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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1246385.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
25.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:59

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-03247-ÄA-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 08.02.2017 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren, Zentren- und Einzelhandelskonzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2016 Beteiligung der Öffentlichkeit Beschlussvorschlag: Neuer Beschlusspunkt 3: Bis zum Beschluss des STEP Zentren ist eine Formulierung für die Randlagen der Stadt Leipzig zu finden, welche die Entwicklung neuer und Stärkung vorhandener Zentren ermöglicht. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: In einzelnen Randlagen der Stadt Leipzig ist immer wieder eine hohe Fluktuation von Verbrauchermärkten zu verzeichnen. Nur unter großer Anstrengung von Bürgerschaft und Verwaltung gelingt es gelegentlich, entstandene Lücken wieder zu füllen. Auf diese Weise laufen die Ortschaftszentren Gefahr, dass sie ihre Attraktivität verlieren bzw. nie im ausreichenden Maße entwickeln können. Wesentlich ist diese Fluktuation mit der vergleichsweise geringen Bevölkerungsdichte verbunden. So werden nicht die 5000 bis 6000 Einwohner im Einzugsbereich eines Verbrauchermarktes erreicht. Damit sinkt aber auch die Lebensqualität der Einwohner Leipzigs in den Randlagen, besonders derer, die z.B. aus Altersgründen nicht mehr über einen PKW verfügen. Eine vergleichbare Situation gibt es, wenn die Erweiterung von Angeboten zur Stabilisierung von Ortschaftszentren nur schwer aus dem örtlichen Bedarf herleitbar ist. Seite 1/3 Darum ist es angeraten im STEP Zentren eine Formulierung zu finden, die in Randlagen, auch unabhängig von der Einwohnerdichte aber mit Bezug zu vorhandenen zentralen Angeboten (diversen Dienstleistungen), größere Verbrauchermärkte zuzulassen, die bewusst auch auf die Einwohner anderer Stadtteile (nicht anderer Kommunen) orientiert sind. Ein Verbrauchermarkt der nunmehr zulässigen Größenordnung wäre nicht attraktiv genug für externe Verbraucher und zugleich nicht wirtschaftlich für die Randlage. Nur ein attraktiverer und damit auch größerer Verbrauchermarkt kann seine Wirtschaftlichkeit über zusätzliche Kaufkraft aus anliegenden dichteren Lagen der Stadt Leipzig absichern. Auf diesem Wege kann die verlässliche Versorgung der Einwohner Leipzigs in den Randlagen gesichert werden. Zusätzlicher Verkehr wird aus unserer Sicht nicht erzeugt, da es sich um „Ohnehinverkehr“ handelt. Eher wird Verkehr vermieden, da die Einwohner in den Randlagen weiterhin teilweise zu Fuß ihren Einkauf tätigen können. Eher würde sich im Falle des Wegfalls der Nahversorgung der Individualverkehr erhöhen. Seite 2/3