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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1238318.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
02.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:50

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. WA-03302-NF-02-VSP-1 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Nordost FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 08.02.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Sicherung der gastronomischen Versorgung im Bereich Naturbad Nordost Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung X Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Der OBM wird beauftragt, die Grundstücksteilfläche des Flurstücks 153/8 der Gemarkung Thekla, gelegen in der Theklaer Straße 111, welche mit dem Objekt „Gaststätte Naturbad Nordost“ bebaut ist, zweckgebunden als gastronomische Einrichtung zu vermarkten. 2. Der OBM wird beauftragt, den Mietvertrag mit dem aktuellen Betreiber der gastronomischen Einrichtung „Gaststätte Naturbad Nordost“, sofern möglich, jeweils befristet für 6 Monate zu verlängern, bis das Objekt wirksam vermarktet wurde. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Begründung: Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Mieter des städtischen Objektes Gaststätte „Seeterrasse“ am 15.05.1992 fiel der See und seine Uferzonen noch als offizielles „Naturbad Nordost“ in das Aufgabenfeld des damaligen Sport- und Bäderamtes. Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der kommunalen Freibäder und Schwimmhallen in die Sportbäder Leipzig GmbH im Jahr 2004 (RBIII-1662/04) wurde u.a. die Umwidmung des Naturbades Bagger in einen Landschaftssee festgelegt. Das Objekt Gaststätte verblieb in der Verwaltung des Sport- und Bäderamtes (Amtes für Sport). Inzwischen liegt ein Verschleiß an Gebäude, Ausstattung und Medienanbindung vor, der eine weitere Betreibung als Gaststätte ohne Investitionen nicht mehr rechtfertigt bzw. zulässt. Eine grundlegende komplexe Sanierung des gesamtes Objektes, einschließlich der Medienanbindungen, ist dringend erforderlich. Aktuelle Kamerabefahrungen haben undichte Stellen in der Jahrzehnte alten, 250 Meter langen, erdverlegten Abwasserleitung nachgewiesen. Somit besteht Gefahr, dass fäkalienhaltiges Wasser, gemischt mit Fetten, ins Erdreich dringt. Eine punktuelle Reparatur der Leitung birgt ein hohes operatives Risiko im technischen wie im finanziellen Sinne. Deshalb ist eine grundhafte Sanierung eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Nutzung des Objektes als gastronomischer Betrieb. Mittel für diesen Zweck und in dieser Höhe sind im Haushalt des Amtes für Sport nicht vorhanden. Aktuell ist für die Objektsanierung von einem Mindestbedarf in Höhe von 280.000 EUR auszugehen (Elektrik, Wasserleitungen, Fettabscheider ca. 130.000 EUR; Abwasserleitung bis zur Anbindung in Hauptkanal ca. 150.000 EUR). Das Amt für Sport hat gemäß Aufgabengliederungsplan und Fachplanung (Sportprogramm 2024 - VI-DS-02503) die Priorität, geplante Haushaltsmittel in der Position „baulich-technischer Unterhalt“ für dringend erforderliche Sanierungen kommunaler Sportstätten und nicht für Gaststätten einzusetzen. Weil aber die Gaststätte „Seeterrasse“ zur Beliebtheit des Erholungsgebietes beiträgt, sollte zeitnah damit begonnen werden – unabhängig vom Betreiberkonzept für das Naturbad Nordost – eine dauerhafte Nutzung des Objektes mit geeigneten Vermarktungsmaßnahmen sicher zu stellen. Deshalb wird das Objekt unmittelbar nach der Beschlussfassung und einschließlich aller Verträge und Einnahmen dem Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig übertragen, um erfolgreich die zweckgebundene Vermarktung des Objektes als gastronomische Einrichtung durchzuführen (Kauf oder Erbpacht). Die Sanierungslast kann im Kaufpreis bzw. Erbbaurechtszins berücksichtigt werden. In der Übergangszeit wird der Mietvertrag befristet verlängert. Die Möglichkeit der Vertragsverlängerung hängt zum einen von der Bereitschaft des aktuellen Betreibers sowie vom baulichen Zustand des Objektes, insbesondere der nachhaltigen Geeignetheit für die derzeitige Nutzung ab. Sofern eventuelle öffentlich-rechtliche Auflagen zur Gewährleistung der derzeitigen Nutzung vor Vertragsverlängerung zu erfüllen sind, wird dies umfangreiche finanzielle Auswirkungen für die Stadt Leipzig haben. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im städtischen Haushalt hierfür keine Haushaltsmittel geplant sind.