Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1254370.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
22.02.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03671-ÄA-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.03.2017
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Schulkomplex Karl-Heine-Str. 22 b - Erweiterung eines denkmalgeschützten
Schulkomplexes zu einem 5-zügigen Gymnasium durch Umbau, Umstrukturierung
und Errichtung eines Erweiterungsbaus, einschließlich Neubau einer
Dreifeldsporthalle am Standort Karl-Heine-Straße 22b, 04229 Leipzig
Beschlussvorschlag:
Der Beschlusspunkt 7 wird ersatzlos gestrichen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Der Beschlusspunkt 7 ist eine Art Vorratsbeschluss für den Fall einer bis zu 10%igen
Baukostenerhöhung. Begründet wird dieser mit dem Ziel, Verzögerungen im Bauablauf zu
vermeiden, die durch Anpassung des Baubeschlusses zur Bestätigung überplanmäßiger
Auszahlungen auftreten könnten.
Dieses Risiko lässt sich aber noch besser durch ein vorausschauendes Baukostencontrolling
vermeiden, das eine rechtzeitige Einbringung eventuell notwendiger Kostenanpassungen
gewährleistet.
Der Vorratsbeschluss ist daher nicht erforderlich.
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