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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1196588.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
23.08.16, 12:00
Aktualisiert
29.05.17, 08:32

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Neufassung Nr. VI-A-02982-NF-04 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 24.08.2016 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Fortschreibung Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Zusatzfestlegung zum Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des Gesamtfinanzierungsbeitrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV auf den Höchstbetrag von jeweils 45 Mio. € für die Jahre 2017 und 2018 abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen entsprechenden Nachtrag zum VLFV mit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH und der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH zu unterzeichnen. 2. Darüber hinaus werden im Doppelhaushalt 2017/2018 entsprechende finanzielle Beiträge der Stadt Leipzig an die LVB i. H. v. je 3 Mio. € für 2017 und 2018 zweckgebunden als Investitionen der LVB zur Modernisierung von Straßenbahnfuhrpark und ÖPNV-Infrastruktur im Haushalt der Stadt Leipzig eingestellt. Dafür werden der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der LVV, auf Anforderung mit Nachweis, zweckgebundene Gesellschaftereinlagen wie folgt zugeführt: Haushaltsjahr 2017: 3.000.000 € Haushaltsjahr 2018: 3.000.000 € 3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, alle mit dieser Ergänzungsbetrauung der LVB verbundenen Handlungen vorzunehmen, insbesondere Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie als Gesellschaftervertreter die notwendigen Beschlüsse zu fassen oder zu veranlassen. 4. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass mit den von der LVV 2015 und 2016 zusätzlich geleisteten Gesellschafterbeiträgen für Investitionen in neue Straßenbahnen die Investitionskraft der LVB ebenfalls gestärkt wurde. 5. Zur weiteren Stabilisierung und Sicherung der mit dem Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag verbundenen Zahlungen, werden die notwendigen Schritte zur Fortführung der bis Ende 2015 bestehenden Tilgungsaussetzung für das an die LVV ausgereichte Gesellschafterdarlehen unternommen und die Vereinbarung einer weiteren Tilgungsaussetzung vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 der Ratsversammlung im IV. Quartal 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt. Seite 1/3 Sachverhalt: Begründung erfolgt mündlich.