Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1226113.pdf
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841 kB
Erstellt
23.11.16, 12:00
Aktualisiert
04.05.17, 09:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03517
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB Südwest
SBB Alt-West
Ratsversammlung
08.03.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke im Zuge
der Karl-Heine-Straße über die Weiße Elster - Teilobjekt Brückenbau
Beschlussvorschlag:
1. Der Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke i. Z. der Karl-Heine-Straße über die Weiße Elster wird
realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Ziffer 18 in der zur Zeit gültigen Fassung)
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 4.531.200 € bei einem Stadtanteil von
1.206.117 €.
3. Im PSP-Element „Plagwitzer Brücke“ (7.0001018.700) werden in 2016 1.498.300 € (davon
251.750 € Erm. a. Vorjahr) und in 2018 2.789.700 € bereitgestellt.
4. Im PSP-Element „Brückenplanung“ (7.0000582.700) werden bis 2015 55.700 €, in 2016
83.000 €, in 2017 52.500 € und in 2018 52.000 € bereitgestellt.
5. Die Einzahlungen aus Landeszuweisungen werden im PSP-Element 7.0001018.705 (Sachkonto
68110000) in 2018 mit 3.325.083 € geplant.
6. In der Projektdefinition 7.0001018 wird im Jahr 2017 und 2018 die Aufnahme eines nachträglichen Zweckbindungsvermerkes nach § 19 (1) SächsKomHVO-Doppik bestätigt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2018
3.325.083
7.0001018.705
2016
2018
4.288.000
7.0001018.700
2015
2018
243.200
7.0000582.700
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
ab
Verkehrsfreigabe
447
1.100.54.1.0.01.07
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Sachverhalt
Übersichtsplan
1. Grundlagen
-
Entwurfsplanung Plagwitzer Brücke vom Juli 2016
Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 RBV1774/13 vom 18.09.2013
Fortschreibung Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehr und öffentlicher Raum“ DS00523/14-DS-008 vom 25.02.2015
2. Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation
Das vorhandene Brückenbauwerk wurde 1961 als dreifeldrige "Dauerbehelfsbrücke" auf
vorhandenen Widerlagern und Pfeilern errichtet. Der Überbau besteht aus 6 einzelnen StahlBeton-Verbund-Überbauten, so dass über den Pfeilern Querfugen und in Brückenmitte eine
durchgehende Längsfuge vorhanden sind. Da die vielen Längs- und Querfugen im Überbau
konstruktive Mängel und Fugenmaterialien mit geringer Qualität aufweisen, dringt
Oberflächenwasser ein, das zu großen Schäden an der Stahlbetonplatte und dem
Stahltragwerk geführt hat. Der Beton der Platte ist an vielen Stellen gerissen und abgeplatzt.
Die hohl- bzw. freiliegende Bewehrung ist angerostet. Besonders im Bereich der undichten
Querfugen sind die Endquerträger und Lager stark angerostet. Auch im Straßenbelag sind
Rissbildungen an diesen Stellen zu verzeichnen.
Die Betonplatte besitzt eine geringe Dicke, wodurch die einzelnen Überbauten bei Fahrzeugund Straßenbahnbelastung stark zum Schwingen neigen. Besonders sind die langen
Kragarme im Gehwegbereich zu schwach bemessen und dürfen nicht durch Radlasten
belastet werden. Das Geländer entspricht nicht den heutigen Erfordernissen einer
Absturzsicherung (kein Seil).
Eine stichprobenartige Materialprüfung der Widerlager und Pfeiler mittels Kernbohrung im
November 2013 zeigte einen inhomogenen Aufbau aus unterschiedlichen Materialien. Der
zur Bauzeit wahrscheinlich vorhandene Fugenmörtel ist zu erheblichen Teilen
ausgewaschen. Das Mauerwerk besitzt einen großen Hohlraumgehalt. Eine
Weiterverwendung der Unterbauten ist ausgeschlossen.
Das Bauwerk befindet sich in kritischem Zustand. Die Geschwindigkeit wurde auf 30km/h
reduziert. Die Schäden beeinflussen die Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit. Weitere
Schadensausbreitung und Folgeschäden können nicht ausgeschlossen werden.
Zielstellung
Die Plagwitzer Brücke stellt eine wichtige Ost-West-Verbindung für den Straßenbahn-, Kfz-,
Rad- und Fußgängerverkehr sowie die Führung der Versorgungsleitungen zwischen der
Innenstadt und den Stadtteilen Plagwitz, Lindenau und Grünau dar.
Wegen des schlechten Bauzustandes (Bauzustandsnote 4,0) ist der Ersatzneubau in die
Dringlichkeit 1 eingeordnet.
Die Maßnahme dient der Sicherung der Befahrbarkeit des Straßennetzes. Mit den
Gleisbauarbeiten erfolgt für die Haltestelle Nonnenstraße der Linie 14 die Errichtung
behindertengerechter Haltestellen. Die zu gewährleistenden Feuerwehrzufahrten in der KarlHeine-Straße bedingen eine Anordnung der landwärtigen behindertengerecht ausgebauten
Haltestelle auf der Plagwitzer Brücke.
1
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Baumaßnahme wäre die Beibehaltung des
gegenwärtigen Zustandes mit den benannten verkehrlichen Problemen und baulichen
Mängeln. Verkehrssicherheitsdefizite können nicht allumfassend behoben werden.
Eine weitere Verschlechterung der baulichen Mängel zieht weitere Einschränkungen der
Tragfähigkeit und Befahrbarkeit bis hin zur Sperrung nach sich. Von den Einschränkungen
wird auch der ÖPNV mit der Straßenbahnlinie 14 betroffen.
Außerdem steigt ohne den Bau der Brücke der im Ergebnishaushalt zu erbringende
Instandhaltungsaufwand jährlich weiter an, womit dieser Aufwand immer unwirtschaftlicher
wird. Durch den nicht realisierten Investitionsbedarf und damit die fehlende Investition in das
Anlagenvermögen würde sich das bilanzierte Vermögen der Stadt Leipzig reduzieren.
3. Beschreibung der Maßnahme
Allgemeines
Die Plagwitzer Brücke überquert die Weiße Elster am Übergang der Karl-Heine-Straße in die
Käthe-Kollwitz-Straße mit einem Kreuzungswinkel von 96 gon. Der Überbau ist in einer
Geraden trassiert. Unmittelbar vor und hinter dem Überbau schließen Radien an. Hinter dem
südwestlichen Flügel bindet die Nonnenstraße ein.
Abflussquerschnitt/Zu überquerende Anlagen
Die neue Brücke wird als Einfeldbauwerk als Verbundrahmen ausgeführt. Damit entfallen die
jetzt vorhandenen Pfeiler und es wird das größtmögliche Durchflussprofil realisiert. Die
allgemeine Flussgeometrie der Weißen Elster kann unter dem Bauwerk ohne Einschränkung
durchgeführt werden.
Das wassertouristische Nutzungskonzept für die Leipziger Fließgewässer fordert die
Wiederherstellung der jetzigen Bootsprofilbreite von 11,30 m sowie eine lichte Höhe von
1,90 m. Um dies herzustellen, wurde die Gradiente der Straße angehoben. Die
erforderlichen Schifffahrtszeichen werden außen am Geländer angebracht.
Das Hochwasserschutzziel HQ 150 wird bei 108,00 m ü. NHN mit 1,0 m über dem
Normalwasserstand erreicht.
Gründung
Es wird eine Bohrpfahlgründung vorgesehen. Für den untersuchten Standort der Plagwitzer
Brücke wird der mitteldicht bis dicht gelagerte Flussschotter ab 102,5 m DHHN als tragfähige
Bodenschicht für die Bemessung von Bohrpfählen gemäß der EA-Pfähle eingestuft. Der
Pfahlnenndurchmesser beträgt 1,20 m, der Achsabstand der Pfähle ist mit 1,67 m festgelegt.
Die Pfahllängen betragen 8,0 m ab UK Pfahlkopfbalken.
Gestaltung
Das Brückenbauwerk wird als Verbundrahmen ausgeführt. Der Überbau als
Verbundkonstruktion aus geschweißten Stahlprofilen und einer Fahrbahnplatte aus
Stahlbeton wird biegesteif mit den Stahlbetonwiderlagern zu einem Rahmen verbunden.
Die lichte Weite wird mit ca. 38,00 m so gewählt, dass die Widerlagerflucht in der Linie der
weiterführenden Ufermauern liegt.
2
Mit einer Ausbildung des Überbaus als Rahmenkonstruktion kann eine schlanke
Fahrbahnplatte ausgebildet werden. Die geringe Bauhöhe gestattet die Einhaltung eines
Freibordes von 1,90 m in der Bootsöffnung mit 20 m Breite. Außerhalb des Bootsprofils bis
zu den Widerlagern verringert sich die Freibordhöhe beidseits bis auf 1,00 m.
Als Absturzsicherung dienen ein Füllstabgeländer nach RiZ-ING Gel 4 und ein Schrammbord
mit 15 cm auf der Südseite bzw. ein Haltestellenbord mit 22 cm Bordanschlag auf der
Nordseite.
Querschnittsausbildung
Die neue Brücke bekommt von Nord nach Süd folgenden Querschnitt:
3,00 m Gehweg
1,50 m Radweg
0,50 m Sicherheitsstreifen
3,50 m stadtauswärtige Geradeaus-Fahrspur mit Gleis
3,50 m Linksabbiege-Fahrspur Richtung Nonnenstraße
5,36 m stadteinwärtige Fahrspur mit Gleis
1,85 m Radfahrstreifen
3,00 m Gehweg
22,21 m Gesamtbreite
Brückenentwässerung
Die Entwässerung der Brückenoberfläche erfolgt über das Quer- und Längsgefälle. Die
Oberflächen zwischen den Gleisen werden mit Querneigungen von 2 % ausgeführt. Auf der
Südseite der Brücke werden vor dem Bord ein Randstreifen aus Gussasphalt in Rinnenform
nach RiZ-ING Dicht 3 und vier Brückenabläufe mit Anschlussleitungen an die
Regenwasserkanäle vor und hinter der Brücke für die Abführung des Regenwassers
angeordnet.
Stadtbeleuchtung
Mit der Rückverlegung wird nördlich und südlich je ein Stadtbeleuchtungskabel im
Schutzrohr DN 63 überführt. Die Masten von LVB und Beleuchtung werden, soweit möglich,
kombiniert ausgeführt. Auf der Südwestseite ist ein Mast in das Widerlager integriert. Die
übrigen Maste stehen separat hinter den Widerlagern der Brücke.
Die Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer und der aufgeständerte Behelfsgeh-/
-radweg werden temporär beleuchtet.
Versorgungsleitungen
Die derzeit vorhandenen Versorgungsleitungen werden temporär mit der südlich der
vorhandenen Brücke zu errichtenden Behelfsbrücke für Fußgänger/Radfahrer überführt.
Es sind folgende Kabel und Leitungen rückzuverlegen:
Netz Leipzig, Mittel- und Niederspannung Nordseite 6 Schutzrohre DN 150
Netz Leipzig, Mittelspannung Nordseite 6 Schutzrohre DN 150
Netz Leipzig, Niederspannung Südseite 1 Schutzrohr DN 150
LVB, Bahnstrom Nordseite 6 Schutzrohre DN 110
Netz Leipzig, Gas Hochdruck PN 16 Südseite in Stahlschutzrohr DN 300
Kommunale Wasserwerke Leipzig, Trinkwasser Südseite DN 500 WKG-Rohr
3
Hlkomm-Kabel Südseite 2 Schutzrohre DN 110
Telekom-Kabel Südseite 3 Schutzrohre DN 110
LSA-Kabel Südseite 2 Schutzrohre DN 63
Alle Leitungen und Kabel in Schutzrohren werden im Endzustand zwischen den Stahlträgern
der neuen Brücke abgehangen.
Begrünung
Im Zuge des Ersatzneubaus ist ein starker Kronenrückschnitt an einer alten Stiel-Eiche am
Nordostufer notwendig. Dazu wurde ein Baumgutachten erstellt.
Für die Errichtung der Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer und des aufgeständerten
Rad-/Gehweges auf der Südseite müssen mehrere Bäume, Jungwuchs und Sträucher eines
Gehölzbestandes am Südostufer entfernt werden.
Unmittelbar am Rand der Baustellenflächen im Waldbestand südöstlich der Brücke stehen
etliche Bäume, die ohne entsprechende Schutzmaßnahmen baubedingt im Stamm- und ggf.
Wurzelbereich beeinträchtigt werden könnten. Diese Hochstämme werden mit einer
Polsterung im Stammbereich versehen. Weiterhin müssen Bäume, in deren Wurzelraum die
Baugrube direkt eingreift, mittels Wurzelvorhang auf den Eingriff vorbereitet werden.
Die befristet umzuwandelnde Waldfläche kann sich in weiten Bereichen durch Wiederausschlag der nur auf den Stock gesetzten Gehölze regenerieren, da die Errichtung des
Behelfsrad-/-gehwegs aufgeständert erfolgt. Daneben erfolgt eine Anpflanzung standortgerechter, hartholzauentypischer Bäume und Sträucher - in Absprache mit dem zuständigen
Förster (Stadtforsten Leipzig) vorrangig 5 Winterlinden (Forstware, bis 1,50 m hoch).
Es erfolgen zum Bauende eine Entsiegelung von bislang vollversiegelten Flächen in mindestens 30 cm Mächtigkeit mit Auftrag von Oberboden sowie die Integration der entsiegelten
Flächen und angrenzender Straßenrandbereiche von ca. 60 m² in die Waldfläche.
Im Rahmen der Straßenbaumaßnahme Karl-Heine-Straße werden 6 Straßenbäume der
Pflanzqualität Hochstamm, StU 20-25 cm (davon 3 außerhalb des Plangebietes) neu
angepflanzt.
Verkehrslärm
Es sind keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich, da im Bestand gebaut wird und keine
Erweiterungen erfolgen.
ÖPNV-Anlagen
Mit der neuen Brücke werden die Anlagen der LVB wieder überführt. Die Linksabbiegespur
in die Nonnenstraße wird zwischen stadt- und landwärtigem Gleis angeordnet. Die
stadteinwärtige und stadtauswärtige Fahrspur liegen im Gleisbereich der LVB.
Mit der Baumaßname erfolgt ein behindertengerechter Ausbau der Haltestelle
Nonnenstraße. In stadtauswärtiger Richtung musste die Haltestelle auf der Brücke
angeordnet werden, da die Feuerwehrzufahrt in die Grundstücke sonst nicht gewährleistet
werden könnte. Daher wird die nördliche Kappe als Haltestellenkap mit einem
Haltestellenbord mit einer Bordhöhe von 22 cm ausgebildet.
Belange des Artenschutzes/Schutzgebiete
Das Vorhabensgebiet wird geprägt durch das Fließgewässer Weiße Elster, dessen
Uferbereiche sowie die angrenzenden Parks Clara-Zetkin-Park und Klingerhain mit teils
4
altem Baumbestand. Direkt nordwestlich der Brücke steht eine als Naturdenkmal
ausgewiesene Sumpfzypresse (Nr. 123), sowie etwa 40 m südwestlich der Brücke ein
weiblicher Ginkgo (Nd Nr. 30). Die Klinger-Villa am Nordwestufer ist von einem englischen
Landschaftspark umgeben. Unmittelbar nordöstlich der Brücke wird das Biotop 70050.M
(Wiese Klingerhain/magere Frischwiese) von der Wegeverlegung betroffen. Der Bereich
südöstlich der Brücke ist eine höhlenreiche Altholzinsel.
Der Eingriffsbereich des Vorhabens liegt im Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) DE4639-451 Leipziger Auwald und im Europäischen FFH-Gebiet DE-4639-301 Leipziger
Auensystem.
Es wurden Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
Erheblichkeitsabschätzung und FFH-Vorprüfung gemäß FFH-Richtlinie erstellt.
Durch das Bauvorhaben werden baubedingt auf der Südseite die Herstellung und temporäre
Nutzung einer Baustellenzufahrt zur Brücke und die Errichtung einer temporären
Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer sowie ein aufgeständerter Behelfsgeh-/-radweg
von 2,50 m Breite inkl. Unterbringung von Leitungen erforderlich. Letztere Lösung wurde
gewählt, um ohne Böschungen und weitgehend ohne Bodenkontakt Eingriffe in den Boden
zu minimieren. Alternative Wegeführungen wurden geprüft und wegen noch größerer
Eingriffe verworfen. Lage und Führung wurden bei mehreren Begehungsterminen
abgestimmt und festgelegt. Vitale, mittelalte Bäume (z. B. Linden) und Höhlenbäume werden
weitgehend geschont und die Baum-Kulisse entlang der Käthe-Kollwitz-Straße weitgehend
erhalten. Insgesamt sind 700 m² Waldfläche von der temporären Inanspruchnahme und
somit der befristeten Waldumwandlung betroffen.
Mit der Baustellenzufahrt von ca. 320 m² erfolgen Bodenabtrag sowie -überlagerungen, die
nicht vermieden werden können. Die Bodenverdichtung kann durch technische Maßnahmen
minimiert werden. Eine Wiederherstellung erfolgt nach Beendigung der Baumaßnahme.
Als Ausgleich für entfallende Höhlen werden zwei Fledermauskästen (Baumhöhlen
imitierende Sommerquartiere) sowie acht Nistkästen für Kohlmeise, Blaumeise und Star an
Gehölzen außerhalb des Baufeldes im südlich des Plangebietes gelegenen Waldbestand
sowie vier Spaltenquartiere unterschiedlicher Größe (für unterschiedliche Fledermausarten
geeignet) und zwei spezielle Nischenbrüterkästen (Brutvögel) am neuen Brückenbauwerk
angebracht. Am südwestlichen Flügel (Stützwanderhöhung Nonnenstraße) werden
4 Fledermaussteine in die Verblendung eingebaut. An der südöstlichen Flügelwand werden
2 Nistplätze für die Bachstelze angebracht.
Die nordöstliche Wegeanbindung mit Eingriff in den denkmalgeschützten Park und das
Biotop 70050.M wird im Rahmen der Straßenplanung bearbeitet und abgestimmt.
Altlasten
Im Untersuchungsgebiet wurden bei den Felduntersuchungen keine Hinweise auf Altlasten
festgestellt und es sind auch keine Altlastenverdachtsflächen bei der Bodenschutzbehörde
registriert.
Die Abbruchmaterialien werden abfallrechtlich entsprechend den Untersuchungsergebnissen
nach LAGA bzw. Verwertungsklassen einer Verwertung zugeführt.
Archäologie
Archäologische Grabungen sind nicht erforderlich, da nicht bekannt oder zu vermuten ist,
dass sich im Bereich der Baugruben für den Ersatzneubau der Brücke Kulturdenkmale
5
befinden, da der Baugrund durch die Errichtung der Vorgängerbrücke bereits aufgegraben
und verändert worden ist.
Kampfmittel
Der Baustandort befindet sich in einem munitionsverseuchten Gebiet, in dem es bereits zu
Kampfmittelfunden kam. Auch die Weiße Elster wird als kampfmittelverseuchtes Gewässer
eingestuft. Eine Kampfmittelbelastung kann nicht ausgeschlossen werden.
Daher werden die Flächen des Baubereiches mit Radar abgesucht, sämtlicher Aushub
visuell beobachtet und sämtliche Bohrpfähle und Verbauten vorsondiert.
4. Finanzierung
Grundlagen (Gemäß Kostenberechnung nach AKS vom 08.11.2016)
Die vorgelegte Kostenberechnung wurde von der Verwaltung geprüft und als ortsüblich
auskömmlich anerkannt.
Gesamtkosten (Brutto): 4.531.200 €
Für den unmittelbar an das Baufeld anschließenden Straßenbau Karl-Heine-Straße
einschließlich erforderlicher Änderungen an den LSA Klingerweg und Ferdinand-LassalleStraße wird ein separater Baubeschluss eingebracht.
Fördermittel:
Für die Maßnahme werden Fördermittel nach der Richtlinie des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und
Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) beim Landesamt für
Straßenbau- und Verkehr (LaSuV) Leipzig beantragt. Bei der Einnahme von Fördermitteln
kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das
LaSuV nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich
der Stadtanteil erhöhen.
Kostenteilung
Eine Kostenteilung mit den Versorgungsunternehmen und den LVB erfolgt gemäß den
entsprechenden Koordinierungsverträgen.
Ausgaben/Einnahmen
in €
Auszahlung Baumaßnahme
7.0001018.700 (Bau)
davon Plan
davon Erm. Vorjahr
Gesamt
4.531.200
bis 2015
55.700
Jahr 2016
1.581.300
Jahr 2017
52.500
Jahr 2018
2.841.700
0
0
1.246.550
251.750
0
0
2.789.700
0
55.700
0
83.000
0
52.500
0
52.000
0
4.288.000
7.0000582.700 (Planung)
davon Plan
davon Erm. Vorjahr
243.200
Zuwendungsfähige Kosten
3.888.986
6
Einnahme Fördermittel (90/95%)
7.00001018.705 Einzahlung
Stadtanteil
3.325.083
1.206.117
55.700
0
0
3.325.083
1.581.300
52.500
-483.383
Verpflichtungsermächtigung
(VE)
2.789.700
VE wirksam in
2.789.700
Folgekosten
Es ergeben sich folgende zusätzliche Folgekosten pro Jahr:
Bezeichnung PSP-Element
Kosten/Einheit Beschreibung Kosten pro Jahr
und Jahr
in Euro
Brückenbau- 1.100.54.1.0.01.07 0,5 % von
Unterhaltung 0,5 % von (907 m² –
werk
Bausumme
667m²) x 3.725 = 447
Hier nicht erfasste Folgekosten für Straße, Beleuchtung, Straßenbäume usw. werden im
Bau- und Finanzierungsbeschluss Straße erfasst.
5. Grunderwerb
Es fallen nur Entschädigungen von 2.500 € für vorübergehend in Anspruch zu nehmende
Flächen und Gestattungen an. Die Entschädigungen werden über die Maßnahme finanziert
und sind in den Gesamtkosten von 4.531.200 €enthalten. Grunderwerb ist nicht erforderlich.
6. Kinderfreundlichkeit
Mit dem Einbau einer Querungshilfe, Bordabsenkungen, behindertengerechten Haltestellen
und der Erneuerung der Beläge im Rahmen des Brücken- und Straßenbaus insgesamt
werden die verkehrlichen Bedingungen für alle Fußgänger, insbesondere für
mobilitätseingeschränkte Personen, Personen mit Kinderwagen und Kleinkindern,
Schulkinder usw. verbessert. Die Sicherheit erhöht sich.
7. Barrierefreiheit
siehe Erläuterungen zu Pkt. 6
8. Bauzeit und Umleitungsführung
Parallel zum Brückenbau erfolgt im Jahr 2018 der Straßenbau in der Karl-Heine-Straße, für
den ein gesonderter Baubeschluss aufgestellt wird. Da die Baustellen unmittelbar
ineinandergreifen, werden die Bauabläufe koordiniert und ein gemeinsames Bauende im
Dezember 2018 festgeschrieben.
Ein Baubeginn mit Sperrung der Karl-Heine-Straße ist wegen der Baumaßnahme der
Brückenerneuerung der Brücke über die Kleine Luppe als Grundstückszufahrt der KarlHeine-Straße 22b erst ab 11.09.2017 mit deren Fertigstellung möglich, da für die Feuerwehr
die Karl-Heine-Straße als Zufahrt benötigt wird.
7
Parallel erfolgende Baumaßnahmen im Stadtgebiet werden koordiniert.
Folgende Bauphasen sind vorgesehen:
Einrichtung der Umleitung/Sperrung
Bau der Behelfsbrücke und des Behelfsgehweg/-radweges
Leitungsumverlegung
Rückbau Überbau durch Trennen und Herausheben der Segmente mit Turmdrehkran
Abbruch der Widerlager und Pfeiler mit Geräten für Unterwassereinsatz über
Baugrubenzufahrt und befahrbare Plattform
Herstellen einer umspundeten Baugrube mit Unterwasserbetonsohle
Herstellen Bohrpfähle durch verrohrtes Bohren
Herstellen Pfahlkopfplatte und Widerlager
Montage der Stahlverbundträger mit Turmdrehkran
Komplettierung Überbau
Leitungsrückverlegung
Gleis- und Straßenbau
Fahrleitungsbau
Restarbeiten
Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der Karl-Heine-Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
durchgeführt. Die Ein- und Ausfahrt Nonnenstraße wird ebenfalls gesperrt.
Hinweise zur Vollsperrung der Brücke werden mittels LED-Tafeln 14 Tage vor und 14 Tage
nach Inkrafttreten der Sperrung an den Einfallstraße ins westliche und nördliche Stadtgebiet
angezeigt. Zusätzliche Hinweistafeln (Plantafeln) sind im Bereich des Innenstadtrings, des
Bereichs Zentrum West sowie den Zufahrten zur Antonienstraße vorgesehen, um
Verkehrsströme weiträumig von dem Gebiet der Karl-Heine-Straße abzulenken.
Die großräumige Umleitung – speziell zu den Fernverkehrszielen – erfolgt in sowohl in stadtals auch in landwärtige Richtung über den Straßenzug Schleußiger Weg – Rödelstraße –
Antonienstraße. Lediglich der Quell- und Zielverkehr in und aus Richtung Schleußig und
Plagwitz soll über den Klingerweg geführt werden. Die großräumige Umleitungsführung
beginnt von Westen kommend in der Karl-Heine-Straße an der Gießerstraße bzw. an der
Erich-Zeigner-Allee – von Osten kommend in der Käthe-Kollwitz-Straße Höhe
Marschnerstraße.
Die Straßenbahn der LVB-Linie 14 wird über Felsenkeller, Straßenbahnhof Angerbrücke und
Jahnallee (und umgekehrt) umgeleitet. Die Straßenbahnlinien 1 und 2 und die
Nachtbuslinien N1 und N3, die über den Klingerweg in und aus Richtung Könneritzstraße
verkehren, sind von den Baumaßnahmen und Verkehrsraumeinschränkungen nicht
betroffen.
Für Fußgänger und Radfahrer wird südlich der Plagwitzer Brücke eine behindertengerechte
stützenfreie 2,50 m breite Behelfsbrücke errichtet, deren Fortführung ein ebenfalls 2,50 m
breiter aufgeständerter Behelfsgehweg/-radweg bildet. Temporär benötigte Kabel und
Leitungen werden unter der Behelfsbrücke bzw. dem aufgeständerten Behelfsgehweg/radweg abgehangen.
Der Bootsverkehr auf der Weißen Elster wird unter Einsatz eines Schutzgerüstes ermöglicht
und muss nur kurzeitig gesperrt werden.
Die Bauzeit beträgt 16 Monate.
8
Folgender Grobablauf ist geplant:
Submission:
Vergabegremium:
Zuschlagerteilung
Baubeginn
Bauende
16.06.2017
13.07.2017
10.08.2017
11.09.2017
20.12.2018
9. Sonstiges
Vor Beginn der Baumaßnahme erfolgen Presseinformationen und Anliegerinformationen.
9
10
2
20
1b
1a