Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1247087.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
27.01.17, 12:00
Aktualisiert
08.02.17, 19:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-03766
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Lehmann, Jens
Betreff
Seniorenwohnanlage Amalie
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zum Thema Seniorenwohnanlage Amalie möchte ich aus aktuellem Anlass folgende Fragen stellen:
1. Waren in letzter Zeit auf Betreiben der Landesdirektion Gespräche zwischen Landesdirektion,
dem Betreiber und der Stadt Leipzig zu diesem Thema geplant?
2. Ist es richtig, dass die Vertreter der Stadt Leipzig einem solchen Termin trotz Zusage fern
geblieben sind? Wenn ja, welche Gründe werden angeführt?
3. Welche Rechtsauffassung vertritt die Landesdirektion?
4. Wer trägt die politische und finanzielle Verantwortung bei einer gerichtlichen Niederlage der Stadt
Leipzig?
5. Welche, „das Gewerbe einschränkenden Schutzansprüche“, ergeben sich Ihrer Auffassung nach
durch eine Seniorenwohnanlage in einem Mischgebiet?
6. Sie werfen dem Betreiber in einem mir vorliegendem Brief vor, sich nicht an die Vereinbarung zu
halten, nur noch als Boardingnutzung neu zu vermieten. Boardingnutzung ist laut Definition aber
nicht, wie von Ihnen beschrieben, ausschließlich „beruflich bedingtes, kurzzeitiges Wohnen“. Es
steht also allen Personengruppen offen. Vollzieht die Stadt Leipzig hier nicht
Altersdiskriminierung, indem sie in einem öffentlich zugänglichen Schreiben allen „älteren“
Bewohnern dieses Recht abspricht?
7. Da es sich laut o.g. Brief in der herausgegebenen Broschüre nicht um eine Werbung, sondern um
eine offizielle Information der Stadt Leipzig handelt, frage ich Sie, warum die Bürger wissentlich,
trotz gegenteiliger Rechtsauffassung und anschließender Nutzungsuntersagung, Ihrerseits falsch
informiert wurden?