Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1244648.pdf
Größe
96 kB
Erstellt
18.01.17, 12:00
Aktualisiert
17.10.17, 06:48

öffnen download melden Dateigröße: 96 kB

Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03688 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Behindertenbeirat Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Verleihung eines Preises für teilhabeorientiertes Handeln - Teilhabepreis der Stadt Leipzig (Umsetzung RBV-1861/13) Beschluss des Oberbürgermeisters vom 28.02.2017: 1. Der Teilhabepreis wird ab dem Jahr 2018 zweijährlich verliehen (2020, 2022). Im Jahr 2022 wird geprüft, ob eine Anpassung des Konzeptes erfolgen soll bzw. wird das bisherige Verfahren bestätigt. 2. Zur Finanzierung des Preises werden vorhandene Spendenmittel der Stadt Leipzig (10.000 Euro) und für die Organisation der Preisverleihung Mittel des „Tages der Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen“ verwendet (10.000 Euro). 3. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine Jury und die Organisation des Teilhabepreises übernimmt eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Sozialamtes. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein x x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge 10.000 Euro Spendenmitte Stadt Leipzig Aufwendungen 10.000 Euro Tag der Begegnung 1.100.33.10.01/4317 Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x 1. Kontext Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben ist ein grundlegendes Anliegen im Rahmen der strategischen Ziele der Stadt Leipzig, Chancengerechtigkeit zu ermöglichen und soziale Stabilität zu sichern. Mit Beschluss zum Antrag 381/12 wurde die Verwaltung beauftragt, einen Wettbewerb „Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“ vorzubereiten. Der Beschluss hat zum Ziel, die Beteiligung und Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung in Leipzig zu fördern, Projekte zu würdigen, die sich in diesem Bereich engagieren und zu unterstützen. Dafür wurde auch die Auslobung eines Preisgeldes für Gewinner beschlossen. Diese Mittel sollten über Sponsoren gewonnen werden. Der Beschluss wurde bisher nicht umgesetzt (vgl. Antwort zur Anfrage Nr. V/F 02813). Ein möglicher Weg, unterschiedliche Akteure aus den Bereichen Wirtschaft und Arbeit, Wohnen, Behindertenhilfe, Freizeit und Sport oder auch Kultur und Bildung einzubeziehen und bestehende teilhabeorientierte gute Beispiele hervorzuheben, ist eine öffentliche Ehrung. Damit kann ein besonderes Engagement in würdiger Form anerkannt werden. Nicht in jedem Fall sind bereits bestehende, teilhabeorientierte Projekte und Strukturen der Politik und Öffentlichkeit bekannt. Ein solcher Preis kann also auch Initiator sein, die Entwicklung zu mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu fördern. Der Preis wird im Rahmen des ‚Tages der Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung‘ verliehen. Die Veranstaltung ist offen für alle Menschen, mit und ohne Behinderung, für verschiedene Einrichtungen und Träger der sozialen Arbeit, Kultureinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen, Einrichtungen der Behindertenarbeit u.v.a.m. Gekoppelt an den zweijährlichen Rhythmus des Tages der Begegnung wird der Preis erstmals 2018 und folgend 2020 sowie 2022 verliehen. Im Jahr 2022 wird geprüft, ob eine Anpassung des Konzeptes erfolgen soll bzw. wird das bisherige Verfahren bestätigt. 2. Thema des Preises Ausgezeichnet werden soll „teilhabeorientiertes“ bzw. auf „Inklusion“ behinderter Menschen gerichtetes Handeln. ‚Teilhabe’ bedeutet die Einbeziehung behinderter Menschen in alle Entscheidungen, die ihr Leben betreffen. Inklusion zielt darauf, dass diese Teilhabe ermöglicht wird und Institutionen sich so ausrichten, dass Menschen – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht - Zugang haben. Das heißt, nicht der behinderte Mensch passt sich den bestehenden Institutionen an oder es werden Sonderinstitutionen für ihn geschaffen, sondern er hat Zugang zu den Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wie alle anderen Menschen. Zielsetzung des Preises ist es, Beispiele und Projekte der Teilhabe behinderter Menschen und von Inklusion zu würdigen der Öffentlichkeit bekannt zu machen. 1 Dadurch soll in den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen die Aufmerksamkeit für die Situation von Menschen mit Behinderungen geschärft werden. Es können Einzelpersonen, Personengruppen oder ganze Organisationseinheiten aus allen Bereichen (aus Vereinen, Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten oder Einrichtungen für behinderte Menschen, aus Wirtschaft oder Kultur, Bildung und Sport) geehrt werden. Besonderes Kriterium für die Verleihung eines Preises ist ein hohes persönliches Engagement. Das zu ehrende Handeln sollte nicht in der Zukunft liegen (keine Projektideen) und nicht kürzlich mit einem anderen Preis ausgezeichnet worden sein. Eine Konkurrenz zu bereits bestehenden Ehrungen (z. B. Inklusionspreis des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Inklusionspreis im Bereich Arbeit des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen) wird nicht gesehen. Es sollen Leipziger Projekte im Mittelpunkt stehen, die noch keinen Preis erhielten. 3. Preise Von den insgesamt 10.000 Euro Preisgeld sind zwei Preise in Höhe von jeweils 2.000 Euro vorgesehen sowie ein Sonderpreis in Höhe von 6.000.- EUR. Der Sonderpreis kann im Zusammenhang mit einem - im jeweiligen Jahr der Preisverleihung - aktuellen und übergreifenden städtischen Thema stehen. 4. Verfahren Schirmherr und Verleiher des Preises soll der Oberbürgermeister sein. Die Kriterien für die Preisverleihung werden durch eine Arbeitsgruppe ‚Teilhabepreis’ festgelegt und die Preise selbst von einer Jury vorgeschlagen. Alle Themenbereiche, wie Leben/Wohnen, Freizeit und Sport, Kultur, Bildung, Familie und Beruf u.a., werden berücksichtigt. Verantwortlich für die Gesamtorganisation des Teilhabepreises ist das Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule. Eine Arbeitsgruppe, deren Mitglieder Vertreter/-innen von Behindertenvereinen und –verbänden, Institutionen der Behindertenhilfe sowie relevanter städtischer Ämter sind, übernimmt aufgabenteilig die Organisation der Veranstaltung. Das Sozialamt leitet die Arbeitsgruppe. Unterstützend kann eine Honorarkraft herangezogen werden. Die Arbeitsgruppe erstellt die detaillierten Kriterien für die Preise (wie z. B. Vorbildwirkung, Innovation, Nachhaltigkeit o.ä.) und schlägt die genaue Zusammensetzung der Jury für die Preisverleihung vor. 4.1 Öffentlichkeitsarbeit und Organisation der Vorschläge Zur Öffentlichkeitsarbeit und Formulierung von Vorschlägen sollen Postkarten genutzt werden. Sie sollen über die Bürgerämter und alle relevanten bzw. frequentierten Ämter der Stadt verteilt werden. Außerdem sollen die Karten bei 2 folgenden Stellen ausliegen: Sparkasse Leipzig, Zoo Leipzig, Museen, Oper, Gewandhaus, Große Einkaufsmärkte (Allee-Center, Paunsdorf-Center, Bahnhofspromenaden, Kaufland, Globus u.ä.), Stadtwerke Leipzig, Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), Leipziger Wohnungsbaugesellschaft (LWB), Wasserwerke Leipzig, Messen (Buchmesse, Haus-Garten-Freizeit), Universität Leipzig sowie Einrichtungen der Vereine und Verbände (Seniorenbüros und Begegnungsstätten, Soziokulturelle Zentren, Offene Kinder- und Jugendtreffs u. a.). Darüber hinaus wird angestrebt, die Karte auch über verschiedene Magazine und über die LVZ zu verteilen oder abzudrucken. Im Internetauftritt der Stadt soll die Karte – mit gleichem Aussehen wie die Papierform – ebenfalls präsent sein. Es sollte die Möglichkeit gegeben sein, die benötigten Angaben in diese „Karte“ einzugeben. Der Aufruf zur Abgabe von Vorschlägen soll mit einem medial begleiteten Auftakt durch den Oberbürgermeister als Schirmherrn und den Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule beginnen. Möglich wäre beispielsweise die Vorstellung im Rahmen der Veranstaltungen zum Europäischen Tag der Menschen mit Behinderungen (5. Mai) oder anderen stadtweiten Veranstaltungen, wie bspw. dem Spielefest oder der Buchmesse. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat ein Vorschlagsrecht. Selbstvorschläge sind nicht möglich. 4.2 Auswahl der Preisträger Für die Auswahl der Preisträger wird eine Jury aus 10 Personen folgender Bereiche/Institutionen gebildet: • zwei Personen/Menschen mit Behinderungen • Stadtratsfraktionen • Behindertenbeirat • Behindertenbeauftragte • Sozialamtsleiter/in. Diese werden zur Jurymitarbeit angefragt. Sollten mehr als 10 Meldungen für die Jury eingehen, so entscheidet der Beigeordnete für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule über die Zusammensetzung. Die Jurysitzungen sollen moderiert werden. 4.3 Preisverleihung Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Veranstaltung „Tag der Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen“ Als Schirmherr der Preisverleihung und als Überreicher der Preise wird der Oberbürgermeister vorgeschlagen. Die Preisverleihung soll öffentlichkeits- und pressewirksam durchgeführt werden. 3 5. Finanzierung Es wird folgender Finanzierungsbedarf für die Preisverleihung 2018, 2020 und 2022 erwartet, wobei mit Bezug auf die Haushaltsplanung durch den Vorlauf für die Organisation und Nachbereitung die Zurverfügungstellung der Mittel auch zwischen den Jahren 2017, 2019 und 2021 erforderlich sein kann. Preisgelder: 10.000.- EUR Der Betrag von 10.000 Euro soll aus vorhandenen Spendenmitteln der Stadt Leipzig finanziert werden. Honorarkraft Organisation einschließlich Sachkosten 10.000.- EUR Der Betrag von 10.000 Euro wird mit den geplanten Mitteln des ‚Tages der Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Behinderung’ finanziert. Gesamtbedarf pro Wettbewerb: 20.000.- EUR Soweit als möglich sollen zusätzlich Fördermittel des Freistaates Sachsen und weitere Spendenmittel eingeworben werden. Folgen bei Ablehnung: Der Teilhabepreis kann nicht verliehen werden. 4