Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1238318.pdf
Größe
78 kB
Erstellt
02.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. WA-03302-NF-02-VSP-1
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Nordost
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
08.02.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Sicherung der gastronomischen Versorgung im Bereich Naturbad Nordost
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
X Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1.
Der OBM wird beauftragt, die Grundstücksteilfläche des Flurstücks 153/8 der Gemarkung
Thekla, gelegen in der Theklaer Straße 111, welche mit dem Objekt „Gaststätte Naturbad
Nordost“ bebaut ist, zweckgebunden als gastronomische Einrichtung zu vermarkten.
2.
Der OBM wird beauftragt, den Mietvertrag mit dem aktuellen Betreiber der gastronomischen
Einrichtung „Gaststätte Naturbad Nordost“, sofern möglich, jeweils befristet für 6 Monate zu
verlängern, bis das Objekt wirksam vermarktet wurde.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Begründung:
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Mieter des städtischen Objektes Gaststätte
„Seeterrasse“ am 15.05.1992 fiel der See und seine Uferzonen noch als offizielles „Naturbad
Nordost“ in das Aufgabenfeld des damaligen Sport- und Bäderamtes.
Im Zusammenhang mit der Ausgliederung der kommunalen Freibäder und Schwimmhallen in die
Sportbäder Leipzig GmbH im Jahr 2004 (RBIII-1662/04) wurde u.a. die Umwidmung des Naturbades
Bagger in einen Landschaftssee festgelegt. Das Objekt Gaststätte verblieb in der Verwaltung des
Sport- und Bäderamtes (Amtes für Sport).
Inzwischen liegt ein Verschleiß an Gebäude, Ausstattung und Medienanbindung vor, der eine
weitere Betreibung als Gaststätte ohne Investitionen nicht mehr rechtfertigt bzw. zulässt. Eine
grundlegende komplexe Sanierung des gesamtes Objektes, einschließlich der Medienanbindungen,
ist dringend erforderlich. Aktuelle Kamerabefahrungen haben undichte Stellen in der Jahrzehnte
alten, 250 Meter langen, erdverlegten Abwasserleitung nachgewiesen. Somit besteht Gefahr, dass
fäkalienhaltiges Wasser, gemischt mit Fetten, ins Erdreich dringt. Eine punktuelle Reparatur der
Leitung birgt ein hohes operatives Risiko im technischen wie im finanziellen Sinne. Deshalb ist eine
grundhafte Sanierung eine der wesentlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Nutzung des
Objektes als gastronomischer Betrieb.
Mittel für diesen Zweck und in dieser Höhe sind im Haushalt des Amtes für Sport nicht vorhanden.
Aktuell ist für die Objektsanierung von einem Mindestbedarf in Höhe von 280.000 EUR auszugehen
(Elektrik, Wasserleitungen, Fettabscheider ca. 130.000 EUR; Abwasserleitung bis zur Anbindung in
Hauptkanal ca. 150.000 EUR). Das Amt für Sport hat gemäß Aufgabengliederungsplan und
Fachplanung (Sportprogramm 2024 - VI-DS-02503) die Priorität, geplante Haushaltsmittel in der
Position „baulich-technischer Unterhalt“ für dringend erforderliche Sanierungen kommunaler
Sportstätten und nicht für Gaststätten einzusetzen.
Weil aber die Gaststätte „Seeterrasse“ zur Beliebtheit des Erholungsgebietes beiträgt, sollte zeitnah
damit begonnen werden – unabhängig vom Betreiberkonzept für das Naturbad Nordost – eine
dauerhafte Nutzung des Objektes mit geeigneten Vermarktungsmaßnahmen sicher zu stellen.
Deshalb wird das Objekt unmittelbar nach der Beschlussfassung und einschließlich aller Verträge
und Einnahmen dem Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig übertragen, um erfolgreich die
zweckgebundene Vermarktung des Objektes als gastronomische Einrichtung durchzuführen (Kauf
oder Erbpacht). Die Sanierungslast kann im Kaufpreis bzw. Erbbaurechtszins berücksichtigt werden.
In der Übergangszeit wird der Mietvertrag befristet verlängert.
Die Möglichkeit der Vertragsverlängerung hängt zum einen von der Bereitschaft des aktuellen
Betreibers sowie vom baulichen Zustand des Objektes, insbesondere der nachhaltigen Geeignetheit
für die derzeitige Nutzung ab. Sofern eventuelle öffentlich-rechtliche Auflagen zur Gewährleistung
der derzeitigen Nutzung vor Vertragsverlängerung zu erfüllen sind, wird dies umfangreiche
finanzielle Auswirkungen für die Stadt Leipzig haben. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass im
städtischen Haushalt hierfür keine Haushaltsmittel geplant sind.