Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1250766.pdf
Größe
216 kB
Erstellt
08.02.17, 12:00
Aktualisiert
25.02.17, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. -03166-DS-02-NF-04
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.02.2017
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Zentralisierung von Abteilungen des Sozialamtes am Standort Prager Straße 21
hier: Abschluss eines Mietvertrages für das Objekt Prager Straße 21 - 4. Neufassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Vermieter für die Anmietung von Räumlichkeiten
im Objekt Prager Straße 21 in 04103 zu den in der Vorlage genannten Rahmenbedingungen einen
Mietvertrag abzuschließen.
2. Die entstehenden Aufwendungen in 2017 und in 2018 sind planmäßig im Entwurf des
Doppelhaushaltes 2017/2018 veranschlagt.
Information: In der 4. Neufassung wurden die Anlage 4 überarbeitet.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2.113.200
siehe Anlage 2
2018 ff
1.237.650
siehe Anlage 2
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt
Beschreibung der Ausgangssituation
Mit Beschluss der Vorlage DS VI-03166 „Zentralisierung von Abteilungen des Sozialamtes
am Standort Prager Straße 21“ vom 13.09.2016 wurde das Amt für Gebäudemanagement
beauftragt, mit dem Vermieter des Objektes Prager Straße 21 einen Mietvertrag zur
zentralen Unterbringung der Abteilungen des Sozialamtes: Wirtschaftliche Sozialhilfe,
Wohngeld, Schwerbehinderten-eigenschaften/ Landesblindengeld und Migrantenhilfe zu
verhandeln.
Das Sozialamt ist gegenwärtig dezentral an folgenden Standorten untergebracht:
Stadthaus;
Burgplatz 1
Technisches Rathaus;
Prager Straße 118-136
Ratzelbogen,
Kiewer Str. 1-3
Große Fleischergasse
Bornaische Straße 27
Elsbethstr.19-25
Ossietzkystraße 37
- Amtsleitung (50.0)
- Abteilung Verwaltung (50.1)
- Abteilungsleitung Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2)
- Teile der Rechts- und Widerspruchsstelle
Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2)
- Abteilung Soziale Angelegenheiten / Sozialplanung
(50.3)
- Abteilung Soziale Wohnhilfen (50.5)
- Teile der Abteilung Wohngeld (50.4)
- Abteilung Schwerbehinderteneigenschaft /
Landesblindengeld (50.6)
- Außenstelle Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2)
- Abteilung Migrantenhilfe (50.7)
- Teile der Rechts- und Widerspruchsstelle
Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2)
- Sozialer und pflegerischer Fachdienst (50.2)
- Bereich offene Seniorenarbeit (50.3)
- Bereich Bildung und Teilhabe (50.4)
- Außenstelle Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2)
- Sachgebiet Betreuungsbehörde (50.3)
- Außenstelle Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2)
- Außenstelle Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2)
Die derzeitige Verortung der einzelnen Abteilungen auf die verschiedenen Standorte wirkt
sich nachteilig auf die Abläufe und Prozesse innerhalb des Sozialamtes aus. Darüber
hinaus besteht folgender dringender Handlungsbedarf bezüglich der
Verwaltungsunterbringung:
Keine Unterbringung weiterer Mitarbeiter mehr möglich
Ohne zusätzliche Räumlichkeiten kann die Arbeitsfähigkeit der Abteilung Migrantenhilfe
nicht mehr sichergestellt werden. Weitere Mitarbeiter der Abteilung können nicht mehr
untergebracht, gesetzlich neu zugewiesene Aufgaben an dem Standort nicht erledigt
werden.
Seit 2010 stieg der Zahl der nach Leipzig zugewiesenen Flüchtlinge deutlich an. Im Jahr
2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015
Seite 1 von 7
wurden 4.230 asylsuchende Personen durch die Stadt Leipzig aufgenommen. Im Jahr
2016 erfolgten ca. 2.000 Zuweisungen.
Für die Unterbringung der Asylsuchenden und die Leistungsgewährung ist die Abteilung
Migrantenhilfe des Sozialamtes zuständig. Die Abteilung ist gegenwärtig in der Kiewer
Straße 1-3 untergebracht. Mit dem Anstieg der asylsuchenden Personen in Leipzig war und
ist es zwingend erforderlich, die Abteilung durch zusätzliches Personal zu stärken, um eine
reibungslose Aufgabenwahrnehmung gewährleisten zu können. Die Unterbringung der
Mitarbeiter konnte bisher nur durch eine Verdichtung der Arbeitsplätze in den bestehenden
Räumlichkeiten erfolgen. Weitere Mitarbeiter können am Standort nicht mehr
untergebracht werden, die Arbeitsfähigkeit der Abteilung ist gefährdet.
Darüber hinaus wurden der Abteilung Migrantenhilfe mit Inkrafttreten des
Integrationsgesetzes zum 01.08.2016 weitere neue Aufgaben übertragen, deren
Erledigung ebenfalls zusätzliche Mitarbeiter erfordert. Die Unterbringung dieser Mitarbeiter
ist am aktuellen Standort der Abteilung Migrantenhilfe ebenfalls nicht möglich. Eine
effiziente und sachgerechte Aufgabenerledigung kann gegenwärtig mangels geeigneter
räumlicher Voraussetzung nicht gewährleistet werden.
In der Abteilung Verwaltung können ebenfalls keine weiteren Mitarbeiter mehr
untergebracht werden. In dieser Abteilung werden Haushaltsmittel der Stadt Leipzig in
erheblicher Höhe bewirtschaftet. Ab dem Haushaltsjahr 2017 sollen der Abteilung
mindestens drei weitere dringend notwendige Stellen zugewiesen werden. Ohne
angemessene Räumlichkeiten, können diese Mitarbeiter ihre Arbeit nicht aufnehmen.
Wichtige Steuerungsaufgaben mit dem Ziel eines wirtschaftlichen Umgangs eingesetzter
finanzieller Mittel können nicht wahrgenommen werden.
Auch in der Abteilung Wohngeld kann am gegenwärtigen Standort im Technischen
Rathaus die Unterbringung weiterer Mitarbeiter für bereits bestätigte Stellenmehrbedarfe
nicht mehr dauerhaft realisiert werden. Derzeit sind bereits Mitarbeiter in Räumlichkeiten
anderer Ämter untergebracht, welche der Abteilung Wohngeld jedoch nicht dauerhaft zur
Verfügung gestellt werden können. Damit ist der Einsatz dieser Mitarbeiter gefährdet. Dies
kann dazu führen, dass die Erfüllung von Pflichtaufgaben mit wesentlich längeren
Bearbeitungszeiten verbunden ist bzw. Bürger teilweise nicht mehr oder nicht rechtzeitig
versorgt werden können.
Die Räumlichkeiten der Betreuungsbehörde und der Außenstelle der Wirtschaftlichen
Sozialhilfe am Standort Bornaische Straße 27 verfügen über keinen zweiten baulichen
Rettungsweg. Mit Blick auf den erheblichen Publikumsverkehr ist dieser Standort daher für
die Unterbringung von Abteilungen des Sozialamtes nicht ideal.
Ineffizienzen durch unzureichende räumliche Bedingungen
Ineffiziente Strukturen in der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe bleiben mangels
Raumkapazitäten bestehen. Eine mögliche Stellenreduzierung kann nicht erfolgen.
Im Ergebnis einer Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2011 ist in der Abteilung
Wirtschaftliche Sozialhilfe eine Änderung der Organisationsstruktur im Zusammenhang mit
der Zentralisierung der Abteilung beabsichtigt. Im Zuge dieser Zentralisierung sollen die
Abteilungsleitung, die Rechts- und Widerspruchsstelle, die Sachgebiete Wirtschaftliche
Sozialhilfe und der Bereich Rückforderungen sowie der Soziale und Pflegerische
Fachdienst an einem Standort zusammengeführt werden. In diesem Zusammenhang
sollen die Strukturen und Arbeitsprozesse angepasst werden. Positive Effekte sind z.B.
durch bessere Möglichkeiten bei der Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie in den
Seite 2 von 7
Sekretariaten der Sachgebiete zu erwarten. Im Ergebnis der hierzu durchgeführten
Organisationsuntersuchung wurde ein Einsparpotenzial durch die Zentralisierung von zwei
Stellen prognostiziert. Diese Stellen haben bereits einen kw-Vermerk zum 31.12.2018.
Ohne geeigneten Standort können diese Maßnahmen jedoch nicht umgesetzt und
Effizienzen nicht gehoben werden.
In der Abteilung Migrantenhilfe entsteht gegenwärtig in Folge der unzureichenden
räumlichen Bedingungen zusätzlicher Personalaufwand. Ineffiziente Verwaltungsstrukturen
und -abläufe können nicht verbessert werden.
Für die Auszahlung der Geldleistungen durch die Abteilung Migrantenhilfe ist die
Außenstelle in der Bornaischen Straße vorgesehen. Aufgrund der begrenzten
Räumlichkeiten in der Außenstelle und der erheblich gestiegenen Zahl der
Leistungsempfänger nach Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt die Auszahlung
gegenwärtig auch am Standort Ratzelbogen in der Kiewer Straße. Dies führt zu einer
doppelten Besetzung der Auszahlstellen. Bei einer angemessenen Unterbringung der
Abteilung in geeigneten Räumlichkeiten mit den entsprechenden Kapazitäten kann die
Auszahlung an einem Standort erfolgen und Personalaufwand reduziert werden. Ohne
geeignete Raumkapazitäten kann diese Aufgabe nur mit einem erheblichen zusätzlichen
Personalaufwand erledigt werden.
Weiterhin können in der Abteilung Migrantenhilfe durch Schaffung eines Front-OfficeBereiches mit täglichen Sprechzeiten zur Erledigung einfacher
Verwaltungsangelegenheiten (Ausgabe Krankenscheine, Erteilung Leipzig Pässe, Abgabe
Anträge und Unterlagen) erhebliche Effizienzsteigerungen erzielt werden. Die Umsetzung
setzt jedoch veränderte räumliche Bedingungen voraus, welche jedoch am gegenwärtigen
Standort nicht gegeben sind. Auch eine gezielte Steuerung von Besucherströmen unter
Einsatz einer Aufrufanlage oder die Vergabe von Besuchsterminen ist am gegenwärtigen
Standort mangels adäquater Warteräume nicht möglich. Die Flure in dem Objekt sind für
die Schaffung von Wartebereichen ungeeignet.
Unzureichende räumliche Bedingungen führen daher gegenwärtig zu ineffizienten
Verwaltungsstrukturen und -abläufen.
Ineffiziente Abläufe bestehen darüber hinaus in der Abteilung Wohngeld. Sachbearbeiter
der Abteilung im Technischen Rathaus übernehmen gegenwärtig Beratungsleistungen für
den Bereich Bildung und Teilhabe (BuT). Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit erfolgt
kein Verweis der Interessenten an die zuständigen Mitarbeiter des Bereichs Bildung und
Teilhabe am Standort Große Fleischergasse. Ohne eine Zusammenlegung der beiden
Bereiche an einen geeigneten Standort bleiben auch diese ineffizienten Abläufe bestehen.
Effizienzpotentiale einer Zentralisierung am Standort Prager Straße 21
Insgesamt können an dem Standort die Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe einschließlich
des Sozialen und Pflegerischen Fachdienstes, die Abteilung Wohngeld einschließlich des
Bereiches Leistungen für Bildung und Teilhabe, die Abteilung Soziale Wohnhilfen, die
Abteilung Schwerbehinderteneigenschaften / Landesblindengeld sowie die Abteilung
Migrantenhilfe untergebracht werden. Dadurch können folgende Ziele erreicht werden:
• Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der Abteilung Migrantenhilfe durch eine
angemessene räumliche Verortung der Mitarbeiter
• Unterbringung weiterer Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Umsetzung des
Integrationsgesetzes
Seite 3 von 7
• Verbesserung der Unterbringungssituation der Abteilung Verwaltung im Stadthaus
und Erhalt der Arbeitsfähigkeit dieser Abteilung
• Unterbringung aller Mitarbeiter der Abteilung Wohngeld an einem Standort
• Effizienzsteigerung durch Umsetzung der Organisationsuntersuchung und Wegfall
zweier Stellen in der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe
• Wegfall der doppelten Besetzung der Auszahlstellen in der Abteilung Migrantenhilfe
durch Zusammenlegung an einem Standort
• Effizienzsteigerung durch Schaffung eines Front-Office-Bereiches und gezielte
Steuerung der Besucherströme in der Abteilung Migrantenhilfe
• Effizienzsteigerung durch Zusammenführung der Abteilung Wohngeld und des
Bereichs Bildung und Teilhabe an einem Standort
Konzept
Nach umfänglicher Prüfung liegt nunmehr ein mit dem Sozialamt abgestimmtes Konzept zur
Unterbringung der o.g. Abteilungen vor, welches Grundlage für die Verhandlungen mit dem
Vermieter des Objektes Prager Str. 21 war. Die Anlage 1.2 veranschaulicht die geplante
Zentralisierung.
Im gesamten Objekt steht eine, räumlich in Verbindung stehende, Mietfläche mit 7.990,20 m² Büround Nebennutzfläche zur Verfügung. Hier können ca. 218 Arbeitsplätze optimal untergebracht
werden. Dabei sind moderne Bürokonzepte, unter Beachtung der dienstlichen Erfordernisse,
umsetzbar. Ebenso ist eine moderne IT-Ausstattung (flächendeckendes WLAN) vorgesehen.
Zusätzlich werden in den Untergeschossen ca. 448 m² zur Aktenlagerung angemietet.
Mit dem Vermieter wurden entsprechende Verhandlungsgespräche aufgenommen.
Verhandlungsergebnis und Eckpunkte des neuen Mietvertrages
•
Der Vermieter realisiert die Anmietung schnellstmöglich nach Bestätigung der Vorlage und
Unterzeichnung des Mietvertrages.
•
Der Vermieter liefert den Umbau, Ausbau, die Renovierung und die Ausstattung entsprechend
Bau- und Ausstattungsbeschreibung und realisiert die IT-Verkabelung entsprechend der
Verkabelungsrichtlinie der Stadt Leipzig bis zu einem Wert von 500.000 €.
Folgendes Angebot für den Abschluss eines Mietvertrages liegt vor:
•
Laufzeit:
10 Jahre - Mietbeginn mit Übergabe frühestens zum 01.05.2017,
spätestens zum 01.08.2017
•
Option:
2 x 5 Jahre
•
Mietfläche:
7.990,20 m² + 448 m² für Aktenlagerung
•
monatlicher Mietzins Büro:
66.000 € (entspricht 8,26 €/m²/ Monat)
•
monatlicher Mietzins Lager:
•
mtl. Vorauszahlung Betriebs-
•
1.008 € (entspricht 2,25 €/ m²/ Monat)
und Nebenkosten:
24.642,60 € (entspr. 3,00 €/ m² Büro+ 1,50 €/ m² Lager)
Mietzahlung gesamt
91.650,60 €/ Monat
Seite 4 von 7
•
Im Mietvertrag ist eine Wertsicherungsklausel vereinbart: ändert sich der Verbraucherpreisindex
für Deutschland um mehr als 10% zum Stand des Mietbeginns, vermindert oder erhöht sich die
vereinbarte Miete um 80% der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex.
•
Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in und an der Mietfläche sind durch die Stadt
Leipzig zu tragen (bis zu 2,5% der Jahreskaltmiete), ebenso die Erstausstattung mit einem
Schließsystem innerhalb der Mietfläche (Kostenbeteiligung des Vermieters bis 10.000 €).
•
Das Beschilderungssystem ist durch die Stadt Leipzig zu realisieren. Hieran beteiligt sich der
Vermieter und übernimmt die Kosten der Herstellung und Montage bis zu einer Höhe von max.
50.000 €.
Laufende Aufwendungen der Bewirtschaftung
Neben den vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag (Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Schließsystem) muss die Stadt Leipzig „eigene“ Bewirtschaftungskosten zur Betreibung
des neuen Objektes aufwenden, z.B.
- die datentechnische und telefonische Anbindung an das Stadtnetz, WLAN
- Stromversorgung (5 €/m²)
- Personalkosten für Hausmeister und Objektbetreuung
- Unterhaltsreinigung und andere Dienstleistungen am Objekt
- Umzug und Ausstattung/Entsorgung
Entsprechend Festlegung in der DB OBM vom 15.11.2016 wurden die geschätzten Aufwendungen
gemäß Anlage 1 im Rahmen der verwaltungsinternen Veränderung zum Haushalt 2017/2018 unter
der VI-DS-03166-DS-01 angemeldet und in den Haushaltsplan 2017/2018 aufgenommen.
Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass sich diese im Rahmen der vorgelegten
Kostenschätzung bewegen. Konkret beziffert werden können die Aufwendungen erst im Rahmen
der Projektumsetzung.
Bei absehbaren Mehraufwendungen müssen diese in Zusammenarbeit mit der Kämmerei in den
aktuellen HH-Plan im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe eingestellt werden.
Bedingt durch den aktuellen Verhandlungsstand sowie die Verschiebung des Mietbeginns
(frühestens ab 01.05.2017) sind die Aufwendungen für Miete und Betriebskostenvorauszahlungen
im HH 2017/2018, wie in Anlage 2 aufgeführt, zu korrigieren.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gilt es, den unterschriftsreifen Mietvertrag kurzfristig zur
Entscheidung zu bringen und abzuschließen und die Zentralisierung des Sozialamtes
umzusetzen. Gleichzeitig hält sich der Vermieter nur noch bis 10.02.2017 an sein Angebot
gebunden.
Fazit:
Die im Vorfeld vorgenommene Recherche zur zentralen Unterbringung des Sozialamtes an einem
Standort hat gezeigt, dass aufgrund der aktuelle Büroimmobilienmarktlage die zur Verfügung
stehenden Alternativen begrenzt sind. Eine Übersicht der geprüften Objekte ist in der
nachfolgenden Übersicht 1 dargestellt.
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Objekt
Gutenbergplatz 1 A-E
Prager Str. 38-40
Karl-Liebknecht-Straße 8-14
Torgauer Straße 114
Bautzner Straße 67
Dietzmannstraße 12
Alte Post in Grünau
Prager Str. 21
Ergebnis
Objekt ist auf Grund der Architektur nicht geeignet, kein separater Zugang
bzw. Nutzungsbereich realisierbar
Eigentümer nimmt Abstand, nachdem er die Mitteilung erhalten hat, dass
für eine Abteilung des Sozialamtes Räumlichkeiten gesucht werden.
Die vorgesehene Nutzung durch das Sozialamt passt nicht in das Konzept
des Eigentümers. Gewünscht werden Mieter aus dem Bereich Bildung,
Kreativität und Design; weiterhin sollen hochwertige Wohnungen entstehen,
die sich -nach Auffasung des Eigentümers- nicht mit einer Unterbringung
des Sozialamtes vereinbaren lassen würden.
Im Objekt ist die BIP-Kreativschule langjähriger Bestandsmieter, Seitens
des Eigentümers werden Interessenskonflikte befürchtet
Fehlende Barrierefreiheit
Standort auf Grund fehlender Infrastruktur ungeeignet, Objekt weist Defizite
bei der arbeitsorganisatorischen Umsetzung für 50.7 auf.
Objekt kann kurzfristig nicht bezogen werden, da nicht ausgebaut. Hoher
Investitionsaufwand, keine Unterbringung von weiteren Abteilungen des Sozialamtes möglich.
Kurzfristige Anmietung möglich, Zentrale Lage, Unterbringung von zusätzlichen Abteilungen des Sozialamtes möglich
Übersicht 1
Das Objekt Prager Straße 21 sowie die Bereitschaft der Eigentümer zum vermieterseitigen Zutun
stellt im notwendigen zeitlichen Rahmen die einzige realisierbare Variante einer Anmietung dar. Die
Anlage 1.1 zu dieser Vorlage gibt eine Übersicht über die zukünftigen Standorte des Sozialamtes.
Folgen bei Ablehnung
Bei Nichtbeschluss kann die Anmietung des Objektes Prager Straße 21 nicht erfolgen. Dies hat
nachstehend genannte Auswirkungen:
•
Die Arbeitsfähigkeit der Abteilung Migrantenhilfe kann nicht gewährleistet werden.
Zusätzliche Aufgaben können durch die Abteilung nicht übernommen werden.
•
Die Zentralisierung der Wirtschaftlichen Sozialhilfe entsprechend der durchgeführten
Organisationsuntersuchung kann nicht umgesetzt werden.
•
Der Wegfall zweier Stellen in der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe kann nicht realisiert
werden.
•
Die Arbeitsfähigkeit der Abteilung Allgemeine Verwaltung ist gefährdet.
•
Die unter IV. genannten Effizienzen können nicht gehoben. Ineffiziente Strukturen und
personalintensive Doppelbesetzungen bleiben bestehen.
•
Die befürworteten Stellenmehrbedarfe aus der Vorlage DS-VI-02853 der Ämter 32, 36,
63, 64 und 66 im Technischen Rathaus können aufgrund fehlender Arbeitsplätze nicht
umgesetzt werden.
•
Es steht zeitnah kein Ersatzobjekt in Zentrumsnähe mit den notwendigen
Voraussetzungen für eine Unterbringung des Sozialamtes zur Verfügung.
Seite 6 von 7
Anlage 1.1: zukünftige Standorte des Sozialamtes
Anlage 1.2: Zentralisierung des Sozialamtes
Anlage 2: Kostenschätzung ab Mai 2017 (nicht-öffentlich)
Anlage 3: verhandelter Mietvertrag Stand: 28.11.2016 nebst Anlagen (nicht-öffentlich)
(Punkt 5 des Mietvertragsentwurfes wird nach Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich
der Umsatzsteuerregelung ggfs. geändert)
Anlage 4: Zusammenstellung der einzusparenden Kosten
Anlage 5: Flächenvergleich
Seite 7 von 7
Anlage 1.1
Zukünftige Standorte des Sozialamtes
Stadthaus
Stadthaus
Burgplatz
Burgplatz
Amtsleitung
Amtsleitung
50.0
50.0
Verwaltung
Verwaltung
50.1
50.1
Soziale
Soziale
Angelegenheiten/
Angelegenheiten/
Sozialplanung
Sozialplanung50.3
50.3
Sozialrathaus
Sozialrathaus
Prager
PragerStr.
Str.21
21
Wirtschaftliche
Wirtschaftliche
Sozialhilfe
Sozialhilfe
50.2
50.2
Wohngeld
Wohngeld
50.4
50.4
TRH
TRH
Prager
PragerStr.
Str.118
118
LandesLandesBlindengeld
Blindengeld
50.6
50.6
BetreuungsBetreuungsbehörde
behörde
50.3
50.3
Migrantenhilfe
Migrantenhilfe
50.7
50.7
Offene
Seniorenarbeit
Soziale
Offene
Seniorenarbeit
Soziale
einschl.
Beratungsstelle
einschl.
Beratungsstelle
Wohnhilfen
Wohnhilfen
Wohnen
Wohnen
50.5
50.3
50.5
50.3
Soziale
Soziale
Wohnhilfen
Wohnhilfen
50.5
50.5
Wirtschaftliche Sozialhilfe 50.2
Anlage 1.2
Zentralisierung des Sozialamtes
Außenstelle
Außenstelle50.25
50.25
Bornaische
BornaischeStr.
Str.
Wohngeld
Wohngeld50.4
50.4
TRH,
TRH,Prager
PragerStr.
Str.
Außenstelle
Außenstelle50.22
50.22
Elsbethstr.
Elsbethstr.
Landesblindengeld
Soziale
Wohnhilfen
Landesblindengeld
Soziale
Wohnhilfen
50.6
50.5
50.6
50.5
TRH,
TRH,Prager
PragerStr.
Str.
Prager
PragerStraße
Straße21
21
Außenstelle
Außenstelle50.24
50.24
Kiewer
KiewerStr.
Str.
Landesblindengeld
Landesblindengeld
Migrantenhilfe
50.7
Migrantenhilfe
50.7
50.6
50.6
Kiewer
Str.
Kiewer
Str.
TRH,
Prager
TRH, PragerStr.
Str.
Außenstelle
Außenstelle50.23
50.23
RH
RHSchönefeld
Schönefeld
Migrantenhilfe
Migrantenhilfe
50.7
50.7
Kiewer
KiewerStr.
Str.
AGM/ SGM
lfd. Nr. anfallende Aufwendungen
Kostenschätzung Mietobjekt Prager Straße 21
Budgeteinheit
PSP-Element
27.01.2017
Sachkonten
2017
2018 ff
(ab 05/2017)
65 _UH2
1
notwendige IS nach Auszügen
2
Daten-und Telefonanbindung
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
Amt 65 bauliche und technische Unterhaltung 2
42111000 Bauliche Unterhaltung“
60.000
0
42112200 sonstige Installationen an Techn. Anl. u. Masch.
90.000
0
42112200 sonstige Installationen an Techn. Anl. u. Masch.
80.000
0
42112200 sonstige Installationen an Techn. Anl. u. Masch.
90.000
0
0
25.000
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
3
WLAN
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
4
Schließanlage
5
Bautechnischer Unterhalt/ Schönheitsreparaturen
6
Bautechnischer Unterhalt/ Wartung-Instandsetzung TA
7
Miete und Betriebskosten
8
Betriebskosten
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
42111000 Bauliche Unterhaltung“
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
6.500
6.500
1.100.315.001
1.100.315.001
4231100 „Miete Gebäude“
536.060
804.090
1.100.315.001
1.100.315.001
4231110 „“BK Gebäude(BKV)““
197.140
295.710
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
42419130 „KR Strom“
33.000
40.000
1.100.315.001
1.100.315.001
42419160 „ Unterhaltsreinigung“
36.000
43.000
1.100.11.1.3.04.04 „IGM“
1.100.11.1.3.04.04 „IGM“
42552000 „UH Geräte und Ausstattungen“
11.000
13.000
1.100.315.001
1.100.315.001
44310200“ Transport-und Umzugskosten
76.300
0
763.000
0
42112100 „Wartung Techn.Anlagen u. Maschinen“
65 _MP
Amt 65 Mieten und Pachten
65 _EN_ZW
9
Elektroenergie
Amt 65 Energie
50_111_ZW
Amt 50 Verwaltungssteuerung/-service
zahlungswirksam
10
Bewirtschaftungskosten / Unterhaltsreinigung
11
Bewirtschaftungskosten / Ausstattung Hausmeister
12
Umzugskosten
13
Büroausstattung
1.100.315.001
1.100.315.001
42531000 „Erwerb bew. Gegenstände bis 410 €“
14
Aufrufanlage
1.100.315.001
7.0000...
78327400 „Erwerb Betr.-und Geschäftsaussattg. „
60.000
2.000
15
Entsorgungskosten
1.100.315.001
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
1.100.315.001
42419230 KR sonst. Entsorgung
43.600
0
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
42552000 „UH Geräte und Ausstattungen“
25.000
750
1.100.11.1.3.04.01
42531000 „Erwerb bew. Gegenstände bis 410 €“
3.000
5.000
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
44232000 “Datenverarbeitung dezentral“
2.600
2.600
2.113.200
1.237.650
50_315_ZW
Amt 50 Soziale Einrichtungen zahlungswirksam
65_111_ZW
16
Wegweisersystem
17
Ersatzvornahme Inventar
18
Betreibung Richtfunkantenne
Amt 65 Verwaltungssteuerung/-service
zahlungswirksam
1.100.11.1.3.04.01
1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“
Anlage 2: Finanzielle Auswirkungen- Kostenschätzung Mietobjekt Prager Straße 21
Seite 1