Daten
Kommune
Leipzig
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1218274.pdf
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Erstellt
28.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:36
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03430
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
FA Kultur
Ratsversammlung
12.04.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
NAKOPA-Projekt: "Inklusive Kommune" - Maßnahmen zur Förderung einer
inklusiven Gesellschaft in den Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig, federführend vertreten durch den Oberbürgermeister, beteiligt sich im Rahmen
der Nachhaltigen Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (NAKOPA), einem Programm
mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), am
Projekt "Inklusive Kommune" - Maßnahmen zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft in den
Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba.
2. Die Partnerstädte Leipzig und Addis Abeba planen eine dreijährige Kooperation zur Verbesserung
der Lage von Menschen mit Behinderungen in den beiden Städten. Damit wird auf kommunaler
Ebene ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geleistet.
3. Die Gesamtkosten des Projektes betragen 258.112 €. Der städtische Anteil beträgt 2.582 €.
Die Erträge sind in 2016 zweckgebunden gem. § 19 (1) SächsKomHVO im PSP-Element „Referat
IZ“ (1.100.11.1.1.04.02) i. H. v. 43.754 € eingegangen und entsprechend der Zweckbestimmung für
die außerplanmäßigen Aufwendungen bereitgestellt.
Darüber hinaus werden die zweckgebunden Mittel gem. § 19 (1) SächsKomHVO entsprechend der
folgenden Jahresscheiben bestätigt:
2016 (10/2016) 2017
2018
2019 (09/2019) Summe
48.130,00 €
88.462,00 €
76.705,00 €
42.233,00 €
255.530,00 €
Aufwendungen 48.616,00 €
gesamt
89.356,00 €
77.480,00 €
42.660,00 €
258.112,00 €
Zuschuss /
Eigenmittel
Projektträger
894;00 €
775,00 €
427,00 €
2.582,00 €
Fördermittel
gesamt
486;00 €
Die Eigenmittel in Summe von 2.582 € stehen in den v. g. Jahresscheiben im PSP-Element Referat
IZ (1.100.11.1.1.04.02) entsprechend bereit.
4. Für die Jahre 2017 und 2018 wird im PSP-Element Referat IZ (1.100.11.1.1.04.02) Sachkonten
„Zuweisungen / Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Bund“ (3140 0000) und „Besondere Verwaltungsund Betriebsaufwendungen“ (4271 1200) für dieses Projekt die Aufnahme eines
Zweckbindungsvermerks nach § 19 (1) SächsKomHVO – Doppik bestätigt.
5. Die Projektlaufzeit ist vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2019 beantragt.
6. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Bestätigung der Fördermittel durch die Fördermittelgeber. Der
Projektträger (Stadt Leipzig) hat die Fördermittel fristgemäß von den Fördermittelgebern einzuholen,
andernfalls trägt der GB OBM I die anfallenden Aufwendungen im eigenen Budget.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
von
bis
Höhe in EUR
2016
2019
258112
wo veranschlagt
1.100.11.1.1.04.02
SK 3140 0000
Aufwendungen
2016
2019
258112
1.100.11.1.1.04.02
SK 4271 1200
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
1.
Ausgangssituation
Mit der 2008 in Kraft tretenden UN-Behindertenrechtskonvention tritt der Leitgedanke einer
inklusiven Gesellschaft in den internationalen Fokus. Mit der Konvention wurden die
Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Ziel ist es dabei, Menschen
mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen,
wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen, Chancengerechtigkeit in der Bildung
und in der Arbeitswelt herzustellen und allen Menschen die Möglichkeit auf
Selbstbestimmung ihrer Lebensentwürfe zu geben. Deutschland (2009) und Äthiopien (2010)
haben die Konvention durch ihre nationalen Parlamente ratifiziert und sind seitdem
vertraglich verpflichtet, die Konvention auf nationaler Ebene, Landesebene und in den
Kommunen umzusetzen.
Auf kommunaler Ebene leisten die Partnerstädte Leipzig und Addis Abeba ihren Beitrag zur
Umsetzung und entwickeln Maßnahmen, die zur Schaffung inklusiv ausgerichteter
Strukturen beitragen. Voraussetzung dafür sind Rahmenbedingungen, die eine fachliche
Auseinandersetzung mit Inklusion und Teilhabe ermöglichen. Hier geht es entscheidend um
Sensibilisierung, Verständnis, Qualifizierung und den fachlichen Austausch. Dazu soll das
Projekt „Inklusive Kommune - Maßnahmen zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft in
den Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba“ einen interkulturellen Beitrag leisten.
Mitarbeiter/-innen beider Stadtverwaltungen sollen sich über Erfahrungen zur Umsetzung
von
teilhabefördernden
Strukturen
austauschen
können
und
wechselseitig
Handlungsansätze vorstellen und gemeinsam weiterentwickeln. Dieser Erfahrungsaustausch
(IST-Zustand) ist die Grundlage für die Arbeit an einem jeweils für die Städte angepassten
Konzept, welches Handlungsansätze zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen in den beiden Städten beinhaltet. Schwerpunktfelder sind die Bereiche
Bildung und Kultur, wobei übergreifende Themen wie Barrierefreiheit, Sensibilisierung und
Qualifizierung Berücksichtigung finden. Darauf basierend sollen mit ausgewählten
Partnerorganisationen aus beiden Städten (Deutsche Zentralbücherei für Blinde, Haus
Steinstraße e.V. - Verein für Kultur, Bildung und Kontakte, NGO Together, German Church
School) mehrere Pilotprojekte entwickelt und umgesetzt werden, die zum Verständnis
beitragen und soziale Teilhabe ermöglichen. Dabei kann es sich um gezielte
Qualifizierungen handeln, die den Austausch von Menschen mit und ohne Behinderung
befördern, ebenso wie konkrete, sozialräumlich bezogene Projektansätze, die durch
praktisches Tun einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit
Behinderung leisten.
2.
Veranlassung
Die Verbindung zwischen Leipzig und Addis Abeba besteht seit den 70er Jahren des 20.
Jahrhunderts. Leipzig war schon zu DDR Zeiten ein zentraler Ort der Afrikastudien und
pflegt daher traditionell eine spezielle Beziehung zum Kontinent und zu Äthiopien im
Besonderen. Auch im medizinischen Bereich gab es einen regen Austausch. Zwischen
1979 und 1989 schickte die Universität Leipzig über 200 Experten/-innen und
Professoren /-innen in das nordäthiopische Gondar, die dort zahlreiche medizinische
Fachseminare durchführten und äthiopische Professoren/-innen ausbildeten. Nach der
deutschen Wiedervereinigung konnte die erfolgreiche Kooperation durch DAAD
geförderte Forschungsaufenthalte äthiopischer Experten/-innen an der Universität Leipzig
fortgesetzt werden.
1
Auch auf der Bürgerschaftsebene existierten nach dem Ende der DDR weiterhin
zahlreiche Beziehungen zwischen Leipzig und Afrika. Diese führten gemeinsam mit der
engen Zusammenarbeit der Universitäten 2002 zur Gründung des Vereins
„Städtepartnerschaft Leipzig–Addis Abeba e.V.“, der die Idee einer Städtepartnerschaft
neben den Bestrebungen der Bundesregierung mit förderte. Am 8. Dezember 2004
beschloss der Leipziger Stadtrat die Städtepartnerschaft Leipzig–Addis Abeba. Der
Vertrag wurde am 11. Dezember 2004 durch den Bürgermeister Arkebe Oqubay Metiku
und Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee in Addis Abeba unterzeichnet.
Seitdem gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen den Stadtverwaltungen,
verschiedenen Unternehmen, Institutionen, Vereinen sowie Bürgerinnen und Bürgern
beider Städte. Im Laufe der Jahre entwickelten sich aktive Beziehungen insbesondere in
den Bereichen Kultur, Ausbildung, Bildung und Wissenschaft, Gesundheitswesen,
Wirtschaft, Umwelt und Biodiversität sowie bei der Unterstützung der äthiopischen
Verwaltung und innerhalb der Zusammenarbeit beider Zoos.
3.
Projekt NaKoPa und Projektpartner
Das Projekt soll im Rahmen der Nachhaltigen Kommunalentwicklung durch
Partnerschaftsprojekte
(NAKOPA)
durchgeführt
werden.
Aus
Mitteln
des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bietet die
Engagement Global gGmbH mit ihrer Service- und Beratungsstelle „Kommunen in der Einen
Welt“ (SKEW) als Kompetenzzentrum für kommunale Entwicklungspolitik in Deutschland
eine Unterstützung kommunaler Partnerschaftsprojekte deutscher Kommunen oder
kommunaler Spitzenverbände in Ländern des globalen Südens.
Bezuschusst werden Vorhaben, die sich auf den entwicklungspolitischen Wirkungskreis der
Kommune beziehen und bspw. den Themen "Nachhaltige Daseinsvorsorge" oder "Good
Local Governance" zuzuordnen sind. Von Vorteil sind auch Vorhaben, die nationale
Kommunalbeziehungen oder Partnerschaftsarbeit beinhalten. Partner im Projekt "Inklusive
Kommune" - Maßnahmen zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft in den Partnerstädten
Leipzig und Addis Abeba“ ist die Stadt Addis Abeba in Äthiopien.
An der Umsetzung des Projektes sind zuvorderst Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung in
den Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba aus den Bereichen Bildung und Kultur beteiligt.
Sie sollen einander kennenlernen, voneinander lernen und zusammen an der Gestaltung
inklusiv ausgerichteter Strukturen in Leipzig und Addis Abeba arbeiten.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention liegt bei der Stadtverwaltung Addis
Abeba in der Verantwortung des Amtes für Arbeit und Soziales, was insbesondere durch die
Organisationsstruktur des Amtes und seine Verbindung zu den einzelnen
Verwaltungsbezirken bedingt ist. Das Amt für Arbeit und Soziales ist dabei auch für
benachteiligte Gruppen in der Gesellschaft zuständig. Weiterhin sind das Büro des
Oberbürgermeisters, das Amt für Bildung, das Amt für Kultur und Tourismus und die
Abteilung für Internationale Beziehungen involviert, die ihre fachliche Expertise in den
genannten Bereichen einbringen.
Aus Leipzig beteiligen sich neben Mitarbeitern/-innen der Stadtverwaltung (Amt für Jugend,
Familie und Bildung, Kulturdezernat) die Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB), die
Universität Leipzig, das soziokulturelle Zentrum Haus Steinstraße e.V., das Schiller
Gymnasium und der Verein Städtepartnerschaft Leipzig-Addis Abeba e.V. sowie der
Lebenshilfe Leipzig e.V. und das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. an dem Projekt. Sie
2
haben z. T. bereits langjährige Erfahrung im Bereich Inklusion und die DZB im Besonderen
zum Thema "barrierefreier Informationszugang".
Aus Addis Abeba werden neben Mitarbeiter/-innen der Kommune die Addis Ababa
University, die German Church School, die Menelik II Preparatory School, die NGO Together
und der Nationale Behindertenverband Äthiopiens in das Projekt involviert. Die Einrichtungen
German Church School und NGO Together zeichnen sich durch die Unterstützung von
Menschen mit Behinderungen sowie durch inklusive Bildungsmaßnahmen in Addis Abeba
aus.
4.
Idee und Ziele des Projektes
Die Projektidee ist im Nachgang der Zusammenarbeit des Vereins Städtepartnerschaft
Leipzig-Addis Abeba e.V., der Friedrich-Schiller-Schule Leipzig und der Deutschen
Zentralbücherei für Blinde (DZB) entstanden, die gemeinsam eine englischsprachige BrailleKarte von Äthiopien für den Geografieunterricht an Schulen entwickelt und mittels
Spendengeldern finanziert und realisiert haben. Ein Vertreter der DZB nutzte die Übergabe
der tastbaren Äthiopienkarten im Februar 2015 (durch Oberbürgermeister Burkhard Jung) für
weiterführende Gespräche mit der German Church School und der NGO Together, woraus
die Idee für eine neue Projektzusammenarbeit entstand. Im Dialog mit der Stadtverwaltung
Leipzig wurde die Projektidee besprochen und konkretisiert.
Die Partnerstädte Leipzig und Addis Abeba planen eine dreijährige Kooperation zur
Verbesserung der Lage von Menschen mit Behinderungen in den beiden Städten. Damit wird
auf kommunaler Ebene ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention geleistet.
Voraussetzung dafür sind Rahmenbedingungen, die eine fachliche Auseinandersetzung mit
Inklusion und Teilhabe ermöglichen. Hier geht es entscheidend um Sensibilisierung,
Verständnis, Qualifizierung und den fachlichen Austausch von primär Mitarbeiter/-innen
beider
Stadtverwaltungen.
Im
Mittelpunkt
des
Projektvorhabens
steht
der
Erfahrungsaustausch zu teilhabefördernden Strukturen und die gemeinsame Entwicklung
von praxisbezogenen Handlungsansätzen in den Themenbereichen Bildung und Kultur,
sowie deren Realisierung anhand von ausgewählten Pilotprojekten.
Die Förderung der Inklusion in den Kommunen Addis Abeba und Leipzig soll durch
Weiterbildungsmaßnahmen für kommunale Angestellte und Bildungsmittler/-innen, durch die
Entwicklung und Umsetzung von praktischen Maßnahmen, die den Austausch von
Menschen mit und ohne Behinderungen fördert sowie die Barrierefreiheit in der Kommune
verbessert, erfolgen.
Das übergeordnete Ziel, die Förderung der Inklusion in den Kommunen Addis Abeba und
Leipzig zu fördern sowie die Barrierefreiheit in der Kommune zu verbessern, wird von drei
Unterzielen untersetzt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen für künftige inklusive
Maßnahmen in beiden Städten zur Verfügung stehen.
Ziel 1: Kommunale Angestellte aus den Bereichen Bildung und Kultur, Kultur- und
Bildungsmittler/ -innen, Menschen mit Behinderungen und Teile der Öffentlichkeit werden
durch wechselseitigen Austausch und Weiterbildungsmaßnahmen angesprochen und ein
Bewusstsein zur Förderung der Teilhabe und des Austausches von Menschen mit und ohne
Behinderungen soll geschaffen werden. Eine Dokumentation des IST-Zustands als Ergebnis
des Erfahrungsaustauschs wird für beide Städte erstellt.
3
Ziel 2: Ableiten von allgemeinen auf die Partnerstädte spezifizierte Handlungsansätze in den
Themenbereichen Bildung und Kultur und Formulierung in einem Konzept (auf Grundlage
der Dokumentation). Alle Ansätze sind darauf ausgerichtet, zur Verbesserung der
uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der
Gemeinschaft beizutragen. Die Prozessbeteiligten geben ihre Zustimmung zu mindestens
drei aus den Handlungsansätzen generierten Pilotprojekten und entsprechende Konzepte
werden erarbeitet. Zeitraum: Oktober 2017 bis Frühjahr 2018.
Ziel 3: Die Bedingungen uneingeschränkter Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in
Leipzig und Addis Abeba in den Bereichen Bildung und Kultur werden verbessert. Die
Gestaltung und Zugänglichkeit des öffentlichen Raums und die damit verbundenen
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen eines
Pilotprojektes veranschaulicht und für alle Beteiligten erfahrbar gemacht. Die Sensibilisierung
von Teilen der Öffentlichkeit erfolgt durch die konkrete Umsetzung von mindestens zwei
Pilotprojekten und ihre abschließende Dokumentation.
5.
Zielgruppen
Das Projekt spricht zuvorderst die kommunalen Mitarbeiter/-innen der Städte Leipzig und
Addis Abeba in den Bereichen Bildung und Kultur an. Diese sollen sich durch den
wechselseitigen Austausch sowie durch Weiterbildungsmaßnahmen über die Möglichkeiten
zur Umsetzung der inklusiven Gesellschaft auseinandersetzen und miteinander vernetzt
werden. Zudem werden Akteure unterschiedlicher Bildungsträger der jeweiligen Kommunen
angesprochen. Sie sollen sich untereinander austauschen, durch Expert/-innen
weitergebildet werden und die Ideen des Projektes in die Bildungseinrichtungen tragen.
Außerdem spricht das Projekt Menschen mit Behinderungen an, die aktiv in die
Projektprozesse integriert werden sollen. Sie werden dabei vor allem als Betroffene,
Experten/-innen und Ideengeber für die einzelnen Maßnahmen einbezogen. Zusätzlich
spricht das Projekt Teile der Öffentlichkeit in den Partnerkommunen an. Diese sollen durch
verschiedene Maßnahmen über die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie über
die Ziele der Inklusion informiert werden, um in Zukunft aktiv an diesem Prozess
teilzunehmen. Im Besonderen werden außerdem (blinde, sehbehinderte und sehende)
Kinder angesprochen, die im Rahmen der geplanten Projektansätze gemeinsame
Lernerfahrungen erleben und so den Leitgedanken der Inklusion für alle greifbar machen.
Darstellung der geplanten Wirkungszusammenhänge
Das gegenseitige Kennenlernen und der Austausch über den jeweiligen IST-Zustand in den
Kommunen Leipzig und Addis Abeba stellen einen gemeinsamen Lernprozess dar. Sowohl
die beteiligten Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung, als auch die beteiligten
Bildungsmittler/-innen sammeln dabei Erfahrungen, die sie bei späteren Projekten wieder
einsetzen können, welche Menschen mit und ohne Behinderungen zugutekommen. Sowohl
den am Austauschprozess direkt beteiligten Akteuren, als auch einer breiteren
Stadtöffentlichkeit wird der Leitgedanke der Inklusion und Rahmenbedingungen für eine
uneingeschränkte soziale und kulturelle Teilhabe durch die Realisierung von konkreten
Maßnahmen (anhand der Pilotprojekte) veranschaulicht. Die abschließende Dokumentation
mit dem Handlungsleitfaden verallgemeinert die gesammelten Erfahrungen und macht sie
auch für Akteure nutzbar, die nicht unmittelbar am Prozess beteiligt waren. Durch die
Sensibilisierung und Qualifizierung der Beteiligten und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit
wird das Bewusstsein für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
gestärkt und der Leitgedanke der Inklusion weiter befördert.
4
6.
Projektablauf und Zeitschiene
Die Laufzeit des Projektes beträgt 3 Jahre und ist für den Zeitraum von Oktober 2016 bis
September 2019 beantragt.
Das Projekt basiert auf drei zeitlich aufeinander folgenden Phasen:
1. Phase:
Austausch von Erfahrungen und Wissen: Am Anfang des Projektes steht das gegenseitige
Kennenlernen und der Austausch über den jeweiligen IST-Zustand in den Kommunen
Leipzig und Addis Abeba. Hierzu kommen äthiopische Vertreter/-innen der Stadtverwaltung
nach Leipzig zur jährlich stattfindenden Bildungskonferenz und bleiben insgesamt fünf Tage,
um die verschiedenen für das Projekt relevanten Abteilungen der Stadt Leipzig und externe
Partnerorganisationen (Haus Steinstraße, DZB) kennenzulernen. Dabei geht es vor allem
darum, den Stand zur Ausgestaltung von Inklusion in den Bereichen Bildung und Kultur in
Leipzig zu erfahren und kritisch zu betrachten. Ein solcher Besuch ist ebenfalls für eine
Leipziger Delegation in Addis Abeba vorgesehen. Am Ende dieses Austauschs entwirft die
jeweilige Besucherdelegation ein ‚Besuchsprotokoll‘ über den Stand der Inklusion in der
besuchten Partnerstadt anhand von definierten Kriterien (Instrument; kommunaler Index für
Inklusion). Die Protokolle bilden die Grundlage für die zweite Projektphase.
2. Phase:
Erarbeitung von Handlungsansätzen: In dieser zweiten Projektphase treffen die
Delegationsvertreter/-innen beider Kommunen zu einem moderierten Arbeitsworkshop
zusammen. Ziel des Workshops ist die gemeinsame Erarbeitung von Handlungsansätzen
zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den beiden Städten.
Schwerpunktfelder sind die Bereiche Bildung und Kultur, wobei übergreifende Themen wie
Barrierefreiheit, Sensibilisierung und Qualifizierung Berücksichtigung finden.
Folgende Bestandteile soll der moderierte Workshop enthalten:
•
Ableitung von Handlungsbedarfen
Besuchsprotokolle (Projektphase 1)
•
Erarbeitung von Lösungsansätzen für beide Kommunen – jeweils ausgehend vom
Stand der Umsetzung von Inklusion und Teilhabe
•
Entwicklung von bis zu drei konkreten Praxisansätzen, die als Pilotprojekte in der
Projektphase 3 umgesetzt werden
•
Formulierung von projektbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen beider Stadtverwaltungen
auf
der
Grundlage
der
erarbeiteten
3. Phase:
Umsetzung von max. drei Pilotprojekten und projektbegleitende Weiterbildungen: Die in der
zweiten Projektphase entwickelten Praxisansätze werden konkretisiert und gemeinsam mit
den externen Projektpartnern umgesetzt. Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung, wie
soziale Teilhabe im jeweiligen Projektkontext ermöglicht werden kann und welche
Rahmenbedingungen dafür vorhanden sein müssen. Anspruch ist hier das praktische Tun im
Umgang und der Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungserfahrung, ebenso wie
in Weiterbildungen vermittelte Methoden, Handlungsansätze und Arbeitsinstrumente. Die
5
Weiterbildungen erfolgen für und mit Fachkräften beider Kommunen und ergeben sich
inhaltlich aus Fragestellungen der ersten und zweiten Projektphase. Dies können Themen
wie Barrierefreiheit, Partizipation oder auch Ansätze zur Entwicklung inklusiv ausgerichteter
Organisationen / Einrichtungen sein.
7.
Nutzen für die Stadt Leipzig
Die globale Partnerschaft zwischen Leipzig und Addis Abeba auf Augenhöhe steht bei
diesem Projekt im Mittelpunkt. Gemeinsam sollen Strategien für die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene erarbeitet werden und ein Lernprozess
für beide Seiten entstehen. Damit soll ein konkreter Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung
gemäß den 2016 in Kraft getretenen SDG-Zielen der Vereinten Nationen im Bereich Bildung
geleistet werden. Konkret wird das Oberziel 4, die Sicherstellung einer inklusiven und
gerechten Bildung von hoher Qualität und Förderung der Möglichkeit des lebenslangen
Lernens für alle im Rahmen des Projekts thematisiert und Handlungsansätze entwickelt.
8.
Kosten und Finanzierung
Das Projekt wird im Rahmen der Nachhaltigen Kommunalentwicklung durch
Partnerschaftsprojekte (NAKOPA) finanziert. Die Mittel hierfür werden vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereitgestellt.
Im Rahmen des Projektes fallen insbesondere folgende Kosten an:
•
Reisekosten und Übersetzungsleistungen
•
Moderation von Workshops
•
Erstellung von Protokollen und Dokumentationen
•
Realisierung von Pilotprojekten
Durch das Vorhaben entstehen für die Stadt Leipzig keine Folgeausgaben.
Anlage:
Projektfinanzierung
6
Anlage 1:
Projektfinanzierung
Vorgesehene Finanzierung des Projekts
Mittelgeber/Haushaltsjahr
2016
2017
2018
Unterstützung
43.754
80.420
69.732
Engagement Global/SKEW
Eigenbeitrag Projektträger
Drittmittel Partnerkommune
Sonstige Drittmittelgeber:
Stiftung „Leipzig hilft Kindern“
Landesmittel: „Richtlinie Teilhabe“
486
2.431
1.945
2019
38.394
Summe
232.300
894
4.468
775
3.874
427
2.133
2.582
12.906
1.945
3.574
3.099
1.706
8.379
89.356
77.480
42.660
258.112
des Sächs. Staatsministeriums für
Soziales
Gesamt
48.616