Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1246926.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
26.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03761
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
12.04.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Flächennutzungsplan der Stadt Leuna
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Flächennutzungsplan
der Stadt Leuna.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, zum Flächennutzungsplan der Stadt Leuna Stellung zu nehmen.
Dies erfolgt aufgrund der Festlegung der Raumordnungskommission (ROKO) Halle-Leipzig, dass die
Stadt Leipzig bei allen Bauleitplanverfahren der (ehemaligen) Gemeinden Günthersdorf und
Kötzschlitz (jetzt Stadt Leuna) zu beteiligen ist.
Für die Stadt Leipzig von Bedeutung sind insbesondere die Darstellungen des
Flächennutzungsplans im Bereich des Saaleparks.
Historie des Flächennutzungsplans der Stadt Leuna
Da zum Zeitpunkt der Eingemeindung nur für einen Teil der ehemaligen selbstständigen Gemeinden
ein wirksamer Flächennutzungsplan vorlag, stellt die Stadt Leuna jetzt einen gemeinsamen
Flächennutzungsplan für ihr gesamtes Stadtgebiet auf.
Für die beiden ehemaligen selbstständigen Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, auf deren
Gemarkungen sich der Saalepark befindet, besteht seit 2006 ein wirksamer Flächennutzungsplan.
Dieser wurde damals von beiden Gemeinden gemeinsam erstellt. Die Darstellungen dieses
Flächennutzungsplans im Bereich des Saaleparks werden nun weitgehend in den Entwurf des
Flächennutzungsplans der Stadt Leuna übernommen.
Die Stadt Leipzig hatte im Beteiligungsverfahren zum Flächennutzungsplan der beiden Gemeinden
(im Jahr 2004) erhebliche Bedenken geäußert. Diese betrafen die Darstellungen des Saaleparks als
Sondergebiete Einkaufszentrum und Einrichtungshaus (für die Möbelhäuser IKEA und Möbel
Höffner). An diesen Darstellungen hält auch der jetzige Entwurf des Flächennutzungsplans für die
Stadt Leuna fest. Der Bereich des Saaleparks ist demnach im wirksamen als auch im neu geplanten
Flächennutzungsplan als SO Einkaufszentrum und SO Einrichtungshaus dargestellt.
Die geäußerten erheblichen Bedenken der Stadt Leipzig resultieren aus der Kaufkraftabschöpfung in
der Stadt Leipzig durch den Saalepark und der dadurch einhergehenden Schwächung der
Zentrenstruktur der Stadt Leipzig.
Information für den Stadtrat zur Beurteilung der Planung
Der Bestand des Einkaufszentrums Nova Eventis und der beiden Möbelhäuser IKEA und Möbel
Höffner widerspricht nach wie vor den Zielen der Landesplanung Sachsen-Anhalts und der
Regionalplanung der Planungsregion Halle.
Gemäß des Landesentwicklungsplans des Landes Sachsen-Anhalt ist die Ansiedlung von
großflächigem Einzelhandel nur in Mittel- oder Oberzentren zulässig. Die Stadt Leuna besitzt gemäß
Regionalplan für die Planungsregion Halle lediglich den Status eines Grundzentrums. Somit ist die
Darstellung der Handelseinrichtungen im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Einkaufszentrum
und Sondergebiet Einrichtungshaus nicht mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung
vereinbar. Auf diesen Konflikt wird in der Begründung zum Flächennutzungsplan nicht eingegangen.
Gegenwärtig wird von der Planungsregion Halle ein Teilplan Daseinsvorsorge aufgestellt. Im
bisherigen Entwurf wird die Aussage getroffen, dass kein weiterer großflächiger Einzelhandel in
Günthersdorf und Kötzschlitz zugelassen werden solle. Hierzu hat die Stadt Leuna Einspruch
erhoben.
In der geplanten Änderung des Regionalplans für die Planungsregion Halle soll der Standort
Günthersdorf / Kötzschlitz als regional bedeutsamer Standort für Industrie und Gewerbe festgelegt
werden. Hierzu hat die Stadt Leuna ebenfalls eingewandt, dass im Bereich des Saaleparks Gewerbe
als auch Einzelhandel zugelassen werden sollen. Dies verdeutlicht, dass die Stadt Leuna nach wie
vor eine Erweiterung dieser Einzelhandelsagglomeration in Betracht zieht.
Vorschlag für die Stellungnahme der Stadt Leipzig
Es werden erhebliche Bedenken gegen die Darstellung im Bereich des Saaleparks geäußert.
•
Die Bedenken sind mit der Kaufkraftabschöpfung aus der Stadt Leipzig in den Saalepark
begründet.
•
Verweis auf Widerspruch der Sondergebietsdarstellungen mit den Zielen der Landesplanung
Sachsen-Anhalts und Aufnahme dieses Konfliktes in die Begründung des Entwurfs des
Flächennutzungsplanes.
•
Forderung, dass die Stadt Leuna sicherstellt, dass im Saalepark zukünftig keine weiteren
Handelsflächen entstehen.
Anlagen:
Stellungnahme der Stadt Leipzig
Auszug Flächennutzungsplan der Stadt Leuna
Stadt Leipzig • Amt 02.6 • 04092 Leipzig
Dezernat
Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Stadt Leuna
Rathausstraße 1
06237 Leuna
Ihr Zeichen/Ihre Nachricht vom
Bearbeiter/-in:
Frau Wirker
Raum: 436
Tel.: 0341123-4901
Fax: 03411234930
E-Mail: stadtentwicklung@leipzig.de
Unser Zeichen
Datum
.02.2017
Aufstellung eines Flächennutzungsplans für die Stadt Leuna
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir erhielten von Ihnen den Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Leuna zur
Stellungnahme.
Die Stellungnahme der Stadt Leipzig wird unter Gremienvorbehalt verschickt.
Die Stadt Leipzig hat erhebliche Bedenken zum Entwurf des Flächennutzungsplans der
Stadt Leuna.
Wie Ihnen bereits hinlänglich bekannt ist, steht die Stadt Leipzig dem Einzelhandelszentrum und
den Einrichtungshäusern im Bereich des Saaleparks kritisch gegenüber. Die Belange der Stadt
Leipzig sind durch diese Einrichtungen aufgrund des Kaufkraftabflusses in diesen Bereich in
erheblichem Maße beeinträchtigt. Die Zentrenstruktur der Stadt Leipzig wird hierdurch geschwächt.
Damit werden die Möglichkeiten der Stadt Leipzig, ihrer Funktionszuweisung als Oberzentrum
umfassend gerecht zu werden, beschränkt.
Stadt Leipzig
Geschäftsbrief /01.17
Die Stadt Leipzig hatte bereits im Jahr 2004 erhebliche Bedenken zum gemeinsamen
Flächennutzungsplan der beiden Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz erhoben. Unsere
Bedenken richteten sich gegen die Darstellung der Sondergebiete Einkaufszentrum und
großflächige Einzelhandelsbetriebe für den Bereich des Saaleparks und der beiden vorhandenen
Möbelhäuser. Unsere geäußerten erheblichen Bedenken wurden in der Abwägung zum
Flächennutzungsplan nicht berücksichtigt.
Im vorliegenden Entwurf des Flächennutzungsplans für die Stadt Leuna, welcher alle zur Stadt
Leuna hinzugekommenen Gemeinden umfasst, werden die Darstellungen des wirksamen
Flächennutzungsplans der Gemeinden Günthersdorf und Kötzschlitz, die den Bereich des
Neues Rathaus
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Saaleparks betreffen, grundsätzlich übernommen. Änderungen ergeben sich bzgl. des westlich des
Einrichtungshauses IKEA gelegenen Parkplatzes, welcher im aktuellen Entwurf des
Flächennutzungsplans nun nicht mehr als Sondergebiet Einkaufszentrum sondern als
Sondergebiet Parkplatz dargestellt wird, sowie bzgl. der Sondergebiete Einrichtungshaus (vormals
als Sondergebiet großflächige Einzelhandelsbetriebe dargestellt), welche nach Süden (IKEA) bzw.
Norden (Möbel Höffner) erweitert werden.
Die Stadt Leipzig hält ihre erheblichen Bedenken gegenüber den Darstellungen im Bereich des
Saaleparks aufrecht. Dies betrifft die Darstellungen Sondergebiet Einkaufszentrum und die beiden
Sondergebiete Einrichtungshaus.
Die Darstellungen der Sondergebiete sind mit den Zielen der Landes- und Regionalplanung
Sachsen-Anhalts unvereinbar, was der Stadt Leuna hinlänglich bekannt ist. Beide Darstellungen
sind nur in einem Mittel- oder Oberzentrum möglich; die Stadt Leuna besitzt jedoch lediglich den
Status eines Grundzentrums. Auf diese Tatsache wird in der Begründung zum
Flächennutzungsplan nicht eingegangen. Es findet hierzu keine Auseinandersetzung statt.
Die Stadt Leipzig hält es daher für zwingend erforderlich, dass in der Begründung zum
Flächennutzungsplan angeführt wird, dass die Sondergebietsdarstellungen im Widerspruch zum
Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt stehen. Dieser Konflikt muss hier benannt werden.
Weiterhin ist durch die Stadt Leuna zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass keine zusätzlichen
Handelsflächen im Saalepark entstehen und keine schädlichen Auswirkungen auf die
Nachbarkommunen auftreten.
Weiterhin möchten wir anmerken, dass wir bereits im Jahr 2014 zum Bebauungsplan Nr. 56
"Öffentliche Spielbank" unsere erheblichen Bedenken geäußert hatten. Der Bereich der Spielbank
wird nun im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Spielbank dargestellt. Auch dies steht den
Belangen der Stadt Leipzig entgegen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Auseinandersetzung der sich widersprechenden Ziele mit
der Landes- und Regionalplanung ein wichtiges Signal für die Nachbargemeinden sowie für die
betroffenen Mittel- und Oberzentren wäre.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Dorothee Dubrau
Bürgermeisterin