Daten
Kommune
Leipzig
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1244574.pdf
Größe
4,3 MB
Erstellt
19.01.17, 12:00
Aktualisiert
21.02.17, 10:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03253-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
SBB Nordwest
Ratsversammlung
08.02.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss - Platzartige Umgestaltung der Renftstraße
zum Renftplatz
Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahme platzartige Umgestaltung Renftstraße wird realisiert (Baubeschluss gemäß §
22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen
Fassung).
2. Dem Verwaltungsausschuss wird eine Beschlussfassung über die Vergabe von
Städtebaufördermitteln für diese Maßnahme (Beschluss gemäß § 13, Absatz 7, Ziffer 6 der
Hauptsatzung in der zur Zeit gültigen Fassung) zugeleitet.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, einen Teilbereich der vorhandenen Verkehrsanlage als
beschränkt öffentlichen Platz umzustufen und das straßenrechtliche Verfahren einzuleiten.
4. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 647.522 Euro bei einem Stadtanteil von
215.841 Euro. In den Gesamtkosten sind 20.230 € für 6 Stadtbeleuchtungsanlagen
(Ergebnishaushalt) enthalten.
5. Im PSP-Element SOP Georg-Schumann-Straße (7.0000386.700) wurden/werden die
Auszahlungen wie folgt bereitgestellt:
2012: 27.229 €
2014: 1.691 €
2016: 60.000 €
2017: 538.372 €
Im Innenauftrag 106400000184, Sachkonto 42711200 werden 2017 für die Beleuchtung Ausgaben
i.H.v. 20.230 € bereitgestellt.
6. Die Einzahlungen wurden/werden im PSP-Element SOP-Georg-Schumann-Straße – Zuweisung
vom Land (7.0000386.705) wie folgt geplant:
2012: 18.153 €
2014: 1.127 €
2016: 40.000 €
2017: 358.915 €
Im Innenauftrag 106400000184, Sachkonto 31410000 werden 2017 für die Beleuchtung
Einnahmen i.H.v. 13.486 € geplant.
7. Die zum Jahresende nicht verbrauchten Haushaltmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses des jeweiligen Haushaltjahres als Ermächtigung aus den Vorjahren in das
Folgejahr übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung
des Jahresrechnungsergebnisses des jeweiligen Haushaltjahres und der Bestätigung durch den
Beigeordneten für Finanzen zum gegebenen Zeitpunkt.
8. Die im Haushaltjahr 2018 ff anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen.
Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu
entscheiden. Die Mittel werden insbesondere durch das Amt für Jugend, Familie, Bildung
angemeldet.
9. Mit dem Ausschreibungsverfahren muss spätestens am 02.01.2017 begonnen werden, damit ein
mit der Sanierung Saalgebäude ANKER abgestimmter Baubeginn ab 02.05.2017 erfolgen kann.
Damit sind trotz ggf. vorläufiger Haushaltsführung die Mittel bis spätestens 02.01.2017 freizugeben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
wo veranschlagt
20.230,00
106400000184
Aufwendungen
2017
Einzahlungen
2012
2017
431.681,00
7.0000386.705
Auszahlungen
2012
2017
627.292,00
7.0000386.700
Folgekosten Einsparungen wirksam
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
250,00
1.100.541001.09
350,00
1.100.541001.09
32.240,00
1.100.21.7.1.01
24.650,00
1.100.21.7.1.01
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Ausschreibungen)
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Höhe in EUR
Erträge
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Zu Lasten anderer OE
bis
ab
2018*
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
* genaue Höhe ab 2019 zu evaluieren
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Zusammenfassung
Sachverhalt/Begründung
Lageplan (GIS-Auszug)
Planungsentwurf
Dreidimensionale Darstellung
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 08.09.2016
1
Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss platzartige Umgestaltung der Renftstraße zum Renftplatz
Die geplante Baumaßnahme dient der Magistralenentwicklung der Georg-Schumann-Straße.
Die Umgestaltung der Renftstraße orientiert sich
an der Wiederherstellung des urbanen Stadtbildes, insbesondere durch die Aufwertung
des öffentlichen Raumes
an der abschnittsweisen funktionellen Neuordnung des Straßenraumes zur Vereinbarung der verschiedenen Nutzungsanforderungen (ÖPNV, MIV, Rad-Fußverkehr, ruhender Verkehr und Aufenthalt)
an den Verbesserungen der Querungsmöglichkeiten
an der funktionelle Verknüpfung von Straßen- und Platzraum mit dem Umfeld
- und an einer Profilbildung zur Verbesserung des Images durch die intensive Einbeziehung der Bevölkerung.
Die Umsetzung des Renftplatz ist Bestandteil des mit der Bewohnerschaft abgestimmten und
vom Stadtrat beschlossenen Integrierten Handlungskonzeptes zur Magistralenentwicklung
der Georg-Schumann-Straße und folgt dem Leitbild der Perlenschnur.
Mit Umgestaltung der Fläche soll ein Platzraum geschaffen werden, der
-
-
-
ein schlüssiges Bild zwischen Verkehrs- und Grünflächen vermittelt, indem er an die ursprüngliche Gestaltung eines Angers in Verbindung zwischen Straße und Platz anknüpft
eine bedarfsgerechte aktive Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche schafft
(Einordnung eines Fußballfeldes, einer Streetballanlage, eines Kletterfelsens und zweier
Tischtennisplatten)
eine öffentliche Nutzung ohne Einzäunung absichert (Ausnahme Teilstück entlang der
Georg-Schumann-Straße – Schutzgitter - )
der sicherheitstechnische Aspekte berücksichtigt (z.B. Ballfangzäune, Fallschutz)
der den bestehenden Höhenunterschied im Bereich der Böschung mittels Sitzterrassen
und Rasenrampen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität ausgleicht
zwei Treppenanlagen als direkte Zugänge zum Überwinden der Böschung sowie zusätzliche Baumpflanzungen und die Einordnung von 22 Fahrradbügeln und zwei Papierkörben vom Typ Garage vorsieht,
behindertengerechte Belange berücksichtigt (Blindenleitsystem)
eine ausreichende Beleuchtung der Platzfläche, als auch der Zugänge zum Gymnasium
gewehrt
einen bedarfsgerechten Vorplatz mit Sitzmöglichkeiten vor den Eingängen der Schule
und dem sozio-kulturellen Zentrum „Anker“ zur Verfügung stellt
Die derzeitige Sackgasse Renftstraße, deren Fläche überwiegend (außer vor dem ANKER)
ausschließlich als Schulhof des Werner Heisenberg Gymnasiums genutzt wird und eingezäunt
ist, soll zu einem öffentlichen Platz umgestaltet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die gesamte vorgesehene Fläche von 4.140 m² als öffentlicher
Platz umzugestalten. Bei einer öffentlichen Nutzung können die Kosten zu 2/3 aus Städtebaufördermitteln finanziert werden.
Wie zur Umsetzung des beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes beschrieben,
soll der Verkehrsraum entlang der Renftraße unter Einbeziehung der Bürger vor Ort als multifunktionaler Stadtplatz für Kinder und Jugendliche umgestaltet werden. Die Maßnahme ergänzt dabei die entsprechend des im Entwicklungskonzeptes beschriebenen Leitbildes der
Perlenschnur umgesetzten Umgestaltungen des Huygensplatzes (2013) und des Möckernschen Marktes (2014).
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Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 08.09.2016
2
Eine der inhaltlichen Kernzielsetzungen ist die Schaffung von Sport- und Bewegungsflächen
für Kinder und Jugendliche. Die Schaffung solcher Angebote an dieser Stelle ist sowohl aufgrund der Bedarfe als auch aufgrund der insgesamt fehlenden Möglichkeiten in dem dicht besiedelten Stadtteil dringend erforderlich:
Im Ortsteil Möckern besteht seit 2014 ein hohes Defizit an Bewegungs- und Freizeitflächen für
1.089 Schüler, 129 Kinder im nichtschulpflichtigen Alter, 270 Jugendliche zwischen 15 und 18
Jahren und 993 junge Erwachsene zwischen 18 – 25 Jahren. In dem nur 4,8 km² großen Ortsteil können bedarfsgerechte Freiraumbewegungsflächen für Kinder und Jugendliche bislang
nicht ausreichend gesichert werden.
Mit dem Projekt soll es modellhaft gelingen, kulturelle, soziale und bildungsrelevante Angebote auszubauen und zu verknüpfen. In Kombination mit dem vorhandenen Umfeld (Gymnasium
und ANKER) leiset die Aktionsfläche einen wesentlichen Beitrag zur Aktivierung und zum Aufbau sozialer Netzwerke. Die Rahmenbedingungen für die Arbeit des ANKER verbessern sich,
es entteht ein Begegnungsort für die verschiedenen Gruppen von Kindern und Jugendlichen
im Stadtteil. Dies wird wesentlich durch die Aufhebung von Abgrenzung zwischen Schulfläche
und Freifläche des ANKER sowie durch Kooperation beider Anlieger im Betrieb erreicht.
Die Maßnahme ist förderfähig aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – GeorgSchumann-Straße“. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid für die Förderung 2017 deckt
diese Maßnahme ab. Die Förderung beträgt 66,7%.
Die Kosten für die gesamte Umgestaltungsmaßnahme betragen 647.522 €.
Die förderfähigen Ausgaben für diese Maßnahme betragen 647.522 €. Demzufolge kann mit
Einnahmen in Höhe von 431.681 € gerechnet werden. Der städtische Eigenanteil beträgt
215.841 €.
Die Maßnahme wurde im Finanzhaushalt als Investition eingeordnet. Die städtische Trägerschaft für die gesamte Platzfläche liegt zukünftig beim Amt für Jugend, Familie und Bildung.
Mit Umsetzung des Bauvorhabens kommt es zu einem Mehrbedarf an Personal- und Bewirtschaftungskosten beim Bauherrenamt und Flächeneigentümer - Amt für Jugend, Familie, Bildung.
Baubeginn:
Fertigstellung:
01.04.2017
02.10.2017
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
-
Die Umgestaltung des Platzes wurde von 2009 bis 2012 intensiv im Stadtteil diskutiert.
Die Belange der Bewohner und Akteure des Stadtteils zur Verbesserung der sozialen
Situation können nicht berücksichtigt und umgesetzt werden.
-
Ohne diese gezielte Investition im öffentlichen Raum können Unterstützungsangebote
zur Absicherung der sozialen Teilhabe nicht gewährleistet werden.
-
Bewilligte und bereitgestellte Städtebaufördermittel (431.681 €) können nicht in Anspruch genommen werden. Für die Planung verausgabte Städtebaufördermittel i. H. v.
19.280 € müssen verzinst zurückgezahlt werden. Die beauftragten Planungsleistungen im Jahr 2016 müssen aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden.
Da es sich um eine Gebietsförderung handelt, wird bei Nichtrealisierbarkeit der Gebietsförderrahmen für das Gebiet SOP-Georg-Schumann-Straße um 431.681 € gekürzt. Die Maßnahme ist auf Grundlage des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
seit Programmbeginn 2010 Bestandteil der Gebietsförderung. Da das Förderprogramm
2019 endet, ist eine Ersatzmaßnahme nicht nachrüstbar.
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Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 08.09.2016
3
-
Der Bau des Renftplatz kann erst nach Fertigstellung des ANKER erfolgen. Bei den
Vorhaben Planungen Renftplatz und ANKER gibt es sehr enge zeitliche und technische Abhängigkeiten. Sollte der Platz nicht gebaut werden können, wäre die Folge,
dass mit Fertigstellung des ANKER kein kompletter barrierefreier Zugang und keine
gestalteten Außenanlagen zur Verfügung stehen.
-
Außerdem müssen zur Wiedernutzbarmachung der als Baustelleneinrichtung genutzten Schulhoffläche zusätzliche städtische Mittel bereitgestellt werden.
3
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Sachstand/Begründung
Investitionsvorhaben:
Platzartige Umgestaltung der Renftstraße
zum Renftplatz
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Str. 26
04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI
Verkehrs- und Tiefbauamt
Prager Str. 118 – 136
04317 Leipzig
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
2
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
1.
1.1.
1.2.
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
3.
3.1.
3.2.
3.3.
3.4.
3.5.
4.
5.
6.
7.
8.
Grundlagen
Beschlüsse
Ziel- und Entwicklungskonzeption Fördergebiet
Begründete Zielstellung der Investition
Beschreibung des Ist - Zustandes
Ableitung des Investitionsbedarfes
Notwendigkeit / Dringlichkeit der Investition
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Beschreibung und Nutzungsverbesserung der beabsichtigten Investition
Realisierung, Prüfung Straßenausbaubeitragspflicht und straßenrechtliches Einziehungsverfahren nach § 8 SächsStG
Wirtschaftlichkeit
Nachhaltigkeit
Barrierefreiheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Investitionsaufwand
Finanzierungsplan
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltplan
Folgekosten und Betreibung der Anlage
Fristenplan
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
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Platzartige Umgestaltung der Renftstraße zum Renftplatz
1.
1.1.
-
-
Grundlagen
Beschlüsse
„Handlungsschwerpunkt aufgrund teilräumlicher Wirkung“ im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Leipzig 2020 (Beschluss Nr. RBIV-1595/09 vom 20.05.2009)
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-394/10 vom 19.05.2010 zur Aufnahme in das
Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Georg-Schumann-Straße
(SOP)“
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-1135/12 vom 29.02.2012 Städtebauliches
Entwicklungskonzept (Feinkonzept) „Magistralenentwicklung Georg-Schumann-Straße“
nach § 171 b Abs. 2 BauGB
Die Umsetzung des Renftplatz ist Bestandteil des mit der Bewohnerschaft abgestimmten und
vom Stadtrat beschlossenen Integrierten Handlungskonzeptes Magistralenentwicklung GeorgSchumann-Straße.
1.2.
Ziel- und Entwicklungskonzeption Fördergebiet
Mit dem Neubau des Mittleren Ringes Nord und der damit verbundenen Entlastung vom
Schwerlast- und Durchgangsverkehr gelang es, zwischen 2012 und 2015 verschiedene Bereiche entlang der Georg-Schumann-Straße städtebaulich und funktional aufzuwerten. Die Aufwertungsmaßnahmen entlang der Straße erfolgten dabei nach dem Leitbild der Perlenschnur
(vgl. Städtebauliches Entwicklungskonzept), welches neben übergeordneten Maßnahmen für
die Straße insgesamt die gezielte Stärkung sogenannter Aktionsräume vorsieht. Ziel dieser
Maßnahmen, zu der auch die hier zu beschließende Umgestaltung der Renftstraße gehört,
sind:
die Wiederherstellung des urbanen Stadtbildes, insbesondere durch die Aufwertung
des öffentlichen Raumes
die abschnittsweisen funktionellen Neuordnung des Straßenraumes zur Vereinbarung
der verschiedenen Nutzungsanforderungen (ÖPNV, MIV, Rad-Fußverkehr, ruhender
Verkehr und Aufenthalt)
die Verbesserungen der Querungsmöglichkeiten
die funktionale Verknüpfung von Straßen- und Platzraum mit dem Umfeld
- und die Profilbildung zur Verbesserung des Images durch die intensive Einbeziehung
der Bevölkerung.
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
4
2.
Begründete Zielstellung der Investition
2.1.
Beschreibung des Ist – Zustandes
Die zu gestaltende Fläche umfasst die Renftstraße in Möckern sowie die von ihr erschlossenen angrenzenden Bereiche. Die Renftstraße ist derzeit bis zur neu errichteten Sporthalle des
Werner-Heisenberg-Gymnasiums eine Sackgasse, die vor dem ANKER in die Kirschbergstraße mündet. Sie ist dort durch Poller vom mit Kraftfahrzeugen befahrbaren Verkehrsbereich abgegrenzt. Der Zugang zum Gymnasium erfolgt i.d.R. über die Renftstraße bzw. durch ihre
Querung. Die Renftstraße verläuft parallel zur Georg-Schumann-Straße, der von ihr erschlossene Raum ist durch einen abgeböschten Grünstreifen mit Baumbewuchs von dieser getrennt.
Die an den ANKER angrenzende nutzbare öffentliche Fläche diente bereits als Sportfläche.
Vom ANKER e. V. wurden hier eine Basketballanlage, eine Tischtennisplatte und seit Juli
2012 eine Skateranlage integriert.
Im westlichen Bereich sind etwa 1.760 m² der insgesamt 4.140 m² großen Fläche als Pausenfläche eingezäunt, die ausschließlich vom Gymnasium genutzt wird.
Zurzeit werden diese Flächen als Baustelleneinrichtung für den ANKER und die Sanierung
des Werner – Heisenberg – Gymnasium genutzt.
Das Stadtteilzentrum ANKER ist Veranstaltungshaus und zugleich soziokulturelles Zentrum,
das vor allem von Kindern und Jugendlichen genutzt wird. Im Zeitraum 2013 – 2017 werden
umfangreiche Baumaßnahmen an diesem Gebäudekomplex durchgeführt. Das angrenzende
Werner-Heisenberg-Gymnasium wird im Zeitraum von 2014 bis 2016 saniert.
Die Verwaltung schlägt vor, die gesamte vorgesehene Fläche von 4.140 m² zu einem öffentlich zugänglichen Platz umzugestalten. Bei einer öffentlichen Nutzung können 2/3 der Kosten
aus Städtebauförderung finanziert werden.
2.2.
Ableitung des Investitionsbedarfes
Zur Umsetzung des beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes soll der Verkehrsraum entlang der Renftstraße unter Einbeziehung der Bürger vor Ort als multifunktionaler Stadtplatz für Kinder und Jugendliche umgestaltet werden. Die Maßnahme ergänzt dabei die entsprechend des im Entwicklungskonzept beschriebenen Leitbildes der Perlenschnur
umgesetzten Umgestaltungen des Huygensplatz (2013) und des Möckernschen Marktes
(2014).
Ursprünglich war die Umsetzung dieser Maßnahme 2015 geplant, durch die verzögerten Baumaßnahmen am ANKER und am Werner-Heisenberg-Gymnasium kann mit den Arbeiten jedoch erst im Mai 2017 begonnen werden.
Eine der inhaltlichen Kernzielsetzungen ist die Schaffung von Sport- und Bewegungsflächen
für Kinder und Jugendliche. Die Schaffung solcher Angebote an dieser Stelle ist sowohl aufgrund der Bedarfe als auch aufgrund der insgesamt fehlenden Möglichkeiten in dem dicht besiedelten Stadtteil dringend erforderlich:
Im Ortsteil Möckern besteht seit 2014 ein hohes Defizit an Bewegungs- und Freizeitflächen für
1089 Schüler, 129 Kinder, die noch keine Schulkinder sind, 270 Jugendliche zwischen 15 und
18 Jahren und 993 jungen Erwachsenen zwischen 18 – 25 Jahren. In dem nur 4,8 km² mit
13.435 Einwohner können bedarfsgerechte Freiraumbewegungsflächen für Kinder und Jugendliche bislang nicht ausreichend gesichert werden. Von besonderer Bedeutung sind solche
Angebote für Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit niedrigen Einkommen, da diese nur
begrenzt Angebote außerhalb des Ortsteils (z.B. in Vereinen) wahrnehmen. Die Zahl der
Haushalte mit niedrigen Einkommen ist dabei seit 2014 steigend.
In dem Beteiligungsverfahren mit Akteuren und Bewohnern vor Ort ist daher die Schaffung einer Platzfläche mit multifunktionaler Nutzung für mehrere Altersgruppen als Planungsziel festgelegt worden; hierdurch wird ein niedrigschwelliges Angebot zur Begegnung, Betätigung und
Bewegung geschaffen, welches die Angebote des ANKER ergänzt.
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
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2.3.
Notwendigkeit / Dringlichkeit der Investition
Mit dem Projekt soll es modellhaft gelingen, kulturelle, soziale und bildungsrelevante Angebote zu sichern, auszubauen, zu verknüpfen und an kleinräumige Bedarfe anzupassen. In Kombination mit dem vorhandenen Umfeld (Gymnasium und ANKER) leistet die Aktionsfläche
einen wesentlichen Beitrag zur Aktivierung und zum Aufbau sozialer Netzwerke.
Die Rahmenbedingungen für die Arbeit des ANKER verbessern sich, es entsteht ein Begegnungsort für die verschiedenen Gruppen von Kindern und Jugendlichen im Stadtteil. Dies wird
wesentlich durch die Aufhebung der Abgrenzung zwischen Schulfläche und Freifläche des
ANKER sowie durch Kooperation beider Anlieger im Betrieb erreicht. Es können zusätzliche
Synergieeffekte entstehen und soziale Konfliktpunkte durch Kontrolle ausgeschlossen werden.
Im Sozialraum Möckern liegt die SGB II Quote in der Altersgruppe 0 – 15 Jahre 2014 bei 38,4
% (gesamtstädtisch 25%). Laut Sozialreport 2015 gibt es eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Leipzig-Pass Nutzern im Ortsteil. Die Jugendarbeitslosigkeit beträgt 5,6% (gesamtstädtisch 3,6%). Auffällig ist auch die geringe Quote an gymnasialen Bildungsempfehlungen.
Weniger als 35,7 % der Kinder erhalten in der 4. Klasse die Empfehlung für das Gymnasium
(gesamtstädtisch 50%. 15% bis 20% der Schüler der Oberschulen im Gebiet verlassen die
Schule ohne mindestens einen Hauptschulabschluss.
Auswirkungen für den ANKER:
Mit Abschluss der Baumaßnahme wird der ANKER zukünftig noch mehr Initiativen und Vereinen Platz bieten und seine offene Kinder- und Jugendarbeit erweitern.
In dem neu errichteten Gebäudeteil Wolffstr. 2 werden 7 Räume multifunktional hergerichtet,
so dass diese als Projekträume und Büro- und Vereinsräume flexibel nutzbar sind. Der noch
herzurichtende Saal wird nach der Sanierung wieder als Versammlungs- und Kulturstätte genutzt. In der rückwärtigen Bebauung Wolffstr. 4 (ehemaliger Neubau) befinden sich 5 Projekträume für die Kinder- und Jugendarbeit. Der offene Freizeittreff für die Kinder- und Jugendarbeit war und ist aus Platzgründen im Keller des Gebäudes Wolffstr. 4 untergebracht. Das entsprechende neue Raumnutzungspotential nach der Sanierung beträgt ca. 82 m². Die Räumlichkeiten können dementsprechend nur von 20 – 30 Jugendlichen genutzt werden. Dem gegenüber stehen rund 270 Jugendliche allein in der Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen (Ortsteilkatalog 2015).
Die Fläche des Renftplatz ist deshalb für den ANKER von besonderer Bedeutung, da auf der
zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche der Bedarf an Freiflächen nicht abgedeckt werden kann. Der ANKER verfügt über einen 460 m² großen Garten, der als abgetrennter Spielplatz für kleinere Kinder hergerichtet ist. Eine nennenswerte Ausweitung der Freiflächen für
den ANKER war auch im Zuge des Umbaus aufgrund des vorgegebenen eng bebauten
Grundstücks nicht möglich.
Zudem ergänzt das niedrigschwellige Sport und Bewegungsangebot die Angebote des
ANKER für die offene Kinder- und Jugendarbeit inhaltlich. Nach fachlicher Bewertung durch
den Träger ist aus verschiedenen Gründen die z.B. in der Wolffstr. 4 vorhandenen Projektund Kursräume (Foto, Tanz, Töpfern, Medien…) nicht von allen Jugendlichen genutzt. Teilweise fehlt das Interesse an einer gruppenbezogenen Projektarbeit. Die Ergänzung des Angebotes um Möglichkeiten zur Bewegung und Ausübung von Sport und Spiel sind aus Sicht der
Einrichtung unverzichtbar für den Aufbau einer Betreuung der Jugendlichen und eine Interessenschulung durch Sozialpädagogen. Die Jugendsozialarbeit kann auf den neuen Flächen
eine gezielte Beschäftigung anbieten und dadurch die soziale Integration erleichtern.
Auswirkungen für das Werner-Heisenberg-Gymnasium
Nach den Vorgaben der Schulentwicklungsplanung ergibt sich für die Grundschule ein Flächenbedarf von 2.800 m² (280 Plätze mit Hort x 10 m²/Pl.) und für das Gymnasium von
2.708 m² (677 Plätze x 4 m²/Pl.). Zusammen ergibt das einen Flächenbedarf von 5.508 m².
Derzeit verfügen beide Schulen im hinteren Schulhofbereich abzgl. der Bebauung über ca.
5.634 m² (Anlage 1 - Grundlage GIS). Diese Fläche kann jedoch als Pausenfläche nicht voll-
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
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umfänglich genutzt werden, da Neben- und Bewirtschaftungsflächen (z.B. Böschung, Müllplatz
etc.) nicht zur Pausengestaltung geeignet sind.
Resultierend aus dem Anspruch der Pausenfreiflächen für das Gymnasium müssen die Flächen vor dem Schulgebäude weiterhin als Schulpausenflächen genutzt werden.
In der Konsequenz wird eine gemeinsame Nutzung der Sport- und Freizeitflächen durch Öffentlichkeitsarbeit ANKER und Schule vorgeschlagen. Die zukünftige Ausstattung des Platzes
ist dabei eine sinnvolle und nutzungskompatible Ergänzung zu der bisherigen Pausenfläche
des Gymnasiums sowie der bereits vorhandenen Freizeitfläche des ANKER dar.
Fazit:
Durch die in den letzten Jahren gestiegene Wohnungsnachfrage kommt es in einigen Ortsteilen zu zunehmenden Konzentrationen einkommensschwacher Haushalte – eine Entwicklung,
die sich bei weiterem Wachstum der Stadt eher verstärken wird. Zu den heute schon betroffenen Stadtteilen gehört u.a. der Ortsteil Möckern. Insbesondere für die positive Entwicklung
von Kindern und Jugendlichen ist es in solchen Stadtteilen geboten, ein ausreichendes Angebot zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aufzubauen. Diese Angebote müssen niedrigschwellig sein und den Zugang zu den Kindern und Jugendlichen ermöglichen.
2.4.
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
-
Die Umgestaltung des Platzes wurde von 2009 bis 2012 intensiv im Stadtteil diskutiert.
Die Belange der Bewohner und Akteure des Stadtteils zur Verbesserung der sozialen
Situation können nicht berücksichtigt und umgesetzt werden.
-
Ohne diese gezielte Investition im öffentlichen Raum können Unterstützungsangebote
zur Absicherung der sozialen Teilhabe nicht gewährleistet werden.
-
Bewilligte und bereitgestellte Städtebaufördermittel (431.681 €) können nicht in Anspruch genommen werden. Für die Planung verausgabte Städtebaufördermittel i. H. v.
19.280 € müssen verzinst zurückgezahlt werden. Die beauftragten Planungsleistungen im Jahr 2016 müssen aus Eigenmitteln der Stadt finanziert werden.
Da es sich um eine Gebietsförderung handelt, wird bei Nichtrealisierbarkeit der Gebietsförderrahmen für das Gebiet SOP-Georg-Schumann-Straße um 431.681 € gekürzt.
Begründung:
Die Maßnahme ist auf Grundlage des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes seit
Programmbeginn 2010 Bestandteil der Gebietsförderung. Da das Förderprogramm
2019 endet, ist eine Ersatzmaßnahme nicht nachrüstbar.
-
Der Bau des Renftplatz kann erst nach Fertigstellung des ANKER erfolgen. Bei den
Vorhaben Planungen Renftplatz und ANKER gibt es sehr enge zeitliche und technische Abhängigkeiten. Sollte der Platz nicht gebaut werden können, wäre die Folge,
dass mit Fertigstellung des ANKER kein kompletter barrierefreier Zugang und keine
gestalteten Außenanlagen zur Verfügung stehen.
-
Außerdem müssen zur Wiedernutzbarmachung der als Baustelleneinrichtung genutzten Schulhoffläche zusätzliche städtische Mittel bereitgestellt werden.
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
3.
3.1.
7
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Beschreibung und Nutzungsverbesserung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Beschreibung:
Der öffentliche Raum des Umgestaltungsbereiches definiert sich in erster Linie als lineares
Element über den Straßenraum der Georg-Schumann-Straße. Dieser dient bislang vornehmlich der Verkehrsfunktion und berücksichtigt nicht die Belange aller Verkehrsteilnehmer. Die
Umgestaltung der Georg-Schumann-Straße, in diesem Bereich soll bis 2025 erfolgen. Die Planung der hier beschriebenen Umgestaltungsmaßnahme wurde in Einklang mit der z. Zt. laufenden Vorplanung Straßenraumgestaltung Georg-Schumann-Straße (zwischen Kirschbergstraße und Slevogtstraße) gebracht.
Aufbauend auf dem Leitbild der Perlenschnur soll mit der Umgestaltung des Bereiches die
fehlende Aufenthaltsqualität durch eine Platzgestaltung ausgeglichen werden. Die an den
Platz angrenzenden Verkehrsräume werden so geordnet, dass derzeit bestehende Nutzungskonflikte behoben werden können. Der zu gestaltende und in den Stadtraum neu einzuordnende Platzraum grenzt an den Straßenraum an. Somit strahlt die Gestaltung des Platzes in den
Straßenraum hinein und unterbricht das monotone Gestaltungsprinzip der Straße. Die verkehrliche Gliederung des Straßenraums der Georg-Schumann-Straße bleibt bis zu ihrer späteren Umgestaltung unangetastet. Da sich der 2017 zu gestaltende Platz bis an die Fahrbahn
heran schiebt, kann eine Verbesserung bzw. Konfliktlösung in diesem Bereich bereits vorher
gewährleistet werden. Dieses Prinzip galt auch für die bereits realisierten Plätze in den Aktionsräumen Huygensplatz und Möckernscher Markt. Nach dem „Andockprinzip“ gelingt es
durch diese Maßnahme einen bestimmten Rhythmus in die monotone Magistrale zu bringen
und die städtebauliche Situation durch die aufgewertete Raumkante noch vor der Straßenumgestaltung wesentlich zu verbessern.
Mit der Platzgestaltung soll eine öffentliche Aufenthalts- und Aktionsfläche für Kinder- und Jugendliche geschaffen werden. Öffentliche, soziale und kulturelle Infrastruktur (Werner Heisenberg Gymnasium, Sporthalle Möckern, soziokulturelles Zentrum ANKER) ist in unmittelbarer
Nähe vorhanden. Es besteht jedoch wie dargestellt die Notwendigkeit, diese im Außenbereich
durch niedrigschwellige Angebote weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Aufgrund des vorhandenen Umfeldes kann durch die Schaffung dieser Aktionsfläche ein wesentlicher Beitrag zur
Aktivierung und zum Aufbau sozialer Netzwerke geleistet werden. Mit der Umgestaltungsmaßnahme kann es gelingen, kulturelle und soziale Angebote zu sichern und auszubauen, bzw.
untereinander zu verknüpfen und an kleinräumige Bedarfe anzupassen.
Die sich aufzeigenden guten Entwicklungstendenzen der Unterstützung durch die Akteure vor
Ort, können zusätzliche Synergieeffekte hervorrufen, eine für Kinder- und Jugendliche funktionsgerechte Nutzung für die neue Platzgestaltung zu etablieren und soziale Konfliktpunkte
auszuschließen, z.B. durch die Flächeninanspruchnahme und damit die Ausübung der sozialen Kontrolle.
Im Zuge der Umgestaltung des Platzes werden die bisher ausschließlich für das Werner Heisenberg Gymnasium bzw. die 39. Schule zur Verfügung stehenden Bereiche geöffnet. Die
umgestalteten Flächen sollen zukünftig entlang bestimmter Regeln gemeinschaftlich genutzt
werden.
Um die Aufsichtspflicht der Schule gewährleisten zu können, wird zwischen Sporthalle und
dem neu gestalteten Bereich ein Zaun mit einem entsprechenden Tor errichtet (vgl. Lageplan).
Ferner muss, um den Bedürfnissen des Schulbetriebes (Aufsichtspflicht in den Pausen) auch
bei einem öffentlichen Charakter der Gesamtfläche gerecht zu werden, ein Teil der Einzäunung im Bereich der Georg-Schumann-Straße von der Sporthalle bis zum Bereich der neu
entstehenden Treppenanlage aufgrund sicherheitstechnischer Anforderungen erhalten bleiben. Der bestehende Zaun wird höhenmäßig auf 1,20 m reduziert und dient als Schutzgitter,
damit ein plötzliches schnelles Betreten der Georg-Schumann-Straße vermieten wird.
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
8
Für einen reibungslosen Schulbetrieb und die Erweiterung des Angebotes der offenen Jugendarbeit durch den ANKER ist eine ausreichende Kapazität an Aufsichts- und Reinigungspersonal erforderlich. Dadurch erhöhen sich die Personal- und Bewirtschaftungskosten (vgl.
Punkt 7.)
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Investition:
Bei dem geplanten 4140 m² umfassenden Umbaubereich handelt es sich teilweise um eine
Verkehrsfläche, die sich im Eigentum des Straßenbaulastträgers befindet und um eine größtenteils in Fachliegenschaft des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindliche und als
Schulhof genutzte Fläche. Die gesamte neue Platz soll in die Fachliegenschaft des Amtes für
Jugend, Familie und Bildung überführt werden (Begründung vgl. 3.2.).
Mit Umgestaltung der Fläche soll ein Platzraum geschaffen werden, der
-
-
-
3.2.
ein schlüssiges Bild zwischen Verkehrs- und Grünflächen vermittelt, indem er an die ursprüngliche Gestaltung eines Angers in Verbindung zwischen Straße und Platz anknüpft
eine bedarfsgerechte aktive Bewegungsflächen für Kinder und Jugendliche schafft
(Einordnung eines Fußballfeldes, einer Streetballanlage, eines Kletterfelsens und zweier
Tischtennisplatten)
eine öffentliche Nutzung ohne Einzäunung absichert (Ausnahme Teilstück entlang der
Georg-Schumann-Straße – Schutzgitter – )
der sicherheitstechnische Aspekte berücksichtigt (z.B. Ballfangzäune, Fallschutz)
der den bestehenden Höhenunterschied im Bereich der Böschung mittels Sitzterrassen
und Rasenrampen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität ausgleicht
zwei Treppenanlagen als direkte Zugänge zum Überwinden der Böschung sowie zusätzliche Baumpflanzungen und die Einordnung von 22 Fahrradbügeln und zwei Papierkörben vom Typ Garage vorsieht,
behindertengerechte Belange berücksichtigt (Blindenleitsystem)
eine ausreichende Beleuchtung der Platzfläche, als auch der Zugänge zum Gymnasium
gewehrt
einen bedarfsgerechten Vorplatz mit Sitzmöglichkeiten vor den Eingängen der Schule
und dem sozio-kulturellen Zentrum ANKER zur Verfügung stellt
Realisierung, Prüfung Straßenausbaubeitragspflicht und straßenrechtliches Einziehungsverfahren nach § 8 SächsStG
Die Sanierungsmaßnahmen am Saalgebäude ANKER beginnen am 10.10.2016 und enden
voraussichtlich am 28.02.2018. Die Umgestaltung des Renftplatz kann aufgrund der schon in
2016 bereitgestellten Fördermittel nicht bis zur Fertigstellung des Saal ANKER verschoben
werden. Die Baumaßnahmen müssen parallel und in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden. Die Umgestaltungsmaßnahme Renftplatz muss im Zeitraum vom 01.07.2017 bis
30.10.2017 (Restleistungen bis 28.02.2018) erfolgen. Da ein Teil der Fläche als Baustelleneinrichtung für die Sanierung Saal in Anspruch genommen wird, kann die Umgestaltung dieser
Teilfläche erst ab Oktober 2017 erfolgen. Bedingt durch den Bauverzug ANKER können in
2016 bereitgestellte Fördermittel für den Renftplatz nicht mit finanzierten Ausgaben bis Januar
2017 unterlegt werden. Dies führt zur Zinszahlung und im schlimmsten Fall zur Kürzung des
Finanzrahmens des Fördergebiets.
Die Darstellung zum Fördermittelrisiko schildern den Sachverhalt, dass aufgrund der Bauzeitverzögerungen der angrenzenden Baumaßnahmen nur zeitversetzt nachgewiesen werden
konnten bzw. können. Der Fördermittelgeber kann in solchen Fällen das Gesamtbudget für
das Fördergebiet reduzieren.
Die vorgesehene Gestaltung der Platzfläche dient nicht der Erschließung der anliegenden
Grundstücke, sondern hat eine städtebauliche Funktion. Damit handelt es sich um keine beitragspflichtige Maßnahme.
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
9
Der Umgestaltungsbereich innerhalb seiner Abgrenzung mit einer Fläche von 4.140 m² als
Platzfläche stellt eine wichtige Schnittstelle im öffentlichen Raum der Georg-Schumann-Straße dar.
Begründung:
Vor Baubeginn erfolgt die Einziehung der öffentlichen Straße nach § 8 SächsStrG für die
Renftstraße, von Wolffstraße bis Sackgasse Renftstraße, Teilfläche des Flurstücks 587/1 Gemarkung Möckern sowie Teilfläche des Flurstücks 587/2 Gemarkung Möckern, da es sich bei
der zukünftigen Platzfläche um eine Gemeinbedarfsfläche handelt, die vordergründig die Nutzung für Sport und Freizeit vorsieht. Die entsprechenden Teilflächen der genannten Flurstücke
werden nach dem Einziehungsverfahren in die Zuständigkeit des Amtes für Jugend, Soziales,
Familie und Bildung übergeben.
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
10
3.3.
Wirtschaftlichkeit
Die Platzgestaltung leistet einen wesentlichen Beitrag für die soziale Entwicklung des Stadtraums und zur Imageverbesserung, da ein Mehrwert an aktiven Flächenarealen für Kinder und
Jugendliche geschaffen wird.
Das zusätzliche Angebot für Kinder und Jugendliche dient primär der Integration in die Gesellschaft. Ohne die Maßnahme können entsprechende Angebote nicht geschaffen werden, was
sich wirtschaftlich indirekt niederschlagen kann (höhere Sozialkosten durch fehlende Schulabschlüsse etc.).
Die Maßnahme ist förderfähig aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren – GeorgSchumann-Straße“. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid für die Förderung 2017 deckt
diese Maßnahme ab. Die Förderung beträgt 66,7%.
Im Rahmen der Platzgestaltung werden Leistungen erbracht (und gefördert), die sonst unabhängig finanziert werden müssen. Für die Eingangsbereiche des Heisenberg-Gymnasiums
sind das etwa 45.000 EUR, für den barrierefreien Vorplatz ANKER etwa 40.000 EUR (städtischer Anteil bei Umsetzung der Maßnahme Renftplatz davon 1/3, sonst 100%).
3.4.
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit der Investition wurde bereits durch die Identifizierung der Bewohner mit dieser Umgestaltungsmaßnahme und durch die Einforderung der Umgestaltungsmaßnahme bei
den vielfältigen Beteiligungsprozessen deutlich.
Die Notwendigkeit, hier zusätzliche Angebote zu schaffen ist in zahlreichen Beteiligungsverfahren erarbeitet worden und von der Schule, der Elternschaft und im Stadtbezirk akzeptiert.
Nicht ohne Grund ist die Maßnahme im Handlungskonzept vom Stadtrat beschlossen.
3.5.
Barrierefreiheit und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Entwurfsplanung wurde innerhalb der Stadtverwaltung u.a. mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen abgestimmt. Die entsprechenden Hinweise zur Roll- und Begehbarkeit sowie zu den Sitzelementen wurden eingearbeitet.
Eine direkte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erfolgte nicht, da die Ausstattungselemente in einem integrierten Beteiligungsprozess mit den Bewohnern, Akteuren der Jugendhilfe, Vertretern des Stadtbezirksbeirates und Initiativen und Vereinen im Stadtteil entwickelt
wurden.
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
11
4. Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach AKS 85 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
19 Prozent
Kostenermittlungsstufe:
Kostenberechnung vom 17.05.2016
Kostengruppe
Platzgestaltung
Kosten (brutto)
Planung
(davon bereits finanziert)
82.454 €
(22.454) €
Bau
434.248 €
Baunebenkosten (bereits finanziert)
Leitungsum-verlegung
Gesamtbereich
geplante Leitungsverlegung (50% VU-Beteiligung)
Zzgl. Unvorhersehbares a.G. der bereits bei
der Baumaßnahme ANKER festgestellten
Probleme (z.B. Minderdeckung und fehlender
Übereinstimmung mit Leitungsbestandsplanung)
Gesamtsumme
(brutto)
6.466 €
62.177 €
62.177 €
647.522 €
Die Kosten für die Herstellung, Änderung von öffentlichen Erschließungsanlagen sind bis zu
einer Förderobergrenze von 160 EUR je Quadratmeter i. H. v. 662.400 € zuwendungsfähig.
Die Kosten für die gesamte Umgestaltungsmaßnahme betragen 647.522 €.
Die förderfähigen Ausgaben für diese Maßnahme betragen 647.522 €. Demzufolge kann mit
Einnahmen in Höhe von 431.681 € gerechnet werden. Der städtische Eigenanteil beträgt
215.841 €. Insofern sich herausstellt, dass die Versorgungsunternehmen mit Minderdeckungen bei der Leitungsverlegung gearbeitet haben, muss über die 100%ige Finanzierung der
Leitungsumverlegung verhandelt werden. Insofern dies zutrifft ist mit einer Kosteneinsparung
in Höhe von 124.354 € (brutto) zu rechnen. Dementsprechend vermindern sich auch die Einnahmen aus Städtebaufördermitteln.
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
12
5. Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme
förderfähig
Förderprogramm
Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
Georg-Schumann- Straße
(GSS)
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % 66,67 – 2/3
Gesamtkosten in €
647.522 €
Förderfähige Kosten in €
647.522 €
Anteil Fördermittel in €
431.681 €
Eigenanteil in €
215.841 €
Angaben in € brutto
Gesamtausgaben
2016
2017
Summe
-
60.000 €
558.602 €
647.522 €
1.127 €
-
40.000 €
372.401 €
431.681 €
564 €
-
20.000 €
186.201 €
215.841 €
2012
2013
2014
2015
27.229 €
-
1.691 €
-
Bund-Länder-Programm Aktive
Stadt- und Ortsteilzentren Georg18.153 €
Schumann-Straße
(Fördersatz 66,7%/
- 2/3)
Städtische Eigen9.076 €
anteile
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
6.
13
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltplan (€, brutto)
Zusammenfassung der Finanzierung Planung und Bau:
Auszahlungen in Euro 2012 + 2014
2016
2017
SOP GSS – ASW
PSP-Element
7.0000386.700
FK 78513000
PSP-Element
106400000184
SK 42711200
Planungskosten
28.920 €
22.454 €
60.000 €
-
Baunebenkosten
6.467 €
-
-
-
-
558.602 €
9.640 €
20.000 €
186.201 €
215.841 €
19.280 €
40.000 €
358.915 €
431.681 €
Baukosten
Eigenanteil Stadt
Leipzig
Einzahlungen
PSP-Element
7.0000386.705
Sachkonto 68110000
PSP-Element
106400000184
SK 31410000
60.000 €
Gesamtfinanzierung
538.372 €
647.522 €
20.230 €
13.486 €
Die Fördermittel wurden vom Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung im Zeitraum von 2012 bis 2017 im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Georg-SchumannStraße“ eingeordnet, die entsprechenden gebietsbezogenen Bewilligungsbescheide liegen
vor.
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
14
6. Folgekosten und Betreibung der Anlage
7.
Folgekosten und Betreibung der Anlage
Die Maßnahme wurde im Finanzhaushalt als Investition eingeordnet. Die städtische Trägerschaft für die gesamte Platzfläche liegt zukünftig beim Amt für Jugend, Familie und Bildung.
Durch die Übernahme der gesamten Platzfläche als Fachliegenschaft werden Kostenminderungen für die bisherigen Kostenträger (Straßen- und Verkehrsflächen beim VTA) erwartet.
Die Betriebskosten setzen sich aus Pflege- und Reinigung, Unterhaltungskosten und Kosten
für den störungsfreien Betrieb zusammen. Empfohlen wird zudem eine sozialpädagogische
Betreuung des Betriebs.
Folgende Gegenüberstellung zeigt die bestehenden und zu erwartenden Kosten:
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
15
Bisherige Bewirtschaftungskosten (ohne Beleuchtung)
a)
Schulhof (1.760 m²)
Anteilige Personalkosten
22.550 €
Winterdienst
1.150 €
Pflege der Grünanlagen
1.300 €
Müllentsorgung
100 €
Zwischensumme
25.100 €
b) Öffentliche Fläche (Schätzwert)
2.380 m² * 3 €/Jahr
7.140 €
c) Fläche insgesamt
Summe
32.240 €
Voraussichtliche zusätzliche Bewirtschaftungskosten (ohne Beleuchtung)*
a-c) Fläche insgesamt
Müllentsorgung und Reinigung
5.000 €
Überwachung der Schließzeiten und Kontrollen zur Vermeidung
von Vandalismus
ca. 19.650 €
Insgesamt
ca. 24.650 €
d) Optional: Pädagogische Betreuung der Flächen (Aufsichtsleistungen ergänzend zu Schule und Anker)
4 h / Tag
ca. 25.000 €
11 h / Tag
ca. 73.000 €
* Die Kosten sind nach dem ersten Betriebsjahr zu evaluieren
Die Kosten sind im PSP-Element 1.100.21.7.1.01 geplant.
Mit Umsetzung des Bauvorhabens kommt es zu einem Mehrbedarf an Personal- und Bewirtschaftungskosten. Vom Bauherrenamt und Flächeneigentümer - Amt für Jugend, Familie, Bildung muss für die Nutzung der öffentlichen Fläche im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 21.00 Uhr ein
Regelwerk z.B. in Form einer Platzordnung formuliert werden, dass bei Zuwiderhandlungen
ein weisungsberechtigtes Unterbinden zulässt.
Begründungen:
a) Generelle Nutzung
Es wird eine neue öffentliche Platzfläche geschaffen, die sich direkt am Schulgebäude befindet. Die Fläche ist offen und zugänglich. Um einen störungsfreien Schulbetrieb zu gewährleisten muss während des Unterrichts zwischen 8.00 Uhr und 14.30 Uhr die evtl. störende laute
Nutzung der Spielfelder weisungsberechtigt unterbunden werden können. Dominierend sind
meist lautstarke Kommunikationsgeräusche und weniger das Spiel selbst. Hierzu wird zumindest in der Startphase die Beauftragung einer zusätzlichen pädagogischen Betreuung vorgeschlagen. Weiterhin bedarf es zumindest in der Startphase der Kontrolle der Einhaltung der
Lärmschutzauflagen und der Schließzeiten, damit von Beginn an Vandalismusschäden und
unsachgemäße Nutzung vermieden werden.
Stadt Leipzig, ASW
Haushaltvorlage „Renftplatz“
Stand vom 22.12.2016
16
Der exakte Betreuungsaufwand ist nach einem einjährigen Probetrieb festzulegen.
b) Fußball und Streetball
Zeit intensiver Nutzung 4 Stunden tagsüber, außerhalb der Ruhezeit zwischen 8.00 Uhr und
20.00 Uhr) und 1 Stunde während der Ruhezeit nach 20.00 Uhr (Öffnungszeit bis 21.00 Uhr
nach Vorgabe)
In Zusammenarbeit und gegenseitigen Einvernehmen mit dem ANKER ist seitens des Bauherrenamtes ein Konzept zu erstellen, wie das Fußball- und Streetballspiel ab 21.00 Uhr unterbunden wird. Die dafür erforderliche Personalkapazität und Weisungsbefugnis liegt beim Flächeneigentümer Amt für Jugend, Familie und Bildung.
c) Ordnung und Sauberkeit
Vor dem Hintergrund der Erfahrungen nach der Umgestaltung des Platzes am Möckernschen
Markt, bei der sich die verbesserte Aufenthaltsqualität und die intensivere Nutzung auch in einer stärkeren Vermüllung niederschlugen, wird für die Zeit nach der Umgestaltung des Renftplatz eine strengere Überwachung der Nutzung vorgeschlagen sowie die regelmäßige Beseitigung auftretender Verunreinigungen. Dies ist auch vor dem Hintergrund der schulischen Nutzung dringlich. Hierzu ist neben ausreichender Ausstattung mit Papierkörben eine klare Zuständigkeit und Verantwortung festzulegen und personell zu untersetzen.
8. Fristenplan
Baubeginn:
Fertigstellung:
Restleistungen:
01.04.2017
02.10.2017
31.12.2017
Anlagen:
Anlage 1: Übersichtsplan GIS
Anlage 2: Lageplan Gestaltung
Datenauszug LeipziGIS
Erstellungsdatum
18.05.2016
Erstellt für Maßstab
1:750
0
© Amt für Geoinformation und Bodenordnung
8m
´
Nur für den Dienstgebrauch.
Georg-Schumann-Straße
Bauabschnitt I
150
Bauabschnitt II
Anarbeiten Quarzporphyr-Pflaster
aus Bestand, 6 qm
Quarzporphyr neu, 26 qm
Deckschichten Asphaltbau neu
Bestand: Porphyrpflaster
Rasenfläche 80 qm
topographisch anpassen
0
tg
6 S 6/1,2
0,1
9,9
6m
9
9,0
m
9
9,0
2
98
5,19
4,00
3,20
4,01
,9
7m
9,0
Betonpflaster 16x24
Bianco 555qm
4,80
4,00
3,20
4,00
6,80
2,80
4,00
2
m
7m
2
4
4,00
3
3,5
m
7m
9,0
Kirs
2
2
2
2
9,0
7m
9,0
7m
9,0
7m
2
2
2
,1
16
4,00
6,40
7m
505
50
Rinneneinlauf
Rinneneinlauf
2
9,0
4,00
4,40
6m
16
4,00
4,80
,54
m
5,60
3,93
1,00
9
m
19
,01
m
3,70
4,00
6,00
4,00
2,39
6
5
9,0
2
2
2
2
m
,09
2,40
50
7
2
m
,76
50
Renftstraße
Regenrinne 50cm
150 lfm
Rinneneinlauf
Neu
10
2
m
,52
6,00
6,00
Regenrinne Breite 50 cm,
Betonstein 10x10
50
Kletterfelsen
H = 3m
chb
3,92
Anstrich auf
Asphalt
2
20
50
7,30
1,70
21,00
1,70
5,00
4,505
Asphalt sw
596 qm
31,40
Rinneneinlauf
A
4,15
2,75
1,00
2,75
1,20
Ballfangzaun
1,00
10 2,00 10
50
17,00
6,06
10
50
2,00
17,00
0
tg
6 S 6/1,2
0,1
m
7,565
10
,82
Rasenfläche 102 qm
topographisch anpassen
2,50
14,705
2
12
Fallschutzmatte
66 qm
13,00
11,00
1,20
6,00
Fußball 10,2 x 17,2
Asphalt sw + Anstrich 176 qm
Feldmarkierung
Basketball 20,2 x 10,4m
Asphalt sw + Anstrich 209 qm
Feldmarkierung
11,00
B
12,20
5,40
10
1,00
Sporthalle
Rasenfläche 380 qm
topographisch anpassen,
90qm Bodenaushub an Spielfeldern
ergs
5 Stg
44,1/1,05
C
e
traß
7,795
15 Stg
15/35
5,27
3,985
5,72
Rasenfläche 410 qm
topographisch anpassen,
100qm Bodenaushub an Spielfeldern
6,00
STÖRER
Kompletter Straßenaufbau neu
D
Rampe
Abbruch der
Hochbeete
,62
Abbruch der
Hochbeete
Ba03
Abbruch
der
8m
7,5
Hochbeete
2
2
18
m
15,00
2
1
14,80
Querschnitt B
Querschnitt A
8,80
,75
15,75
3
3a
4
4a
15,00
Sta04
15,00
8a
7
6
5
15,00
9
8
15,00
15,00
9a
10
10
a
11
13,00
Bauvorhaben:
Plan:
Möckernscher
Markt
Renftplatz
Zeichen
Index:
Bauherr:
5
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Prager- Straße 118-136
D- 04317 Leipzig
Umbau der Renftstraße zum Renftplatz
mit Sportanlagen
Planverfasser:
KARO*
Kommunikation * Architektur * Raumordnung
Pfaffendorfer Straße 26 b, 04105 Leipzig
Fon 0341/ 5641 50, Fax 0341/ 9610 215
INGENIEURBÜRO MARTIN GmbH
Maßstab :
ohne
Telefon : 0341 / 4853-200
0341 / 4853-214
Telefax :
bearbeitet
Datum:
Zeichen:
bearbeitet
Datum:
Zeichen:
gezeichnet
Datum:
Zeichen:
gezeichnet
Datum:
Zeichen:
geprüft
Datum:
Zeichen:
geprüft
Datum:
Zeichen:
GSS-Präsenattion
Datum:
20.05.2016
Leipzig
Beratende Ingenieure für Bauwesen
Beratung Planung Bauleitung
Lauchstädter Straße 20
04229 Leipzig
Präsentation Renftplatz
Unterlage-Nr :
Blatt :
Änderungs-Ergänzungsvermerk
m
15,00
Leistungsphase:
Datum
,35
5,46
9,20
Lageplan:
Georg-Schumann-Straße
Gemeinde: Stadt Leipzig
Gemarkung: Möckern
Index
2
19
Wolfstraße
Ba01
Abbruch
der
m
Hochbeete
2
18
Querschnitt C
Abbruch Asphalt
neues Pflaster
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