Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1235171.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
14.12.16, 12:00
Aktualisiert
13.03.17, 15:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03555-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Seniorenbeirat
Zuständigkeit
Vorberatung
FA Stadtentwicklung und Bau
28.02.2017
Vorberatung
Jugendbeirat
02.03.2017
Vorberatung
Ratsversammlung
08.03.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Fußverkehrskonzept für Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt folgenden Alternativvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Stadt Leipzig ein neues Fußverkehrskonzept zu
erarbeiten. Die Bearbeitung soll in 2017 sofort nach der Besetzung der Stelle des
Fußverkehrsverantwortlichen beginnen.
Sachverhalt:
Eine Schwerpunktaufgabe des neuen Fußverkehrsverantwortlichen wird die Erarbeitung eines
Fußverkehrskonzeptes sein. Für die Erstellung eines Entwurfes, die Abstimmung innerhalb der
Verwaltung sowie das anschließende Beteiligungsverfahren mit Politik, Wirtschaft, Vereinen,
Verbänden und Bürgerschaft ist üblicherweise eine Gesamtbearbeitungszeit von zwei Jahren
anzusetzen. Insofern ist es nicht möglich, im IV. Quartal 2017 das Konzept dem Stadtrat vorzulegen.
Auch wenn es sehr wünschenswert ist, das Fußverkehrskonzept so schnell wie möglich fertig zu
stellen, sollte auch hier auf Qualität und umfangreiche Beteiligung geachtet werden. Aus heutiger
Sicht scheint ein Ratsbeschluss in 2019 zum Fußverkehrskonzept realistisch.