Daten
Kommune
Leipzig
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1245679.pdf
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277 kB
Erstellt
24.01.17, 12:00
Aktualisiert
22.02.17, 18:53
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Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03446-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Sport
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Kultur
FA Finanzen
Ratsversammlung
08.02.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig - Bewertung, Förderung, Akquise und
Durchführung
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig setzt sich das Ziel, zur Erreichung der im INSEK formulierten strategischen
Ziele der Kommunalpolitik Großveranstaltungen aktiv zu akquirieren sowie vorbehaltlich der
Haushaltssituation nach besten Kräften zu fördern.
2. Der Stadtrat beschließt die Kriterien und das Abwicklungsmuster bei der Bewerbung um
Großveranstaltungen (vgl. Anlage 1) per Einzelfallentscheidung in Anwendung der
Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende
Stellen (vgl. Anlage 2).
3. Der Beschluss des Oberbürgermeisters zur Struktur der die Entscheidungen vorbereitenden
Gremien vom 20.12.2016 (vgl. Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Großveranstaltungen - Begriff, Potenziale, Typen, Kriterien
Begriff und Bedeutung von Großveranstaltungen, Beispiele
Leipzig ist eine Stadt im Wachstum – geprägt von Zuzug, prosperierender Wirtschaft,
Innovationen, einer reichen geschichtlichen Tradition und mit einer Ausstrahlung weit über die
Stadtgrenzen hinaus.
Kulturelle Großereignisse wie die Buchmesse, das Bachfest oder das Wave-Gotik-Treffen erreichen
eine hohe Strahlkraft. Kleinere Veranstaltungen wie Stadtteilfeste haben einen starken Rückhalt in
der Bürgerschaft und werden von dieser gelebt. Die Stadt mit ihrer über tausendjährigen Geschichte
kann bei ihrer Selbstvermarktung auf einen Ruf als Musikstadt von europäischem Rang, als Messeund Reformationsstadt mit langer Tradition, als Stadt des Buches, aber auch des Sports
zurückgreifen. Die Friedlichen Revolution von 1989 steht als Synonym für die lebendige Bürgerstadt
der Vielfalt und Toleranz. Diese markanten Eckpfeiler des Selbst- und Außenbildes bedürfen der
stetigen Pflege, wozu regelmäßige Großveranstaltungen von überregionaler Bedeutung optimal
geeignet sind.
Es muss gelingen, den Bürgern und ihren Gästen die Attraktivität und die weltoffene Ausstrahlung
Leipzigs aus ganz verschiedenen Blickwinkeln zu präsentieren. Die touristischen Eckdaten belegen
immer wieder einen zuverlässigen Effekt: Ein hoher Prozentsatz derer, die aus einem speziellen
Anlass zum ersten Mal die Stadt besuchten, kommt privat als Städte- oder Veranstaltungstourist
wieder. Diese natürliche Anziehungskraft verhilft einmaligen Leuchtturm-Veranstaltungen zu
Nachhaltigkeit, auch für künftige Besucherbilanzen.
Die entsprechend der vielfältigen Facetten und Entwicklungsziele einer lebendigen Großstadt
relevanten Großveranstaltungen umfassen ein breites inhaltliches Feld im Kultur-, Sport- und
Freizeitbereich; sie schließen das Messe- und Kongressgeschäft ein und sind auf verschiedensten
Ebenen der Stadtgesellschaft angesiedelt. Die Organisationsstrukturen bzw. die juristische
Aufstellung der veranstaltenden Partner reichen von großen Institutionen oder Verbänden bis zu
Privatpersonen oder -gesellschaften. Sie unterscheiden sich hinsichtlich des primären Zweck des
Veranstalters, ihrer zeitlichen und ökonomischen Dimension, in ihrer Ausstrahlung nach außen und
innen. In der Leipziger Praxis werden einmalige Veranstaltungen ebenso erfasst wie
Veranstaltungsserien mit Festivalcharakter bis hin zu ganzen Festjahren.
Oft durchdringen sich verschiedene Formen, so ist etwa die Leipziger Buchmesse nicht nur
kommerzielle Messe, sondern auch kulturelle Großveranstaltung.
Der Stadtrat entschied in den vergangenen Jahren beispielsweise über die Unterstützung und
Durchführung folgender Großveranstaltungen, bzw. er wird noch entscheiden:
► Jubiläum 800 Jahre THOMANA
► Jubiläum 200. Geburtstag Richard Wagner
► World Skills Berufeweltmeisterschaft
► 25. Jahre friedliche Revolution – Lichtfest
► 1000 Jahre Ersterwähnung Leipzigs
► 100. Deutscher Katholikentag
► RoboCup Leipzig
► Kirchentag auf dem Weg
► Jubiläum 500 Jahre Reformation
► 275 Jahre Gewandhausorchester
► 500 Jahre Leipziger Disputation
► Festival Theater der Welt
► 100. Todestag Max Klinger
► Deutsches Chorfest
► Deutsches Turnfest
2012
2013
2013
2014
2015
2016
2016
2017
2017
2018
2019
2020
2020
2020
2021
DS V/1044
DS V/1172
RBV-535/10
DS V/3382
DS V/3950
DS V/3795
VI-DS-01551
VI-DS-01881
VI-DS-02735
ausstehend
ausstehend
ausstehend
ausstehend
ausstehend
VI-DS-03227
Diese Aufzählung verdeutlicht, dass hier weitgehend unterschiedliche inhaltliche und organitorische
Ansätze, folglich auch spezielle Kriterien der Bewertung einzelner Großveranstaltungen vorliegen. In
der Praxis sind mehrere starke Akteure in der Akquise und Betreuung von Großveranstaltungen
aktiv. Seitens der Stadt sind die Dezernate Kultur, Umwelt/Ordnung/Sport sowie Wirtschaft und
Arbeit zu nennen. Daneben sind vor allem die Leipziger Messe Gesellschaft mbH sowie die Leipzig
Tourismus-Marketing GmbH (Kongressplattform do-it-at-leipzig.de) aktiv.
Die von nationalen/internationalen Fachverbänden in der Stadt Leipzig ausgerichteten
sportartbezogenen Meisterschaften sind nicht Gegenstand des vorgeschlagenen Strukturvorgehens.
Das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport bzw. das Amt für Sport arbeitet jedoch in den
vorgeschlagenen Strukturen kontinuierlich mit und sichert den frühzeitigen Informationstransfer bzw.
die Koordination zur optionellen Bewerbung um Fachveranstaltungen.
Über jede Bewerbung für die Ausrichtung einer Großveranstaltung ist der zuständige
Fachausschuss des Stadtrates zu informieren.
Bei der Akquise bzw. Durchführung von Großveranstaltungen müssen folgende Fragen im
Mittelpunkt stehen:
1. Welche Großveranstaltungen sind aus welchen Imagegründen und anderen Entwicklungszielen
für die Stadt von Bedeutung (vgl. Anlage 1)?
2. Was sind die ökonomischen Eckdaten zur Berechnung der Rentabilität für die Stadt
(vgl. Anlage 1)?
3. Nach welchem Prozedere und von welchen Akteuren werden Großveranstaltungen akquiriert,
geplant, durchgeführt und abgerechnet?
4. In welcher Phase entscheidet der Stadtrat?
5. Wie kann ein effizientes Informations- und Entscheidungsmanagement die Energien der Player
bündeln und und dafür sorgen, dass der Zugriff verschiedener Veranstaltungen auf die Ressourcen
der Stadt koordiniert erfolgt und so die vorab genannten Effekte optimiert werden?
Es erscheint nicht zielführend, die unterschiedlichen Bedingungen in eine zwar verbindliche und
rechtssichere, andererseits aber wenig flexible Rahmenrichtlinie pressen zu wollen. Stattdessen
sollte angesichts der ökonomischen Dimension, der teilweise komplexen Finanzierungsmodelle und
der weitreichenden Außenwirkungen für die Stadt am bereits praktizierten Muster der
Einzelfallentscheidung durch den Stadtrat in Anwendung der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von
Zuwendungen an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen (vgl. Anlage 2) festgehalten
werden.
Kategorien von Großveranstaltungen
Bei der Erfassung und Bewertung ist grundsätzlich von drei Kategorien von Großveranstaltungen
auszugehen:
1. Großveranstaltungen, die von der Kommune selbst langfristig geplant werden, etwa Jubiläen (800
Jahre THOMANA 2012, 200. Geburtstag Richard Wagner 2013, 25 Jahre Friedliche Revolution
2014, 1000 Jahre Leipzig 2015, 500 Jahre Reformation etc.)
2. Regelmäßig in verschiedenen Kommunen stattfindende oder einmalige Veranstaltungen, um
deren Ausrichtung sich die Stadt im Rahmen von z.T. langwierigen und aufwändigen Prozessen
bewirbt (World Skills 2013, Messe- und Kongressveranstaltungen).
3. Großveranstaltungen, zu deren Durchführung sich ein Veranstalter bei der Kommune bewirbt
(Katholikentag 2016, Kirchentag auf dem Weg 2017)
Die Anforderungen, das Abwicklungsprozedere und der Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den
Stadtrat sind bei den einzelnen Veranstaltungsformen verschieden.
Anlagen:
Anlage 1: Kriterien für die Bewertung von Großveranstaltungen
Anlage 2: Vergabe von Fördermitteln laut Rahmenrichtlinie
Anlage 3: Beschluss OBM von 20.12.2016 zu Organigramm und Struktur
Anlage 1: Kriterien für die Bewertung von Großveranstaltungen
Anlage 1: Kriterien für die Bewertung von Großveranstaltungen
Großveranstaltungen,
die die Stadt selber
plant
Großveranstaltungen, um die sich
die Stadt bewirbt
Großveranstaltungen,
um deren
Durchführung sich bei
der Stadt beworben
wird
1
Anlage 1: Kriterien für die Bewertung von Großveranstaltungen
1. Strategische Ziele der Kommunalpolitik / Außenwahrnehmung
Großveranstaltungen müssen den strategischen Kernziele der Kommunalpolitik in den
kommenden Jahren zentrale Impulse in verleihen. Jede geförderte Großveranstaltung muss
inhaltlich die Mehrheit dieser Entwicklungs- und Imageziele befördern und darf zu keinem im
Widerspruch stehen.
Zentrale Kriterien sind hierbei:
► Steigerung von Leipzigs internationaler Bedeutung: Präsentation Leipzigs als
Weltoffene Bürgerstadt im Geist von 1989
Stadt mit interkukltureller Kompetenz
Lebendige Kulturstadt mit reichhaltigem kulturellen Erbe und kreativen Freiräumen
Attraktiver
Tourismus-, Tagungs- und Sportstandort
Stadt mit vielfältigen internationalen Verbindungen und Städtekooperationen
Stadt im konstanten Fokus nationaler und internationaler Medienaufmerksamkeit
► Steigerung der Lebensqualität der Stadt. Dabei stehen besonders im Fokus:
Ermöglichung vielfältiger Lebensentwürfe
Nachhaltige Mobilität
Quartiersnahe und hochwertige Kultur-, Sport- und Freiraumangebote
Identifikation der Bürgerschaft mit ihrer Stadt
► Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Stadt. Großveranstaltungen sind Beispiele für
Finanzpolitisch nachhaltiges Handeln
Regionale Verwurzelung bei überregionalem Agieren
Vorsorgende Infrastrukturpolitik
Stärkung regionaler Wertschöpfung
► Schaffung sozialer Stabilität. Geförderte Großveranstaltungen müssen stehen für:
Integration und Chancengerechtigkeit
Bürgerschaftliches Engagement für ein lebendiges Gemeinwesen
2
Anlage 1: Kriterien für die Bewertung von Großveranstaltungen
2. Infrastruktuerelle Ressourcen
So unterschiedlich die inhaltlichen und ökonomischen Ausrichtungen der Großveranstaltungen
auch sind, so selbständig die handelnden Akteure arbeiten: Mit ihrem Publikumspotenzial und den
ihren Rahmenanforderung greifen alle auf die gleichen Grundressourcen der Stadt zurück.
Positive Effekte können nur generiert werden, wenn die Kapazitäten dafür bereit gestellt werden
können. Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, die Großveranstaltungen akquirierenden
und betreuenden Stellen zu koordinieren und zur Bewertung der Projekte einen handhabbaren
Kriterienkatalog zu installieren.
Die Beurteilung der Machbarkeit einer Großveranstaltung (oder ggfs. mehrerer sich überlagernder
Veranstaltungen) muss die detaillierte Prüfung folgender infrastruktureller kapazitiver
Rahmendaten beeinhalten:
Kapazität Hotellerie in definierten Niveauklassen
Übernachtungsmöglichkeiten in Gemeinschaftsquartieren
Kapazität der Gastronomie bzw. der Caterer
Öffentlicher Personennahverkehr
Belastbarkeit der Verkehrsanbindung (Straße, Schiene, Luft)
Angebot an Veranstaltungsstätten
Veranstaltungsmöglichkeiten auf öffentlichen Plätzen
Leistungsfähigkeit der lokalen Technik- und Sicherheitsdienstleister
Abwicklungs-Erfahrungen der Verwaltungs- und der Sicherheitsbehörden
3
Anlage 1: Kriterien für die Bewertung von Großveranstaltungen
3. Ziele des Veranstalters, Potenziale und Risiken der Veranstaltung
Die Entscheidung über Akquise und/oder Förderung einer Veranstaltung erfordert im Vorfeld eine
detaillierte Analyse der Veranstaltung und des Veranstalters. Folgend den rechtlichen Prüfkriterien,
die für alle Zuwendungsempfänger gelten, hat der Veranstalter eine Reihe von Unterlagen
beizubringen, die Gegenstand intensiver Prüfungen mit dem Ergebnis einer
Entscheidungsempfehlung sind:
1. Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit inhaltlicher Begründung
2. Detailliertes Veranstaltungskonzept einschließlich Sicherheitskonzept
3. Nachweis der Gesamtfinanzierung der Veranstaltung (Kosten- Finanzierungsplan),
insbesondere müssen folgende Eckwerte schlüssig dargelegt werden:
Teilnehmer- bzw. Besucher-Prognose
Aufwendungen incl. Ausgabenstruktur (Mittelverbleib in der Kommune bzw. Großraum)
Eigenmittel
Erträge, die durch das Publikum generiert werden (Eintritte, Umsätze und andere)
Weitere Fördermittelgeber (Zusagen bzw. mindestens Absichtserklärungen)
Sponsoren (Nennung, Kurzbeschreibung des geplanten Auftritts)
4. Risikobewertung der Erfolgsaussichten der Veranstaltung
5. Erklärungen zur Steuerpflicht (z. B. Vorsteuerabzugsberechtigung)
6. Erklärung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung
7. Erklärung zur Anwendung des für die Stadt geltenden Vergaberechts
Es gelten die üblichen Regularien bei der Vergabe von Zuwendungen, wird die Rahmenrichtlinie
zur Vergabe von Zuwendungen zur Anwendung angesetzt, ist die Verfahrensweise wie in Anlage 5
beschrieben.
4
Anlage 1: Kriterien für die Bewertung von Großveranstaltungen
4. Wertschöpfungspotenziale der Veranstaltung
4.1. Steueraufkommen
Folgend den Erhebungen des DWIF (Deutsches Wirtschaftswissenschaftliches Institut für
Fremdenverkehr an der Universität München) – fließen etwa 2-3% des touristischen
Nettoeinkommens den Gemeinden als Steuern zu. Diese setzen sich aus Gewerbe- und
Grundsteueraufkommen, anteiliger Lohn- und Einkommensteuer und – wo erhoben –
Fremdenverkehrsabgaben zusammen. Darüber hinaus unterliegt auch das Budget des
Veranstalters einer Besteuerung.
4.2. Wertschöpfung aus den Ausgaben der Veranstalter
Es ist nicht leicht zu ermitteln, welcher Anteil des verausgabten Budgets eines Veranstalters direkt
in der Kommune verausgabt wird und in welchen Branchen dies geschieht (vor dem Hintergrund
der z.T. erheblich voneinander abweichenden Wertschöpfungsfaktoren). Die Prognostik wird
zudem dadurch erschwert, dass größere Vergabetranchen überregional ausgeschrieben werden.
Doch es steht außer Zweifel, dass ein erheblicher Anteil dieses Budgets mittels Auftragsvergabe
für in der Stadt ansässige Dienstleister (also Steuerzahler, Arbeitgeber etc.) aller Branchen fließt.
4.3. Wirtschaftliche Effekte aus dem Tourismusfaktor: tangible und intangible
Effekte, Umwegrentabiliät
Die wirtschaftlichen Effekte von Veranstaltungen können zunächst in tangible und intangible
Effekte unterteilt werden. Erstere sind die mehr oder weniger exakt quantifizierbaren, weil
monetären Effekte, die aus den Ausgabe der Gäste heraus entstehen. Hier ist in Primär- und
Sekundär-, direkte, indirekte und induzierte Effekte zu differenzieren.
4.3.1. Tangible Effekte: Wertschöpfung aus den Gästeausgaben
Die Wertschöpfung bezeichnet den betriebswirtschaftlichen Wertezuwachs, den ein Unternehmen
über die Vorleistungen hinaus erwirtschaftet. Auch für eine Kommune kann der Versuch einer
Ermittlung unternommen werden, indem als Vorleistung die als Unterstützung gewährte Summe
gesetzt wird. Die Leistungen der Großveranstaltung ist dabei die Nachfrage der dafür ausgelösten
Dienstleistungen. Die Wertschöpfung für die Kommune manifestiert sich zum großen Teil in den
5
Anlage 1: Kriterien für die Bewertung von Großveranstaltungen
Einkommen der Bürger.
Für die Ermittlung dieser Wertschöpfung müssen eine Fülle von Faktoren und Kennziffern ins
Kalkül gezogen werden. Bei dem Versuch muss oft auf Näherungs- und Mittelwerte
zurückgegriffen werden. Frühere Untersuchungen dienen hier als Ausgangspunkt und IndexGeber.
Die monetäre Wertschöpfung setzt sich zusammen aus den direkten Erlösen, den
nachgeordneten (indirekten) und den induzierten Erlösen:
a) Direkte touristische Wertschöpfung / Direkter Effekt / Primäreffekt
Diese beschreiben die zusätzliche Nachfrage, die unmittelbar bei der Bereitstellung der
nachgefragten Güter und Dienstleistungen entsteht. Direkte touristische Wertschöpfung ist jene,
die dort entsteht, wo der Gast seine Ausgabe tätigt: Der wichtigste Wert für die Kalkulation der
Wertschöpfung aus Tourismus ist die durchschnittliche Ausgabe pro Tag und (Hotel)Gast. Bei den
Übernachtungsgästen in gewerblichen Beherbergungsstätten ergeben sich, Berechnungen der
LTM GmbH zufolge, für Leipzig derzeit durchschnittliche Ausgaben in Höhe von 185,60 Euro pro
Kopf und Tag. Mindestens ebenso relevant sind die Übernachtung in kleineren Häusern unter 10
Betten (die von der Tourismusstatistik nicht erfasst werden, die VFR-(visiting friends+relatives,
Couchtourismus bzw. airbnb) Übernachtungen sowie die Tagesreisen.
Bei Großveranstaltungen ist ein gewisser Verdrängungseffekt im Handel zu berücksichtigen, denn
die durch eine Großveranstaltung generierten Mehr-Umsätze betreffen nicht alle Händler im
gleichen Maße: im Segment der langlebigen, hochpreisigen Konsumgüter ist für die Zeit der
Großveranstaltung in den Innenstädten eher mit einem Umsatzrückgang zu rechnen.
b) Indirekter Effekt / Indirekte touristische Wertschöpfung
Dies sind Auswirkungen, die die veranstaltungsbedingte Endnachfrage auf die Erbringer der
Vorleistungen hat. Indirekte touristische Wertschöpfung wird generiert bei den Vorlieferanten, also
den Zulieferern der Unternehmen, bei denen der Gast seine Ausgabe tätigt.
c) Sekundäreffekt / Induzierte touristische Wertschöpfung
Erfasst werden die konsumtiven Ausgaben jener Einkommen, die durch Primäreffekte generiert
werden. Induzierte touristische Wertschöpfung entsteht in der Kommune/Region, weil auf Grund
der höheren Kaufkraft durch direkte und indirekte Einkommen aus dem Tourismus die Nachfrage
in der Wirtschaft weiter steigt und aus diesen zusätzlichen Produktionsaktivitäten wiederum
Einkommen erwächst.
6
Anlage 1: Kriterien für die Bewertung von Großveranstaltungen
Zentrale Größen der Berechnung sind:
1. Bruttoumsatz
2. Nettoumsatz nach Mittelwertbildung (aus den unterschiedlichen U.St.-Sätzen)
3. Wertschöpfungsquote Mittelwert-Ermittlung durch Erhebung der Ausgabestruktur nach
Unternehmenssegmenten und deren verschiedenen einzelnen Wertschöpfungsquote
(abhängig von der Produktionstiefe eines Unternehmens, welche die Quantität der durch Dritte
zu erbringenden Vorleistungen abbildet). Hierbei wird i.d.R. auf Erhebungen des DWIF
zurückgegriffen.
4. Umsatzstufen Sie entsprechen den direkten, indirekten und induzierten Wertschöpfungen
bzw. Umsätzen. Auch hier gibt es durch das DWIF ermittelte Faktoren.
4.3.2. Intangible Effekte / Umwegrentabiliät
Intangible Effekte sind jene, die über den Imagegrad einer Kommune, ihren Bekanntheitsgrad,
ihre Medienrelevanz wirksam werden. Dazu kommen infrastrukturelle Effekte, Vernetzungen,
Kompetenzen etc. Diese Effekte sind letztendlich ebenfalls monetär wirksam, gleichwohl aber so
nicht exakt zu erfassen. Doch jede große Veranstaltung wirkt sich hier aus, im besten Falle positiv
und nachhaltig. Intangible Effekte bilden einen wesentlichen Teil dessen, was im Allgemeinen
unter dem Begriff „Umwegrentabilität“ subsummiert wird.
Image / Werbung / Mediawert
Der touristische Werbeeffekt, resultierend aus der Medienberichterstattung über das Ereignis,
stellt eine starke Größe bei der Einschätzung der Wertschöpfung einer Großveranstaltung dar.
Veranstaltunge wie Kirchen- und Katholikentage, aber auch international anerkannte
Großveranstaltungen wie etwa das Bachfest oder das Wave Gotik Treffen generieren mit ihrer
enormen Medienpräsenz einen Mehrwert für die Kommune.
Eine gern verwendete, wenn auch nicht unumstrittene Kenngröße zur Quantifizierung ist der
Medienäquivalenzwert einer Veranstaltung, er wird errechnet aus dem Raum, die diese
Veranstaltung durch die Berichterstattung in den Medien aller Sparten einnimmt und der Summe,
die verausgabt werden müsste, diesen Raum mittels Werbeschaltungen zu kaufen.
Bei einem Katholikentag z.B. mit 1000 akkreditierten Journalisten, etwa 10.000 Beiträgen in
Medien aller Sparten, täglicher Präsenz in den Top-Prime-Time-Sendungen wie „heute“ oder
„Tagesschau“ ergibt sich ein siebenbstelliger Medien-Äquivalenzwert. Dieser Wert ist zwar fiktiv,
aber unbedingt in die Einschätzung einer Veranstaltung einzubeziehen.
7
Anlage 1: Kriterien für die Bewertung von Großveranstaltungen
Mehrfachbesucher-Effekt
Befragungen haben ergeben, dass es bei Besuchern der Stadt einen signifikant hohen Anteil an
Mehrfachbesuchern gibt. Daraus resultieren in hohem Maße die Wirkungen der einzelnen
Höhepunkt- (Jubiläums-) Aktivitäten der vergangenen Jahre auf die insgesamt erfreulich
gestiegenen Übernachtungszahlen: Besucher, die Leipzig aus einem bestimmten Grund, sei es
800 Jahre THOMANA, 200. Geburtstag Richard Wagners, 200. Jahrestag der Völkerschlacht oder
eben einem evangelischen Kirchentag, besuchen, bekunden zu einem hohen Anteil (bis 30%) ihr
Interesse, die Stadt später in Form von Städtetourismus erneut zu besuchen.
Infrastruktur / Kompetenzen
Nahezu jede Großveranstaltung veranlasst Investitionen in die kommunale Infrastruktur, die im
Nachgang für andere Veranstaltungen genutzt werden können, bzw. es rücken wünschenswerte,
aber bis dato nicht finanzierbare Infrastrukturprojekte auf die Agenda, deren Verwirklichung die
Kommune für weitere Anbieter attraktiver machen. Gleiches gilt für die Investitionen privater
Unternehmen im Gastgewerbe- und Dienstleistungsbereich. Jede Großveranstaltung gibt hier
einen Investitionsimpuls, welcher die Kommune als Ganzes wieder attraktiver für das nächste
Angebot macht (in Leipzig derzeit signifikant: Hotellerie). Ähnlich verhält es sich mit Erfahrungen
bzw. Kompetenzen der Mitarbeiter sowohl in den betreuenden Ämtern als auch bei Dienstleistern
aller Art.
4.4. Möglichkeiten und Grenzen dieser Berechnungen
Prognostische Erörterungen der monetären Wertschöpfung können nur Näherungswerte
hervorbringen. Diese Berechnungen sind nur dann genau, wenn sie auf Befragungen des
Publikums (v.a. Hinsichtlich seines Konsumverhaltens) nach den Ereignissen basieren und um so
genauer, je repräsentativer und detaillierter diese Befragungen ausfallen. Aus Befragungen
danach resultieren dann die Mittelwerte, die Prognosen ermöglichen.
Schwachpunkt der Prognosen sind ihre Ausgangsdaten. Vor allem lassen sich Zahl und
Zusammensetzung des Publikums (die entscheidenden Kenngrößen für den wirtschaftlichen
Erfolg einer Veranstaltung) im Vorfeld nur bedingt einschätzen. Die Praxis zeigt, dass auch
langjährige Erfahrungen vor Fehlurteilen nicht schützen, zumal der Besuch einer
Großveranstaltung auch von zahlreichen anderen, unbeeinflussbaren Faktoren abhängt (z.B.
Wetter oder unvorhersehbare Ereignisse).
8
Anlage 2 - Vergabe von Fördermitteln laut Rahmenrichtlinie
Die Förderung erfolgt im Ergebnis eines Einzelfallbeschluss des Stadtrates. Da es sich um
Zuwendungen von städtischen Haushaltsmitteln handelt, soll sich das Verfahren allgemein an den
üblichen Vorgaben von Verwaltungsrichtlinien zur Vergabe von Zuwendungen orientieren. Die
Zuwendung wird gemäß eines Zuwendungsvertrages nach entsprechendem Stadtratsbeschluss
als Zuschuss zur Projektförderung der Maßnahme durch die zuständige Stelle an den
Zuwendungsempfänger ausgereicht. Die Zuwendung wird unter entsprechender Anwendung
folgender allgemeiner Regelungen nach der Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der
Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen in der jeweils geltenden
Fassung vergeben:
a) Projektförderung (derzeit Ziffer 2.7),
b) Bewilligung durch Zuwendungsvertrag anstelle eines Zuwendungsbescheides (derzeit Ziffer 4.),
c) Allgemeine Bewilligungsbedingungen (derzeit Ziffer 5.),
d) Auszahlung (derzeit Ziffer 7.),
e) Überwachung und Nachweis der Verwendung, Kontrolle des Verwendungsnachweises,
Erstattung der Zuwendung, Verzinsung (derzeit Ziffern 8. bis 10.).
Die zuständige Stelle für das Zuwendungsverfahren wird in der jeweiligen Einzelvorlage benannt.
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03446-DS-01
Status: nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussfassung
Eingereicht von
Betreff
Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig - Bewertung, Förderung, Akquise und
Durchführung
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 20.12.2016:
Zur Erfassung, Kategorisierung und Auswahl der Großveranstaltungen in der Stadt Leipzig wird eine
handlungsfähige Struktur (vgl. Anlagen) installiert.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Seite 1/3
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Die Struktur zur Akquise, Entscheidung, Bewerbung und Durchführung ist in den Anlagen dargelegt.
Anlagen:
Anlage 1 - 01: Organigramm
Anlage 2 - 01: Struktur der Akquise, Entscheidung, Bewerbung und Durchführung
Seite 2/3
Großveranstaltungen – Anlage 1 - 01: Organigramm
Struktur bei Akquise und Bewerbung von Großveranstaltungen
Phase 1
Phase 2
Phase 3
Recherche
Recherche
Clearing
Clearing
Entscheidung
Entscheidung
Rechercheauftrag
- Recherche
- Bearbeitung
von Anfragen
- Akquise
Vertreter von
- Leipziger Messe,
- Stadt Leipzig
(Dez. III, IV, VII),
- LTM
arbeiten abgestimmt
doch unabhängig
-Prüfung
Sammlung
/
anhand
Aufbereitung
Kriterienkatalog
der Vorschläge
- Vorschläge
Prüfung anhand
zur
Kriterienkatalog
Priorisierung
- Vorschläge zur
Priorisierungzur
Empfehlung
- Empfehlung
zur
Entscheidung
Entscheidung
- Dez. Kultur
- Dez. Wirtschaft
und Arbeit
- Leipziger Messe
- LTM GmbH
- Amt für Sport
- Ordnungsamt
Koordinierung/
Aufbereitung/
Datenbank:
Ref. f. Groß-VA
Prüfauftrag
Phase 4
Bewerbung
Bewerbung
Stadtrat nimmt zur Kenntnis bzw.
votiert
Lenkungsgruppe:
- Entscheidung auf
Grundlage der
Empfehlungen
- Prüf- und Rechercheaufträge
- Überwachung
der Bewerbung
und Durchführung
Vorsitz: OBM
- BMin Kultur
- BM Wirtschaft
- BM Finanzen
- BM Sport
- GF Leipziger
Messe GmbH
- GF Fairnet
- GF LTM GmbH
- GF IHK
Phase 5
Realisierung
Realisierung
Stadtrat votiert
- Erstellung der
Bewerbungs
unterlagen
- Fachbeirat bei
federführender
Struktureinheit
- Präsentation
- Berichterstattung an
Lenkungsgruppe
- Bewerbungsteam wird nach
Fachspezifik
der Veranstaltung zusammen
gesetzt
- Orga-Team bei
durchführender
Institution:
(Leipziger Messe,
Amt für Sport,
Dez. Kultur u.a.)
Bei Großveranstaltungen, die selbst gesetzt sind
(z.B. Jubiläen – Typ 1) oder deren Veranstalter
sich bei der Stadt bewerben (z.B. Kirchentage –
Typ 3) entfallen i.d.R. die Phasen 1 und 4
Anlage 2 - 01: Struktur
Anlage 2 - 01:
Struktur der Akquise, Entscheidung, Bewerbung und Durchführung
Phase 1
Die Recherche erfolgt durch die FachmitarbeiterInnen in den jeweiligen Bereichen / Institutionen
(Leipziger Messe GmbH, Amt für Sport, Dezernat Kultur, Dezernat Wirtschaft und Arbeit). Aus der
Clearing-Gruppe, der die Ergebnisse zugearbeitet werden, können Recherche-Anregungen bzw. Aufträge ergehen.
Phase 2
Die Recherche-Ergebnisse werden ebenso wie die Bewerbungen externer Veranstalter zur
Durchführung einer Großveranstaltung in der Stadt und die selbst vorgeschlagenen
Großveranstaltungen (Jubiläen u.a.) in der Clearinggruppe erfasst, systematisiert und zur
Entscheidungsfindung aufbereitet. Hierbei werden die Vorschläge in Bezug auf die
► Übereinstimmung mit den strategischen Zielen der Stadt
► infrastrukturellen Ressourcen
► Wahrscheinlichkeit des Eintreffens der formulierten Ziele und Ergebnisse, insbesondere auch
des Risikos Nachfinanzierung bei Förderung
► Wertschöpfungspotenziale für die Kommune
untersucht.
Die Clearunggruppe tagt regelmäßig, mindestens einmal im Quartal, und erfasst alle Initiativen
und Vorgängen zur Planung und Akquise von Großveranstaltungen. Im Fall terminlicher bzw.
kapazitiver Überschneidungen werden der Lenkungsgruppe Priorisierungen vorgeschlagen.
Die organisatorische Leitung, das Einladungsprozedere, die Protokollierung der Ergebnisse sowie
das Führen einer vertraulichen Datenbank über alle Projekte in den verschiedenen
Realisierungsphasen liegt bei den Referenten für Großveranstaltungen im Dezernat Kultur.
Phase 3
Die Lenkungsgruppe entscheidet auf Grundlage der von der Clearinggruppe vorgelegten Daten
über eine Weiterverfolgung eines bestimmten Veranstaltungsprojektes und löst ggfs. weitere
Prüfaufträge aus. Für Veranstaltungen,
► die von der Kommune selbst geplant werden (Jubiläen u.a.),
► für die bei der Kommune Bewerbungen eingegangen sind,
► deren Bewerbung nennenswerte Mittel erfordert,
1
Anlage 2 - 01: Struktur
beauftragt die Lenkungsgruppe die Erstellung von Beschlussvorlagen für den Stadtrat.
Dieser beschließt die Realisierung oder Ablehnung der Vorschläge bzw. die Fürderung von
Veranstaltungen oder Bewerbungen.
Bewerbungsprozesse, die ohne spezielle Mitteleinstellung aus den vorhandenen Strukturen
heraus bewältigt werden können, werden von der Lenkungsgruppe beauftragt.
Die zuständigen Fachausschüsse des Stadtrates werden über Bewerbungen informiert.
Der Stadtrat entscheidet, wenn sich der Erfolg einer Bewerbung abzeichnet und die städtische
Bewerbung eine tatsächliche Realisierungschance hat.
Die Termine für die Zusammenkünste der Lenkungsgruppe werden nach Bedarf, ggfs. kurzfristig
angesetzt.
Phase 4
Diese Phase ist nur relevant, wenn eine Bewerbung durch die Stadt erfolgt.
Das jeweilige Team für die Bewerbung wird nach inhaltlicher Spezifizierung der gewünschten
Veranstaltung durch die jeweils federführende Institution aus den hier versammelten
Struktureinheiten von Stadtverwaltung und Leipziger Messe GmbH zusammengestellt.
Ein Präsentationsteam aus Mitgliedern des Lenkungskreises und Partnern steht als Gesicht der
Bewerbung im Fokus der Öffentlichkeitsarbeit.
Phase 5
Wenn die Großveranstaltung durch örtliche Institutionen Umgesetzt wird, gilt:
In den durchführenden bzw. begleitenden Struktureinheiten bei Stadt-Verwaltung und Leipziger
Messe werden Fachbeiräte und Organisations-Teams zur Durchführung einer Veranstaltung je
nach den spezifischen Anforderungen der Durchführung von den jeweils federführenden
Institutionen zusammengestellt.
Die Orga-Teams berichten laufend an die Lenkungsgruppe.
Die Lenkungsgruppe bestimmt insbesondere die zentralen Persönlichkeiten der Organisation und
Durchführung.
Bei selbständig agierenden Veranstaltern wird der Kontakt eng sein und die Supervision seiner
Aktivitäten entsprechenden von Stadtrat erteilten Auflagen intensiv erfolgen.
Die Formen diese Begleitung werden vomn Stadtrat jeweils im Rahmen der erstellenden
Einzelvorlagen beschlossen.
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