Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1243611.pdf
Größe
5,1 MB
Erstellt
18.01.17, 12:00
Aktualisiert
24.04.17, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03686
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
SBB Mitte
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
12.04.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes "Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe";
Stadtbezirk Mitte, Ortsteil Zentrum-Südost;
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie seine Begründung werden gebilligt.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Flächennutzungsplanentwurfes
einschließlich Begründung wird beschlossen.
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Billigungs- und
Auslegungsbeschlusses im Sitzungssaal des Stadtrates ausgehängte Plan.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Beschreibung des Sachverhaltes
3 Änderung des Flächennutzungsplanes
4 Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Beschreibung des Sachverhaltes
Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Fahrradfachmarkt auf der Alten
Messe“ (Entwurf)
Billigungs - und Auslegungsbeschluss
Mit dieser Vorlage soll der Billigungs- und Auslegungsbeschluss als Voraussetzung für die Durch
führung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Flächennutzungsplanänderung (FNP) und
seiner Begründung herbeigeführt werden.
Die Strategischen Ziele der Kommunalpolitik werden durch die Planung wie folgt berührt.
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Änderung des Flächennutzungsplanes, die die Grundlage für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 421 „Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ darstellt, werden neue
Arbeitsplätze geschaffen.
• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
Die Planung hat keine Relevanz auf die Altersstruktur der Stadt Leipzig.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung nicht betroffen.
Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Änderung des
Flächennutzungsplanes auf die Stadt zukommen können, sind im Ergebnis der durchgeführten
Ermittlungen nicht zu erwarten.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und
Bau, Stadtplanungsamt,
• die öffentliche Auslegung und
• zeitgleich die Beteiligung der TöB zum Entwurf durchführen sowie
• die Bürgervereine beteiligen.
Dem Stadtbezirksbeirat Mitte wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar
nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
05.01.2017
"
)
A
Ш
"
)
"
³
"
)
"
"
)
"
)
A
G")
"
)
Ш
"
)
"
)
Ш
Ш
Ш
Ш
"
)
"
)
"
)
"
)
G
!
Ш
"
)
"
)
Ш
A"
)
"
)
FW
)
"
"
G
"
)
")
E
"
)
³
"
)
G
"
)
GШ
"
)
G
23.09.2016
"
)
"
)
Ш
!
"
)
G
G
G
G
"
)
W
B
G
!
A
B
G
FW
)
"
"
)G
W
WB
G WB
"
)
"
)
A
) WB
!"
"
)
"
)
G
³
"
)
FW
)
"
A
"
)
)
"
A
³
"
)
"
)
A
P+R
W
"
)
A
"
)
FW ")
"
)
"
)
A
"
)
W
A
2 Wasserle
itungen
G
W ")
"
)
"
)
Sende-")!
anlage
"
)
!
Ш
!
"
)
A
!
D-Zentrum
A
"
)
!
A
"
)
Kultur
Hochschulen
"
)
"
)
!
W
)
"
) "
G
"
)
A
!
Einrichtungshaus
W
!
FW
"
)
Ш
"
)"
)
A
A G")
!
"
)
Handel
-mdr-
"
)
!
!
A
W
Wissenschaft /
Forschung
!
A G
Bibliothek
Ш
A
FW
"
)
"
) W!
Ш
E
! tsche
Deu
!
UNI- Klinik/
National-A
UNI
W
")
UNITierFreizeit/
) klinik
"
) "
Kultur
E
!W
G ")
A
!
FND
"
)!
"
)
"
)
¬
ª
")
G !
"
)
)"
A
A
"
)
W
FW
"
)
W
"
)
"
)
§
!
A
"
)
A
A
!
!
"
)
FW
"
)
"
)
Ш
"
)
"
)
W
Ausschnitt wirksamer Flächennutzungsplan, Stand 16.05.2015
Fahrradfachmarkt
Ausschnitt Änderung Flächennutzungsplan
Änderung des Flächennutzungsplanes
Planzeichenerklärung
1. Bauflächen
"Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe"
Wohnbaufläche
Stadtbezirk: Mitte
Gemischte Baufläche
(Kerngebiet nach § 7 BauNVO möglich)
Gemischte Baufläche
(Mischgebiet nach § 6 BauNVO möglich)
Ortsteil:
Zentrum-Südost
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Gemischte Baufläche
Historischer Dorfkern
Gewerbliche Baufläche
Gewerbliche Baufläche
(Industriegebiet nach § 9 BauNVO möglich)
Sonderbaufläche mit
Zweckbestimmung (z.B. Handel)
Sonderbaufläche mit überwiegendem
Grünanteil und Zweckbestimmung (z.B. Zoo)
SO
Woch
Sonderbaufläche für Wochenendhausnutzung
Kennzeichnung
Versorgungszentren
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
B-Zentrum
Planverfasser:
C-Zentrum
D-Zentrum
Stadtplanungsamt
24. November 2016
Begründung zur Änderung
des Flächennutzungsplanes
für das Gebiet
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“
(Entwurf)
Stadtbezirk:
Mitte
Ortsteil:
Zentrum-Südost
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
05.01.17
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ (Entwurf)
Seite 1
INHALTSVERZEICHNIS
A.
EINLEITUNG...................................................................................................................... 2
1.
Lage und Größe des Änderungsbereiches.........................................................................2
2.
Planungsanlass und -erfordernis........................................................................................2
3.
Ziele und Zwecke der Planung...........................................................................................2
4.
Verfahrensdurchführung.....................................................................................................3
B.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG........................................................................................3
5.
Vorhandene Art der Bodennutzung.....................................................................................3
6.
Planerische und rechtliche Grundlagen..............................................................................4
6.1
Ziele der Raumordnung......................................................................................................4
6.2
Planungen der Stadt........................................................................................................... 5
6.2.1
Flächennutzungsplan..........................................................................................................5
6.2.2
Landschaftsplan................................................................................................................. 5
6.2.3
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (SEKo)...................................................................6
6.2.4
Stadtentwicklungsplan Zentren...........................................................................................6
6.2.5
Sonstige Stadtentwicklungspläne.......................................................................................7
7.
Umweltbericht..................................................................................................................... 7
Zusammenfassung............................................................................................................. 7
7.1
Einleitung............................................................................................................................ 7
7.2
Ziele und Inhalt des Planes (Kurzdarstellung)....................................................................8
7.3
Fachliche Grundlagen und Ziele des Umweltschutzes.......................................................8
7.4
Festlegung des Umfanges und Detaillierungsgrades der Ermittlung der Umweltbelange. .9
8.
Ergebnisse der Beteiligungen.............................................................................................9
8.1
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit...........................................................................9
8.2
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ..................................................10
C.
INHALTE der Änderung des FNP.....................................................................................10
9.
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Fahrradfachmarkt“....................................10
05.01.2017
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ (Entwurf)
Seite 2
A.
EINLEITUNG
1.
Lage und Größe des Änderungsbereiches
Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung (Änderungsbereich) befindet sich im Stadtbezirk
Mitte im Ortsteil Zentrum-Südost auf dem Gelände der „Alten Messe“.
Er wird umgrenzt
•
im Nordosten von der Straße des 18. Oktober
•
im Südwesten von einer kirchlichen Einrichtung die ein soziokulturelles Zentrum und eine
Schule an dem Standort betreibt
•
im Südwesten von der Puschstraße sowie
•
im Nordwesten von der Szendreistraße.
Das Gebiet hat eine Größe von ca. 2,3 ha.
Die räumliche Lage des Änderungsbereiches ist aus der Abbildung auf dem Deckblatt bzw. aus der
Planzeichnung zu ersehen.
2.
Planungsanlass und -erfordernis
Innerhalb des Änderungsbereiches wird auf einer Teilfläche die Ansiedlung eines Fahrradfachmark
tes mit 6.000 qm Verkaufsfläche vorbereitet. Dazu wird der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 421 „Fahr
radfachmarkt auf der Alten Messe“ aufgestellt. Es handelt sich bei diesem Vorhaben um einen groß
flächigen Einzelhandelsbetrieb, der – einschließlich der dem Fahrradfachmarkt zugeordneten Stell
plätze – im B-Plan als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fahrradfachmarkt“ nach
§ 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO festgesetzt wird.
Im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes befindet sich außerdem im östlichen Bereich eine Flä
che von ca. 2.000 qm, die als gewerbliche Baufläche vorgehalten und im B-Plan entsprechend als
Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt wird.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) sind die Flächen innerhalb des Geltungsbereiches des BPlanes vollständig als gewerbliche Baufläche dargestellt.
Ein B-Plan muss gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aber aus dem FNP entwickelt sein. Im vorliegenden Fall
stimmen die Festsetzungen des B-Planes als „sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung
„Fahrradfachmarkt“ nicht mit den Darstellungen des FNP als gewerbliche Baufläche überein. Damit
ist der B-Plan für diesen Teil nicht aus den Darstellungen des FNP entwickelt. Die Darstellung des
FNP wird deshalb geändert.
Für die Flächen im nordöstlichen Teil des B-Planes, die als gewerbliche Baufläche festgesetzt wer
den, stimmen die Festsetzungen des B-Planes und die FNP-Darstellung hingegen überein. Ein Än
derung des FNP ist für diese Flächen nicht erforderlich.
3.
Ziele und Zwecke der Planung
Dieser Änderung des FNP liegen folgende Ziele und Zwecke zugrunde:
a) Der FNP soll, unter Berücksichtigung auch der sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützen
den Anforderungen, an die aktuell für das Änderungsgebiet beabsichtigte städtebauliche Ent
wicklung angepasst werden. Damit soll den geänderten Rahmenbedingungen sowie gleichzeitig
05.01.2017
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ (Entwurf)
Seite 3
auch dem Interesse an einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung entspro
chen werden.
b) Die Darstellungen des FNP sollen im Hinblick auf die angestrebte Ansiedlung eines großflächi
gen Fahrradfachmarktes innerhalb des Änderungsbereiches angepasst werden. Damit wird
bezweckt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der B-Plan Nr. 421
aus dem FNP entwickelt und der Fahrradfachmarkt auf der Grundlage des B-Planes genehmigt
werden kann.
4.
Verfahrensdurchführung
Folgende Verfahrensschritte wurden zur Vorbereitung des Entwurfs durchgeführt:
frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
(§ 4 Abs. 1 BauGB), mit Schreiben vom
23.09.2016
Folgende Besonderheiten der Durchführung des Verfahrens sind zu nennen:
Absehen von den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit
Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde unter An
wendung des § 3 Abs. 1 Satz Nr. 2 BauGB abgesehen.
Die Stadt hat zum Vorentwurf des B-Planes Nr. 421, der dieser Änderung zugrunde liegt, im
Zeitraum vom 30.06. bis zum 17.07.2015 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch
geführt. Darin wurde die Öffentlichkeit entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB über die Planung
– damit auch über die konkret beabsichtigte besondere Art der baulichen Nutzung (sonstiges
Sondergebiet Fahrradfachmarkt) – unterrichtet und es bestand Gelegenheit zur Erörterung. Zu
dem wurde auch bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des B-Planes durchge
führt. Der Unterrichtung über die in dieser FNP-Änderung dargestellten allgemeinen Art der
baulichen Nutzung (Sonderbaufläche Fahrradfachmarkt) bedarf es folglich nicht.
B.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
5.
Vorhandene Art der Bodennutzung
Änderungsbereich
Die Flächen im Änderungsbereich wurden ursprünglich gewerblich genutzt. Aktuell ist der überwie
gende Teil der Flächen ungenutzt. Auf einem kleinen Teilbereich an der östlichen Grenze des Ände
rungsbereiches befindet sich ein Pavillon, der durch eine soziale Einrichtung genutzt wird.
Umfeld des Änderungsbereiches
Im relevanten Umfeld des Änderungsbereiches sind folgende Nutzungen vorhanden:
•
nördlich, jenseits der Straße des 18. Oktobers: eine sportliche Einrichtung
•
nordöstlich, ebenfalls jenseits der Straße des 18. Oktobers: ein großflächiges Einrichtungshaus.
Die zugehörigen Stellplatzflächen (teilweise in einem mehrgeschossigen Parkhaus) befinden
sich dem Änderungsbereich zugewandt.
•
Nordöstlich: drei Pavillons, die durch soziale Einrichtungen genutzt werden
•
südöstlich: Verwaltungsgebäude der Deutschen Bundesbank, Stellplatzflächen, eine kirchliche
Einrichtung mit soziokulturellen und schulischen Nutzungen
05.01.2017
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ (Entwurf)
Seite 4
•
südlich, jenseits der Puschstraße: eine Vergnügungsstätte
•
südwestlich, jenseits der Puschstraße: eine leerstehende Messehalle
•
nordwestlich: ein großflächiger Lebensmittel-Einzelhandelsbetrieb.
6.
Planerische und rechtliche Grundlagen
6.1
Ziele der Raumordnung
Diese FNP-Änderung ist an die Ziele der Raumordnung angepasst.
Im Einzelnen:
Landesentwicklungsplan (LEP)
Der Landesentwicklungsplan des Freistaates Sachsen (LEP 2013), verbindlich seit dem 31.08.2013,
enthält die nachfolgend genannten, für diese FNP-Änderung relevanten Ziele der Raumordnung.
Diese FNP-Änderung ist, wie daran jeweils angegeben, angepasst.
Ziel 2.3.2.1 „Die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von Einkaufszen
tren und großflächigen Einzelhandelsbetrieben sowie sonstigen großflächigen Handelsbe
trieben, die im Hinblick auf den Verkauf an letzte Verbraucher und auf die Auswirkungen
den vorstehend bezeichnenden großflächigen Einzelhandelseinrichtungen vergleichbar
sind, ist nur in Ober- und Mittelzentren zulässig.“
Als Oberzentrum im System der Zentralen Orte des Freistaates Sachsen ist die Stadt Leipzig be
rechtigt, großflächigen, § 11 Abs. 3 BauNVO unterliegenden Einzelhandel anzusiedeln. Mit ei
ner geplanten Verkaufsfläche von 6.000 qm und einer geplanten Geschossfläche von 9.600 qm
ist der Fahrradfachmarkt ein großflächiger, § 11 Abs. 3 BauNVO unterliegender Einzelhandels
betrieb.
Dem Ziel 2.3.2.1 wird damit entsprochen.
Ziel 2.3.2.4 „Die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen
Einzelhandelseinrichtungen soll nicht dazu führen, dass der Einzugsbereich den Verflech
tungsbereich des Zentralen Ortes wesentlich überschreitet.“
Im Rahmen der Aufstellung des B-Planes Nr. 421 „Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ wur
de eine gutachterliche Stellungnahme zum großflächigen Einzelhandel mit den Zielen der
Raumordnung und den Zielen der Stadtentwicklung durchgeführt. Die gutachterliche Bewer
tung zu einer möglichen Ansiedlung eines großflächigen Fahrradhandels auf dem Gelände der
Alten Messe Leipzig – Halle 15 (Stadt+Handel, 2014) führt zum Einzugsgebiet auf:
„Das Kerneinzugsgebiet des Fachmarktes umfasst das Leipziger Stadtgebiet sowie Teile des
Leipziger Umlandes (Landkreise Leipzig und Nordsachsen).“
Der Mittelbereich des Oberzentrums Leipzig, ausgewiesen im LEP Karte 2, umfasst neben der
Stadt Leipzig einen Teil der unmittelbar an Leipzig angrenzenden Umlandkommunen der Land
kreise Nordsachsen und des Landkreises Leipzig.
Dem Ziel 2.3.2.4 wird damit entsprochen.
05.01.2017
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ (Entwurf)
Seite 5
Regionalplan Westsachsen (RplWS)
Der Regionalplan Westsachsen (RplWS 2008) verbindlich seit dem 25.07.2008. enthält die nachfol
gend genannten, für diese FNP-Änderung relevanten Ziele der Raumordnung. Diese FNP-Änderung
ist daran wie jeweils angegeben, angepasst.
Ziel 6.2.4 „Die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen
Einzelhandelseinrichtungen mit überwiegend innenstadtrelevanten Sortimenten oder mit
einem Anteil von mehr als 800qm Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Sortimente soll
in den Versorgungs‐ und Siedlungskernen der Mittel‐ und Oberzentren erfolgen. Dabei
soll die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen Einzel
handelseinrichtungen mit einem Anteil von mehr als 800 qm Verkaufsfläche für innen
stadtrelevante Sortimente nur in städtebaulich integrierter Lage erfolgen“.
Mit diesem Ziel bezieht sich der Regionalplan auf das Ziel 2.3.2.3 des LEP, der dazu folgendes
Ziel formuliert:
„Bei überwiegend innenstadtrelevanten Sortimenten oder bei einer Verkaufsfläche für innen
stadtrelevante Sortimente von mehr als 800qm ist die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche
Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen nur in städtebaulich integrierter Lage
zulässig. In den Zentralen Orten, in denen zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen sind, sind
diese Vorhaben nur in den zentralen Versorgungsbereichen zulässig.
Die Sicherung dieser Ziele des LEP und damit auch des RplWS erfolgt auf der Ebene des verbindli
chen Bauleitplanes über entsprechende Festsetzungen zur Obergrenze der Verkaufsflächen im BPlan. Über die Darstellung des FNP bestehen hier keine Einflussmöglichkeiten.
Das Ziel 6.2.4 ist deshalb nicht relevant für diese FNP-Änderung.
6.2
Planungen der Stadt
6.2.1
Flächennutzungsplan
Im wirksamen FNP (öffentlich bekannt gemacht am 16.05.2015) sind folgende, für diese Änderung
relevanten Darstellungen enthalten:
Änderungsbereich
Die Flächen im Änderungsbereich sind als Gewerbliche Baufläche dargestellt.
Umfeld des Änderungsbereiches
Im relevanten Umfeld des Änderungsbereiches sind dargestellt:
•
nördöstlich: Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“, nordöstlich davon: Gewerbli
che Baufläche und Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Einrichtungshaus“,
•
südöstlich und südwestlich: Gewerbliche Baufläche,
•
nordwestlich: Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Handel“.
6.2.2
Landschaftsplan
Gemäß § 11 BNatSchG ist für die örtlichen Ziele des Umweltschutzes im Stadtgebiet Leipzig der
Landschaftsplan als ökologische Grundlage für den Flächennutzungsplan aufgestellt worden (bestä
tigt durch den Stadtrat am 16.10.2013). Er enthält neben den Zielen die für ihre Verwirklichung er
05.01.2017
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ (Entwurf)
Seite 6
forderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Zu den Aussagen, die der
Landschaftsplan für den Änderungsbereich trifft, siehe unten Kap. 7.3.
6.2.3
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (SEKo)
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (SEKo) ist als städtebauliches Entwick
lungskonzept im Sinne des BauGB (§ 1 Abs. 6 Nr. 11) vom Stadtrat beschlossen worden (RB IV –
1595-09). Im SEKo wird eine fachübergreifende Stadtentwicklungsstrategie für die Stadt Leipzig
bis 2020 formuliert. Auf Basis der Vernetzung sektoraler Planungen (Stadtentwicklungspläne und
Fachplanungen) benennt es inhaltliche und stadträumliche Ziele und Handlungsschwerpunkte sowie
zentrale Maßnahmeschwerpunkte zu deren Umsetzung.
Laut Ratsbeschluss vom 20.05.2009 sind die im SEKo benannten neun Schwerpunkträume räumli
che Schwerpunkte eines abgestimmten Verwaltungshandelns. Ziel ist die ressortübergreifende Kon
zentration von Ressourcen in diesen Räumen und die Stärkung der spezifischen Potentiale der
Schwerpunkträume in Zusammenarbeit mit den Akteuren vor Ort.
Im integrierten Stadtentwicklungskonzept aus dem Jahr 2009 ist das Gelände der Alten Messe und
sein Umfeld (einschließlich des Universitätsklinikums, des MDR) als ein Schwerpunktraum der
Stadtentwicklung enthalten. Hierfür wird ihm eine hohe Handlungspriorität auf Grund seiner groß
räumigen Wirkung für das gesamte Stadtgebiet zugeordnet.
Der Standort Alte Messe gilt, neben weiteren Standorten, als potenzielle Fläche zur Entwicklung
von Freiraum‐ und Wirtschaftsnutzungen. Das Stadtentwicklungskonzept verfolgt hier das Ziel der
bestmöglichen Ausnutzung und des optimalen Ausbaus der vorhandenen Potenziale, damit dieser
Raum seine ihm zugesprochene überkommunale Bedeutung erlangen kann.
Konkret wird im Bereich des Handlungsfeldes Wirtschaft und Beschäftigung die Sicherung von Flä
chen auf dem Standort Alte Messe als Ziel verfolgt. Darüber hinaus sollen Barrieren, die durch die
sich hier befindlichen großen Brachflächen hervorgerufen werden, reduziert werden, um einen Bei
trag zum Handlungsfeld Stadtbild und -funktion zu leisten. Dazu wird die Verbesserung der öffentli
chen Durchwegung, v. a. zu benachbarten Wohngebieten und zwischen Südvorstadt und dem Stand
ort Alte Messe, angestrebt. So soll der Standort als Adresse für die Wirtschaft einen identitätsstiften
den Charakter erhalten.
6.2.4
Stadtentwicklungsplan Zentren
Der Stadtentwicklungsplan (STEP) „Zentren“ ist das räumlich-funktionale Ordnungskonzept der
Stadt Leipzig zur Erhaltung und Entwicklung ihrer zentralen Versorgungsbereiche. Er wurde 1999
das erste mal aufgestellt und mit Beschluss des Stadtrates vom 18.3.2009 (RB VI-1544/09) fortge
schrieben. Zur Zeit findet parallel zu diesem Bauleitplanverfahren das Verfahren zum erneut fortge
schriebenen STEP „Zentren“ 2016 statt. Mit Zustimmung des Stadtrates zum Entwurf des STEP
Zentren, Fortschreibung 2016 zu Beginn des Jahres 2017 wird voraussichtlich im 2. Quartal 2017
ein aktualisiertes städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vor
liegen, das Aussagen über die zu erhaltenden oder zu entwickelnden zentralen Versorgungsbereiche
der Stadt sowie sonstige ergänzende Versorgungsstrukturen des Einzelhandels enthält. Da das Ver
fahren zum STEP Zentren zeitlich parallel zum Bebauungsplan und dem FNP-Änderungsverfahren
geführt wird, bilden bereits die Zielaussagen des STEP Zentren 2016 die Grundlage für dieses Bau
leitplanverfahren.
Bestandteil des STEP Zentren 2016 (Entwurf) ist ein „Fachmarktkonzept“. Das Konzept widmet
sich den großflächigen Einzelhandelsbetrieben außerhalb der Zentren, die in der Regel dem Be
triebstyp Fachmarkt zuzuordnen sind. Dabei werden drei verschiedene Typen unterschieden. Der
05.01.2017
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ (Entwurf)
Seite 7
Fahrradfachmarkt, der Gegenstand dieser Planung ist, zählt dabei zum Typ „großflächiger Einzel
standort mit nicht-zentrenrelevanten Hauptsortimenten“.
Im STEP Zentren 2016 (Entwurf) werden folgendes Leitziel und weitere räumliche Ziele mit Rele
vanz für das Bauleitplanverfahren formuliert:
•
Die oberzentrale Versorgungsfunktion Leipzigs ist weiter zu stärken.
Der Planstandort wird als Teil der Standortgemeinschaft „Alte Messe“ deren bereits vorhan
dene überörtliche Versorgungsbedeutung weiter stärken und die Einzelhandelszentraltät
Leipzigs insgesamt im langfristigen Bedarfssegment weiter erhöhen.
•
Die Kongruenz mit den Zentren hat höchste Priorität.
Auf Grund der besonderen Bedeutung der zentralen Versorgungsbereiche ist eine Einzelhandelsent
wicklung auch mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten vorrangig auf Standorten in der Leipziger
City oder im Bereich der beiden B-Zentren „Stuttgarter Allee“ und „Paunsdorf Center“ anzustreben.
Hier standen geeignete Flächen für den großflächigen Fachmarkt zu betriebswirtschaftlich und städ
tebaulich vertretbaren Bedingungen jedoch nicht zur Verfügung. Die Wahl eines Plangebietes außer
halb der Zentren ist damit vertretbar. Um zu gewährleisten, dass dem Fachmarktstandort eine ver
trägliche Ergänzungsfunktion insbesondere auch für die Leipziger City zukommt, werden im ver
bindlichen Bauleitplanverfahren die zentrenrelevanten Nebensortimente zentrenverträglich be
grenzt.
•
Eine dezentrale Konzentration ist anzustreben
Außerhalb der Zentren sind durch Lenkung an städtebaulich und versorgungsstrukturell sinnvollen
Standorten Verbünde mit Agglomerationsvorteilen für Kunden und Betriebe zu schaffen, Wege zu
reduzieren und Belastungen des kommunalen Haushalts durch effiziente Ausnutzung von Infrastruk
turen zu minimieren. Eine gesamtstädtische Orientierung auf leistungsfähige Sonderstandorte
schafft aus Kundensicht attraktivere und damit auch für das überörtliche Nachfragepotential inter
essantere Standorte. Das Plangebiet des Fahrradfachmarktes fügt sich in diesem Fall in eine Stand
ortgemeinschaft auf dem Gelände der „Alten Messe“ ein und stärkt diese maßgeblich. Andererseits
werden auch keine klassischen Gewerbebetriebe verdrängt, da das Planvorhaben als unterstützender
bzw. ergänzender Teil einer langfristigen Ansiedlungsstrategie mit Schwerpunkt der Beförderung
des Life Sciences Clusters als Schwerpunkt zu verstehen ist.
•
Die Erreichbarkeit ist ein wesentlicher Aspekt der Standortsteuerung.
Im Hinblick auf die verkehrliche Erreichbarkeit und Beeinträchtigungen durch den Verkehr
sollen die Standorte über einen ÖPNV-Anschluss (nach Möglichkeit schienengebunden)
verfügen. Dies entspricht auch der Anforderung aus der Landes- und Regionalplanung (vgl.
Pkt. 6.1).
Da der Standort an die Straßenbahn fußläufig mit 400 Metern angebunden ist, entspricht er
auch diesem Ziel.
Insofern stimmt der vorliegende Bauleitplan mit den Zielen des fortgeschriebenen STEP Zentren
2016 (Entwurf) überein.
Im Entwurf des STEP Zentren ist weiterhin formuliert, dass eine vorhabenbezogene Betrachtung
zum Anteil zentren- bzw. nahversorgungsrelevanter Nebensortimente einzelfallbezogen erfolgen
muss. Der FNP reagiert auf diese Vorgabe des STEP Zentren mit der Festlegung der Zweckbestim
mung „Fachmarkt“ für die Sonderbaufläche.
05.01.2017
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ (Entwurf)
Seite 8
6.2.5
Sonstige Stadtentwicklungspläne
Sonstige Stadtentwicklungspläne sind von dieser Änderung des FNP nicht berührt.
7.
Umweltbericht
Zusammenfassung
Wichtigstes Ziel und alleiniger Inhalt dieser Änderung des FNP ist die Änderung der Darstellung
des FNP von „Gewerbliche Baufläche“ in „Sonderbaufläche - Zweckbestimmung Fahrradfach
markt“. Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen sind keine erheblichen Umweltauswirkun
gen zu erwarten. Genauerer Ermittlungen und Darlegungen zu einzelnen Umweltbelangen bzw. zur
Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen bedarf es folglich nicht.
7.1
Einleitung
Für die Belange des Umweltschutzes wird im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchge
führt, in der
die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und
die ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen in einem Umweltbericht beschrieben und be
wertet
werden (§ 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 BauGB sowie Anlage 1 zum BauGB).
Dazu wird grundsätzlich wie folgt vorgegangen:
a) Einschätzung aufgrund einer überschlägigen Prüfung, auf welche Umweltbelange der Bauleit
plan voraussichtlich erhebliche Auswirkungen haben kann, die in der Abwägung zu berücksich
tigen wären.
b) Festlegung der Stadt, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Umwelt
belange für diesen Bauleitplan für die Abwägung erforderlich ist, auf der Grundlage der Ein
schätzung (siehe dazu Kap. 7.4).
c) Ermittlung der Umweltbelange in dem festgelegten Umfang und Detaillierungsgrad.
d) Beschreibung und Bewertung der ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen im Umweltbe
richt.
e) Ergänzung der Ermittlungen und des Umweltberichtes, soweit im Ergebnis der Beteiligungen
zum Entwurf erforderlich.
Aufgrund der Festlegung des Umfanges und Detaillierungsgrades der Ermittlung der Umweltbelan
ge (siehe Kap. 7.4) und da erhebliche Umweltauswirkungen im vorliegenden Fall nicht zu erwarten
sind, entfallen hier die Schritte c) bis e).
Die nachfolgenden Darlegungen werden auf die nach der Anlage 1 zum BauGB dennoch notwendi
gen Angaben beschränkt.
7.2
Ziele und Inhalt des Planes (Kurzdarstellung)
Wichtigstes Ziel des Planes ist es, die Darstellungen des FNP an die aktuell für den Änderungsbe
reich beabsichtigte städtebauliche Entwicklung – hier: die Ansiedlung eines großflächigen Fahrrad
fachmarktes – anzupassen.
05.01.2017
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ (Entwurf)
Seite 9
Inhalt des Planes ist allein die Darstellung einer „Sonderbaufläche – Zweckbestimmung Fahrad
fachmarkt“ anstelle der bisherigen Darstellung als „Gewerbliche Baufläche“.
7.3
Fachliche Grundlagen und Ziele des Umweltschutzes
Nachfolgend werden die für diese FNP-Änderung bedeutsamen fachlichen Grundlagen und Ziele
des Umweltschutzes genannt.
Sonstige Ermittlungen und Darlegungen dazu waren nicht erforderlich.
Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß BNatSchG sind im Änderungsbereich und im Einwirk
bereich der Änderung nicht vorhanden.
Aus dem Landschaftsplan ergeben sich folgende für diese FNP-Änderung relevanten Informatio
nen:
Im Bestand werden die Flächen des Änderungsbereiches als städtischer Überwärmungsbereich dar
gestellt. Ausgehend von dieser Einstufung werden im integrierten Entwicklungskonzept folgende
Ziele für die Entwicklung des Gebietes formuliert:
„Erhaltung und Entwicklung mit den Baukörpern korrespondierender Freiräume als integrierte Be
standteile des städtischen Grünsystems mit spezifischen Gestaltungsmerkmalen, Nutzungsvielfalt
und öffentlichen Durchwegungen mit Anschluss an das Geh- und Radwegenetz.“
Durch die vorliegende Planung werden die Grundzüge der Zielsetzung des Landschaftsplanes nicht
berührt, da es durch die Planung zu einer Umnutzung/Wiedernutzung eines bereits bebauten Berei
ches kommt.
Von der Anwendung der Eingriffsregelung konnte in vorliegenden Falle gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6
BauGB gänzlich abgesehen werden, da die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung er
folgt sind oder zulässig waren.
7.4
Festlegung des Umfanges und Detaillierungsgrades der Ermittlung der
Umweltbelange
Diese Änderung des FNP wird im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB) und damit gleichzeitig zur
Aufstellung des B-Planes Nr. 421 „Fahrradmarkt auf der Alten Messe“ durchgeführt. Deshalb wird
die Umweltprüfung für diese FNP-Änderung auf der Grundlage des § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB auf
zusätzliche oder andere Umweltauswirkungen beschränkt.
Im Rahmen des Verfahrens zum B-Plan Nr. 421 wurde geprüft, auf welche Umweltbelange oder Tei
laspekte von Umweltbelangen der B-Plan möglicherweise erhebliche Umweltauswirkungen haben
kann, die in der Abwägung zu berücksichtigen sind. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde festge
stellt, dass die Durchführung des B-Planes voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen
nach sich ziehen wird. Folglich liegen daraus keine Anhaltspunkte dafür vor, dass erhebliche Um
weltauswirkungen zu erwarten wären, die der Änderung der FNP-Darstellung entgegenstehen wür
den.
Anhaltspunkte dafür, dass zusätzliche oder andere Umweltauswirkungen zu erwarten sind und diese
der Änderung des FNP entgegenstehen würden, bestehen nicht. Von Bedeutung ist dafür auch, dass
es sich bei der Nutzungsart „Fahrradfachmarkt“ um eine Art der gewerblichen Nutzung handelt. Die
Darstellung „Sonderbaufläche – Fahrradfachmarkt“ kann daher als Unterfall der gewerblichen Bau
fläche angesehen werden. Aus diesem Unterfall sind keine Umweltauswirkungen zu erwarten, die
nicht auch aus dem größeren Rahmen der „Gewerblichen Baufläche“ zu erwarten wären. Im Gegen
zug sind bestimmte Auswirkungen, die aus der eine größere Nutzungsvielfalt ermöglichenden Dar
05.01.2017
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ (Entwurf)
Seite 10
stellung als „Gewerbliche Baufläche“ zu erwarten wären, aus dem engeren Rahmen der Darstellung
als „Sonderbaufläche – Fahrradfachmarkt“ nicht zu erwarten. Dies gilt auch angesichts der Großflä
chigkeit des Fahrradfachmarktes. Denn aus der bisherigen Darstellung als „Gewerbliche Baufläche“
wäre ein B-Plan, der auch Handelsnutzungen zulässt, entwickelbar. Auf dessen Grundlage könnten
mehrere nicht-großflächige Handelsnutzungen, die in der Summe die Verkaufsfläche des geplanten
Fahrradfachmarktes erreichen oder sogar übersteigen, den gesamten räumlichen Geltungsbereich
einnehmen und Umweltauswirkungen, die denen der geplanten Fahrradfachmarktes vergleichbare
sind, verursachen. Die genannte Agglomeration von nicht-großflächige Handelsnutzungen wäre im
Übrigen ggf. auch schon ohne B-Plan auf der Grundlage des § 34 BauGB zulässig.
Insgesamt ist festzustellen, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Abwägung
zu berücksichtigen wären, zu erwarten sind.
Deshalb wird festgelegt, dass keine weiteren Ermittlungen und Darlegungen zu den Umweltbe
langen erforderlich sind und deshalb auch nicht erfolgen sollen.
Einer Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung sowie
anderweitiger Planungsmöglichkeiten bedarf es darum nicht.
Auch einer Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen bedarf es im vorliegenden Falle
nicht, da solche Auswirkungen hier auszuschließen sind.
8.
Ergebnisse der Beteiligungen
8.1
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Von der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) wurde unter Anwendung
des § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB abgesehen, da die Unterrichtung und Erörterung auf anderer
Grundlage erfolgt sind. Näheres siehe Kap. 4.
8.2
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB; § 4 Abs. 1 BauGB)
wurden keine Anregungen oder Bedenken, die die Planinhalte in Frage stellen würden, geäußert.
Es wurden fünf TöB beteiligt. Von drei der beteiligten TöB gingen Stellungnahmen ein:
Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig teilte vor allem mit, dass die Planung befürwortet
werde.
Die Landesdirektion Sachsen stellte im Ergebnis ihrer raumordnerischen Prüfung mit, dass dieser
Änderung keine Ziele der Raumordnung entgegen stehen.
Der Regionale Planungsverband Leipzig-Westsachsen teilte mit,
dass aus regionalplanerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung beste
hen und,
dass sich hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung keine weiteren Hin
weise ergeben; zudem wird auf verfügbare Daten verwiesen.
05.01.2017
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ (Entwurf)
Seite 11
C.
INHALTE DER ÄNDERUNG DES FNP
9.
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Fachhandel“
Die Darstellungen des FNP werden wie folgt geändert:
bisherige Darstellung
Gewerbliche Baufläche
neue Darstellung
Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung
„Fahrradfachmarkt“
Begründung:
Für die gesamte im räumlichen Geltungsbereich dieser Änderung gelegene Fläche wird die Darstel
lung „Gewerbliche Baufläche“ in „Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Fahrradfachmarkt“
geändert.
Diese Änderung ist geeignet und sie ist auch erforderlich, um die dieser Änderung zugrunde liegen
den Ziele und Zwecke (siehe dazu auch Kap. 3) zu erreichen.
Zur Eignung ist insbesondere zu nennen:
Mit der Änderung werden die Ziele a) und b) umgesetzt. Die Darstellung des FNP wird an die
aktuell für den Änderungsbereich beabsichtigte städtebauliche Entwicklung – die Ansiedlung ei
nes großflächigen Fachhandelsbetriebes (hier: eines Fahrradeinzelhandelsbetriebes) innerhalb
des Änderungsbereiches – angepasst. Damit wird den geänderten Rahmenbedingungen entspro
chen.
Auch den sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen sowie dem Interes
se an einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wird entsprochen. Denn:
○
Diese Änderung des FNP ist an die Ziele der Raumordnung angepasst (Näheres siehe Kap.
6.1 und 8.2).
○
Mit der Änderung des FNP wird die Nachnutzung des derzeit brachliegenden Grundstückes
durch die neue Nutzung mit einem Fahrradeinzelhandelsbetrieb vorbereitet. Dies dient der
Innenentwicklung einschließlich der Fortentwicklung, der Anpassung und des Umbaus vor
handener Ortsteile sowie des Bodenschutzes.
○
Die mit der Änderung des FNP vorbereitete neue Nutzung fügt sich der Art nach in das Um
feld, in dem bereits andere großflächige Einzelhandelsbetriebe vorhanden sind, verträglich
ein.
○
Die neue Nutzung entspricht auch hinsichtlich ihrer Verkehrserschließung den Erfordernis
sen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Das Gebiet ist sowohl
für den Individualverkehr als auch mit dem ÖPNV gut bis sehr gut erreichbar.
○
Mit der Ansiedlung eines großflächigen Fahrradeinzelhandelsbetriebes wird den Belangen
von Sport, Freizeit und Erholung entsprochen. Der Bevölkerung wird ein weitaus größeres
und breiteres Angebot an qualitativ und preislich unterschiedlichen Fahrrädern und Fahrrad
zubehör geboten.
○
Soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung werden nicht oder jedenfalls nicht
nachteilig berührt.
05.01.2017
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet
„Fahrradfachmarkt auf der Alten Messe“ (Entwurf)
Seite 12
○
Die FNP-Änderung entspricht den Belangen der Wirtschaft, hier aktuell vor allem des Be
treibers des geplanten Fahrradeinzelhandelsbetriebes.
○
Auf die umweltschützenden Belange sind keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten
(Näheres siehe Kap. 7).
○
Anhaltspunkte dafür, dass sonstige Belange gegen die Darstellung als Sonderbaufläche mit
der Zweckbestimmung „Fahrradfachmarkt“ im Allgemeinen oder gegen die Ansiedlung des
Fahrradeinzelhandelsbetriebes im Besonderen – und damit gegen diese Änderung des FNP
– sprechen würden, liegen nicht vor.
Mit der Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der
B-Plan Nr. 421 aus dem FNP entwickelt und der Fahrradeinzelhandelsbetrieb auf der Grundlage
des B-Planes genehmigt werden kann. Der B-Plan Nr. 421, mit dem ein sonstiges Sondergebiet
im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Fahrradeinzelhandel“ festge
setzt wird, ist aus der geänderten FNP-Darstellung entwickelt. Auf der Grundlage des insoweit
rechtmäßig zustande gekommenen B-Planes ist die Genehmigung eines Fahrradfachmarktes
hinsichtlich der Art seiner baulichen Nutzung grundsätzlich möglich.
Damit wird der grundsätzlichen Aufgabe des Flächennutzungsplanes, als vorbereitender Bau
leitplan die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Boden
nutzung lediglich in den Grundzügen darzustellen, entsprochen.
Im Ergebnis ist die vorliegende Änderung des FNP sowohl hinsichtlich der Umsetzung der Ziele
und Zwecke der Planung als auch vor dem Hintergrund ihrer Auswirkungen geeignet.
Im Ergebnis ist die Darstellung auch im planungsrechtlichen Sinne erforderlich.
Leipzig, 25.01.2017
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
05.01.2017