Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1250121.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
07.02.17, 12:00
Aktualisiert
01.03.17, 14:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03581-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
FA Stadtentwicklung und Bau
Vorberatung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Offene Bebauungspläne umsetzen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Alternativvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zur zeitnahen Umsetzung „offener Bebauungspläne“
für den Wohnungsbau Gespräche mit den privaten Grundstückseigentümern zu führen und dem
Stadtrat bis zum 4. Quartal 2017 zu den Ergebnissen und ggf. erforderlichen Handlungsbedarfen
seitens der Stadt Leipzig zu berichten.
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2.
Für den B-Plan Nr. 327 Lange Trift/Nordseite und den 3. Bauabschnitt der
Neubauernsiedlung legt der Oberbürgermeister bis zum 4. Quartal 2017 jeweils einen
Verfahrensvorschlag zur weiteren Entwicklung und Vermarktung des Gebietes vor.
Begründung:
In der Ratsversammlung am 15. November wurde die Anfrage VI-OB-03331 zu „offenen
Bebauungsplänen“ beantwortet. Gegenstand der Anfrage waren die Bebauungspläne, die als
Satzung beschlossen worden und in Kraft getreten sind - also Baurecht schaffen, - die jedoch noch
nicht oder in größeren Teilen noch nicht bebaut worden sind. Es sollen weiterhin nur solche
Bebauungspläne erfasst werden, die für den Wohnungsbau geeignet sind. Im Fachausschuss
Stadtentwicklung und Bau am 3.1.16 haben Vertreter/innen der SPD-Fraktion dargelegt, dass sich
auch dieser Antrag auf die o.g. B-Pläne bezieht.
Die nachfolgende Aufzählung umfasst in diesem Sinne die seit mindestens fünf Jahren
rechtskräftigen Bebauungspläne für den Wohnungsbau, bei denen noch mindestens 50 % der
Bauflächen unbebaut sind.
Bebauungsplan
bisher nicht realisierte Bebauungsmöglichkeiten
- 9.1 "An der Neubauernsiedlung"
ca. 50 WE (Einfamilienhäuser)
- 25.1 "Wohngebiet Portitz-Süd"
ca. 1400 WE (Geschosswohnungsbau u. Einfamilienhäuser)
- 96 "Angersiedlung"
ca. 50 WE (Einfamilienhäuser)
- 102 "Crottendorfer Plan"
ca. 350 - 450 WE (Geschosswohnungsbau)
- 132.1 "Thomas-Müntzer-Siedlung" ca. 180 WE (Einfamilienhäuser)
- 132.2 "Rehbacher Straße"
ca. 80 WE (Einfamilienhäuser)
- 318 "Gut Kleinzschocher"
ca. 30 WE (Einfamilienhäuser)
- 327 "Lange Trift,/Nordseite"
ca. 45 WE (Einfamilienhäuser)
Ziel des Antrages ist es, dass angesichts der wachsenden Stadt die Bebauungsmöglichkeiten
innerhalb bereits vom Stadtrat beschlossener Bebauungspläne kurzfristig aktiviert werden. Dies
kann die Stadt jedoch nur bei kommunalen Grundstücken direkt beeinflussen.
Deshalb wird ein differenziertes Vorgehen vorgeschlagen:
Städtische Grundstücke
Die Stadtverwaltung unterbreitet Verfahrensvorschläge zur zügigen Aktivierung der Grundstücke in
den jeweiligen Plangebieten:
•
Die vollständig bzw. teilweise im Eigentum der Stadt stehenden unbebauten Flächen der
Bebauungspläne Nr. 132.1 "Thomas-Müntzer-Siedlung" und 132.2 "Rehbacher Straße" konnten in
der Vergangenheit auf Grund mangelnder Nachfrage nicht erschlossen und vermarktet werden. Die
Nachfragesituation hat sich in der jüngsten Vergangenheit deutlich geändert. Zur strategischen
Vorgehensweise bei beiden Bebauungsplangebieten wird auf den Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A02691-VSP-01 verwiesen.
•
Beim Bebauungsplan Nr. 9.1 "An der Neubauernsiedlung" sind der 1. und 2. Bauabschnitt
vermarktet und umgesetzt. Für den im Eigentum der Stadt stehenden 3. Bauabschnitt wird seitens
des Liegenschaftsamtes derzeit eine Vorlage erarbeitet; diese soll spätestens im 4. Quartal 2017 in
die Dienstberatung OBM eingebracht werden.
•
Die Stadt hat Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 327 "Lange Trift/Nordseite" vom Freistaat
Sachsen mittels Vereinbarung übertragen bekommen mit der Verpflichtung einer Erlösauskehr bei
Verkäufen. Aus diesem Grund hatte die Vermarktung bisher keine Priorität, insbesondere da die
innere Erschließung noch hergestellt werden muss. Bereits straßenseitig erschlossene Grundstücke
werden durch das Liegenschaftsamt vermarktet. Bis zum 4. Quartal 2017 wird ein
Verfahrensvorschlag zur weiteren Erschließung und Vermarktung des Gebietes vorgelegt.
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Private Grundstücke
Die Entwicklungshemmnisse von Gebieten, die sich nicht im Eigentum der Stadt Leipzig befinden,
sind entsprechend der jeweiligen Planungshistorie differenziert. Zum Teil wäre für die Entwicklung
auch die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Genaueres dazu wurde in der Beantwortung
der Anfrage VI-OB-03331 dargelegt.
Die Stadtverwaltung wird zu diesen Gebieten die Gespräche mit den Eigentümern neu aufnehmen
oder fortführen mit dem Ziel, eine Bebauung der Gebiete entsprechend der aktuellen
stadtentwicklungsplanerischen Zielvorstellungen zu forcieren. Zu den Ergebnissen der Gespräche
und den ggf. notwendigen Maßnahmen durch die Stadt Leipzig wird die Verwaltung bis Ende 2017
dem Stadtrat berichten.
Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum
Der Erwerb von Wohneigentum wird bereits von allen staatlichen Ebenen unterstützt. Auf Bundesund Landesebene gibt es seitens der KfW und der SAB verschiedene Förder- und
Darlehensprogramme zur Eigentumsbildung und Energieeffizienz. In der Stadt Leipzig wird seit
Jahren eine nach Einkommen und Familiengröße gestaffelte Preisreduzierung gemäß
Eigenheimrichtlinie bei der Veräußerung städtischer Baugrundstücke praktiziert.
Im Rahmen der Vorbereitung von Konzeptveräußerungen städtischer Grundstücke für den
Wohnungsbau wird darüber hinaus geprüft, inwieweit Familien mit Kindern bei den Kriterien
Berücksichtigung finden können.
Parallel dazu gibt es zahlreiche privatwirtschaftliche Informations- und Vermittlungsangebote, die zu
Möglichkeiten der Eigentumsbildung informieren und beraten sowie geeignete Grundstücke bzw.
Gebäude an Interessenten vermitteln. Dazu gehört auch das Selbstnutzer Kompetenzzentrum und
der Selbstnutzer Leipzig e.V.
Ein darüber hinausgehender Unterstützungsbedarf für den Erwerb von Wohneigentum wird seitens
der Stadtverwaltung nicht gesehen und wird auch nicht im Antrag begründet.
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