Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1240301.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
10.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03656
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
Verwaltungsausschuss
FA Finanzen
Ratsversammlung
08.03.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Kommunalbürgschaft für das Projekt "Görlitzer Straße" der SAH gGmbH
Beschlussvorschlag:
1. Gemäß der Regelung der Stadt Leipzig zur Gewährung von Bürgschaften (RBV-588/10 vom
18.11.2010) wird der Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH eine modifizierte
Ausfallbürgschaft in Höhe von 2,2 Mio. EUR zur Absicherung der Investitionen in das Projekt
„Görlitzer Straße“ bereitgestellt. Damit werden 11,3 % der Gesamtinvestition von rund 19,7 Mio.
EUR besichert.
2. Für die Ausreichung der Bürgschaft kommen die Regelung der Stadt Leipzig zur Gewährung von
Bürgschaften und die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Übernahme von Bürgschaften nach
§ 83 SächsGemO zur Anwendung.
3. Entsprechend der derzeit gültigen Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Übernahme von
Bürgschaften nach § 83 SächsGemO wird für die Bearbeitung des Bürgschaftsantrages ein
einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Bürgschaftsbetrages erhoben. Zudem wird
ein laufendes Bürgschaftsentgelt von derzeit 1,5 % des Bürgschaftsbetrages berechnet.
4. Die Bürgschaftsgewährung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die
Rechtsaufsichtsbehörde.
5. Im Kreditvertrag ist zu vereinbaren, dass nach Tilgung des ersten Darlehensteilbetrages in Höhe
von 2,2 Mio. EUR die Bürgschaft der Stadt Leipzig als Sicherheit durch den Kreditgeber freizugeben
ist.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2021
124.000
1.100.31.5.0.02.03
2017
2021
124.000
36910000
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Die SAH Leipzig gGmbH ist eine 100%ige gemeinnützige Tochtergesellschaft der Stadt Leipzig mit
dem Hauptgeschäftsfeld stationäre Altenhilfe. Sie ist ausschließlich im Stadtgebiet Leipzig tätig.
Zur Sanierung der Immobilien sowie zum Bau neuer Immobilien und perspektivischen Sicherung
der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wird ein umfangreiches Investitionsprogramm
vorwiegend durch den Einsatz von Fremdkapital, besichert durch Grundschulden, umgesetzt.
In Abstimmung mit der Gesellschafterin Stadt Leipzig und mit Aufsichtsratsbeschluss wird derzeit
das Projekt „Görlitzer Straße“ realisiert.
Das Projekt „Görlitzer Straße“ umfasst die Errichtung eines Altenpflegeheimes mit 112 Plätzen und
altersgerechtem Wohnen mit 37 Wohnungen. Die Investitionssumme beträgt insgesamt 19,7 Mio.
EUR. Durch die Bürgschaft werden lediglich 11,3 % der Gesamtinvestition besichert.
Es handelt sich zudem um eine zeitlich begrenzte Höchstbetragsbürgschaft, wobei die Bürgschaft
durch Darlehensrückzahlungen sogar vorrangig abgebaut wird.
Entwicklung der Bürgschaft:
zum 31.12. des Jahres
Stand Bürgschaftsvolumen
2017
2,0 Mio. EUR
2018
1,7 Mio. EUR
2019
1,1 Mio. EUR
2020
0,4 Mio. EUR
2021
0
Aufgrund des geringen Bürgschaftsvolumens von 2,2 Mio. EUR und der zeitnahen Rückführung
bis 2021 ist die Gewährung der Bürgschaft vertretbar.