Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1231767.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
08.12.16, 12:00
Aktualisiert
15.09.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03496-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
AG Schulnetzplanung
23.01.2017
Vorberatung
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
02.02.2017
Vorberatung
Ratsversammlung
08.02.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Namensgebung einer Grund- oder Oberschule der Stadt Leipzig nach Katharina von
Bora
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
Im Rahmen des vom Stadtrat beschlossenen Verfahrens zur Schulnamensgebung bewirbt das Amt
für Jugend, Familie und Bildung den Namen „Katharina von Bora Schule“ und unterstützt Schulen
bei der pädagogischen Auseinandersetzung mit der Person Katharina von Boras.
Begründung:
Die Vergabe von Schulnamen in der Stadt Leipzig ist über die Richtlinie zur Namensgebung von
Leipziger Schulen (DS-00226/14) geregelt. Das Finden eines Schulnamens soll grundsätzlich von
der Schule ausgehen. Es schließt ein umfangreiches Beteiligungsverfahren ein, dass eine
demokratische Schulkultur befördern und zur Identifikation von Schüler/-innen, Lehrkräften, Eltern
mit dem Schulnamen beitragen soll. Der Zeitpunkt für die Änderung des Schulnamens obliegt der
Schule. Insbesondere Schulen im Aufbau beginnen ab dem Zeitpunkt ihrer Eigenständigkeit und
ihrer Profilierung mit der Suche nach einem Namen, der die Schule öffentlich repräsentieren kann.
Der Schulträger berät die Schule bei ihrer Namensfindung inhaltlich-konzeptionell und begleitet das
Verfahren. Ein Schulname wird dann als passend bewertet, wenn er der Schule als Leitbild dienen
kann, zum Schulkonzept passt und darauf angelegt ist, dass die Schule ihn für mindestens zehn
Jahre trägt.
Die Verwaltung weist in ihrer beratenden Rolle bereits auf die Tatsache hin, dass Frauen in der
Schulnamensgebung häufig unterrepräsentiert sind. In diesem Kontext wird beispielsweise stets auf
das Online-Portal „1000 Jahre Leipzig – 100 Leipziger Frauenporträts“ verwiesen. Die Verwaltung
wird sich weiterhin gegenüber Schulen dafür einsetzen, dass Frauen und hierbei speziell auch
Katharina von Bora, im Findungsprozess für einen Schulnamen berücksichtigt werden. Dabei sollte
sich der Vorschlag nicht auf Grund- und Oberschulen beschränken.