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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1218274.pdf
Größe
132 kB
Erstellt
28.10.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:36

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03430 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen FA Kultur Ratsversammlung 12.04.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff NAKOPA-Projekt: "Inklusive Kommune" - Maßnahmen zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft in den Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig, federführend vertreten durch den Oberbürgermeister, beteiligt sich im Rahmen der Nachhaltigen Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (NAKOPA), einem Programm mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), am Projekt "Inklusive Kommune" - Maßnahmen zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft in den Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba. 2. Die Partnerstädte Leipzig und Addis Abeba planen eine dreijährige Kooperation zur Verbesserung der Lage von Menschen mit Behinderungen in den beiden Städten. Damit wird auf kommunaler Ebene ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention geleistet. 3. Die Gesamtkosten des Projektes betragen 258.112 €. Der städtische Anteil beträgt 2.582 €. Die Erträge sind in 2016 zweckgebunden gem. § 19 (1) SächsKomHVO im PSP-Element „Referat IZ“ (1.100.11.1.1.04.02) i. H. v. 43.754 € eingegangen und entsprechend der Zweckbestimmung für die außerplanmäßigen Aufwendungen bereitgestellt. Darüber hinaus werden die zweckgebunden Mittel gem. § 19 (1) SächsKomHVO entsprechend der folgenden Jahresscheiben bestätigt: 2016 (10/2016) 2017 2018 2019 (09/2019) Summe 48.130,00 € 88.462,00 € 76.705,00 € 42.233,00 € 255.530,00 € Aufwendungen 48.616,00 € gesamt 89.356,00 € 77.480,00 € 42.660,00 € 258.112,00 € Zuschuss / Eigenmittel Projektträger 894;00 € 775,00 € 427,00 € 2.582,00 € Fördermittel gesamt 486;00 € Die Eigenmittel in Summe von 2.582 € stehen in den v. g. Jahresscheiben im PSP-Element Referat IZ (1.100.11.1.1.04.02) entsprechend bereit. 4. Für die Jahre 2017 und 2018 wird im PSP-Element Referat IZ (1.100.11.1.1.04.02) Sachkonten „Zuweisungen / Zuschüsse für lfd. Zwecke vom Bund“ (3140 0000) und „Besondere Verwaltungsund Betriebsaufwendungen“ (4271 1200) für dieses Projekt die Aufnahme eines Zweckbindungsvermerks nach § 19 (1) SächsKomHVO – Doppik bestätigt. 5. Die Projektlaufzeit ist vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2019 beantragt. 6. Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Bestätigung der Fördermittel durch die Fördermittelgeber. Der Projektträger (Stadt Leipzig) hat die Fördermittel fristgemäß von den Fördermittelgebern einzuholen, andernfalls trägt der GB OBM I die anfallenden Aufwendungen im eigenen Budget. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge von bis Höhe in EUR 2016 2019 258112 wo veranschlagt 1.100.11.1.1.04.02 SK 3140 0000 Aufwendungen 2016 2019 258112 1.100.11.1.1.04.02 SK 4271 1200 Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: 1. Ausgangssituation Mit der 2008 in Kraft tretenden UN-Behindertenrechtskonvention tritt der Leitgedanke einer inklusiven Gesellschaft in den internationalen Fokus. Mit der Konvention wurden die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Ziel ist es dabei, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am politischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen, Chancengerechtigkeit in der Bildung und in der Arbeitswelt herzustellen und allen Menschen die Möglichkeit auf Selbstbestimmung ihrer Lebensentwürfe zu geben. Deutschland (2009) und Äthiopien (2010) haben die Konvention durch ihre nationalen Parlamente ratifiziert und sind seitdem vertraglich verpflichtet, die Konvention auf nationaler Ebene, Landesebene und in den Kommunen umzusetzen. Auf kommunaler Ebene leisten die Partnerstädte Leipzig und Addis Abeba ihren Beitrag zur Umsetzung und entwickeln Maßnahmen, die zur Schaffung inklusiv ausgerichteter Strukturen beitragen. Voraussetzung dafür sind Rahmenbedingungen, die eine fachliche Auseinandersetzung mit Inklusion und Teilhabe ermöglichen. Hier geht es entscheidend um Sensibilisierung, Verständnis, Qualifizierung und den fachlichen Austausch. Dazu soll das Projekt „Inklusive Kommune - Maßnahmen zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft in den Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba“ einen interkulturellen Beitrag leisten. Mitarbeiter/-innen beider Stadtverwaltungen sollen sich über Erfahrungen zur Umsetzung von teilhabefördernden Strukturen austauschen können und wechselseitig Handlungsansätze vorstellen und gemeinsam weiterentwickeln. Dieser Erfahrungsaustausch (IST-Zustand) ist die Grundlage für die Arbeit an einem jeweils für die Städte angepassten Konzept, welches Handlungsansätze zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den beiden Städten beinhaltet. Schwerpunktfelder sind die Bereiche Bildung und Kultur, wobei übergreifende Themen wie Barrierefreiheit, Sensibilisierung und Qualifizierung Berücksichtigung finden. Darauf basierend sollen mit ausgewählten Partnerorganisationen aus beiden Städten (Deutsche Zentralbücherei für Blinde, Haus Steinstraße e.V. - Verein für Kultur, Bildung und Kontakte, NGO Together, German Church School) mehrere Pilotprojekte entwickelt und umgesetzt werden, die zum Verständnis beitragen und soziale Teilhabe ermöglichen. Dabei kann es sich um gezielte Qualifizierungen handeln, die den Austausch von Menschen mit und ohne Behinderung befördern, ebenso wie konkrete, sozialräumlich bezogene Projektansätze, die durch praktisches Tun einen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung leisten. 2. Veranlassung Die Verbindung zwischen Leipzig und Addis Abeba besteht seit den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts. Leipzig war schon zu DDR Zeiten ein zentraler Ort der Afrikastudien und pflegt daher traditionell eine spezielle Beziehung zum Kontinent und zu Äthiopien im Besonderen. Auch im medizinischen Bereich gab es einen regen Austausch. Zwischen 1979 und 1989 schickte die Universität Leipzig über 200 Experten/-innen und Professoren /-innen in das nordäthiopische Gondar, die dort zahlreiche medizinische Fachseminare durchführten und äthiopische Professoren/-innen ausbildeten. Nach der deutschen Wiedervereinigung konnte die erfolgreiche Kooperation durch DAAD geförderte Forschungsaufenthalte äthiopischer Experten/-innen an der Universität Leipzig fortgesetzt werden. 1 Auch auf der Bürgerschaftsebene existierten nach dem Ende der DDR weiterhin zahlreiche Beziehungen zwischen Leipzig und Afrika. Diese führten gemeinsam mit der engen Zusammenarbeit der Universitäten 2002 zur Gründung des Vereins „Städtepartnerschaft Leipzig–Addis Abeba e.V.“, der die Idee einer Städtepartnerschaft neben den Bestrebungen der Bundesregierung mit förderte. Am 8. Dezember 2004 beschloss der Leipziger Stadtrat die Städtepartnerschaft Leipzig–Addis Abeba. Der Vertrag wurde am 11. Dezember 2004 durch den Bürgermeister Arkebe Oqubay Metiku und Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee in Addis Abeba unterzeichnet. Seitdem gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen den Stadtverwaltungen, verschiedenen Unternehmen, Institutionen, Vereinen sowie Bürgerinnen und Bürgern beider Städte. Im Laufe der Jahre entwickelten sich aktive Beziehungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Ausbildung, Bildung und Wissenschaft, Gesundheitswesen, Wirtschaft, Umwelt und Biodiversität sowie bei der Unterstützung der äthiopischen Verwaltung und innerhalb der Zusammenarbeit beider Zoos. 3. Projekt NaKoPa und Projektpartner Das Projekt soll im Rahmen der Nachhaltigen Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (NAKOPA) durchgeführt werden. Aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bietet die Engagement Global gGmbH mit ihrer Service- und Beratungsstelle „Kommunen in der Einen Welt“ (SKEW) als Kompetenzzentrum für kommunale Entwicklungspolitik in Deutschland eine Unterstützung kommunaler Partnerschaftsprojekte deutscher Kommunen oder kommunaler Spitzenverbände in Ländern des globalen Südens. Bezuschusst werden Vorhaben, die sich auf den entwicklungspolitischen Wirkungskreis der Kommune beziehen und bspw. den Themen "Nachhaltige Daseinsvorsorge" oder "Good Local Governance" zuzuordnen sind. Von Vorteil sind auch Vorhaben, die nationale Kommunalbeziehungen oder Partnerschaftsarbeit beinhalten. Partner im Projekt "Inklusive Kommune" - Maßnahmen zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft in den Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba“ ist die Stadt Addis Abeba in Äthiopien. An der Umsetzung des Projektes sind zuvorderst Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung in den Partnerstädten Leipzig und Addis Abeba aus den Bereichen Bildung und Kultur beteiligt. Sie sollen einander kennenlernen, voneinander lernen und zusammen an der Gestaltung inklusiv ausgerichteter Strukturen in Leipzig und Addis Abeba arbeiten. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention liegt bei der Stadtverwaltung Addis Abeba in der Verantwortung des Amtes für Arbeit und Soziales, was insbesondere durch die Organisationsstruktur des Amtes und seine Verbindung zu den einzelnen Verwaltungsbezirken bedingt ist. Das Amt für Arbeit und Soziales ist dabei auch für benachteiligte Gruppen in der Gesellschaft zuständig. Weiterhin sind das Büro des Oberbürgermeisters, das Amt für Bildung, das Amt für Kultur und Tourismus und die Abteilung für Internationale Beziehungen involviert, die ihre fachliche Expertise in den genannten Bereichen einbringen. Aus Leipzig beteiligen sich neben Mitarbeitern/-innen der Stadtverwaltung (Amt für Jugend, Familie und Bildung, Kulturdezernat) die Deutsche Zentralbücherei für Blinde (DZB), die Universität Leipzig, das soziokulturelle Zentrum Haus Steinstraße e.V., das Schiller Gymnasium und der Verein Städtepartnerschaft Leipzig-Addis Abeba e.V. sowie der Lebenshilfe Leipzig e.V. und das Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. an dem Projekt. Sie 2 haben z. T. bereits langjährige Erfahrung im Bereich Inklusion und die DZB im Besonderen zum Thema "barrierefreier Informationszugang". Aus Addis Abeba werden neben Mitarbeiter/-innen der Kommune die Addis Ababa University, die German Church School, die Menelik II Preparatory School, die NGO Together und der Nationale Behindertenverband Äthiopiens in das Projekt involviert. Die Einrichtungen German Church School und NGO Together zeichnen sich durch die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen sowie durch inklusive Bildungsmaßnahmen in Addis Abeba aus. 4. Idee und Ziele des Projektes Die Projektidee ist im Nachgang der Zusammenarbeit des Vereins Städtepartnerschaft Leipzig-Addis Abeba e.V., der Friedrich-Schiller-Schule Leipzig und der Deutschen Zentralbücherei für Blinde (DZB) entstanden, die gemeinsam eine englischsprachige BrailleKarte von Äthiopien für den Geografieunterricht an Schulen entwickelt und mittels Spendengeldern finanziert und realisiert haben. Ein Vertreter der DZB nutzte die Übergabe der tastbaren Äthiopienkarten im Februar 2015 (durch Oberbürgermeister Burkhard Jung) für weiterführende Gespräche mit der German Church School und der NGO Together, woraus die Idee für eine neue Projektzusammenarbeit entstand. Im Dialog mit der Stadtverwaltung Leipzig wurde die Projektidee besprochen und konkretisiert. Die Partnerstädte Leipzig und Addis Abeba planen eine dreijährige Kooperation zur Verbesserung der Lage von Menschen mit Behinderungen in den beiden Städten. Damit wird auf kommunaler Ebene ein wichtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention geleistet. Voraussetzung dafür sind Rahmenbedingungen, die eine fachliche Auseinandersetzung mit Inklusion und Teilhabe ermöglichen. Hier geht es entscheidend um Sensibilisierung, Verständnis, Qualifizierung und den fachlichen Austausch von primär Mitarbeiter/-innen beider Stadtverwaltungen. Im Mittelpunkt des Projektvorhabens steht der Erfahrungsaustausch zu teilhabefördernden Strukturen und die gemeinsame Entwicklung von praxisbezogenen Handlungsansätzen in den Themenbereichen Bildung und Kultur, sowie deren Realisierung anhand von ausgewählten Pilotprojekten. Die Förderung der Inklusion in den Kommunen Addis Abeba und Leipzig soll durch Weiterbildungsmaßnahmen für kommunale Angestellte und Bildungsmittler/-innen, durch die Entwicklung und Umsetzung von praktischen Maßnahmen, die den Austausch von Menschen mit und ohne Behinderungen fördert sowie die Barrierefreiheit in der Kommune verbessert, erfolgen. Das übergeordnete Ziel, die Förderung der Inklusion in den Kommunen Addis Abeba und Leipzig zu fördern sowie die Barrierefreiheit in der Kommune zu verbessern, wird von drei Unterzielen untersetzt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen für künftige inklusive Maßnahmen in beiden Städten zur Verfügung stehen. Ziel 1: Kommunale Angestellte aus den Bereichen Bildung und Kultur, Kultur- und Bildungsmittler/ -innen, Menschen mit Behinderungen und Teile der Öffentlichkeit werden durch wechselseitigen Austausch und Weiterbildungsmaßnahmen angesprochen und ein Bewusstsein zur Förderung der Teilhabe und des Austausches von Menschen mit und ohne Behinderungen soll geschaffen werden. Eine Dokumentation des IST-Zustands als Ergebnis des Erfahrungsaustauschs wird für beide Städte erstellt. 3 Ziel 2: Ableiten von allgemeinen auf die Partnerstädte spezifizierte Handlungsansätze in den Themenbereichen Bildung und Kultur und Formulierung in einem Konzept (auf Grundlage der Dokumentation). Alle Ansätze sind darauf ausgerichtet, zur Verbesserung der uneingeschränkten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gemeinschaft beizutragen. Die Prozessbeteiligten geben ihre Zustimmung zu mindestens drei aus den Handlungsansätzen generierten Pilotprojekten und entsprechende Konzepte werden erarbeitet. Zeitraum: Oktober 2017 bis Frühjahr 2018. Ziel 3: Die Bedingungen uneingeschränkter Teilhabe für Menschen mit Behinderungen in Leipzig und Addis Abeba in den Bereichen Bildung und Kultur werden verbessert. Die Gestaltung und Zugänglichkeit des öffentlichen Raums und die damit verbundenen Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen eines Pilotprojektes veranschaulicht und für alle Beteiligten erfahrbar gemacht. Die Sensibilisierung von Teilen der Öffentlichkeit erfolgt durch die konkrete Umsetzung von mindestens zwei Pilotprojekten und ihre abschließende Dokumentation. 5. Zielgruppen Das Projekt spricht zuvorderst die kommunalen Mitarbeiter/-innen der Städte Leipzig und Addis Abeba in den Bereichen Bildung und Kultur an. Diese sollen sich durch den wechselseitigen Austausch sowie durch Weiterbildungsmaßnahmen über die Möglichkeiten zur Umsetzung der inklusiven Gesellschaft auseinandersetzen und miteinander vernetzt werden. Zudem werden Akteure unterschiedlicher Bildungsträger der jeweiligen Kommunen angesprochen. Sie sollen sich untereinander austauschen, durch Expert/-innen weitergebildet werden und die Ideen des Projektes in die Bildungseinrichtungen tragen. Außerdem spricht das Projekt Menschen mit Behinderungen an, die aktiv in die Projektprozesse integriert werden sollen. Sie werden dabei vor allem als Betroffene, Experten/-innen und Ideengeber für die einzelnen Maßnahmen einbezogen. Zusätzlich spricht das Projekt Teile der Öffentlichkeit in den Partnerkommunen an. Diese sollen durch verschiedene Maßnahmen über die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie über die Ziele der Inklusion informiert werden, um in Zukunft aktiv an diesem Prozess teilzunehmen. Im Besonderen werden außerdem (blinde, sehbehinderte und sehende) Kinder angesprochen, die im Rahmen der geplanten Projektansätze gemeinsame Lernerfahrungen erleben und so den Leitgedanken der Inklusion für alle greifbar machen. Darstellung der geplanten Wirkungszusammenhänge Das gegenseitige Kennenlernen und der Austausch über den jeweiligen IST-Zustand in den Kommunen Leipzig und Addis Abeba stellen einen gemeinsamen Lernprozess dar. Sowohl die beteiligten Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung, als auch die beteiligten Bildungsmittler/-innen sammeln dabei Erfahrungen, die sie bei späteren Projekten wieder einsetzen können, welche Menschen mit und ohne Behinderungen zugutekommen. Sowohl den am Austauschprozess direkt beteiligten Akteuren, als auch einer breiteren Stadtöffentlichkeit wird der Leitgedanke der Inklusion und Rahmenbedingungen für eine uneingeschränkte soziale und kulturelle Teilhabe durch die Realisierung von konkreten Maßnahmen (anhand der Pilotprojekte) veranschaulicht. Die abschließende Dokumentation mit dem Handlungsleitfaden verallgemeinert die gesammelten Erfahrungen und macht sie auch für Akteure nutzbar, die nicht unmittelbar am Prozess beteiligt waren. Durch die Sensibilisierung und Qualifizierung der Beteiligten und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit wird das Bewusstsein für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gestärkt und der Leitgedanke der Inklusion weiter befördert. 4 6. Projektablauf und Zeitschiene Die Laufzeit des Projektes beträgt 3 Jahre und ist für den Zeitraum von Oktober 2016 bis September 2019 beantragt. Das Projekt basiert auf drei zeitlich aufeinander folgenden Phasen: 1. Phase: Austausch von Erfahrungen und Wissen: Am Anfang des Projektes steht das gegenseitige Kennenlernen und der Austausch über den jeweiligen IST-Zustand in den Kommunen Leipzig und Addis Abeba. Hierzu kommen äthiopische Vertreter/-innen der Stadtverwaltung nach Leipzig zur jährlich stattfindenden Bildungskonferenz und bleiben insgesamt fünf Tage, um die verschiedenen für das Projekt relevanten Abteilungen der Stadt Leipzig und externe Partnerorganisationen (Haus Steinstraße, DZB) kennenzulernen. Dabei geht es vor allem darum, den Stand zur Ausgestaltung von Inklusion in den Bereichen Bildung und Kultur in Leipzig zu erfahren und kritisch zu betrachten. Ein solcher Besuch ist ebenfalls für eine Leipziger Delegation in Addis Abeba vorgesehen. Am Ende dieses Austauschs entwirft die jeweilige Besucherdelegation ein ‚Besuchsprotokoll‘ über den Stand der Inklusion in der besuchten Partnerstadt anhand von definierten Kriterien (Instrument; kommunaler Index für Inklusion). Die Protokolle bilden die Grundlage für die zweite Projektphase. 2. Phase: Erarbeitung von Handlungsansätzen: In dieser zweiten Projektphase treffen die Delegationsvertreter/-innen beider Kommunen zu einem moderierten Arbeitsworkshop zusammen. Ziel des Workshops ist die gemeinsame Erarbeitung von Handlungsansätzen zur verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in den beiden Städten. Schwerpunktfelder sind die Bereiche Bildung und Kultur, wobei übergreifende Themen wie Barrierefreiheit, Sensibilisierung und Qualifizierung Berücksichtigung finden. Folgende Bestandteile soll der moderierte Workshop enthalten: • Ableitung von Handlungsbedarfen Besuchsprotokolle (Projektphase 1) • Erarbeitung von Lösungsansätzen für beide Kommunen – jeweils ausgehend vom Stand der Umsetzung von Inklusion und Teilhabe • Entwicklung von bis zu drei konkreten Praxisansätzen, die als Pilotprojekte in der Projektphase 3 umgesetzt werden • Formulierung von projektbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen beider Stadtverwaltungen auf der Grundlage der erarbeiteten 3. Phase: Umsetzung von max. drei Pilotprojekten und projektbegleitende Weiterbildungen: Die in der zweiten Projektphase entwickelten Praxisansätze werden konkretisiert und gemeinsam mit den externen Projektpartnern umgesetzt. Im Mittelpunkt steht die Auseinandersetzung, wie soziale Teilhabe im jeweiligen Projektkontext ermöglicht werden kann und welche Rahmenbedingungen dafür vorhanden sein müssen. Anspruch ist hier das praktische Tun im Umgang und der Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderungserfahrung, ebenso wie in Weiterbildungen vermittelte Methoden, Handlungsansätze und Arbeitsinstrumente. Die 5 Weiterbildungen erfolgen für und mit Fachkräften beider Kommunen und ergeben sich inhaltlich aus Fragestellungen der ersten und zweiten Projektphase. Dies können Themen wie Barrierefreiheit, Partizipation oder auch Ansätze zur Entwicklung inklusiv ausgerichteter Organisationen / Einrichtungen sein. 7. Nutzen für die Stadt Leipzig Die globale Partnerschaft zwischen Leipzig und Addis Abeba auf Augenhöhe steht bei diesem Projekt im Mittelpunkt. Gemeinsam sollen Strategien für die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention auf kommunaler Ebene erarbeitet werden und ein Lernprozess für beide Seiten entstehen. Damit soll ein konkreter Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung gemäß den 2016 in Kraft getretenen SDG-Zielen der Vereinten Nationen im Bereich Bildung geleistet werden. Konkret wird das Oberziel 4, die Sicherstellung einer inklusiven und gerechten Bildung von hoher Qualität und Förderung der Möglichkeit des lebenslangen Lernens für alle im Rahmen des Projekts thematisiert und Handlungsansätze entwickelt. 8. Kosten und Finanzierung Das Projekt wird im Rahmen der Nachhaltigen Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte (NAKOPA) finanziert. Die Mittel hierfür werden vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bereitgestellt. Im Rahmen des Projektes fallen insbesondere folgende Kosten an: • Reisekosten und Übersetzungsleistungen • Moderation von Workshops • Erstellung von Protokollen und Dokumentationen • Realisierung von Pilotprojekten Durch das Vorhaben entstehen für die Stadt Leipzig keine Folgeausgaben. Anlage: Projektfinanzierung 6 Anlage 1: Projektfinanzierung Vorgesehene Finanzierung des Projekts Mittelgeber/Haushaltsjahr 2016 2017 2018 Unterstützung 43.754 80.420 69.732 Engagement Global/SKEW Eigenbeitrag Projektträger Drittmittel Partnerkommune Sonstige Drittmittelgeber: Stiftung „Leipzig hilft Kindern“ Landesmittel: „Richtlinie Teilhabe“ 486 2.431 1.945 2019 38.394 Summe 232.300 894 4.468 775 3.874 427 2.133 2.582 12.906 1.945 3.574 3.099 1.706 8.379 89.356 77.480 42.660 258.112 des Sächs. Staatsministeriums für Soziales Gesamt 48.616