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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1240301.pdf
Größe
127 kB
Erstellt
10.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:52

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03656 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen Verwaltungsausschuss FA Finanzen Ratsversammlung 08.03.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Kommunalbürgschaft für das Projekt "Görlitzer Straße" der SAH gGmbH Beschlussvorschlag: 1. Gemäß der Regelung der Stadt Leipzig zur Gewährung von Bürgschaften (RBV-588/10 vom 18.11.2010) wird der Städtische Altenpflegeheime Leipzig gGmbH eine modifizierte Ausfallbürgschaft in Höhe von 2,2 Mio. EUR zur Absicherung der Investitionen in das Projekt „Görlitzer Straße“ bereitgestellt. Damit werden 11,3 % der Gesamtinvestition von rund 19,7 Mio. EUR besichert. 2. Für die Ausreichung der Bürgschaft kommen die Regelung der Stadt Leipzig zur Gewährung von Bürgschaften und die Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Übernahme von Bürgschaften nach § 83 SächsGemO zur Anwendung. 3. Entsprechend der derzeit gültigen Entgeltordnung der Stadt Leipzig für die Übernahme von Bürgschaften nach § 83 SächsGemO wird für die Bearbeitung des Bürgschaftsantrages ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 % des beantragten Bürgschaftsbetrages erhoben. Zudem wird ein laufendes Bürgschaftsentgelt von derzeit 1,5 % des Bürgschaftsbetrages berechnet. 4. Die Bürgschaftsgewährung steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. 5. Im Kreditvertrag ist zu vereinbaren, dass nach Tilgung des ersten Darlehensteilbetrages in Höhe von 2,2 Mio. EUR die Bürgschaft der Stadt Leipzig als Sicherheit durch den Kreditgeber freizugeben ist. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 2021 124.000 1.100.31.5.0.02.03 2017 2021 124.000 36910000 Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Die SAH Leipzig gGmbH ist eine 100%ige gemeinnützige Tochtergesellschaft der Stadt Leipzig mit dem Hauptgeschäftsfeld stationäre Altenhilfe. Sie ist ausschließlich im Stadtgebiet Leipzig tätig. Zur Sanierung der Immobilien sowie zum Bau neuer Immobilien und perspektivischen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens wird ein umfangreiches Investitionsprogramm vorwiegend durch den Einsatz von Fremdkapital, besichert durch Grundschulden, umgesetzt. In Abstimmung mit der Gesellschafterin Stadt Leipzig und mit Aufsichtsratsbeschluss wird derzeit das Projekt „Görlitzer Straße“ realisiert. Das Projekt „Görlitzer Straße“ umfasst die Errichtung eines Altenpflegeheimes mit 112 Plätzen und altersgerechtem Wohnen mit 37 Wohnungen. Die Investitionssumme beträgt insgesamt 19,7 Mio. EUR. Durch die Bürgschaft werden lediglich 11,3 % der Gesamtinvestition besichert. Es handelt sich zudem um eine zeitlich begrenzte Höchstbetragsbürgschaft, wobei die Bürgschaft durch Darlehensrückzahlungen sogar vorrangig abgebaut wird. Entwicklung der Bürgschaft: zum 31.12. des Jahres Stand Bürgschaftsvolumen 2017 2,0 Mio. EUR 2018 1,7 Mio. EUR 2019 1,1 Mio. EUR 2020 0,4 Mio. EUR 2021 0 Aufgrund des geringen Bürgschaftsvolumens von 2,2 Mio. EUR und der zeitnahen Rückführung bis 2021 ist die Gewährung der Bürgschaft vertretbar.