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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1235171.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
14.12.16, 12:00
Aktualisiert
13.03.17, 15:02

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03555-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Seniorenbeirat Zuständigkeit Vorberatung FA Stadtentwicklung und Bau 28.02.2017 Vorberatung Jugendbeirat 02.03.2017 Vorberatung Ratsversammlung 08.03.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Fußverkehrskonzept für Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig ein neues Fußverkehrskonzept zu erarbeiten. Die Bearbeitung soll in 2017 sofort nach der Besetzung der Stelle des Fußverkehrsverantwortlichen beginnen. Sachverhalt: Eine Schwerpunktaufgabe des neuen Fußverkehrsverantwortlichen wird die Erarbeitung eines Fußverkehrskonzeptes sein. Für die Erstellung eines Entwurfes, die Abstimmung innerhalb der Verwaltung sowie das anschließende Beteiligungsverfahren mit Politik, Wirtschaft, Vereinen, Verbänden und Bürgerschaft ist üblicherweise eine Gesamtbearbeitungszeit von zwei Jahren anzusetzen. Insofern ist es nicht möglich, im IV. Quartal 2017 das Konzept dem Stadtrat vorzulegen. Auch wenn es sehr wünschenswert ist, das Fußverkehrskonzept so schnell wie möglich fertig zu stellen, sollte auch hier auf Qualität und umfangreiche Beteiligung geachtet werden. Aus heutiger Sicht scheint ein Ratsbeschluss in 2019 zum Fußverkehrskonzept realistisch.