Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1241242.pdf
Größe
113 kB
Erstellt
11.01.17, 12:00
Aktualisiert
30.01.18, 15:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03665
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
08.03.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Wahl und Bestellung des Leiters des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe
Beschlussvorschlag:
Herr Peter Böhmer wird für weitere fünf Jahre zum Betriebsleiter des Städtischen Eigenbetriebes
Behindertenhilfe gewählt. Die Bestellung erfolgt auf Grundlage des § 6 Abs. 2 der Betriebssatzung
für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2022.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlage:
Begründung
Begründung
Herr Böhmer wurde erstmals für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2014 als
Betriebsleiter des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe gewählt (vgl. RBV-1004/11 vom
17.11.2011) und anschließend für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2017
wiedergewählt (vgl. RBV-2034/14 vom 16.04.2014).
Herr Böhmer führt den Eigenbetrieb seit 2012 fachlich kompetent und sehr engagiert. Er genießt
das Vertrauen des Oberbürgermeisters und des fachzuständigen Beigeordneten für Jugend,
Soziales, Gesundheit und Schule. Unter seiner Leitung konnte der Eigenbetrieb strukturell erneuert
werden, sich fachinhaltlich und strategisch gut ausrichten sowie wirtschaftlich stabilisieren.
Ausgehend vom Wirtschaftsjahr 2011 sind die Gesamtleistung des Betriebes und die
Beschäftigtenzahl unter der Leitung durch Herrn Böhmer stark gestiegen. Zudem wird nach den
existenzgefährdenden Verlusten im Jahr 2011 seit dem Jahr 2013 wieder ein geringfügiger
Jahresüberschuss erzielt. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass auf der Basis einer äußerst
schwierigen wirtschaftlichen Ausgangslage nunmehr Stabilität in Bezug auf den kostendeckenden
Geschäftsbetrieb erreicht werden konnte. Die Bewältigung dieser Aufgabe ist maßgeblich Herrn
Böhmer zu verdanken und stellt auch zukünftig eine Herausforderung für den Eigenbetrieb dar.
Herr Böhmer gestaltet den Eigenbetrieb unter Berücksichtigung des sozialpolitischen
Handlungsbedarfes in der Stadt Leipzig weiter und unterstützt die Stadtverwaltung damit auch bei
wichtigen sozialen Aufgaben. Dies zeigt sich beispielsweise darin, dass eine ehemalige
Einrichtung des Eigenbetriebes in der Riebeckstraße eine sinnvolle Nutzung als Unterkunft für
Geflüchtete erhalten hat. Darüber hinaus unterstützt der Eigenbetrieb die Stadt durch das
Betreiben der Asylbewerberunterkunft in der Bornaischen Straße und die Unterkünfte für
unbegleitete minderjährige Ausländer in der Riebeckstraße und der Dieskaustraße. Als Träger
zweier Kindertageseinrichtungen (Komplexkita Schatzkiste in der Kregelstraße und integrative Kita
"St. Georg" in der Delitzscher Straße) trägt der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe bereits
heute zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes, gerade auch für Kinder mit
Behinderung und dem Ziel, Inklusion real zu leben, bei. Durch die sich im Bau befindende
Komplexkita in der Plovdiver Straße und weitere geplante Projekte wird diese Unterstützung für die
Stadt Leipzig auch zukünftig gegeben sein.
Die bisherigen Leistungen lassen erwarten, dass sich der Eigenbetrieb unter der Leitung von Herrn
Böhmer wirtschaftlich und inhaltlich auch in den kommenden Jahren positiv weiterentwickeln wird.
Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Peter Böhmer auf Grundlage des § 6 Abs. 2 der
Betriebssatzung ab dem 01.01.2018 bis zum 31.12.2022 für weitere fünf Jahre zum Betriebsleiter
des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe zu wählen.
Die Stelle ist außertariflich bewertet. Die Höhe der entsprechenden außertariflichen Vergütung
wurde mit Stadtratsbeschluss Nr. RBIV-785/07 vom 17. Januar 2007 festgelegt und beträgt derzeit
(ab Februar 2017) 7.756,62 Euro monatlich. Der Stadtrat hat der Zahlung der außertariflichen
Vergütung mit Beschluss vom 21.09.2016 (VI-DS-03143-NF-01) zugestimmt.