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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1245271.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
23.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.05.18, 18:25

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03745 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau OR Engelsdorf Ratsversammlung 12.04.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Planfeststellung für Kreisverkehr K 6520/K 6523 - Hirschfelder Straße/Hersvelder Straße in Leipzig Beschlussvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Unterlagen zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens entsprechend § 39 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) für den Kreisverkehr Hirschfelder Straße (K 6520)/ Hersvelder Straße (K 6523) nordöstlich von Hirschfeld bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: 1. Grundlagen Entsprechend § 39 Abs. 1 S. 1 SächsStrG dürfen Kreisstraßen nur gebaut bzw. geändert werden, wenn das Vorhaben vorher planfestgestellt wurde. Das zu beantragende Planfeststellungsverfahren konzentriert alle zu prüfenden Interessen wie die Belange des Umweltschutzes, der Landschaftspflege, des Lärmschutzes, die wasserrechtlichen Belange und die privatrechtlichen Belange. Die Planungsgrundlage bildet der Ratsbeschluss RBV-502/10 vom 15.09.2010 „Errichtung eines Kreisverkehrs am unfallgefährdeten Knotenpunkt Leipzig Althen/Hirschfeld/ Baalsdorf/Zweenfurth“. Im „Mittelfristigen Investitionsprogramm Straßen- und Brückenbau 2013-2020“ der Stadt Leipzig ist der Umbau des Doppelknotens unter Punkt 21 der Prioritätenliste enthalten. 2. Vorhandener Zustand Die Hirschfelder Straße K 6520 von Baalsdorf und die Hersvelder Straße K 6523 von Althen kreuzen sich am östlichen Stadtrand Leipzigs. Sie stellen eine wichtige West-Ost-Verbindung zwischen Leipzig und Brandis sowie die Nord-Süd-Verbindung von Engelsdorf und Kleinpösna und Naunhof dar. Die Hersvelder Straße dient gleichzeitig als Autobahnzubringer zur A 14. Der Doppelknoten hat eine unübersichtliche und versetzte Lage und stellt seit Jahren einen Unfallschwerpunkt dar. Durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen konnte keine wesentliche Verbesserung der Unfalllage und der Verkehrssicherheit erreicht werden. Aus dieser verkehrlichen Situation heraus wurde ein Sicherheitsaudit durchgeführt, was im Ergebnis den Umbau des Knotens zum Kreisverkehr empfiehlt. Die Kreuzung liegt nordöstlich der Ortslage Hirschfeld außerhalb bebauter Gebiete im Landschaftsschutzgebiet „Partheaue“ LSG-Nr. 111. Eine randliche Beeinträchtigung der bereits vorbelasteten an die vorhandenen Straßen angrenzenden Flächen ist zu verzeichnen. Geschützte Biotope (nach § 21 SächsNatSchG) sind nicht betroffen auch eine Betroffenheit des FFH-Gebietes „Parthenaue“ liegt hinsichtlich des großen Abstandes zum Schutzgebiet nicht vor. Die Einzelfallprüfung entsprechend Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ergab, dass das Bauvorhaben aufgrund seiner Ausbaulänge von max. 435 m unterhalb der umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Bauvorhaben nach SächsUVPG Anlage 1, Nr. 2d liegt. Es ist somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. 3. Planung Zur Ermittlung der Vorzugsvariante wurden in einer Vorplanung insgesamt 4 Varianten untersucht. Die Vorzugsvariante wurde im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau am 03.02.2015 vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Auf Grundlage dieser Planung wurden die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen erstellt. Der geplante Kreisverkehr erhält bedingt durch die Fahrkurven des Linienbusses und Lastzuges einen Durchmesser von 40 m. Die Breite der Kreisfahrbahn beträgt 6,50 m und teilt sich in einen Außenring von 4,60 m auf, der von Pkw und Nutzfahrzeugen befahren werden kann und einen Innenring von 1,90 m Breite, der die Befahrbarkeit von Bussen und Lastzügen gewährleistet. Der Innenring ist durch Markierung von der Kreisfahrbahn getrennt. Alle Zu- und Ausfahrten erhalten bauliche Fahrbahnteiler, wobei lediglich an der südlichen Zufahrt im Zuge des Gehweges eine Überquerungshilfe vorgesehen wird. Die Fahrbahnteiler sind dem Fahrverlauf der Kraftfahrzeuge angepasst. Ca. 80 m südlich des Kreisverkehrs mündet die Ortseinfahrt Hirschfeld auf die von Beucha kommende Straße Hirschfelder Flur (K 6520). Die derzeit in einer S-Kurve liegende Einmündung kann durch die begradigte Straßenachse nun rechtwinklig angebunden werden. Obwohl derzeit angrenzend noch keine straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen vorhanden sind, werden im Baubereich an der Hirschfelder Straße in Ost-West-Richtung begleitende Wege für Fußgänger und Radfahrer berücksichtigt. Dies begründet sich im gemeinsamen Ziel der Stadt und der umliegenden Gemeinden verbindende Radverkehrs-anlagen zu schaffen. In der Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen ist der Bedarf für einen Radweg an der Hirschfelder Straße von der Stadtgrenze bis Zweenfurth enthalten. In der Radverkehrskonzeption des Landkreises Leipzig ist eine Radverbindung von Zweenfurth Richtung Hirschfeld beschlossen und der Radverkehrsentwicklungsplan der Stadt Leipzig enthält als ergänzende Maßnahme einen einseitigen Geh-/Radweg von Baalsdorf bis zum geplanten Kreisverkehr. Im Baubereich wird deshalb ein straßenbegleitender südlicher Gehweg/Radfahrer frei an der Hirschfelder Straße (K 6520 von Baalsdorf) mit Querung im Bereich des Kreisverkehrs und Weiterführung entlang der Hirschfelder Straße (K 6523 nach Zweenfurth) ergänzt. Von diesem Gehweg/Radfahrer frei zweigt im südwestlichen Bereich des Kreisverkehrs eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zur Hersvelder Straße ab. Im Bereich zwischen Kreisverkehr und Einmündung wird der Gehweg/Radfahrer frei gleichzeitig als Wirtschafts- und Wartungsweg für den Entwässerungsgraben genutzt. Daran schließt sich westlich der Hersvelder Straße (K 6523 von Kleinpösna) ein straßenbegleitender Gehweg als Anbindung an die Ortslage Hirschfeld an. Der gesamte Bereich wird derzeit in vorhandene offene Gräben entwässert, die erhalten bleiben und an die Planung angepasst werden. Baustraße/Umleitung Der Doppelknoten wird neben der Buslinie 73 auch von der Buslinie 172 befahren, die zu Schulbeginn und -ende eine Verbindung von Sommerfeld über Althen nach Zweenfurth/ Borsdorf herstellt und den Doppelknoten in der Relation Nord-Ost bzw. Ost-Nord befährt. Ein Bau unter Vollsperrung bedingt großräumige Umleitungen unter Nutzung der Autobahn, da aufgrund der Stadtrandlage alle Umleitungsstrecken großräumig und teilweise auch über die BAB A 14 geführt werden müssten, was für den Schülerverkehr der LVB nicht in Frage kommt. Ein Bau mit halbseitiger Verkehrsführung wurde geprüft. Aufgrund der geplanten Lage des Kreisverkehrs flächig auf der heutigen Kreuzung der Hersfelder Straße und der Hirschfelder Straße ist es nicht möglich den Verkehr halbseitig während des Baus zu führen. Hinzu kommt, dass durch den Bau des Kreisverkehrs umfangreiche Leitungsumverlegungen (Telecom, Mitnetz und Envia) erforderlich werden, die ein halbseitiges Bauen verhindern. Einzige Alternative zur Aufrechterhaltung des Linienbus und Schülerverkehrs und der Autobahnzufahrt A 14 ist die Führung des Verkehrs während der Bauzeit um den kompletten Baubereich herum auf einer Baustraße als Fahrbahn im Einrichtungsverkehr. Die großzügig erscheinende Baustraßenführung wird durch die Einhaltung der Schleppkurven von Lastzug und Bus bedingt. Die Baustraße wird, da sie nur für den Umleitungsverkehr gebaut wird und ausschließlich auf privaten landwirtschaftlich genutzten Flächen verläuft in den Umfang der Planfeststellung mit aufgenommen und nach Fertigstellung des Kreisverkehrs wieder zurückgebaut. 4. Weiteres Vorgehen Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses wird ca. im April 2018 ein Bau- und Finanzierungsbeschluss in die Ratsversammlung eingebracht und daran anschließend die Fördermittelbeantragung im Juni 2018 erfolgen. Der Bau ist derzeit für das Jahr 2019 eingeplant. Anlagen: Übersichtslageplan Lageplan Hersvelder Straße geplanter Kreisverkehr und Einmündung