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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
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Erstellt
22.09.15, 12:00
Aktualisiert
23.07.18, 10:07

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01885 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Beschlussfassung FA Stadtentwicklung und Bau 10.11.2015 Information zur Kenntnis FA Finanzen 23.11.2015 Information zur Kenntnis SBB Mitte 07.01.2016 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße)in Verbindung mit einer überplanmäßigen Ausgabe in 2015 gemäß § 79 SächsGemO Beschluss des Oberbürgermeisters vom 27.10.2015: → geändert mit VI-DS-01885-DS-01 1. Die Baumaßnahme Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 334.00 € bei einem Stadtanteil von 214.000 €. 3. Im PSP-Element 7.0001375.700 werden 2015 brutto 70.000 € (netto 58.824 €, MwSt 19 % entspricht 11.176 €) bereitgestellt. Die Einzahlungen erfolgen in 2016 im PSP-Element 7.0001375.705 in Höhe von brutto 120.000 € (netto 100.840 €, MwSt 19 % entspricht 19.160 €). 4. Im PSP-Element 7.0001375.700 werden in 2015 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 144.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 34.000 € aus dem PSP-Element 7.0000476.705, in Höhe von 60.000 € aus dem PSP-Element 7.0000455.700, in Höhe von 10.000 € aus dem PSP-Element 7.0000539.705 und in Höhe von 40.000 € aus dem PSPElement 7.0000557.705. 5. Es wird in 2016 in der Projektdefinition 7.0001375 - Straßenentwässerung Richard-LehmannStraße ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk bestätigt. 6. Zur Gewährleistung der vollständigen Finanzierbarkeit der Maßnahme werden die in 2015 in dem PSP-Element 7.0001375.700 nicht verbrauchten Mittel mit dem Jahresabschluss 2015 als Ermächtigung aus Vorjahr nach 2016 übertragen. Dies steht unter Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses 2015. Seite 1/4 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen 2016 120.000 Auszahlungen 2016 334.000 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Seite 2/4 Beteiligung Personalrat x nein ja, Sachverhalt: siehe Anlage 3 Anlagen: Anlage 1 – Mitzeichnungsblatt Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße Anlage 2 – Zusammenfassung Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße Anlage 3 – Sachverhalt Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße Anlage 4 – Lageplan Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße Anlage 5 – Übersichtsplan Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße Seite 3/4 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) Datum: 14.10.2015 Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) in Verbindung mit einer überplanmäßigen Ausgabe in 2015 gemäß § 79 SächsGemO Die Straßenentwässerung der Richard-Lehmann-Straße (Hauptverkehrsstraße) erfolgt zwischen Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße derzeit über 13 Straßenabläufe, deren Anschlussleitungen das anfallende Oberflächenwasser über die südliche Böschung der Brückenrampe in das angrenzende Privatgelände (Flurstück 474/33) ableiten. Das Verkehrsund Tiefbauamt wurde vom Vertreter des Eigentümers, der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ferschen & Partner aufgefordert, die Straßenentwässerung im genannten Abschnitt ordnungsgemäß im öffentlichen Straßenraum zu regeln. Die Alternative bei Nichtrealisierung der Baumaßnahme wäre die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustand mit den benannten baulichen Mängeln. In diesem Falle behält sich der Eigentümer des privaten Flurstücks 474/33 vor, zustehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen des Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht sowie Nutzungsentschädigung gegenüber der Stadt Leipzig geltend zu machen. Die Baumaßnahme umfasst die Neuverlegung der Regenwasserleitung in der RichardLehmann-Straße zwischen dem östlichen Widerlager der Markthallenbrücke und der südlichen Zufahrt der Zwickauer Straße des Knotenpunktes Richard-Lehmann-Straße/Zwickauer Straße. Der geplante Regenwassersammler DN 300/DN 400 in Beton wird auf einer Länge von ca. 132 m in der nördlichen Fahrbahn der Richard-Lehmann-Straße geführt und quert danach die Gleistrasse der LVB GmbH auf die südliche Fahrbahnseite. Hier wird mit einer Rückhaltung (Staukanal DN 1000 in Beton) auf einer Länge von ca. 62 m und einer Drosselung (Waagendrossel) an das Kanalnetz der KWL GmbH in der Zwickauer Straße angebunden. Für die Baumaßnahme werden Fördermittel nach RL-KStB beantragt. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar. In EURO Auszahlung PSP 7.0001375.700 (Straßenentwässerung RichardLehmann-Straße) „Zweckgebundene Zuweisung von Dritten“ PSP 7.0001375.705 Stadtanteil Gesamt 2016 334.000 334.000 120.000 120.000 214.000 214.000 Die Realisierung soll vom 27.06.2016 bis Ende September 2016 in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) Datum: 14.10.2015 Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-LehmannStraße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) in Verbindung mit einer überplanmäßigen Ausgabe in 2015 gemäß § 79 SächsGemO 1. Grundlagen - Haushaltsplan 2015/2016 - Schriftverkehr der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ferschen & Partner in Vertretung des Eigentümers des Flurstücks 474/33 (Gemarkung Connewitz) mit dem Verkehrsund Tiefbauamt - Bebauungsplan Nr. 361.2 „Messegrund-West“, derzeit im Verfahren, Satzungsbeschluss voraussichtlich im I. Quartal 2016 - Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB) vom 24.08.2010 2. Veranlassung und Zielstellung 2.1 Derzeitige Situation Die Straßenentwässerung der Richard-Lehmann-Straße (Hauptverkehrsstraße) erfolgt zwischen Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße derzeit über 13 Straßenabläufe, deren Anschlussleitungen das anfallende Oberflächenwasser über die südliche Böschung der Brückenrampe in das angrenzende Privatgelände (Flurstück 474/33) ableiten. Das Verkehrs- und Tiefbauamt wurde vom Vertreter des Eigentümers, der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Ferschen & Partner mit dem Schreiben vom 24.01.2014 aufgefordert, die Straßenentwässerung im genannten Abschnitt ordnungsgemäß im öffentlichen Straßenraum zu regeln. 2.2 Zielstellung Es ist geplant, die Straßenentwässerung der Richard-Lehmann-Straße zwischen Markthallenbrücke und Zwickauer Straße an das vorhandene Regenwasserkanalsystem der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) GmbH anzubinden und damit die Straßenentwässerung im vorgenannten Abschnitt im öffentlichen Straßenraum vorzunehmen. 2.3 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung der Baumaßnahme wäre die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustand mit den benannten baulichen Mängeln. In diesem Falle behält sich der Eigentümer des privaten Flurstücks 474/33 vor, zustehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen des Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht sowie Nutzungsentschädigung gegenüber der Stadt Leipzig geltend zu machen. 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) Datum: 14.10.2015 3. Beschreibung der Maßnahme 3.1 Allgemeines Die Richard-Lehmann-Straße ist im Straßennetz der Stadt Leipzig als Hauptverkehrsstraße eingestuft und nimmt den Verkehr der Bundesstraße 2 auf. Die Richard-Lehmann-Straße gehört gegenwärtig und perspektivisch zum Hauptverkehrsnetz der Stadt Leipzig. Die Baumaßnahme umfasst die Neuverlegung der Regenwasserleitung in der Richard-Lehmann-Straße zwischen dem östlichen Widerlager der Markthallenbrücke und der südlichen Zufahrt der Zwickauer Straße des Knotenpunktes RichardLehmann-Straße/Zwickauer Straße. Der geplante Regenwassersammler DN 300/DN 400 in Beton wird auf einer Länge von ca. 132 m in der nördlichen Fahrbahn der Richard-Lehmann-Straße geführt und quert danach die Gleistrasse der LVB GmbH auf die südliche Fahrbahnseite. Hier wird mit einer Rückhaltung (Staukanal DN 1000 in Beton) auf einer Länge von ca. 62 m und einer Drosselung (Waagendrossel) an das Kanalnetz der KWL GmbH in der Zwickauer Straße angebunden. Die Drosselung erlaubt entsprechend der Vorgaben der KWL GmbH einen maximalen Abfluss von 30 l/s. Die beidseitig neu zu realisierenden 12 Straßenabläufe sowie ein im Bestand beibehaltener Straßenablauf werden über Anschlussleitungen an die neue Regenwasserleitung angebunden. Die Regenwasserleitung und die Querungen der Anschlussleitungen werden in offener Bauweise realisiert. Während der Realisierung der Leitungsquerungen müssen die Straßenbahngleise der LVB GmbH an den Querungsstellen ausgebaut und danach wieder eingebaut werden. Durchörterungen waren aufgrund der Ergebnisse des Baugrundgutachtens nicht möglich. Im Vorfeld wurde alternativ eine Trassenführung der Regenwasserleitung auf der Südseite der Richard-Lehmann-Straße mit Leitungsquerungen (Straße/Gleis) in geschlossener Bauweise (Durchörterungen) untersucht. Diese Variante wurde aufgrund der zu erwartenden Folgekosten (Baumfällungen/Ersatzpflanzungen, Umsetzungen von zwei Beleuchtungsmasten und eines Vorwegweisers) verworfen. Außerdem waren die Durchörterungen aufgrund der Ergebnisse des Baugrundgutachtens nicht möglich. 3.2 Wiederherstellung Fahrbahn, Rad- und Fußgängerverkehrsanlagen, Materialien Die Verlegung des Regenwassersammlers und der Anschlussleitungen erfolgen im nördlichen bzw. südlichen Geh-/Radweg und in der Fahrbahn der Richard-LehmannStraße. Nach der Leitungsverlegung werden die Geh-/Radwege und die Fahrbahn grundhaft mit einer Dicke von 30 cm bzw. 65 cm in bituminöser Bauweise (analog Bestand) wiederhergestellt. 3.3 Straßenbeleuchtung Die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage bleibt erhalten, es werden keine Veränderungen geplant. 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) Datum: 14.10.2015 3.4 Versorgungsleitungen Innerhalb der Planung wurden alle Versorgungsunternehmen zu eigenen Bauabsichten befragt. Im Zuge der Baumaßnahme ist eine Neu- und Umverlegung einer Gasleitung der Stadtwerke Leipzig GmbH geplant. 3.5 Verkehrsgrün, Verkehrslärm Die beidseitig der Richard-Lehmann-Straße vorhandenen Grünstreifen mit Bestandsbäumen werden mit der Baumaßnahme nicht tangiert. Die Baumaßnahme der Straßenentwässerung stellt keinen erheblichen baulichen Eingriff dar, so dass keine schalltechnische Untersuchung erforderlich ist. 3.6 ÖPNV-Anlagen In der Richard-Lehmann-Straße befinden sich mittig die Straßenbahngleise der LVB GmbH. Im Baubereich verkehren keine regulären Straßenbahnlinien, der Abschnitt dient lediglich Umleitungszwecken. Am südlichen Fahrbahnrand der RichardLehmann-Straße befindet sich eine Bushaltestelle der Linie 70, die von der Baumaßnahme nicht betroffen ist. 4. Finanzierung 4.1 Grundlagen Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Leipzig. Für die Baumaßnahme sollen Fördermittel nach der Richtlinie für den Kommunalen Straßen- und Brückenbau (RLKStB) beantragt werden. 4.2 Bau- und Planungskosten (Finanzhaushalt) Die vorliegende Kostenberechnung beinhaltet die Gesamtbaukosten nach Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen (AKS) vom 14.08.2015, wurde von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt vorliegenden Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt. Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto): - Baukosten: 328.000,00 € - Planungskosten baubegleitend: 6.000,00 € Die Planungskosten beinhalten u. a. Kosten für Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator sowie Kontrollprüfungen. Die Leistungsphasen 1 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im PSP-Element 7.0000583.700 (Planung investiver Vorhaben) abgedeckt. Das gilt auch für die noch zu erbringenden Leistungsphasen (5 - 6 HOAI). - Gesamtkosten/Gesamtauszahlung für Planung 3 334.000 € Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) Datum: 14.10.2015 (ab LP 7) und Bau: Kosten zur Ausstattung und Interim Kosten für Umzug und/oder Interimslösungen sind bei dieser Baumaßnahme nicht relevant. 4.3 Straßenausbaubeiträge Die Richard-Lehmann-Straße ist im Straßennetz als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Für den Baubereich ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in Höhe von 25 % der anrechenbaren Kosten anzusetzen. Als Kosten wurden abzüglich der gemäß Punkt 4.4 nichtzuwendungsfähige Kosten (dort je mit * gekennzeichnet) von insgesamt 96.170 € sowie unter Abzug der Kostengruppen: – Markierung und Beschilderung 1.083 € insgesamt ermittelt (334.000 € - 97.253 €) = 236.747 € Mit einem Ansatz von 25 % ergibt sich eine Beitragshöhe von brutto 59.187 € 4.4 Fördermittel/Einzahlungen und Auszahlungen Der Anteil der Stadt Leipzig am Gesamtbauvorhaben soll mit Fördermitteln nach RLKStB finanziert werden. Ermittlung der nichtzuwendungsfähigen Kosten (Gesamtmaßnahme brutto): - Änderung an Versorgungsleitungen * 40.773 € - Änderung an LVB-Anlagen * 47.802 € - Planung * 7.000 € - Vermarkung und Vermessung * 595 € - Straßenausbaubeiträge 59.187 € - insgesamt brutto 155.357 € Ermittlung der Einzahlungen: 4 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) Datum: 14.10.2015 - zuwendungsfähige Kosten brutto (334.000 – 155.357 €) 178.643 € - Ansatz Förderquote 75 %/95 % (Einzahlungen insgesamt brutto) 127.283 € - Stadtanteil brutto (334.000 € - 127.283 €) 206.717 € Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. Für die Einordnung in den Haushalt werden von einer gerundeten Einzahlung für die Stadt Leipzig in Höhe von 120.000 € und einen gerundeten Stadtanteil in Höhe von 214.000 € ausgegangen. Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil entsprechend erhöhen. Damit entsteht folgender Ansatz im Finanzhaushalt: In EURO Gesamt 2016 Auszahlung PSP 7.0001375.700 334.000 334.000 „Zweckgebundene Zuweisung von Dritten“ PSP 7.0001375.705 120.000 120.000 Stadtanteil 214.000 214.000 (Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße) 4.5 Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst den Neubau eines Regenwassersammlers, der nach Realisierung in den Besitz sowie nach Ablauf der Zweckbindungsfrist in das Eigentum der KWL GmbH Leipzig übergeht. Folgekosten entstehen dem Verkehrsund Tiefbauamt damit nicht. 5. Grunderwerb Für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. 6. Bauzeiten und Umleitungsführung 5 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße (Markthallenbrücke bis Zwickauer Straße) Datum: 14.10.2015 Die Realisierung soll vom 27.06.2016 bis Ende September 2016 in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Für die Baumaßnahme wurde in Abstimmung mit der LVB GmbH eine Umleitungskonzeption erarbeitet. Da die Richard-Lehmann-Straße als Bundesstraße fungiert, ist der Fahrverkehr in allen Bauabschnitten jeweils in beiden Richtungen aufrecht zu erhalten. Der Zweirichtungsverkehr wird auf der jeweiligen Fahrbahnseite, die nicht gebaut wird unter Mitbenutzung der Gleisbereiche gewährleistet. Werden die Querungen im Bereich der Gleise gebaut, wird der Zweirichtungsverkehr über beide Richtungsfahrbahnen geführt. 7. Sonstiges Archäologie Eine Anfrage auf archäologische Belange beim Landesamt für Archäologie wurde gestellt. Das Landesamt erhebt gegen das o. g. Vorhaben keine Einwände. Kampfmittel Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist, eine visuelle Begutachtung durch eine Fachfirma ist notwendig. Anlagen: Übersichtsplan Lageplan 6 4527500 PB 2471 2471 R.-Lehmannstraß 0+000,000 Ausbau GVP 2,12 R=∞ PB BB PB PB 1,50 BB Mo SE8 Ablauf bleibt erhalten BB 60 BB S2 S8 ,11 hlu ssle it B200 Stauraumkanal 00 PB 6,00 SE7 BB Anschlussleitung DN 150 Stz PB 89 2 3 DN 2,4 S1 0 nal BVP PB B200 B Ka Bauende Gas H DN300 80 Stz lD N3 00 BB SE6 DN 2 Dr o sse ls S9 chac ht Ka na DN 1000 B BVP R= ∞ R= ∞ 0 +2 12,0 ung Ausbau GVP BB 5 Ans c R=∞ 0+149,589 R=∞ R= ∞ 0+0 36,2 86 R= ∞ R= ∞ 0+0 32 0+000,000 SE5 BB BB 2,00 SE4 BB Ausbau GVP 1,25 R=∞ A e 150 Stz HD-Gas DN300 Anschlussleitun g DN 2,45 R.-Lehmannstraß 80 02 SE3 200B BB HD-Gas DN300 Ausbau GVP Gleisentwässerung anschließen 200B 200 1,25 Gleisentwässerung anschließen 3,20 7 Kanal DN 400 B BB 2,12 Ausbau GVP SE9 1,25 Anschlus sleitung DN 150 Stz 1,25 erstär kt andv 300 w BVP 3 hr DN Stoß Gleisverbundplatte 80 BB 200 BVP BVP Bauanfang Gas H DN300 BB S7 Stahlbetonrohr DN 300 wandve rstärkt Bauanfang Sammelleitung 00,0 R=∞ R=∞ 0+025, 59 80 0-0 R=∞ 0+002,252 R=∞ Gleisentwässerung anschließen Ausbau GVP S6 0B Stahlb etonro SE10 Ausbau GVP 1,25 SE2 BB wandverstärkt DN 40 S1 Stahlbetonrohr DN 300 Kanal g < 0,50 m SE11 9 Ausbau GVP 28 R=∞ 0+101,718 R=∞ g DN 150 Deckun R=∞ 0+03 474 8,71 S5 R=∞ 0+068,716 R=∞ R=∞ 0+032,399 R=∞ R=∞ 0+029,960 R=∞ Anschlussleitun BVP PB BB 4,5 49 1A A SE12 SE12C S4 0+043,084 12B R=∞ SE R= ∞ R= ∞ 0 +0 2 < 0,50 m 989 R=∞ 0+131, R=∞ DN 150 Deckung e R=∞ 0+018,075 R=∞ 80 SE SE1 R= ∞ Bauanfang Sammelleitu ng 89 ,4 00 -0 ∞ 0 R= R=∞ 0+000,633 R=∞ Anschlussleitung Mo Unland BB Markthallenb rücke 4 5 4 17,4 ∞ 0+2 R= ∞ R= SE12A Zwickauer Straße Bauanfang Kanal 4527400 SE13 PB 00 PB 1,2 Mo 5686700 B 5686700 5 1 S1 PB ∞ R= 27,7 94 PB BB B PB r kaue Zwic Tor Weg überschüttet PB 4527500 4527400 BB Unland l ana e Straß BB K nde aue 0+2 PB Unland BVP BVP Mo 474 Legende Rohrleitungsbau SE10 SE13 S6 S9 SE12A SE12B Straßeneinlauf gepl. Schacht DN 1000/DN 1500 Anschlussleitung DN 150 Anschlussleitung DN 200 Sammelleitung DN 300 Sammelleitung DN 400 Stauraumkanal DN 1000 Rohrbogen 15°; 30° oder 45° Graben/Baugrube in der Straßenfahrbahn (mit Verbau) Graben/Baugrube in der Straßenfahrbahn (ohne Verbau) Graben im Gehweg (ohne Verbau) Leitungsgraben für Gasleitung DN 300 Anschluss Gleisentwässerung DN 150 Verkehrs- und Tiefbauamt Leipzig aufgestellt: B 2 / Zwenkau - Leipzig PROJIS-Nr.: Unterlage Nr.: 5-1 Lageplan für den Bau- und Finanzierungsbeschluss Maßstab: ohne Datum: Straßenentwässerung Richard-Lehmann-Straße zwischen Markthallenbrücke und Zwickauer Straße