Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1236408.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
14.12.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03519-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
24.01.2017
Bestätigung
FA Wirtschaft und Arbeit
31.01.2017
Vorberatung
FA Umwelt und Ordnung
07.02.2017
Vorberatung
FA Allgemeine Verwaltung
07.02.2017
Vorberatung
Jugendbeirat
02.03.2017
Anhörung
Ratsversammlung
08.03.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Einwegbechern Einhalt gebieten – Leipzig auf den Mehrweg bringen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Die Stadt Leipzig begrüßt und unterstützt private Dienstleister und Unternehmen bei ihren Initiativen
zur Vermeidung von Einwegbechern. Die Stadt Leipzig verpflichtet sich, funktionierende und
nachhaltige Projektideen zur Abfallvermeidung von externen Stellen auf die Möglichkeit zur
Förderung zu überprüfen und gegebenenfalls für maximal ein Jahr anteilig zu unterstützen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Begründung:
Die Intention des Antrages wird grundsätzlich von der Stadt Leipzig unterstützt. Es ist aber nicht
Aufgabe der Stadt Leipzig, ein weltweit etabliertes Verpackungsbehältnis für heiße Getränke zu
reglementieren oder einzuschränken. Hier bedarf es, insbesondere aus wirtschaftspolitischen
Gründen, bundeseinheitlicher Reglungen.
Unabhängig davon ist die Stadt Leipzig aber gern bereit, funktionierende und nachhaltige Projekte
zur Abfallvermeidung zu prüfen und diese gegebenenfalls anteilig zu unterstützen.
Für Maßnahmen und Vorhaben in Projekten, die umwelt-, bildungs-, oder gesundheitspolitischen
Zwecken, dem Naturschutz oder der Heimatpflege dienen, gewährt die Stadt Leipzig, unter
Umständen Zuwendungen auf Grundlage der Rahmenrichtlinie für die Vergabe von Zuwendungen
der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen. Zuwendungen können jedoch
nur im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel und nur für im Interesse der Stadt liegende
Zwecke bereitgestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht
nicht.
Innerhalb der Verwaltung ist das Problem mit dem zunehmenden Abfallaufkommen im
Zusammenhang mit Einwegbechern seit längeren bekannt. Eine von der Stadt Leipzig im Jahr 2015
durchgeführte Abfrage von Händlern im Leipziger Stadtzentrum zum Sachverhalt „Vermeidung von
Einwegbrechern“ hat ergeben, dass diese auf eine bundeseinheitliche Regelung bzw. eine bindende
Gesetzgebung warten. Eigene Initiativen bzw. nur von der Stadt Leipzig beschlossene Maßnahmen
werden mehrheitlich abgelehnt.
Gleichfalls wurden die im Antrag benannten Beispiele sowie die der Stadt Leipzig bekannten
Initiativen zum Thema „Einwegbecher“ anderer Kommunen (z. B.: Freiburg, Hamburg, Rosenheim)
untersucht und eine Umsetzung in Leipzig geprüft.
Die meisten Kampagnen beruhen auf privaten Initiativen ohne kommunale Förderung und befinden
sich in einer Anlauf- bzw. Testphase. Aussagen über deren Erfolg, die Nachhaltigkeit und die
Akzeptanz der Initiativen bei der Bevölkerung sind noch nicht im aussagefähigen Maß vorhanden.
Das von der Stadt Freiburg gestartet Mehrwegsystem „Freiburg-Cup“ ist ebenfalls ein Pilotprojekt,
welches auf ein Jahr angelegt ist und mit mittlerweile über 20.000 € (Eigenmittel) der Stadt Freiburg
unterstützt wird. Von der Stadt Freiburg werden nach Ablauf des Testjahres die Maßnahmen geprüft
und anhand der gesammelten Erfahrungen das weitere Vorgehen entschieden. Geplant ist die
Anschubfinanzierung der Stadt Freiburg, die den Kauf und die kostenlose Bereitstellung der
Mehrwegbecher beinhaltet, zukünftig auf private Akteure zu übertragen.
Das von der Stadt Freiburg initiierte Verfahren zur Abfallvermeidung ist für die Stadt Leipzig nur mit
einem erheblichen Mehraufwand an Ressourcen bedingt umsetzbar, zumal die in 2015 vom
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport durchgeführte Abfrage der Leipziger Händlerschaft im Zentrum
eine grundlegend ablehnende Haltung zu möglichen Initiativen der Stadt Leipzig ergeben hat. Für
eine wachsende Großstadt wie Leipzig ist die Vermeidung zusätzlichen Abfallaufkommens ein
wichtiges Anliegen. Für eine freiwillige Initiative bedarf es allerdings unter anderem des Willens und
des Verständnisses der betroffenen Unternehmen und eines Grundverständnisses der Bürgerschaft.
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