Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1240353.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
10.01.17, 12:00
Aktualisiert
08.02.17, 13:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03658
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
08.02.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen der Stadt Leipzig und
ähnliche Zuwendungen gem. § 73 (5) SächsGemO bis Dezember 2016
Beschlussvorschlag:
Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlage) werden angenommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
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x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
c
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
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Sachverhalt:
Mit Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. DBV-857/14 vom 15.07.2014 wurde festgelegt, dass das
Dezernat Finanzen über die monatlich erhaltenen Zuwendungsangebote der Stadt Leipzig eine
Vorlage zu deren Annahme durch den Stadtrat erstellt.
Die vorliegende Vorlage umfasst die der Stadt Leipzig angebotenen Zuwendungen bis Dezember
2016.
Spenden für Asylbewerber sind nicht zu verzeichnen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Anlage "Übersicht Spenden bis Dezember 2016 für den
Stadtrat" nicht im Internet einsehbar. Im Sekretariat des Büros für Ratsangelegenheiten (Neues
Rathaus, Zimmer 265, Telefon-Nr. 123-2119) liegt diese Aufstellung zur Einsicht bereit.
Die Nichtannahme der Zuwendungsangebote hätte zur Folge, dass die schon
entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten
und viele Projekte oder Angebote mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden können.
Anlage:
Übersicht Spende, Schenkung, ähnliche Zuwendung bis Dezember 2016 für den Stadtrat
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