Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1213016.pdf
Größe
179 kB
Erstellt
13.10.16, 12:00
Aktualisiert
05.01.18, 09:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03294-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
18.01.2017
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Quartiersmanagement stärken
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung zum
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag zu den
Sachstandsbericht
X Beschlusspunkt 1
x Beschlusspunkten 2 und 3
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt Zustimmung zum Beschlusspunkt 1 mit folgender Ergänzung:
Im Ergebnis der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK), das derzeit
fortgeschrieben wird, kann sich die Fördergebietskulisse ändern. Im Ergebnis dieser Änderungen
sollten die Wirkungs- und Aufgabenbereiche der Managements überprüft werden.
Alternativvorschlag zu den Beschlusspunkten 2 und 3:
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen des Konzeptes zur lokalen
Demokratie/lokalen Verwaltung einen Vorschlag zum Ausbau des Quartiersmanagements bzw. einer
lokalen Verwaltung vorzulegen. Dieser wird dem Stadtrat bis Ende 2017 vorgelegt. Dazu ist im
Zusammenhang mit der INSEK-Fortschreibung eine Prioritätenliste (in welchen Stadtbereichen
Quartieren Quartiersmanagements künftig eingesetzt werden) samt Mitteluntersetzung vorzulegen.
(Beschlusspunkt 3 entfällt)
Sachverhalt:
Die Verwaltung begrüßt unter Berücksichtigung der folgenden Hinweise und Ergänzungen den
Antrag Nr. VI-A-03294 bestehende Quartiersmanagements (QM) zu sichern und im Abgleich mit der
INSEK-Fortschreibung weitere zu etablieren.
Zu Punkt 1:
Neben den QM's arbeiten auch Stadtumbaumanagements (SUM) und Magistralenmanagements
(MM) in den Fördergebieten des ASW (Programm Soziale Stadt, Aktive Stadt- und Ortsteilzenren,
Stadtumbau Ost). Die finanzielle Sicherung sollte daher auf die bestehenden Managements in den
Fördergebieten ausgeweitet werden.
Die mittelfristige Sicherung der Finanzmittel zur Finanzierung der QM's/MM's/SUM's ist sehr wichtig
und wird unterstützt. Zur Zeit arbeiten diese in den Fördergebieten des ASW nur mit
Jahresverträgen. Die Folgejahre stehen immer unter Haushaltsvorbehalt. Auf Grund der Einordnung
in den Ergebnishaushalt und den damit fehlenden Verpflichtungsermächtigungen besteht daher
immer eine Unsicherheit. Quartiersmanagement ist ein Prozess, der Kontinuität braucht. In den
Haushaltsplan 2017/18 sind im Ergebnishaushalt jeweils ca. 250 T € an Eigenmitteln für
QM/MM/SUM eingeordnet. Dies ermöglicht zzgl. Fördermitteln (Finanzhilfen in den o.g.
Programmgebieten) eine Ausgabe jährlich in Höhe von ca. 750 T €.
Zu Punkt 2 und 3:
Im Zusammenhang mit dem Antrag zur Einführung der Ortschaftsverfassung im gesamten
Stadtgebiet wurden zwei Workshops mit Ortschaftsräten und Stadtbezirksbeiräten durchgeführt. In
diesem Zusammenhang wurde wiederholt diskutiert, eine lokale "Kümmerer"-Funktion in den
Stadtbezirken zu organisieren. Dies muss aber mit der bisherigen Struktur des
Quartiersmanagements, des Magistralenmanagements und den Fördermöglichkeiten abgewogen
werden.
Auch der Aspekt der einen Aufgabenerfüllung im Vergleich zu einer Beauftragung von Dritten bedarf
einer eingehenden Betrachtung.
Ebenso ist es wichtig, angesichts einer wachsenden Stadt die mittelfristige Sicherung der
Finanzierung der lokalen Strukturen zu gewährleisten und parallel stärker mit der Arbeit der
Stadtbezirksbeiräte zu verknüpfen.
Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dies mit den Herausforderungen und Veränderungsbedarfen
bei der Arbeit der Ortschaftsräte und Stadtbezirksbeiräte zu verknüpfen und zu einem
Gesamtkonzept lokale Demokratie Verwaltung zu entwickeln.
Die Etablierung von „Kümmerern“ über die Fördergebiete ist aus fachlicher Sicht überaus
wünschenswert. Für ein wirksames Quartiersmanagement ist die Ebene der Stadtbezirke zu grob,
da es innerhalb eines Stadtbezirkes sowohl Ortsteile und Quartiere mit multiplen Problemlagen und
Handlungsbedarfen aber auch solche ohne gibt.
Vorgeschlagen wird deshalb, die Ableitung einer Prioritätenliste (in welchen Stadtbereichen/
Quartieren Quartiersmanagements künftig eingesetzt werden) samt Mitteluntersetzung mit der
INSEK-Fortschreibung zu verknüpfen. Nach derzeitiger Zeitplanung wird der Entwurf des INSEK im
2. Quartal 2017 in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters beraten, um dann für die Beteiligung
und für das politische Verfahren freigegeben zu werden.
Zu berücksichtigen ist, dass durch die Entwicklungen in den Stadtteilen insbesondere durch die
Migration zusätzliche Aufgabenbereiche im QM entstanden sind, die nicht durch die
Städtebauförderung gedeckt sind. Für die Installation von 2 zusätzlichen Gebieten / Jahr als auch
die zusätzlichen Leistungen in den Fördergebieten ist die Bereitstellung weiterer Mittel zu prüfen.
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
nein
von
x
bis
Erträge
Jährlich
Aufwendungen
Jährlich
nein
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Ca 500 T€
(in Fördergebieten)
Ca 750 T€ (in
Fördergebieten)
1.100.51.1.1.08/
31410000
1.100.51.1.1.08/
42711200
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Fassung vom:
Thema ► VI-A-03294-VSP-01
Mitzeichnung
Dezernat
Mitzeichnung
erforderlich
I
beteiligte Ämter
Allgemeine
Verwaltung
II
Finanzen
III
Umwelt, Ordnung,
Sport
IV
Kultur
V
Jugend, Soziales,
Gesundheit und
Schule
VI
Stadtentwicklung
und Bau
VII
Wirtschaft
Bemerkungen
Unterschrift
01.1 GB des Oberbürgermeisters und
des Stadtrates
01.2 GB des Oberbürgermeisters –
Kommunalwirtschaft
01.16 Datenschutz/
Sicherheits
beauftragte/r
14
Rechnungsprüfungsamt
Rechtsprüfung
Name
Beteiligung der Personalvertretung erforderlich
Unterschrift
nein
ja
Stad
t
Leip
zig
01.1
5/01