Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1245271.pdf
Größe
2,4 MB
Erstellt
23.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.05.18, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03745
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
OR Engelsdorf
Ratsversammlung
12.04.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Planfeststellung für Kreisverkehr K 6520/K 6523 - Hirschfelder Straße/Hersvelder
Straße in Leipzig
Beschlussvorschlag:
Der
Oberbürgermeister
wird
beauftragt,
die
Unterlagen
zur
Einleitung
des
Planfeststellungsverfahrens entsprechend § 39
Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) für
den Kreisverkehr Hirschfelder Straße (K 6520)/ Hersvelder Straße (K 6523) nordöstlich von
Hirschfeld bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
1. Grundlagen
Entsprechend § 39 Abs. 1 S. 1 SächsStrG dürfen Kreisstraßen nur gebaut bzw. geändert
werden, wenn das Vorhaben vorher planfestgestellt wurde.
Das zu beantragende Planfeststellungsverfahren konzentriert alle zu prüfenden Interessen wie die
Belange des Umweltschutzes, der Landschaftspflege, des Lärmschutzes, die wasserrechtlichen
Belange und die privatrechtlichen Belange.
Die Planungsgrundlage bildet der Ratsbeschluss RBV-502/10 vom 15.09.2010 „Errichtung eines
Kreisverkehrs am unfallgefährdeten Knotenpunkt Leipzig Althen/Hirschfeld/ Baalsdorf/Zweenfurth“.
Im „Mittelfristigen Investitionsprogramm Straßen- und Brückenbau 2013-2020“ der Stadt Leipzig ist
der Umbau des Doppelknotens unter Punkt 21 der Prioritätenliste enthalten.
2. Vorhandener Zustand
Die Hirschfelder Straße K 6520 von Baalsdorf und die Hersvelder Straße K
6523 von Althen
kreuzen sich am östlichen Stadtrand Leipzigs. Sie stellen eine wichtige West-Ost-Verbindung
zwischen Leipzig und Brandis sowie die Nord-Süd-Verbindung von Engelsdorf und Kleinpösna und
Naunhof dar. Die Hersvelder Straße dient gleichzeitig als Autobahnzubringer zur A 14.
Der Doppelknoten hat eine unübersichtliche und versetzte Lage und stellt seit Jahren einen
Unfallschwerpunkt dar. Durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen konnte keine wesentliche
Verbesserung der Unfalllage und der Verkehrssicherheit erreicht werden. Aus dieser verkehrlichen
Situation heraus wurde ein Sicherheitsaudit durchgeführt, was im Ergebnis den Umbau des Knotens
zum Kreisverkehr empfiehlt.
Die Kreuzung liegt nordöstlich der Ortslage Hirschfeld außerhalb bebauter Gebiete im
Landschaftsschutzgebiet „Partheaue“ LSG-Nr. 111. Eine randliche Beeinträchtigung der bereits
vorbelasteten an die vorhandenen Straßen angrenzenden Flächen ist zu verzeichnen. Geschützte
Biotope (nach § 21 SächsNatSchG) sind nicht betroffen auch eine Betroffenheit des FFH-Gebietes
„Parthenaue“ liegt hinsichtlich des großen Abstandes zum Schutzgebiet nicht vor.
Die Einzelfallprüfung entsprechend Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) ergab, dass das
Bauvorhaben aufgrund seiner Ausbaulänge von max.
435
m unterhalb der
umweltverträglichkeitsprüfungspflichtigen Bauvorhaben nach SächsUVPG Anlage 1, Nr. 2d liegt. Es
ist somit keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.
3. Planung
Zur Ermittlung der Vorzugsvariante wurden in einer Vorplanung insgesamt 4 Varianten untersucht.
Die Vorzugsvariante wurde im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau am 03.02.2015 vorgestellt
und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Auf Grundlage dieser Planung wurden die vorliegenden Planfeststellungsunterlagen erstellt.
Der geplante Kreisverkehr erhält bedingt durch die Fahrkurven des Linienbusses und Lastzuges
einen Durchmesser von 40 m. Die Breite der Kreisfahrbahn beträgt 6,50 m und teilt sich in einen
Außenring von 4,60 m auf, der von Pkw und Nutzfahrzeugen befahren werden kann und einen
Innenring von 1,90 m Breite, der die Befahrbarkeit von Bussen und Lastzügen gewährleistet. Der
Innenring ist durch Markierung von der Kreisfahrbahn getrennt. Alle Zu- und Ausfahrten erhalten
bauliche Fahrbahnteiler, wobei lediglich an der südlichen Zufahrt im Zuge des Gehweges eine
Überquerungshilfe vorgesehen wird. Die Fahrbahnteiler sind dem Fahrverlauf der Kraftfahrzeuge
angepasst.
Ca. 80 m südlich des Kreisverkehrs mündet die Ortseinfahrt Hirschfeld auf die von Beucha
kommende Straße Hirschfelder Flur (K 6520). Die derzeit in einer S-Kurve liegende Einmündung
kann durch die begradigte Straßenachse nun rechtwinklig angebunden werden.
Obwohl derzeit angrenzend noch keine straßenbegleitenden Radverkehrsanlagen vorhanden sind,
werden im Baubereich an der Hirschfelder Straße in Ost-West-Richtung begleitende Wege für
Fußgänger und Radfahrer berücksichtigt. Dies begründet sich im gemeinsamen Ziel der Stadt und
der umliegenden Gemeinden verbindende Radverkehrs-anlagen zu schaffen. In der
Radverkehrskonzeption des Freistaates Sachsen ist der Bedarf für einen Radweg an der
Hirschfelder Straße von der Stadtgrenze bis Zweenfurth enthalten. In der Radverkehrskonzeption
des Landkreises Leipzig ist eine Radverbindung von Zweenfurth Richtung Hirschfeld beschlossen
und der Radverkehrsentwicklungsplan der Stadt Leipzig enthält als ergänzende Maßnahme einen
einseitigen Geh-/Radweg von Baalsdorf bis zum geplanten Kreisverkehr.
Im Baubereich wird deshalb ein straßenbegleitender südlicher Gehweg/Radfahrer frei an der
Hirschfelder Straße (K 6520 von Baalsdorf) mit Querung im Bereich des Kreisverkehrs und
Weiterführung entlang der Hirschfelder Straße (K 6523 nach Zweenfurth) ergänzt. Von diesem
Gehweg/Radfahrer frei zweigt im südwestlichen Bereich des Kreisverkehrs eine Verbindung für
Fußgänger und Radfahrer zur Hersvelder Straße ab. Im Bereich zwischen Kreisverkehr und
Einmündung wird der Gehweg/Radfahrer frei gleichzeitig als Wirtschafts- und Wartungsweg für den
Entwässerungsgraben genutzt. Daran schließt sich westlich der Hersvelder Straße (K 6523 von
Kleinpösna) ein straßenbegleitender Gehweg als Anbindung an die Ortslage Hirschfeld an.
Der gesamte Bereich wird derzeit in vorhandene offene Gräben entwässert, die erhalten bleiben und
an die Planung angepasst werden.
Baustraße/Umleitung
Der Doppelknoten wird neben der Buslinie 73 auch von der Buslinie 172 befahren, die zu
Schulbeginn und -ende eine Verbindung von Sommerfeld über Althen nach Zweenfurth/ Borsdorf
herstellt und den Doppelknoten in der Relation Nord-Ost bzw. Ost-Nord befährt. Ein Bau unter
Vollsperrung bedingt großräumige Umleitungen unter Nutzung der Autobahn, da aufgrund der
Stadtrandlage alle Umleitungsstrecken großräumig und teilweise auch über die BAB A 14 geführt
werden müssten, was für den Schülerverkehr der LVB nicht in Frage kommt.
Ein Bau mit halbseitiger Verkehrsführung wurde geprüft. Aufgrund der geplanten Lage des
Kreisverkehrs flächig auf der heutigen Kreuzung der Hersfelder Straße und der Hirschfelder Straße
ist es nicht möglich den Verkehr halbseitig während des Baus zu führen. Hinzu kommt, dass durch
den Bau des Kreisverkehrs umfangreiche Leitungsumverlegungen (Telecom, Mitnetz und Envia)
erforderlich werden, die ein halbseitiges Bauen verhindern.
Einzige Alternative zur Aufrechterhaltung des Linienbus und Schülerverkehrs und der
Autobahnzufahrt A 14 ist die Führung des Verkehrs während der Bauzeit um den kompletten
Baubereich herum auf einer Baustraße als Fahrbahn im Einrichtungsverkehr. Die großzügig
erscheinende Baustraßenführung wird durch die Einhaltung der Schleppkurven von Lastzug und
Bus bedingt. Die Baustraße wird, da sie nur für den Umleitungsverkehr gebaut wird und
ausschließlich auf privaten landwirtschaftlich genutzten Flächen verläuft in den Umfang der
Planfeststellung mit aufgenommen und nach Fertigstellung des Kreisverkehrs wieder zurückgebaut.
4. Weiteres Vorgehen
Nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses wird ca. im April 2018 ein Bau- und
Finanzierungsbeschluss in die Ratsversammlung eingebracht und daran anschließend die
Fördermittelbeantragung im Juni 2018 erfolgen. Der Bau ist derzeit für das Jahr 2019 eingeplant.
Anlagen:
Übersichtslageplan
Lageplan
Hersvelder Straße
geplanter Kreisverkehr
und Einmündung