Daten
Kommune
Leipzig
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1247654.pdf
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251 kB
Erstellt
30.01.17, 12:00
Aktualisiert
17.02.17, 12:24
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03775
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
08.02.2017
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in
der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 07.02.2017
Beschlussvorschlag:
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 07.02.2017
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016
wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.927 asylsuchende Personen
zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 217
Personen zugewiesen.
Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender
Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester
Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. In den zurückliegenden Monaten
wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten
in Betrieb genommen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 ist eine
Anpassung der Kapazitäten notwendig.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Ende Dezember 2016 lebten 3.900 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Darüber hinaus gab es im Dezember 6.960
Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 4.992
erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren.
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im
Dezember im Vergleich zum Januar 2016 um 1.424 Personen verringert. Die Zahl der
Leistungsberechtigten nach SGB II stieg im Dezember im Vergleich zum Januar 2016 um
3.811 an.
Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte
erhalten.
Zum 31.01.2017 wurden 328 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung betreut.
Weitere 144 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in
Leipzig (Stand 01.02.2017, Anlage 1).
Seite 1 von 14
2.000
3.900
6.647
4.091
6.189
4.251
5.821
4.434
4.659
5.349
4.771
4.972
4.881
4.677
4.911
4.293
4.902
3.906
5.125
3.640
3.000
5.240
4.000
3.412
5.000
5.324
6.000
6.960
7.000
3.149
Leistungsempfänger/-innen
8.000
1.000
0
01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016
Monat
Asylbew erberleistungsgesetz
SGB II
Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 31.12.2016
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im Jahr 2017 wurden bis zur 6. Kalenderwoche 217 Personen der Stadt Leipzig neu
zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
1.927
2000
1500
1.243
1000
500
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
190
261
285
2009
2010
2011
402
217
0
Quelle: Sozialamt, Stand KW 06/2017
Jahr
Seite 2 von 14
2012
2013
2014
2015
2016
KW
6/2017
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
1400
1200
1000
800
600
400
200
0
Jan
Feb
März
Apr
Mai
Juni
Juli
Aug
Sep
Okt
Nov
Dez
Monat
2015
2016
2017
Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2017
2.3
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 11
verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die häufigsten Herkunftsländer.
Irak
Herkunftsländer
(die häufigsten)
Libyen
Syrien
Afghanistan
Russ.Föd.
Indien
Libanon
Georgien
0
Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2017
5
10
15
20
25
30
35
Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 18 Ländern. 83 %, insgesamt 272
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan.
2.5
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwendete bis Dezember 2016 die Statistik
aus dem EASY-System (IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylsuchenden auf die
Bundesländer), um die Zahl von Einreisen von Asylsuchenden in die Bundesrepublik
darzustellen. Bei den EASY-Zahlen können allerdings Fehl- und Doppelerfassungen nicht
ausgeschlossen werden, da persönliche Daten nicht erfasst werden. Im Monat Dezember
2016 wurden 16.442 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat
Seite 3 von 14
des Vorjahres waren es 127.320 gewesen. Ab Januar 2017 stellt das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur
Verfügung, welche künftig zur Darstellung des Zugangs von Asylsuchenden verwendet
wird.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%).
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten
Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht
möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung
zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten
voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017
sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die
Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016.
Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und
15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit
großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich
aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.758 Zuweisungen
im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018.
Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der
aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische
Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine
parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen
Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden
Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in
ihrer landesinternen Zuweisungsplanung an, dass Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur
10. Kalenderwoche 2017 insgesamt 253 Personen zugewiesen werden.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum
31.01.2017 betrug 43.980. Zusätzlich befinden sich 18.188 junge Volljährige in der
Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen
beträgt 3.143 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.530 Minderjährige, d. h. 80,5 %
aufgenommen. 613 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch
aufnehmen. Deshalb werden fast täglich unbegleitete Minderjährige aus anderen
Bundesländern nach Sachsen verteilt.
Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits
aufgenommen 2.530 Minderjährigen ein Soll von 342 aufzunehmenden unbegleiteten
minderjährigen Ausländern. Leipzig lag zum 31.01.2017 mit 328 betreuten Minderjährigen
unter seiner zu erfüllenden Aufnahmequote. Aus diesem Grund wurden der Stadt Leipzig
nun weitere 42 unbegleitete Minderjährige aus den Bundesländern Bayern und BadenWürttemberg zugewiesen.
Seite 4 von 14
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
siebzehn Objekte mit über 60 Plätzen,
siebzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim,
1.263 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II),
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag
Die Standorte sind über die Stadt verteilt.
Von den Personen, die zu Ende Dezember 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.900), lebten im Dezember 48% in einer
Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim. 1
52% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon
hatten 57% einen eigenen Mietvertrag und 43% lebten in einer Gewährleistungswohnung.
Die Zahlen für den Monat Januar 2017 lagen zum Zeitpunkt der Druckfreigabe noch nicht
vor.
In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in
Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo
fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint.
2500
Plätze
2000
1500
1000
500
0
Gemeinschaftsunterkunft
(> 60 Plätze)
Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2016
1
Gemeinschaftsunterkunft
(< 60 Plätze)
Pension
Gew ährleistungsw ohnung
Wohnformen
Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II.
Seite 5 von 14
Wohnung mit
eigenem Mietvertrag
3.2
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
100%
90%
Aufenthaltsdauer von Personen
in Gemeinschaftsunterkünften
80%
70%
mehr als 24 Monate
60%
12 bis 24 Monate
50%
40%
9 bis 12 Monate
30%
6 bis 9 Monate
20%
bis 6 Monate
10%
0%
05/2016
06/2016
07/2016
08/2016
09/2016
10/2016
11/2016
12/2016
Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2016
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können. Im Dezember hielten sich 45% aller Personen, die in einer
Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 46% der
Bewohner lebten 12 bis 24 Monate und 8% länger als 24 Monate in einer
Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich zu den Vormonaten ist der Anteil der Personen,
die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen.
Diese Entwicklung ist zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der
Zuweisungszahlen in der Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die
der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich
angestiegen. Im Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete
pro Monat nach Leipzig. Diese Entwicklung führte nunmehr dazu, dass der Anteil der
Personen, die länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende
des Jahres 2016 angestiegen ist. Insgesamt ist jedoch derzeit ein Rückgang der Zahl der
Bewohner/-innen in den Gemeinschaftsunterkünften zu beobachten.
3.3
Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich
Pensionen und Übernachtungswohnheimen
Im Folgenden ist die monatliche Entwicklung der Belegung in den
Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übernachtungswohnheimen ab
Oktober bis Dezember 2016 dargestellt. Zum 01.12.2016 lebten insgesamt 3.020
Personen in den genannten Unterkünften. Während des Monats Dezember 2016 wurden
38 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer
Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 222 Personen die
Unterkünfte.
Seite 6 von 14
4000
3500
Anzahl Bewohner/-innen
3000
2500
2000
1500
1000
500
0
-500
Okt 16
Nov 16
Belegung Anfang des Monats
Dez 16
Einzüge
Auszüge
Quelle: Sozialamt, Stand: 31.12.2016
Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften
Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren im Dezember 2016 65,8 % Leistungsempfänger/-innen nach
Asylbewerberleistungsgesetz. 34,2 % der Bewohner/-innen empfingen im Dezember 2016
andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil dieser Personen um
Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Ein weiterer, sehr geringer Anteil (weniger
als 1 %) dieser Personen waren unbegleitete minderjährige Ausländer die im Dezember
2016 in den genannten Unterkünften bei Angehörigen zweiten oder dritten Grades oder in
ihrem Fluchtverbund lebten und Leistungen nach dem SGB VIII empfingen.
Anteil Leistungsempfänger
AsylbLG
Anteil sonstige
Leistungsempfänger
Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 31.12.2016
Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016
aus den Unterkünften auszogen (ca. 65%), ist in eine Wohnung umgezogen. Ein weiteres
Drittel der Personen, die die Unterkünfte verließen, ist unbekannt verzogen oder wurde
Seite 7 von 14
aus sonstigen Gründen aus der Unterkunft abgemeldet. Bei knapp 5% der Auszüge
handelt es sich um Personen die freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten.
5%
30%
Auszugsgründe
Umzug in eine Wohnung
außerhalb einer GU
unbekannt verzogen und sonstige
Abmeldegründe
freiw illige Rückreise
65%
Quelle: Sozialamt, Zeitraum: 01.01.2016 bis 30.09.2016
3.4
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Mit Stand vom 31.01.2017 wurden 31 unbegleitete minderjährige Ausländer in
Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere
217 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34
SGB VIII und 5 erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII. 9 Minderjährige lebten in einer
Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 66 unbegleitete Minderjährige in der
Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in
Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften.
Seite 8 von 14
31.01.2017
31.12.2016
30.11.2016
31.10.2016
Stichtag
30.09.2016
31.08.2016
31.07.2016
30.06.2016
31.05.2016
30.04.2016
31.03.2016
29.02.2016
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Vormundschaft ohne Hilf e zur Erziehung
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.01.2017
3.5
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
Gründe für Beendigung der Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
In 614 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 31.01.2017 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, §
41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme
wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 62 Fällen wurden
unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam
mit ihnen umverteilt.
Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
53
Übergabe an zuständiges Jugendamt
100
27
0
Weiterreise
65
Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe
130
71
10
Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung
210
126
Familienzusammenführung
60
28
Volljährigkeit
91
25
0
50
100
150
200
250
Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer
01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.01.2016 bis zum 31.12.2016
01.01.2017 bis zum 31.01.2017
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Seite 9 von 14
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
Zum 31.01.2017 standen 4.298 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich
Pensionen zur Verfügung.
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Kapazität
3.331
Torgauer Straße 290 einschl. Container
Eutritzscher Straße 17 – 19
521
369
An den Tierkliniken 48
350
Karl-Heine-Straße 22b
Braunstraße 28
306
250
Liliensteinstraße 15a
Riesaer Straße 100
220
Zschortauer Straße 44
200
Riebeckstraße 63
183
Hainbuchenstraße 13
Zweenfurther Str. 21
170
200
102
Deiwitzweg
Liliensteinstraße 1
89
89
Rosenowstraße 26
80
Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20
Georg-Schumann-Straße 272
70
Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 2, Leinestraße 2b)
62
70
807
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
Markranstädter Straße 16
60
Sommerfelder Straße 36
60
Wilhelminenstraße 38
60
Stöckelstraße 62
Bernhardstraße 21
60
Gustav-Mahler-Straße 21
55
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10
50
Naumburger Straße 39
Helenstraße 26a
50
Wiebelstraße 9
45
Georg-Schumann-Straße 121
40
Hildegardstraße 46
Georg-Schwarz-Straße 31
40
Blücherstraße 47 / 47a
40
Georg-Schumann-Straße 407
40
Pittlerstraße 5 und 7
Eythstraße 17
36
57
46
40
28
Summe Kapazität Gemeinschaftsunterkünfte
4.138
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
20
Wiederitzscher Landstraße 8
15
Wiederitzscher Landstraße 107
5
Plätze in Pensionen
140
Summe
4.298
Seite 10 von 14
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Campanet GmbH
Caritasverband Leipzig e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V.
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
European Homecare GmbH
HUMAN-Care GmbH
IMMO rent GmbH gmeinsam mit Pandechaion
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Orisson AG
Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH
SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
•
4.2
Caritasverband Leipzig e.V.
ConVivendum - gemeinnützige Gesellschaft für humanitäre Hilfe mbH
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Zwei Einrichtungen mit insgesamt 50 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Interim „Kröbelstrasse“
IB Mädchenzuflucht
Summe
Träger
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Internationaler Bund e.V.
Kapazität
48
2
50
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
217 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 22 Trägern sind
derzeit belegt. Darüber hinaus wird ein Platz außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt.
Seite 11 von 14
Träger
belegte Plätze
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
hope shelter
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
Institut Lothar Kannenberg
N & T Wohnen
Outlaw gGmbH
KMV Sachsen GmbH
Lucky Punch Haus Sehlis
Diakonisches Werk Innere Mission
Trägerwerk Soziale Dienste
Vitera Institut für Gesundheit und Prävention
Menschenskinder gGmbH
Plan L e.V.
Generationenhof WG Luca
INFA
FAIRbund e.V.
Jugendeinrichtung Jochen Sprenger
DRK
Anonym
Caritasverband Leipzig e.V
außerhalb von Leipzig
Summe
35
36
20
18
15
14
15
9
21
6
6
3
3
3
3
3
1
1
1
1
1
1
1
217
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In den folgenden Tabellen wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten
Berichterstattung vom 17.01.2017 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen
bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung.
Für 2017 sind derzeit 1.764 neue Plätze geplant und für 566 Plätze soll die Nutzung
beendet werden. Für 2018 sind 608 neue Plätze geplant und für 340 Plätze soll die
Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 550
Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch
länger genutzt werden.
Die Messehalle 13 in der Puschstraße 9 wird im März 2017 baulich fertiggestellt und steht
dann als Reservekapazität zur Verfügung.
Seite 12 von 14
Monat
Zugang
Abgang
Gemeinschaftsunterkünfte und
Plätze in Pensionen
Objekt
Eigentümer
03/2017
336
Weißdornstraße 102
ehemaliges Gästehaus
kommunal
03/2017
52
Neustädter Straße 36
Wohnhaus
privat
03/2017
50
Muldentalstraße 91–93
Wohnhaus
kommunal
04/2017
270
Waldstraße 74–80
Altenpflegeheim
SAH
04/2017
261
Torgauer Straße 290 Haus 2, EinWohnhaus
gänge 7–12
kommunal
04/2017
33
Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 1, Bornaische Straße
215)
ehemalige Wohnheim
SEB
Torgauer Straße 290,
Container
Containeranlage
kommunal
Kregelstraße 3
(Barnet-Licht-Platz)
Container
kommunal
04/2017
260
Veränderung zu VI-DS-03659
vom 17.01.2017
Änderung der Inbetriebnahme von
02/2017 auf 03/2017, da noch
Ausstattung erfolgen muss.
05/2017
306
05/2017
55
Auenseestraße 31–33
Wohnhaus
kommunal
05/2017
46
Könneritzstraße 58
Wohnhaus
LWB
05/2017
45
Stötteritzer Landstraße 31
Verwaltungsgebäude
kommunal
Änderung der Inbetriebnahme von
04/2017 auf 05/2017 aufgrund von
Bauverzögerungen.
07/2017
90
Wurzner Straße 11
Wohnhaus
privat
Änderung der Inbetriebnahme von
04/2017 auf 07/2017 aufgrund von
Bauverzögerungen.
Interim Schulgebäude
kommunal
Änderung der Außerbetriebnahme
von 08/2017 auf 07/2017 zur Ermöglichung von Umbauarbeiten für
künftige Schulnutzung
Lindenthaler Straße 63–65
ehemaliges Autohaus
privat
07/2017
09/2017
2017
306 Karl-Heine-Straße 22b
220
1.764
566
03/2018
368
Arno-Nitzsche-Straße 37
Neubau
LESG
03/2018
240
Phillip-Rosenthal-Straße 59 (Prager Dreieck)
Massivbau
LWB
Verwaltungsgebäude
privat
03/2018
200 Riesaer Straße 100
07/2018
20 Plätze in Pensionen
Pension
privat
12/2018
120 Plätze in Pensionen
Pension
privat
350 An den Tierkliniken 48
Containerdorf
LESG
200 Zschortauer Straße 44
Verwaltungsgebäude
privat
2018
608
08/2019
12/2019
2019
01/2017
bis
12/2019
5.2
340
0
550
2.372
1.456
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Ein Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt. Diese
Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das Interim "Am Mühlholz", welches
zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein
weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB
VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
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5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Für 2017 sind 108 Plätze in Wohngruppen geplant.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Neun Jugendliche leben in einer Gastfamilie. Weitere Vermittlungsprozesse laufen.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in
Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Ost, wobei Wohnangebote für unbegleitete
minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des
Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an
genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann
eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Die Reserveplätze wurden
bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt.
Gebiet
Stadt Gesamt
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nordwest
Nord
Anteil an
Bevölkerung
GesamtKapazität in
absolut zum
bevölkerung
Betrieb
31.12.2016
in %
579.530
100,0
4.138
62.648
10,8
774
46.452
8,0
390
81.998
14,1
1.078
59.147
10,2
300
65.507
11,3
108
53.830
9,3
110
52.460
9,1
448
56.877
9,8
416
31.812
5,5
186
68.791
11,9
328
Anteil an der
Kapazität in
Betrieb in %
100
18,7
9,4
26,1
7,2
2,6
2,7
10,8
10,1
4,5
7,9
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Kapazität in
Umsetzung
2.372
270
0
403
641
401
46
336
0
55
220
Kapazität in
Abbau bis
2019
1.316
350
0
460
0
0
0
0
306
0
200
Gesamtkapazität in
2019
5.194
694
390
1.021
941
509
156
784
110
241
348
Anteil an
Gesamtkapazität in
2019 in %
100
13,4
7,5
19,7
18,1
9,8
3,0
15,1
2,1
4,6
6,7
VI-DS-03775 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 07.02.2016“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
01.02.2017
Leipzig, Max-Liebermann-Straße
Max-Liebermann-Straße
700
in Betrieb
144
General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
0
Stand-by
0
voraussichtliche
Inbetriebnahme
voraussichtliches Nutzungsende
Stand-by
Braunstraße I: Leichtbauhallen
Braunstraße 3 bis 5
0
Stand-by
0
Stand-by
ehemaliges Lehrlingswohnheim
Friederikenstraße 37
0
außer Betrieb
0
Nutzung beendet
Mockau III: Leichtbauhallen
Graf-Zeppeliner-Ring 15
0
außer Betrieb
0
Nutzung beendet
Braunstraße II: Leichtbauhallen
Braunstraße 9 bis 11
0
außer Betrieb
0
Nutzung beendet
Mockau II: Leichtbauhallen
Graf-Zeppeliner-Ring 15
0
700
außer Betrieb
0
144
Nutzung beendet
Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019
9000
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
Zugang im Monat
Abgang im Monat
01/19
12/18
11/18
10/18
09/18
08/18
07/18
06/18
05/18
04/18
03/18
02/18
Monat
Bestand zum 31. des Vormonats
Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 31.01.2017
01/18
12/17
11/17
10/17
09/17
08/17
07/17
06/17
05/17
04/17
-1000
03/17
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete
VI-DS-03775 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 07.02.2017“
Anlage 2