Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1226911.pdf
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195 kB
Erstellt
25.11.16, 12:00
Aktualisiert
22.02.17, 12:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01885-DS-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Beschlussfassung
SBB Süd
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
1. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Straßenentwässerung
Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) in Verbindung
mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 24.01.2017:
Die Beschlusspunkte 1 und 5 des Beschlusses VI-DS-01885 vom 27.10.2015 bleiben unverändert.
2. - geändert
Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 481.000 € bei einem Stadtanteil von 281.000 €.
3. - geändert
Im PSP-Element 7.0001375.700 werden 2015 brutto 70.000 € aus Ermächtigungen aus Vorjahr
bereitgestellt. Die Einzahlungen erfolgen in 2016 im PSP-Element 7.0001375.705 in Höhe von
200.000 €.
4. - geändert
4 a.
Im PSP-Element 7.0001375.700 werden in 2015 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von
144.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von:
- 34.000 € aus dem PSP-Element „Karl-Liebknecht-Straße“ (7.0000476.705),
- 60.000 € aus dem PSP-Element „Schulwegsicherung“ (7.0000455.700),
- 10.000 € aus dem PSP-Element „B 6 West/B 87 von Pittlerstraße bis S 1“ (7.0000539.705)
- 40.000 € aus dem PSP-Element „S 38, Prager Straße in Probstheida“ (7.0000557.705).
→ bereits in 2015 erfolgt
4 b.
Im PSP-Element 7.0001375.700 werden in 2016 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von
67.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 67.000 € aus dem PSP-Element „AugustBebel-Straße“ (7.0001114.705).
6. - geändert
Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 bzw. 2016
als Ermächtigung aus Vorjahren in das Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht
unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen
Zeitpunkt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Einzahlungen
2016
2016
200.000
7.0001375.705/
68110000
Auszahlungen
2015
2016
481.000
7.0001375.700/
78512000
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlage:
Begründung Richard-Lehmann-Straße
Verkehrs- und Tiefbauamt
Datum: 05.01.2017
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis
Zwickauer Straße) in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO
Begründung
zur 1. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Straßenentwässerung
Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) in Verbindung mit
einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO
1. Veranlassung und Zielstellung
Die vorliegende 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss soll über den
Sachverhalt der erhöhten Baukosten über 10 % des ursprünglich gefassten Bau- und
Finanzierungsbeschlusses informieren. Die grundsätzlichen Aussagen des ursprünglichen
Beschlusses zu Notwendigkeit und Ausführung des Vorhabens bleiben hiervon unberührt.
2. Kostenerhöhungen
2.1 Begründung
Die Mehrkosten resultieren im wesentlichen aus folgenden zusätzlichen, jedoch zwingend
erforderlichen nachfolgenden Leistungen. Die Mehrkosten werden zur Prüfung hinsichtlich
der Förderfähigkeit beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingereicht.
1. In der Planungsphase wurde im Rahmen einer Baugrunduntersuchung vom
09.03.2015 in zwei Aufschlüssen der vorhandene Straßenoberbau untersucht. Im Zuge
der Bauausführung wurde beim Ausbau der Fahrbahn im 1. Bauabschnitt eine davon
abweichende Asphaltdecke mit einer deutlich höheren Gesamtstärke festgestellt.
→ Der Ausbau und die Entsorgung dieser stärkeren Asphaltdecke führten zu
Mehrkosten in Höhe von ca. 58.000 €.
2. Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens musste zur Sicherstellung einer
ordnungsgemäßen Entsorgung eine nachträgliche Deklarationsuntersuchung des
Aushubmaterials aus Leitungsgräben durch die Firma Reif erstellt werden. Im Ergebnis
der Untersuchung wurde mit dem vorgelegten Bericht vom 05.07.2016 die Einstufung
in die Einbauklasse Z 1.2 der LAGA-TR dokumentiert. Es wurde damit gleichzeitig
durch das Bodenlabor eine Empfehlung für die Verwertung auf Bodenrecycling- oder
Mineralstoffdeponien ausgesprochen.
→ Die Entsorgung des nachträglich klassifizierten Bodenaushubs führte zu
Mehrkosten in Höhe von ca. 24.000 €.
3. Die ausgeschriebene Verkehrsführungs- und Umleitungskonzeption wurde nach
erfolgter Auftragserteilung an den Auftragnehmer geändert. Es war aus
sicherheitstechnischen Gründen eine zusätzliche temporäre LSA erforderlich. Die nach
den technischen Regelwerken vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zwischen
Verkehrsbereich und Baufeld erforderten die Sperrung eines zusätzlichen
Fahrstreifens im Zuge der Richard-Lehmann-Straße. Zur Aufrechterhaltung der
Abbiegebeziehungen am Knotenpunkt sowie des Fahrverkehrs im Zuge der B 2
musste der stadteinwärtige Fahrverkehr über den ursprünglichen
Linksabbiegefahrstreifen geführt werden, was den Einsatz einer transportablen
Lichtsignalanlage bedingte. Diese Problematik wurde trotz mehrfacher Prüfung erst
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Datum: 05.01.2017
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis
Zwickauer Straße) in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO
nach erfolgter Ausschreibung festgestellt.
→ Die Anpassungen sowie die daraus resultierenden Maßnahmen führten zu
Mehrkosten in Höhe von ca. 17.000 €.
4. Die Leistungen des Liefern und Einbaus von Glasvlies unterhalb des Asphalts im
Gleisbereich, das Abschalten, Erden, Wiederzuschalten der Fahrleitung, die
Durchführung einer Probefahrt und eines zusätzlichen Kurzschlussversuches sowie
der Ausbau, die Lieferung und der Einbau von 2 Schienenentwässerungskästen sowie
die zusätzliche Lieferung von 2 isolierten Spurhaltern waren notwendige Maßnahmen
im Zuge der Wiederherstellung der Gleisanlagen im Baubereich. Diese Leistungen
waren in der Ausschreibung nicht bzw. nicht in vollem Umfang enthalten, wurden aber
seitens der LVB im Zuge der Baumaßnahme gefordert.
Die Leistungen sind größtenteils gängige Praxis beim Aus- und Wiedereinbau von
Gleisanlagen und stellen für das Bauvorhaben Sowiesokosten dar, d. h. die Kosten
wären auch entstanden, wenn die Leistungspositionen Bestandteil der Ausschreibung
gewesen wären. Die teilweise erheblichen Mehrmengen von Leistungspositionen
waren in der Planung nicht erkennbar, aber dennoch aufgrund der Forderungen der
LVB und der Örtlichkeiten notwendig. Die Arbeiten an den Gleisanlagen sind
Bestandteil der städtischen Baumaßnahme und werden zu 100 % von der Stadt
getragen.
→ Forderungen der LVB bei der Durchführung und Wiederherstellung der
Gleisanlagen im Bereich der bautechnisch erforderlichen Gleisquerungen
führten zu Mehrkosten von ca. 21.000 €
5. Der Leitungsbau der Gasleitung stellt eine Folgemaßnahme der Baumaßnahme zur
Straßenentwässerung dar, d.h. es erfolgt gemäß Koordinierungsvertrag eine hälftige
Kostenteilung Stadt/Netz Leipzig Gas. Diese Leitungsbaumaßnahme wurde von der
Netz Leipzig Gas beauftragt und ausgeführt. Infolge der Kostenerhöhung durch
unvorhergesehene erforderliche Leistungen erhöht sich auch die hälftige
Kostenbeteilung der Stadt.
→ Zusätzliche Kosten für Folgeleistungen entsprechend Koordinierungsvertrag
für Leitungsumverlegungen Netz Leipzig Gas in Höhe von 12.000 €.
6. Darüber hinaus liegen noch verschiedene kleinere Nachträge für sonstige Leistungen
vor, welche sich im Zuge der Realisierung der Maßnahme vor Ort ergaben bzw. bereits
durch die bauausführenden Firmen angezeigt wurden, z. B. örtliche Bauüberwachung,
Mengenmehrungen im Haupt-LV, etc.
→ Diese sonstigen Nachträge führen insgesamt zu Mehrkosten in Höhe von ca.
15.000 €.
2.2 Zusammenfassung
1. Entsorgung stärkere Asphaltdecke
+
24.000 €
2. Entsorgung klassifizierter Bodenaushub
+
58.000 €
3. Änderung der Verkehrsführung
+
17.000 €
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
Datum: 05.01.2017
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis
Zwickauer Straße) in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO
4.
Forderungen der LVB
+
21.000 €
5.
Leitungsumverlegung
+
12.000 €
6.
Sonstigen Nachträgen
+
15.000 €
Insgesamt ergeben sich damit Mehrkosten i. H. v.
147.000 €
3. Finanzierung
3.1 Finanzierung laut Beschlusslage alt
Der bisherige Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Vorhaben weist Gesamtkosten für
Planung und Bau i. H. v. 334.000 € bei einer geplanten Zuweisung aus Fördermitteln von
120.000 € aus.
in EURO
Gesamt
2015
2016
Straßenentwässerung R.-Lehmann-Str.
7.0001375.700 (Auszahlung)
7.0001375.705 (Einzahlung)
334.000 €
120.000 €
334.000 €
Stadtanteil insgesamt
214.000 €
334.000 €
120.000 €
-120.000 €
3.2. Finanzierung laut Beschlusslage neu
Unter Berücksichtigung der nunmehr aktualisierten Kostenanalyse sowie der veränderten
Zuwendungsbestätigung durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ergibt sich
folgende Finanzierungsübersicht:
in EURO
Gesamt
2015
2016
Straßenentwässerung R.-Lehmann-Str.
7.0001375.700 (Auszahlung)
7.0001375.705 (Einzahlung)
481.000 €
200.000 €
214.000 €
267.000 €
200.000 €
Stadtanteil insgesamt
281.000 €
214.000 €
67.000 €
Es ergeben sich keine Änderungen der Folgekosten gegenüber dem Bau- und
Finanzierungsbeschluss.
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