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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1250121.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
07.02.17, 12:00
Aktualisiert
01.03.17, 14:52

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03581-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung FA Stadtentwicklung und Bau Vorberatung Ratsversammlung Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Offene Bebauungspläne umsetzen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Alternativvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zur zeitnahen Umsetzung „offener Bebauungspläne“ für den Wohnungsbau Gespräche mit den privaten Grundstückseigentümern zu führen und dem Stadtrat bis zum 4. Quartal 2017 zu den Ergebnissen und ggf. erforderlichen Handlungsbedarfen seitens der Stadt Leipzig zu berichten. Seite 1/4 2. Für den B-Plan Nr. 327 Lange Trift/Nordseite und den 3. Bauabschnitt der Neubauernsiedlung legt der Oberbürgermeister bis zum 4. Quartal 2017 jeweils einen Verfahrensvorschlag zur weiteren Entwicklung und Vermarktung des Gebietes vor. Begründung: In der Ratsversammlung am 15. November wurde die Anfrage VI-OB-03331 zu „offenen Bebauungsplänen“ beantwortet. Gegenstand der Anfrage waren die Bebauungspläne, die als Satzung beschlossen worden und in Kraft getreten sind - also Baurecht schaffen, - die jedoch noch nicht oder in größeren Teilen noch nicht bebaut worden sind. Es sollen weiterhin nur solche Bebauungspläne erfasst werden, die für den Wohnungsbau geeignet sind. Im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau am 3.1.16 haben Vertreter/innen der SPD-Fraktion dargelegt, dass sich auch dieser Antrag auf die o.g. B-Pläne bezieht. Die nachfolgende Aufzählung umfasst in diesem Sinne die seit mindestens fünf Jahren rechtskräftigen Bebauungspläne für den Wohnungsbau, bei denen noch mindestens 50 % der Bauflächen unbebaut sind. Bebauungsplan bisher nicht realisierte Bebauungsmöglichkeiten - 9.1 "An der Neubauernsiedlung" ca. 50 WE (Einfamilienhäuser) - 25.1 "Wohngebiet Portitz-Süd" ca. 1400 WE (Geschosswohnungsbau u. Einfamilienhäuser) - 96 "Angersiedlung" ca. 50 WE (Einfamilienhäuser) - 102 "Crottendorfer Plan" ca. 350 - 450 WE (Geschosswohnungsbau) - 132.1 "Thomas-Müntzer-Siedlung" ca. 180 WE (Einfamilienhäuser) - 132.2 "Rehbacher Straße" ca. 80 WE (Einfamilienhäuser) - 318 "Gut Kleinzschocher" ca. 30 WE (Einfamilienhäuser) - 327 "Lange Trift,/Nordseite" ca. 45 WE (Einfamilienhäuser) Ziel des Antrages ist es, dass angesichts der wachsenden Stadt die Bebauungsmöglichkeiten innerhalb bereits vom Stadtrat beschlossener Bebauungspläne kurzfristig aktiviert werden. Dies kann die Stadt jedoch nur bei kommunalen Grundstücken direkt beeinflussen. Deshalb wird ein differenziertes Vorgehen vorgeschlagen: Städtische Grundstücke Die Stadtverwaltung unterbreitet Verfahrensvorschläge zur zügigen Aktivierung der Grundstücke in den jeweiligen Plangebieten: • Die vollständig bzw. teilweise im Eigentum der Stadt stehenden unbebauten Flächen der Bebauungspläne Nr. 132.1 "Thomas-Müntzer-Siedlung" und 132.2 "Rehbacher Straße" konnten in der Vergangenheit auf Grund mangelnder Nachfrage nicht erschlossen und vermarktet werden. Die Nachfragesituation hat sich in der jüngsten Vergangenheit deutlich geändert. Zur strategischen Vorgehensweise bei beiden Bebauungsplangebieten wird auf den Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A02691-VSP-01 verwiesen. • Beim Bebauungsplan Nr. 9.1 "An der Neubauernsiedlung" sind der 1. und 2. Bauabschnitt vermarktet und umgesetzt. Für den im Eigentum der Stadt stehenden 3. Bauabschnitt wird seitens des Liegenschaftsamtes derzeit eine Vorlage erarbeitet; diese soll spätestens im 4. Quartal 2017 in die Dienstberatung OBM eingebracht werden. • Die Stadt hat Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 327 "Lange Trift/Nordseite" vom Freistaat Sachsen mittels Vereinbarung übertragen bekommen mit der Verpflichtung einer Erlösauskehr bei Verkäufen. Aus diesem Grund hatte die Vermarktung bisher keine Priorität, insbesondere da die innere Erschließung noch hergestellt werden muss. Bereits straßenseitig erschlossene Grundstücke werden durch das Liegenschaftsamt vermarktet. Bis zum 4. Quartal 2017 wird ein Verfahrensvorschlag zur weiteren Erschließung und Vermarktung des Gebietes vorgelegt. Seite 2/4 Private Grundstücke Die Entwicklungshemmnisse von Gebieten, die sich nicht im Eigentum der Stadt Leipzig befinden, sind entsprechend der jeweiligen Planungshistorie differenziert. Zum Teil wäre für die Entwicklung auch die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Genaueres dazu wurde in der Beantwortung der Anfrage VI-OB-03331 dargelegt. Die Stadtverwaltung wird zu diesen Gebieten die Gespräche mit den Eigentümern neu aufnehmen oder fortführen mit dem Ziel, eine Bebauung der Gebiete entsprechend der aktuellen stadtentwicklungsplanerischen Zielvorstellungen zu forcieren. Zu den Ergebnissen der Gespräche und den ggf. notwendigen Maßnahmen durch die Stadt Leipzig wird die Verwaltung bis Ende 2017 dem Stadtrat berichten. Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum Der Erwerb von Wohneigentum wird bereits von allen staatlichen Ebenen unterstützt. Auf Bundesund Landesebene gibt es seitens der KfW und der SAB verschiedene Förder- und Darlehensprogramme zur Eigentumsbildung und Energieeffizienz. In der Stadt Leipzig wird seit Jahren eine nach Einkommen und Familiengröße gestaffelte Preisreduzierung gemäß Eigenheimrichtlinie bei der Veräußerung städtischer Baugrundstücke praktiziert. Im Rahmen der Vorbereitung von Konzeptveräußerungen städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau wird darüber hinaus geprüft, inwieweit Familien mit Kindern bei den Kriterien Berücksichtigung finden können. Parallel dazu gibt es zahlreiche privatwirtschaftliche Informations- und Vermittlungsangebote, die zu Möglichkeiten der Eigentumsbildung informieren und beraten sowie geeignete Grundstücke bzw. Gebäude an Interessenten vermitteln. Dazu gehört auch das Selbstnutzer Kompetenzzentrum und der Selbstnutzer Leipzig e.V. Ein darüber hinausgehender Unterstützungsbedarf für den Erwerb von Wohneigentum wird seitens der Stadtverwaltung nicht gesehen und wird auch nicht im Antrag begründet. Seite 3/4