Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1244385.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
19.01.17, 12:00
Aktualisiert
19.06.18, 13:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderung zum HH-Planentwurf Nr. VI-HP-03695
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Einführung einer Gästetaxe ( A 0155/ 18)
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadt Leipzig führt zum 01.01.2018 eine Gästetaxe in Höhe von einem Euro bei einem
Bruttoübernachtungspreis bis 30 Euro, von drei Euro bei einem Bruttoübernachtungspreis
bis 60 Euro und fünf Euro ab einem Bruttoübernachtungspreis ab 60 Euro pro Übernachtung
pro Gast in Beherbergungsbetrieben und bei privaten Vermietern ein. Um der Familien
freundlichkeit Rechnung zu tragen, sind minderjährige Personen von dieser Regelung
ausgenommen.
2.
Die Stadt Leipzig erarbeitet bis zum 31.07.2017 eine Satzung über die Erhebung einer
Gästetaxe (im Sinne § 34 SächsKAG) in der Stadt Leipzig.
3.
Die Einnahmen aus der Gästetaxe sollen unter anderem für infrastrukturelle Maßnahmen im
ÖPNV, für die Bereiche Kultur und Sport sowie für die Tourismusförderung eingesetzt
werden. Diese zweckgebundenen Einnahmen ersetzen bereits geplante Eigenmittel der
Stadt in den Bereichen, die über die Gästetaxe finanziert werden können.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Anlagen:
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