Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1039862.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
22.09.15, 12:00
Aktualisiert
23.07.18, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01885
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Beschlussfassung
FA Stadtentwicklung und Bau
10.11.2015
Information zur Kenntnis
FA Finanzen
23.11.2015
Information zur Kenntnis
SBB Mitte
07.01.2016
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
(Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße)in Verbindung mit einer überplanmäßigen
Ausgabe in 2015 gemäß § 79 SächsGemO
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 27.10.2015:
→
geändert mit VI-DS-01885-DS-01
1. Die Baumaßnahme Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis
Zwickauer Straße) wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung
in der zurzeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 334.00 € bei einem Stadtanteil von
214.000 €.
3. Im PSP-Element 7.0001375.700 werden 2015 brutto 70.000 € (netto 58.824 €, MwSt 19 %
entspricht 11.176 €) bereitgestellt. Die Einzahlungen erfolgen in 2016 im PSP-Element
7.0001375.705 in Höhe von brutto 120.000 € (netto 100.840 €, MwSt 19 % entspricht 19.160 €).
4. Im PSP-Element 7.0001375.700 werden in 2015 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von
144.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 34.000 € aus dem PSP-Element
7.0000476.705, in Höhe von 60.000 € aus dem PSP-Element 7.0000455.700, in Höhe von
10.000 € aus dem PSP-Element 7.0000539.705 und in Höhe von 40.000 € aus dem PSPElement 7.0000557.705.
5. Es wird in 2016 in der Projektdefinition 7.0001375 - Straßenentwässerung Richard-LehmannStraße ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk bestätigt.
6. Zur Gewährleistung der vollständigen Finanzierbarkeit der Maßnahme werden die in 2015 in
dem PSP-Element 7.0001375.700 nicht verbrauchten Mittel mit dem Jahresabschluss 2015 als
Ermächtigung aus Vorjahr nach 2016 übertragen. Dies steht unter Vorbehalt der Bestätigung des
Jahresrechnungsergebnisses 2015.
Seite 1/4
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
2016
120.000
Auszahlungen
2016
334.000
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Seite 2/4
Beteiligung Personalrat
x
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage 3
Anlagen:
Anlage 1 – Mitzeichnungsblatt Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
Anlage 2 – Zusammenfassung Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
Anlage 3 – Sachverhalt Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
Anlage 4 – Lageplan Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
Anlage 5 – Übersichtsplan Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
Seite 3/4
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
(Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße)
Datum: 14.10.2015
Zusammenfassende Erläuterung zum
Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
(Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) in Verbindung mit einer überplanmäßigen
Ausgabe in 2015 gemäß § 79 SächsGemO
Die Straßenentwässerung der Richard-Lehmann-Straße (Hauptverkehrsstraße) erfolgt
zwischen Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße derzeit über 13 Straßenabläufe, deren
Anschlussleitungen das anfallende Oberflächenwasser über die südliche Böschung der
Brückenrampe in das angrenzende Privatgelände (Flurstück 474/33) ableiten. Das Verkehrsund Tiefbauamt wurde vom Vertreter des Eigentümers, der Rechtsanwaltskanzlei Dr.
Ferschen & Partner aufgefordert, die Straßenentwässerung im genannten Abschnitt
ordnungsgemäß im öffentlichen Straßenraum zu regeln.
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Baumaßnahme wäre die Beibehaltung des
gegenwärtigen Zustand mit den benannten baulichen Mängeln. In diesem Falle behält sich der
Eigentümer des privaten Flurstücks 474/33 vor, zustehende Ansprüche auf Schadensersatz
wegen des Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht sowie Nutzungsentschädigung
gegenüber der Stadt Leipzig geltend zu machen.
Die Baumaßnahme umfasst die Neuverlegung der Regenwasserleitung in der RichardLehmann-Straße zwischen dem östlichen Widerlager der Markthallenbrücke und der südlichen
Zufahrt der Zwickauer Straße des Knotenpunktes Richard-Lehmann-Straße/Zwickauer Straße.
Der geplante Regenwassersammler DN 300/DN 400 in Beton wird auf einer Länge von ca.
132 m in der nördlichen Fahrbahn der Richard-Lehmann-Straße geführt und quert danach die
Gleistrasse der LVB GmbH auf die südliche Fahrbahnseite. Hier wird mit einer Rückhaltung
(Staukanal DN 1000 in Beton) auf einer Länge von ca. 62 m und einer Drosselung
(Waagendrossel) an das Kanalnetz der KWL GmbH in der Zwickauer Straße angebunden.
Für die Baumaßnahme werden Fördermittel nach RL-KStB beantragt.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar.
In EURO
Auszahlung
PSP 7.0001375.700
(Straßenentwässerung RichardLehmann-Straße)
„Zweckgebundene Zuweisung
von Dritten“
PSP 7.0001375.705
Stadtanteil
Gesamt
2016
334.000
334.000
120.000
120.000
214.000
214.000
Die Realisierung soll vom 27.06.2016 bis Ende September 2016 in mehreren Bauabschnitten
erfolgen.
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
(Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße)
Datum: 14.10.2015
Begründung zum
Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-LehmannStraße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) in Verbindung mit einer
überplanmäßigen Ausgabe in 2015 gemäß § 79 SächsGemO
1. Grundlagen
-
Haushaltsplan 2015/2016
-
Schriftverkehr der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ferschen & Partner in Vertretung des
Eigentümers des Flurstücks 474/33 (Gemarkung Connewitz) mit dem Verkehrsund Tiefbauamt
-
Bebauungsplan Nr. 361.2 „Messegrund-West“, derzeit im Verfahren,
Satzungsbeschluss voraussichtlich im I. Quartal 2016
-
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler
Baulastträger (RL-KStB) vom 24.08.2010
2. Veranlassung und Zielstellung
2.1 Derzeitige Situation
Die Straßenentwässerung der Richard-Lehmann-Straße (Hauptverkehrsstraße)
erfolgt zwischen Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße derzeit über 13
Straßenabläufe, deren Anschlussleitungen das anfallende Oberflächenwasser über
die südliche Böschung der Brückenrampe in das angrenzende Privatgelände
(Flurstück 474/33) ableiten. Das Verkehrs- und Tiefbauamt wurde vom Vertreter des
Eigentümers, der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ferschen & Partner mit dem Schreiben
vom 24.01.2014 aufgefordert, die Straßenentwässerung im genannten Abschnitt
ordnungsgemäß im öffentlichen Straßenraum zu regeln.
2.2 Zielstellung
Es ist geplant, die Straßenentwässerung der Richard-Lehmann-Straße zwischen
Markthallenbrücke und Zwickauer Straße an das vorhandene
Regenwasserkanalsystem der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) GmbH
anzubinden und damit die Straßenentwässerung im vorgenannten Abschnitt im
öffentlichen Straßenraum vorzunehmen.
2.3 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Baumaßnahme wäre die Beibehaltung des
gegenwärtigen Zustand mit den benannten baulichen Mängeln. In diesem Falle
behält sich der Eigentümer des privaten Flurstücks 474/33 vor, zustehende
Ansprüche auf Schadensersatz wegen des Verstoßes gegen die
Verkehrssicherungspflicht sowie Nutzungsentschädigung gegenüber der Stadt
Leipzig geltend zu machen.
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
(Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße)
Datum: 14.10.2015
3. Beschreibung der Maßnahme
3.1 Allgemeines
Die Richard-Lehmann-Straße ist im Straßennetz der Stadt Leipzig als
Hauptverkehrsstraße eingestuft und nimmt den Verkehr der Bundesstraße 2 auf. Die
Richard-Lehmann-Straße gehört gegenwärtig und perspektivisch zum
Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig.
Die Baumaßnahme umfasst die Neuverlegung der Regenwasserleitung in der
Richard-Lehmann-Straße zwischen dem östlichen Widerlager der Markthallenbrücke
und der südlichen Zufahrt der Zwickauer Straße des Knotenpunktes RichardLehmann-Straße/Zwickauer Straße. Der geplante Regenwassersammler DN 300/DN
400 in Beton wird auf einer Länge von ca. 132 m in der nördlichen Fahrbahn der
Richard-Lehmann-Straße geführt und quert danach die Gleistrasse der LVB GmbH
auf die südliche Fahrbahnseite. Hier wird mit einer Rückhaltung (Staukanal DN 1000
in Beton) auf einer Länge von ca. 62 m und einer Drosselung (Waagendrossel) an
das Kanalnetz der KWL GmbH in der Zwickauer Straße angebunden. Die
Drosselung erlaubt entsprechend der Vorgaben der KWL GmbH einen maximalen
Abfluss von
30 l/s.
Die beidseitig neu zu realisierenden 12 Straßenabläufe sowie ein im Bestand
beibehaltener Straßenablauf werden über Anschlussleitungen an die neue
Regenwasserleitung angebunden. Die Regenwasserleitung und die Querungen der
Anschlussleitungen werden in offener Bauweise realisiert. Während der Realisierung
der Leitungsquerungen müssen die Straßenbahngleise der LVB GmbH an den
Querungsstellen ausgebaut und danach wieder eingebaut werden. Durchörterungen
waren aufgrund der Ergebnisse des Baugrundgutachtens nicht möglich.
Im Vorfeld wurde alternativ eine Trassenführung der Regenwasserleitung auf der
Südseite der Richard-Lehmann-Straße mit Leitungsquerungen (Straße/Gleis) in
geschlossener Bauweise (Durchörterungen) untersucht. Diese Variante wurde
aufgrund der zu erwartenden Folgekosten (Baumfällungen/Ersatzpflanzungen,
Umsetzungen von zwei Beleuchtungsmasten und eines Vorwegweisers) verworfen.
Außerdem waren die Durchörterungen aufgrund der Ergebnisse des
Baugrundgutachtens nicht möglich.
3.2 Wiederherstellung Fahrbahn, Rad- und Fußgängerverkehrsanlagen,
Materialien
Die Verlegung des Regenwassersammlers und der Anschlussleitungen erfolgen im
nördlichen bzw. südlichen Geh-/Radweg und in der Fahrbahn der Richard-LehmannStraße. Nach der Leitungsverlegung werden die Geh-/Radwege und die Fahrbahn
grundhaft mit einer Dicke von 30 cm bzw. 65 cm in bituminöser Bauweise (analog
Bestand) wiederhergestellt.
3.3 Straßenbeleuchtung
Die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage bleibt erhalten, es werden keine
Veränderungen geplant.
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
(Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße)
Datum: 14.10.2015
3.4 Versorgungsleitungen
Innerhalb der Planung wurden alle Versorgungsunternehmen zu eigenen
Bauabsichten befragt. Im Zuge der Baumaßnahme ist eine Neu- und Umverlegung
einer Gasleitung der Stadtwerke Leipzig GmbH geplant.
3.5 Verkehrsgrün, Verkehrslärm
Die beidseitig der Richard-Lehmann-Straße vorhandenen Grünstreifen mit
Bestandsbäumen werden mit der Baumaßnahme nicht tangiert. Die Baumaßnahme
der Straßenentwässerung stellt keinen erheblichen baulichen Eingriff dar, so dass
keine schalltechnische Untersuchung erforderlich ist.
3.6 ÖPNV-Anlagen
In der Richard-Lehmann-Straße befinden sich mittig die Straßenbahngleise der LVB
GmbH. Im Baubereich verkehren keine regulären Straßenbahnlinien, der Abschnitt
dient lediglich Umleitungszwecken. Am südlichen Fahrbahnrand der RichardLehmann-Straße befindet sich eine Bushaltestelle der Linie 70, die von der
Baumaßnahme nicht betroffen ist.
4. Finanzierung
4.1 Grundlagen
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Leipzig. Für die Baumaßnahme sollen
Fördermittel nach der Richtlinie für den Kommunalen Straßen- und Brückenbau (RLKStB) beantragt werden.
4.2 Bau- und Planungskosten (Finanzhaushalt)
Die vorliegende Kostenberechnung beinhaltet die Gesamtbaukosten nach
Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen (AKS) vom
14.08.2015, wurde von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt
vorliegenden Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt.
Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto):
- Baukosten:
328.000,00 €
- Planungskosten baubegleitend:
6.000,00 €
Die Planungskosten beinhalten u. a. Kosten für Bauüberwachung, Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator sowie Kontrollprüfungen.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im
PSP-Element 7.0000583.700 (Planung investiver Vorhaben) abgedeckt. Das gilt
auch für die noch zu erbringenden Leistungsphasen (5 - 6 HOAI).
- Gesamtkosten/Gesamtauszahlung für Planung
3
334.000 €
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
(Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße)
Datum: 14.10.2015
(ab LP 7) und Bau:
Kosten zur Ausstattung und Interim
Kosten für Umzug und/oder Interimslösungen sind bei dieser Baumaßnahme nicht
relevant.
4.3 Straßenausbaubeiträge
Die Richard-Lehmann-Straße ist im Straßennetz als Hauptverkehrsstraße eingestuft.
Für den Baubereich ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Höhe von 25 %
der anrechenbaren Kosten anzusetzen.
Als Kosten wurden abzüglich der gemäß Punkt 4.4 nichtzuwendungsfähige Kosten
(dort je mit * gekennzeichnet) von insgesamt 96.170 € sowie unter Abzug der
Kostengruppen:
– Markierung und Beschilderung
1.083 €
insgesamt ermittelt
(334.000 € - 97.253 €) = 236.747 €
Mit einem Ansatz von 25 % ergibt sich eine
Beitragshöhe von brutto
59.187 €
4.4 Fördermittel/Einzahlungen und Auszahlungen
Der Anteil der Stadt Leipzig am Gesamtbauvorhaben soll mit Fördermitteln nach RLKStB finanziert werden.
Ermittlung der nichtzuwendungsfähigen Kosten (Gesamtmaßnahme brutto):
- Änderung an Versorgungsleitungen *
40.773 €
- Änderung an LVB-Anlagen *
47.802 €
- Planung *
7.000 €
- Vermarkung und Vermessung *
595 €
- Straßenausbaubeiträge
59.187 €
- insgesamt brutto
155.357 €
Ermittlung der Einzahlungen:
4
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
(Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße)
Datum: 14.10.2015
- zuwendungsfähige Kosten brutto (334.000 – 155.357 €)
178.643 €
- Ansatz Förderquote 75 %/95 % (Einzahlungen insgesamt brutto)
127.283 €
- Stadtanteil brutto (334.000 € - 127.283 €)
206.717 €
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der
Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei
denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist.
Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer
Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Für die Einordnung in den Haushalt werden von einer gerundeten Einzahlung für die
Stadt Leipzig in Höhe von 120.000 € und einen gerundeten Stadtanteil in Höhe von
214.000 € ausgegangen.
Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die
zuwendungsfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht
in der beantragten Höhe festgestellt werden. In diesem Fall würde sich der
Stadtanteil entsprechend erhöhen.
Damit entsteht folgender Ansatz im Finanzhaushalt:
In EURO
Gesamt
2016
Auszahlung
PSP 7.0001375.700
334.000
334.000
„Zweckgebundene
Zuweisung von Dritten“
PSP 7.0001375.705
120.000
120.000
Stadtanteil
214.000
214.000
(Straßenentwässerung
Richard-Lehmann-Straße)
4.5 Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst den Neubau eines Regenwassersammlers, der nach
Realisierung in den Besitz sowie nach Ablauf der Zweckbindungsfrist in das
Eigentum der KWL GmbH Leipzig übergeht. Folgekosten entstehen dem Verkehrsund Tiefbauamt damit nicht.
5. Grunderwerb
Für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
6. Bauzeiten und Umleitungsführung
5
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße
(Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße)
Datum: 14.10.2015
Die Realisierung soll vom 27.06.2016 bis Ende September 2016 in mehreren
Bauabschnitten erfolgen.
Für die Baumaßnahme wurde in Abstimmung mit der LVB GmbH eine
Umleitungskonzeption erarbeitet. Da die Richard-Lehmann-Straße als Bundesstraße
fungiert, ist der Fahrverkehr in allen Bauabschnitten jeweils in beiden Richtungen
aufrecht zu erhalten. Der Zweirichtungsverkehr wird auf der jeweiligen Fahrbahnseite,
die nicht gebaut wird unter Mitbenutzung der Gleisbereiche gewährleistet.
Werden die Querungen im Bereich der Gleise gebaut, wird der Zweirichtungsverkehr
über beide Richtungsfahrbahnen geführt.
7. Sonstiges
Archäologie
Eine Anfrage auf archäologische Belange beim Landesamt für Archäologie wurde
gestellt. Das Landesamt erhebt gegen das o. g. Vorhaben keine Einwände.
Kampfmittel
Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei
Erdarbeiten zu beachten ist, eine visuelle Begutachtung durch eine Fachfirma ist
notwendig.
Anlagen:
Übersichtsplan
Lageplan
6
4527500
PB
2471
2471
R.-Lehmannstraß
0+000,000
Ausbau GVP
2,12
R=∞
PB
BB
PB
PB
1,50
BB
Mo
SE8
Ablauf bleibt erhalten
BB
60
BB
S2
S8
,11
hlu
ssle
it
B200
Stauraumkanal
00
PB
6,00
SE7
BB
Anschlussleitung
DN 150 Stz
PB
89
2
3
DN
2,4
S1
0
nal
BVP
PB
B200
B
Ka
Bauende
Gas H DN300
80
Stz
lD
N3
00
BB
SE6
DN
2
Dr o
sse
ls
S9 chac
ht
Ka
na
DN 1000 B
BVP
R=
∞
R=
∞ 0 +2
12,0
ung
Ausbau GVP
BB
5
Ans
c
R=∞
0+149,589
R=∞
R=
∞ 0+0
36,2
86
R=
∞
R=
∞ 0+0
32
0+000,000
SE5
BB
BB
2,00
SE4
BB
Ausbau GVP
1,25
R=∞
A
e
150 Stz
HD-Gas DN300
Anschlussleitun
g DN
2,45
R.-Lehmannstraß
80
02
SE3
200B
BB
HD-Gas DN300
Ausbau GVP
Gleisentwässerung
anschließen
200B
200
1,25
Gleisentwässerung
anschließen
3,20
7
Kanal DN 400 B
BB
2,12
Ausbau GVP
SE9
1,25
Anschlus
sleitung
DN 150
Stz
1,25
erstär
kt
andv
300 w
BVP
3
hr DN
Stoß Gleisverbundplatte
80
BB
200
BVP
BVP
Bauanfang
Gas H DN300
BB
S7
Stahlbetonrohr DN 300 wandve
rstärkt
Bauanfang
Sammelleitung
00,0
R=∞
R=∞ 0+025,
59
80
0-0
R=∞
0+002,252
R=∞
Gleisentwässerung
anschließen
Ausbau GVP
S6
0B
Stahlb
etonro
SE10
Ausbau GVP
1,25
SE2
BB
wandverstärkt
DN 40
S1
Stahlbetonrohr DN 300
Kanal
g < 0,50 m
SE11
9
Ausbau GVP
28
R=∞
0+101,718
R=∞
g DN 150 Deckun
R=∞ 0+03
474 8,71
S5
R=∞
0+068,716
R=∞
R=∞
0+032,399
R=∞
R=∞
0+029,960
R=∞
Anschlussleitun
BVP
PB
BB
4,5
49
1A
A
SE12
SE12C S4
0+043,084
12B
R=∞
SE
R=
∞
R=
∞ 0 +0
2
< 0,50 m
989
R=∞ 0+131,
R=∞
DN 150 Deckung
e
R=∞
0+018,075
R=∞
80
SE
SE1
R=
∞
Bauanfang Sammelleitu
ng
89
,4
00
-0
∞ 0
R=
R=∞
0+000,633
R=∞
Anschlussleitung
Mo
Unland
BB
Markthallenb
rücke
4
5
4
17,4
∞ 0+2
R=
∞
R=
SE12A
Zwickauer Straße
Bauanfang Kanal
4527400
SE13
PB
00
PB
1,2
Mo
5686700
B
5686700
5
1
S1
PB
∞
R=
27,7
94
PB
BB
B
PB
r
kaue
Zwic
Tor
Weg überschüttet
PB
4527500
4527400
BB
Unland
l
ana
e
Straß
BB
K
nde
aue
0+2
PB
Unland
BVP
BVP
Mo
474
Legende Rohrleitungsbau
SE10 SE13
S6 S9
SE12A
SE12B
Straßeneinlauf
gepl. Schacht DN 1000/DN 1500
Anschlussleitung DN 150
Anschlussleitung DN 200
Sammelleitung DN 300
Sammelleitung DN 400
Stauraumkanal DN 1000
Rohrbogen 15°; 30° oder 45°
Graben/Baugrube in der Straßenfahrbahn (mit Verbau)
Graben/Baugrube in der Straßenfahrbahn (ohne Verbau)
Graben im Gehweg (ohne Verbau)
Leitungsgraben für Gasleitung DN 300
Anschluss Gleisentwässerung DN 150
Verkehrs- und Tiefbauamt
Leipzig
aufgestellt:
B 2 / Zwenkau - Leipzig
PROJIS-Nr.:
Unterlage Nr.:
5-1
Lageplan für den
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Maßstab: ohne
Datum:
Straßenentwässerung
Richard-Lehmann-Straße
zwischen Markthallenbrücke und Zwickauer Straße