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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1246926.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
26.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:59

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03761 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 12.04.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Flächennutzungsplan der Stadt Leuna Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Flächennutzungsplan der Stadt Leuna. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, zum Flächennutzungsplan der Stadt Leuna Stellung zu nehmen. Dies erfolgt aufgrund der Festlegung der Raumordnungskommission (ROKO) Halle-Leipzig, dass die Stadt Leipzig bei allen Bauleitplanverfahren der (ehemaligen) Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz (jetzt Stadt Leuna) zu beteiligen ist. Für die Stadt Leipzig von Bedeutung sind insbesondere die Darstellungen des Flächennutzungsplans im Bereich des Saaleparks. Historie des Flächennutzungsplans der Stadt Leuna Da zum Zeitpunkt der Eingemeindung nur für einen Teil der ehemaligen selbstständigen Gemeinden ein wirksamer Flächennutzungsplan vorlag, stellt die Stadt Leuna jetzt einen gemeinsamen Flächennutzungsplan für ihr gesamtes Stadtgebiet auf. Für die beiden ehemaligen selbstständigen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, auf deren Gemarkungen sich der Saalepark befindet, besteht seit 2006 ein wirksamer Flächennutzungsplan. Dieser wurde damals von beiden Gemeinden gemeinsam erstellt. Die Darstellungen dieses Flächennutzungsplans im Bereich des Saaleparks werden nun weitgehend in den Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Leuna übernommen. Die Stadt Leipzig hatte im Beteiligungsverfahren zum Flächennutzungsplan der beiden Gemeinden (im Jahr 2004) erhebliche Bedenken geäußert. Diese betrafen die Darstellungen des Saaleparks als Sondergebiete Einkaufszentrum und Einrichtungshaus (für die Möbelhäuser IKEA und Möbel Höffner). An diesen Darstellungen hält auch der jetzige Entwurf des Flächennutzungsplans für die Stadt Leuna fest. Der Bereich des Saaleparks ist demnach im wirksamen als auch im neu geplanten Flächennutzungsplan als SO Einkaufszentrum und SO Einrichtungshaus dargestellt. Die geäußerten erheblichen Bedenken der Stadt Leipzig resultieren aus der Kaufkraftabschöpfung in der Stadt Leipzig durch den Saalepark und der dadurch einhergehenden Schwächung der Zentrenstruktur der Stadt Leipzig. Information für den Stadtrat zur Beurteilung der Planung Der Bestand des Einkaufszentrums Nova Eventis und der beiden Möbelhäuser IKEA und Möbel Höffner widerspricht nach wie vor den Zielen der Landesplanung Sachsen-Anhalts und der Regionalplanung der Planungsregion Halle. Gemäß des Landesentwicklungsplans des Landes Sachsen-Anhalt ist die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel nur in Mittel- oder Oberzentren zulässig. Die Stadt Leuna besitzt gemäß Regionalplan für die Planungsregion Halle lediglich den Status eines Grundzentrums. Somit ist die Darstellung der Handelseinrichtungen im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Einkaufszentrum und Sondergebiet Einrichtungshaus nicht mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung vereinbar. Auf diesen Konflikt wird in der Begründung zum Flächennutzungsplan nicht eingegangen. Gegenwärtig wird von der Planungsregion Halle ein Teilplan Daseinsvorsorge aufgestellt. Im bisherigen Entwurf wird die Aussage getroffen, dass kein weiterer großflächiger Einzelhandel in Günthersdorf und Kötzschlitz zugelassen werden solle. Hierzu hat die Stadt Leuna Einspruch erhoben. In der geplanten Änderung des Regionalplans für die Planungsregion Halle soll der Standort Günthersdorf / Kötzschlitz als regional bedeutsamer Standort für Industrie und Gewerbe festgelegt werden. Hierzu hat die Stadt Leuna ebenfalls eingewandt, dass im Bereich des Saaleparks Gewerbe als auch Einzelhandel zugelassen werden sollen. Dies verdeutlicht, dass die Stadt Leuna nach wie vor eine Erweiterung dieser Einzelhandelsagglomeration in Betracht zieht. Vorschlag für die Stellungnahme der Stadt Leipzig Es werden erhebliche Bedenken gegen die Darstellung im Bereich des Saaleparks geäußert. • Die Bedenken sind mit der Kaufkraftabschöpfung aus der Stadt Leipzig in den Saalepark begründet. • Verweis auf Widerspruch der Sondergebietsdarstellungen mit den Zielen der Landesplanung Sachsen-Anhalts und Aufnahme dieses Konfliktes in die Begründung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes. • Forderung, dass die Stadt Leuna sicherstellt, dass im Saalepark zukünftig keine weiteren Handelsflächen entstehen. Anlagen: Stellungnahme der Stadt Leipzig Auszug Flächennutzungsplan der Stadt Leuna Stadt Leipzig • Amt 02.6 • 04092 Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Stadt Leuna Rathausstraße 1 06237 Leuna Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom Bearbeiter/-in: Frau Wirker Raum: 436 Tel.: 0341123-4901 Fax: 03411234930 E-Mail: stadtentwicklung@leipzig.de Unser Zeichen Datum .02.2017 Aufstellung eines Flächennutzungsplans für die Stadt Leuna Sehr geehrte Damen und Herren, wir erhielten von Ihnen den Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Leuna zur Stellungnahme. Die Stellungnahme der Stadt Leipzig wird unter Gremienvorbehalt verschickt. Die Stadt Leipzig hat erhebliche Bedenken zum Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Leuna. Wie Ihnen bereits hinlänglich bekannt ist, steht die Stadt Leipzig dem Einzelhandelszentrum und den Einrichtungshäusern im Bereich des Saaleparks kritisch gegenüber. Die Belange der Stadt Leipzig sind durch diese Einrichtungen aufgrund des Kaufkraftabflusses in diesen Bereich in erheblichem Maße beeinträchtigt. Die Zentrenstruktur der Stadt Leipzig wird hierdurch geschwächt. Damit werden die Möglichkeiten der Stadt Leipzig, ihrer Funktionszuweisung als Oberzentrum umfassend gerecht zu werden, beschränkt. Stadt Leipzig Geschäftsbrief /01.17 Die Stadt Leipzig hatte bereits im Jahr 2004 erhebliche Bedenken zum gemeinsamen Flächennutzungsplan der beiden Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz erhoben. Unsere Bedenken richteten sich gegen die Darstellung der Sondergebiete Einkaufszentrum und großflächige Einzelhandelsbetriebe für den Bereich des Saaleparks und der beiden vorhandenen Möbelhäuser. Unsere geäußerten erheblichen Bedenken wurden in der Abwägung zum Flächennutzungsplan nicht berücksichtigt. Im vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplans für die Stadt Leuna, welcher alle zur Stadt Leuna hinzugekommenen Gemeinden umfasst, werden die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, die den Bereich des Neues Rathaus Zahlungsverkehr Stadtkasse-Bankverbindungen: Martin-Luther-Ring 4 - 6 De-Mail: info@leipzig.de-mail.de IBAN BIC IBAN BIC DE76 8605 5592 1010 0013 50 WELADE8LXXX Postbank Leipzig DE14 8601 0090 0067 8129 04 PBNKDEFF Internet: www.leipzig.de Commerzbank Leipzig DE55 8604 0000 0100 8002 00 COBADEFFXXX UniCredit Bank AG DE78 8602 0086 0008 4105 50 HYVEDEMM495 Bürgertel.: 0341 123-0 DE60 8607 0000 0170 0111 00 DEUTDE8LXXX Leipziger Volksbank DE04 8609 5604 0308 3083 08 GENODEF1LVB 04109 Leipzig Sparkasse Leipzig Deutsche Bank Leipzig Saaleparks betreffen, grundsätzlich übernommen. Änderungen ergeben sich bzgl. des westlich des Einrichtungshauses IKEA gelegenen Parkplatzes, welcher im aktuellen Entwurf des Flächennutzungsplans nun nicht mehr als Sondergebiet Einkaufszentrum sondern als Sondergebiet Parkplatz dargestellt wird, sowie bzgl. der Sondergebiete Einrichtungshaus (vormals als Sondergebiet großflächige Einzelhandelsbetriebe dargestellt), welche nach Süden (IKEA) bzw. Norden (Möbel Höffner) erweitert werden. Die Stadt Leipzig hält ihre erheblichen Bedenken gegenüber den Darstellungen im Bereich des Saaleparks aufrecht. Dies betrifft die Darstellungen Sondergebiet Einkaufszentrum und die beiden Sondergebiete Einrichtungshaus. Die Darstellungen der Sondergebiete sind mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung Sachsen-Anhalts unvereinbar, was der Stadt Leuna hinlänglich bekannt ist. Beide Darstellungen sind nur in einem Mittel- oder Oberzentrum möglich; die Stadt Leuna besitzt jedoch lediglich den Status eines Grundzentrums. Auf diese Tatsache wird in der Begründung zum Flächennutzungsplan nicht eingegangen. Es findet hierzu keine Auseinandersetzung statt. Die Stadt Leipzig hält es daher für zwingend erforderlich, dass in der Begründung zum Flächennutzungsplan angeführt wird, dass die Sondergebietsdarstellungen im Widerspruch zum Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt stehen. Dieser Konflikt muss hier benannt werden. Weiterhin ist durch die Stadt Leuna zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass keine zusätzlichen Handelsflächen im Saalepark entstehen und keine schädlichen Auswirkungen auf die Nachbarkommunen auftreten. Weiterhin möchten wir anmerken, dass wir bereits im Jahr 2014 zum Bebauungsplan Nr. 56 "Öffentliche Spielbank" unsere erheblichen Bedenken geäußert hatten. Der Bereich der Spielbank wird nun im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Spielbank dargestellt. Auch dies steht den Belangen der Stadt Leipzig entgegen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Auseinandersetzung der sich widersprechenden Ziele mit der Landes- und Regionalplanung ein wichtiges Signal für die Nachbargemeinden sowie für die betroffenen Mittel- und Oberzentren wäre. Mit freundlichen Grüßen in Vertretung Dorothee Dubrau Bürgermeisterin