Daten
Kommune
Leipzig
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1218072.pdf
Größe
29 MB
Erstellt
27.10.16, 12:00
Aktualisiert
08.02.17, 06:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03429
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Kultur
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
Grundstücksverkehrsausschuss
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Nutzungsüberlassungsvertrag zur Halle 7 zwischen der Stadt Leipzig und der
Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung stimmt dem Nutzungsüberlassungsvertrag zur Halle 7 Baumwollspinnerei
(Anlage) zu.
2. Die gegenüber dem RB VI-DS-01580 geänderten finanziellen Ansätze in den Erträgen und
Aufwendungen der Jahre 2017 und 2018 (siehe Begründung Punkt III. Finanzielle Auswirkungen)
werden bestätigt.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Nachtrag zur Ankaufsrechtsurkunde mit dem Inhalt
des Entwurfes in Anlage 6 zu beurkunden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
ab 1.7.2018
68.559
(jährl. 137.118 €)
bereits im HHPlanentwurf 2017/2018
veranschlagt
1.100.28.1.0.01.04
ab 1.7.2018
187.900
(jährl. 375.800 €)
bereits im HHPlanentwurf 2017/2018
veranschlagt
1.100.28.1.0.01.04
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
s. Anlage
Anlagen:
- Entwurf Nutzungsüberlassungsvertrag zur Halle 7 zwischen der Stadt Leipzig und der Leipziger
Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH
Begründung:
I. Vorbemerkung
Mit Ratsbeschluss vom 20. Januar 2016 (RBVI-DS-01580) hat der Stadtrat der Ertüchtigung,
Sanierung und dem Umbau der Halle 7 auf dem Gelände der ehemaligen Baumwollspinnerei zum
Zwecke der Schaffung einer kulturellen Gemeinbedarfseinrichtung zugestimmt. Ebenso hat der
Stadtrat den Oberbürgermeister mit dem Abschluss eines Überlassungsvertrages mit der Leipziger
Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH als Eigentümerin der Liegenschaft für einen
Zeitraum von 15 Jahren beauftragt.
Gemäß Hauptsatzung § 8 (17) wird der Nutzungsüberlassungsvertrag (Anlage - Entwurf in der
Fassung vom 09.12.2016) dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. (Die Anlagen 1 bis 8
des Nutzungsüberlassungsvertrages werden aus Gründen des Umfanges nicht der gedruckten
Vorlage beigefügt. Sie sind im ALLRIS eingestellt und können außerdem in Papierform im
Dezernat Kultur eingesehen werden.)
II. Die wesentlichen Regelungsinhalte des Nutzungsüberlassungsvertrages
Der im Entwurf als Anlage zur Vorlage vorgelegte Nutzungsüberlassungsvertrag wurde mit der
Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH als Eigentümerin und Nutzungsüberlasserin von Anfang Mai 2016 bis Ende Oktober 2016 verwaltungsseitig unter Federführung des
Dezernats Kultur/Kulturamt unter Einbeziehung des Liegenschaftsamtes sowie des Rechtsamtes,
inkl. kommunale Versicherungsverwaltung, verhandelt. Zu dem vorliegenden Entwurf vom
09.12.2016 wurde zwischen den Parteien Einvernehmen hergestellt.
Der Entwurf beinhaltet im Wesentlichen folgende Regelungsgegenstände:
1. Vertragsgegenstand ist die Halle 7, Außenflächen sowie Stellplätze (30 PKW-Stellplätze,
davon 2 behindertengerechte und zusätzlich ein LKW-Stellplatz für LKW mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von 7,5t) vor der Halle 7, das zur Nutzung der Halle 7 als kulturelle Gemeinbedarfseinrichtung notwendige Fluchttreppenhaus in Halle 6 sowie der an Halle 6 befindliche
Lastenaufzug, der ergänzend zur Nutzung des Lastenaufzugs an Halle 7 vorgesehen ist. (Die
Nutzung dieses Aufzuges ist notwendig, um großformatige Theaterkulissen in die Räume der
Theater transportieren zu können, der vorhandene Lastenaufzug an Halle 7 hat nicht die
entsprechende Größe.)
2. Ausschließlicher Vertragszweck ist nach § 2 des Vertragsentwurfs die Nutzung als kulturelle
Gemeinbedarfseinrichtung, die mit der Nutzung des restlichen Areals verträglich ist und nach
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näherer Maßgabe der als Anlage 5 beigefügten Nutzungskonzepte des Nutzers.
Die Nutzung als Theaterhaus und als Naturkundemuseum ist vom zulässigen Vertragszweck
gedeckt. Ebenso ist der Betrieb einer Gastronomie bzw. einer Catering-Betreuung zum Zwecke
der Bewirtung von Besuchern im Vertragsgegenstand durch bzw. in der jeweiligen Gemeinbedarfseinrichtung im Rahmen der Öffnungszeiten der jeweiligen Einrichtung vom Vertragszweck
gedeckt.
Ein Nutzungskonzept für die vorerst ungenutzte Fläche im 2. Obergeschoss liegt gegenwärtig
noch nicht vor. Diese Fläche erhält Heizkörper und eine Sprinkleranlage, sowie wie auch für alle
übrigen Teile des Gebäude neue Fenster. Darüber hinaus entsteht nur eine Rohbauhülle; d. h.
keine Fußböden, keine Innenwände, kein Strom, keine Beleuchtung, kein Sanitär, etc.
3. Das Nutzungsverhältnis beginnt nach § 3 Ziff. 1. mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes vom Eigentümer an den Nutzer (Stadt Leipzig). Die Übergabe erfolgt nach Fertigstellung
der Nutzungsüberlasserarbeiten an der Fassade, Rohbau künftige Flächen Naturkundemuseum
und bauseitige Fertigstellung der Theaterbereiche, spätestens jedoch bis zum 30.09.2018. Mit der
Übergabe beginnt die 15-jährige Frist der Festnutzungszeit (vgl. § 3 Ziff.3.) durch die Stadt
Leipzig.
Das Nutzungsverhältnis wird unter Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung bis
zum
letzten Tag (24.00 Uhr) des Kalenderjahres, in dem das 15. volle Nutzungsjahr endet, abgeschlossen (nachfolgend „Festnutzungszeit“).
4. Zu Gunsten der Stadt Leipzig ist ein Optionsrecht zur Verlängerung des Nutzungsverhältnisses vorgesehen, das für den Fall, dass das notariell beurkundete Ankaufsrecht (vgl. Anlage
6 zum Vertrag) nicht ausgeübt werden sollte. Nach § 3 Ziff. 4.1 räumt der Nutzungsüberlasser
dem Nutzer hierauf aufbauend ein Optionsrecht auf Verlängerung der Festnutzungszeit für einen
Zeitraum von weiteren 15 Jahren ein, beginnend ab dem 01. Januar, der auf das Ende der
Festnutzungszeit nach § 3 Ziffer 3 folgt. Der Nutzer kann nach § 3 Ziff. 4.2 dieses Optionsrecht
nur schriftlich bis spätestens zum letzten Tag des Jahres, das dem Jahr des Ablaufs der
Festnutzungszeit vorausgeht, gegenüber dem Nutzungsüberlasser ausüben; eine außerhalb
dieses Ausübungszeitraums erklärte Option ist unwirksam.
5. In Anlage 6 ist neben der Urkunde zum Ankaufsrecht vom 19.01.2016 auch der Entwurf
des
Nachtrags
zum
Ankaufsrecht
beigefügt.
Die
Beurkundung
erfolgt
nach
dem
Ratsbeschluss. Aus dem Nachtrag ergibt sich, dass das Ankaufsrecht (i.) spätestens in dem
Zeitpunkt erlischt, in dem dem Nutzungsüberlasser die Erklärung des Nutzers zugeht, dass
dieser von seinem Optionsrecht nach Ziffer 4.2 Gebrauch macht und (ii.) nur innerhalb eines
Seite 2
bestimmten Zeitraumes (nachfolgend „Ausübungszeitraum“ genannt) ausgeübt werden kann und
nach Ablauf des Zeitraumes erlischt. Weiter wird das Ankaufsrecht dahingehend konkretisiert,
dass die Eigentümerin die Besicherung des Grundstücks zur Finanzierung ihres Eigenanteils an
der Sanierung oder die Veräußerung des Grundstücks möglich ist, zugleich aber das
Ankaufsrecht
gewahrt
bleibt.
Der
Nachtrag
regelt
ferner
die
Verpflichtung
des
Nutzungsüberlassers, auf schriftliches Verlangen des Nutzers, diesem zu Beginn des
Ausübungszeitraumes mitzuteilen, zu welcher Miete im Falle der Ausübung des Optionsrechtes
nach Ziffer 4.2 der Nutzungsüberlasser bereit wäre, den Vertragsgegenstand dem Nutzer für den
Optionszeitraum zu überlassen.
6. Mit Ablauf der - ggf. durch Ausübung des Optionsrechts verlängerten - Festnutzungszeit endet
das Nutzungsverhältnis, ohne dass es irgendeiner weiteren Erklärung einer der Parteien
bedarf.
7. Zu Gunsten der Nutzer ist in § 3a ein im Grundbuch zu sicherndes Zugangs- bzw.
Freiflächenbenutzungs- und Wegerecht vorgesehen. Dies betrifft auch das Fluchttreppenhaus
in Halle 6; der Lastenaufzug an Halle 6 kann in Absprache mit dem Eigentümer durch Dritte, wie
die freien Theater, aber auch z. B. durch das zukünftige Naturkundemuseums genutzt werden.
8. § 4 regelt die entgeltfreie Nutzung sowie die durch den Nutzer zu tragenden verbrauchsabhängigen und nicht verbrauchsabhängigen Nebenkosten unter Angabe der vorläufigen
Vorauszahlungsbeträge gegenüber dem Nutzungsüberlasser.
9. § 7 Regelt die bauliche Vorbereitung und Inanspruchnahme von nutzungsbedingten Medien
(Elektrizität, Wärme, Kälte, Lüftung, Wasser, Gas etc.).
10. § 9 des Vertrages befasst sich mit Regelungen zur Instandhaltung, Instandsetzung und
Schönheitsreparaturen sowie Verkehrssicherungspflicht. Die Stadt Leipzig übernimmt als
Nutzerin die umfassende Verpflichtung auch bzgl. der Instandhaltung, soweit nicht Versicherungsansprüche oder Gewährleistungsansprüche des Nutzungsüberlassers vorrangig zum Tragen
kommen. In der Abwägung hinsichtlich dieser umfassenden Übernahmeverpflichtungen hat sich
die Verwaltung davon leiten lassen, dass die Stadt als Nutzerin des zukünftigen Naturkundemuseums bei einer 15-jährigen Festnutzungszeit praktisch wirtschaftliche Eigentümerin der Halle
7 sein wird. Darüber hinaus wird das Nutzungsverhältnis voraussichtlich entweder durch Ausübung
der Verlängerungsoption oder durch Ausübung des Ankaufsrechtes fortgesetzt.
Seite 3
III. Finanziellen Auswirkungen
In der Vorlage RB VI-DS-01580 „Bestätigung von überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1)
SächsGemO im HHJahr 2016 und einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß
§ 81 SächsGemO im HH Jahr 2016 (kw 2017) zur Kofinanzierung der Ertüchtigung, Sanierung
und des Umbaus der Halle 7 auf dem Gelände der Baumwollspinnerei mit dem Ziel der Schaffung
einer kulturellen Gemeinbedarfseinrichtung“ wurden die Folgekosten als verbrauchsunabhängige
und verbrauchsabhängige Betriebs- und Nebenkosten und Objektmanagementkosten finanziell
ausgewiesen. Die entsprechenden finanziellen Mittel wurden im Haushaltsplanentwurf 2017/2018
planmäßig berücksichtigt. Im Zuge der Verhandlungen zum vorliegenden Entwurf des Nutzungsüberlassungsvertrages wurde vereinbart, dass alle verbrauchsabhängigen Betriebs- und
Nebenkosten durch die Stadt Leipzig/Kulturamt selbst getragen werden. Aus diesem Grund wird
im Nutzungsüberlassungsvertrag nur die Zahlung der verbrauchsunabhängige Betriebs- und
Nebenkosten
und
der
Objektmanagementkosten
als
monatliche
Vorauszahlungsbeträge
vereinbart. Damit reduziert sich der monatliche Vorauszahlungsbetrag von 31.317,00 € auf
20.433,33 €. Die restlichen Mittel werden zur Finanzierung der anfallenden verbrauchsabhängigen
Betriebs- und Nebenkosten benötigt. Eine verbrauchsspezifische Veranschlagung erfolgt erst mit
Beginn der Nutzung bzw. ab 2019.
Darüber hinaus hat sich eine weitere Änderung der Darstellung der Folgekosten gegenüber der
Vorlage RB VI-DS-01580 ergeben. Aufgrund des voraussichtlichen Übergabetermins zum
01.07.2018 werden die monatlichen Vorauszahlungsbeträge erst für den Haushaltsplan 2018
planmäßig
berücksichtigt.
Gleiches
gilt
auch
für
die
geplanten
Erträge
aus
diesem
Nutzungsverhältnis.
Diese Veränderungen sind im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 über die verwaltungsinternen
Veränderungen eingearbeitet (VI-DS-03461).
IV. Folgen bei Ablehnung
Eine Nichtbestätigung des vorliegenden Entwurfes eines Nutzungsüberlassungsvertrages zur
Halle 7 zwischen der Stadt Leipzig und der Leipziger Bauwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft
mbH würde im günstigen Fall zu einer weiteren Verzögerung des Baubeginns in der Halle 7
führen, im ungünstigsten Fall zur Nichtrealisierung des Projekts und ggf. Schadensersatzansprüchen des Vertragspartners führen. Daraus resultierend könnte es trotz einer Vorfinanzierung der erwarteten Finanzhilfen des Freistaates Sachsen durch die Stadt Leipzig zu
förderschädlichen Sachverhalten führen.
Die Ratsbeschlüsse VI-DS-01580 und VI-DS- 00517/14-NF-06 könnten nicht umgesetzt werden.
Seite 4
V. Hinweis
Es wird darauf hingewiesen, dass sich in den dem Nutzungsüberlassungsvertrag als Anlagen
beigefügten Bauplänen und Baubeschreibungen aufgrund der parallel laufenden weiteren
Planungen zur Vorbereitung der Baumaßnahme Änderungen ergeben können und die Anlagen
nach Beschlussfassung durch den Stadtrat aktualisiert werden müssen. Maßgeblich ist hier, dass
der endgültige letzte Stand in einem Übergabeprotokoll (vgl. § 3 Nr. 2 des Entwurfs des Nutzungsüberlassungsvertrages) und einem der Schriftform genügenden Nachtrag dokumentiert, von
beiden Vertragsparteien unterzeichnet und damit rechtsverbindlich wird. Der Stadtrat wird im
Rahmen der üblichen Information zur Umsetzung von Ratsbeschlüssen hierüber informiert
werden.
Anlagen
- Anlage
Nutzungsüberlassungsvertrag
(Die Anlagen 1 bis 8 des Nutzungsüberlassungsvertrages werden aus Gründen des Umfangs
nicht der gedruckten Vorlage beigefügt. Sie sind im ALLRIS verfügbar und können außerdem in
Papierform im Dezernat Kultur eingesehen werden bzw. werden auf Wunsch in gedruckter Form
übermittelt.)
- Anlage 1 Lageplan Areal
- Anlage 1a Ratsbeschlüsse v. 20.1.2016 (VI-DS-00517/14-NF-06 sowie VI-DS-01580)
- Anlage 2 Außenflächenplan mit Darstellung der Flächen, für die der Nutzer
Verkehrssicherungspflichten übernimmt
- Anlage 3 Plan mit PKW-Stellplätzen, LKW-Stellplatz und Standort für Müllbehälter
- Anlage 4 Baubeschreibung, Beschreibung Haustechnik, Architektenpläne (14 Stück)
- Anlage 5 Nutzungskonzepte der Nutzer (TdJW, LOFFT e. V., LTT e. V.)
- Anlage 6 Kopie der Ankaufsrechtsurkunde und Entwurf Nachtragsurkunde
- Anlage 6a Ausübungsbereich Wegerecht
- Anlage 6b Ausübungsbereich Fluchtwegerecht
- Anlage 6c Entwurf Bewilligungsurkunde für ein „Zugangsrecht“ und „Freiflächenbenutzungs- und Wegerecht“
- Anlage 7 Aufstellung § 2 Betriebskostenverordnung
- Anlage 8 Fördervereinbarung vom 20.6.2016
Seite 5
Anlage 1 - Lageplan Areal
Architekt
Asphalt neu
Pflaster neu
Rasenpflaster neu
Kies neu
Areal
Halle 7
Berlin GmbH
Niederlassung Leipzig
Gabriele Weis Dipl.-Ing.(FH) Architektin
Gunnar Volkmann Dipl.-Ing. Architekt
Telefon 0341 - 989 75 80
Telefax 0341 - 590 55 44
Bauherr/Anschrift
Bauvorhaben/Anschrift
Leipziger Baumwollspinnerei
Verwaltungsgesellschaft mbH
Theaterhaus
Spinnerei Halle 7
M 1:1500 / A3
04179 Leipzig
04179 Leipzig
Datum
12.05.2016
Architekt
Asphalt neu
Pflaster neu
Rasenpflaster neu
Kies neu
zu Halle 7
Berlin GmbH
Niederlassung Leipzig
Gabriele Weis Dipl.-Ing.(FH) Architektin
Gunnar Volkmann Dipl.-Ing. Architekt
Telefon 0341 - 989 75 80
Telefax 0341 - 590 55 44
Bauherr/Anschrift
Bauvorhaben/Anschrift
Leipziger Baumwollspinnerei
Verwaltungsgesellschaft mbH
Theaterhaus
Spinnerei Halle 7
M 1:500 / A3
04179 Leipzig
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Datum
12.05.2016
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Asphalt neu
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Berlin GmbH
Niederlassung Leipzig
Gabriele Weis Dipl.-Ing.(FH) Architektin
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Bauherr/Anschrift
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Leipziger Baumwollspinnerei
Verwaltungsgesellschaft mbH
Theaterhaus
Spinnerei Halle 7
M 1:500 / A3
04179 Leipzig
04179 Leipzig
Datum
12.05.2016
Anlage 4
6.5 Beschreibung Haustechnik
ZBP GmbH Martin- Luther- Ring 12 04109 Leipzig + Telefon (0341) 21 20 1 - 0 Telefax (0341) 21 20 1 - 29
email: zbp.leipzig@t-online.de - www.zimmermannundbecker.de
Seite 1 von 26
Stand 14.07.2016
Inhaltsverzeichnis
6.5
Beschreibung Haustechnik. ..................................................................................... 3
6.5.1
Beschreibung der haustechnischen Gewerke nach Kostengruppen ........................ 5
6.5.1.1
KGR 400 - Bauwerk
Technische Anlagen Allgemein ........................................ 5
6.5.1.2
KGR 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen .................................................... 7
KGR 411 Abwasseranlagen ......................................................................................... 7
KGR 412 Wasseranlagen............................................................................................. 8
KGR 413 Gasanlagen .................................................................................................. 9
6.5.1.3
KGR 420 - Wärmeversorgungsanlagen ............................................................. 10
KGR 421 Wärmeerzeugungsanlagen ......................................................................... 10
KGR 422 Wärmeverteilnetze ...................................................................................... 11
KGR 423 Raumheizflächen ........................................................................................ 11
6.5.1.4
KGR 430 Lufttechnische Anlagen................................................................... 13
KGR 431 Lüftungsanlagen ......................................................................................... 13
KGR 434 Kälteanlagen............................................................................................... 15
6.5.1.5
KGR 440 Starkstromanlagen .......................................................................... 18
KGR 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen ............................................................ 18
KGR 442 Eigenstromversorgungsanlagen ................................................................. 18
KGR 443 Niederspannungsschaltanlagen .................................................................. 18
KGR 444 Niederspannungsinstallationsanlagen ........................................................ 18
KGR 445 Beleuchtungsanlagen ................................................................................. 19
KGR 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen................................................................ 20
KGR 449 Starkstromanlagen, sonstiges ..................................................................... 21
6.5.1.6
KGR 450 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen ............................ 21
KGR 451 Telekommunikationsanlagen ...................................................................... 21
KGR 452 Such- und Signalanlagen ............................................................................ 21
KGR 455 Fernseh- und Antennenanlagen.................................................................. 21
KGR 459 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen ....................................... 22
6.5.1.6
KGR 470 - Nutzerspezifische Anlagen .............................................................. 23
KGR 475 Feuerlöschanlagen ..................................................................................... 23
6.5.1.7
KGR 480 - Gebäudeautomatisation................................................................... 25
KGR 481 Automationssysteme .................................................................................. 25
KGR 482 Schaltschränke ........................................................................................... 25
KGR 483 Management- u. Bedieneinrichtungen ........................................................ 26
KGR 485 Übertragungsnetze ..................................................................................... 26
6.5.1.8
KGR 540 - Technische Anlagen in Außenanlagen ............................................ 26
ZBP GmbH Martin- Luther- Ring 12 04109 Leipzig + Telefon (0341) 21 20 1 - 0 Telefax (0341) 21 20 1 - 29
email: zbp.leipzig@t-online.de - www.zimmermannundbecker.de
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Stand 14.07.2016
6.5
Beschreibung Haustechnik
Durch den Bauherrn, die Leipziger Baumwollspinnerei Verwaltungs GmbH wurden wir beauftragt, die Umnutzung der Halle 7 auf dem Gelände der Leipziger Baumwollspinnerei in
Leipzig zu planen. Zu Beginn unserer Planung, waren die Geschosse wie folgt vorgesehen:
Erdgeschoss Nutzung durch Bimbotown, 1. Obergeschoss und Teile des 2. Obergeschosses
waren ohne Nutzung, restliche Teile des 2. Obergeschosses und das 3. Obergeschoss als
Theaterhaus mit einer gemeinsamen Nutzung durch das Theater der jungen Welt (TdjW),
das Leipziger Tanztheater (LTT) und das Leipziger OFF Theater (LOFFT).
Im weiteren Planungsverlauf wurde eine mögliche Vermietung der restlichen Flächen im
Erdgeschoss, im 1. Obergeschoss und der Restfläche im 2. Obergeschoss an das Naturkundemuseum der Stadt Leipzig vorgesehen.
Da die Nutzung des Naturkundemuseums in der Leipziger Baumwollspinnerei in der Halle 7
noch nicht endgültig beschlossen ist, sollte dieser leerstehende und nicht genutzte Bereich
nur mit den notwendigen sicherheitsrelevanten Installationen geplant und ausgeschrieben
werden. Anlagen und Leitungen zur Versorgung dieser Flächen wurden teilweise schon mit
Vorgaben des Bauherrn ausgelegt, da eine spätere Erschließung nur durch hohen Aufwand
umsetzbar ist.
Die Aufgabenstellung war, die Planung des 2. und 3. Obergeschosses unter Berücksichtigung der leerstehenden Flächen. Dabei lautete der Grundsatz, so wenig Technik wie möglich. Daraus resultiert, dass nur die innenliegenden Bereiche mechanisch be- und entlüftet
werden. An den außenliegenden Räumen soll eine Raumklimatisierung und Lüftung mittels
öffenbaren Fenstern erfolgen.
Das LOFFT ist Koproduzent, Veranstalter- und Gastspielort für zeitgenössischen Tanz, postdramatisches Theater und Performance Art.
Es wird getragen durch den "Verein zur Förderung des Leipziger OFF-Theaters e.V." Der
Verein hat zum Ziel, das professionelle freie Theater- und Tanzschaffen in Leipzig zu fördern. Das LOFFT wird institutionell gefördert durch:
- Kulturamt der Stadt Leipzig
- Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Seit seiner Gründung hat sich das LOFFT zu einem national und international anerkannten
Koproduzenten, Veranstalter und Gastspielort für zeitgenössischen Tanz, post-dramatisches
Theater und Performance Art in Leipzig entwickelt. Jährlich finden derzeit bis zu 150 Vorstellungen und Veranstaltungen statt.
Das LOFFT arbeitet als non-profit Organisation auf Basis eines eingetragenen, gemeinnützigen Vereins, der 1991 gegründet wurde. Das LOFFT engagiert sich darum auch stark als
Interessenvertreter freier darstellender Künstler in kulturpolitischen Strukturen und Debatten
auf lokaler, regionaler und Bundesebene. Das LOFFT ist Mitglied des Landesverbandes der
Freien Theater in Sachsen, des Bundesverbandes Freier Theater und das Dachverbandes
Tanz Deutschland.
ZBP GmbH Martin- Luther- Ring 12 04109 Leipzig + Telefon (0341) 21 20 1 - 0 Telefax (0341) 21 20 1 - 29
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Stand 14.07.2016
Schwerpunkte:
-Theatervorstellungen und Vermittlungsangebote (z.B. Publikumsgespräche)
- Probenarbeit
- Workshops, Seminare und Diskussionsveranstaltungen
Betriebszeiten:
Das LOFFT arbeitet 7 Tage Montags Sonntags in der Regel 9 24 Uhr.
Bürobetrieb in der Zeit zwischen 9 und 20 Uhr.
Probenbetrieb und Technische Arbeiten 9 bis 24 Uhr. In Ausnahmefällen technischer Umbau
über Nacht.
Veranstaltungsbetrieb in der Regel zwischen 17 und 23 Uhr.
Personal und Besucher:
Im LOFFT sind derzeit 7 feste Mitarbeiter sowie 7 Aushilfen und freie Mitarbeiter beschäftigt.
Hinzu kommen im Durchschnitt bis zu 20 Künstler im Proben und Veranstaltungsbetrieb pro
Tag (verteilt auf Saal, Werkstattbühne und Proberaum).
Die Werkstattbühne mit 60 Sitzplätzen und der Saal mit 199 Sitzplätzen können parallel betrieben werden.
Das TdjW ist ein Theater für Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Familien.
Es ist ein Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, das Schauspiel und Puppentheater für Kinder ab
zwei Jahren sowie Jugendliche und junge Erwachsen bietet. Daneben begleitet und bereitet
ein Team von vier Theaterpädagogen die Stücke pädagogisch auf und begleitet theaterpädagogische Projekte in diversen Leipziger sowie sächsischen Bildungseinrichtungen.
Schwerpunkte Probenräume
- max. 60 Personen bei Besuch von Proben
- Probenzeiten werktags 10.00 14.00 Uhr, 18.00 22.00 Uhr
samstags 10.00 14.00 Uhr, in Ausnahmen auch mal sonntags
- Proben finden die gesamte Spielzeit statt,
- Studentenclubs sowie die Theaterclubs proben ebenfalls in den Probenräumen
- teilweise finden Proben für drei unterschiedliche Produktionen gleichzeitig/parallel statt
- derzeit gibt es drei Probenräume
- Probenzeitraum: entspricht der Spielzeit (Beginn letzte Woche Sommerschulferien Sachsen, Ende: eine Woche vor den Sommerschulferien Sachsen s.u.)
Schwerpunkte generell:
- Schauspiel und Puppentheater für Kinder ab zwei Jahren, Jugendliche und Erwachsen
- Mehr als 55.000 Besucher pro Spielzeit
- ca. 14 Neuproduktionen pro Spielzeit, über 700 Vorstellungen im Jahr
- Theaterclubs für Kinder ab acht Jahren bis Erwachsene
- 5 Theaterclubs für Kinder, Jugendliche sowie inklusiver und Mehrgenerationclub
- 3 Studentenclubs, davon ein internationaler Studentenclub
- Theaterpädagogik betreut mehr als 10.000 Kinder, Schüler sowie Lehrer und Erzieher
Betriebszeiten:
Die Vorstellungszeiten liegen zwischen 9:30 bis 20:00 Uhr, wobei an Werktagen die Vorstellungen primär vormittags stattfinden.
Der Verwaltungsbereich des TdJW ist werktags von 08:30 bis 18:00 besetzt.
ZBP GmbH Martin- Luther- Ring 12 04109 Leipzig + Telefon (0341) 21 20 1 - 0 Telefax (0341) 21 20 1 - 29
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Stand 14.07.2016
Das Leipziger Tanztheater e.V. ist Ausbildungs- und Produktionsstätte für zeitgenössischen
Tanz für Kinder ab drei Jahren, Jugendliche und junge Erwachsene.
Es ist eine öffentliche gemeinnützige Einrichtung mit Vereinsstruktur. Das Leipziger
Tanztheater (LTT) ist eine moderne Ausbildungs- und Produktionsstätte für zeitgenössischen
Tanz. Ein Team aus Tanzpädagogen und Choreografen unterrichtet über 400 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Schwerpunkte:
- Unterricht Kinder im Vorschulalter & Schulalter sowie Jugendliche und Erwachsene.
- Workshops, Probenarbeit und Ausbildung Company
- Die Räumlichkeiten werden zu Studioinszenierungen, Werkstattaufführungen und Informationsveranstaltungen in begrenzter Form genutzt, ein Publikumsverkehr über 99 Personen
wird nicht angestrebt.
Betriebszeiten:
Die stärker frequentierten Betriebszeiten liegen Wochentags zwischen
15:00 und 20:00 Uhr. Im stündlichen Wechsel werden Kinder und Jugendliche zum Unterricht gebracht oder abgeholt. Es ist mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Die Frequenz kann in Spitzenzeiten 120 Teilnehmer betragen (60 beenden ihren Unterricht, 60 beginnen ihren Unterricht). Stellenweise werden die Kinder von ihren Eltern gebracht bzw. abgeholt. Während der Schulferien entfällt der Unterricht der schulpflichtigen
Teilnehmer. Bis 22:00 Uhr ist Probenarbeit, Vereinsarbeit und dergleichen zu erwarten (50
Teilnehmer). Es gibt ganztägige Probenarbeit auch an Wochenenden. Der Bürobetrieb findet
von 08:00- 18:00 statt.
6.5.1 Beschreibung der haustechnischen Gewerke nach Kostengruppen
6.5.1.1
KGR 400 - Bauwerk
Technische Anlagen Allgemein
Auf dem Gelände der Leipziger Baumwollspinnerei sollen Teilflächen der Halle 7 zu einem
Theaterhaus umgenutzt werden.
der LeipziDas Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 22.5
ger
in Kraft getreten am 13.05.2000. Als Art und Maß der baulichen
Nutzung wurde ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgelegt, für Halle 7 sind höchstens 4
Vollgeschosse zulässig.
Das Nutzungskonzept sieht vor, im 2. und 3. Obergeschoss der Halle 7, Theater- und Probensäle für das Leipziger OFF-Theater (LOFFT), das Leipziger Tanztheater (LTT) und das
Theater der jungen Welt (TdjW) mit der dazugehörigen Infrastruktur unterzubringen. Das
LOFFT und das LTT werden von gemeinnützigen Vereinen getragen, das TdjW ist ein Eigenbetrieb der Stadt Leipzig. Das Erdgeschoss und 1.Obergeschoss sowie eine Teilfläche
im 2. Obergeschoss bleiben vorerst ohne Nutzung. Im Keller sind Technikflächen und Lager
vorgesehen.
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Stand 14.07.2016
Noch vorhandene Einbauten in den ansonsten leeren Etagenflächen wie z.B. die ehemaligen
Mitarbeiter WCs und abgetrennte Büro- und Pausenräume werden abgebrochen.
Im Keller werden eine Sprinklerzentrale, die Haustechnik-Anschlussräume und die Heizung
untergebracht. Lüftungsgeräte und Rückkühler stehen auf dem Dach im Bereich des alten
Staubturms, da dieser auch zur vertikalen Leitungsverteilung genutzt werden soll.
Brandschutztechnisch werden alle Durchführungen durch Brandabschnitte mit bauaufsichtlich zugelassenen Materialien ausgeführt.
Die vorliegende Beschreibung der haustechnischen Gewerke bezieht sich auf den Planungsstand der Leistungsphase 3, dem Entwurf. Uns liegen hierzu noch nicht für alle Bereiche detaillierte Unterlagen vor, sodass es geringfügig noch zu Abweichungen und gegebenenfalls auch zu Kostenanpassungen kommen kann. Dieses betrifft hauptsächlich die Nutzung der noch nicht bekannten Mietbereiche, jedoch auch das teilweise Fehlen von Unterlagen, die sich noch auf die haustechnischen Gewerke auswirken. Uns liegt zum momentanen
Zeitpunkt kein Bauteilkatalog vor, welcher Grundlage der Heiz- und Kühllastberechnung ist.
Für die notwendigen Berechnungen wurden uns durch das durch den Bauherrn beauftragte
Büro Genest, welches mit der thermischen Bauphysik beauftragt wurde, folgende Werte zur
Annahme für unsere Berechnungen vorgelegt:
Decke über UG: Anbringung unterseitige Dämmschicht, U = 0,3 W/m²K
Außenwände: Bestand MW unverändert, U = 0,8 W/m²K
Außenfenster erneuert, U = 1,5 W/m²K (gefordert lt. EnEV, Anl. 3, Tabelle eigentlich 1,3
W/m²K, aber aufgrund der geforderten Gestaltung (Sprossenteilung) nicht realistisch)
Dachflächen neu gedämmt U = 0,24 W/m²K Wände Dachlaterne neu U = 0,24 W/m²K
Diese Werte stützen sich auf Annahmen des Büros Genest, welche bei vergleichbaren Objekten vorhanden sind oder mit entsprechenden Maßnahmen erzielt werden. Sollten sich die
U - Werte nach unten hin verbessern, würden sich in der weiteren Planung die Leistungen
für die Wärme- und Kälteerzeugung verringern und dadurch ein Einsparpotenzial erzielen. Im
Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass bei Verschlechterung der genannten U - Werte eine Leistungserhöhung und damit gegebenenfalls auch Kostenerhöhung einhergehen.
Das uns vorliegende Brandschutzkonzept als Vorabzug mit Datum 14.09.2015 sieht für Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen in Summe größer 1000 m² eine Wandhydrantenanlage Typ S, eine Brandmeldeanlage (BMA) sowie eine Sprachalarmierungsanlage
(SAA) vor. Da sich aus der Nutzung der Räume im 2. und 3. Obergeschoss keine Versammlungsräume größer 1000 m² ergeben und auch durch die momentan angedachte weitere
Nutzung im Erd- und 1. Obergeschoss, als Ausstellungs- oder Büroflächen, ergeben wird,
soll auf die Forderung nach einer Wandhydrantenanlage und der Sprachalarmanlage verzichtet werden. Dies wurde durch den Brandschutzkonzeptersteller und den Architekten abgestimmt und per Mail verteilt, siehe Mail von Brandschutz Consult Leipzig vom 25.09.2015
als Anlage. Die Brandmeldeanlage ist weiterhin vorzusehen, da diese auch zu Kompensationsmaßnahmen herangezogen wird.
Im Allgemeinen kann zum gegenwärtigen Zustand für die leeren Mietflächen im Keller-, Erd-,
1. Ober- und Teilen des 2. Obergeschosses nur Annahmen bezüglich der Nutzung getroffen
werden. Hier ist die Nutzung von Büro-, aber auch Ausstellungsflächen seitens des Bauherrn
denkbar.
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Stand 14.07.2016
6.5.1.2
KGR 410
Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
Die Grundlage der sanitärtechnischen Planung sind Ausstattungen gemäß der vorliegenden
Architekturplanung für das 2. und 3.Obergeschoss. Für den späteren Ausbau des Erdgeschosses und des 1.Obergeschosses werden pro Halbgeschoss Anschlussmöglichkeiten für
Sanitärkerne mit folgender Ausstattung eingeplant:
3 St WC-Anlagen
1 St Urinalanlage
2 St. Waschtischanlagen
Des Weiteren wird pro Halbgeschoss ein Anschluss für eine Teeküche berücksichtigt.
Die Trinkwassersteigleitungen und die Schmutzwasserfallleitungen wurden entsprechend
dimensioniert.
Die Anfrage an die kommunale Wasserversorgung Leipzig (KWL) bezüglich der gesicherten
Erschließung wurde zugesichert. Das Schreiben der KWL wurde als Anlage beigefügt.
KGR 411
Abwasseranlagen
Allgemein
Die Entwässerung von Regen- und Schmutzwasser erfolgt im Trennsystem.
Im Bestand werden bereits jetzt anfallendes Regenwasser und Schmutzwasser getrennt, zur
Schleuse auf der Spinnereistraße geführt und dort in jeweils getrennte Abwasserkanäle eingeleitet.
Regenwasser
Das Regenwasser wird außerhalb des Gebäudes abgeführt und an das bestehende Entwässerungsnetz angeschlossen. Die außenliegende Regenentwässerung ist kein Bestandteil der
KG 400.
Schmutzwasser
Für das anfallende Schmutzwasser wird auch weiterhin der bestehende Anschluss an den
Abwasserkanal genutzt. Die ankommenden Fallleitungen werden im Kellergeschoss direkt
an die sich im Bestand befindenden Grundleitungsanschlüsse angeschlossen, sofern dies
nach Erkundung vor Ort möglich ist. Für die Nutzung der bestehenden Rohrleitungen und die
Anschlussleitungen an den Sammler wird von uns eine Kamerabefahrung empfohlen, um
bestehende Beschädigungen zu erkennen und im Vorfeld sanieren zu können. Anfallendes
Schmutzwasser muss aus dem Kellergeschoss über die Rückstauebene gefördert werden.
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Für die Nutzung wurde bei einem Abflussbeiwert von 0,7 folgender Schmutzwasserabfluss
ermittelt:
Ermittelter Schmutzwasserabfluss:
Für das Rohrmaterial der Haupt- und Fallleitung ist schallgedämmtes PP - Rohr vorgesehen.
Die Sammelleitungen auf den Etagen sind in HT - Rohr auszuführen. Um den notwendigen
Brandschutz zu gewähren, sind geeignete Systeme für die Installation von Kunststoffleitungen zu wählen.
Im 3. Obergeschoss ist ein kleiner Imbiss geplant, in dem die momentane Zubereitung von
Speisen noch nicht endgültig fest steht. Weiterhin soll es hier eine kleinere Auswahl an Getränken geben. Um hier jegliche Nutzung absichern zu können, wurde durch uns ein Fettabscheider für das Gebäude Halle 7 vorgesehen. Die Nutzung des Imbiss ist hauptsächlich
bei Veranstaltungen vorgesehen. Bei einer Kapazität von knapp 200 Personen im großen
Saal und rund 60 Personen in der Werkstattbühne des TdjW ist von etwa 260 Besuchern
auszugehen. Da nicht davon auszugehen ist, dass jeder Besucher auch etwas verzehrt, haben wir 195 Portionen (75%) zur Auslegung des Fettabscheiders angesetzt. Daraus ergibt
sich ein Fettabscheider der Nenngröße NS 4. Die Berechnung über die Auslegung liegt als
Anlage bei.
KGR 412
Wasseranlagen
Die momentane Trinkwasserversorgung erfolgt seitens der Spinnereistraße über einen Verteiler im Keller der Halle 5 über die Halle 6.
Im Zuge der Sanierung der Halle 7 wird ein eigenständiger Trinkwasseranschluss im Keller
hergestellt werden. Weiterhin wird in der nächsten Planungsphase geprüft, die momentane
Versorgung der Halle 6 auch von dem bestehenden Verteiler in Halle 5 zu trennen und mit
an den neu herzustellenden Trinkwasseranschluss der Halle 7 anzuschließen.
Unter Beachtung der getroffenen Absprachen zwischen Bauherr und Mietern, sowie der Annahmen der leerstehenden Mietbereiche, wurde ein Spitzendurchfluss, knapp 2 Liter pro
Sekunde ermittelt. Bei dem anstehenden Versorgungsdruck von 4,76 bar wird unter momentaner Betrachtung keine Druckerhöhung notwendig. Die Wasserhärte liegt hierbei nach Leitungsauskunft bei 13,4 °dH. Für die momentane Nutzung ist keine Wasseraufbereitung notwendig und vorgesehen. Im Anhang finden Sie den Auszug der KWL über die Trinkwasseranalyse.
Aus dem neu zu schaffenden Hausanschlussraum (HAR) sollen dann alle einzelnen Mietflächen mit Trinkwasser versorgt werden. Dies geschieht über einen zentralen Steigepunkt,
dem ehemaligem Staubschacht.
Für das Leitungsmaterial der sichtbaren Rohrleitungen ist Edelstahl vorgesehen, welches
mittels Pressverbindung miteinander verbunden wird. In den Bereichen der Trockenbauwände soll zur einfacheren Installation Mehrschichtverbundrohr verwendet werden. Um den hygienischen Anforderungen an stagnierendes Trinkwasser gerecht zu werden, sind an den
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Stichleitungsenden Verbraucher mit einer höheren Wassermenge (WC- /Urinal Anlagen)
zum Spülen des Trinkwassernetzes vorgesehen. Sollte dies in einigen Bereichen nicht möglich sein, sind die Rohrleitungen in kleineren Bereichen durchgeschliffen, beziehungsweise
Armaturen zum automatischen Spülen des Trinkwassernetzes zum Schutz vor Stagnation
vorgesehen.
Für die Warmwasserbereitung ist eine dezentrale Lösung mit Warmwassererhitzern an den
jeweiligen Zapfstellen vorgesehen. Durch die langen Leitungswege und damit zu erwartende
Stillstandsverluste ist eine zentrale Warmwasserversorgung aus unserer Sicht unwirtschaftlich.
Die Durchlauferhitzer sind mit folgenden Leistungen vorgesehen:
Handwaschbecken
Ausguss Putzraum
Duschen
3,5 KW
11 KW
21 KW
Im momentan geplanten Ausbaustand ist das Erdgeschoss sowie das 1. Obergeschoss und
ein Teil des 2. Obergeschosses nicht mit enthalten. In den Flächen des TdjW, LOFFT und
LTT sind jeweils WC - Kerne mit einzelnen Duschen vorgesehen. Weiterhin ist im 3. Obergeschoss ein öffentlicher WC - Bereich mit einem barrierefreien WC vorgesehen.
Für die Sanitärgegenstände ist ein mittlerer Standard in weißer Ausführung vorgesehen. Die
Armaturen sind in verchromte Ausführung geplant und in den Kosten enthalten.
Auf dem Dach ist im Bereich der Technikfläche eine frostfreie Auslaufarmatur vorgesehen.
KGR 413
Gasanlagen
Momentan ist im Gebäude der Halle 7 kein Gasanschluss vorhanden. Dieser wird aber für
die Beheizung mittels Gasbrennwertkessel notwendig.
Die Bemessung des Anschlusses erfolgt für 800 kW Heizleistung für das ganze Gebäude,
inklusive der Vorhaltung für die leerstehenden Bereiche. Für die Verrohrung wird Stahlrohr
DN 100 verwendet.
Auf dem Gelände der Baumwollspinnerei ist ein eigenes Gasniederdrucknetz vorhanden,
welches durch eine Gashochdruckleitung von der Spinnereistraße versorgt wird. Dazu steht
auf dem Gelände der Spinnerei eine Gasdruckregelstation. Hier wird seitens der Leipziger
Baumwollspinnerei Verwaltungsgesellschaft mbH geprüft, ob durch die zahlreichen Umbauten noch eine Möglichkeit zum Anschluss an das eigene Gasnetz gegeben ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, wird beim zuständigen Gasnetzbetreiber ein neuer Hausanschluss an der Spinnereistraße beantragt. Hier liegt neben der Gashochdruckleitung auch
eine Niederdruckleitung, von der aus schon die Gebäude 1, 3 und 24 versorgt werden.
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6.5.1.3
KGR 420
Wärmeversorgungsanlagen
Im Allgemeinen kann zum gegenwärtigen Zustand für die leeren Mietflächen im Keller-, Erd-,
1. Ober- und Teilen des 2. Obergeschosses nur Annahmen bezüglich der Nutzung getroffen
werden. In diesen Bereichen wurde durch den Bauherrn eine Frostfreihaltung gewünscht,
ohne eine bestimmte definierte Temperatur vorzusehen. In der weiteren Planung ergab sich
aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) eine Temperaturvorgabe von 15°C gegenüber
ungenutzten Räumen, welche in unserer Berechnung eingeflossen ist.
Für die Wärmeerzeugung wurde ein Fernwärmeanschluss geprüft. Auf Grund der Lage der
Fernwärmeleitungen sind jedoch die Anschlusskosten zu hoch. Alternativ wurde der gewählte Gasbrennwertkessel mit einer Solarthermieanlage geprüft. Durch den zu erwartenden
geringen Warmwasserverbrauch und den Stillstandsverlusten, in Verbindung mit den zusätzlichen Dachlasten und den Anforderungen an ein Denkmal, war dies auch keine Alternative.
KGR 421
Wärmeerzeugungsanlagen
Für die Gebäudeheizung sind zwei Gasbrennwertkessel mit zusammen rund 800 kW Leistung bei den Systemtemperaturen 60/40 als Kaskade vorgesehen. In der ersten Ausbaustufe
wird nur ein Gasbrennwertkessel mit 500 KW zur Beheizung der Geschosse und für die RLT
Anlage 1 vorgesehen. Um den restlichen Wärmebedarf des unteren Geschosses und RLT
Anlage 2 zu decken, ist ein weiterer Gasbrennwertkessel in der zweiten Ausbaustufe vorgesehen. Der Aufstellungsort ist die Heizungszentrale im Kellergeschoss. Über einen abgetrennten Teil des Schachtes wird das Abgasrohr über das Dach geführt und über einen weiteren separaten Schacht Verbrennungsluft zugeführt. Das Abgasrohr und die Verbrennungsluftzufuhr werden dabei schon so dimensioniert, dass der Anschluss des zweiten Kessels
ohne weiteren Aufwand möglich ist. Die Kesselanlage als solches wird mit einem modulierend fahrenden Brenner errichtet und lastabhängig geregelt. Als Systemtemperaturen sind
hier 60°C Vor- und 40°C Rücklauftemperatur vorgesehen. Für das nachträgliche Einbringen
des zweiten Heizkessels wird entsprechender Platzbedarf vorgehalten.
Folgende Heizkreise sind vorgesehen:
HK1- statische Heizung (Achse A-D)
HK2- statische Heizung (Achse E-H)
HK3- Kühl-/ Heizbalken 2./ 3. Obergeschoss
HK4- RLT-Geräte
100 kW
120 kW
62 kW
516 kW
Durch die unterschiedliche Nutzung der Räume wurde für den Heizkreis RLT-Geräte ein
Gleichzeitigkeitsfaktor von 0,6 einbezogen.
Zum Einsatz kommen sollen zwei Gasbrennwertkessel mit integriertem, modulierendem und
leisem Gasvormischbrenner, für Überdruckfeuerung, Heizgas- und Wasserführung im Gegenstrom Wärmetauscherprinzip, Hochleistungswärmetauscher aus robustem AluminiumSilizium-Guss, schalloptimierte Heizgasführung mit integriertem Drucksensor nach DIN EN
12828 als Ersatz für Wassermangelsicherung, sowie lackiertem Kesselmantel. Extrem kompakte Kesselabmessungen. Kesselintern integrierbare Neutralisationseinrichtung, geringes
Gewicht. Vollautomat. Gas-Vormischbrenner für den modulierenden Betrieb, extrem leise,
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mit drehzahlgeregeltem Verbrennungsluftgebläse und Steuerelektronik für reduzierte elektrische Leistungsaufnahme. Gas-/ Luft-Regelung zur automatischen Anpassung an die Anlagenverhältnisse. Gasarmatur mit integrierter Dichtheitskontrolle und Gasfilter, sowie Abgaskesselanschlussstück. Wartungsfreundlich, gute Bauteilzugänglichkeit sollte ermöglicht werden. Alle service- und wartungsrelevanten Bereiche sind gut erreichbar für eine einfache
Inspektion, sowie mechanische Reinigungsmöglichkeit der Heizflächen mit große Revisionsund Inspektionsöffnung auszustatten. Der Brenner sollte sich zur Wartung nach vorne rausziehen lassen. Werkseitig montierter Heizkessel mit voreingestellt und geprüft auf Erdgas E,
Brenner komplett montiert und voreingestellt. Raumluftunabhängige Betriebsweise. mit integriertem Servicediagnose System, Kommunikationsschnittstelle zu digitalem Feuerungsautomat, Feuerungsüberwachung, Anzeige der Betriebszustände und Wartungsmeldungen als
Klartext, mit umfangreichen Servicefunktionen. Abgestimmte Systemtechnik ist hierfür Voraussetzung. Mit Zünd- und Überwachungselektrode, mit niedrigen Emissionswerten, für
Erdgas E und LL bei 20 mbar Gasdruck, 230V/50 Hz.
KGR 422
Wärmeverteilnetze
Das Wärmeverteilnetz wird im Heizraum aufgebaut und die Heizwasserverteilung als geschlossenes System im Zweirohrnetz konzipiert. Hierfür sind Rohrleitungen aus C - Stahl
vorgesehen, welche über Pressfittinge miteinander verbunden werden. Es besteht aus vier
Hauptversorgungsleitungen, welche die statischen Heizflächen an Nordwest- und Südostfassade, die Heiz- und Kühlbalken, sowie die RLT - Geräte auf dem Dach versorgen. Dafür ist
an der Nord- und Südfassade jeweils ein Außentemperaturfühler zu setzen.
Die Versorgung der Raumheizflächen erfolgt durch 13 Steigepunkte an der Außenwand,
welche im Keller beginnen und mittels Strangregulierventilen hydraulisch abgeglichen werden. Dabei werden die Rohrleitungen als Verteilerleitungen unterhalb der Decke und in den
Schächten an der Außenwand gedämmt, die Versorgungsleitungen zu den Heizflächen im
sichtbaren Bereich im Stockwerk bleiben jedoch ohne Dämmung.
Jeder Steigstrang ist im Keller separat absperrbar und auch für die leeren Flächen mit dimensioniert. Ein späterer Umbau ist somit nicht notwendig, könnte aber strangweise durchgeführt werden
KGR 423
Raumheizflächen
Bei den Raumheizflächen werden in den jeweiligen Sanitärbereichen weiße Profilheizkörper
zum Einsatz kommen. In den außenliegenden Räumen werden ebenfalls weiße Röhrenradiatoren unterhalb der Fenster vorgesehen, um den Charakter des alten Industriegebäudes zu
erhalten. Röhrenradiatoren sind in der Modell- und Dimensionenvielfalt mit 5 Bautiefen leistungsstark und komfortabel durch das ideale Verhältnis von Strahlungswärme und Konvektion. Die klare Form mit den weich abgerundeten Ecken und Kanten sorgt für hohe Unfallsicherheit und Reinigungsfreundlichkeit. Die Heizkörper unterhalb der schrägen Fensterfläche
im 3. Obergeschoss sind als Standkonvektoren geplant, da durch die Schräge eine Montage
von Röhrenradiatoren nicht möglich ist. Die verschiedenen Bauhöhen, Baulängen und Bautiefen sowie vielfältige Anschlussvarianten, auch mit Einbauventil, sorgen für ein Höchstmaß
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an Variabilität. Die Konvektorausführungen mit WVO Abschirmung verringern insbesondere
vor Fensterflächen die Abstrahlung nach außen und vermeiden so wirkungsvoll Wärmeverluste. Der Universalkonvektor bietet durch seine 6 verschiedenen Anschlussmöglichkeiten
ein Höchstmaß an Flexibilität auf der Baustelle. Für die bespielten Räume, in denen keine
sichtbaren Heizflächen gewünscht sind, werden Balken, welche auch zum Kühlen des Raumes da sind, genutzt. Diese werden hinter einer Vorsatzschale installiert, sodass eine
Schachtwirkung entsteht. Dabei wird durch Konvektion, Wärme dem Raum zugeführt. Weiterhin werden die innenliegenden mechanisch belüfteten Räume mittels einer Übertemperatur von 22°C beheizt, um die fehlende Leistung der Heiz- und Kühlbalken zu kompensieren.
Geregelt werden die Temperaturen der bespielten Räume über eine jeweilige Zonenreglung.
An den Heizkörpern erfolgt die Raumtemperaturenregulierung mittels Thermostatventilen.
Die Rauminnentemperaturen entsprechen den Normtemperaturen der DIN EN 12381. Die
WC - Bereiche mit Duschen werden nicht als Bäder im Sinne der Norm betrachtet, sondern
als WC - Bereiche mit einer Norminnentemperatur von 20°C.
Gemäß der Rahmenempfehlung der deutschen Unfallversicherung zur Prävention von Unfällen im professionellen Bühnentanz ist für die Proberäume und Bühnen eine Mindestraumtemperatur von 21°C erforderlich. Diese wurde so auch in unserer Planung für die innenliegenden bespielten Räume berücksichtigt.
Raumtemperaturen:
Mietfläche EG / OG1:
Proberäume/Aufführung:
Büros/Besprechungsräume:
Teeküche:
Garderobe (Publikum):
Garderobe (Künstler)/Umkleide
Flure / Treppenhäuser:
WC-Anlagen:
WC-Bereiche mit Duschen:
Behinderten-WC:
Nebenräume (Lager/Archiv):
15°C
21°C
20°C
20°C
20°C
22°C
15°C
20°C
20°C
24°C
15°C
Der dabei verbrauchte Wärmebedarf wird über Heizkostenverteiler im Verdunstungsprinzip
ermittelt und somit für alle Heizkörper genau abgerechnet. Für die Unterflurkonvektoren im 3.
Obergeschoss wird für diesen Bereich eine Zählung über einen Wärmemengenzähler vorgesehen, da hier Heizkostenverteiler nicht einsetzbar sind. Diese können jedoch fernausgelesen werden.
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6.5.1.4
KGR 430
Lufttechnische Anlagen
KGR 431
Lüftungsanlagen
Für den Keller und die beiden obersten Geschosse ist ein gemeinsames Lüftungsgerät vorgesehen. Da für das Erdgeschoss und das 1. Obergeschoss die Nutzungsvariante noch offen ist, ist hier nur eine entsprechende Vorhaltung geplant. Dies bedeutet, dass im Schacht
jeweils ein Kanal für Zu- und Abluft nach einer vorher festgelegten Luftmenge installiert wird.
Dieser endet im Mietbereich an der jeweiligen Brandschutzklappe an der Schachtwand. Damit kann eine spätere Nutzungsänderung mit abweichenden Anforderungen nicht mehr allein
durch dieses Kanalnetz abgedeckt werden. Für die nicht genutzte Fläche im Erdgeschoss
wurde aus einem vorherigen Planungsstand eine Vorhaltung von 9000 m³/h beibehalten.
Diese resultierten aus der Berücksichtigung der Nutzung durch den Bimbotown, welcher
durch sein Nutzungskonzept und der zu erwartenden Personen einen wesentlich höheren
Luftwechsel benötigt als beispielsweise eine Büronutzung.
Zur Berechnung der notwendigen Luftmenge wurde die DIN EN 13779
von Nichtherangezogen. Dabei ist für die Nebenräume eine Auslegung der Raumluftqualität und der damit verbunden Volumenströme nach IDA 3 anhand Ihrer Grundfläche vorgesehen und für die Nutzungsräume IDA 2 anhand der maximal zu erwartenden Personenzahl.
Einzige Ausnahme hierzu stellt momentan die Sprinklerzentrale im Keller dar. Hier ist durch
den offenen Sprinklerbehälter eine Grundlüftung zur Feuchteabfuhr von 10 m³/m²h vorgesehen.
Für das leere 1. Obergeschoss und den leeren Teil des 2. Obergeschosses wurde folgende
Annahme getroffen:
Da die außenliegenden Flächen natürlich mittels Fensterlüftung be- und entlüftet werden
sollen, wurde angenommen, dass maximal 1/3 der Grundfläche maschinell versorgt werden
müssen. Weiterhin wurde nach DIN EN 13779 von Einzel- und Gruppenbüros ausgegangen,
welche auch eine Raumluftqualität nach IDA 2 aufweisen soll. Hierzu wurde nach Tabelle 12
über die Bodenfläche die maximale Personenanzahl ermittelt und über diese wiederum nach
IDA 2 der notwendige Luftvolumenstrom festgelegt. Hierfür werden die entsprechenden Kanäle im Schacht des ehemaligen Staubturms vorgehalten.
Das Lüftungsgerät RLT 1, sowie die Platzvorhaltung für das spätere Lüftungsgerät RLT 2
werden auf dem Dach platziert. Hierfür ist eine Aufstellfläche im Bereich des Übergangs zur
Halle 6 vorgesehen. Die Aufstellung der Geräte erfolgt körperschallentkoppelt mittels elastischem Dämmstreifen.
Für die Luftverteilung sind runde und eckige verzinkte Lüftungsleitungen vorgesehen. Da
momentan in keinem Bereich eine abgehängte Decke vorgesehen ist, werden hier Luftauslässe am Kanal vorgesehen. Um im bespielten Bereich des zweiten und dritten Obergeschosses ein Höchstmaß an Schallschutz gewähren zu können, wird für jeden Abgang ein
Volumenstromregler und Schalldämpfer vorgesehen. In den Bereichen mit Wandnischen
werden Quellluftauslässe vorgesehen.
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Diese dienen zur besseren Luftverteilung und erhöhen das Behaglichkeitsgefühl. Die sichtbaren Lüftungsleitungen untermalen weiterhin den Charakter des alten Industriegebäudes.
Für die Sanitärräume sind jeweils strangweise einzelne Abluftventilatoren auf dem Dach vorgesehen. Die Räume werden mit Zuluft aus dem zentralem Lüftungsgerät versorgt.
RLT 1
KG/2.OG/3.OG
ZU + AB Volumenstrom:
Zuluftsektion:
Außenluftfilter (Filterklasse)
33.290 m³/h bzw. 31.250 m³/h
F7
WRG:
Rotationswärmetauscher
Wärmerückgewinnungsklasse:
Schalldämpfer
Ventilator
H2
Externe Pressung:
500 Pa
Spezifische Ventilatorleistung:
Schalldämpfer
SFP 3
Kühler:
Gesamtkälteleistung
Pumpkaltwasser VL 6°C / RL 12°C
133 kW
Erhitzer:
Heizleistung
Pumpwarmwasser VL 60°C / RL 40°C
355 kW
direktgetrieben
Abluftsektion:
Abluftfilter (Filterklasse)
Schalldämpfer
Ventilator
M5
direktgetrieben
Externe Pressung:
500 Pa
Spezifische Ventilatorleistung:
Schalldämpfer
SFP 4
WRG:
Rotationswärmetauscher
Abmaße: (LxBxH)
Angabe Höhe inkl. Grundrahmen
11.100 mm x 4.200 mm x 2.600 mm
Gewicht:
9.300 kg
Zulufttemperatur:
Sommer:
Winter:
18 °C
22 °C
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Vorhaltung RLT 2
EG/1.OG
RLT 3 Dachventilator WC Abluft
AB-Volumenstrom:
930 m³/h
RLT 4 Dachventilator WC Abluft
AB-Volumenstrom:
320 m³/h
RLT 5 Dachventilator WC Abluft
AB-Volumenstrom:
240 m³/h
RLT 6 Dachventilator WC Abluft
AB-Volumenstrom:
480 m³/h
Die Dachventilatoren werden mit saugseitigem Schalldämpfer und Rückschlagklappe ausgerüstet. Der Batterieraum im Keller wird direkt ins Freie entlüftet.
Für die innenliegenden Bereiche ist keine Entrauchung vorgesehen. Dies gilt ist für Räume
kleiner 200 m² nach aktuell gültiger Versammlungsstätten auch nicht notwendig.
Sobald rauch detektiert wird, fahren die Brandschutzklappen mit den motorischen Stellantrieben im gefährdetem Bereich zu und die Lüftungsanlage schaltet sich ab.
Eine Zählung des Verbrauchs kann durch die jeweiligen Volumenstromregler erfolgen. Diese
geben ein 0- 10 Volt Signal auf die GLT, von der dann aus der jeweilige Volumenstrom zugeordnet werden kann. Alternativ kann auch die Messung an einem Messkreuz am Volumenstromregler erfolgen. Dabei werden anteilige Heizungs- und Kältekosten für das Lüftungsgerät über Wärmemengenzähler erfasst und als Betriebskosten dem Lüftungsgerät
zugeordnet.
KGR 434
Kälteanlagen
Kühlung Server-/ Batterieräume
Für die Kühlung des Server- und Batterieraums wird eine Multi-Splitanlage mit Inneneinheiten als Umluftkühlgeräte vorgesehen, um ganzjährig die anfallenden Wärmelasten abzuführen und so eine längere Haltbarkeit und einen Überhitzungsschutz zu erzielen. Im bekannten
Serverraum des LOFFT und Batterieraum wird jeweils eine Inneneinheit mit ca. 5 kW Gesamtkälteleistung installiert. Für die anderen Mieter, beziehungsweise den Flächen, wird die
Kälteleistung in der Kältemaschine vorgesehen.
Inneneinheit
Außeneinheit
5 kW
22,4 kW
Die Bedienung erfolgt jeweils über eine Kabelfernbedienung mit Störmeldekontakt. Entstehendes Kondensat wird über eine Kondensathebepumpe, Kunststoffschlauch, HT-Rohr in
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die nächstgelegene Abwasserleitung oder Sanitärobjekt-WC oder Ausgussbecken abgeführt.
Die Einleitung in die Abwasserleitung erfolgt über freien Auslauf. Die Kältemittelleitungen
werden aus vorgedämmten Kupferrohren mit diffusionsdichter Dämmung erstellt. Das Außengerät wird auf dem Dach aufgestellt. Die Aufstellung erfolgt körperschallentkoppelt mittels Metall-Gummi-Metallelemente bzw. elastischen Dämmstreifen.
Raumkühlung
Für die innenliegenden bespielten Räume, welche maschinell be- und entlüftet werden, ist
auch eine Raumkühlung vorgesehen. Hierzu wird nur die Temperatur konditioniert, nicht die
Feuchte geregelt. Die zentrale Kälteerzeugung wird über einen Kaltwassersatz realisiert,
welcher auf dem Dach platziert wird. Das Aggregat wird für 35°C Außentemperatur bei 26°C
Innen ausgelegt, um eine stabile Kälteversorgung der Verbraucher zu gewährleisten.
Folgende Räume erhalten eine Kühlung:
2.Obergeschoss:
- Proberaum LOFFT
- beide innenliegende Proberäume TdjW
3. Obergeschoss:
- Werkstattbühne LOFFT
- Saal LOFFT
- Studio/ Proberaum 2 und 3 LTT
Zum einen dient der Kaltwassersatz der Kühlung der Zuluft und zum anderen der direkten
Raumluftkühlung. Da uns hier noch kein Bauteilkatalog vorliegt, konnte auch hier vorerst
überschläglich eine Kühllast ermittelt werden. Hierzu wurde in den Büro- und Besucherbereichen von einer Wärmeabgabe von 120 Watt pro Person ausgegangen. In den Tanzräumen
und Proberäumen ist durch die hohe Aktivität eine Wärmelast von 190 W pro Person angenommen wurden. Hinzu kommt die abgefragte Leistung für die Lüftungsgeräte, so dass eine
vorerst überschlägliche Kältemaschinenleistung von ca. 400 kW vorzuhalten ist.
Berücksichtig ist hier der vorher festgelegte Wert an maximalen zu erwartenden Personen,
nicht die maximal mögliche Anzahl an Personen in einem Raum. Die Raumliste mit den Personenanzahl liegt als Anlage bei.
Zum Einsatz kommt ein luftgekühlter, kompakter Flüssigkeitskühler in geräuschreduzierter
Ausführung mit kleiner Aufstellfläche und vertikaler Luftführung. Hocheffiziente, direkt getriebene, vollhermetische Scrollverdichter in kompakter Bauform in Tandem- oder Trioschaltung
mit optimiertem Leistungsverhalten für das Kältemittel R410A. Durch den Zusammenschluss
mehrerer Verdichter auf einen Kältekreislauf werden unter Teillast beim Ausschalten einzelner Verdichter besonders hohe Wirkungsgrade erreicht. Regelung über eine Mikroprozessorsteuerung mit Schnittstelle zur GLT zur Abfrage von Stör- und Betriebsmeldungen. Weiterhin ist es möglich, die Anlage über die GLT Ein- und Auszuschalten.
Luftgekühltes Wärmetauscherregister in V-förmiger Anordnung als Verflüssiger mit einer
besonders großen Ober- und Anströmfläche für optimalen Wärmeübergang sowie zur Minde-
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Stand 14.07.2016
rung der Luftgeschwindigkeit und den damit verbundenen Strömungsgeräuschen. Axialventilatoren zur Wärmeabführung.
2-Kreis-Plattenwärmetauscher als Verdampfer aus hochwertigem Edelstahl, ausgerüstet mit
einer thermostatisch gesteuerten Frostschutzheizung.
Mit als elektronisch geregelte Umwälzpumpen
- Absperrventile vor und nach der Pumpe
- Schmutzfänger
- Ausdehnungsgefäß
- Sicherheitsventil
- Automatisches Entlüftungsventil
Die Wasseranschlüsse sind als Victaulic-Kupplungen ausgeführt.
Die Aufstellung erfolgt körperschallentkoppelt mittels Metall-Gummi-Metallelemente bzw.
elastischem Dämmstreifen.
Die Kälteverbraucher werden durch ein 2-Rohrsystem mit Kaltwasser versorgt. Als Rohrmaterial kommt Stahlrohr mit Beschichtung bzw. Anstrich nach AGI zum Einsatz. Die Belange
des Brandschutzes werden bei Querung entsprechender Abschnitte berücksichtigt.
Die Systemtemperaturen der Kälteverbraucher wurden für die Kühlbalken mit 16°C Vorlaufund 18°C Rücklauftemperatur gewählt. Damit wird eine Taupunktunterschreitung vermieden.
Die Kühlregister der RLT-Anlagen werden mit den Systemtemperaturen 6°C/12°C betrieben.
Sämtliche Leitungen des Kreises Heiz- und Kühlbalken werden mit einer alukaschierten und
diffusionsdicht verklebten Mineralwolldämmung isoliert. Diese Leitungen verlaufen in Teilbereichen oberhalb notwendiger Flure und erfordern daher eine nichtbrennbare Dämmung.
Zuleitungen zu den Kühlregistern werden mit einer geschlossenzelligen Kautschukdämmung
versehen. In den Außenbereichen wird zusätzlich ein Blechmantel vorgesehen
Kälteverbraucher sind: RLT-Geräte, Kühlbalken für Veranstaltungs- und Probenräume.
Die Tanzräumen und Proberäumen stellen besonderen Anforderungen an die Raumakustik,
Kühlung genutzt werden. Dieses beruht auf die physikalisoll hier das Prinzip der
schen Eigenschaften der Luft, die bei kälteren Temperaturen zu Boden sinkt. Daher spricht
man auch von einer Schwerkraftkühlung. Hierzu wird neben den Quellluftauslässen der verbleibende Schacht in der Wand genutzt, um Kühl- und Heizflächen einzubringen.
Folgende Kühlkreise sind vorgesehen:
KK1- Kühl-/ Heizbalken 2./ 3. Obergeschoss
KK2- RLT-Geräte
60 KW
200 KW
Eine Zählung der einzelnen Kreise erfolgt mittels Wärmemengenzähler in den entsprechenden Einheiten. Die autarken Splitgeräte sind dem jeweiligem Nutzer direkt zugeordnet und
werden über dessen Unterverteilung gespeist.
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Stand 14.07.2016
6.5.1.5
KGR 440
Starkstromanlagen
KGR 441
Hoch- und Mittelspannungsanlagen
Um den geforderten und teilweise festgelegten Leistungen gerecht zu werden, ist für das
Gebäude eine Niederspannungseinspeisung vorgesehen. Diese wird von einer, von den
Stadtwerken gestellten, Ortsnetzstation in einer Größe von 630kVA bereitgestellt, welche im
Bereich der Halle 7 aufgestellt wird. Von dort wird in das Gebäude eingespeist. Über diesen
neuen Anschluss wird die Halle 7 ohne die noch leer stehenden Mietflächen versorgt. Für
einen späteren Ausbau werden in der Mittelspannungsanlage noch entsprechende Plätze
vorgehalten und jeweils eine Zuleitung in ausreichender Größe zu den Mietbereichen gelegt.
Bei der zu erwartenden Leistungssteigerung eines weiteren Ausbaus müsste eine weitere
Kompaktstation auf dem Gelände aufgestellt werden.
KGR 442
Eigenstromversorgungsanlagen
Gruppenbatterieanlage für Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten mit Fernanzeige an
zentraler Stelle. Einzelbatterien für RWA-Anlagen der Treppenhäuser und des Tanzsaales,
Brandmeldeanlage und Einbruchmeldeanlage.
KGR 443
Niederspannungsschaltanlagen
Die Versorgung des gesamten Gebäudekomplexes mit Elektroenergie erfolgt durch die
Stadtwerke Leipzig. Es ist vorgesehen, den neuen Hausanschluss in der neuen Ortsnetzstation zu errichten und von dort in den neu geschaffenen Raum für die Allgemeinverteilung
einzuspeisen. Die bestehenden Unterverteilungen im Bestand werden demontiert und eine
neue Verteilung aufgebaut.
Für die einzelnen Mietbereiche sind separate Wandlermessungen vorgesehen, ebenfalls ist
eine Platzvorhaltung für die noch freien Mietbereiche eingeplant. Von jeder Zählung erfolgt
die Einspeisung über einen Steigschacht zu den entsprechenden Mietbereichen, wobei alle
Zuleitungen entweder zu den Mietbereichen oder mit Reserve von ca. 3m in den freien Mietbereichen verlegt werden.
KGR 444
Niederspannungsinstallationsanlagen
Die Installation erfolgt größtenteils unter Putz. Schalter, Steckdosen und Datendosen werden
in den Trockenbauwänden mit Geräteeinbaudosen angeordnet. Die horizontale Verteilung
erfolgt direkt auf frei verlegten Kabelbahnen unterhalb der Rohdecke.
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Stand 14.07.2016
Über das KNX/EIB-System werden die Jalousien gesteuert. Jalousieantriebe sowie die Jalousien selbst sind nicht Bestandteil der Kostengruppe 440, Schnittstelle ist hier eine Anschlussdose als Klemmdose im Gebäude. In den Unterverteilungen werden Systemkomponenten wie Spannungsversorgung, Linienkoppler, Schaltraktoren, Steuereinheiten usw. aufgebaut. Die Schaltung erfolgt vor Ort, wobei im Türbereich EIB/KNX-Tastsensoren mit großen Beschriftungsfeldern angeordnet sind. In WC-Bereichen bzw. Vorräumen und Treppenhäusern werden Präsenzmelder installiert für eine anwesenheitsabhängige Lichtsteuerung.
Die Jalousiesteuerung wird ebenfalls über das KNX/EIB-System ausgelöst, dazu werden
örtlich Jalousieaktoren eingesetzt, an diese können die erforderlichen Bedienelemente direkt
angeschlossen werden.
KGR 445
Beleuchtungsanlagen
Die Beleuchtungsanlage wird nach den jeweiligen Erfordernissen sowie unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Norm DIN EN 12464-1 - Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen - errichtet.
Bereich
Richtwerte
stärke (lx)
Flure, Verkehrsflächen, Eingangsbereiche
100
Treppen
150
Umkleideräume
300
Garderoben, Toiletten
200
Räume für haustechnische Anlagen
200
Büroräume
300
der
Beleuchtungs-
500
Probe- und Aufführungsräume
(mittlere vertikale Beleuchtungsstärke)
Foyer
200
In Fluren wird die Beleuchtung mittels LED-Pendelleuchten ausgeführt. Die gleiche Leuchtenart wird auch für die Garderoben, Büros und Besprechungsräume eingesetzt, wobei sich
die Ausführung an der Nutzung des Raumes orientiert. In den Treppenhäusern werden
rechteckige LED-Flächenleuchten eingesetzt. Für EDV-Räume und Räume mit Bildschirmarbeitsplätzen werden durch den jeweiligen Nutzer zusätzlich Standleuchten zur Ausleuchtung
der Arbeitsplätze eingesetzt. Die Bestückung der einzelnen Leuchten ist an die Raumnutzung und die damit erforderlichen Beleuchtungswerte angepasst. Die erforderliche Beleuchtung der Wandtafel wird durch Leuchten des gleichen Typs jedoch mit asymmetrischer Lichtverteilung realisiert. In untergeordneten Räumen und Technikräumen kommen einfache
Feuchtraumleuchten zum Einsatz. An den Ausgängen aus den Gebäuden, diese sind teilweise Rettungswege, sind Leuchten höherer Schutzart in bruchsicherer Ausführung geplant.
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Stand 14.07.2016
In Versammlungsstätten muss eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden sein, die so beschaffen ist, dass Arbeitsvorgänge auf Bühnen und Szenenflächen sicher abgeschlossen
werden können und sich Besucher, Mitwirkende und Betriebsangehörige auch bei vollständigem Versagen der allgemeinen Beleuchtung bis zu öffentlichen Verkehrsflächen hin, gut zurechtfinden können. Eine Sicherheitsbeleuchtung muss vorhanden sein
in notwendigen Treppenräumen, in Räumen zwischen notwendigen Treppenräumen und
Ausgängen ins Freie und in notwendigen Fluren, in Versammlungsräumen sowie in allen
übrigen Räumen für Besucher (z. B. Foyers, Garderoben, Toiletten), für Szenenflächen (mobile Bühne), in den Räumen für Mitwirkende und Beschäftigte mit mehr als 20 m² Grundfläche, ausgenommen Büroräume, in elektrischen Betriebsräumen, in Räumen für haustechnische Anlagen, für Sicherheitszeichen von Ausgängen und Rettungswegen.
Die Schaltung erfolgt bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung in Bereitschaft. In den Rettungswegen werden beleuchtete Piktogramme in Dauerschaltung vorgesehen. Die Versorgung der
Sicherheitsbeleuchtung wird durch eine Zentralbatterieanlage, welche sich im Keller befindet,
realisiert. Die Bemessungsbetriebsdauer der Stromquelle für Sicherheitszwecke beträgt für
Versammlungsstätten 3 Stunden.
Außenanlagen
Die Beleuchtung der Außenanlagen ist nicht im Planungsumfang enthalten. An den Ausgängen werden an der Fassade befestigte Leuchten vorgesehen.
Theater- und Schauspieltechnik
Für die Beleuchtung und Akustik der jeweiligen Probe- und Aufführungsräumen sind entsprechende Leistungen vorgegeben. Hierzu wird von unserer Seite ausschließlich ein Zuleitungskabel für den vorgegebenen Anschluss von maximal 3x 400 A vom Zähler bereitgestellt. Die Planung und Ausschreibung der Leistungen ist nicht Bestandteil unseres Auftrags
und kann nicht durch uns erfolgen. Hierzu sollte ein Bühnentechniker herangezogen werden.
KGR 446
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Das Gebäude ist im Bestand mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet. Diese ist zu großen
Teilen beschädigt und ist auf Funktion zu prüfen. Die maschenförmige Fangeinrichtung soll
auf dem Dach aufgebaut und Ableitungen an der Fassade nach unten geführt werden. Neue
Aufbauten, wie die Technikgeräte und der Saal, sind in den Blitzschutz zu integrieren. Die
Erdungsanlage ist neu zu erstellen, dazu wird in die Bodenplatte, ein Fundamenterder, eingelegt und Erderfahnen zum Anschluss der Ableitungen und für den Gebäudepotentialausgleich isoliert nach außen geführt. Für den Überspannungsschutz werden Blitzstromableiter
bzw. Überspannungsableiter in den Verteilungen eingesetzt.
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KGR 449
Starkstromanlagen, sonstiges
Für Treppenhäuser und den Tanzsaal sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWAAnlagen) nach Vorgabe zu installieren. Nach Erfordernis sind Auslösetaster in jedem Treppenhaus in jeder Etage, wie vom Brandschutzkonzept gefordert, vorzusehen. Jede einzelne
Zentrale ist mit Batteriepufferung auszustatten. RWA-Antriebe und Fenster sind nicht Bestandteil der Kostengruppe 440, Schnittstelle ist eine Klemmdose als Übergangsdose im
Gebäude bzw. die Anschlussdose des RWA-Antriebes.
6.5.1.6
KGR 450 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
KGR 451
Telekommunikationsanlagen
Für das Gebäude wird eine strukturierte Verkabelung aufgebaut, diese ist unter KGR 459
beschrieben. Die Telefonanlage ist nicht Bestandteil der Planung und wird durch den Nutzer
selbst ausgeführt. Der Notruf der Aufzugsanlagen wird über GSM-Module realisiert und ist
Bestandteil der Fördertechnik.
KGR 452
Such- und Signalanlagen
Installation eines Notrufs in dem barrierefreien WC, zur örtlichen Alarmierung im Notfall sowie einer parallelen Alarmierung an eine besetzte Stelle. Zusätzlich wird das Signal auch auf
die KNX/EIB-Anlage aufgeschaltet. Für die Türkommunikation wird eine AudioGegensprechanlage erforderlich, welche in einem Büro der entsprechenden Nutzer aufgeschaltet wird.
KGR 455
Fernseh- und Antennenanlagen
Es wird die Anbindung an das vorhandene Breitbandkabelnetz vorgesehen. Für das gesamte
Gebäude muss durch jeden Mieter ein Anschluss angemeldet werden. Hierzu ist die Kabeleinspeisung vorgesehen, welche dann über einen Verteiler im Keller jeden Mietbereich einzeln versorgen kann. Die Verkabelung wird jedoch so ausgeführt, dass der spätere Aufbau
einer Satellitenempfangsanlage möglich ist. Für Büro- und Künstlergarderoben sind Anschlussdosen vorgesehen. Erforderliche Verstärker-, Verteilerkomponenten und Abzweiger
werden im Schwachstromverteiler aufgebaut.
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KGR 456
Gefahrenmelde- und Alarmanlagen
Brandmeldeanlage
Das Gebäude als Versammlungsstätte mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als
1.000 m² Grundfläche muss eine Brandmeldeanlage mit automatischen und nicht automatischen Brandmeldern erhalten. Mit der BMA müssen mindestens folgende Schutzziele erreicht werden:
Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase;
schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen;
automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen;
schnelle Alarmierung der Feuerwehr;
eindeutiges Lokalisieren des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige.
Automatische Brandmeldeanlagen müssen durch technische Maßnahmen gegen Falschalarme gesichert sein. Brandmeldungen müssen von der Brandmeldezentrale unmittelbar
und automatisch zur Leitstelle der Feuerwehr weitergeleitet werden. Die Brandmeldezentrale
ist im Technikbereich im Keller untergebracht. Die Alarmierung der betroffenen Menschen
erfolgt über elektroakustische Warntongeber an den automatischen Rauchmeldern. Im Regieraum des Saales LOFT besteht die Möglichkeit einer temporären Abschaltung der
Brandmeldeanlage des Saales. Als Ersatzmaßnahme hierzu setzt der Nutzer entsprechende
Brandwachen ein.
Einbruchmeldeanlage
Die Einbruchmeldeanlage ist zur Überwachung der Außentüren vorgesehen. Die Hauptzugangstüren im Erdgeschoss werden entsprechend Erfordernis überwacht. Zusätzlich werden
die Treppenräume mit Bewegungsmeldern überwacht. Damit wird verhindert, dass sich Personen bei eingeschalteter Anlage unbemerkt im Gebäude bewegen.
KGR 459
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Es ist eine strukturierte, anwendungsneutrale Verkabelung für Daten und Sprache vorgesehen, die dem heutigen Stand der Technik hinsichtlich Struktur und Geschwindigkeit entspricht (strukturierte Verkabelung). Der Datenschrank wird im Technikraum oder Serverraum
der einzelnen Mieter vorgesehen. In diesem können die zentralen Komponenten der Datentechnik untergebracht werden. Der komplette Tertiärbereich wird von hier aus versorgt, d. h.
sämtliche Datenendpunkte, egal wie diese später genutzt werden, sei es für Sprach- oder
Datenübertragung, werden hier 1:1 auf Patchfelder geführt.
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6.5.1.6
KGR 470 - Nutzerspezifische Anlagen
KGR 475
Feuerlöschanlagen
Im gesamten Gebäude ist eine mit einer selbsttägigen und flächendeckenden Feuerlöschanlage ausgestattet werden. Als Planungs- und Ausführungsgrundlage ist dabei die VdS Richtlinie CEA 4001
Planung und
in ihrer gültigen Fassung gemäß
Brandschutzkonzept heran zu ziehen. Dabei ist das Gebäude durch die Nutzung als Versammlungsstätte in die Brandgefahrenklasse OH 4 einzustufen. Gemäß Brandschutzkonzept
hat hier eine Klasse 1 Anlage zum Einsatz zu kommen, wobei jedoch nicht die Technikflächen, Büroräume und sonstigen zulässigen Ausnahmen gemäß VdS CEA 4001 geschützt
werden. An den Bauteilöffnungen der Geschossdecke werden die Sprinklerabstände verkürzt und somit die Anzahl erhöht, um einen möglichen Brandüberschlag zu verhindern. Dies
betrifft momentan den höheren Bereich im Saal.
Der Sprinklertank ist vor Ort zu errichten und mit einer Nachspeisung zum Auffüllen des Behälters aus dem Trinkwassernetz auszurüsten. An die Wasserbevorratung wird die Sprinklerpumpe und der Verteilerbalken mit den Ventilstationen angeschlossen. Weiterhin ist ein
Druckluftwasserbehälter vor Ort aufzustellen und vorzuhalten. Die Sprinklerpumpe wird mit
einem Dieselmotor als Antriebsaggregat geplant. Für die Verbrennungsluftversorgung als
auch Wärmeabfuhr ist eine entsprechende Jalousieklappe an der Außenwand angedacht.
Zur Abgasableitung ist eine Verrohrung über Dach angedacht.
Die Dimensionierung des Sprinklertanks ist nach dem OH 4 Risiko mit einer Vollbevorratungsdauer von 60 Minuten erfolgt. Hier gilt:
V= Bevorratungsvolumen in l Wirkfläche= 360 m²
Wasserbeaufschlagung= 5 mm/min m² =5 l/min m²
Bevorratungsdauer= 60 min
Ungleichförmigkeitsfaktor= 1,4
V= 360 m² x 5 l/min m² x 60 min x 1,4 = 151.200 l
Für den Druckluftwasserbehälter gilt vereinfacht:
Wasservolumen: 15 m³
Gesamtvolumen vereinfacht:
P1= atmosphärischer Druck = 1 bar = hier zu vernachlässigen
P2= Mindestdruck am höchsten Sprinkler = 0,5 bar
h= geodätischer Höhenunterschied zwischen Aufstellort des DLWB und des höchsten
Sprinkler ca. 20 m
165
Vges= 10- P2- 0,1h
= 22 m³
gewählte Größe: 22,5/15
Gesamtvolumen/ Wasservolumen
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Alarmmeldungen der Sprinkleranlage sind auf die Brandmeldeanlage aufzuschalten. Die
Sprinklerverteilung erfolgt von der Sprinklerzentrale im ersten Untergeschoss aus mit Steigleitungen in einem Installationsschacht. Vor Ort erfolgt die vertikale Erschließung der jeweiligen Bereiche. Innerhalb der Geschosse erfolgt die Verlegung offen oder im Bereich der
Zwischendecke.
Generell ist ein Einbau im Bereich von Unterhangdecke als hängende Sprinkler, verchromt
bzw. weiß mit Kunststoffrosette weiß vorgesehen, Normalsprinkler DN 15. In stoßgefährdeten Bereichen wird dieser mit einem verchromten Schutzkorb ausgeführt. Im Untergeschoss
und Bereichen ohne Unterhangdecke ist die Ausführung als stehende Sprinkler vorgesehen,
wobei Stahlrohre als VdS-geprüftes und anerkanntes Rohrsystem verwendet werden.
Bauteile und Rohrleitungen müssen ihrem Verwendungszweck entsprechend dauerhaft korrosionsgeschützt und Rohrbefestigungen entsprechend den VdS-Richtlinien ausgeführt werden. Eine Feuerwehreinspeisung für die Sprinkleranlage ist mit der Feuerwehr abzustimmen.
Es sind 5 Sprinklergruppen geplant, wobei die leerstehenden Geschosse nur bis zum
Schachtaustritt ausgebaut werden:
Gruppe 1
Gruppe 2
Gruppe 3
Gruppe 4
Gruppe 5
Kellergeschoss
Erdgeschoss
1.Obergeschoss
2. Obergeschoss
3./4.Obergeschoss
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6.5.1.7
KGR 480 - Gebäudeautomatisation
KGR 481
Automationssysteme
Es ist der Aufbau von 2 Informationsschwerpunkten (ISP) für die Regelung der Heizungs-,
Lüftungs - und Kälteanlagen und die Aufschaltung von Meldungen und Messwerten der
Elektroanlagen und anderer technischer Anlagen vorgesehen. Jeder ISP erhält ein Automationssystem, eine oder mehrere autark arbeitende DDC-Automationsstationen (DDC = direct
digital control). Die Standorte der ISP`s sind jeweils in der Nähe der zu regelnden Heizungs-,
Lüftungs- und Kälteanlagen vorgesehen.
Folgende Anlagen/Datenpunkte sollen auf die Gebäudeautomation aufgeschaltet werden:
ISP 1 Heizung / Kälte
Brennwert- Kessel
Heizkreisverteiler
Aufschaltung Wärmemengen-, Trinkwasser- , Kaltwasser- und Elektro-Zähler über M-Bus
Kaltwasserübergabestation
Kaltwasserverteiler
Abluftanlage WC-Räume
Brandschutzklappen
Betriebs- und Störmeldungen Aufzugsanlage
Überwachung Eingangstüren
Störmeldung Hebeanlagen
Betriebs- und Störmeldungen Niederspannungshauptverteilung über MODBUS
Betriebs- und Störmeldungen anderer Gewerke (RWA, BMA, Überspannungsschutz, USVAnlage, Sicherheitsbeleuchtung, Sonnenschutz)
ISP 2 - Lüftung
RLT 1: Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung
RLT 2: Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung
KGR 482
Schaltschränke
Schaltschränke
Für ISP 1 und ISP 2 sind Stand-Schaltschränke (HxBxT 2000x800x300 mm) mit 2 oder mehr
Feldern für Automations- und Leistungsteil vorgesehen. Der Leistungsteil enthält Motorbaugruppen, sowie Schalt- und Steuereinheiten für die MSR-Technik und Feldgeräte.
Verkabelung
Die Verkabelung der gesamten DDC-Anlagen zwischen Sensoren, Aktoren, Schaltschränken, einschließlich der Verlegesysteme ist im Leistungsumfang des Gewerkes Gebäudeautomation integriert. Die Kabelverlegung erfolgt auf Kabeltrassen mit Trennsteg für getrennte
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Leitungsführung für Starkstrom- und Mess- bzw. Meldeleitungen. Die Verkabelung erfolgt
gemäß den geltenden DIN VDE-Richtlinien.
In Starkstrom-, Mess- und Meldeleitungen zu außerhalb des Gebäudes befindlichen Feldgeräten (Außentemperaturfühler, Abluftventilatoren auf dem Dach) sind Überspannungsschutzeinrichtungen vorgesehen.
KGR 483
Management- u. Bedieneinrichtungen
Die Visualisierung des Prozessabbildes der betriebstechnischen Anlagen soll im Echtzeitbetrieb erfolgen. Die erzeugen Anlagenbilder müssen geändert werden und die vorhandene
Software angepasst und erweitert werden können. Eine externe Überwachung, Bedienung
und Optimierung der Heizungs-, Lüftungs-, Kälteanlagen und Überwachung von Anlagen
bzw. Meldungen anderer Gewerke, sowie die Erfassung der Verbrauchswerte sind möglich.
KGR 485
Übertragungsnetze
Die Verbindung der DDC-Automationsstationen untereinander erfolgt über das Ethernet.
Hierfür sind aus dem Datennetz mindestens 2 Fasern für die Gebäudeautomation zur Verfügung zu stellen. Datenanschlussdosen sind in der Nähe aller ISPs notwendig. Eine Aufschaltung auf eine Leitzentrale zur Weiterleitung von Störmeldungen oder Fernsteuerung ist
derzeit nicht geplant, wird jedoch vorgerüstet für eine spätere Umsetzung.
6.5.1.8
KGR 540 - Technische Anlagen in Außenanlagen
In der Kostengruppe 540 sind die Kosten für die Erschließung und Beleuchtung der Außenanlagen hinterlegt.
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Theater der Jungen Welt ·
Eigenbetrieb der Stadt Leipzig
Theater für Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Familien
Lindenauer Markt 21
04177 Leipzig
0341 486600
Funktionsgrundlage/Nutzungsstrukturen:
Das Theater der Jungen Welt (TdJW) ist ein Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, das
Schauspiel und Puppentheater für Kinder ab zwei Jahren sowie Jugendliche und junge
Erwachsen bietet. Daneben begleitet und bereitet ein Team von vier Theaterpädagogen
die Stücke pädagogisch auf und begleitet theaterpädagogische Projekte in diversen
Leipziger sowie sächsischen Bildungseinrichtungen.
Schwerpunkte Probenräume
Auslastung für max. 150 Personen (Schauspiel, Technik, Theaterpädagogik und
Probenbesucher)
Erarbeitung von zehn bis 13 neuen Produktionen in intensiven Proben pro
Spielzeit
Nutzung der Räume für Proben, Umbesetzungsproben, Wiederaufnahmeproben
etc.
Probenzeiten werktags 10.00 – 14.00 Uhr, 18.00 – 22.00 Uhr
samstags 10.00 – 14.00 Uhr, in Ausnahmen auch mal sonntags
Proben finden während der gesamtem Spielzeit statt
Probenzeitraum: entspricht dem Spielzeitbetrieb
teilweise parallele Proben für drei unterschiedliche Produktionen
Nutzung von drei gleichgroßen Probenräume
drei Studentenclubs sowie derzeit sechs Theaterclubs proben ebenfalls in den
Probenräumen
Probenräume werden ebenso für Workshops genutzt
die Nutzung der Probenräume für öffentliche Veranstaltungen (bspw.
Probenbesuche, öffentliche Proben) erfolgt im Rahmen der Probenzeiten von
10.00 – 22.00 Uhr
Betriebszeiten:
Die Probebühnen würden Montag bis Samstag primär in dem Zeitraum von 10.00 – 22.00
Uhr genutzt werden (explizite Probenzeiten s.o.). In singulären Fällen kann eine Nutzung
der Probebühnen auch am Sonntag zwischen 10.00 bis 22.00 Uhr eintreten.
Die Nutzung der Zufahrtswege erfolgt in der Regel in diesem Zeitraum, kann
aber in seltenen Fällen auch ab 07.00 Uhr geschehen.
Kraftfahrzeuge des TdJW:
Nutzung der Zufahrtswege sowie die Be- und Entladung erfolgt mit PKWs,
Transporter (3,5t) sowie in Sonderfällen mit gemieteten LKWs (7,5t)
Die Nutzung der Zufahrtswege erfolgt nur in den Zeiten zwischen 07.00 – 22.00
Uhr
Leipzig, 18.08.2015
Jürgen Zielinski
Intendant
Lydia Schubert
Verwaltungsdirektorin
Anlage 7
Betriebskostenverordnung – BetrKV
Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten
(Betriebskostenverordnung – BetrKV)
§1
Betriebskosten
(1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das
Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks
laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines
Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer
des Dritten darf nicht angesetzt werden.
(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und
Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich
geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen
Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung
(Verwaltungskosten),
2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel
ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).
§2
Aufstellung der Betriebskosten
Betriebskosten im Sinne von § 1 sind:
1. die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die
Grundsteuer;
2. die Kosten der Wasserversorgung,
hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasser-
zählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung
von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;
3. die Kosten der Entwässerung,
hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die
Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten des Betriebs einer Entwässerungspumpe;
4. die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage, hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die
Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege
der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der
Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem BundesImmissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich
der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung;
oder
b) des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage,
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die
Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten
der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums;
oder
c) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne
des Buchstabens a, hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die
Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a;
oder
d) der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten,
hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der
Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden
Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem
Bundes-Immissionsschutzgesetz;
5. die Kosten
a) des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die
Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend
Nummer 4 Buchstabe a;
oder
b) der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im
Sinne des Buchstabens a,
hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten
des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe
a;
oder
c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten, hierzu gehören die Kosten
der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung
durch eine Fachkraft;
6. die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind,
oder
b) bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4
Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind,
oder
c) bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht
dort bereits berücksichtigt sind;
7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung,
der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung
ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung
durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage;
8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung,
zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für
die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung;
9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,
zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der
von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure,
Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs;
10. die Kosten der Gartenpflege,
hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen
einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen
und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen;
11. die Kosten der Beleuchtung,
hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen;
12. die Kosten der Schornsteinreinigung,
hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung,
soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt
sind;
13. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen
Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung,
der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;
14. die Kosten für den Hauswart,
hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen,
die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit ge-
währt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung,
Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom
Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den
Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden;
15. die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage, hierzu gehören die Kosten des
Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen;
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage, hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden
monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse;
16. die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung,
Pflege und Reinigung der Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung
entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind;
17. sonstige Betriebskosten,
hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16
nicht erfasst sind.
Anlage 8