügend Proßholz gesichert. 5. Begründung zum Beschlusspunkt 5 Die für die Stauseesohle avisierte Entwicklung bietet eine einmalige Chance der Entwicklung eines extensiv genutzten Erholungsgebietes mit vielfältigen Angeboten populär-wissenschaftlicher Informationen. Der Elsterstausee ist Bestandteil unserer lokalen Geschichte. Auch wenn das Areal funktionell als Stauanlage aufgegeben wird, bleiben große Teile der Anlage erhalten und werden auch in den kommenden Jahrzehnten von den Erholungssuchenden wahrgenommen. Eine ausreichende Vorortinformation wird auch kommenden Generationen interessante Details vermitteln und würdigt die Leistung vorheriger Generationen. Eine Akzeptanz der Landschaftspflege und Forstwirtschaft kann bei den erholungssuchenden Bürgern nur erreicht werden, wenn sie entsprechend über die Notwendigkeit, Ziel und Zweck informiert werden. Am besten sind diesbezüglich Vorortinformationen. Weiterhin hat sich gezeigt, dass viele Bürger, auch besonders vor Ort, naturschutzfachliche Informationen begrüßen.