Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1245214.pdf
Größe
11 MB
Erstellt
23.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03744
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Ratsversammlung
12.04.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis
31.12.2015 für den Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
Beschlussvorschlag:
1.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 wird gemäß Anlage
zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2.
Der Jahresüberschuss in Höhe von 226.930,39 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3.
Der Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 Entlastung erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Der Eigenbetrieb Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe hat den Status eines
Eigenbetriebes seit dem 01.08.1999.
Gegenstand des Eigenbetriebes
Zweck des Eigenbetriebs ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe. Aufgaben des
Eigenbetriebs sind dabei insbesondere das Betreiben und Unterhalten kommunaler Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe, in denen Leistungen gemäß SGB VIII (KJHG) erbracht werden. Dazu
gehören:
1. die umfassende Durchführung aller fachlichen und wirtschaftlichen Aufgaben im Rahmen der
Bereitstellung und Vorhaltung von Leistungen;
2. die Sicherung und Weiterentwicklung pädagogischer Qualitätsstandards sowie die
zweckmäßige personelle und materielle betriebliche Organisation.
Darüber hinaus ist Aufgabe des Eigenbetriebs die zielgerichtete und effektive Organisation der
Tagespflege gemäß des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 01.03.2012 und des SGB VIII (KJHG).
Weiterhin sichert der VKKJ in seiner Rolle als Eigenbetrieb der Stadt Leipzig die pädagogische
Betreuung in Internaten und Wohnheimen.
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Organisation der Buchführung, das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem, der
Datenfluss, das Belegwesen und die entnommenen Informationen aus weiteren geprüften
Unterlagen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung der Geschäftsvorfälle in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen
entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden
Bestimmungen der Satzung.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach
den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der§§ 263 bis 288 HGB sowie der Sondervorschriften der
§§ 26 bis 29 SächsEigBVO aufgestellt. Die Vorschriften des HGB für große
Kapitalgesellschaften fanden Anwendung. Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung.
Die Angaben im Anhang sind vollständig und zutreffend.
Lagebericht
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzung. Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen im Einklang und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebs. Unsere Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass im Lagebericht die
wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Nach unserer pflichtgemäß durchgeführten Prüfung sind wir der Auffassung, dass der
Jahresabschluss insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
* Bericht der CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2015, Seiten 8 und 9
Feststellungen aus der Prüfung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HgrG)
Im Rahmen der pflichtgemäßen Durchführung unserer Prüfung beachteten wir auftragsgemäß die
Erweiterung des Prüfungsauftrages gemäß§ 32 SächsEigBVO (Prüfung nach§ 53 HgrG).
Wir prüften daher auch, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d.h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in
Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen derSatzung
geführt worden sind.
Der Nachweis der erforderlichen Feststellungen zur Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und
zu den wirtschaftlichen Verhältnissen haben wir unter Berücksichtigung des IDW-Prüfungsstandards
"Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720) in der
Anlage zusammengefasst.
Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach
unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der
wirtschaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind.
** Bericht der CT Lloyd GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft über die Prüfung
des Jahresabschlusses zum 31.Dezember 2015, Seite 12
Anlagen:
1 Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2015
2 Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015
3 Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015
4 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
5 Bericht der örtlichen Prüfung zum Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01. bis
31.12.2015 incl. Stellungnahme des Dezernates Finanzen zum Berichtsentwurf der
örtlichen Prüfung (nichtöffentlich)
6 Vollständiger Prüfungsbericht zum Jahresabschluss zum 31.12.2015 und zum
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 (nichtöffentlich)
(Der vollständige Prüfungsbericht ist im elektronischen Ratsinformationssystem eingestellt,
gedruckte Exemplare werden den Stadträten auf Anforderung zur Verfügung gestellt.)
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.12.2015
31.12.2015
in €
Bilanzsumme
2.658.918,20
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
Passiva
Eigenkapital
Stammkapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklage
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
Sonderposten
für Investitionszuwendungen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
Summe der Erträge:
Summe der Aufwendungen:
Jahresüberschuss/- fehlbetrag
567.962,93
2.087.669,40
3.285,87
205.000,00
877.937,96
59.425,51
293.595,32
226.930,39
2.768,00
615.266,72
197.366,33
180.627,97
10.323.793,27
10.096.862,88
226.930,39
Anlage 4
WIRTSCHAFTSPRÜFER
STEUERBERATER
RECHTSANWÄLTE
- 13-
F.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
Dem Jahresabschluss des Eigenbetriebs Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Eigenbetrieb der
Stadt Leipzig, Leipzig, zum 31. Dezember 2015 und dem Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2015 erteilten wir mit heutigem Datum folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Wir haben den Jahresabschluss
bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie An-
hang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs V erbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Eigenbetrieb der Stadt Leipzig für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtliehen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtliehen Vorschriften sowie den Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbetriebs. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchfti.hrung und
über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 32 SächsEigBVO und § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzufti.hren,
dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfti.hrung und durch den Lagebericht vermittelten
Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit
des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in
Buchfti.hrung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasst die Beurteilung der augewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage fiir unsere Beurteilung bildet.
35714/2015
WIRTSCHAFTSPRÜFER
STEUERBERATER
RECHTSANWÄLTE
- 14-
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilungaufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen V erhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2015 des Eigenbetriebs Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Leipzig, erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen.
Leipzig, 21. April 2016
CT Lloyd GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steue
chaft
Wirtschaftsprüfetin
Für Veröffentlichungen oder die Weitergabe des Jahresabschlusses und des Lageberichts in einer von der testierten Fassung abweichenden Form sowie ftir den Fall der Übersetzung in andere Sprachen bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, falls
dabei der von uns erteilte Bestätigungsvem1erk zitiert wird oder ein Hinweis auf unsere Jahresabschlussprüfung erfolgt; wir weisen hierzu auf die Bestimmungen des § 328 HGB hin.
35714/2015