Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1238575.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
04.01.17, 12:00
Aktualisiert
01.03.17, 09:47

öffnen download melden Dateigröße: 77 kB

Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03602-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Stadtentwicklung und Bau 14.02.2017 Vorberatung Ratsversammlung 08.03.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Erhalt des Einkaufsmarktes im Ortsteil Stahmeln, Mühlenstraße 2 im Vollsortiment Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Nachteilig für die Stadt Leipzig. Rechtswidrig und/oder Zustimmung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Ablehnung X Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Begründung: Rahmenbedingungen/bisherige Entwicklung Die ehemals selbständige Gemeinde Stahmeln hat 1994 mit dem Bebauungsplan Nr. E-78 „Ortszentrum Stahmeln“ die planungsrechtliche Grundlage für 1.200 m² Verkaufsfläche in einem großflächigen Lebensmittelmarkt (zur Zeit REWE) und darüber hinaus für weitere 800 m² Verkaufsfläche für kleinere Einzelhandelsbetriebe (z. B. Bäcker, Fleischer, Drogerie, Getränkemarkt o. ä.) geschaffen. Mit diesen Verkaufsflächen ist die Versorgung der ca. 4000 Einwohner des heutigen Stadtteils Lützschena-Stahmeln mit Waren des täglichen Bedarfes im gesamtstädtischen Vergleich überdurchschnittlich gut gewährleistet. So benötigt beispielsweise bereits ein Discounter mit max. 800 m² Verkaufsfläche einen Einzugsbereich von bis zu 5000 Einwohnern. Probleme in der Nahversorgung bestehen hinsichtlich der Erreichbarkeit des Standortes insbesondere für die ältere Bewohnerschaft von Lützschena. Diese resultieren im Wesentlichen daraus, dass Lützschena-Stahmeln ein mit 4 km sehr langgestreckter Ortsteil ist und dass der o. g. Nahversorgungsstandort sehr weit östlich liegt. Der Ortschaftsrat ist daher gemeinsam mit der Verwaltung seit längerem darum bemüht, auch im westlich gelegenen Teil Lützschena die Voraussetzungen für die Ansiedlung eines ergänzenden Nahversorgers zu schaffen. Beabsichtigte Schließung von REWE In Stahmeln droht nun REWE mit der Schließung des Marktes, wenn nicht die Verkaufsfläche von derzeit 1.200 m² auf ca. 1.600 m² erweitert werden kann. Aus wirtschaftlichen Gründen sei eine deutliche Vergrößerung der Verkaufsfläche und auch der Anzahl der PKW-Stellplätze notwendig, unter anderem mit dem Ziel, Autokunden anzuziehen. Dabei lassen die festgesetzten 1.200 m² Verkaufsfläche durchaus den Betrieb eines Vollsortimenters zu. Die kürzlich neu eröffneten REWEMärkte Georg-Schumann-Straße/Ecke Sasstraße (752 m² Vkfl.) sowie Möckernsche Straße/ Breitenfelder Straße (708 m² Vkfl.) machen dies deutlich. In letzterem wird darüber hinaus auch belegt, dass ein REWE-Markt mit einem separaten Getränkemarkt (127 m² Vkfl.) gut funktionieren kann. Die o. g. Vergrößerung der Verkaufsfläche auf 1.600 m² ist nach geltendem Bebauungsplan, auch im Rahmen einer Änderung desselben, rechtlich nicht möglich. Sie würde im Ergebnis zu einem der drei größten REWE-Märkte in Leipzig führen, welcher allerdings außerhalb jeglicher Einzugsbereiche läge. Die von REWE gewünschte Vergrößerung würde u. a. auch die gemeinsamen Aktivitäten vom Ortschaftsrat und Verwaltung zur Ansiedlung eines weiteren Marktes in Lützschena konterkarieren. Vorgehen der Verwaltung Zum Erhalt des Nahversorgungsstandortes Stahmeln im Rahmen der o. g. Festsetzungen des Bebauungsplanes ist die Verwaltung bereits seit geraumer Zeit mit dem Eigentümer des Grundstückes und des Objektes Mühlenstraße 2 im Gespräch. Diese Gespräche mündeten aktuell in einem Bauantrag (Eingang 14.12.2016) „Abbruch, Umbau und Erweiterung eines bestehenden Nahversorgungszentrums“. Der Antrag bewegt sich im Rahmen der Festsetzungen des o. g. Bebauungsplanes. Nach erster planungsrechtlicher Prüfung ist der Antrag mit Befreiungen planungsrechtlich genehmigungsfähig. Die Nahversorgung der Einwohner von Stahmeln bleibt somit mit Ausnahme der Umbauphase nicht nur weiter gewährleistet, sie wird sogar verbessert. Eine Umbauphase (Teilabbruch-/neubau) würde sich im Übrigen auch bei Verbleib von REWE am Standort ergeben. An welchen Lebensmittelhändler der private Grundstückseigentümer den umgebauten Standort vermietet, liegt dabei jedoch allein in seiner Entscheidungshoheit.