Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1247654.pdf
Größe
251 kB
Erstellt
30.01.17, 12:00
Aktualisiert
17.02.17, 12:24

öffnen download melden Dateigröße: 251 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-03775 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 08.02.2017 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 07.02.2017 Beschlussvorschlag: Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 07.02.2017 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen werden, hat sich seit 2016 wieder deutlich verringert. Im Jahr 2016 wurden 1.927 asylsuchende Personen zugewiesen, 2.303 Personen weniger als im Jahr 2015. Im Jahr 2017 wurden bislang 217 Personen zugewiesen. Der Anstieg der Zuweisungen seit 2014 erforderte einen Ausbau bestehender Unterbringungskapazitäten. Im Jahr 2015 musste die Stadt Leipzig innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Unterkunftsplätzen bereitstellen. In den zurückliegenden Monaten wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen. Aufgrund des Rückgangs der Zuweisungen seit 2016 ist eine Anpassung der Kapazitäten notwendig. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Ende Dezember 2016 lebten 3.900 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Darüber hinaus gab es im Dezember 6.960 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 4.992 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im Dezember im Vergleich zum Januar 2016 um 1.424 Personen verringert. Die Zahl der Leistungsberechtigten nach SGB II stieg im Dezember im Vergleich zum Januar 2016 um 3.811 an. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 31.01.2017 wurden 328 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Weitere 144 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand 01.02.2017, Anlage 1). Seite 1 von 14 2.000 3.900 6.647 4.091 6.189 4.251 5.821 4.434 4.659 5.349 4.771 4.972 4.881 4.677 4.911 4.293 4.902 3.906 5.125 3.640 3.000 5.240 4.000 3.412 5.000 5.324 6.000 6.960 7.000 3.149 Leistungsempfänger/-innen 8.000 1.000 0 01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 Monat Asylbew erberleistungsgesetz SGB II Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 31.12.2016 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im Jahr 2017 wurden bis zur 6. Kalenderwoche 217 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 1.927 2000 1500 1.243 1000 500 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 190 261 285 2009 2010 2011 402 217 0 Quelle: Sozialamt, Stand KW 06/2017 Jahr Seite 2 von 14 2012 2013 2014 2015 2016 KW 6/2017 Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge 1400 1200 1000 800 600 400 200 0 Jan Feb März Apr Mai Juni Juli Aug Sep Okt Nov Dez Monat 2015 2016 2017 Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2017 2.3 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die bislang im Jahr 2017 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus 11 verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die häufigsten Herkunftsländer. Irak Herkunftsländer (die häufigsten) Libyen Syrien Afghanistan Russ.Föd. Indien Libanon Georgien 0 Quelle: Sozialamt, Stand 31.01.2017 5 10 15 20 25 30 35 Anzahl der im Jahr 2017 neuzugewiesenen Flüchtlinge Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 18 Ländern. 83 %, insgesamt 272 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. 2.5 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verwendete bis Dezember 2016 die Statistik aus dem EASY-System (IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylsuchenden auf die Bundesländer), um die Zahl von Einreisen von Asylsuchenden in die Bundesrepublik darzustellen. Bei den EASY-Zahlen können allerdings Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden, da persönliche Daten nicht erfasst werden. Im Monat Dezember 2016 wurden 16.442 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat Seite 3 von 14 des Vorjahres waren es 127.320 gewesen. Ab Januar 2017 stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur Verfügung, welche künftig zur Darstellung des Zugangs von Asylsuchenden verwendet wird. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017 sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016. Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende Soll-Zuweisungszahlen errechnen: 2.758 Zuweisungen im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018. Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in ihrer landesinternen Zuweisungsplanung an, dass Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur 10. Kalenderwoche 2017 insgesamt 253 Personen zugewiesen werden. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum 31.01.2017 betrug 43.980. Zusätzlich befinden sich 18.188 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.143 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.530 Minderjährige, d. h. 80,5 % aufgenommen. 613 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen. Deshalb werden fast täglich unbegleitete Minderjährige aus anderen Bundesländern nach Sachsen verteilt. Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits aufgenommen 2.530 Minderjährigen ein Soll von 342 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Leipzig lag zum 31.01.2017 mit 328 betreuten Minderjährigen unter seiner zu erfüllenden Aufnahmequote. Aus diesem Grund wurden der Stadt Leipzig nun weitere 42 unbegleitete Minderjährige aus den Bundesländern Bayern und BadenWürttemberg zugewiesen. Seite 4 von 14 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • siebzehn Objekte mit über 60 Plätzen, siebzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen, Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim, 1.263 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II), Wohnungen mit eigenem Mietvertrag Die Standorte sind über die Stadt verteilt. Von den Personen, die zu Ende Dezember 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.900), lebten im Dezember 48% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim. 1 52% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 57% einen eigenen Mietvertrag und 43% lebten in einer Gewährleistungswohnung. Die Zahlen für den Monat Januar 2017 lagen zum Zeitpunkt der Druckfreigabe noch nicht vor. In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 2500 Plätze 2000 1500 1000 500 0 Gemeinschaftsunterkunft (> 60 Plätze) Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2016 1 Gemeinschaftsunterkunft (< 60 Plätze) Pension Gew ährleistungsw ohnung Wohnformen Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften auch Personen mit Leistungsbezug SGB II. Seite 5 von 14 Wohnung mit eigenem Mietvertrag 3.2 Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften 100% 90% Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften 80% 70% mehr als 24 Monate 60% 12 bis 24 Monate 50% 40% 9 bis 12 Monate 30% 6 bis 9 Monate 20% bis 6 Monate 10% 0% 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2016 Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. Im Dezember hielten sich 45% aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 46% der Bewohner lebten 12 bis 24 Monate und 8% länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich zu den Vormonaten ist der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der Zuweisungszahlen in der Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich angestiegen. Im Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete pro Monat nach Leipzig. Diese Entwicklung führte nunmehr dazu, dass der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende des Jahres 2016 angestiegen ist. Insgesamt ist jedoch derzeit ein Rückgang der Zahl der Bewohner/-innen in den Gemeinschaftsunterkünften zu beobachten. 3.3 Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übernachtungswohnheimen Im Folgenden ist die monatliche Entwicklung der Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übernachtungswohnheimen ab Oktober bis Dezember 2016 dargestellt. Zum 01.12.2016 lebten insgesamt 3.020 Personen in den genannten Unterkünften. Während des Monats Dezember 2016 wurden 38 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 222 Personen die Unterkünfte. Seite 6 von 14 4000 3500 Anzahl Bewohner/-innen 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 -500 Okt 16 Nov 16 Belegung Anfang des Monats Dez 16 Einzüge Auszüge Quelle: Sozialamt, Stand: 31.12.2016 Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren im Dezember 2016 65,8 % Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz. 34,2 % der Bewohner/-innen empfingen im Dezember 2016 andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil dieser Personen um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Ein weiterer, sehr geringer Anteil (weniger als 1 %) dieser Personen waren unbegleitete minderjährige Ausländer die im Dezember 2016 in den genannten Unterkünften bei Angehörigen zweiten oder dritten Grades oder in ihrem Fluchtverbund lebten und Leistungen nach dem SGB VIII empfingen. Anteil Leistungsempfänger AsylbLG Anteil sonstige Leistungsempfänger Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 31.12.2016 Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016 aus den Unterkünften auszogen (ca. 65%), ist in eine Wohnung umgezogen. Ein weiteres Drittel der Personen, die die Unterkünfte verließen, ist unbekannt verzogen oder wurde Seite 7 von 14 aus sonstigen Gründen aus der Unterkunft abgemeldet. Bei knapp 5% der Auszüge handelt es sich um Personen die freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten. 5% 30% Auszugsgründe Umzug in eine Wohnung außerhalb einer GU unbekannt verzogen und sonstige Abmeldegründe freiw illige Rückreise 65% Quelle: Sozialamt, Zeitraum: 01.01.2016 bis 30.09.2016 3.4 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Mit Stand vom 31.01.2017 wurden 31 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 217 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII und 5 erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII. 9 Minderjährige lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 66 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z.B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. Seite 8 von 14 31.01.2017 31.12.2016 30.11.2016 31.10.2016 Stichtag 30.09.2016 31.08.2016 31.07.2016 30.06.2016 31.05.2016 30.04.2016 31.03.2016 29.02.2016 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Vormundschaft ohne Hilf e zur Erziehung Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.01.2017 3.5 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII In 614 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 31.01.2017 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 62 Fällen wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam mit ihnen umverteilt. Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII) 53 Übergabe an zuständiges Jugendamt 100 27 0 Weiterreise 65 Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe 130 71 10 Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung 210 126 Familienzusammenführung 60 28 Volljährigkeit 91 25 0 50 100 150 200 250 Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 01.01.2017 bis zum 31.01.2017 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Seite 9 von 14 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete Zum 31.01.2017 standen 4.298 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Kapazität 3.331 Torgauer Straße 290 einschl. Container Eutritzscher Straße 17 – 19 521 369 An den Tierkliniken 48 350 Karl-Heine-Straße 22b Braunstraße 28 306 250 Liliensteinstraße 15a Riesaer Straße 100 220 Zschortauer Straße 44 200 Riebeckstraße 63 183 Hainbuchenstraße 13 Zweenfurther Str. 21 170 200 102 Deiwitzweg Liliensteinstraße 1 89 89 Rosenowstraße 26 80 Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20 Georg-Schumann-Straße 272 70 Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 2, Leinestraße 2b) 62 70 807 Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze Markranstädter Straße 16 60 Sommerfelder Straße 36 60 Wilhelminenstraße 38 60 Stöckelstraße 62 Bernhardstraße 21 60 Gustav-Mahler-Straße 21 55 Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 50 Naumburger Straße 39 Helenstraße 26a 50 Wiebelstraße 9 45 Georg-Schumann-Straße 121 40 Hildegardstraße 46 Georg-Schwarz-Straße 31 40 Blücherstraße 47 / 47a 40 Georg-Schumann-Straße 407 40 Pittlerstraße 5 und 7 Eythstraße 17 36 57 46 40 28 Summe Kapazität Gemeinschaftsunterkünfte 4.138 Übergangswohnheim, Übernachtungshaus 20 Wiederitzscher Landstraße 8 15 Wiederitzscher Landstraße 107 5 Plätze in Pensionen 140 Summe 4.298 Seite 10 von 14 Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete: • • • • • • • • • • • • Campanet GmbH Caritasverband Leipzig e. V. Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. European Homecare GmbH HUMAN-Care GmbH IMMO rent GmbH gmeinsam mit Pandechaion Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Orisson AG Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • • 4.2 Caritasverband Leipzig e.V. ConVivendum - gemeinnützige Gesellschaft für humanitäre Hilfe mbH Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Zwei Einrichtungen mit insgesamt 50 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Interim „Kröbelstrasse“ IB Mädchenzuflucht Summe Träger Amt für Jugend, Familie und Bildung Internationaler Bund e.V. Kapazität 48 2 50 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 217 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 22 Trägern sind derzeit belegt. Darüber hinaus wird ein Platz außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Seite 11 von 14 Träger belegte Plätze Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. hope shelter Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe Institut Lothar Kannenberg N & T Wohnen Outlaw gGmbH KMV Sachsen GmbH Lucky Punch Haus Sehlis Diakonisches Werk Innere Mission Trägerwerk Soziale Dienste Vitera Institut für Gesundheit und Prävention Menschenskinder gGmbH Plan L e.V. Generationenhof WG Luca INFA FAIRbund e.V. Jugendeinrichtung Jochen Sprenger DRK Anonym Caritasverband Leipzig e.V außerhalb von Leipzig Summe 35 36 20 18 15 14 15 9 21 6 6 3 3 3 3 3 1 1 1 1 1 1 1 217 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz In den folgenden Tabellen wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten Berichterstattung vom 17.01.2017 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung. Für 2017 sind derzeit 1.764 neue Plätze geplant und für 566 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Für 2018 sind 608 neue Plätze geplant und für 340 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 550 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt werden. Die Messehalle 13 in der Puschstraße 9 wird im März 2017 baulich fertiggestellt und steht dann als Reservekapazität zur Verfügung. Seite 12 von 14 Monat Zugang Abgang Gemeinschaftsunterkünfte und Plätze in Pensionen Objekt Eigentümer 03/2017 336 Weißdornstraße 102 ehemaliges Gästehaus kommunal 03/2017 52 Neustädter Straße 36 Wohnhaus privat 03/2017 50 Muldentalstraße 91–93 Wohnhaus kommunal 04/2017 270 Waldstraße 74–80 Altenpflegeheim SAH 04/2017 261 Torgauer Straße 290 Haus 2, EinWohnhaus gänge 7–12 kommunal 04/2017 33 Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 1, Bornaische Straße 215) ehemalige Wohnheim SEB Torgauer Straße 290, Container Containeranlage kommunal Kregelstraße 3 (Barnet-Licht-Platz) Container kommunal 04/2017 260 Veränderung zu VI-DS-03659 vom 17.01.2017 Änderung der Inbetriebnahme von 02/2017 auf 03/2017, da noch Ausstattung erfolgen muss. 05/2017 306 05/2017 55 Auenseestraße 31–33 Wohnhaus kommunal 05/2017 46 Könneritzstraße 58 Wohnhaus LWB 05/2017 45 Stötteritzer Landstraße 31 Verwaltungsgebäude kommunal Änderung der Inbetriebnahme von 04/2017 auf 05/2017 aufgrund von Bauverzögerungen. 07/2017 90 Wurzner Straße 11 Wohnhaus privat Änderung der Inbetriebnahme von 04/2017 auf 07/2017 aufgrund von Bauverzögerungen. Interim Schulgebäude kommunal Änderung der Außerbetriebnahme von 08/2017 auf 07/2017 zur Ermöglichung von Umbauarbeiten für künftige Schulnutzung Lindenthaler Straße 63–65 ehemaliges Autohaus privat 07/2017 09/2017 2017 306 Karl-Heine-Straße 22b 220 1.764 566 03/2018 368 Arno-Nitzsche-Straße 37 Neubau LESG 03/2018 240 Phillip-Rosenthal-Straße 59 (Prager Dreieck) Massivbau LWB Verwaltungsgebäude privat 03/2018 200 Riesaer Straße 100 07/2018 20 Plätze in Pensionen Pension privat 12/2018 120 Plätze in Pensionen Pension privat 350 An den Tierkliniken 48 Containerdorf LESG 200 Zschortauer Straße 44 Verwaltungsgebäude privat 2018 608 08/2019 12/2019 2019 01/2017 bis 12/2019 5.2 340 0 550 2.372 1.456 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Ein Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ wird seit Ende Januar 2017 genutzt. Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das Interim "Am Mühlholz", welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. Seite 13 von 14 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Für 2017 sind 108 Plätze in Wohngruppen geplant. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Neun Jugendliche leben in einer Gastfamilie. Weitere Vermittlungsprozesse laufen. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Ost, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Die Reserveplätze wurden bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt. Gebiet Stadt Gesamt Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nordwest Nord Anteil an Bevölkerung GesamtKapazität in absolut zum bevölkerung Betrieb 31.12.2016 in % 579.530 100,0 4.138 62.648 10,8 774 46.452 8,0 390 81.998 14,1 1.078 59.147 10,2 300 65.507 11,3 108 53.830 9,3 110 52.460 9,1 448 56.877 9,8 416 31.812 5,5 186 68.791 11,9 328 Anteil an der Kapazität in Betrieb in % 100 18,7 9,4 26,1 7,2 2,6 2,7 10,8 10,1 4,5 7,9 Seite 14 von 14 Kapazität in Umsetzung 2.372 270 0 403 641 401 46 336 0 55 220 Kapazität in Abbau bis 2019 1.316 350 0 460 0 0 0 0 306 0 200 Gesamtkapazität in 2019 5.194 694 390 1.021 941 509 156 784 110 241 348 Anteil an Gesamtkapazität in 2019 in % 100 13,4 7,5 19,7 18,1 9,8 3,0 15,1 2,1 4,6 6,7 VI-DS-03775 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 07.02.2016“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 01.02.2017 Leipzig, Max-Liebermann-Straße Max-Liebermann-Straße 700 in Betrieb 144 General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 0 Stand-by 0 voraussichtliche Inbetriebnahme voraussichtliches Nutzungsende Stand-by Braunstraße I: Leichtbauhallen Braunstraße 3 bis 5 0 Stand-by 0 Stand-by ehemaliges Lehrlingswohnheim Friederikenstraße 37 0 außer Betrieb 0 Nutzung beendet Mockau III: Leichtbauhallen Graf-Zeppeliner-Ring 15 0 außer Betrieb 0 Nutzung beendet Braunstraße II: Leichtbauhallen Braunstraße 9 bis 11 0 außer Betrieb 0 Nutzung beendet Mockau II: Leichtbauhallen Graf-Zeppeliner-Ring 15 0 700 außer Betrieb 0 144 Nutzung beendet Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019 9000 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Zugang im Monat Abgang im Monat 01/19 12/18 11/18 10/18 09/18 08/18 07/18 06/18 05/18 04/18 03/18 02/18 Monat Bestand zum 31. des Vormonats Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 31.01.2017 01/18 12/17 11/17 10/17 09/17 08/17 07/17 06/17 05/17 04/17 -1000 03/17 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete VI-DS-03775 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 07.02.2017“ Anlage 2