Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1247167.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
27.01.17, 12:00
Aktualisiert
05.07.18, 12:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03769
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Ratsversammlung
Termin
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Gabelmann, Ute Elisabeth
Betreff
Stadtwerke Leipzig in der Verantwortung als Grundversorger
Sachverhalt:
Die Stadtwerke Leipzig sind ein Unternehmen der Stadt Leipzig. Als sogenannter Grundversorger versorgen
die Stadtwerke Leipzig auch und gerade jene Haushalte mit Strom, welche von anderen Unternehmen als
Kunden abgelehnt werden (z.B. aufgrund Zahlungsausfalls oder Schufa-Eintrags). Es ist diesen finanziell
schwachen Haushalten daher sowieso schon nur eingeschränkt möglich, auf ihre Stromkosten aktiv Einfluß zu
nehmen (vorausgesetzt, sämtliche Einsparungsmöglichkeiten durch Stromsparen wurden bereits
ausgeschöpft). Sie sind gezwungen, die Preispolitik des Grundversorgers hinzunehmen.
Ich frage daher an:
1.
Ist es zutreffend, daß Haushalten, welche aufgrund finanzieller Schwierigkeiten eine Ratenzahlung für
eine Stromrechnung begehren, folgende Bedingungen gestellt werden:
– die Ratenzahlung ist an eine Anzahlung von mindestens 40% des Gesamtbetrages gebunden
– die Laufzeit beträgt maximal sieben Monate
– zusätzlich wird ein Entgelt für den Abschluß und die Durchführung einer Ratenzahlungsvereinbarung
in Höhe von 22 Euro erhoben
– die Hauptforderung bei Abschluß der Vereinbarung wird mit fünf Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz verzinst
– bevor eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen werden kann, müssen bereits fällige
Abschläge ausgeglichen sein
Ist es ferner zutreffend, daß Haushalte, welche den Stadtwerken Rechnungsbeträge schulden, nicht in
einen günstigeren Tarif (z.B. Bestpreis) bei den Stadtwerken wechseln können?
Sollten oben genannte Informationen zutreffen, frage ich weiter an:
2. Wie nehmen die Stadtwerke Leipzig als Grundversorger der Stadt Leipzig und ihrer Einwohner ihre
soziale Verantwortung wahr?