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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1226911.pdf
Größe
195 kB
Erstellt
25.11.16, 12:00
Aktualisiert
22.02.17, 12:28

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01885-DS-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Beschlussfassung SBB Süd FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff 1. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO Beschluss des Oberbürgermeisters vom 24.01.2017: Die Beschlusspunkte 1 und 5 des Beschlusses VI-DS-01885 vom 27.10.2015 bleiben unverändert. 2. - geändert Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 481.000 € bei einem Stadtanteil von 281.000 €. 3. - geändert Im PSP-Element 7.0001375.700 werden 2015 brutto 70.000 € aus Ermächtigungen aus Vorjahr bereitgestellt. Die Einzahlungen erfolgen in 2016 im PSP-Element 7.0001375.705 in Höhe von 200.000 €. 4. - geändert 4 a. Im PSP-Element 7.0001375.700 werden in 2015 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 144.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von: - 34.000 € aus dem PSP-Element „Karl-Liebknecht-Straße“ (7.0000476.705), - 60.000 € aus dem PSP-Element „Schulwegsicherung“ (7.0000455.700), - 10.000 € aus dem PSP-Element „B 6 West/B 87 von Pittlerstraße bis S 1“ (7.0000539.705) - 40.000 € aus dem PSP-Element „S 38, Prager Straße in Probstheida“ (7.0000557.705). → bereits in 2015 erfolgt 4 b. Im PSP-Element 7.0001375.700 werden in 2016 außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 67.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 67.000 € aus dem PSP-Element „AugustBebel-Straße“ (7.0001114.705). 6. - geändert Die nicht verbrauchten Haushaltsmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 bzw. 2016 als Ermächtigung aus Vorjahren in das Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Einzahlungen 2016 2016 200.000 7.0001375.705/ 68110000 Auszahlungen 2015 2016 481.000 7.0001375.700/ 78512000 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: siehe Anlage Anlage: Begründung Richard-Lehmann-Straße Verkehrs- und Tiefbauamt Datum: 05.01.2017 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO Begründung zur 1. Änderung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO 1. Veranlassung und Zielstellung Die vorliegende 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss soll über den Sachverhalt der erhöhten Baukosten über 10 % des ursprünglich gefassten Bau- und Finanzierungsbeschlusses informieren. Die grundsätzlichen Aussagen des ursprünglichen Beschlusses zu Notwendigkeit und Ausführung des Vorhabens bleiben hiervon unberührt. 2. Kostenerhöhungen 2.1 Begründung Die Mehrkosten resultieren im wesentlichen aus folgenden zusätzlichen, jedoch zwingend erforderlichen nachfolgenden Leistungen. Die Mehrkosten werden zur Prüfung hinsichtlich der Förderfähigkeit beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr eingereicht. 1. In der Planungsphase wurde im Rahmen einer Baugrunduntersuchung vom 09.03.2015 in zwei Aufschlüssen der vorhandene Straßenoberbau untersucht. Im Zuge der Bauausführung wurde beim Ausbau der Fahrbahn im 1. Bauabschnitt eine davon abweichende Asphaltdecke mit einer deutlich höheren Gesamtstärke festgestellt. → Der Ausbau und die Entsorgung dieser stärkeren Asphaltdecke führten zu Mehrkosten in Höhe von ca. 58.000 €. 2. Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens musste zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung eine nachträgliche Deklarationsuntersuchung des Aushubmaterials aus Leitungsgräben durch die Firma Reif erstellt werden. Im Ergebnis der Untersuchung wurde mit dem vorgelegten Bericht vom 05.07.2016 die Einstufung in die Einbauklasse Z 1.2 der LAGA-TR dokumentiert. Es wurde damit gleichzeitig durch das Bodenlabor eine Empfehlung für die Verwertung auf Bodenrecycling- oder Mineralstoffdeponien ausgesprochen. → Die Entsorgung des nachträglich klassifizierten Bodenaushubs führte zu Mehrkosten in Höhe von ca. 24.000 €. 3. Die ausgeschriebene Verkehrsführungs- und Umleitungskonzeption wurde nach erfolgter Auftragserteilung an den Auftragnehmer geändert. Es war aus sicherheitstechnischen Gründen eine zusätzliche temporäre LSA erforderlich. Die nach den technischen Regelwerken vorgeschriebenen Sicherheitsabstände zwischen Verkehrsbereich und Baufeld erforderten die Sperrung eines zusätzlichen Fahrstreifens im Zuge der Richard-Lehmann-Straße. Zur Aufrechterhaltung der Abbiegebeziehungen am Knotenpunkt sowie des Fahrverkehrs im Zuge der B 2 musste der stadteinwärtige Fahrverkehr über den ursprünglichen Linksabbiegefahrstreifen geführt werden, was den Einsatz einer transportablen Lichtsignalanlage bedingte. Diese Problematik wurde trotz mehrfacher Prüfung erst 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Datum: 05.01.2017 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO nach erfolgter Ausschreibung festgestellt. → Die Anpassungen sowie die daraus resultierenden Maßnahmen führten zu Mehrkosten in Höhe von ca. 17.000 €. 4. Die Leistungen des Liefern und Einbaus von Glasvlies unterhalb des Asphalts im Gleisbereich, das Abschalten, Erden, Wiederzuschalten der Fahrleitung, die Durchführung einer Probefahrt und eines zusätzlichen Kurzschlussversuches sowie der Ausbau, die Lieferung und der Einbau von 2 Schienenentwässerungskästen sowie die zusätzliche Lieferung von 2 isolierten Spurhaltern waren notwendige Maßnahmen im Zuge der Wiederherstellung der Gleisanlagen im Baubereich. Diese Leistungen waren in der Ausschreibung nicht bzw. nicht in vollem Umfang enthalten, wurden aber seitens der LVB im Zuge der Baumaßnahme gefordert. Die Leistungen sind größtenteils gängige Praxis beim Aus- und Wiedereinbau von Gleisanlagen und stellen für das Bauvorhaben Sowiesokosten dar, d. h. die Kosten wären auch entstanden, wenn die Leistungspositionen Bestandteil der Ausschreibung gewesen wären. Die teilweise erheblichen Mehrmengen von Leistungspositionen waren in der Planung nicht erkennbar, aber dennoch aufgrund der Forderungen der LVB und der Örtlichkeiten notwendig. Die Arbeiten an den Gleisanlagen sind Bestandteil der städtischen Baumaßnahme und werden zu 100 % von der Stadt getragen. → Forderungen der LVB bei der Durchführung und Wiederherstellung der Gleisanlagen im Bereich der bautechnisch erforderlichen Gleisquerungen führten zu Mehrkosten von ca. 21.000 € 5. Der Leitungsbau der Gasleitung stellt eine Folgemaßnahme der Baumaßnahme zur Straßenentwässerung dar, d.h. es erfolgt gemäß Koordinierungsvertrag eine hälftige Kostenteilung Stadt/Netz Leipzig Gas. Diese Leitungsbaumaßnahme wurde von der Netz Leipzig Gas beauftragt und ausgeführt. Infolge der Kostenerhöhung durch unvorhergesehene erforderliche Leistungen erhöht sich auch die hälftige Kostenbeteilung der Stadt. → Zusätzliche Kosten für Folgeleistungen entsprechend Koordinierungsvertrag für Leitungsumverlegungen Netz Leipzig Gas in Höhe von 12.000 €. 6. Darüber hinaus liegen noch verschiedene kleinere Nachträge für sonstige Leistungen vor, welche sich im Zuge der Realisierung der Maßnahme vor Ort ergaben bzw. bereits durch die bauausführenden Firmen angezeigt wurden, z. B. örtliche Bauüberwachung, Mengenmehrungen im Haupt-LV, etc. → Diese sonstigen Nachträge führen insgesamt zu Mehrkosten in Höhe von ca. 15.000 €. 2.2 Zusammenfassung 1. Entsorgung stärkere Asphaltdecke + 24.000 € 2. Entsorgung klassifizierter Bodenaushub + 58.000 € 3. Änderung der Verkehrsführung + 17.000 € 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Datum: 05.01.2017 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 SächsGemO 4. Forderungen der LVB + 21.000 € 5. Leitungsumverlegung + 12.000 € 6. Sonstigen Nachträgen + 15.000 € Insgesamt ergeben sich damit Mehrkosten i. H. v. 147.000 € 3. Finanzierung 3.1 Finanzierung laut Beschlusslage alt Der bisherige Bau- und Finanzierungsbeschluss für das Vorhaben weist Gesamtkosten für Planung und Bau i. H. v. 334.000 € bei einer geplanten Zuweisung aus Fördermitteln von 120.000 € aus. in EURO Gesamt 2015 2016 Straßenentwässerung R.-Lehmann-Str. 7.0001375.700 (Auszahlung) 7.0001375.705 (Einzahlung) 334.000 € 120.000 € 334.000 € Stadtanteil insgesamt 214.000 € 334.000 € 120.000 € -120.000 € 3.2. Finanzierung laut Beschlusslage neu Unter Berücksichtigung der nunmehr aktualisierten Kostenanalyse sowie der veränderten Zuwendungsbestätigung durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ergibt sich folgende Finanzierungsübersicht: in EURO Gesamt 2015 2016 Straßenentwässerung R.-Lehmann-Str. 7.0001375.700 (Auszahlung) 7.0001375.705 (Einzahlung) 481.000 € 200.000 € 214.000 € 267.000 € 200.000 € Stadtanteil insgesamt 281.000 € 214.000 € 67.000 € Es ergeben sich keine Änderungen der Folgekosten gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss. 3