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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1068968.pdf
Größe
4,4 MB
Erstellt
14.07.16, 12:00
Aktualisiert
30.03.18, 21:59

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03057 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau SBB Südwest Ratsversammlung 08.03.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 386 "Wohngebiet östlich Kaninchensteig"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain; Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: Prüfkatalog Beschreibung des Sachverhaltes Übersichtskarte Übersichtsplan Auszug Flächennutzungsplan Städtebauliches Konzept Vorhabenbeschreibung zum vB-Plan Begründung zum Bebauungsplan Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau 1 Vorschulische Bildungs- verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 ✘       ✘       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien ✘       ✘       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ✘       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ✘       7 Finanzielle Bedingungen von Familien ✘       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Beschreibung des Sachverhaltes vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ Aufstellungsbeschluss Seite 1 von 2 Beschreibung des Sachverhaltes vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 386 „ Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ Aufstellungsbeschluss Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vB-Planes) Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Der Vorhabenträger hat bei der Stadt Leipzig die Einleitung dieses vB-Planverfahrens zwecks Schaffung der entsprechend notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzung zum Bau von 21 freistehenden Einfamilienhäusern auf seinem ca. 2,23 ha großen Grundstück beantragt. Die Entwicklung der Flächen südlich des Sportplatzes an der Albersdorfer Straße wurde schon vor der Jahrtausendwende angestoßen, aufgrund des damaligen begrenzten Bedarfs wurde eine abschnittsweise Realisierung verabredet und zunächst Baurecht für den 1. Bauabschnitt geschaffen. Nach dessen Fertigstellung sollte dann die Realisierung des 2. Bauabschnitt erfolgen. Für den 1. Bauabschnitt wurde verabredungsgemäß der vorhabenbezogene Bebauungsplan B-Plan Nr. 267 „Birkhahnsteig“ aufgestellt und 2007 zur Rechtskraft gebracht. Dieses Plangebiet wurde bis 2011 vollständig entwickelt und bebaut. Die Aufstellung dieses vB-Planes betrifft somit den ursprünglich bereits vorgesehenen 2. Bauabschnitt, der in dem am 16.05.2016 wirksam geworden neuen Flächennutzungsplan auch weiterhin als Wohnbaufläche dargestellt wird. Mit dem vorhabenbezogenen Planverfahren soll kurzfristig ein kleiner, bauträgergebundener Standort mit bereits vorgeplanten Gebäuden (einschl. der inneren Grundrisslösungen) planungsrechtlich ermöglicht werden. Damit entsteht auch keine unmittelbare Konkurrenzsituation zu den im Eigentum der Stadt befindlichen und noch zu entwicklenden Wohnbauflächen, da dort primär bauträgerfreie und individuell geplante Einzelgebäude realisiert werden sollen. Weitere Informationen zum Plangebiet, zu Planungsanlass und –erfordernis, zu den Zielen und Zwecken der Planung, zur Durchführung des Verfahrens sowie zu den voraussichtlichen Planinhalten und zu den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sind der Begründung zum vB-Plan (Aufstellungsbeschluss) zu entnehmen. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben: • Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Das Ziel wird durch die Planung nicht berührt. • Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Aufstellung des vB-Planes ist davon auszugehen, dass mit der Planung von freistehenden Einfamilienhäusern am Standort ein komplexes Angebot für unterschiedliche Bevölkerungsund Altersgruppen geschaffen wird. Mit dem geplanten Vorhaben kann auf unterschiedliche Wohnbedürfnisse reagiert werden, wodurch ein Beitrag zu einer gemischten und damit ausgeglicheneren Altersstruktur im Plangebiet geleistet wird. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung betroffen. Flächen im Eigentum der Stadt sind im Plangebiet nicht vorhanden. 11.11.2016 Beschreibung des Sachverhaltes vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ Aufstellungsbeschluss Seite 2 von 2 Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des vB-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich - der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet, - sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder - das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt, sind im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen nicht zu erwarten. Planungskosten sowie anfallende Kosten und Gebühren für die erstmalige Herstellung aller notwendigen Erschließungsanlagen und Ausgleichsmaßnahmen werden durch den Vorhabenträger getragen. Die Kündigung des privaten landwirtschaftlichen Pachtvertrages und dadurch entstehende Kosten bzw. Gebühren werden ebenfalls durch den Vorhabenträger übernommen. Dies wird zum Gegenstand des Durchführungsvertrages zwischen der Stadt Leipzig und dem Vorhabenträger werden, welcher im weiteren Verfahren abzuschließen ist. Mögliche Folgekosten werden im weiteren vB-Planverfahren ermittelt. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Dem Stadtbezirksbeirat Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. 11.11.2016 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 15000, Stand: 06/2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 4000, Stand: 06/2016 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ Auszug aus dem Flächennutzungsplan Datengrundlage: M 1 : 10000, Stand: 25.03.2015 Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Vorhabenplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 1 Geltungsbereich Vorhabenbeschreibung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 1 Die geplante Wohngebietserweiterung „Östlich des Kaninchensteigs“ gliedert sich in eine überschaubare Siedlungseinheit mit 21 freistehenden Einfamilienhäusern in ein- und zweigeschossiger offener Bauweise. Die Grundstücksgrößen für die Einfamilienhausbebauung liegen zwischen 508 m² und 677 m². Im Osten grenzt das Wohngebiet an die bereits realisierte Wohnsiedlung „Birkhahnsteig“ an. Eine neu entstehende Grünanlage mit Obstbäumen und Spielelementen für Kinder soll die Verbindung zwischen den beiden Wohngebieten bilden. Das Plangebiet soll als Allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Das Maß der baulichen Nutzung soll mit 0,25 bei einer 50 %igen Überschreitung gemäß § 19 BauNVO festgesetzt werden. Auf den Baugrundstücken sollen Baumanpflanzungen vorgenommen und teilweise entlang Anliegerstraße Straßenbegleitgrün gepflanzt werden. Auf den Baugrundstücken soll an der südlichen Geltungsbereichsgrenze eine ca. 5 m breite Gehölzpflanzung als Abschirmung zu den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen vorgenommen werden. Für das anfallende Regenwasser wurde bereits bei der Planung des Wohngebietes „Birkhahnsteig“ eine Fläche für ein Rigolensystem vorgesehen (östlich an die Grünfläche angrenzend). In Abhängigkeit vom Baugrund ist beabsichtigt, das anfallende Niederschlagswasser auf den Grundstücken zu versickern bzw. in örtlichen Regenwasserzisternen für die Gartenbewässerung aufzufangen bzw. zwischenzuspeichern. Die Gebäude werden so angeordnet, dass eine gegenseitige Verschattung minimiert wird. Die eingeschossigen Gebäude liegen nördlich und die zweigeschossigen südlich der neuen Erschließungsstraße. Alle Wohngebäude sollen nach Osten ansteigende Pultdächer mit einer Dachneigung bis ca. 20° erhalten. Dadurch soll auch eine Nutzung der Sonnenenergie mittels Solarthermie oder Photovoltaik möglich sein. Die Garagendächer sollen zur Regenrückhaltung begrünt werden. Die äußere Anbindung erfolgt über den Kaninchensteig. Die versorgungstechnische Erschließung erfolgt über die anliegenden Medien im Kaninchensteig. Die innere Erschließung wird durch eine neu zu bauende Anliegerstraße geplant. Diese verläuft ausgehend vom Kaninchensteig mittig im Plangebiet und endet vor den östlich am ausreichend dimensionierten großen Wendehammer gelegenen Einfamilienhäusern. Dort soll ein Fußweg weiter in Richtung Osten zum Wohngebiet „Birkhahnsteig“ durch die neue Grün- und Ausgleichsfläche mit Spielfunktion anbinden. Dadurch wird eine fußläufige Verbindung zum östlichen Wohngebiet sowie zur Dieskaustraße geschaffen. Der ruhende Verkehr wird auf den jeweiligen Baugrundstücken in den Garagen und den überdachten Bereichen zwischen Wohnhaus und Carport / Garage untergebracht. Im ausgewiesenen Straßenraum wird ein Angebot von zehn öffentlichen Parkplätzen geschaffen. 11.11.2016 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Südwest Ortsteil: Knautkleeberg-Knauthain Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: seecon Ingenieure GmbH Spinnereistraße 7, Halle 14 04179 Leipzig 11.11.2016 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Südwest und dort im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain1. Es umfasst eine Fläche von ca. 2,23 ha und wird umgrenzt von  den südlichen Grenzen der Wohnbebauung und des Sportplatzes an der Albersdorfer Straße im Norden,  der Grünfläche auf dem Flurstück 133/47 im Osten,  einer landwirtschaftlich genutzten Fläche im Süden sowie  dem öffentlichen Verkehrsweg „Kaninchensteig“ im Westen. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig (wirksam seit 16.05.2015) enthält für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Darstellung Wohnbaufläche (für die zu bebauenden Bereiche) und Grünfläche (für die Ausgleichsflächen). Der vorhabenbezogene B-Plan wird damit aus den Darstellungen des FNP entwickelt. Der Landschaftsplan stellt das Plangebiet ebenfalls als geplante Wohnbaufläche bzw. als geplante Grünfläche dar. Eine weitere Ausdehnung nach Süden wird ausgeschlossen. Das Wohnungspolitische Konzept, Fortschreibung 2015 (VI-DS-1475-NF) wurde am 28.10.2015 durch den Stadtrat beschlossen. Es definiert vor dem Hintergrund der Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt die wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt und benennt Instrumente sowie Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts. Der seit 2011 gültige Stadtentwicklungsplan Wohnungsbau und Stadterneuerung, Teilplan Wohnungsbau (RB-V-771/11) legt im Sinne einer flächensparenden, ökologischen und ökonomischen, aber auch Nachfrage gerechten Siedlungsentwicklung mit Priorität zu entwickelnden Standorte des Wohnungsneubaus fest. Mit Beschluss des Wohnungspolitischen Konzepts wurden die mit dem Teilplan Wohnungsbau festgelegten Bewertungskriterien für eine günstige Flächeneignung bestätigt, jedoch die formulierten Einschränkungen bezüglich des Geschosswohnungsbaus aufgehoben. Dieser wird nun vor dem Hintergrund steigender Nachfrage und einer effizienten Flächennutzung an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten insbesondere im Einzugsbereich des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs priorisiert. Da für den gleichzeitigen Erhalt einer Vielfalt an Wohnformen daneben auch eine ausreichende Bereit haltung von Flächen für Eigenheime sowie dem Eigenheim ähnliche Wohnformen angestrebt wird und das Areal des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Teilplan Wohnungsbau im Planungsraum West als Standort mit Entwicklungspriorität ohne Baurecht dargestellt ist, entsprechen die Zielsetzungen des B-Planes auch den o.g. Konzepten. Anlass für die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht des Grundstückseigentümers, das bislang landwirtschaftlich genutzte Grundstück für eine Bebauung mit Einfamilienhäusern unter Berücksichtigung eines städtebaulich einheitlichen Gestaltungskonzeptes zu entwickeln. Bereits mit Schreiben vom 25.05.2010 hat der Vorhabenträger KW Immo Concept Leipzig GmbH, die Absicht zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens geäußert 1 Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00 11.11.2016 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 und entsprechende Unterlagen dazu eingereicht. Durch den selben Vorhabenträger wurden bereits die östlich angrenzenden Flächen auf der Grundlage des vB-Plan Nr. 267 “Birkhahnsteig“ (in Kraft seit dem 26.05.2007) zu einem Einfamilienhausstandort entwickelt. Dieses Plangebiet ist seit Dezember 2011 vollständig realisiert. Ursprünglich gab es seiner Zeit bereits Überlegungen, mit der Aufstellung des benachbarten vB-Plan „Birkhahnsteig“ auch das angrenzende Grundstück des jetzigen Bebauungsplangebietes planungsrechtlich mit zu entwickeln. In Absprache mit der Stadtverwaltung entschied man sich damals letztlich, das geplante Baugebiet in zwei Bauabschnitte zu unterteilen. Die Entwicklung des 2. Bauabschnittes sollte nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes erfolgen. Der 1. Bauabschnitt umfasste dabei das östlich liegende Gebiet des heute bestehenden vB-Plan Nr. 267 „Birkhahnsteig“. Der 2. Bauabschnitt sollte das westliche Areal bis zum Kaninchensteig beinhalten, für das jetzt nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes anhand der weiter entwickelten städtebaulichen Konzeption der vB-Plan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ aufgestellt werden soll. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Es lässt sich auf der entsprechenden planungsrechtlichen Grundlage nicht umsetzen, da es sich bei den beabsichtigten Vorhaben weder um privilegierte noch um begünstige (sonstige) Vorhaben gemäß § 35 (1) und (2) BauGB handelt. Zur Schaffung des Baurechts für das Gesamtvorhaben ist daher ein Planverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu sichern und eine qualitätvolle Umsetzung des Vorhabens zu gewährleisten. Das Erfordernis für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Entwicklung zu schaffen sind, um dem wachsenden Bedarf an Bauflächen für den Einfamilienhausbau entsprechen zu können. Dazu ist eine Überplanung des Gebietes einschließlich der erforderlichen Erschließungsanlagen notwendig, um Grundstücke mit angemessenen Grundstücksgrößen und günstigen Grundstückszuschnitten in Anpassung an die Nachfrage und unter Berücksichtigung eines städtebaulich einheitlichen Gestaltungskonzeptes bilden zu können. Dies erfordert eine planerische Steuerung mittels vorhabenbezogenen Bebauungsplan, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Plangebiet sowohl hinsichtlich des Plangebietes selbst als auch bzgl. seiner Auswirkungen auf die Umgebung gewährleisten zu können. Insbesondere gilt dies für das Einfügen der geplanten Bebauung in das vorhandene Umfeld, die verkehrliche und medientechnische Erschließung sowie die angemessene Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft. Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan ist somit für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden:  Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen Maßgebliches Ziel dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuordnung und Neubebauung des Plangebiets, um damit die Entwicklung des Gebietes entsprechend dem zugrunde liegenden Vorhaben- und Erschließungsplan zu ermöglichen.  Sichern einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Es soll ein ruhiges Wohngebiet entwickelt und eine geordnete städtebauliche Entwicklung in Bezug auf das Plangebiet selbst als auch hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Umgebung gewährleistet werden. Insbesondere gilt dies für den zu gestaltenden Übergang zwischen Ortsrand und den 11.11.2016 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 auch weiterhin landwirtschaftlich genutzten Flächen. Den künftigen Bauherren werden dabei unter Berücksichtigung des städtebaulichen Kontextes des Vorhaben- und Erschließungsplanes die zu realisierenden Gebäude in Gestalt und Grundrissen vorgegeben.  Geordnete verkehrliche Erschließung Die Entwicklung des Baugebietes erfordert die verträgliche Einordnung einer Erschließungsanlage bei möglichst geringer Flächeninanspruchnahme durch die Anlage selbst und möglichst geringer Beeinträchtigung angrenzender Grundstücke. Eine fußläufige Querungsmöglichkeit des Gebietes in Richtung Osten zum Birkhahnsteig durch eine Grün- und Ausgleichsfläche soll die Vernetzung des Plangebietes mit der Umgebung verbessern.  Minimierung und Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft Mit der Umsetzung der Planung wird es zu Eingriffen in Natur und Landschaft durch die beabsichtigten Bau- und Erschließungsmaßnahmen kommen. Im Rahmen des Planverfahrens sollen entsprechende Maßnahmen zur Minimierung und Minderung sowie zum Ausgleich der Eingriffe ermittelt und festgesetzt werden. Ausgleich soll im Plangebiet selbst auf einer öffentlich zugänglichen Grünund Ausgleichsfläche erfolgen, die als Wiese mit Obstbäumen angelegt wird. Neben der Funktion als naturschutzfachlicher Ausgleich für Eingriffe, die durch den Bebauungsplan vorbereitet werden, soll durch die Anordnung einzelner Spielelemente auf der neuen Wiesenfläche entlang des Fußweges Richtung Osten zum Birkhahnsteig auch die Möglichkeit einer wohnortnahen Spielfunktion erreicht werden. Die gestaltete Grünfläche dient dabei in erster Linie dem Wohnumfeld und erst in zweiter Linie als eine Ergänzung zum nahegelegenen Sportplatzangebot dem weiteren Einzugsbereich. Neben der Absicht das Plangebiet in hohem Maße zu begrünen, soll voraussichtlich im Süden des Plangebietes eine ca. 5 m breite Gehölzpflanzung ausgebildet werden.  Berücksichtigung des angrenzenden Sportplatzes Die Belange des angrenzenden Sportplatzes werden soweit berücksichtigt, dass der dort ausgeübte Trainings-, Spiel- und Wettkampfbetrieb künftig nicht beeinträchtigt wird. Es sind daher zur Wahrung der Anforderungen an die gesunden Wohnverhältnisse im Plangebiet entsprechende Regelungen und Festsetzungen zum Immissionsschutz zu prüfen. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung sollen sein: Das städtebauliche Konzept des Vorhaben- und Erschließungsplanes sieht vor, 21 Einfamilienhäuser, eine Grün- und Ausgleichsfläche und eine Erschließungsstraße im Vorhabenareal zu realisieren. Es sollen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan daher u. a. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, Verkehrsflächen, Schallschutzmaßnahmen - soweit erforderlich -, bauordnungsrechtliche gestalterische Vorgaben sowie grünordnerische Maßnahmen festgesetzt werden. Das Plangebiet wird sich voraussichtlich in ein Baugebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) und eine Grün- und Ausgleichsfläche gliedern. Innerhalb der Grünfläche werden die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft entsprechend dem erforderlichen Umfang festgesetzt. Zur Erschließung der einzelnen Grundstücke wird innerhalb des Plangebietes eine öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten: Unter der Annahme einer Familiengröße von durchschnittlich 3 bis 4 Personen ergibt sich bei geplanten 21 Einfamilienhäusern eine Erhöhung der Bevölkerungszahl von ca. 75 Personen. Der mo11.11.2016 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 386 „Wohngebiet östlich Kaninchensteig“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 5 torisierte Individualverkehr wird sich bei insgesamt 21 Wohneinheiten mit durchschnittlich ein bis zwei Pkw nur geringfügig erhöhen. Nennenswerte Verkehrsströme sind lediglich in den Spitzenstunden zu Arbeitsbeginn bzw. Arbeitsende zu erwarten. Negative Auswirkungen auf die Versorgungssituation oder die Sozialstruktur der näheren Umgebung und des Stadtbezirkes Südwest sind mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht zu erwarten. 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) – zur Anwendung kommen. Leipzig, 21.11.2016 gez. Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 11.11.2016