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Daten

Kommune
Leipzig
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Erstellt
19.01.17, 12:00
Aktualisiert
21.02.17, 10:14

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Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-03253-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen SBB Nordwest Ratsversammlung 08.02.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss - Platzartige Umgestaltung der Renftstraße zum Renftplatz Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme platzartige Umgestaltung Renftstraße wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Dem Verwaltungsausschuss wird eine Beschlussfassung über die Vergabe von Städtebaufördermitteln für diese Maßnahme (Beschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 6 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung) zugeleitet. 3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen Teilbereich der vorhandenen Verkehrsanlage als beschränkt öffentlichen Platz umzustufen und das straßenrechtliche Verfahren einzuleiten. 4. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 647.522 Euro bei einem Stadtanteil von 215.841 Euro. In den Gesamtkosten sind 20.230 € für 6 Stadtbeleuchtungsanlagen (Ergebnishaushalt) enthalten. 5. Im PSP-Element SOP Georg-Schumann-Straße (7.0000386.700) wurden/werden die Auszahlungen wie folgt bereitgestellt: 2012: 27.229 € 2014: 1.691 € 2016: 60.000 € 2017: 538.372 € Im Innenauftrag 106400000184, Sachkonto 42711200 werden 2017 für die Beleuchtung Ausgaben i.H.v. 20.230 € bereitgestellt. 6. Die Einzahlungen wurden/werden im PSP-Element SOP-Georg-Schumann-Straße – Zuweisung vom Land (7.0000386.705) wie folgt geplant: 2012: 18.153 € 2014: 1.127 € 2016: 40.000 € 2017: 358.915 € Im Innenauftrag 106400000184, Sachkonto 31410000 werden 2017 für die Beleuchtung Einnahmen i.H.v. 13.486 € geplant. 7. Die zum Jahresende nicht verbrauchten Haushaltmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses des jeweiligen Haushaltjahres als Ermächtigung aus den Vorjahren in das Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung des Jahresrechnungsergebnisses des jeweiligen Haushaltjahres und der Bestätigung durch den Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt. 8. Die im Haushaltjahr 2018 ff anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel werden insbesondere durch das Amt für Jugend, Familie, Bildung angemeldet. 9. Mit dem Ausschreibungsverfahren muss spätestens am 02.01.2017 begonnen werden, damit ein mit der Sanierung Saalgebäude ANKER abgestimmter Baubeginn ab 02.05.2017 erfolgen kann. Damit sind trotz ggf. vorläufiger Haushaltsführung die Mittel bis spätestens 02.01.2017 freizugeben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von wo veranschlagt 20.230,00 106400000184 Aufwendungen 2017 Einzahlungen 2012 2017 431.681,00 7.0000386.705 Auszahlungen 2012 2017 627.292,00 7.0000386.700 Folgekosten Einsparungen wirksam x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 250,00 1.100.541001.09 350,00 1.100.541001.09 32.240,00 1.100.21.7.1.01 24.650,00 1.100.21.7.1.01 Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Ausschreibungen) Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Höhe in EUR Erträge Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Zu Lasten anderer OE bis ab 2018* Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen * genaue Höhe ab 2019 zu evaluieren Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Zusammenfassung Sachverhalt/Begründung Lageplan (GIS-Auszug) Planungsentwurf Dreidimensionale Darstellung Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 08.09.2016 1 Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss platzartige Umgestaltung der Renftstraße zum Renftplatz Die geplante Baumaßnahme dient der Magistralenentwicklung der Georg-Schumann-Straße. Die Umgestaltung der Renftstraße orientiert sich an der Wiederherstellung des urbanen Stadtbildes, insbesondere durch die Aufwertung des öffentlichen Raumes an der abschnittsweisen funktionellen Neuordnung des Straßenraumes zur Vereinbarung der verschiedenen Nutzungsanforderungen (ÖPNV, MIV, Rad-Fußverkehr, ruhender Verkehr und Aufenthalt) an den Verbesserungen der Querungsmöglichkeiten an der funktionelle Verknüpfung von Straßen- und Platzraum mit dem Umfeld - und an einer Profilbildung zur Verbesserung des Images durch die intensive Einbeziehung der Bevölkerung. Die Umsetzung des Renftplatz ist Bestandteil des mit der Bewohnerschaft abgestimmten und vom Stadtrat beschlossenen Integrierten Handlungskonzeptes zur Magistralenentwicklung der Georg-Schumann-Straße und folgt dem Leitbild der Perlenschnur. Mit Umgestaltung der Fläche soll ein Platzraum geschaffen werden, der - - - ein schlüssiges Bild zwischen Verkehrs- und Grünflächen vermittelt, indem er an die ursprüngliche Gestaltung eines Angers in Verbindung zwischen Straße und Platz anknüpft eine bedarfsgerechte aktive Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche schafft (Einordnung eines Fußballfeldes, einer Streetballanlage, eines Kletterfelsens und zweier Tischtennisplatten) eine öffentliche Nutzung ohne Einzäunung absichert (Ausnahme Teilstück entlang der Georg-Schumann-Straße – Schutzgitter - ) der sicherheitstechnische Aspekte berücksichtigt (z.B. Ballfangzäune, Fallschutz) der den bestehenden Höhenunterschied im Bereich der Böschung mittels Sitzterrassen und Rasenrampen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität ausgleicht zwei Treppenanlagen als direkte Zugänge zum Überwinden der Böschung sowie zusätzliche Baumpflanzungen und die Einordnung von 22 Fahrradbügeln und zwei Papierkörben vom Typ Garage vorsieht, behindertengerechte Belange berücksichtigt (Blindenleitsystem) eine ausreichende Beleuchtung der Platzfläche, als auch der Zugänge zum Gymnasium gewehrt einen bedarfsgerechten Vorplatz mit Sitzmöglichkeiten vor den Eingängen der Schule und dem sozio-kulturellen Zentrum „Anker“ zur Verfügung stellt Die derzeitige Sackgasse Renftstraße, deren Fläche überwiegend (außer vor dem ANKER) ausschließlich als Schulhof des Werner Heisenberg Gymnasiums genutzt wird und eingezäunt ist, soll zu einem öffentlichen Platz umgestaltet werden. Die Verwaltung schlägt vor, die gesamte vorgesehene Fläche von 4.140 m² als öffentlicher Platz umzugestalten. Bei einer öffentlichen Nutzung können die Kosten zu 2/3 aus Städtebaufördermitteln finanziert werden. Wie zur Umsetzung des beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beschrieben, soll der Verkehrsraum entlang der Renftraße unter Einbeziehung der Bürger vor Ort als multifunktionaler Stadtplatz für Kinder und Jugendliche umgestaltet werden. Die Maßnahme ergänzt dabei die entsprechend des im Entwicklungskonzeptes beschriebenen Leitbildes der Perlenschnur umgesetzten Umgestaltungen des Huygensplatzes (2013) und des Möckernschen Marktes (2014). 1 Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 08.09.2016 2 Eine der inhaltlichen Kernzielsetzungen ist die Schaffung von Sport- und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche. Die Schaffung solcher Angebote an dieser Stelle ist sowohl aufgrund der Bedarfe als auch aufgrund der insgesamt fehlenden Möglichkeiten in dem dicht besiedelten Stadtteil dringend erforderlich: Im Ortsteil Möckern besteht seit 2014 ein hohes Defizit an Bewegungs- und Freizeitflächen für 1.089 Schüler, 129 Kinder im nichtschulpflichtigen Alter, 270 Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren und 993 junge Erwachsene zwischen 18 – 25 Jahren. In dem nur 4,8 km² großen Ortsteil können bedarfsgerechte Freiraumbewegungsflächen für Kinder und Jugendliche bislang nicht ausreichend gesichert werden. Mit dem Projekt soll es modellhaft gelingen, kulturelle, soziale und bildungsrelevante Angebote auszubauen und zu verknüpfen. In Kombination mit dem vorhandenen Umfeld (Gymnasium und ANKER) leiset die Aktionsfläche einen wesentlichen Beitrag zur Aktivierung und zum Aufbau sozialer Netzwerke. Die Rahmenbedingungen für die Arbeit des ANKER verbessern sich, es entteht ein Begegnungsort für die verschiedenen Gruppen von Kindern und Jugendlichen im Stadtteil. Dies wird wesentlich durch die Aufhebung von Abgrenzung zwischen Schulfläche und Freifläche des ANKER sowie durch Kooperation beider Anlieger im Betrieb erreicht. Die Maßnahme ist förderfähig aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – GeorgSchumann-Straße“. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid für die Förderung 2017 deckt diese Maßnahme ab. Die Förderung beträgt 66,7%. Die Kosten für die gesamte Umgestaltungsmaßnahme betragen 647.522 €. Die förderfähigen Ausgaben für diese Maßnahme betragen 647.522 €. Demzufolge kann mit Einnahmen in Höhe von 431.681 € gerechnet werden. Der städtische Eigenanteil beträgt 215.841 €. Die Maßnahme wurde im Finanzhaushalt als Investition eingeordnet. Die städtische Trägerschaft für die gesamte Platzfläche liegt zukünftig beim Amt für Jugend, Familie und Bildung. Mit Umsetzung des Bauvorhabens kommt es zu einem Mehrbedarf an Personal- und Bewirtschaftungskosten beim Bauherrenamt und Flächeneigentümer - Amt für Jugend, Familie, Bildung. Baubeginn: Fertigstellung: 01.04.2017 02.10.2017 Folgen bei Nichtbeschlussfassung - Die Umgestaltung des Platzes wurde von 2009 bis 2012 intensiv im Stadtteil diskutiert. Die Belange der Bewohner und Akteure des Stadtteils zur Verbesserung der sozialen Situation können nicht berücksichtigt und umgesetzt werden. - Ohne diese gezielte Investition im öffentlichen Raum können Unterstützungsangebote zur Absicherung der sozialen Teilhabe nicht gewährleistet werden. - Bewilligte und bereitgestellte Städtebaufördermittel (431.681 €) können nicht in Anspruch genommen werden. Für die Planung verausgabte Städtebaufördermittel i. H. v. 19.280 € müssen verzinst zurückgezahlt werden. Die beauftragten Planungsleistungen im Jahr 2016 müssen aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden. Da es sich um eine Gebietsförderung handelt, wird bei Nichtrealisierbarkeit der Gebietsförderrahmen für das Gebiet SOP-Georg-Schumann-Straße um 431.681 € gekürzt. Die Maßnahme ist auf Grundlage des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes seit Programmbeginn 2010 Bestandteil der Gebietsförderung. Da das Förderprogramm 2019 endet, ist eine Ersatzmaßnahme nicht nachrüstbar. 2 Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 08.09.2016 3 - Der Bau des Renftplatz kann erst nach Fertigstellung des ANKER erfolgen. Bei den Vorhaben Planungen Renftplatz und ANKER gibt es sehr enge zeitliche und technische Abhängigkeiten. Sollte der Platz nicht gebaut werden können, wäre die Folge, dass mit Fertigstellung des ANKER kein kompletter barrierefreier Zugang und keine gestalteten Außenanlagen zur Verfügung stehen. - Außerdem müssen zur Wiedernutzbarmachung der als Baustelleneinrichtung genutzten Schulhoffläche zusätzliche städtische Mittel bereitgestellt werden. 3 HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Sachstand/Begründung Investitionsvorhaben: Platzartige Umgestaltung der Renftstraße zum Renftplatz Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Str. 26 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI Verkehrs- und Tiefbauamt Prager Str. 118 – 136 04317 Leipzig Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 2 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 1. 1.1. 1.2. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 3. 3.1. 3.2. 3.3. 3.4. 3.5. 4. 5. 6. 7. 8. Grundlagen Beschlüsse Ziel- und Entwicklungskonzeption Fördergebiet Begründete Zielstellung der Investition Beschreibung des Ist - Zustandes Ableitung des Investitionsbedarfes Notwendigkeit / Dringlichkeit der Investition Folgen bei Nichtbeschlussfassung Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Beschreibung und Nutzungsverbesserung der beabsichtigten Investition Realisierung, Prüfung Straßenausbaubeitragspflicht und straßenrechtliches Einziehungsverfahren nach § 8 SächsStG Wirtschaftlichkeit Nachhaltigkeit Barrierefreiheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Investitionsaufwand Finanzierungsplan Einordnung in den mittelfristigen Haushaltplan Folgekosten und Betreibung der Anlage Fristenplan Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 3 Platzartige Umgestaltung der Renftstraße zum Renftplatz 1. 1.1. - - Grundlagen Beschlüsse „Handlungsschwerpunkt aufgrund teilräumlicher Wirkung“ im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Leipzig 2020 (Beschluss Nr. RBIV-1595/09 vom 20.05.2009) Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-394/10 vom 19.05.2010 zur Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Georg-Schumann-Straße (SOP)“ Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1135/12 vom 29.02.2012 Städtebauliches Entwicklungskonzept (Feinkonzept) „Magistralenentwicklung Georg-Schumann-Straße“ nach § 171 b Abs. 2 BauGB Die Umsetzung des Renftplatz ist Bestandteil des mit der Bewohnerschaft abgestimmten und vom Stadtrat beschlossenen Integrierten Handlungskonzeptes Magistralenentwicklung GeorgSchumann-Straße. 1.2. Ziel- und Entwicklungskonzeption Fördergebiet Mit dem Neubau des Mittleren Ringes Nord und der damit verbundenen Entlastung vom Schwerlast- und Durchgangsverkehr gelang es, zwischen 2012 und 2015 verschiedene Bereiche entlang der Georg-Schumann-Straße städtebaulich und funktional aufzuwerten. Die Aufwertungsmaßnahmen entlang der Straße erfolgten dabei nach dem Leitbild der Perlenschnur (vgl. Städtebauliches Entwicklungskonzept), welches neben übergeordneten Maßnahmen für die Straße insgesamt die gezielte Stärkung sogenannter Aktionsräume vorsieht. Ziel dieser Maßnahmen, zu der auch die hier zu beschließende Umgestaltung der Renftstraße gehört, sind: die Wiederherstellung des urbanen Stadtbildes, insbesondere durch die Aufwertung des öffentlichen Raumes die abschnittsweisen funktionellen Neuordnung des Straßenraumes zur Vereinbarung der verschiedenen Nutzungsanforderungen (ÖPNV, MIV, Rad-Fußverkehr, ruhender Verkehr und Aufenthalt) die Verbesserungen der Querungsmöglichkeiten die funktionale Verknüpfung von Straßen- und Platzraum mit dem Umfeld - und die Profilbildung zur Verbesserung des Images durch die intensive Einbeziehung der Bevölkerung. Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 4 2. Begründete Zielstellung der Investition 2.1. Beschreibung des Ist – Zustandes Die zu gestaltende Fläche umfasst die Renftstraße in Möckern sowie die von ihr erschlossenen angrenzenden Bereiche. Die Renftstraße ist derzeit bis zur neu errichteten Sporthalle des Werner-Heisenberg-Gymnasiums eine Sackgasse, die vor dem ANKER in die Kirschbergstraße mündet. Sie ist dort durch Poller vom mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Verkehrsbereich abgegrenzt. Der Zugang zum Gymnasium erfolgt i.d.R. über die Renftstraße bzw. durch ihre Querung. Die Renftstraße verläuft parallel zur Georg-Schumann-Straße, der von ihr erschlossene Raum ist durch einen abgeböschten Grünstreifen mit Baumbewuchs von dieser getrennt. Die an den ANKER angrenzende nutzbare öffentliche Fläche diente bereits als Sportfläche. Vom ANKER e. V. wurden hier eine Basketballanlage, eine Tischtennisplatte und seit Juli 2012 eine Skateranlage integriert. Im westlichen Bereich sind etwa 1.760 m² der insgesamt 4.140 m² großen Fläche als Pausenfläche eingezäunt, die ausschließlich vom Gymnasium genutzt wird. Zurzeit werden diese Flächen als Baustelleneinrichtung für den ANKER und die Sanierung des Werner – Heisenberg – Gymnasium genutzt. Das Stadtteilzentrum ANKER ist Veranstaltungshaus und zugleich soziokulturelles Zentrum, das vor allem von Kindern und Jugendlichen genutzt wird. Im Zeitraum 2013 – 2017 werden umfangreiche Baumaßnahmen an diesem Gebäudekomplex durchgeführt. Das angrenzende Werner-Heisenberg-Gymnasium wird im Zeitraum von 2014 bis 2016 saniert. Die Verwaltung schlägt vor, die gesamte vorgesehene Fläche von 4.140 m² zu einem öffentlich zugänglichen Platz umzugestalten. Bei einer öffentlichen Nutzung können 2/3 der Kosten aus Städtebauförderung finanziert werden. 2.2. Ableitung des Investitionsbedarfes Zur Umsetzung des beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll der Verkehrsraum entlang der Renftstraße unter Einbeziehung der Bürger vor Ort als multifunktionaler Stadtplatz für Kinder und Jugendliche umgestaltet werden. Die Maßnahme ergänzt dabei die entsprechend des im Entwicklungskonzept beschriebenen Leitbildes der Perlenschnur umgesetzten Umgestaltungen des Huygensplatz (2013) und des Möckernschen Marktes (2014). Ursprünglich war die Umsetzung dieser Maßnahme 2015 geplant, durch die verzögerten Baumaßnahmen am ANKER und am Werner-Heisenberg-Gymnasium kann mit den Arbeiten jedoch erst im Mai 2017 begonnen werden. Eine der inhaltlichen Kernzielsetzungen ist die Schaffung von Sport- und Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche. Die Schaffung solcher Angebote an dieser Stelle ist sowohl aufgrund der Bedarfe als auch aufgrund der insgesamt fehlenden Möglichkeiten in dem dicht besiedelten Stadtteil dringend erforderlich: Im Ortsteil Möckern besteht seit 2014 ein hohes Defizit an Bewegungs- und Freizeitflächen für 1089 Schüler, 129 Kinder, die noch keine Schulkinder sind, 270 Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren und 993 jungen Erwachsenen zwischen 18 – 25 Jahren. In dem nur 4,8 km² mit 13.435 Einwohner können bedarfsgerechte Freiraumbewegungsflächen für Kinder und Jugendliche bislang nicht ausreichend gesichert werden. Von besonderer Bedeutung sind solche Angebote für Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit niedrigen Einkommen, da diese nur begrenzt Angebote außerhalb des Ortsteils (z.B. in Vereinen) wahrnehmen. Die Zahl der Haushalte mit niedrigen Einkommen ist dabei seit 2014 steigend. In dem Beteiligungsverfahren mit Akteuren und Bewohnern vor Ort ist daher die Schaffung einer Platzfläche mit multifunktionaler Nutzung für mehrere Altersgruppen als Planungsziel festgelegt worden; hierdurch wird ein niedrigschwelliges Angebot zur Begegnung, Betätigung und Bewegung geschaffen, welches die Angebote des ANKER ergänzt. Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 5 2.3. Notwendigkeit / Dringlichkeit der Investition Mit dem Projekt soll es modellhaft gelingen, kulturelle, soziale und bildungsrelevante Angebote zu sichern, auszubauen, zu verknüpfen und an kleinräumige Bedarfe anzupassen. In Kombination mit dem vorhandenen Umfeld (Gymnasium und ANKER) leistet die Aktionsfläche einen wesentlichen Beitrag zur Aktivierung und zum Aufbau sozialer Netzwerke. Die Rahmenbedingungen für die Arbeit des ANKER verbessern sich, es entsteht ein Begegnungsort für die verschiedenen Gruppen von Kindern und Jugendlichen im Stadtteil. Dies wird wesentlich durch die Aufhebung der Abgrenzung zwischen Schulfläche und Freifläche des ANKER sowie durch Kooperation beider Anlieger im Betrieb erreicht. Es können zusätzliche Synergieeffekte entstehen und soziale Konfliktpunkte durch Kontrolle ausgeschlossen werden. Im Sozialraum Möckern liegt die SGB II Quote in der Altersgruppe 0 – 15 Jahre 2014 bei 38,4 % (gesamtstädtisch 25%). Laut Sozialreport 2015 gibt es eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Leipzig-Pass Nutzern im Ortsteil. Die Jugendarbeitslosigkeit beträgt 5,6% (gesamtstädtisch 3,6%). Auffällig ist auch die geringe Quote an gymnasialen Bildungsempfehlungen. Weniger als 35,7 % der Kinder erhalten in der 4. Klasse die Empfehlung für das Gymnasium (gesamtstädtisch 50%. 15% bis 20% der Schüler der Oberschulen im Gebiet verlassen die Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss. Auswirkungen für den ANKER: Mit Abschluss der Baumaßnahme wird der ANKER zukünftig noch mehr Initiativen und Vereinen Platz bieten und seine offene Kinder- und Jugendarbeit erweitern. In dem neu errichteten Gebäudeteil Wolffstr. 2 werden 7 Räume multifunktional hergerichtet, so dass diese als Projekträume und Büro- und Vereinsräume flexibel nutzbar sind. Der noch herzurichtende Saal wird nach der Sanierung wieder als Versammlungs- und Kulturstätte genutzt. In der rückwärtigen Bebauung Wolffstr. 4 (ehemaliger Neubau) befinden sich 5 Projekträume für die Kinder- und Jugendarbeit. Der offene Freizeittreff für die Kinder- und Jugendarbeit war und ist aus Platzgründen im Keller des Gebäudes Wolffstr. 4 untergebracht. Das entsprechende neue Raumnutzungspotential nach der Sanierung beträgt ca. 82 m². Die Räumlichkeiten können dementsprechend nur von 20 – 30 Jugendlichen genutzt werden. Dem gegenüber stehen rund 270 Jugendliche allein in der Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen (Ortsteilkatalog 2015). Die Fläche des Renftplatz ist deshalb für den ANKER von besonderer Bedeutung, da auf der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche der Bedarf an Freiflächen nicht abgedeckt werden kann. Der ANKER verfügt über einen 460 m² großen Garten, der als abgetrennter Spielplatz für kleinere Kinder hergerichtet ist. Eine nennenswerte Ausweitung der Freiflächen für den ANKER war auch im Zuge des Umbaus aufgrund des vorgegebenen eng bebauten Grundstücks nicht möglich. Zudem ergänzt das niedrigschwellige Sport und Bewegungsangebot die Angebote des ANKER für die offene Kinder- und Jugendarbeit inhaltlich. Nach fachlicher Bewertung durch den Träger ist aus verschiedenen Gründen die z.B. in der Wolffstr. 4 vorhandenen Projektund Kursräume (Foto, Tanz, Töpfern, Medien…) nicht von allen Jugendlichen genutzt. Teilweise fehlt das Interesse an einer gruppenbezogenen Projektarbeit. Die Ergänzung des Angebotes um Möglichkeiten zur Bewegung und Ausübung von Sport und Spiel sind aus Sicht der Einrichtung unverzichtbar für den Aufbau einer Betreuung der Jugendlichen und eine Interessenschulung durch Sozialpädagogen. Die Jugendsozialarbeit kann auf den neuen Flächen eine gezielte Beschäftigung anbieten und dadurch die soziale Integration erleichtern. Auswirkungen für das Werner-Heisenberg-Gymnasium Nach den Vorgaben der Schulentwicklungsplanung ergibt sich für die Grundschule ein Flächenbedarf von 2.800 m² (280 Plätze mit Hort x 10 m²/Pl.) und für das Gymnasium von 2.708 m² (677 Plätze x 4 m²/Pl.). Zusammen ergibt das einen Flächenbedarf von 5.508 m². Derzeit verfügen beide Schulen im hinteren Schulhofbereich abzgl. der Bebauung über ca. 5.634 m² (Anlage 1 - Grundlage GIS). Diese Fläche kann jedoch als Pausenfläche nicht voll- Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 6 umfänglich genutzt werden, da Neben- und Bewirtschaftungsflächen (z.B. Böschung, Müllplatz etc.) nicht zur Pausengestaltung geeignet sind. Resultierend aus dem Anspruch der Pausenfreiflächen für das Gymnasium müssen die Flächen vor dem Schulgebäude weiterhin als Schulpausenflächen genutzt werden. In der Konsequenz wird eine gemeinsame Nutzung der Sport- und Freizeitflächen durch Öffentlichkeitsarbeit ANKER und Schule vorgeschlagen. Die zukünftige Ausstattung des Platzes ist dabei eine sinnvolle und nutzungskompatible Ergänzung zu der bisherigen Pausenfläche des Gymnasiums sowie der bereits vorhandenen Freizeitfläche des ANKER dar. Fazit: Durch die in den letzten Jahren gestiegene Wohnungsnachfrage kommt es in einigen Ortsteilen zu zunehmenden Konzentrationen einkommensschwacher Haushalte – eine Entwicklung, die sich bei weiterem Wachstum der Stadt eher verstärken wird. Zu den heute schon betroffenen Stadtteilen gehört u.a. der Ortsteil Möckern. Insbesondere für die positive Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es in solchen Stadtteilen geboten, ein ausreichendes Angebot zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufzubauen. Diese Angebote müssen niedrigschwellig sein und den Zugang zu den Kindern und Jugendlichen ermöglichen. 2.4. Folgen bei Nichtbeschlussfassung - Die Umgestaltung des Platzes wurde von 2009 bis 2012 intensiv im Stadtteil diskutiert. Die Belange der Bewohner und Akteure des Stadtteils zur Verbesserung der sozialen Situation können nicht berücksichtigt und umgesetzt werden. - Ohne diese gezielte Investition im öffentlichen Raum können Unterstützungsangebote zur Absicherung der sozialen Teilhabe nicht gewährleistet werden. - Bewilligte und bereitgestellte Städtebaufördermittel (431.681 €) können nicht in Anspruch genommen werden. Für die Planung verausgabte Städtebaufördermittel i. H. v. 19.280 € müssen verzinst zurückgezahlt werden. Die beauftragten Planungsleistungen im Jahr 2016 müssen aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden. Da es sich um eine Gebietsförderung handelt, wird bei Nichtrealisierbarkeit der Gebietsförderrahmen für das Gebiet SOP-Georg-Schumann-Straße um 431.681 € gekürzt. Begründung: Die Maßnahme ist auf Grundlage des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes seit Programmbeginn 2010 Bestandteil der Gebietsförderung. Da das Förderprogramm 2019 endet, ist eine Ersatzmaßnahme nicht nachrüstbar. - Der Bau des Renftplatz kann erst nach Fertigstellung des ANKER erfolgen. Bei den Vorhaben Planungen Renftplatz und ANKER gibt es sehr enge zeitliche und technische Abhängigkeiten. Sollte der Platz nicht gebaut werden können, wäre die Folge, dass mit Fertigstellung des ANKER kein kompletter barrierefreier Zugang und keine gestalteten Außenanlagen zur Verfügung stehen. - Außerdem müssen zur Wiedernutzbarmachung der als Baustelleneinrichtung genutzten Schulhoffläche zusätzliche städtische Mittel bereitgestellt werden. Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 3. 3.1. 7 Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Beschreibung und Nutzungsverbesserung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Beschreibung: Der öffentliche Raum des Umgestaltungsbereiches definiert sich in erster Linie als lineares Element über den Straßenraum der Georg-Schumann-Straße. Dieser dient bislang vornehmlich der Verkehrsfunktion und berücksichtigt nicht die Belange aller Verkehrsteilnehmer. Die Umgestaltung der Georg-Schumann-Straße, in diesem Bereich soll bis 2025 erfolgen. Die Planung der hier beschriebenen Umgestaltungsmaßnahme wurde in Einklang mit der z. Zt. laufenden Vorplanung Straßenraumgestaltung Georg-Schumann-Straße (zwischen Kirschbergstraße und Slevogtstraße) gebracht. Aufbauend auf dem Leitbild der Perlenschnur soll mit der Umgestaltung des Bereiches die fehlende Aufenthaltsqualität durch eine Platzgestaltung ausgeglichen werden. Die an den Platz angrenzenden Verkehrsräume werden so geordnet, dass derzeit bestehende Nutzungskonflikte behoben werden können. Der zu gestaltende und in den Stadtraum neu einzuordnende Platzraum grenzt an den Straßenraum an. Somit strahlt die Gestaltung des Platzes in den Straßenraum hinein und unterbricht das monotone Gestaltungsprinzip der Straße. Die verkehrliche Gliederung des Straßenraums der Georg-Schumann-Straße bleibt bis zu ihrer späteren Umgestaltung unangetastet. Da sich der 2017 zu gestaltende Platz bis an die Fahrbahn heran schiebt, kann eine Verbesserung bzw. Konfliktlösung in diesem Bereich bereits vorher gewährleistet werden. Dieses Prinzip galt auch für die bereits realisierten Plätze in den Aktionsräumen Huygensplatz und Möckernscher Markt. Nach dem „Andockprinzip“ gelingt es durch diese Maßnahme einen bestimmten Rhythmus in die monotone Magistrale zu bringen und die städtebauliche Situation durch die aufgewertete Raumkante noch vor der Straßenumgestaltung wesentlich zu verbessern. Mit der Platzgestaltung soll eine öffentliche Aufenthalts- und Aktionsfläche für Kinder- und Jugendliche geschaffen werden. Öffentliche, soziale und kulturelle Infrastruktur (Werner Heisenberg Gymnasium, Sporthalle Möckern, soziokulturelles Zentrum ANKER) ist in unmittelbarer Nähe vorhanden. Es besteht jedoch wie dargestellt die Notwendigkeit, diese im Außenbereich durch niedrigschwellige Angebote weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Aufgrund des vorhandenen Umfeldes kann durch die Schaffung dieser Aktionsfläche ein wesentlicher Beitrag zur Aktivierung und zum Aufbau sozialer Netzwerke geleistet werden. Mit der Umgestaltungsmaßnahme kann es gelingen, kulturelle und soziale Angebote zu sichern und auszubauen, bzw. untereinander zu verknüpfen und an kleinräumige Bedarfe anzupassen. Die sich aufzeigenden guten Entwicklungstendenzen der Unterstützung durch die Akteure vor Ort, können zusätzliche Synergieeffekte hervorrufen, eine für Kinder- und Jugendliche funktionsgerechte Nutzung für die neue Platzgestaltung zu etablieren und soziale Konfliktpunkte auszuschließen, z.B. durch die Flächeninanspruchnahme und damit die Ausübung der sozialen Kontrolle. Im Zuge der Umgestaltung des Platzes werden die bisher ausschließlich für das Werner Heisenberg Gymnasium bzw. die 39. Schule zur Verfügung stehenden Bereiche geöffnet. Die umgestalteten Flächen sollen zukünftig entlang bestimmter Regeln gemeinschaftlich genutzt werden. Um die Aufsichtspflicht der Schule gewährleisten zu können, wird zwischen Sporthalle und dem neu gestalteten Bereich ein Zaun mit einem entsprechenden Tor errichtet (vgl. Lageplan). Ferner muss, um den Bedürfnissen des Schulbetriebes (Aufsichtspflicht in den Pausen) auch bei einem öffentlichen Charakter der Gesamtfläche gerecht zu werden, ein Teil der Einzäunung im Bereich der Georg-Schumann-Straße von der Sporthalle bis zum Bereich der neu entstehenden Treppenanlage aufgrund sicherheitstechnischer Anforderungen erhalten bleiben. Der bestehende Zaun wird höhenmäßig auf 1,20 m reduziert und dient als Schutzgitter, damit ein plötzliches schnelles Betreten der Georg-Schumann-Straße vermieten wird. Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 8 Für einen reibungslosen Schulbetrieb und die Erweiterung des Angebotes der offenen Jugendarbeit durch den ANKER ist eine ausreichende Kapazität an Aufsichts- und Reinigungspersonal erforderlich. Dadurch erhöhen sich die Personal- und Bewirtschaftungskosten (vgl. Punkt 7.) Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Investition: Bei dem geplanten 4140 m² umfassenden Umbaubereich handelt es sich teilweise um eine Verkehrsfläche, die sich im Eigentum des Straßenbaulastträgers befindet und um eine größtenteils in Fachliegenschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindliche und als Schulhof genutzte Fläche. Die gesamte neue Platz soll in die Fachliegenschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung überführt werden (Begründung vgl. 3.2.). Mit Umgestaltung der Fläche soll ein Platzraum geschaffen werden, der - - - 3.2. ein schlüssiges Bild zwischen Verkehrs- und Grünflächen vermittelt, indem er an die ursprüngliche Gestaltung eines Angers in Verbindung zwischen Straße und Platz anknüpft eine bedarfsgerechte aktive Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche schafft (Einordnung eines Fußballfeldes, einer Streetballanlage, eines Kletterfelsens und zweier Tischtennisplatten) eine öffentliche Nutzung ohne Einzäunung absichert (Ausnahme Teilstück entlang der Georg-Schumann-Straße – Schutzgitter – ) der sicherheitstechnische Aspekte berücksichtigt (z.B. Ballfangzäune, Fallschutz) der den bestehenden Höhenunterschied im Bereich der Böschung mittels Sitzterrassen und Rasenrampen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität ausgleicht zwei Treppenanlagen als direkte Zugänge zum Überwinden der Böschung sowie zusätzliche Baumpflanzungen und die Einordnung von 22 Fahrradbügeln und zwei Papierkörben vom Typ Garage vorsieht, behindertengerechte Belange berücksichtigt (Blindenleitsystem) eine ausreichende Beleuchtung der Platzfläche, als auch der Zugänge zum Gymnasium gewehrt einen bedarfsgerechten Vorplatz mit Sitzmöglichkeiten vor den Eingängen der Schule und dem sozio-kulturellen Zentrum ANKER zur Verfügung stellt Realisierung, Prüfung Straßenausbaubeitragspflicht und straßenrechtliches Einziehungsverfahren nach § 8 SächsStG Die Sanierungsmaßnahmen am Saalgebäude ANKER beginnen am 10.10.2016 und enden voraussichtlich am 28.02.2018. Die Umgestaltung des Renftplatz kann aufgrund der schon in 2016 bereitgestellten Fördermittel nicht bis zur Fertigstellung des Saal ANKER verschoben werden. Die Baumaßnahmen müssen parallel und in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden. Die Umgestaltungsmaßnahme Renftplatz muss im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.10.2017 (Restleistungen bis 28.02.2018) erfolgen. Da ein Teil der Fläche als Baustelleneinrichtung für die Sanierung Saal in Anspruch genommen wird, kann die Umgestaltung dieser Teilfläche erst ab Oktober 2017 erfolgen. Bedingt durch den Bauverzug ANKER können in 2016 bereitgestellte Fördermittel für den Renftplatz nicht mit finanzierten Ausgaben bis Januar 2017 unterlegt werden. Dies führt zur Zinszahlung und im schlimmsten Fall zur Kürzung des Finanzrahmens des Fördergebiets. Die Darstellung zum Fördermittelrisiko schildern den Sachverhalt, dass aufgrund der Bauzeitverzögerungen der angrenzenden Baumaßnahmen nur zeitversetzt nachgewiesen werden konnten bzw. können. Der Fördermittelgeber kann in solchen Fällen das Gesamtbudget für das Fördergebiet reduzieren. Die vorgesehene Gestaltung der Platzfläche dient nicht der Erschließung der anliegenden Grundstücke, sondern hat eine städtebauliche Funktion. Damit handelt es sich um keine beitragspflichtige Maßnahme. Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 9 Der Umgestaltungsbereich innerhalb seiner Abgrenzung mit einer Fläche von 4.140 m² als Platzfläche stellt eine wichtige Schnittstelle im öffentlichen Raum der Georg-Schumann-Straße dar. Begründung: Vor Baubeginn erfolgt die Einziehung der öffentlichen Straße nach § 8 SächsStrG für die Renftstraße, von Wolffstraße bis Sackgasse Renftstraße, Teilfläche des Flurstücks 587/1 Gemarkung Möckern sowie Teilfläche des Flurstücks 587/2 Gemarkung Möckern, da es sich bei der zukünftigen Platzfläche um eine Gemeinbedarfsfläche handelt, die vordergründig die Nutzung für Sport und Freizeit vorsieht. Die entsprechenden Teilflächen der genannten Flurstücke werden nach dem Einziehungsverfahren in die Zuständigkeit des Amtes für Jugend, Soziales, Familie und Bildung übergeben. Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 10 3.3. Wirtschaftlichkeit Die Platzgestaltung leistet einen wesentlichen Beitrag für die soziale Entwicklung des Stadtraums und zur Imageverbesserung, da ein Mehrwert an aktiven Flächenarealen für Kinder und Jugendliche geschaffen wird. Das zusätzliche Angebot für Kinder und Jugendliche dient primär der Integration in die Gesellschaft. Ohne die Maßnahme können entsprechende Angebote nicht geschaffen werden, was sich wirtschaftlich indirekt niederschlagen kann (höhere Sozialkosten durch fehlende Schulabschlüsse etc.). Die Maßnahme ist förderfähig aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – GeorgSchumann-Straße“. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid für die Förderung 2017 deckt diese Maßnahme ab. Die Förderung beträgt 66,7%. Im Rahmen der Platzgestaltung werden Leistungen erbracht (und gefördert), die sonst unabhängig finanziert werden müssen. Für die Eingangsbereiche des Heisenberg-Gymnasiums sind das etwa 45.000 EUR, für den barrierefreien Vorplatz ANKER etwa 40.000 EUR (städtischer Anteil bei Umsetzung der Maßnahme Renftplatz davon 1/3, sonst 100%). 3.4. Nachhaltigkeit Die Nachhaltigkeit der Investition wurde bereits durch die Identifizierung der Bewohner mit dieser Umgestaltungsmaßnahme und durch die Einforderung der Umgestaltungsmaßnahme bei den vielfältigen Beteiligungsprozessen deutlich. Die Notwendigkeit, hier zusätzliche Angebote zu schaffen ist in zahlreichen Beteiligungsverfahren erarbeitet worden und von der Schule, der Elternschaft und im Stadtbezirk akzeptiert. Nicht ohne Grund ist die Maßnahme im Handlungskonzept vom Stadtrat beschlossen. 3.5. Barrierefreiheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Die Entwurfsplanung wurde innerhalb der Stadtverwaltung u.a. mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Die entsprechenden Hinweise zur Roll- und Begehbarkeit sowie zu den Sitzelementen wurden eingearbeitet. Eine direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgte nicht, da die Ausstattungselemente in einem integrierten Beteiligungsprozess mit den Bewohnern, Akteuren der Jugendhilfe, Vertretern des Stadtbezirksbeirates und Initiativen und Vereinen im Stadtteil entwickelt wurden. Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 11 4. Investitionsaufwand Kostenermittlung nach AKS 85 – Bruttokosten in EUR Mehrwertsteuersatz: 19 Prozent Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung vom 17.05.2016 Kostengruppe Platzgestaltung Kosten (brutto) Planung (davon bereits finanziert) 82.454 € (22.454) € Bau 434.248 € Baunebenkosten (bereits finanziert) Leitungsum-verlegung Gesamtbereich geplante Leitungsverlegung (50% VU-Beteiligung) Zzgl. Unvorhersehbares a.G. der bereits bei der Baumaßnahme ANKER festgestellten Probleme (z.B. Minderdeckung und fehlender Übereinstimmung mit Leitungsbestandsplanung) Gesamtsumme (brutto) 6.466 € 62.177 € 62.177 € 647.522 € Die Kosten für die Herstellung, Änderung von öffentlichen Erschließungsanlagen sind bis zu einer Förderobergrenze von 160 EUR je Quadratmeter i. H. v. 662.400 € zuwendungsfähig. Die Kosten für die gesamte Umgestaltungsmaßnahme betragen 647.522 €. Die förderfähigen Ausgaben für diese Maßnahme betragen 647.522 €. Demzufolge kann mit Einnahmen in Höhe von 431.681 € gerechnet werden. Der städtische Eigenanteil beträgt 215.841 €. Insofern sich herausstellt, dass die Versorgungsunternehmen mit Minderdeckungen bei der Leitungsverlegung gearbeitet haben, muss über die 100%ige Finanzierung der Leitungsumverlegung verhandelt werden. Insofern dies zutrifft ist mit einer Kosteneinsparung in Höhe von 124.354 € (brutto) zu rechnen. Dementsprechend vermindern sich auch die Einnahmen aus Städtebaufördermitteln. Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 12 5. Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme  förderfähig Förderprogramm Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Georg-Schumann- Straße (GSS) Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % 66,67 – 2/3 Gesamtkosten in € 647.522 € Förderfähige Kosten in € 647.522 € Anteil Fördermittel in € 431.681 € Eigenanteil in € 215.841 € Angaben in € brutto Gesamtausgaben 2016 2017 Summe - 60.000 € 558.602 € 647.522 € 1.127 € - 40.000 € 372.401 € 431.681 € 564 € - 20.000 € 186.201 € 215.841 € 2012 2013 2014 2015 27.229 € - 1.691 € - Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Georg18.153 € Schumann-Straße (Fördersatz 66,7%/ - 2/3) Städtische Eigen9.076 € anteile Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 6. 13 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltplan (€, brutto) Zusammenfassung der Finanzierung Planung und Bau: Auszahlungen in Euro 2012 + 2014 2016 2017 SOP GSS – ASW PSP-Element 7.0000386.700 FK 78513000 PSP-Element 106400000184 SK 42711200 Planungskosten 28.920 € 22.454 € 60.000 € - Baunebenkosten 6.467 € - - - - 558.602 € 9.640 € 20.000 € 186.201 € 215.841 € 19.280 € 40.000 € 358.915 € 431.681 € Baukosten Eigenanteil Stadt Leipzig Einzahlungen PSP-Element 7.0000386.705 Sachkonto 68110000 PSP-Element 106400000184 SK 31410000 60.000 € Gesamtfinanzierung 538.372 € 647.522 € 20.230 € 13.486 € Die Fördermittel wurden vom Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung im Zeitraum von 2012 bis 2017 im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Georg-SchumannStraße“ eingeordnet, die entsprechenden gebietsbezogenen Bewilligungsbescheide liegen vor. Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 14 6. Folgekosten und Betreibung der Anlage 7. Folgekosten und Betreibung der Anlage Die Maßnahme wurde im Finanzhaushalt als Investition eingeordnet. Die städtische Trägerschaft für die gesamte Platzfläche liegt zukünftig beim Amt für Jugend, Familie und Bildung. Durch die Übernahme der gesamten Platzfläche als Fachliegenschaft werden Kostenminderungen für die bisherigen Kostenträger (Straßen- und Verkehrsflächen beim VTA) erwartet. Die Betriebskosten setzen sich aus Pflege- und Reinigung, Unterhaltungskosten und Kosten für den störungsfreien Betrieb zusammen. Empfohlen wird zudem eine sozialpädagogische Betreuung des Betriebs. Folgende Gegenüberstellung zeigt die bestehenden und zu erwartenden Kosten: Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 15 Bisherige Bewirtschaftungskosten (ohne Beleuchtung) a) Schulhof (1.760 m²) Anteilige Personalkosten 22.550 € Winterdienst 1.150 € Pflege der Grünanlagen 1.300 € Müllentsorgung 100 € Zwischensumme 25.100 € b) Öffentliche Fläche (Schätzwert) 2.380 m² * 3 €/Jahr 7.140 € c) Fläche insgesamt Summe 32.240 € Voraussichtliche zusätzliche Bewirtschaftungskosten (ohne Beleuchtung)* a-c) Fläche insgesamt Müllentsorgung und Reinigung 5.000 € Überwachung der Schließzeiten und Kontrollen zur Vermeidung von Vandalismus ca. 19.650 € Insgesamt ca. 24.650 € d) Optional: Pädagogische Betreuung der Flächen (Aufsichtsleistungen ergänzend zu Schule und Anker) 4 h / Tag ca. 25.000 € 11 h / Tag ca. 73.000 € * Die Kosten sind nach dem ersten Betriebsjahr zu evaluieren Die Kosten sind im PSP-Element 1.100.21.7.1.01 geplant. Mit Umsetzung des Bauvorhabens kommt es zu einem Mehrbedarf an Personal- und Bewirtschaftungskosten. Vom Bauherrenamt und Flächeneigentümer - Amt für Jugend, Familie, Bildung muss für die Nutzung der öffentlichen Fläche im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein Regelwerk z.B. in Form einer Platzordnung formuliert werden, dass bei Zuwiderhandlungen ein weisungsberechtigtes Unterbinden zulässt. Begründungen: a) Generelle Nutzung Es wird eine neue öffentliche Platzfläche geschaffen, die sich direkt am Schulgebäude befindet. Die Fläche ist offen und zugänglich. Um einen störungsfreien Schulbetrieb zu gewährleisten muss während des Unterrichts zwischen 8.00 Uhr und 14.30 Uhr die evtl. störende laute Nutzung der Spielfelder weisungsberechtigt unterbunden werden können. Dominierend sind meist lautstarke Kommunikationsgeräusche und weniger das Spiel selbst. Hierzu wird zumindest in der Startphase die Beauftragung einer zusätzlichen pädagogischen Betreuung vorgeschlagen. Weiterhin bedarf es zumindest in der Startphase der Kontrolle der Einhaltung der Lärmschutzauflagen und der Schließzeiten, damit von Beginn an Vandalismusschäden und unsachgemäße Nutzung vermieden werden. Stadt Leipzig, ASW Haushaltvorlage „Renftplatz“ Stand vom 22.12.2016 16 Der exakte Betreuungsaufwand ist nach einem einjährigen Probetrieb festzulegen. b) Fußball und Streetball Zeit intensiver Nutzung 4 Stunden tagsüber, außerhalb der Ruhezeit zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr) und 1 Stunde während der Ruhezeit nach 20.00 Uhr (Öffnungszeit bis 21.00 Uhr nach Vorgabe) In Zusammenarbeit und gegenseitigen Einvernehmen mit dem ANKER ist seitens des Bauherrenamtes ein Konzept zu erstellen, wie das Fußball- und Streetballspiel ab 21.00 Uhr unterbunden wird. Die dafür erforderliche Personalkapazität und Weisungsbefugnis liegt beim Flächeneigentümer Amt für Jugend, Familie und Bildung. c) Ordnung und Sauberkeit Vor dem Hintergrund der Erfahrungen nach der Umgestaltung des Platzes am Möckernschen Markt, bei der sich die verbesserte Aufenthaltsqualität und die intensivere Nutzung auch in einer stärkeren Vermüllung niederschlugen, wird für die Zeit nach der Umgestaltung des Renftplatz eine strengere Überwachung der Nutzung vorgeschlagen sowie die regelmäßige Beseitigung auftretender Verunreinigungen. Dies ist auch vor dem Hintergrund der schulischen Nutzung dringlich. Hierzu ist neben ausreichender Ausstattung mit Papierkörben eine klare Zuständigkeit und Verantwortung festzulegen und personell zu untersetzen. 8. Fristenplan Baubeginn: Fertigstellung: Restleistungen: 01.04.2017 02.10.2017 31.12.2017 Anlagen: Anlage 1: Übersichtsplan GIS Anlage 2: Lageplan Gestaltung Datenauszug LeipziGIS Erstellungsdatum 18.05.2016 Erstellt für Maßstab 1:750 0 © Amt für Geoinformation und Bodenordnung 8m ´ Nur für den Dienstgebrauch. Georg-Schumann-Straße Bauabschnitt I 150 Bauabschnitt II Anarbeiten Quarzporphyr-Pflaster aus Bestand, 6 qm Quarzporphyr neu, 26 qm Deckschichten Asphaltbau neu Bestand: Porphyrpflaster Rasenfläche 80 qm topographisch anpassen 0 tg 6 S 6/1,2 0,1 9,9 6m 9 9,0 m 9 9,0 2 98 5,19 4,00 3,20 4,01 ,9 7m 9,0 Betonpflaster 16x24 Bianco 555qm 4,80 4,00 3,20 4,00 6,80 2,80 4,00 2 m 7m 2 4 4,00 3 3,5 m 7m 9,0 Kirs 2 2 2 2 9,0 7m 9,0 7m 9,0 7m 2 2 2 ,1 16 4,00 6,40 7m 505 50 Rinneneinlauf Rinneneinlauf 2 9,0 4,00 4,40 6m 16 4,00 4,80 ,54 m 5,60 3,93 1,00 9 m 19 ,01 m 3,70 4,00 6,00 4,00 2,39 6 5 9,0 2 2 2 2 m ,09 2,40 50 7 2 m ,76 50 Renftstraße Regenrinne 50cm 150 lfm Rinneneinlauf Neu 10 2 m ,52 6,00 6,00 Regenrinne Breite 50 cm, Betonstein 10x10 50 Kletterfelsen H = 3m chb 3,92 Anstrich auf Asphalt 2 20 50 7,30 1,70 21,00 1,70 5,00 4,505 Asphalt sw 596 qm 31,40 Rinneneinlauf A 4,15 2,75 1,00 2,75 1,20 Ballfangzaun 1,00 10 2,00 10 50 17,00 6,06 10 50 2,00 17,00 0 tg 6 S 6/1,2 0,1 m 7,565 10 ,82 Rasenfläche 102 qm topographisch anpassen 2,50 14,705 2 12 Fallschutzmatte 66 qm 13,00 11,00 1,20 6,00 Fußball 10,2 x 17,2 Asphalt sw + Anstrich 176 qm Feldmarkierung Basketball 20,2 x 10,4m Asphalt sw + Anstrich 209 qm Feldmarkierung 11,00 B 12,20 5,40 10 1,00 Sporthalle Rasenfläche 380 qm topographisch anpassen, 90qm Bodenaushub an Spielfeldern ergs 5 Stg 44,1/1,05 C e traß 7,795 15 Stg 15/35 5,27 3,985 5,72 Rasenfläche 410 qm topographisch anpassen, 100qm Bodenaushub an Spielfeldern 6,00 STÖRER Kompletter Straßenaufbau neu D Rampe Abbruch der Hochbeete ,62 Abbruch der Hochbeete Ba03 Abbruch der 8m 7,5 Hochbeete 2 2 18 m 15,00 2 1 14,80 Querschnitt B Querschnitt A 8,80 ,75 15,75 3 3a 4 4a 15,00 Sta04 15,00 8a 7 6 5 15,00 9 8 15,00 15,00 9a 10 10 a 11 13,00 Bauvorhaben: Plan: Möckernscher Markt Renftplatz Zeichen Index: Bauherr: 5 Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Prager- Straße 118-136 D- 04317 Leipzig Umbau der Renftstraße zum Renftplatz mit Sportanlagen Planverfasser: KARO* Kommunikation * Architektur * Raumordnung Pfaffendorfer Straße 26 b, 04105 Leipzig Fon 0341/ 5641 50, Fax 0341/ 9610 215 INGENIEURBÜRO MARTIN GmbH Maßstab : ohne Telefon : 0341 / 4853-200 0341 / 4853-214 Telefax : bearbeitet Datum: Zeichen: bearbeitet Datum: Zeichen: gezeichnet Datum: Zeichen: gezeichnet Datum: Zeichen: geprüft Datum: Zeichen: geprüft Datum: Zeichen: GSS-Präsenattion Datum: 20.05.2016 Leipzig Beratende Ingenieure für Bauwesen Beratung Planung Bauleitung Lauchstädter Straße 20 04229 Leipzig Präsentation Renftplatz Unterlage-Nr : Blatt : Änderungs-Ergänzungsvermerk m 15,00 Leistungsphase: Datum ,35 5,46 9,20 Lageplan: Georg-Schumann-Straße Gemeinde: Stadt Leipzig Gemarkung: Möckern Index 2 19 Wolfstraße Ba01 Abbruch der m Hochbeete 2 18 Querschnitt C Abbruch Asphalt neues Pflaster Nur vollständig unterzeichnete Pläne dürfen zur Ausführung verwendet werden! Pläne ohne Freigabevermerk dienen lediglich der Information!