Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1255565.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
28.02.17, 12:00
Aktualisiert
09.03.17, 13:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-03897
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
12.04.2017
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Martina und Lutz Müller
Betreff
Kosten für den Sachaufwand einer Tagespflegestelle
Sachverhalt:
Sehr geehrte Ratsmitglieder,
auf diesem Weg bitte ich Sie um folgende Auskunft.
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig vom 21.04.2016 ( AZ: 5 K 634/15 ) sind Sie als
Stadt Leipzig verpflichtet, die Kosten für den Sachaufwand einer Tagespflegestelle anzupassen.
Wir haben die Bestätigung der Stadt Leipzig , Amt für Jugend, Familie und Bildung, Abteilung
Verwaltung und Finanzen, dass die Nachberechnung durch den Stadtrat herbei geführt werden
muss.
Nun ist fast ein Jahr, nach Urteilsverkündung vergangen und es gibt keine Ergebnisse.
Wir bitten Sie dringend zu prüfen, wie weit die Bearbeitung voran gegangen ist, da wir als
Tagespflegepersonen jeden Monat in Vorkasse für die Stadt Leipzig gehen.
Vielen Dank
Und in Erwartung einer Antwort