Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1196588.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
23.08.16, 12:00
Aktualisiert
29.05.17, 08:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-02982-NF-04
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
24.08.2016
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Fortschreibung Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV)
Beschlussvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Zusatzfestlegung zum
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) mit einer Begrenzung des
Gesamtfinanzierungsbeitrages gemäß § 2 Abs. 4a VLFV auf den Höchstbetrag von jeweils 45 Mio. €
für die Jahre 2017 und 2018 abzuschließen und in diesem Zusammenhang einen entsprechenden
Nachtrag zum VLFV mit der Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (LVV) mbH und der
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH zu unterzeichnen.
2.
Darüber hinaus werden im Doppelhaushalt 2017/2018 entsprechende finanzielle Beiträge der
Stadt Leipzig an die LVB i. H. v. je 3 Mio. € für 2017 und 2018 zweckgebunden als Investitionen
der LVB zur Modernisierung von Straßenbahnfuhrpark und ÖPNV-Infrastruktur im Haushalt der
Stadt Leipzig eingestellt.
Dafür werden der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der LVV, auf Anforderung mit
Nachweis, zweckgebundene Gesellschaftereinlagen wie folgt zugeführt:
Haushaltsjahr 2017: 3.000.000 €
Haushaltsjahr 2018: 3.000.000 €
3.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, alle mit dieser Ergänzungsbetrauung
der LVB verbundenen Handlungen vorzunehmen, insbesondere Erklärungen abzugeben und zu
empfangen sowie als Gesellschaftervertreter die notwendigen Beschlüsse zu fassen oder zu
veranlassen.
4.
Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass mit den von der LVV 2015 und 2016 zusätzlich
geleisteten Gesellschafterbeiträgen für Investitionen in neue Straßenbahnen die Investitionskraft der
LVB ebenfalls gestärkt wurde.
5.
Zur weiteren Stabilisierung und Sicherung der mit dem
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag verbundenen Zahlungen, werden die notwendigen Schritte
zur Fortführung der bis Ende 2015 bestehenden Tilgungsaussetzung für das an die LVV
ausgereichte Gesellschafterdarlehen unternommen und die Vereinbarung einer weiteren
Tilgungsaussetzung vom 01.01.2016 bis 31.12.2018 der Ratsversammlung im IV. Quartal 2016 zur
Beschlussfassung vorgelegt.
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Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.