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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1250766.pdf
Größe
216 kB
Erstellt
08.02.17, 12:00
Aktualisiert
25.02.17, 18:02

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. -03166-DS-02-NF-04 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 08.02.2017 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Zentralisierung von Abteilungen des Sozialamtes am Standort Prager Straße 21 hier: Abschluss eines Mietvertrages für das Objekt Prager Straße 21 - 4. Neufassung Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Vermieter für die Anmietung von Räumlichkeiten im Objekt Prager Straße 21 in 04103 zu den in der Vorlage genannten Rahmenbedingungen einen Mietvertrag abzuschließen. 2. Die entstehenden Aufwendungen in 2017 und in 2018 sind planmäßig im Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 veranschlagt. Information: In der 4. Neufassung wurden die Anlage 4 überarbeitet. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 2.113.200 siehe Anlage 2 2018 ff 1.237.650 siehe Anlage 2 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt Beschreibung der Ausgangssituation Mit Beschluss der Vorlage DS VI-03166 „Zentralisierung von Abteilungen des Sozialamtes am Standort Prager Straße 21“ vom 13.09.2016 wurde das Amt für Gebäudemanagement beauftragt, mit dem Vermieter des Objektes Prager Straße 21 einen Mietvertrag zur zentralen Unterbringung der Abteilungen des Sozialamtes: Wirtschaftliche Sozialhilfe, Wohngeld, Schwerbehinderten-eigenschaften/ Landesblindengeld und Migrantenhilfe zu verhandeln. Das Sozialamt ist gegenwärtig dezentral an folgenden Standorten untergebracht: Stadthaus; Burgplatz 1 Technisches Rathaus; Prager Straße 118-136 Ratzelbogen, Kiewer Str. 1-3 Große Fleischergasse Bornaische Straße 27 Elsbethstr.19-25 Ossietzkystraße 37 - Amtsleitung (50.0) - Abteilung Verwaltung (50.1) - Abteilungsleitung Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2) - Teile der Rechts- und Widerspruchsstelle Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2) - Abteilung Soziale Angelegenheiten / Sozialplanung (50.3) - Abteilung Soziale Wohnhilfen (50.5) - Teile der Abteilung Wohngeld (50.4) - Abteilung Schwerbehinderteneigenschaft / Landesblindengeld (50.6) - Außenstelle Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2) - Abteilung Migrantenhilfe (50.7) - Teile der Rechts- und Widerspruchsstelle Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2) - Sozialer und pflegerischer Fachdienst (50.2) - Bereich offene Seniorenarbeit (50.3) - Bereich Bildung und Teilhabe (50.4) - Außenstelle Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2) - Sachgebiet Betreuungsbehörde (50.3) - Außenstelle Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2) - Außenstelle Wirtschaftliche Sozialhilfe (50.2) Die derzeitige Verortung der einzelnen Abteilungen auf die verschiedenen Standorte wirkt sich nachteilig auf die Abläufe und Prozesse innerhalb des Sozialamtes aus. Darüber hinaus besteht folgender dringender Handlungsbedarf bezüglich der Verwaltungsunterbringung: Keine Unterbringung weiterer Mitarbeiter mehr möglich Ohne zusätzliche Räumlichkeiten kann die Arbeitsfähigkeit der Abteilung Migrantenhilfe nicht mehr sichergestellt werden. Weitere Mitarbeiter der Abteilung können nicht mehr untergebracht, gesetzlich neu zugewiesene Aufgaben an dem Standort nicht erledigt werden. Seit 2010 stieg der Zahl der nach Leipzig zugewiesenen Flüchtlinge deutlich an. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 Seite 1 von 7 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch die Stadt Leipzig aufgenommen. Im Jahr 2016 erfolgten ca. 2.000 Zuweisungen. Für die Unterbringung der Asylsuchenden und die Leistungsgewährung ist die Abteilung Migrantenhilfe des Sozialamtes zuständig. Die Abteilung ist gegenwärtig in der Kiewer Straße 1-3 untergebracht. Mit dem Anstieg der asylsuchenden Personen in Leipzig war und ist es zwingend erforderlich, die Abteilung durch zusätzliches Personal zu stärken, um eine reibungslose Aufgabenwahrnehmung gewährleisten zu können. Die Unterbringung der Mitarbeiter konnte bisher nur durch eine Verdichtung der Arbeitsplätze in den bestehenden Räumlichkeiten erfolgen. Weitere Mitarbeiter können am Standort nicht mehr untergebracht werden, die Arbeitsfähigkeit der Abteilung ist gefährdet. Darüber hinaus wurden der Abteilung Migrantenhilfe mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes zum 01.08.2016 weitere neue Aufgaben übertragen, deren Erledigung ebenfalls zusätzliche Mitarbeiter erfordert. Die Unterbringung dieser Mitarbeiter ist am aktuellen Standort der Abteilung Migrantenhilfe ebenfalls nicht möglich. Eine effiziente und sachgerechte Aufgabenerledigung kann gegenwärtig mangels geeigneter räumlicher Voraussetzung nicht gewährleistet werden. In der Abteilung Verwaltung können ebenfalls keine weiteren Mitarbeiter mehr untergebracht werden. In dieser Abteilung werden Haushaltsmittel der Stadt Leipzig in erheblicher Höhe bewirtschaftet. Ab dem Haushaltsjahr 2017 sollen der Abteilung mindestens drei weitere dringend notwendige Stellen zugewiesen werden. Ohne angemessene Räumlichkeiten, können diese Mitarbeiter ihre Arbeit nicht aufnehmen. Wichtige Steuerungsaufgaben mit dem Ziel eines wirtschaftlichen Umgangs eingesetzter finanzieller Mittel können nicht wahrgenommen werden. Auch in der Abteilung Wohngeld kann am gegenwärtigen Standort im Technischen Rathaus die Unterbringung weiterer Mitarbeiter für bereits bestätigte Stellenmehrbedarfe nicht mehr dauerhaft realisiert werden. Derzeit sind bereits Mitarbeiter in Räumlichkeiten anderer Ämter untergebracht, welche der Abteilung Wohngeld jedoch nicht dauerhaft zur Verfügung gestellt werden können. Damit ist der Einsatz dieser Mitarbeiter gefährdet. Dies kann dazu führen, dass die Erfüllung von Pflichtaufgaben mit wesentlich längeren Bearbeitungszeiten verbunden ist bzw. Bürger teilweise nicht mehr oder nicht rechtzeitig versorgt werden können. Die Räumlichkeiten der Betreuungsbehörde und der Außenstelle der Wirtschaftlichen Sozialhilfe am Standort Bornaische Straße 27 verfügen über keinen zweiten baulichen Rettungsweg. Mit Blick auf den erheblichen Publikumsverkehr ist dieser Standort daher für die Unterbringung von Abteilungen des Sozialamtes nicht ideal. Ineffizienzen durch unzureichende räumliche Bedingungen Ineffiziente Strukturen in der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe bleiben mangels Raumkapazitäten bestehen. Eine mögliche Stellenreduzierung kann nicht erfolgen. Im Ergebnis einer Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2011 ist in der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe eine Änderung der Organisationsstruktur im Zusammenhang mit der Zentralisierung der Abteilung beabsichtigt. Im Zuge dieser Zentralisierung sollen die Abteilungsleitung, die Rechts- und Widerspruchsstelle, die Sachgebiete Wirtschaftliche Sozialhilfe und der Bereich Rückforderungen sowie der Soziale und Pflegerische Fachdienst an einem Standort zusammengeführt werden. In diesem Zusammenhang sollen die Strukturen und Arbeitsprozesse angepasst werden. Positive Effekte sind z.B. durch bessere Möglichkeiten bei der Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie in den Seite 2 von 7 Sekretariaten der Sachgebiete zu erwarten. Im Ergebnis der hierzu durchgeführten Organisationsuntersuchung wurde ein Einsparpotenzial durch die Zentralisierung von zwei Stellen prognostiziert. Diese Stellen haben bereits einen kw-Vermerk zum 31.12.2018. Ohne geeigneten Standort können diese Maßnahmen jedoch nicht umgesetzt und Effizienzen nicht gehoben werden. In der Abteilung Migrantenhilfe entsteht gegenwärtig in Folge der unzureichenden räumlichen Bedingungen zusätzlicher Personalaufwand. Ineffiziente Verwaltungsstrukturen und -abläufe können nicht verbessert werden. Für die Auszahlung der Geldleistungen durch die Abteilung Migrantenhilfe ist die Außenstelle in der Bornaischen Straße vorgesehen. Aufgrund der begrenzten Räumlichkeiten in der Außenstelle und der erheblich gestiegenen Zahl der Leistungsempfänger nach Asylbewerberleistungsgesetz erfolgt die Auszahlung gegenwärtig auch am Standort Ratzelbogen in der Kiewer Straße. Dies führt zu einer doppelten Besetzung der Auszahlstellen. Bei einer angemessenen Unterbringung der Abteilung in geeigneten Räumlichkeiten mit den entsprechenden Kapazitäten kann die Auszahlung an einem Standort erfolgen und Personalaufwand reduziert werden. Ohne geeignete Raumkapazitäten kann diese Aufgabe nur mit einem erheblichen zusätzlichen Personalaufwand erledigt werden. Weiterhin können in der Abteilung Migrantenhilfe durch Schaffung eines Front-OfficeBereiches mit täglichen Sprechzeiten zur Erledigung einfacher Verwaltungsangelegenheiten (Ausgabe Krankenscheine, Erteilung Leipzig Pässe, Abgabe Anträge und Unterlagen) erhebliche Effizienzsteigerungen erzielt werden. Die Umsetzung setzt jedoch veränderte räumliche Bedingungen voraus, welche jedoch am gegenwärtigen Standort nicht gegeben sind. Auch eine gezielte Steuerung von Besucherströmen unter Einsatz einer Aufrufanlage oder die Vergabe von Besuchsterminen ist am gegenwärtigen Standort mangels adäquater Warteräume nicht möglich. Die Flure in dem Objekt sind für die Schaffung von Wartebereichen ungeeignet. Unzureichende räumliche Bedingungen führen daher gegenwärtig zu ineffizienten Verwaltungsstrukturen und -abläufen. Ineffiziente Abläufe bestehen darüber hinaus in der Abteilung Wohngeld. Sachbearbeiter der Abteilung im Technischen Rathaus übernehmen gegenwärtig Beratungsleistungen für den Bereich Bildung und Teilhabe (BuT). Aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit erfolgt kein Verweis der Interessenten an die zuständigen Mitarbeiter des Bereichs Bildung und Teilhabe am Standort Große Fleischergasse. Ohne eine Zusammenlegung der beiden Bereiche an einen geeigneten Standort bleiben auch diese ineffizienten Abläufe bestehen. Effizienzpotentiale einer Zentralisierung am Standort Prager Straße 21 Insgesamt können an dem Standort die Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe einschließlich des Sozialen und Pflegerischen Fachdienstes, die Abteilung Wohngeld einschließlich des Bereiches Leistungen für Bildung und Teilhabe, die Abteilung Soziale Wohnhilfen, die Abteilung Schwerbehinderteneigenschaften / Landesblindengeld sowie die Abteilung Migrantenhilfe untergebracht werden. Dadurch können folgende Ziele erreicht werden: • Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit der Abteilung Migrantenhilfe durch eine angemessene räumliche Verortung der Mitarbeiter • Unterbringung weiterer Mitarbeiter im Zusammenhang mit der Umsetzung des Integrationsgesetzes Seite 3 von 7 • Verbesserung der Unterbringungssituation der Abteilung Verwaltung im Stadthaus und Erhalt der Arbeitsfähigkeit dieser Abteilung • Unterbringung aller Mitarbeiter der Abteilung Wohngeld an einem Standort • Effizienzsteigerung durch Umsetzung der Organisationsuntersuchung und Wegfall zweier Stellen in der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe • Wegfall der doppelten Besetzung der Auszahlstellen in der Abteilung Migrantenhilfe durch Zusammenlegung an einem Standort • Effizienzsteigerung durch Schaffung eines Front-Office-Bereiches und gezielte Steuerung der Besucherströme in der Abteilung Migrantenhilfe • Effizienzsteigerung durch Zusammenführung der Abteilung Wohngeld und des Bereichs Bildung und Teilhabe an einem Standort Konzept Nach umfänglicher Prüfung liegt nunmehr ein mit dem Sozialamt abgestimmtes Konzept zur Unterbringung der o.g. Abteilungen vor, welches Grundlage für die Verhandlungen mit dem Vermieter des Objektes Prager Str. 21 war. Die Anlage 1.2 veranschaulicht die geplante Zentralisierung. Im gesamten Objekt steht eine, räumlich in Verbindung stehende, Mietfläche mit 7.990,20 m² Büround Nebennutzfläche zur Verfügung. Hier können ca. 218 Arbeitsplätze optimal untergebracht werden. Dabei sind moderne Bürokonzepte, unter Beachtung der dienstlichen Erfordernisse, umsetzbar. Ebenso ist eine moderne IT-Ausstattung (flächendeckendes WLAN) vorgesehen. Zusätzlich werden in den Untergeschossen ca. 448 m² zur Aktenlagerung angemietet. Mit dem Vermieter wurden entsprechende Verhandlungsgespräche aufgenommen. Verhandlungsergebnis und Eckpunkte des neuen Mietvertrages • Der Vermieter realisiert die Anmietung schnellstmöglich nach Bestätigung der Vorlage und Unterzeichnung des Mietvertrages. • Der Vermieter liefert den Umbau, Ausbau, die Renovierung und die Ausstattung entsprechend Bau- und Ausstattungsbeschreibung und realisiert die IT-Verkabelung entsprechend der Verkabelungsrichtlinie der Stadt Leipzig bis zu einem Wert von 500.000 €. Folgendes Angebot für den Abschluss eines Mietvertrages liegt vor: • Laufzeit: 10 Jahre - Mietbeginn mit Übergabe frühestens zum 01.05.2017, spätestens zum 01.08.2017 • Option: 2 x 5 Jahre • Mietfläche: 7.990,20 m² + 448 m² für Aktenlagerung • monatlicher Mietzins Büro: 66.000 € (entspricht 8,26 €/m²/ Monat) • monatlicher Mietzins Lager: • mtl. Vorauszahlung Betriebs- • 1.008 € (entspricht 2,25 €/ m²/ Monat) und Nebenkosten: 24.642,60 € (entspr. 3,00 €/ m² Büro+ 1,50 €/ m² Lager) Mietzahlung gesamt 91.650,60 €/ Monat Seite 4 von 7 • Im Mietvertrag ist eine Wertsicherungsklausel vereinbart: ändert sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland um mehr als 10% zum Stand des Mietbeginns, vermindert oder erhöht sich die vereinbarte Miete um 80% der prozentualen Veränderung des Verbraucherpreisindex. • Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten in und an der Mietfläche sind durch die Stadt Leipzig zu tragen (bis zu 2,5% der Jahreskaltmiete), ebenso die Erstausstattung mit einem Schließsystem innerhalb der Mietfläche (Kostenbeteiligung des Vermieters bis 10.000 €). • Das Beschilderungssystem ist durch die Stadt Leipzig zu realisieren. Hieran beteiligt sich der Vermieter und übernimmt die Kosten der Herstellung und Montage bis zu einer Höhe von max. 50.000 €. Laufende Aufwendungen der Bewirtschaftung Neben den vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag (Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Schließsystem) muss die Stadt Leipzig „eigene“ Bewirtschaftungskosten zur Betreibung des neuen Objektes aufwenden, z.B. - die datentechnische und telefonische Anbindung an das Stadtnetz, WLAN - Stromversorgung (5 €/m²) - Personalkosten für Hausmeister und Objektbetreuung - Unterhaltsreinigung und andere Dienstleistungen am Objekt - Umzug und Ausstattung/Entsorgung Entsprechend Festlegung in der DB OBM vom 15.11.2016 wurden die geschätzten Aufwendungen gemäß Anlage 1 im Rahmen der verwaltungsinternen Veränderung zum Haushalt 2017/2018 unter der VI-DS-03166-DS-01 angemeldet und in den Haushaltsplan 2017/2018 aufgenommen. Es wird zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass sich diese im Rahmen der vorgelegten Kostenschätzung bewegen. Konkret beziffert werden können die Aufwendungen erst im Rahmen der Projektumsetzung. Bei absehbaren Mehraufwendungen müssen diese in Zusammenarbeit mit der Kämmerei in den aktuellen HH-Plan im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe eingestellt werden. Bedingt durch den aktuellen Verhandlungsstand sowie die Verschiebung des Mietbeginns (frühestens ab 01.05.2017) sind die Aufwendungen für Miete und Betriebskostenvorauszahlungen im HH 2017/2018, wie in Anlage 2 aufgeführt, zu korrigieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gilt es, den unterschriftsreifen Mietvertrag kurzfristig zur Entscheidung zu bringen und abzuschließen und die Zentralisierung des Sozialamtes umzusetzen. Gleichzeitig hält sich der Vermieter nur noch bis 10.02.2017 an sein Angebot gebunden. Fazit: Die im Vorfeld vorgenommene Recherche zur zentralen Unterbringung des Sozialamtes an einem Standort hat gezeigt, dass aufgrund der aktuelle Büroimmobilienmarktlage die zur Verfügung stehenden Alternativen begrenzt sind. Eine Übersicht der geprüften Objekte ist in der nachfolgenden Übersicht 1 dargestellt. Seite 5 von 7 Objekt Gutenbergplatz 1 A-E Prager Str. 38-40 Karl-Liebknecht-Straße 8-14 Torgauer Straße 114 Bautzner Straße 67 Dietzmannstraße 12 Alte Post in Grünau Prager Str. 21 Ergebnis Objekt ist auf Grund der Architektur nicht geeignet, kein separater Zugang bzw. Nutzungsbereich realisierbar Eigentümer nimmt Abstand, nachdem er die Mitteilung erhalten hat, dass für eine Abteilung des Sozialamtes Räumlichkeiten gesucht werden. Die vorgesehene Nutzung durch das Sozialamt passt nicht in das Konzept des Eigentümers. Gewünscht werden Mieter aus dem Bereich Bildung, Kreativität und Design; weiterhin sollen hochwertige Wohnungen entstehen, die sich -nach Auffasung des Eigentümers- nicht mit einer Unterbringung des Sozialamtes vereinbaren lassen würden. Im Objekt ist die BIP-Kreativschule langjähriger Bestandsmieter, Seitens des Eigentümers werden Interessenskonflikte befürchtet Fehlende Barrierefreiheit Standort auf Grund fehlender Infrastruktur ungeeignet, Objekt weist Defizite bei der arbeitsorganisatorischen Umsetzung für 50.7 auf. Objekt kann kurzfristig nicht bezogen werden, da nicht ausgebaut. Hoher Investitionsaufwand, keine Unterbringung von weiteren Abteilungen des Sozialamtes möglich. Kurzfristige Anmietung möglich, Zentrale Lage, Unterbringung von zusätzlichen Abteilungen des Sozialamtes möglich Übersicht 1 Das Objekt Prager Straße 21 sowie die Bereitschaft der Eigentümer zum vermieterseitigen Zutun stellt im notwendigen zeitlichen Rahmen die einzige realisierbare Variante einer Anmietung dar. Die Anlage 1.1 zu dieser Vorlage gibt eine Übersicht über die zukünftigen Standorte des Sozialamtes. Folgen bei Ablehnung Bei Nichtbeschluss kann die Anmietung des Objektes Prager Straße 21 nicht erfolgen. Dies hat nachstehend genannte Auswirkungen: • Die Arbeitsfähigkeit der Abteilung Migrantenhilfe kann nicht gewährleistet werden. Zusätzliche Aufgaben können durch die Abteilung nicht übernommen werden. • Die Zentralisierung der Wirtschaftlichen Sozialhilfe entsprechend der durchgeführten Organisationsuntersuchung kann nicht umgesetzt werden. • Der Wegfall zweier Stellen in der Abteilung Wirtschaftliche Sozialhilfe kann nicht realisiert werden. • Die Arbeitsfähigkeit der Abteilung Allgemeine Verwaltung ist gefährdet. • Die unter IV. genannten Effizienzen können nicht gehoben. Ineffiziente Strukturen und personalintensive Doppelbesetzungen bleiben bestehen. • Die befürworteten Stellenmehrbedarfe aus der Vorlage DS-VI-02853 der Ämter 32, 36, 63, 64 und 66 im Technischen Rathaus können aufgrund fehlender Arbeitsplätze nicht umgesetzt werden. • Es steht zeitnah kein Ersatzobjekt in Zentrumsnähe mit den notwendigen Voraussetzungen für eine Unterbringung des Sozialamtes zur Verfügung. Seite 6 von 7 Anlage 1.1: zukünftige Standorte des Sozialamtes Anlage 1.2: Zentralisierung des Sozialamtes Anlage 2: Kostenschätzung ab Mai 2017 (nicht-öffentlich) Anlage 3: verhandelter Mietvertrag Stand: 28.11.2016 nebst Anlagen (nicht-öffentlich) (Punkt 5 des Mietvertragsentwurfes wird nach Rücksprache mit dem Vermieter hinsichtlich der Umsatzsteuerregelung ggfs. geändert) Anlage 4: Zusammenstellung der einzusparenden Kosten Anlage 5: Flächenvergleich Seite 7 von 7 Anlage 1.1 Zukünftige Standorte des Sozialamtes Stadthaus Stadthaus Burgplatz Burgplatz Amtsleitung Amtsleitung 50.0 50.0 Verwaltung Verwaltung 50.1 50.1 Soziale Soziale Angelegenheiten/ Angelegenheiten/ Sozialplanung Sozialplanung50.3 50.3 Sozialrathaus Sozialrathaus Prager PragerStr. Str.21 21 Wirtschaftliche Wirtschaftliche Sozialhilfe Sozialhilfe 50.2 50.2 Wohngeld Wohngeld 50.4 50.4 TRH TRH Prager PragerStr. Str.118 118 LandesLandesBlindengeld Blindengeld 50.6 50.6 BetreuungsBetreuungsbehörde behörde 50.3 50.3 Migrantenhilfe Migrantenhilfe 50.7 50.7 Offene Seniorenarbeit Soziale Offene Seniorenarbeit Soziale einschl. Beratungsstelle einschl. Beratungsstelle Wohnhilfen Wohnhilfen Wohnen Wohnen 50.5 50.3 50.5 50.3 Soziale Soziale Wohnhilfen Wohnhilfen 50.5 50.5 Wirtschaftliche Sozialhilfe 50.2 Anlage 1.2 Zentralisierung des Sozialamtes Außenstelle Außenstelle50.25 50.25 Bornaische BornaischeStr. Str. Wohngeld Wohngeld50.4 50.4 TRH, TRH,Prager PragerStr. Str. Außenstelle Außenstelle50.22 50.22 Elsbethstr. Elsbethstr. Landesblindengeld Soziale Wohnhilfen Landesblindengeld Soziale Wohnhilfen 50.6 50.5 50.6 50.5 TRH, TRH,Prager PragerStr. Str. Prager PragerStraße Straße21 21 Außenstelle Außenstelle50.24 50.24 Kiewer KiewerStr. Str. Landesblindengeld Landesblindengeld Migrantenhilfe 50.7 Migrantenhilfe 50.7 50.6 50.6 Kiewer Str. Kiewer Str. TRH, Prager TRH, PragerStr. Str. Außenstelle Außenstelle50.23 50.23 RH RHSchönefeld Schönefeld Migrantenhilfe Migrantenhilfe 50.7 50.7 Kiewer KiewerStr. Str. AGM/ SGM lfd. Nr. anfallende Aufwendungen Kostenschätzung Mietobjekt Prager Straße 21 Budgeteinheit PSP-Element 27.01.2017 Sachkonten 2017 2018 ff (ab 05/2017) 65 _UH2 1 notwendige IS nach Auszügen 2 Daten-und Telefonanbindung 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ Amt 65 bauliche und technische Unterhaltung 2 42111000 Bauliche Unterhaltung“ 60.000 0 42112200 sonstige Installationen an Techn. Anl. u. Masch. 90.000 0 42112200 sonstige Installationen an Techn. Anl. u. Masch. 80.000 0 42112200 sonstige Installationen an Techn. Anl. u. Masch. 90.000 0 0 25.000 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 3 WLAN 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 4 Schließanlage 5 Bautechnischer Unterhalt/ Schönheitsreparaturen 6 Bautechnischer Unterhalt/ Wartung-Instandsetzung TA 7 Miete und Betriebskosten 8 Betriebskosten 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 42111000 Bauliche Unterhaltung“ 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 6.500 6.500 1.100.315.001 1.100.315.001 4231100 „Miete Gebäude“ 536.060 804.090 1.100.315.001 1.100.315.001 4231110 „“BK Gebäude(BKV)““ 197.140 295.710 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 42419130 „KR Strom“ 33.000 40.000 1.100.315.001 1.100.315.001 42419160 „ Unterhaltsreinigung“ 36.000 43.000 1.100.11.1.3.04.04 „IGM“ 1.100.11.1.3.04.04 „IGM“ 42552000 „UH Geräte und Ausstattungen“ 11.000 13.000 1.100.315.001 1.100.315.001 44310200“ Transport-und Umzugskosten 76.300 0 763.000 0 42112100 „Wartung Techn.Anlagen u. Maschinen“ 65 _MP Amt 65 Mieten und Pachten 65 _EN_ZW 9 Elektroenergie Amt 65 Energie 50_111_ZW Amt 50 Verwaltungssteuerung/-service zahlungswirksam 10 Bewirtschaftungskosten / Unterhaltsreinigung 11 Bewirtschaftungskosten / Ausstattung Hausmeister 12 Umzugskosten 13 Büroausstattung 1.100.315.001 1.100.315.001 42531000 „Erwerb bew. Gegenstände bis 410 €“ 14 Aufrufanlage 1.100.315.001 7.0000... 78327400 „Erwerb Betr.-und Geschäftsaussattg. „ 60.000 2.000 15 Entsorgungskosten 1.100.315.001 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 1.100.315.001 42419230 KR sonst. Entsorgung 43.600 0 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 42552000 „UH Geräte und Ausstattungen“ 25.000 750 1.100.11.1.3.04.01 42531000 „Erwerb bew. Gegenstände bis 410 €“ 3.000 5.000 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ 44232000 “Datenverarbeitung dezentral“ 2.600 2.600 2.113.200 1.237.650 50_315_ZW Amt 50 Soziale Einrichtungen zahlungswirksam 65_111_ZW 16 Wegweisersystem 17 Ersatzvornahme Inventar 18 Betreibung Richtfunkantenne Amt 65 Verwaltungssteuerung/-service zahlungswirksam 1.100.11.1.3.04.01 1.100.11.1.3.04.02.02 „KGM“ Anlage 2: Finanzielle Auswirkungen- Kostenschätzung Mietobjekt Prager Straße 21 Seite 1