Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1190902.pdf
Größe
4,9 MB
Erstellt
02.08.16, 12:00
Aktualisiert
01.05.17, 16:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03088
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Mitte
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
12.04.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bebauungsplan Nr. 315 "Bau- und Gartenfachmarkt an der Alten Messe", Aufhebung
Aufstellungsbeschluss;
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 431 "Bau- und Gartenfachmarkt auf der
Alten Messe", Aufstellungsbeschluss;
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost
Beschlussvorschlag:
1.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 315 „Bau- und Gartenfachmarkt an
der Alten Messe“ (Beschluss-Nr. IV-858/04) vom 18.04.2007 wird aufgehoben.
2.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 431 „Bau- und
Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2
Abs. 1 BauGB beschlossen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Beschreibung des Sachverhaltes
3 Übersichtsplan Aufhebung Aufstellungsbeschluss B-Plan Nr. 315
4 Übersichtskarte
5 Übersichtsplan
6 Auszug Flächennutzungsplan
7 Begründung zum Bebauungsplan
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
1 Arbeitsplatzsituation
✘
2 Ausbildungsplatzsituation
✘
✘
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
✘ mittel
✘ ja
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
01.15/016/01.12
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
5 Finanzierung
1
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Beschreibung des Sachverhaltes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 431 „Bau-und Gartenfachmarkt auf der Alten
Messe“
Aufstellungsbeschluss
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (BPlanes) Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden.
Gleichzeitig soll mit dieser Vorlage der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 315 „Bauund Gartenfachmarkt an der Alten Messe“, Beschluss Nr. IV – 858/04, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 9 / 2007 vom 28.04.2007, aufgehoben werden. Der Geltungsbereich ist in den Anlagen in
einem Übersichtsplan kenntlich gemacht.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass durch die Ansiedlung des Bauund Gartenfachmarktes neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des
B-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich
- der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet,
- sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder
- das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt,
können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Dem Stadtbezirksbeirat Mitte wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar
nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
19.01.2017
Bebauungsplan Nr. 315 "Bau- und Gartenfachmarkt an der Alten Messe"
Übersichtsplan für den Aufhebungsbeschluss - Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:5000, Stand: 10/2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 431 "Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe"
Übersichtskarte - Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:8000, Stand: 10/2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
22.07.2016
Bebauungsplan Nr. 431 "Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe"
Übersichtsplan - Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1:5000, Stand: 10/2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
22.07.2016
Bebauungsplan Nr. 431 "Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe"
Auszug aus dem Flächennutzungsplan
A
A
FW
A
E
Bibliothek
FW
Wissenschaft /
Forschung
A
Handel
G
Kultur
G
FW
A G
A
Sendeanlage
2 Wasserle
itungen
G
W
G
A
FW
Datengrundlage: Flächennutzungsplan, M 1:10 000, Stand: 16.05.2015
Herausgeber: Stadtplanungsamt
Grenze des Plangebietes
22.07.2016
Einrichtungshaus
A
-mdr-
A
Freizeit/
Kultur
UNITierklinik
FW
A
W
A
E
FW
W
E
Deutsche
UNI- Klinik/
National-A
UNI
A
G
sowie fachliche Abstimmungen im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses
Begründung zum
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 431
„Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten
Messe“
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Mitte
Ortsteil:
Zentrum-Südost
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
19. Januar 2017
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
1.
Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Die Firma HORNBACH Baumarkt AG, hat mit Schreiben vom 06.07.2016 einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt.
Der Vorhabenträger erklärt in diesem Schreiben die Bereitschaft, die Kostenträgerschaft der Planungs- und Erschließungskosten zu übernehmen.
Das geplante Vorhaben besteht aus insgesamt drei Nutzungseinheiten: einem Baumarkt, einem Gartenfachmarkt und einem Baustoff-Drive-in. Dazu sollen ergänzend Erschließungsanlagen und Parkierungsflächen (ca. 430 Kundenstellplätze) errichtet werden.
Mit der Umsetzung des Projektes können wesentliche Bestandteile der ehemaligen Messehalle 17
erhalten werden.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll die planungsrechtliche Zulässigkeit für das Vorhaben hergestellt werden.
2.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Mitte und
dort im Ortsteil Zentrum-Südost1.
Es umfasst eine Fläche von ca. 6 ha und wird umgrenzt von
•
im Norden von der Südgrenze des Flurstückes 159/102,
•
im Osten von der Puschstraße und der Rückseite des Hauptgebäudes (Kreis' scher Kuppelsaal)
der denkmalgeschützten ehemaligen Messehalle 16,
•
im Süden von der oberen Böschungskante der S-Bahn-Trasse und im weiteren Verlauf von der
Richard-Lehmann-Straße bis zur Ostgrenze des Flurstücks 159/35 sowie
•
im Westen von der östlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 159/35 und der Ottostraße.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen.
3.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage In Übereinstimmung mit dem Strategiepapier Alte Messe 2013 (RB V – 2006/14
vom 19. März 2014) sollen alle Denkmäler auf dem Gelände der Alten Messe auf dem Markt angeboten werden. Über den Umgang mit den Denkmälern im Detail soll einzelfallbezogen und bei Vorliegen eines konkreten Projektes entschieden werden. Dabei ist weiterer Handel unter Beachtung
von stadtentwicklungsplanerischer Verträglichkeit möglich.
Anlass für die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind Bestrebungen einer
Baumarktkette, Teile der denkmalgeschützten ehemaligen Messehalle 17 sowie angrenzende teilweise bebaute Flächen des alten Messegeländes zu erwerben und nach punktuellem Abriss sowie
Neubau für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes inklusive Baustoff- Drive-in und Lagerflächen für Kommissionierung / Online-Versand zu nutzen.
1
Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00
19.01.2017
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
Das Erfordernis für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass das Vorhaben aufgrund des geplanten Umfangs der Verkaufsfläche nicht auf
der Grundlage des § 34 BauGB zugelassen werden kann. Zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Genehmigung des Vorhabens bedarf es deshalb der Aufstellung dieses Bebauungsplanes.
4.
Gutachterliche Untersuchungen sowie fachliche Abstimmungen im Vorfeld
des Aufstellungsbeschlusses
Im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses wurden Gutachten zur Einzelhandelsverträglichkeit und zur
Sicherstellung der verkehrlichen Erschließung erarbeitet. Darüber hinaus ist eine fachliche Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde zur Denkmalverträglichkeit erfolgt. Die wesentlichen Ergebnisse dieser Vorstudien werden im Folgenden kurz erläutert.
Einzelhandel
Aus der stadtentwicklungspolitischen Zielstellung heraus wird die Ansiedlung eines Bau- und Gartenfachmarktes in zentraler und für alle Verkehrsarten gut erreichbarer Lage im Raum Mitte-Süd gesehen. Die Strategie ist dabei die Entwicklungen von Bestandsimmobilien und bereits vorgeprägter
Standorte zu priorisieren, um städtebauliche Risiken wie Leerstände und Nachnutzungen mit zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen, die dem STEP Zentren widersprechen, zu minimieren. Aus
diesem Grund ist ein Gutachten zur Untersuchung der städtebaulichen Verträglichkeit des Vorhabens im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses in Auftrag gegeben worden.
In der Gesamtbetrachtung ist die Wettbewerbsintensität für das geplante Vorhaben nach vorliegendem Gutachten für das Leipziger Kerneinzugsgebiet2 als Oberzentrum mit einer unterdurchschnittlichen Ausstattung mit Baumärkten eher gering ausgeprägt – insbesondere vor dem Hintergrund des
Einwohnerpotenzials von knapp 197.000 Einwohnern. Der geringe Wettbewerbsbestand in Zone I
wird auch durch Ausstattungskennziffern anderer Kommunen deutlich. Während das Leipziger Untersuchungsgebiet einen Indexwert von ca. 60 m² VK/1.000 Einwohner erreicht, liegen die kommunalen Vergleichswerte in Chemnitz (ca. 230 m² VK), Zwickau (280 m² VK), Dresden (ca. 160 m²
VK) und Halle/Saale (ca. 210 m² VK) deutlich höher (nur Baumärkte ohne Gartenfachmärkte).
Im Ergebnis wird festgestellt, dass die angestrebte Gesamtverkaufsfläche in diesem Segment marktverträglich ist, da angesichts der bislang geringen Marktbedeutung projektrelevanter Bestandsbetriebe im abgegrenzten Kerneinzugsgebiet davon ausgegangen werden kann, dass der Umsatz des Vorhabens allein durch eine Steigerung der Kaufkraftbindung generiert werden kann. Es wird geschätzt,
dass nach Realisierung des Vorhabens die Marktanteile im Leipziger Teil des Kerneinzugsgebietes
in den Warenbereichen „Baumarktartikel“ und „Gartenbedarfsartikel“ noch unter 60 % bleiben
wird.
Die Verkaufsfläche ist insgesamt auf 15.000 m², davon 8.000 m² für Baumarkt, 5.000 m² für Gartenmarkt sowie 2.000 m² für Baustoffe zu begrenzen. Es wird weiterhin bezüglich der zentrenrelevanten Randsortimente des Vorhabens hinsichtlich der angestrebten Verkaufsflächengröße die städtebauliche Verträglichkeit festgestellt. Entsprechend der Aussagen des Gutachtens sind die Verkaufsflächen für die zentralen Randsortimente auf 400 m² im Segment „Aquaristik/Tierbedarf“, auf
400 m² im Sektor „Lampen/Leuchten/Elektro“, auf 250 m² im Bereich „Bilder/Deko/Basteln“, auf
90 m² bei „Heimtextilien“ und auf 20 m² bei „Lehrbüchern /-videos“ zu begrenzen.
2
Das Kerneinzugsgebiet nach Gutachten setzt sich aus der zwei Zonen zusammen. Die sogenannte Zone I des Kerneinzugsgebietes umfasst innerhalb des Leipziger Stadtgebietes die Stadtbezirke Süd, Südost sowie Teile von Mitte und Ost. Die Zone ist nach
Norden im wesentlichen entlang der B 87, der Eisenbahnstraße und der Riesaer Straße, im Westen von der Elsteraue abgegrenzt.
Die Zone II ist überörtlich orientiert und umfasst die Städte und Gemeinden Markkleeberg, Böhlen, Rötha und Großpösna.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Aufstellungsbeschluss)
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Verkehrsplanung
Im Vorfeld des Bebauungsplanverfahrens sollten im Rahmen eines Verkehrsgutachtens die verkehrlichen Auswirkungen geklärt werden. Ziel des Gutachtens war es, die Möglichkeiten der verkehrlichen Erschließung zu prüfen und den Ausbaubedarf der angrenzenden Straßen und Knotenpunkte
für den Baumarkt aufzuzeigen. Drei wesentliche Rahmenbedingungen waren zu berücksichtigen:
•
Der zentrale Bereich des alten Messegeländes von der Puschstraße bis zur Prager Straße soll
von einem vorhabenbedingten zusätzlichen PKW-Aufkommen freigehalten werden.
•
Die vom Vorhabenträger verfolgte Trennung von Lieferverkehr und Kundenverkehr soll umgesetzt werden.
•
Die vom Vorhabenträger gewünschte Pkw-Anbindung von der Richard-Lehmann-Straße in alle
Richtungen wird geprüft.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen werden folgende Ergebnisse formuliert:
Die Hauptanbindung wird mit einem neu zu errichtendem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an der
Richard-Lehmann-Straße erfolgen. Für die verkehrlichen Themen einschließlich des neuen Knotenpunktes ist im Rahmen der Erarbeitung des B-Planes eine Fachplanung zu erstellen. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob eine angestrebte Koordinierung des neuen Knotens mit der
Lichtsignalanlage Richard-Lehmann-Straße / Zwickauer Straße möglich ist. Die Lage des Anbindungspunktes an der Richard-Lehmann-Straße ist in östlicher Richtung ungefähr 230 m von der
Zwickauer Straße entfernt. Eine weitere untergeordnete Erschließung für den Kundenverkehr wird
über die Ottostraße gewährleistet.
Die Zu- und Abführung des Lieferverkehrs erfolgt über die Puschstraße. Diese verfügt über eine
Fahrbahnbreite von 6,50 m, was den Begegnungsfall LKW-LKW mit eingeschränktem Bewegungsspielraum ermöglicht. Aufgrund des relativ geringen vorhabenbedingten LKW-Aufkommens und
den geringen Schwerverkehrsmengen auf dem Gelände der Alten Messe wird dies als unkritisch angesehen und eine Anpassung der Puschstraße ist nicht erforderlich.
Des Weiteren wurden durch das Gutachten für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer ergänzende infrastrukturelle Maßnahmen empfohlen, die eine verbesserte Erreichbarkeit des Vorhabens ermöglichen und damit zur Standortqualität und zur städtebaulichen Qualität beitragen:
•
Errichtung einer ausreichenden Anzahl von Fahrradabstellplätzen für Kunden und Beschäftigte,
•
Anlegen von Gehwegen zwischen den bestehenden Gehwegen der öffentlichen Straße und den
Eingangsbereichen der Gebäude.
Die planungsrechtliche Umsetzung dieser Empfehlungen soll im weiteren Verfahrensverlauf durch
die Planung sichergestellt werden.
Denkmalschutz
Die 1920 aus den Bauteilen dreier Flugzeughallen aus dem Ersten Weltkrieg erbaute Halle wurde in
der zweiten Hälfte der dreißiger Jahre einem umfassenden Umbau unterzogen. Die neuen Ausstellungsanforderungen verlangten u.a. den Einbau einer Krananlage. Zu diesem Zweck musste das
Mittelschiff erhöht werden. In diesem zeitlichen Zusammenhang wurde auch der Kopfbau in Richtung Südwesten mit dem Ziel, den Rahmen einer für Großveranstaltungen vorgesehenen Platzanlage
zu bilden, errichtet. Es handelte sich lediglich um eine repräsentativ gestaltete Platzfassade. Diese
Fassade mit insgesamt zwölf Pfeilern von 13 m Höhe wurde nicht als Hauptzugangszone ausgebildet. Der Hauptzugangsbereich für die Besucher der Ausstellungen blieb an der nordöstlichen Fassade zur heutigen Puschstraße hin.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Aufstellungsbeschluss)
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Im Vorfeld zum Verfahren der Aufstellung dieses Bebauungsplanes wurde geprüft, ob die Halle insgesamt in ihrer äußeren Kubatur mit den Seitenschiffen erhalten werden kann. Auf der Grundlage
einer statischen Untersuchung wurde jedoch nachgewiesen, dass die Seitenschiffe die geplanten
Lasten für die technischen Anlagen nicht tragen können. Aus diesem Grund ist hier in Abstimmung
mit der unteren Denkmalbehörde ein Abriss unabdingbar und möglich.
Dagegen werden aber die aus den Jahren 1937/38 stammende Stahlkonstruktion der Mittelhalle
samt Kranbahn und der zeitgleich errichtete südwestliche, durch Pfeiler gegliederte Kopfbau erhalten. Bei diesen Gebäudebestandteilen erfolgt eine grundlegende Sanierung. Anschließend werden
sie in den neu zu errichtenden Gebäudekörper für den Baumarkt integriert.
5.
Allgemeine Ziele und wesentliche Inhalte der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und
Zwecke verfolgt werden:
•
Stärkung der oberzentralen Funktion Leipzigs im Bereich des Einzelhandels gegenüber der bestehenden Konkurrenz auf der „grünen Wiese“,
•
Behebung eines teilräumigen Versorgungsdefizites in Leipzig, Raum Mitte-Süd an einem Standort in zentraler und für alle Verkehrsarten gut erreichbarer Lage,
•
Nachnutzung einer weitgehend brachliegenden Fläche auf dem Gelände der Alten Messe,
•
Erhalt der denkmalprägenden Elemente der ehemaligen Messehalle 17,
•
Sicherstellung einer der besonderen Lagegunst des Gebäudes entsprechenden städtebaulichen
und freiräumlichen Gestaltung,
•
Sicherstellung der stadtökologischen Verträglichkeit des Vorhabens.
Zur Umsetzung der vorgenannten Ziele sollen folgende wesentliche Inhalte geregelt werden:
•
Festsetzung zu Verkaufsflächen und Sortimenten,
•
Definition von Baumassen und Gebäudekubaturen,
•
Regelungen zur äußeren und inneren Erschließung für alle Verkehrsarten sowie zur Parkplatzgestaltung,
•
Regelungen zur Begrünung des Plangebietes.
6.
Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes als „Gewerbliche Baufläche“ dar. Mit der Baurechtsschaffung für einen Bau- und Gartenfachmarkt mit insgesamt 15.000 m² Verkaufsfläche gilt der aufzustellende Bebauungsplan nicht
mehr als, wie in § 8 Abs. 2 BauGB gefordert, aus dem FNP entwickelt.
Für das weitere Verfahren ist deshalb die Änderung der Darstellung des FNP für den Geltungsbereich beabsichtigt. Zukünftig soll analog zu anderen großflächigen Baumärkten im Stadtgebiet ein
„Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Bau- und Gartenfachmarkt“ dargestellt werden.
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Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ (Aufstellungsbeschluss)
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Aus diesem Grund wird zeitgleich zum Verfahren der Aufstellung des Bebauungsplanes ein Parallelverfahren zur Änderung der Darstellung des wirksamen FNP entsprechend § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
7.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen.
Leipzig, 25.01.2017
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
19.01.2017