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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1244385.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
19.01.17, 12:00
Aktualisiert
19.06.18, 13:30

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Inhalt der Datei

Änderung zum HH-Planentwurf Nr. VI-HP-03695 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ratsversammlung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Einführung einer Gästetaxe ( A 0155/ 18) Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig führt zum 01.01.2018 eine Gästetaxe in Höhe von einem Euro bei einem Bruttoübernachtungspreis bis 30 Euro, von drei Euro bei einem Bruttoübernachtungspreis bis 60 Euro und fünf Euro ab einem Bruttoübernachtungspreis ab 60 Euro pro Übernachtung pro Gast in Beherbergungsbetrieben und bei privaten Vermietern ein. Um der Familien freundlichkeit Rechnung zu tragen, sind minderjährige Personen von dieser Regelung ausgenommen. 2. Die Stadt Leipzig erarbeitet bis zum 31.07.2017 eine Satzung über die Erhebung einer Gästetaxe (im Sinne § 34 SächsKAG) in der Stadt Leipzig. 3. Die Einnahmen aus der Gästetaxe sollen unter anderem für infrastrukturelle Maßnahmen im ÖPNV, für die Bereiche Kultur und Sport sowie für die Tourismusförderung eingesetzt werden. Diese zweckgebundenen Einnahmen ersetzen bereits geplante Eigenmittel der Stadt in den Bereichen, die über die Gästetaxe finanziert werden können. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Anlagen: Seite 2/3