Daten
Kommune
Leipzig
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24.02.17, 12:00
Aktualisiert
03.05.17, 10:17
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Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03384-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
12.04.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Konzeption zum Antrag der Stadt Leipzig auf Wohnungsbauförderung für das Jahr
2017 gemäß Richtlinie gebundener Mietwohnraum
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat bestätigt die Konzeption zur Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Wohnraum in Leipzig für das Programmjahr 2017 gemäß der neuen
Richtlinie gebundener Mietwohnraum RL gMW vom 22.11.2016.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Sachverhalt:
I.
Anlass und Ziel der Vorlage
Auf Grundlage des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015
hat die Stadt Leipzig fristgemäß zum 31.01.2017 einen Antrag auf Wohnungsbaufördermittel
für das Programmjahr 2017 in Höhe von 20 Mio. Euro gemäß der Richtlinie gebundener
Mietwohnraum vom 22.11.2016 gestellt. Diesem Antrag ist eine Konzeption zur Umsetzung
der Wohnungsbauförderung im Pilotjahr 2017 beigefügt, die dem Stadtrat hiermit zur
Bestätigung vorgelegt wird. Nach Evaluierung der Pilotphase 2017 wird für das
Programmjahr 2018 eine aktualisierte und überarbeitete Konzeption zur Umsetzung der
Wohnungsbauförderung vorgelegt.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) hat eine neue Richtlinie zur Förderung des
sozialen Wohnungsbaus in Sachsen vorgelegt. Diese Richtlinie zur Förderung der Schaffung von
mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (Richtlinie gebundener Mietwohnraum RL
gMW) wurde am 22. November 2016 durch das Kabinett der sächsischen Staatsregierung
beschlossen und ist am 9. Dezember 2016 in Kraft getreten. Damit stellt der Freistaat Sachsen die
Kompensationsmittel des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in den Jahren 2016 bis 2019
zur Verfügung.
Es handelt sich dabei um Fördermittel, die als Zuschüsse an Bauherren ausgereicht werden, die
mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum durch Bestandsreaktivierung, Umbau oder
Neubau schaffen. Die Wohnungsbauförderung gemäß RL gMW steht nur sächsischen Kommunen
zur Verfügung, die anhand wohnungswirtschaftlicher Indikatoren nachweisen können, dass eine
zukünftige Gefährdung der Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit ausreichendem
Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu erkennen ist. Die Stadt Leipzig erfüllt diese
Voraussetzungen und wird daher die Aufnahme in die Fördergebietskulisse der neuen Richtlinie
beantragen.
Nach aktueller Einschätzung des SMI werden im Programmjahr 2017 eine Bewilligungssumme von
rund 20 Mio. Euro Wohnungsbaufördermittel für die Stadt Leipzig bereit gestellt. Die
Bewilligungsbehörde ist die Sächsische Aufbaubank SAB. Diese weist der Gemeinde jährlich ein
Mittelkontingent zu und legt die Modalitäten der Weitergabe an die Eigentümer fest. Die Gemeinde
nimmt die Anträge der Bauherren/Eigentümer entgegen und prüft diese sowohl gemäß der Richtlinie
als auch gemäß ihrer eigenen wohnungspolitischen Zielstellungen. Der Gemeinde obliegt damit die
inhaltliche und formelle Prüfung und Auswahl der Förderanträge von Bauherren/Eigentümern.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt jedoch über die SAB und wird nicht über den städtischen
Haushalt abgewickelt.
Der Antrag der Kommunen auf Wohnungsbauförderung gemäß RL gMW ist bereits bis zum
31.01.2017 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen. Gemäß den Bestimmungen der
Richtlinie (Ziffer VII. 2 b RL gMW) ist dem Antrag eine Konzeption beizufügen, die den Bedarf an
mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnungen und die wohnungswirtschaftliche Konzeption
zur Bewältigung des Bedarfs darstellt.
II.
Grundzüge der neuen soziale Wohnungsbauförderung im Freistaat Sachsen
Grundzüge der neuen sozialen Wohnungsbauförderung gemäß der Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Mietwohnraum (RL Mietwohnraum RL gMW, Beschlussfassung vom
22.11.2016, Inkrafttreten am 9.12.2016)
Programmausstattung
- 3 Programmjahre (2017-2019)
- pro Jahr jeweils ca. 20 Mio. € Bewilligungssumme für Leipzig avisiert
Förderziel
Schaffung von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung für Haushalte mit geringem
Einkommen
Gebietskulisse innerhalb Sachsens
- Kommunen mit zukünftiger Gefährdung der Versorgung einkommensschwacher Haushalte
- Nachweis anhand von Indikatoren zum Wohnungsmarkt, die das SMI ermittelt
- Nach Datenlage beim SMI sind aktuell 2 Städte in Sachsen in der Kulisse: Leipzig, Dresden
Fördergegenstand:
- Neubau von Mietwohnraum (auch Ausbau, Umbau oder Erweiterung)
- Sanierung von Mietwohnraum (unter wesentlichen Bauaufwand)
Förderart und –höhe:
- Zuschussförderung
- Zuschusshöhe: Differenz zwischen Angebots- und Fördermiete für 180 Monate (15 Jahre
Bindungszeitraum), d.h. max. 630 €/m² Wohnfläche
Förderbedingungen:
- Baukostenobergrenzen nach DIN 276 ohne Grundstück:
2.200.- €/m² für Neubau
600.- bis 1.800.- €/m² für Sanierung
- Wohnungsgrößen:
1-P-HH bis zu 45 qm 2-P-HH bis zu 60 qm
3-P-HH bis zu 75 qm 4-P-HH bis zu 85 qm
je zusätzliche Person +10 qm
Belegungsbindung:
- 15 Jahre (mittelbare + unmittelbare Bindungen) für einkommensschwache Haushalte nach
Wohnraumfördergesetz (WoFG) = Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS-Berechtigte)
- Einkommensgrenzen nach WoFG
Mietpreisbindung:
- Fördermiete: 35% unterhalb der festgesetzten, durchschnittlichen Angebotsmiete für
vergleichbare Wohnungen in dem gleichen oder einem vergleichbaren Wohngebiet, jedoch max.
5% unter gültigen KdU-Richtwert (KdU-Richtwert aktuell zwischen 4,51 - 4,72 € /qm netto kalt)
- Angebotsmieten: Ermittlung auf Grundlage der empirica-Preisdatenbank für Leipzig differenziert
nach Baualtersklassen und Lagetypen
Sonderfall: mittelbare Belegungsbindung:
- Koppelung von Neubauförderung an Bereitstellung von Belegungserchten im (sanierten) Bestand.
- Die Mietabsenkung für die mittelbar gebundene Wohnungen muss in Summe über 15 Jahre
mindestens so hoch sein, wie der Zuschuss für den Neubau. (d.h., wenn die Marktmiete der
mittelbaren Wohnung niedriger als die des geförderten Neubaus ist, muss die Wohnfläche für
mittelbare Belegungsbindung entsprechend größer sein als die des geförderten Neubaus)
III.
Zentrale Aussagen der
Wohnungsbauförderung
Konzeption
der
Stadt
Leipzig
zur
Umsetzung
der
Die Konzeption zur Wohnungsbauförderung umfasst folgende zentrale Aussagen:
1. Wohnungsmarktentwicklung in Leipzig
Im ersten Kapitel wird die aktuelle Wohnungsmarktsituation der Stadt Leipzig (Kap. 1.1) sowie die
zukünftige Entwicklungserwartung (Kap. 1.2.) auf Grundlage der Leipziger Bevölkerungsvorausschätzung vorgestellt. Gemäß der in der Richtlinie benannten Indikatoren und den dazu vom
Sächsischen Staatsministeriums des Innern übermittelten Daten erfüllt die Stadt Leipzig die
Voraussetzungen, um in die Gebietskulisse der Wohnungsbauförderung aufgenommen zu
werden (Kap 1.3). So ist die Nachfrage nach Wohnraum in den vergangenen Jahren deutlich stärker
angestiegen als das Wohnraumangebot. Auch liegen das Mietpreisniveau und die Mietbelastung
über dem sächsischen Durchschnitt.
2. Wohnungspolitische Zielstellungen der Stadt Leipzig
Das zweite Kapitel verweist auf die grundlegenden Leitlinien (Kap. 2.1) und Handlungsansätze (Kap.
2.2) der Leipziger Wohnungspolitik, die im Wohnungspolitischen Konzept, Fortschreibung 2015
beschlossen wurden. Daraus leiten sich die konkreten Ziele für den Einsatz der
Wohnungsbauförderung ab (Kap. 2.3). Der Einsatz der Wohnungsbauförderung dient der Schaffung
- von preisgünstigem Wohnraum vor allem im Bestand
- von bezahlbarem Wohnraum im Bestand sowie im Neubau
- bedarfsgerechter Wohnungsgrößen und -qualitäten
- dem Erhalt und der Entwicklung sozial gemischter Stadtteile
3. Bedarfsermittlung mietpreis- und belegungsgebundener Mietwohnraum
Kapitel drei erläutert die Rahmenbedingungen für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum
gemäß Richtlinie (Kap. 3.1). Im Jahr 2016 verfügte die Stadt Leipzig lediglich über 347 geförderte
mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen. Demgegenüber steht, dass rund ein Viertel aller
Haushalte in der Stadt Leipzig unterhalb der Einkommensgrenzen des Wohnraumfördergesetzes
liegen und damit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Der zukünftige Bedarf an
neu zu schaffenden mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen in Leipzig leitet sich aus
der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig ab (Kap. 3.2). In den Jahren 2017 bis 2019 ist
somit mit einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 6.600 Haushalten in der Stadt Leipzig
zu rechnen. Etwa ein Viertel dieser Haushalte benötigen Wohnraum des einfachen Wohnstandards
im unteren Preissegment - das sind rund 1.700 WE. Es wird davon ausgegangen, dass etwa die
Hälfte dieses Bedarfs an Wohnraum im unteren Preissegment durch das Angebot des
freifinanzierten Marktes abgedeckt werden kann. Daher wird in den kommenden 3 Jahren von einem
Bedarf an geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung von ca. 850 WE pro
Jahr ausgegangen. Dieser Bedarf ist Basis für den Antrag auf Wohnungsbauförderung im
Programmjahr 2017.
4. Strategie zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung
Die Strategie zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung wird in Kapitel vier dargestellt. Kap. 4.1
umfasst die vorbereitenden Maßnahmen zur Einführung der Wohnungsbauförderung,
insbesondere die Bekanntmachung der Förderung und Beratung von Bauherren und Eigentümern.
Die
Kommune
kann
diese
Förderung
gemäß
ihrer
wohnungspolitischen
und
stadtentwicklungspolitischen Zielstelllungen steuern. Damit soll Fehlentwicklungen vorgebeugt
werden. In Kap. 4.2. und 4.3. werden die Prämissen und Orientierungswerte zur Steuerung des
Fördermitteleinsatzes dargestellt. Das Programmjahr 2017 stellt eine Pilotphase dar, da derzeit
noch nicht abgeschätzt werden kann, in welchem Umfang und für welche Maßnahmen
Bauherren/Eigentümer die Förderung in Anspruch nehmen werden. Die Steuerung erfolgt daher
durch eine Kontingentierung des Fördervolumens.
Orientierungswert für Prämisse A "Bedarfsgerechte Schaffung von gebundenem Mietwohnraum"
In der Pilotphase 2017 wird angestrebt, dass mindestens 50 Prozent des bewilligten
Fördervolumens für die Schaffung von Wohnungen für 1-Personen-Haushalte sowie für Haushalte
mit 4 und mehr Personen eingesetzt werden.
Orientierungswert für Prämisse B 1 "Stadträumliche Verteilung"
In der Pilotphase 2017 erfolgt die Quotierung des Fördermitteleinsatzes differenziert nach
Gebietstypen sowie nach Sanierung und Neubau . So soll in den Ortsteilen, in denen bereits ein
hoher Anteil an preisgünstigem Wohnraum vorhanden ist, eine Begrenzung für
Sanierungsmaßnahmen (max. 15 Prozent des bewilligten Fördervolumens) bestehen. Dies gilt
jedoch nicht für Neubau, der in diesen Gebieten zu einem vielfältigeren Wohnungsangebot beiträgt.
In Gebieten in nicht integrierter Lage wird die Förderung von Neubaumaßnahmen zugunsten von
Neubauvorhaben in gut erschlossenen Lagen begrenzt. So können dort max. 20 Prozent der
bewilligen Mittel in Neubaumaßnahmen fließen.
Zusätzliche kommunale Maßnahmen zur Unterstützung der Inanspruchnahme der Fördermittel sind
gemäß Kap. 4.4
- Konzeptveräußerung von städtischen Grundstücken
- Sicherung eines Anteils geförderten Wohnungsbaus bei Neubauvorhaben durch städtebauliche
Verträge und
- Modellvorhaben für kostensparendes Planen, Bauen und Wohnen.
Zur Konkretisierung und Beschlussfassung dieser Maßnahmen wird eine gesonderte Vorlage
erarbeitet und dem Stadtrat im I. Quartal 2017 zum Beschluss vorgelegt.
5. Fördervoraussetzungen
In Kapitel 5.1 werden die Voraussetzungen beschrieben, die gemäß Richtlinie für alle
Fördermaßnahmen gelten. Zur Bestimmung der Förderhöhe sowie der Mietpreisbindung sind die für
das Antragsjahr 2017 gültigen Angebotsmieten für die förderfähigen Maßnahmen konkretisiert (Kap.
5.2). Die durchschnittlichen Angebotsmieten stellen eine wichtige Bezugsgröße dar, auf deren
Grundlage die Bewilligungsmiete sowie die Förderhöhe für Förderanträge im Programmjahr 2017
ermittelt werden.
Für die Stadt Leipzig wurden folgende durchschnittlichen Angebotsmieten für das Jahr 2016
ermittelt. Für neugebaute Wohnungen ergibt sich eine durchschnittliche Nettokaltmiete in Höhen von
10,00 €/qm und für sanierte Wohnungen eine durchschnittliche Nettokaltmiete in Höhe von 7,17
€/qm. Diese Werte gelten als Orientierungswerte für die Ermittlung der anfänglichen Mieten. Zur
Methodik der Bestimmung der Angebotsmieten als Grundlage für Fördermiete und Förderzuschuss
erfolgt noch eine Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde SAB. Ggf. kann es erforderlich werden,
die o.g. Werte weiter auszudifferenzieren.
IV.
Weiteres Verfahren zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung
1. Verfahrensschritte und Zeitplan
Veröffentlichung und Inkrafttreten der RL gMW voraussichtlich
9.12.2016
Abstimmung zwischen SMI, SAB und Stadt
zur Ausgestaltung des Verfahrens und des Weiterleitungsvertrags
ab 12/2016
Beratungsgespräche des ASW mit Bauherren und Eigentümern zur
Vorbereitung von Förderanträgen
ab 12/2016
Antragstellung der Stadt für Programmjahr 2017
31.01.2017
Bewilligungsbescheid an die Stadt voraussichtlich
März 2017
Antragstellung privater Eigentümer an ASW
ab II. Quartal 2017
Auswahl, Bewilligung und Umsetzung von Förderanträgen
Antragstellung der Stadt für Programmjahr 2018
ab II. Quartal 2017
31.10.2017
2. Verwaltungsinterne Umsetzung der Wohnungsbauförderung
Mit Einführung und Umsetzung der Wohnungsbauförderung ist ein erhöhter Arbeitsaufwand für die
Stadt Leipzig verbunden. Nach jetzigem Kenntnisstand werden dazu 4 VZÄ im
Umsetzungszeitraum bis 2021 benötigt. In der Einführungsphase des neuen Förderprogramms in
2017/2018 wird von einem Stellenmehrbedarf von 2 VZÄ ausgegangen.
Der erhöhte Personalbedarf wird zum Teil durch eine Verschiebung der Prioritätensetzung innerhalb
des Amts für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung gedeckt (entspricht insgesamt 1 VZÄ
aus Anteilen verschiedener KollegInnen, die derzeit bereits die Umsetzung vorbereiten.).
Der Mehrbedarf i.H. von 1 VZÄ wird im Stellenplan 2017/18 entsprechend Antrag 0140/17/18
beantragt.
Anlagen:
Konzeption zum Antrag der Stadt Leipzig auf Wohnungsbauförderung für das Jahr 2017
gemäß Richtlinie gebundener Mietwohnraum vom 22.11.2016
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
Stad
t
Leip
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
ja
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Stadt Leipzig
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Konzeption zum Antrag der Stadt Leipzig
auf Wohnungsbauförderung
für das Jahr 2017
gemäß Richtlinie zur Förderung der Schaffung von
mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum
RL gMW vom 22.11.2016
Stand 24.02.2017
1
0. Einführung
Die vorliegende Konzeption zur Wohnungsbauförderung ist eine Anlage zum Antrag der Stadt
Leipzig auf Wohnungsbauförderung gemäß der Richtlinie des Sächsischen Ministeriums des
Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis-und belegungsgebundenem Mietwohnraum
(Richtlinie gebundener Mietwohnraum RL gMW) vom 22.11.2016.
Die Stadt Leipzig hat den Antrag auf Fördermittel für das Jahr 2017 bis 31.01.2017 bei der
Sächsischen Aufbaubank einzureichen. Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie (Ziffer VII. 2 b
RL gMW) ist dem Antrag eine Konzeption beizufügen, die den Bedarf an mietpreis- und
belegungsgebundenem Mietwohnungen und die wohnungswirtschaftliche Konzeption zur
Bewältigung des Bedarfs darstellt.
Die Konzeption zur Wohnungsbauförderung umfasst daher folgenden Aufbau und Inhalte:
1. Wohnungsmarktentwicklung in Leipzig
Im ersten Kapitel wird die aktuelle Wohnungsmarktsituation der Stadt Leipzig (Kap. 1.1) sowie die
zukünftige Entwicklungserwartung (Kap. 1.2.) auf Grundlage der Leipziger Bevölkerungsvorausschätzung vorgestellt. Gemäß der in der Richtlinie benannten Indikatoren und den dazu
vom Sächsischen Staatsministeriums des Innern übermittelten Daten erfüllt die Stadt Leipzig die
Voraussetzungen, um in die Gebietskulisse der Wohnungsbauförderung aufgenommen zu werden
(Kap 1.3).
2. Wohnungspolitische Zielstellungen der Stadt Leipzig
Das zweite Kapitel verweist auf die grundlegenden Leitlinien (Kap. 2.1) und Handlungsansätze
(Kap. 2.2) der Leipziger Wohnungspolitik, die im Wohnungspolitischen Konzept, Fortschreibung
2015 beschlossen wurden. Daraus leiten sich die konkreten Ziele für den Einsatz der
Wohnungsbauförderung ab (Kap. 2.3).
3. Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum
Kapitel drei erläutert die Rahmenbedingungen für mietpreis- und belegungsgebundenen
Wohnraum gemäß Richtlinie (Kap. 3.1) und beschreibt den Bedarf an neu zu schaffenden
mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen in Leipzig für die Jahre 2017 bis 2019
(Kap. 3.2).
4. Strategie zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung
Die Strategie zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung wird in Kapitel vier dargestellt. Kap. 4.1
umfasst die vorbereitenden Maßnahmen zur Einführung der Wohnungsbauförderung,
insbesondere die Bekanntmachung der Förderung und Beratung von Bauherren und Eigentümern.
In Kap. 4.2. und 4.3. werden die Prämissen und Orientierungswerte zur Steuerung des
Fördermitteleinsatzes gemäß der wohnungspolitischen Zielstelllungen der Stadt Leipzig
beschrieben. Zusätzliche kommunale Maßnahmen zur Unterstützung der Inanspruchnahme der
Fördermittel benennt Kap. 4.4.
5. Fördervoraussetzungen und weiteres Verfahren
In Kap. 5.1 werden die Voraussetzungen beschrieben, die gemäß Richtlinie für alle
Fördermaßnahmen gelten. Zur Bestimmung der Förderhöhe sowie der Mietpreisbindung sind die
für das Antragsjahr 2017 ermittelten Orientierungswerte der Angebotsmieten für die förderfähigen
Maßnahmen konkretisiert (Kap. 5.2). Kap. 5.3 gibt eine Übersicht zu den nächsten
Verfahrensschritten und dem voraussichtlichen Zeitplan.
2
1.
Wohnungsmarktentwicklung in Leipzig
1.1
Aktuelle Situation des Leipziger Wohnungsmarktes
Nach Jahren der Schrumpfung, der Stagnation und des leichten Wachstums wächst Leipzig heute
rasant und viel stärker als 2013 prognostiziert. Der Leipziger Wohnungsmarkt ist von einer sehr
hohen Dynamik gekennzeichnet. Leipzig gehört derzeit zu den am stärksten wachsenden
Städten Deutschlands. Im Jahr 2015 hat Leipzig über 16.000 Einwohner hinzugewonnen. Dies
entspricht einem Bevölkerungswachstum von 2,9%.
Abb. 1 Bevölkerungsentwicklung in Leipzig 2005 - 2015
Parallel zu dieser - auf dem Bevölkerungswachstum basierenden - stark steigenden Nachfrage hat
sich auch die Bau- und Sanierungstätigkeit intensiviert. Dabei hat vor allem der Neubau von
Mehrfamilienhäusern spürbar zugenommen. Diese neu geschaffenen Wohnungen entstehen
aufgrund hoher Baukosten und des in Leipzig vergleichsweise geringen Mietniveaus
ausschließlich im höherpreisigen Segment. Zugleich ist der Leerstand deutlich zurückgegangen.
Dies gilt sowohl für den marktaktiven Leerstand als auch durch den nicht-marktaktiven Leerstand,
der aufgrund der zunehmenden Sanierung leerstehender Altbauten schwindet. Die Mietpreise sind
- von einem sehr niedrigen Niveau kommend - in den letzten Jahren angestiegen. Auch die
Einkommenssituation der Leipziger Haushalte hat sich verbessert. Trotzdem ist das
Einkommensniveau der Leipziger Haushalte im landes- und bundesweiten Vergleich gering.
Eine
ausführliche
Darstellung
der
Leipziger
Wohnungsmarktsituation
ist
dem
Wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015, sowie den regelmäßig
veröffentlichten Monitoringberichten zum Wohnen zu entnehmen.
www.leipzg.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/raumbeobachtung- und-monitoring/
3
1.2
Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig bis 2030
Die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung für die Stadt in den drei Varianten ist in Abb. 2
dargestellt. Untere und obere Variante spannen einen Entwicklungskorridor auf, innerhalb dessen
die Bevölkerungsentwicklung nach heutigem Kenntnisstand wahrscheinlich verlaufen wird.
Zum Prognosehorizont 2030 wird in der mittleren Variante (Hauptvariante) der aktuellen
Bevölkerungsvorausschätzung eine Einwohnerzahl von rund 722 000 erwartet. Einen möglichen
Korridor der künftigen Bevölkerungsentwicklung bilden die ausgewiesene untere bzw. obere
Variante mit circa 674 000 bis 770 000 Einwohnerinnen und Einwohnern (2030).
Abb. 2 Bevölkerungsvorausschätzung Leipzig bis 2030
Ausführliche Information zur Bevölkerungsvorausschätzung:
http://statistik.leipzig.de/statpubl/index.aspx?cat=13&rub=1&obj=0
1.3.
Wohnungsmarktindikatoren gemäß Richtlinie gebundener Mietwohnraum (RL gMW)
Das Sächsische Ministerium des Innern hat im Rahmen der RL gMW Indikatoren benannt,
anhand derer eine zukünftige Gefährdung der Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit
ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu erkennen ist. Die entsprechenden
Daten werden für alle sächsischen Gemeinden durch das vom Freistaat Sachsen beauftragte
Institut empirica ag ermittelt und zur Verfügung gestellt. Die Kennzahlen für Leipzig belegen, dass
die Stadt Leipzig alle Indikatoren gemäß Richtlinie erfüllt und somit die Voraussetzungen zur
Inanspruchnahme der Wohnungsbaufördermittel gegeben sind.
4
Abb. 3 Indikatoren gemäß RL gMW und Leipziger Kennzahlen1
Bevölkerungswachstum
Indikator:
Die Anzahl der Haushalte muss in der Bilanz der zurückliegenden drei
Kalenderjahre angestiegen sein.
Kennzahlen Leipzig: 31.12.2012 bis 31.12.2015: Zuwachs an 22.349 Haushalten
Datengrundlage: Berechnung auf Basis der Amtlichen Bevölkerungsfortschreibung auf
Grundlage des Zensus 2011
Wohnraumangebot
Indikator:
In der Bilanz der zurückliegenden drei Kalenderjahre muss in der Gemeinde
die Anzahl der dem Wohnungsmarkt neu zur Verfügung gestellten
Wohnungen geringer sein als die Zunahme der Anzahl der Haushalte.
Kennzahlen Leipzig: 31.12.2012 bis 31.12.2015: Zuwachs an 4.422 Wohnungen
Relation Zuwachs an HH zu Zuwachs an WE = 0,19
d.h. in den vergangen 3 Jahren sind nur 0,19 Wohnungen je zusätzlichem
Haushalt entstanden
Datengrundlage: Berechnung auf Basis der Fortschreibung des Wohnungsbestand des
Statistischen Landesamts des Freistaates Sachsen sowie amtlichen
Bevölkerungsfortschreibung
Leerstand
Indikator:
Die Leerstandsquote liegt unter 4 Prozent.
Kennzahlen Leipzig: 31.12.2015: 3,7% Leerstand
Datengrundlage: Leerstand gemäß Zensus 2011 sowie Berechnung auf Basis der amtlichen
Statistik der Baufertigstellungen und Bauabgänge und der amtlichen
Bevölkerungsfortschreibung
Angebotsmiete
Indikator:
Der Median der Angebotsmieten in der Gemeinde muss mindestens
5 Prozent über dem Median der Angebotsmieten im Freistaat Sachsen
liegen.
Kennzahlen Leipzig: 5,90 €/qm in Leipzig, 5,33 €/qm in Sachsen
Index Sachsen = 100, Index Leipzig = 110
d.h. Leipziger Angebotsmieten sind um 10% höher als in Sachsen
Datengrundlage: empirica-Preisdatenbank auf Grundlage einer automatisierten Analyse
öffentlich inserierter Immobilienanzeigen
Mietbelastung
Indikator:
Die Mietbelastung (Verhältnis des Medians der Nettokalt-Angebotsmieten
zum durchschnittlichen Nettohaushaltseinkommen) in der Gemeinde muss
höher als die Mietbelastung im Freistaat Sachsen sein.
Kennzahlen Leipzig: Index Sachsen = 100, Index Leipzig = 125
d.h. die Mietbelastungsquote liegt in Leipzig um 25 % höher als in Sachsen
Datengrundlage: Berechnung auf Basis der Angebotsmiete auf Grundlage empiricaPreisdatenbank und des Einkommens auf Grundlage Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung
auf Kreisebene
1 Diese Daten der empirica AG können von Daten der Stadt Leipzig, wie sie im Wohnungspolitischen
Konzept sowie im Monitoringbericht Wohnen veröffentlicht sind, abweichen, da teilweise unterschiedliche
Datenquellen und Ermittlungsmethoden angewendet werden.
5
2.
Wohnungspolitische Zielstellungen der Stadt Leipzig
Vor dem Hintergrund des anhaltend starken Bevölkerungswachstums der Stadt Leipzig und des
damit verbundenen Veränderungsprozesses auf dem Wohnungsmarkt hat die Stadt Leipzig ihr
Wohnungspolitisches Konzept im Jahr 2015 fortgeschrieben. Mit Beschluss vom 28.10.2015
hat der Stadtrat die wohnungspolitischen Ziele neu justiert und die Handlungsbedarfe und
-ansätze definiert.
2.1
Leitlinien des Wohnungspolitischen Konzepts
"Das Wohnungspolitische Konzept soll unter Wachstumsbedingungen einen Rahmen schaffen,
damit alle Menschen, die in Leipzig leben, ihren Wünschen, Bedürfnissen sowie materiellen
Möglichkeiten adäquaten Wohnraum finden können, aber auch die in Zeiten des Stadtumbaus
entstandenen Potentiale und innovativen Projekte in Leipzig Raum behalten. Dabei werden
folgende Leitlinien verfolgt:
•
Wohnen in Leipzig – für alle, vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig
•
Genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte
•
Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen besonders unterstützen
•
Wohnungspolitik als Teil integrierter Stadtentwicklung"
(Wohnungspolitisches Konzept, Einführung, S. 7)
Abb. 4 Leitlinien des Wohnungspolitischen Konzepts (WoPoKo, S. 17)
6
2.2
Handlungsansätze des Wohnungspolitischen Konzepts
Alle 4 Leitlinien sind mit konkretisierten Zielstellungen sowie Handlungsansätzen zur Umsetzung
untersetzt (siehe Abb. 4). Im Hinblick auf die Wohnungsbauförderung sind insbesondere die
folgenden Handlungsansätze von zentraler Bedeutung:
• Bezahlbare Wohnungen erhalten und schaffen (zu Leitlinie 1)
Im Leipziger Konzept wird konsequent zwischen "bezahlbarem Wohnen" und "preisgünstigem
Wohnen" unterschieden. Das bezahlbare Wohnen bemisst sich am Verhältnis der Wohnkosten
zum Haushaltseinkommen (Mietbelastungsquote). Es ist also eine relative Größe, die sich nicht
einem festgelegten Preissegment zuordnen lässt. Ziel der Leipziger Wohnungspolitik ist eine
verträgliche Gesamtmietbelastung. "Der Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum
in allen Stadtgebieten soll vor allem im Bestand bei Instandhaltung, Sanierung und Umbau
unterstützt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung von bezahlbarem Wohnen
für Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen." (vgl. Wohnungspolitisches Konzept,
Fortschreibung 2015, S. 20).
• Preisgünstige Wohnungen vor allem im Bestand erhalten und schaffen (zu Leitlinie 2)
Das preisgünstige Wohnen ist eindeutig dem unteren Preissegment zuzuordnen. Es wird für
Leipzig über die jeweiligen Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für
Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger zuzüglich 10% definiert. Abhängig von der
Haushaltsgröße liegt dieser Wert aktuell zwischen 4,96 €/qm und 5,19 €/qm (Nettokaltmiete).
"Da preisgünstiger Wohnraum im Neubau unter den sich verschärfenden gesetzlichen
Rahmenbedingungen (z.B. EnEV), den stark gestiegenen Baukosten und dem aktuellen Leipziger
Mietniveau nur mit hohem Fördermitteleinsatz geschaffen werden kann, soll preisgünstiger
Wohnraum vor allem im Bestand erhalten und geschaffen werden. Für den Erhalt einer stabilen
sozialen Mischung in der Stadt soll preisgünstiger Wohnraum in allen Stadtgebieten vorhanden
sein." (vgl. Wohnungspolitisches Konzept, Fortschreibung 2015, S. 22). Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Konzepterarbeitung die Einrichtung eines sozialen
Wohnungsbauförderprogramms nicht absehbar war.
Weitere für die Wohnungsbauförderung relevante Handlungsansätze sind:
• Mehr Wohnungen für Leipzig (zu Leitlinie 1)
• Qualitativ vielfältiges Wohnungsangebot schaffen (zu Leitlinie 1)
• Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen unterstützen (zu Leitlinie 3)
• Sozial und nutzungsstrukturell gemischte Stadtteile erhalten und entwickeln (zu Leitlinie 4)
Die Langfassung des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 ist
einzusehen unter www.leipzg.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/stadtentwicklungsplaenestep/strategische-konzepte-zum-wohnen/das-wohnungspolitische-konzept/
2.3
Ziele für den Einsatz der Wohnungsbauförderung
Die Wohnungsbauförderung zielt grundsätzlich auf die Schaffung von Wohnraum zur Versorgung
einkommensschwacher Haushalte mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen
Bedingungen. Die Schaffung von Wohnraum kann durch Neubau, aber auch durch Sanierung und
Umbau von leerstehenden Wohngebäuden oder die Umnutzung von Gebäuden zu Wohnraum
erfolgen.
Auf Grundlage des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig sowie der Ausrichtung der
neuen Wohnungsbauförderung des Freistaates Sachsen, gelten folgende Zielstellungen für den
Einsatz der Wohnungsbauförderung in der Stadt Leipzig:
7
Einsatz der Wohnungsbauförderung zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum
im Bestand
In Leipzig soll preisgünstiger Wohnraum geschaffen werden. Wohnraum im preisgünstigen
Segment ist insbesondere für die Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte von
Bedeutung. Wie bereits oben erläutert wird das preisgünstige Segment in Leipzig über den
Richtwert der Kosten der Unterkunft zuzüglich 10 % definiert und liegt derzeit bei einer Miethöhe
zwischen 4,96 €/qm und 5,19 €/qm (nettokalt).
Die aktuellen Fördersätze der Wohnungsbauförderung reichen voraussichtlich jedoch nicht aus,
um neu gebauten Wohnraum im preisgünstigen Segment zu schaffen. Aufgrund dieser
Rahmenbedingungen wird preisgünstiger Wohnraum in Leipzig in der Regel vorrangig im Bestand
geschaffen werden. Der Einsatz der Wohnungsbauförderung zur Schaffung von preisgünstigem
Wohnraum zielt daher vorrangig auf die Reaktivierung leerstehender Bestandswohnungen
bzw. -gebäude sowie den Umbau bzw. die Umnutzung von Gebäuden zu Wohnraum. Möglich ist
dabei auch eine mittelbare Belegungsbindung, d.h. die Koppelung von Neubauförderung an
eine Bereitstellung von Belegungsbindungen im sanierten Bestand.
•
Einsatz der Wohnungsbauförderung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im
Bestand und im Neubau
In Leipzig soll bezahlbarer Wohnraum im Sinne der vorgenannten Definition insbesondere für
Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen geschaffen werden. Bezahlbarer Wohnraum
kann sowohl durch die Reaktivierung und den Umbau von Bestandsgebäuden als auch durch
Neubau entstehen. Aufgrund des wachsenden Bedarfs an neuem Wohnraum soll die
Wohnungsbauförderung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Leipzig sowohl für die
Bestandsreaktivierung als auch für den Neubau eingesetzt werden. Möglich ist dabei auch eine
mittelbare Belegungsbindung, d.h. die Koppelung von Neubauförderung an eine Bereitstellung
von Belegungsbindungen im sanierten Bestand.
•
Einsatz
der
Wohnungsbauförderung
zur
Schaffung
bedarfsgerechter
Wohnungsgrößen und -qualitäten
In Leipzig sollen bedarfsgerechte Wohnungen für Haushalte mit geringem bis mittlerem
Einkommen sowie für Haushalte mit Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen
entstehen. Nachgefragt werden insbesondere Wohnungen für 1-Personen-Haushalte mit bis zu
zwei Wohnräumen sowie Wohnungen für Haushalte ab vier Personen mit mindestens vier
Wohnräumen. Auch besteht zunehmender Bedarf an altenfreundlichen und barrierearmen
Wohnungen sowie nach Wohnungszuschnitten und Trägerstrukturen für selbstbestimmte und
kooperativen Wohnformen. Bei der Wohnungsbauförderung gelten festgelegte Wohnungsgrößen.
Die Reduzierung der Wohnfläche kann ein wichtiger Beitrag zur Kostenreduzierung sein.
Beim Einsatz von Wohnungsbaufördermitteln soll daher die bedarfsgerechte Gestaltung der
Wohnungen beachtet werden. Die Schaffung von angemessenen Wohnungen für SingleHaushalte und große Haushalte ab vier Personen hat Priorität. Dabei gelten die in der Richtlinie
festgelegten Wohnungsgrößen. Bei Wohnungen für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung kann
von den Wohnflächenhöchstgrenzen abgewichen werden.
•
Einsatz der Wohnungsbauförderung zum Erhalt und zur Entwicklung sozial
gemischter Stadtteile
In Leipzig sollen sozial, demografisch, ethnisch und nutzungsstrukturell gemischte Stadtteile
erhalten und entwickelt werden. Benachteiligungen in Stadtteilen sollen abgebaut und
Segregationstendenzen gedämpft werden. Gemäß Wohnungspolitischem Konzept soll
preisgünstiger sowie bezahlbarer Wohnraum in allen Stadtgebieten vorhanden sein. Grundsätzlich
kann daher der Einsatz der Wohnungsbauförderung in allen Stadtteilen möglich sein. Priorität soll
jedoch die Förderung von Wohnraum in Stadtteilen haben, deren Anteil an Wohnraum im
preisgünstigen Segment unterdurchschnittlich ist. In Stadtteilen mit einem hohen Anteil an
Wohnraum im preisgünstigen Segment, kann Wohnraum gefördert werden, der zur Erweiterung und
Qualifizierung des Wohnungsangebots beiträgt.
•
8
3.
Bedarfsermittlung mietpreis- und belegungsgebundener Mietwohnraum
Gemäß der RL gMW Ziffer VII.2.b ist in der Konzeption der Kommune der Bedarf an mietpreisund belegungsgebundenem Mietwohnraum darzustellen. Dabei ist zunächst klar zu definieren,
was unter mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum zu verstehen ist und welcher
Bestand an Belegungsrechten aktuell in der Stadt Leipzig vorhanden ist. Auf dieser Basis und
unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklungserwartung wird der Bedarf an neu zu
schaffenenden mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnungen für Leipzig ermittelt.
3.1.
Grundlagen
• mietpreis- und belegungsgebundener Wohnraum nach WoFG
Unter mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnraum sind geförderte Mietwohnungen zu
verstehen, die für einen bestimmten Zeitraum nur zu einer festgelegten Miete und an einen
bestimmten Personenkreis vermietet werden dürfen. Die Förderung erhält der Eigentümer oder
Bauherr
auf
Grundlage
des
Wohnraumfördergesetzes
(WoFG)
sowie
der
Wohnungsbauprogramme der Länder.
Das WoFG regelt, dass nur Haushalte mit geringem Einkommen begünstigt sind und eine
mietpreis- und belegungsgebundene Wohnung anmieten dürfen. Die Anspruchsberechtigung wird
mittels eines Wohnberechtigungsscheins nachgewiesen. Für Sachsen gelten die im WoFG § 9
festgesetzten Einkommensgrenzen.
Abb. 5 Einkommensgrenzen nach Wohnraumfördergesetz
1-Personen-Haushalte
2-Personen-Haushalte
3-Personen-Haushalte
4-Personen-Haushalte
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person
12.000 €
18.000 €
22.100 €
26.200 €
4.100 €
Es handelt sich dabei um das bereinigte Jahreseinkommen eines Haushaltes, das gemäß WoFG
Abschnitt 2 ermittelt wird. Dies entspricht annähernd dem jährlichen Nettoeinkommen eines
Haushaltes.
Für Leipzig wurde auf Grundlage der Kommunalen Bürgerumfrage 2015 ermittelt, dass rund
83.000 Haushalte unterhalb dieser Einkommensgrenzen liegen und damit Anspruch auf einen
Wohnberechtigungsschein haben. Dies entspricht rund einem Viertel aller Leipziger Haushalte.2
•
Bestand an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in Leipzig
Abb. 6 Entwicklung Belegungsrechte in Leipzig 2010 - 2016
Mietwohnungsbauprogramm Teil C
Mietwohnungsprogramm "Erlass 2000”
Mietpreisbindung über Subjektförderung (BII)
Städtebauförderung der Stadt Leipzig
Investitionsvereinbarung mit dem
kommunalen Wohnungsunternehmen
Vereinbarungen aus Eingemeindungen
Sonstige Belegungsrechte
Summe (WE)
2010
2011
2012
3.956
127
514
76
2.917
127
50
1.636
127
40
2013 2014 2015 2016
997
127
40
861
247
59
851
202
35
181
10
181
2
5.840
4.182
1.994
1.347
402
127
351
127
220
127
529
478
347
2 Diese Angaben basieren auf den Erhebungen der Kommunalen Bürgerumfrage 2015 und stellen nur eine
näherungsweise Bestimmung dar, da die Datengrundlage eine exakte Bestimmung nicht ermöglicht.
9
Aufgrund des Auslaufens der verschiedenen Programme der Wohnungsbauförderung im Freistaat
Sachsen, verfügt die Stadt Leipzig im Jahr 2016 nur noch über 347 Wohnungen mit Mietpreisund Belegungsbindung. Im Jahr 2010 waren es in Leipzig insgesamt noch 5.840 geförderte
Wohnungen. Seit den 2000er Jahren sind keine neuen Belegungsrechte für Wohnungen dazu
gekommen. Die Stadt Leipzig hat versucht, die entstehende Lücke durch Kooperationsverträge
mit dem kommunalen Wohnungsunternehmen LWB zu kompensieren. Dies erfolgte jedoch in
reiner kommunaler Verantwortung ohne Förderung durch den Freistaat.
3.2.
Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum 2017 - 2019
Auf Grundlage der Bevölkerungsvorausschätzung ist derzeit eine Wohnungsmarktprognose für
die Stadt Leipzig in Arbeit. Im Rahmen eines Gutachtens wird der Wohnungs- und Neubaubedarf
der Stadt Leipzig bis 2030 ermittelt. Dabei wird nach verschiedenen Segmenten wie
Preissegmenten, Wohnungsgrößenstruktur, Wohnformen, Eigentumsformen sowie in
unterschiedlichen Zeitfenstern bis 2030 differenziert. Basierend auf dieser Bedarfsermittlung wird
auch der benötigte Bedarf an Wohnbauflächen abgeleitet sowie die mögliche Inanspruchnahme
von Flächen ohne derzeitiges Baurecht abgeschätzt.
Die Ergebnisse der Wohnungsmarktprognose liegen nicht vor dem I. Quartal 2017 vor. Daher
kann der Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum derzeit nur auf Grundlage
vorhandener Daten und Annahmen abgeschätzt werden. Für das Antragsjahr 2018 wird die
Bedarfsermittlung dann auf den Ergebnissen der umfassenden Wohnungsmarktprognose
aufbauen können.
• Bedarf an neu zu schaffendem Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen
Ausgehend von der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig wurde der Zuwachs an
Haushalten ermittelt. In den Jahren 2017 bis 2019 ist somit mit einem jährlichen Zuwachs von
durchschnittlich 6.600 Haushalten in der Stadt Leipzig zu rechnen. Etwa ein Viertel dieser
Haushalte benötigen Wohnraum des einfachen Wohnstandards im unteren Preissegment. Dies
entspricht einem durchschnittlichen Bedarf an Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen
von jährlich rund 1.700 WE in den Jahren 2017 bis 2019.
Dieser Bedarf ergibt sich aus dem Anteil an Haushalten, die unterhalb der Einkommensgrenzen
des WoFG liegen und die somit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Eine
Auswertung der kommunalen Bürgerumfrage 2015 in Leipzig hat ergeben, dass rund ein Viertel
der Leipziger Haushalte in diesen Einkommensgrenzen liegen. Es wird davon ausgegangen, dass
beim weiteren Bevölkerungszuwachs dieser Anteil in den nächsten Jahren weitgehend gleich
bleiben wird.
Abb. 7 Bedarf an neu zu schaffendem Wohnraum für Haushalte in Einkommensgrenzen
WoFG
2017
Haushaltsentwicklung gemäß Bevölkerungsvorausschätzung
Zuwachs an Haushalten zum Vorjahr
Anteil Haushalte in Einkommensgrenzen
WoFG
Bedarf WE für Zuwachs an HH in Einkommensgrenzen WoFG
10
2018
2019
337.826
344.289
350.221
7.406
6.463
5.932
26,0%
26,0%
26,0%
1.926
1.680
1.542
Ø Jahresbedarf
6.600
1.716
• Bedarfsdeckung durch freifinanzierten und geförderten Wohnungsbau
Im Rahmen der jährlichen KdU-Berichterstattung des Sozialamtes zur Analyse der Kosten der
Unterkunft wird der Leipziger Wohnungsmarkt hinsichtlich des Angebots an Mietwohnungen mit
einfachem Standard, die angemessen für Leistungsberechtigte nach dem SGB II sind und im
preisgünstigen Segment liegen, untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung für das erste
Halbjahr 2016 zeigen, dass eine Versorgung mit zumutbarem angemessenem Wohnraum
derzeit möglich ist. Der Bedarf an Wohnraum im unteren Preissegment wird also noch zu einem
hohen
Anteil
durch
den
freifinanzierten
Wohnungsmarkt
einschließlich
der
Wohnungsgenossenschaften und des kommunalen Wohnungsunternehmens LWB abgedeckt.
Der Wohnungsmarkt verfügt noch über marktaktive Leerstände in diesem Preissegment. Auch
kommen durch Reaktivierung nicht-marktaktiver Bestände neue Angebote auf den Markt. Darüber
hinaus ist davon auszugehen, dass durch die gestiegene Bautätigkeit bei Altbausanierung und
Umnutzung im mittleren und gehobenen Preissegment sowie durch Neubautätigkeit Sickereffekte
entstehen, d.h. das durch Umzug in neu fertiggestellte Wohnungen auch Wohnungen im unteren
Preissegment frei werden.
• Bedarf an neu zu schaffenden, geförderten Mietwohnungen
Es wird deshalb davon ausgegangen, dass auch in den Jahren 2017 bis 2019 noch etwa die
Hälfte des Bedarfs durch das Angebot des freifinanzierten Marktes abgedeckt werden kann.
Daher wird von einem Bedarf an geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und
Belegungsbindung von ca. 850 WE pro Jahr in den kommenden 3 Jahren ausgegangen.
Bedarf an geförderten Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung in Leipzig
2017 - 2019
ca. 850 WE/Jahr
11
4.
Strategie zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung/Bedarfsdeckung
Der hohe Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum kann nur gedeckt werden,
wenn das kommunale Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, privatwirtschaftliche
Wohnungsunternehmen und die Stadt gemeinsam Anstrengungen unternehmen. Dabei kommt
der neuen Wohnungsbauförderung eine zentrale Rolle zu. Allerdings stehen diese Mittel zunächst
nur in den Jahren 2017 bis 2019 zur Verfügung. Die Umsetzung von geförderten
Wohnungsbaumaßnahmen muss demzufolge kurzfristig und in einem sehr kurzen Zeitfenster
erfolgen.
Die Strategie zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung setzt daher auf eine schnelle und
direkte Kommunikation mit der privaten Wohnungswirtschaft, um die Fördermöglichkeiten bekannt
zu machen und in Verhandlung zum möglichen Fördervorhaben zu treten. Zentrale Aufgabe der
vorliegenden Konzeption ist die zielorientierte Steuerung bei der Vergabe der Wohnungsbauförderung. Darüber hinaus befördert die Stadt im Rahmen ihrer kommunalen Liegenschaftspolitik
und Planungshoheit die Umsetzung privater Wohnungsbauprojekte mit Wohnungsbauförderung.
4.1
Vorbereitende Maßnahmen 2016/2017 zur Einführung der Wohnungsbauförderung
Es wird erwartet, dass die Wohnungsbauförderung von den Wohnungsmarktakteuren anfänglich
eher zögerlich angenommen wird, da die Rahmenbedingungen lange unklar waren und die
Planung aktuell beginnender Bauprojekte bereits abgeschlossen ist bzw. die Förderbedingungen
nicht mehr berücksichtigt werden können, so dass hierfür keine Fördermittel in Anspruch
genommen werden können. Neue Wohnungsbauprojekte benötigen einen entsprechenden
Planungsvorlauf. Sobald die Rahmenbedingungen durch den Freistaat verbindlich vorgegeben
sind, soll ein Interessenbekundungsverfahren und die Öffentlichkeits- und Akquisearbeit zur
Wohnungsbauförderung starten.
• Interessenbekundungsverfahren
Das Interessenbekundungsverfahren dient der breiten Information über die Möglichkeiten der
Wohnungsbauförderung, der Ansprache und Aktivierung von Wohnungsmarktakteuren, die bereits
in die bisherigen Prozesse und Netzwerke eingebunden waren und der besseren Abschätzbarkeit
über die Nachfrage und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand.
Die Kommunikationsstrategie richtet sich deshalb an einen möglichst breiten Kreis an potentiellen
Antragstellern über Flyer mit Kerninformation, Amtsblatt, Internetseite der Stadt Leipzig mit
ausführlicheren Informationen und direkte Anschreiben an Wohnungsunternehmen,
Wohnungsgenossenschaften, Sozialverbänden und Projektentwickler.
• Bilaterale Gespräche mit Wohnungsunternehmen
Aufbauend auf dem Beteiligungsprozess zur Entwicklung des Leipziger Eckwertepapiers zur
Wohnungsbauförderung sollen die beteiligten Wohnungsunternehmen, insbesondere die
Wohnungsgenossenschaften und das kommunale Wohnungsunternehmen LWB, im Rahmen von
bilateralen Gesprächen eingeladen werden, um in Planung befindliche Wohnungsbauprojekte
hinsichtlich Förderfähigkeit zu prüfen.
• Information und Aktivierung von privaten Eigentümern
Erfahrungen aus den bisherigen Stadterneuerungsprozessen zeigen, dass die Ansprache und
Aktivierung von privaten Eigentümern und Projektentwicklern schwierig ist. Gleichzeitig hat das
große Interesse von privaten Eigentümern bei der Beantragung von Fördermitteln aus dem
Programm Flüchtlingswohnen gezeigt, dass gerade in dieser Akteursgruppe ein wichtiges (jedoch
schwer einzuschätzendes) Potential für die Bestandsentwicklung mit Wohnungsbauförderung
steckt, welche auch die Schaffung von Wohnraum im preisgünstigen Segment ermöglicht.
Deshalb ist eine breit angelegte Information und Aktivierung von privaten Eigentümern und
Projektentwicklern über Amtsblatt, Internetauftritt, Flyer bei Banken sowie bei Kontakt mit
städtischen Ämtern (Stadtplanungsamt, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege) erforderlich.
12
4.2
Zielorientierte Steuerung des Einsatzes der Wohnungsbauförderung
Die Richtlinie des Freistaates Sachsen ermöglicht der Stadt eine kommunale Steuerung des
Fördermitteleinsatzes (im Rahmen der vorgegebenen Regelungen), um die Schaffung mietpreisund belegungsgebundenen Wohnraums in die Umsetzung von wohnungspolitischen und
Stadtentwicklungszielen einzubetten. Entsprechend der im Kapitel 2 dargestellten Ziele gelten
folgende Prämissen zur Steuerung des Einsatzes der Wohnungsbaufördermittel:
Oberste Prämisse:
A
Bedarfsgerechte Schaffung von gebundenem Mietwohnraum
Vorrangig gilt es, den ungedeckten Wohnungsbedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem
Wohnraum in den durch die Richtlinie des Freistaates Sachsen vorgegebenen
Rahmenbedingungen zu decken. Dieser Bedarf ist derzeit am größten für 1-Personen-Haushalte
und für Haushalte mit 4 und mehr Personen.
Weitere Prämissen:
B1
Stadträumliche Verteilung
Die soziale Mischung der Stadtteile soll erhalten und entwickelt werden. Beim Einsatz der
Wohnungsbauförderung soll die soziale Mischung im Stadtteil bzw. im Block oder in (größeren)
Gebäuden beachtet werden. Eine kleinräumige Konzentration einkommensschwacher Haushalte
soll vermieden werden.
B2
Bereitstellung von KdU-geeigneten Wohnungen
Es sollten bevorzugt Wohnungen gefördert werden, die für Empfängerhaushalte von
Grundsicherungsleistungen entsprechend dem Richtwert der Kosten der Unterkunft geeignet sind.
B3
Innovative Ansätze
Eine weitere Prämisse ist der Innovationsgehalt von Fördervorhaben. Förderung soll insbesondere
modellhafter, möglichst übertragbarer Ansätze in Bezug auf kosten- und flächensparendes Bauen,
innovativer Flächennutzungs-, Energieeffizienz- und Mobilitätskonzepte zukommen.
4.3
Steuerung der Wohnungsbauförderung in der Pilotphase 2017
Die Implementierung der Wohnungsbauförderung erfolgt im Jahr 2017 als Pilotphase. In dieser
Pilotphase soll erkundet werden, in welchem Umfang, wofür und wo Wohnungsunternehmen und
private Bauherren die Förderung annehmen. Es sollen daher keine eng definierten Vorgaben zur
Steuerung gemacht werden, um das Anlaufen der Wohnungsbauförderung nicht auszubremsen.
Es werden jedoch Orientierungswerte zur Bewertung und Priorisierung von Fördervorhaben
formuliert.
• Orientierungswerte in Pilotphase 2017
Die Steuerung erfolgt durch eine Kontingentierung des voraussichtlich zur Verfügung stehenden
Fördervolumens. Gemäß Aussagen des Sächsischen Staatsministeriums des Innern stehen für
die Stadt Leipzig im Bewilligungsjahr 2017 voraussichtlich 20 Mio. Euro Wohnungsbaufördermittel
zur Verfügung.
In der Pilotphase 2017 gilt eine Kontingentierung der Mittel für die "Bedarfsgerechte Schaffung
von gebundenem Mietwohnraum (Prämisse A) und der "Stadträumlichen Verteilung" (Prämisse
B1). Dabei geht es um eine dezente Steuerung, die Fördervorhaben nicht pauschal verhindert,
sondern maßvoll begrenzt, um Fehlentwicklungen vorzubeugen.
Auf eine weitere Begrenzung des Fördermitteleinsatzes entlang der Prämissen B2 und B 3 wird in
der Pilotphase verzichtet. Gleichwohl gelten diese Prämissen und sind im Rahmen der Beratung
von Bauherren und Vorbereitung von Maßnahmen verbindlich.
13
Orientierungswert A Bedarfsgerechte Schaffung von gebundenem Mietwohnraum
In der Pilotphase 2017 wird angestrebt, dass mindestens 50 Prozent des bewilligten
Fördervolumens für die Schaffung von Wohnungen für 1-Personen-Haushalte sowie für
Haushalte mit 4 und mehr Personen eingesetzt werden.
Orientierungswert B 1 Stadträumliche Verteilung
Die Steuerung erfolgt durch eine Quotierung des Fördermitteleinsatzes in bestimmten
Gebietstypen differenziert nach Sanierung und Neubau.
So soll in den Ortsteilen, in denen bereits ein hoher Anteil an preisgünstigem Wohnraum
vorhanden ist, eine Begrenzung für Sanierungsmaßnahmen bestehen. So sollen max. 15 Prozent
der für die Stadt Leipzig bewilligten Fördermittel im Programmjahr 2017 für
Sanierungsmaßnahmen in diesen Gebieten zur Verfügung stehen (in der Regel Lagetyp
Stadtrand 1; vgl. Karte Abb. 8). Dies gilt jedoch nicht für Neubau, der in diesen Gebieten zu einem
vielfältigeren Wohnungsangebot beiträgt.
In Gebieten in nicht integrierter Lage des Lagetyps Stadtrand 2 (vgl. Karte Abb. 8) wird die
Förderung von Neubaumaßnahmen zugunsten von Neubauvorhaben in gut erschlossenen Lagen
begrenzt. So können dort max. 20 Prozent der bewilligen Mittel in Neubaumaßnahmen fließen.
Abb. 8 Ortsteile nach Lagetypen
14
•
Belegungsrechte
Nutzung des allgemeinen Belegungsrechtes
Die Kommunen haben gemäß der RL gMW Ziffer IV. 2.aa) die Möglichkeit, die Art der
Belegungsrechte, wie sie das Wohnraumfördergesetz WoFG § 26 benennt, festzulegen. Die Stadt
Leipzig legt ein allgemeines Belegungsrecht für die geförderten Wohnungen fest. Mit dem
allgemeinen Belegungsrecht ist geregelt, dass dem durch die Förderung berechtigten und
verpflichteten Eigentümer die belegungsgebundene Wohnung nur an Wohnungssuchende
überlassen darf, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Der Eigentümer ist jedoch
frei in der Wahl eines berechtigten Bewerbers. Eine Zuweisung von Wohnungssuchenden durch
die Stadt ist nicht vorgesehen.
Nutzung mittelbarer Belegungsrechte
Die Richtlinie RL gMW Ziffer IV.2.b) eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, auch mittelbare
Belegungsbindungen nach § 31 WoFG zuzulassen. Dies bedeutet, dass die Belegungsbindung
der geförderten Wohnung auf eine gleichwertige Ersatzwohnung übertragen werden kann. Die
Stadt Leipzig wird diese Möglichkeit nutzen, da dadurch der Anteil an belegungsgebundenen
Wohnungen im preisgünstigen Segment erhöht werden kann. Geförderte Wohnungen im Neubau
werden Mieten im mittleren Preissegment erreichen und nicht für Geringverdiener und
Transferleistungsempfänger geeignet sein. Die Nutzung mittelbarer Belegungsrechte entspricht
der Zielstellung im Wohnungspolitischen Konzept gemäß Leitlinie 2, die u.a. eine Koppelung von
geförderten Neubauvorhaben mit Belegungsbindungen im Bestand zum Erhalt preisgünstigen
Wohnraums vorsieht. Voraussetzung ist, dass die für eine mittelbare Bindung nach Ziffer. IV.2.b)
der RL gMW geeigneten Wohnungen zum jeweiligen Zeitpunkt leer sind und für einen Zeitraum
von 15 Jahren angemessen bewohnbar sind.
• Evaluation Pilotphase 2017 und Vorbereitung Programmjahr 2018
Im Laufe der Pilotphase 2017 wird ausgewertet, wie das neue Wohnungsbauförderprogramm
angenommen wird, welche Art von Fördervorhaben beantragt werden und inwieweit die oben
dargestellten Orientierungswerte zur zielorientierten Steuerung der Wohnungsbauförderung
geeignet und ausreichend sind. Die Ergebnisse dieser Evaluation fließen in die Antragstellung für
das Programmjahr 2018 ein. Dieser Antrag ist bereits bis zum 31.10.2017 bei der SAB
einzureichen.
15
4.4
Ergänzende
kommunale
Maßnahmen
zur
gezielten
Wohnungsbauprojekten mit Wohnungsbauförderung
Initiierung
von
Für den wirksamen, effektiven Einsatz der Mittel und für die Sicherung der Steuerungsfunktion der
Kommune, wird die Wohnungsbauförderung in die verschiedenen, relevanten Handlungsansätze
zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes eingebettet. In diesem Zusammenhang
bereitet die Stadt Leipzig derzeit folgende Katalysatormaßnahmen vor, die zur Unterstützung der
Inanspruchnahme von Wohnraumfördermitteln erforderlich sind.
•
Zweckgebundene Veräußerung von städtischen Grundstücken für sozialen
WohnungsbauDurch die Veräußerung oder Vergabe städtischer Grundstücke und Gebäude im
Erbbaurecht nach konzeptionellen Kriterien kann in besonders nachgefragten Wohngebieten
gezielt die soziale Mischung von Wohn- und Eigentumsformen und Preissegmenten gefördert
werden. Dadurch sollen besondere Nachfragegruppen unterstützt werden und ein Beitrag zum
Erhalt bzw. zur Schaffung von sozial und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteilen geleistet
werden. Ziel ist es, belegungs-und mietpreisgebundenen wohnraum und Modellvorhaben für
kosten- und flächensparendes sowie koooperatives Bauen zu realisieren.
Die Stadt Leipzig wählt kommunale Grundstücke, die für den sozialen Wohnungsbau geeignet
sind aus und bereitet für das Jahr 2017 die Veräußerungen vor.
•
Sicherung eines Anteils geförderten Wohnungsbaus bei Neubauvorhaben durch
Städtebauliche Verträge
Eine Vereinbarung über die Schaffung eines Anteils geförderten Wohnungsbaus bei
Neubauvorhaben wird vorhabenbezogen getroffen. Ziel ist es, im Rahmen von B-Plan-V
erfahren 30% der für Wohnen genutzten Bruttogeschossfläche als geförderten, mietpreis- und
belegungsgebundenen Wohnungsbau zu errichten. Aus diesem Grund ist es notwendig, zu einem
möglichst frühen Zeitpunkt der Planung Bauherren hierüber zu informieren. Diese Festlegungen
werden über städtebauliche Verträge rechtlich abgesichert.
Gleichzeitig wird eine grundsätzliche Regelung ggf. im Rahmen einer Richtlinie zur Kooperativen
Baulandentwicklung vorbereitet, um den Anteil geförderter Wohnungen transparent und einheitlich
festzuschreiben.
•
Modellvorhaben für kostensparendes Planen, Bauen und Wohnen
Im Rahmen von Modellvorhaben werden Stellschrauben für kostengünstiges Wohnen im Bereich
Konstruktion, Bau- und Planungsprozess sowie kooperative Ansätze untersucht. In Kooperation
mit der LWB werden derzeit zwei Modellvorhaben für kooperative, bezahlbare Neubauprojekte, auf
Basis von Konzeptveräußerungen entwickelt. Der Einsatz von Wohnungsbaufördermitteln kann
bei diesen Projekten ergänzender Bestandteil sein. Weitere Modellvorhaben sind in Vorbereitung.
16
5.
Fördervoraussetzungen und -bedingungen
5.1
Zuwendungsvoraussetzungen gemäß RL gMW Ziffer IV
Es gelten die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß RL gebundener Mietwohnraum, insbesondere
unter Ziffer IV . Besonders hinzuweisen ist dabei auf folgende:
•
Wohnungsgrößen
Die Wohnfläche der geförderten Wohnung darf die nachfolgend genannten Wohnflächenhöchstgrenzen nicht überschreiten:
Alleinstehende:
45 Quadratmeter,
2-Personen-Haushalte:
60 Quadratmeter,
3-Personen-Haushalte:
75 Quadratmeter,
4-Personen-Haushalte:
85 Quadratmeter.
Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Wohnfläche höchstens um
weitere 10 Quadratmeter. Zur Wohnfläche zählen alle Nebenräume wie zum Beispiel Küche, Flur,
Bad oder WC. Bei Wohnungen für eine uneingeschränkte Rollstuhlnutzung kann in dem
erforderlichen Umfang von den Wohnflächenhöchstgrenzen abgewichen werden.
•
Baukosten
Förderfähig sind nur Maßnahmen an Wohnungen, deren Gesamtkosten für bauliche Maßnahmen
ohne Kosten des Grundstücks und Grunderwerbskosten gemäß DIN 276
im Falle eines Neubaus oder eines Umbaus 2.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche
nicht überschreiten oder
im Falle einer Sanierung 1.800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten
und 600 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht unterschreiten.
•
Belegungsrechte
Die Förderung wird nur gewährt, wenn
an den geförderten Wohnungen (unmittelbare Belegung) oder
an anderen gleichwertigen Wohnungen (mittelbare Belegung)
Belegungsrechte geknüpft werden. Die konkreten Bedingungen werden in einem Weitergabe- und
Kooperationsvertrag zwischen Kommune und Eigentümer geregelt.
•
Mietpreisbindung
Die anfängliche Miete (Bewilligungsmiete –nettokalt– ohne kalte und warme Betriebskosten)
berechnet sich aus der durchschnittlichen Angebotsmiete für vergleichbare Wohnungen in dem
gleichen oder einem vergleichbaren Wohngebiet abzüglich der Höhe der Förderung in Euro pro
Quadratmeter. Die für Leipzig gültigen Angebotsmieten sind im Kapitel 5.2. aufgeführt.
5.2
Berechnungsgrundlagen für die Bewilligungsmiete in Leipzig
Gemäß der RL gMW errechnet sich die Miethöhe aus der "durchschnittlichen Angebotsmiete für
vergleichbare Wohnungen in dem gleichen oder einem vergleichbaren Wohngebiet abzüglich der
Höhe der Förderung in Euro pro Quadratmeter" (vgl. RL gMW Ziffer IV. 3 a). Die Förderung
beträgt in der Regel 35 Prozent, aber maximal 3,50 €/qm gerechnet auf 15 Jahre und auf die
anrechenbare Wohnfläche. Die geförderte Miete darf jedoch den geltenden Höchstsatz der Kosten
der Unterkunft (netto-kalt) nur um 5 Prozent unterschreiten (vgl. RL gMW Ziffer V. 4).
Die durchschnittlichen Angebotsmieten stellen daher eine wichtige Bezugsgröße dar, auf deren
Grundlage die Bewilligungsmiete sowie die Förderhöhe für Förderanträge im Programmjahr 2017
ermittelt werden. Da für die Ermittlung der Angebotsmieten keine amtlichen Daten vorliegen bzw.
diese nicht in statistisch gesicherter Form aus kommunalen Erhebungen (Mietspiegel, Kommunale
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Bürgerumfrage) abgeleitet werden können, werden die Mietdaten aus der empiricaPreisdatenbank generiert. Die empirica-Preisdatenbank verarbeitet Immobilieninserate
verschiedenster Quellen zu denen neben den großen Anbietern (Immowelt, Immonet,
Immobilienscout24, Kalaydo) auch spezialisierte Internetquellen und Printmedien zählen. Mit
diesem breiten Datenzugang werden alle relevanten Marktsegmente abgedeckt.
Für die Stadt Leipzig wurden folgende durchschnittlichen Angebotsmieten für das Jahr 2016
ermittelt. Für neugebaute Wohnungen ergibt sich eine durchschnittliche Nettokaltmiete in Höhen
von 10,00 €/qm und für sanierte Wohnungen eine durchschnittliche Nettokaltmiete in Höhe von
7,17 €/qm.
Diese Werte gelten als Orientierungswerte für die Ermittlung der anfänglichen Mieten. Zur
Methodik der Bestimmung der Angebotsmieten als Grundlage für Fördermiete und
Förderzuschuss erfolgt noch eine Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde SAB. Ggf. kann es
erforderlich werden, die o.g. Werte weiter auszudifferenzieren.
Abb. 9 Orientierungswerte Angebotsmieten Leipzig 2016
Angebotsmiete netto kalt
Sanierung
BK 600 – 1.800 €/qm
7,17 €
Neubau/Umbau
BK bis 2.200 €/qm
10,00 €
Datengrundlage: empirica-Preisdatenbank; Filter Erstbezug bzw. Neubau, Median
5.3. Weiteres Verfahren
Veröffentlichung und Inkrafttreten der RL gMW voraussichtlich
9.12.2016
Abstimmung zwischen SMI, SAB und Stadt
zur Ausgestaltung des Verfahrens und des Weiterleitungsvertrags
ab 12/2016
Beratungsgespräche des ASW mit Bauherren und Eigentümern zur
Vorbereitung von Förderanträgen
ab 12/2016
Antragstellung der Stadt für Programmjahr 2017
31.01.2017
Bewilligungsbescheid an die Stadt voraussichtlich
II. Quartal 2017
Antragstellung privater Eigentümer an ASW
ab II. Quartal 2017
Auswahl, Bewilligung und Umsetzung von Förderanträgen
ab II. Quartal 2017
Antragstellung der Stadt für Programmjahr 2018
31.10.2017
5.4 Vorbehalt
Die Stadt Leipzig/der Stadtrat behält sich eine Aktualisierung der vorliegenden Konzeption oder
die Verfassung einer kommunalen Umsetzungsrichtlinie zur Wohnungsbauförderung vor. Bei
möglichen Änderungen, die für diesen Antrag bzw. die Bewilligung relevant sind, werden diese der
Bewilligungsstelle mitgeteilt bzw. eine Änderung zum Antrag eingereicht. Wenn erforderlich wird
eine Änderung des Bewilligungsbescheids beantragt.
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