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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1231767.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
08.12.16, 12:00
Aktualisiert
15.09.17, 14:53

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03496-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit AG Schulnetzplanung 23.01.2017 Vorberatung FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 02.02.2017 Vorberatung Ratsversammlung 08.02.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Namensgebung einer Grund- oder Oberschule der Stadt Leipzig nach Katharina von Bora Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Alternativvorschlag: Im Rahmen des vom Stadtrat beschlossenen Verfahrens zur Schulnamensgebung bewirbt das Amt für Jugend, Familie und Bildung den Namen „Katharina von Bora Schule“ und unterstützt Schulen bei der pädagogischen Auseinandersetzung mit der Person Katharina von Boras. Begründung: Die Vergabe von Schulnamen in der Stadt Leipzig ist über die Richtlinie zur Namensgebung von Leipziger Schulen (DS-00226/14) geregelt. Das Finden eines Schulnamens soll grundsätzlich von der Schule ausgehen. Es schließt ein umfangreiches Beteiligungsverfahren ein, dass eine demokratische Schulkultur befördern und zur Identifikation von Schüler/-innen, Lehrkräften, Eltern mit dem Schulnamen beitragen soll. Der Zeitpunkt für die Änderung des Schulnamens obliegt der Schule. Insbesondere Schulen im Aufbau beginnen ab dem Zeitpunkt ihrer Eigenständigkeit und ihrer Profilierung mit der Suche nach einem Namen, der die Schule öffentlich repräsentieren kann. Der Schulträger berät die Schule bei ihrer Namensfindung inhaltlich-konzeptionell und begleitet das Verfahren. Ein Schulname wird dann als passend bewertet, wenn er der Schule als Leitbild dienen kann, zum Schulkonzept passt und darauf angelegt ist, dass die Schule ihn für mindestens zehn Jahre trägt. Die Verwaltung weist in ihrer beratenden Rolle bereits auf die Tatsache hin, dass Frauen in der Schulnamensgebung häufig unterrepräsentiert sind. In diesem Kontext wird beispielsweise stets auf das Online-Portal „1000 Jahre Leipzig – 100 Leipziger Frauenporträts“ verwiesen. Die Verwaltung wird sich weiterhin gegenüber Schulen dafür einsetzen, dass Frauen und hierbei speziell auch Katharina von Bora, im Findungsprozess für einen Schulnamen berücksichtigt werden. Dabei sollte sich der Vorschlag nicht auf Grund- und Oberschulen beschränken.