Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1246385.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
25.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03247-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.02.2017
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren,
Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2016 Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag:
Neuer Beschlusspunkt 3:
Bis zum Beschluss des STEP Zentren ist eine Formulierung für die Randlagen der Stadt
Leipzig zu finden, welche die Entwicklung neuer und Stärkung vorhandener Zentren
ermöglicht.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
In einzelnen Randlagen der Stadt Leipzig ist immer wieder eine hohe Fluktuation von
Verbrauchermärkten zu verzeichnen. Nur unter großer Anstrengung von Bürgerschaft und
Verwaltung gelingt es gelegentlich, entstandene Lücken wieder zu füllen. Auf diese Weise laufen die
Ortschaftszentren Gefahr, dass sie ihre Attraktivität verlieren bzw. nie im ausreichenden Maße
entwickeln können. Wesentlich ist diese Fluktuation mit der vergleichsweise geringen
Bevölkerungsdichte verbunden. So werden nicht die 5000 bis 6000 Einwohner im Einzugsbereich
eines Verbrauchermarktes erreicht. Damit sinkt aber auch die Lebensqualität der Einwohner
Leipzigs in den Randlagen, besonders derer, die z.B. aus Altersgründen nicht mehr über einen PKW
verfügen.
Eine vergleichbare Situation gibt es, wenn die Erweiterung von Angeboten zur Stabilisierung von
Ortschaftszentren nur schwer aus dem örtlichen Bedarf herleitbar ist.
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Darum ist es angeraten im STEP Zentren eine Formulierung zu finden, die in Randlagen, auch
unabhängig von der Einwohnerdichte aber mit Bezug zu vorhandenen zentralen Angeboten
(diversen Dienstleistungen), größere Verbrauchermärkte zuzulassen, die bewusst auch auf die
Einwohner anderer Stadtteile (nicht anderer Kommunen) orientiert sind. Ein Verbrauchermarkt der
nunmehr zulässigen Größenordnung wäre nicht attraktiv genug für externe Verbraucher und
zugleich nicht wirtschaftlich für die Randlage. Nur ein attraktiverer und damit auch größerer
Verbrauchermarkt kann seine Wirtschaftlichkeit über zusätzliche Kaufkraft aus anliegenden
dichteren Lagen der Stadt Leipzig absichern.
Auf diesem Wege kann die verlässliche Versorgung der Einwohner Leipzigs in den Randlagen
gesichert werden. Zusätzlicher Verkehr wird aus unserer Sicht nicht erzeugt, da es sich um
„Ohnehinverkehr“ handelt. Eher wird Verkehr vermieden, da die Einwohner in den Randlagen
weiterhin teilweise zu Fuß ihren Einkauf tätigen können. Eher würde sich im Falle des Wegfalls der
Nahversorgung der Individualverkehr erhöhen.
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