Daten
Kommune
Leipzig
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1240409.pdf
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221 kB
Erstellt
10.01.17, 12:00
Aktualisiert
17.01.17, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03659
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
18.01.2017
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in
der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 17.01.2017
Beschlussvorschlag:
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von
Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 17.01.2017
1.
Einführung
Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten
Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so
viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch
die Stadt Leipzig aufgenommen. Im Jahr 2016 wurden 1.9271 asylsuchende Personen
der Stadt Leipzig zugewiesen.
In den zurückliegenden Monaten wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung
von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen und vorübergehend betriebene
Notunterkünfte abgelöst. Für das Jahr 2017 werden die vorhandenen und die derzeit
geplanten Platzkapazitäten ausreichen.
2.
Statistische Daten
2.1
Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig?
Ende Dezember 2016 lebten 3.900 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Im Januar wurden bis zur 3. Kalenderwoche
weitere 120 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen.
Darüber hinaus gab es im November 6.647 Personen, die Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 4.796 erwerbsfähige Leistungsberechtigte
zwischen 15 und 65 Jahren. Die Zahlen für den Dezember 2016 waren zum Zeitpunkt der
Druckfreigabe noch nicht veröffentlicht.
Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte
erhalten.
Zum 31.12.2016 wurden 360 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung betreut.
Weitere 169 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in
Leipzig (Stand 13.01.2017, Anlage 1).
Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im
Dezember im Vergleich zum Januar 2016 um 1.424 Personen verringert. Die Zahl der
Leistungsberechtigten nach SGB II stieg im November im Vergleich zum Januar 2016 um
3.498 an. Aussagen für den Dezember 2016 lassen sich aufgrund der fehlenden Daten
zum Zeitpunkt der Druckfreigabe noch nicht treffen.
1 Quelle: vorläufige interne Geschäftsstatistik des Sozialamtes. Ggf. ist eine Anpassung entsprechend der
abschließenden Festsetzung durch den Freistaat Sachsen (z.B. nachträgliche Zurechnung von Geburten
etc.) vorzunehmen.
Seite 1 von 16
2.000
3.900
6.647
4.091
6.189
4.251
5.821
4.434
4.659
5.349
4.771
4.972
4.881
4.677
4.911
4.293
3.906
3.640
3.000
3.412
4.000
4.902
5.125
5.240
5.000
5.324
6.000
3.149
Leistungsempfänger/-innen
7.000
1.000
0
01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016
Monat
Asylbew erberleistungsgesetz
SGB II
Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 31.12.2016
2.2
Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
Im Jahr 2017 wurden bis zur 3. Kalenderwoche 120 Personen der Stadt Leipzig neu
zugewiesen.
4500
4.230
4000
3500
3000
2500
1.927
2000
1500
1.243
1000
500
658
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
190
261
285
2009
2010
2011
402
120
0
Quelle: Sozialamt, Stand KW 03/2017
2012
2013
2014
2015
2016 KW03/2
017
Jahr
Bis zum Ende des Jahres 2016 wurden insgesamt 270 unbegleitete minderjährige
Ausländer in Leipzig neu in Obhut aufgenommen.
Seite 2 von 16
2.3
Woher kommen die Geflüchteten?
Die Asylsuchenden, die in dem Jahr 2016 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus
mindestens 25 verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten
Herkunftsländer.
Syrien
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Afghanistan
Irak
Russ.Föd.
Libyen
Indien
Iran
Libanon
Georgien
Pakistan
0
Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2016
100
200
300
400
500
600
Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge
Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 19 Ländern. 83 %, insgesamt 300
Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan.
2.5
Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen?
Die Zahl von Einreisen von Asylsuchenden in die Bundesrepublik wird mit dem IT-System
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Erfassung und Erstverteilung von
Asylsuchenden (EASY) registriert. Die Daten sind Grundlage für die Verteilung der
Asylsuchenden auf die Länder. Da die Registrierung anonym erfolgt, können Fehl- und
Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden. Im Monat Dezember 2016 wurden
16.442 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des Vorjahres
waren es 127.320 gewesen. Ab Januar 2017 stellt das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur Verfügung,
welche künftig zur Darstellung des Zugangs von Asylsuchenden verwendet wird.
Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten
„Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die
Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für
Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Die Quote für 2017 wurde noch
nicht veröffentlicht.
In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem
jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres.
Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten
Seite 3 von 16
Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht
möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung
zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten
voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017
sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die
Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016.
Bis Ende November 2016 kamen 14.043 Asylbewerber nach Sachsen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte für 2016 keine Prognose nach § 44
Abs. 2 Asylgesetz veröffentlicht.
Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 25.500 Zugängen nach Sachsen im Jahr
2016, 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen
wird, diese Planungsgrößen jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil
der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende SollZuweisungszahlen errechnen: 3.448 Zuweisungen im Jahr 2016, 2.758 Zuweisungen im
Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018.
Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der
aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische
Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine
parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen
Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden
Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in
ihrer landesinternen Zuweisungsplanung an, dass Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur
6. Kalenderwoche 2017 insgesamt 159 Personen zugewiesen werden. Um bei
kurzfristigen Änderungen der Zuweisung flexibel reagieren zu können, sollen für die
Unterbringung weiterer Personen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum
31.12.2016 betrug 49.790. Zusätzlich befinden sich 14.258 junge Volljährige in der
Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen
beträgt 3.256 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.698 Minderjährige, d. h. 82,90 %
aufgenommen. 558 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch
aufnehmen. Deshalb werden fast täglich unbegleitete Minderjährige aus anderen
Bundesländern nach Sachsen verteilt.
Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits
aufgenommen 2.698 Minderjährigen ein Soll von 365 aufzunehmenden unbegleiteten
minderjährigen Ausländern. Leipzig lag zum 31.12.2016 mit 360 betreuten Minderjährigen
unter seiner zu erfüllenden Aufnahmequote. Aus diesem Grund wurden der Stadt Leipzig
nun unbegleitete Minderjährige aus den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg
zugewiesen.
Seite 4 von 16
3.
Wohnen mit sozialer Betreuung
3.1
Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
•
•
•
•
•
siebzehn Objekte mit über 60 Plätzen,
siebzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen,
Plätze in Pensionen,
Plätze im Übergangswohnheim,
873 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach
Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II),
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag
Die Standorte sind über die Stadt verteilt.
Von den Personen, die zu Ende Dezember 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.900), lebten im Dezember 48% in einer
Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim.2
52% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon
hatten 57% einen eigenen Mietvertrag und 43% lebten in einer Gewährleistungswohnung.
In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in
Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo
fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint.
2500
Plätze
2000
1500
1000
500
0
Gemeinschaftsunterkunft
(> 60 Plätze)
Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2016
2
Gemeinschaftsunterkunft
(< 60 Plätze)
Pension
Gew ährleistungsw ohnung
Wohnformen
Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften noch Personen mit Leistungsbezug SGB II.
Seite 5 von 16
Wohnung mit
eigenem Mietvertrag
3.2
Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften
100%
90%
Aufenthaltsdauer von Personen
in Gemeinschaftsunterkünften
80%
70%
mehr als 24
Monate
60%
12 bis 24
Monate
50%
40%
9 bis 12
Monate
30%
6 bis 9 Monate
20%
bis 6 Monate
10%
0%
05/2016
06/2016
07/2016
08/2016
09/2016
10/2016
11/2016
12/2016
Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2016
Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene
Wohnung ziehen können. Im Dezember hielten sich 45% aller Personen, die in einer
Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 46% der
Bewohner lebten 12 bis 24 Monate und 8% länger als 24 Monate in einer
Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich zu den Vormonaten ist der Anteil der Personen,
die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen.
Diese Entwicklung ist zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der
Zuweisungszahlen in der Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die
der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich
angestiegen. Im Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete
pro Monat nach Leipzig. Diese Entwicklung führte nunmehr dazu, dass der Anteil der
Personen, die länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende
des Jahres 2016 angestiegen ist. Insgesamt ist jedoch derzeit ein Rückgang der Zahl der
Bewohner/-innen in den Gemeinschaftsunterkünften zu beobachten.
Seite 6 von 16
3.3
Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich
Pensionen und Übernachtungswohnheimen
Im Folgenden ist die monatliche Entwicklung der Belegung in den
Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übernachtungs-wohnheimen ab
Oktober 2016 dargestellt. Zum 01.12.2016 lebten insgesamt 3.020 Personen in den
genannten Unterkünften. Während des Monats Dezember wurden 38 Personen der Stadt
Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im
gleichen Zeitraum verließen 222 Personen die Unterkünfte.
4000
3500
3000
Anzahl Bewohner/-innen
2500
2000
1500
1000
500
0
-500
Okt 16
Nov 16
Belegung Anfang des Monats
Dez 16
Einzüge
Auszüge
Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren 65,8 % Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz. 34,2 % der Bewohner/-innen empfingen im Dezember 2016 andere Leistungen –
dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil dieser Personen um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Ein weiterer, sehr geringer Anteil (weniger als 1 %)
dieser Personen waren unbegleitete minderjährige Ausländer die in diesem Monat in den
genannten Unterkünften bei Angehörigen zweiten oder dritten Grades oder in ihrem
Fluchtverbund lebten und Leistungen nach dem SGB VIII empfingen.
Seite 7 von 16
Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften
Anteil Leistungsempfänger
AsylbLG
Anteil sonstige
Leistungsempfänger
Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 31.12.2016
Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016
aus den Unterkünften auszogen (ca. 65%), ist in eine Wohnung umgezogen. Ein weiteres
Drittel der Personen, die die Unterkünfte verließen, ist unbekannt verzogen oder wurde
aus sonstigen Gründen aus der Unterkunft abgemeldet. Bei knapp 5% der Auszüge
handelt es sich um Personen die freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten.
Auszugsgründe
5%
30%
Umzug in eine Wohnung
außerhalb einer GU
unbekannt verzogen und
sonstige Abmeldegründe
65%
Zeitraum: 01.01.2016 bis 30.09.2016
Seite 8 von 16
freiw illige Rückreise
3.4
Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die
Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern.
Mit Stand vom 31.12.2016 wurden 56 unbegleitete minderjährige Ausländer in
Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere
212 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34
SGB VIII und 4 erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII. 9 Minderjährige lebten in einer
Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 78 unbegleitete Minderjährige in der
Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in
Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften.
31.12.2016
30.11.2016
31.10.2016
30.09.2016
Stichtag
31.08.2016
31.07.2016
30.06.2016
31.05.2016
30.04.2016
31.03.2016
29.02.2016
31.01.2016
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Vormundschaft ohne Hilfe zur Erziehung
Gastfamilien nach § 33 SGB VIII
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.12.2016
3.5
Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer
In 574 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, §
41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme
wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 60 Fällen wurden
unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam
mit ihnen umverteilt.
Seite 9 von 16
Gründe für Beendigung der Hilfen
nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
53
Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII)
Übergabe an zuständiges Jugendamt
100
27
0
65
Weiterreise
Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe
130
71
10
Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung
210
126
Familienzusammenführung
28
Volljährigkeit
25
0
60
91
50
100
150
200
250
Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer
01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung
Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich unter der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere
Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die
übererfüllte Aufnahmequote verkehrt.
Anzahl unbegleiteter
minderjähriger Ausländer
250
200
150
100
50
0
11/2015
01/2016
03/2016
05/2016
07/2016
09/2016
11/2016
10/2015
12/2015
02/2016
04/2016
06/2016
08/2016
10/2016
12/2016
Monat
Neufälle Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a SGB VIII
Neufälle Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII aus Inobhutnahmen
Beendigung von Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII
Abgabe an andere Jugendämter
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.12.2016
Seite 10 von 16
4.
Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen
4.1
Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
Standort
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
Kapazität
3.331
Torgauer Straße 290 einschl. Container
521
Eutritzscher Straße 17 – 19
369
An den Tierkliniken 48
350
Karl-Heine-Straße 22b
Braunstraße 28
306
250
Liliensteinstraße 15a
Riesaer Straße 100
220
Zschortauer Straße 44
200
Riebeckstraße 63
183
Hainbuchenstraße 13
170
Zweenfurther Str. 21
102
200
Deiwitzweg
Liliensteinstraße 1
89
89
Rosenowstraße 26
80
Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20
70
Georg-Schumann-Straße 272
70
Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 2, Leinestraße 2b)
62
807
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
Markranstädter Straße 16
60
Sommerfelder Straße 36
60
Wilhelminenstraße 38
60
Stöckelstraße 62
Bernhardstraße 21
60
Gustav-Mahler-Straße 21
55
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10
50
Naumburger Straße 39
Helenstraße 26a
50
Wiebelstraße 9
45
Georg-Schumann-Straße 121
40
Hildegardstraße 46
Georg-Schwarz-Straße 31
40
Blücherstraße 47 / 47a
40
Georg-Schumann-Straße 407
40
Pittlerstraße 5 und 7
36
57
46
40
Eythstraße 17
28
Summe Kapazität Gemeinschaftsunterkünfte
4.138
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
20
Wiederitzscher Landstraße 8
15
Wiederitzscher Landstraße 107
5
Plätze in Pensionen
140
Summe
4.298
Ab der 3. Kalenderwoche 2017 stehen 4.298 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften,
einschließlich Pensionen zur Verfügung.
Seite 11 von 16
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Campanet GmbH
Caritasverband Leipzig e. V.
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V.
Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V.
European Homecare GmbH
HUMAN-Care GmbH
IMMO rent GmbH gmeinsam mit Pandechaion
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Orisson AG
Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH
Saxonia-Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum gGmbH
SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G
Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
•
•
•
4.2
Caritasverband Leipzig e.V.
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
Internationale Frauen Leipzig e.V.
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Drei Einrichtungen mit insgesamt 58 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Träger
Kapazität
Interim „IOE Am Mühlholz“
Interim „Leonhard-Frank-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
36
Amt für Jugend, Familie und Bildung
20
IB Mädchenzuflucht
Internationaler Bund e.V.
Summe
2
58
4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
212 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 23 Trägern sind
derzeit belegt. Darüber hinaus wird ein Platz außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt.
Seite 12 von 16
Träger
belegte Plätze
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
39
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
37
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
20
hope shelter
18
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
17
Institut Lothar Kannenberg
13
N & T Wohnen
13
Outlaw gGmbH
11
KMV Sachsen GmbH
10
Lucky Punch Haus Sehlis
6
Diakonisches Werk Innere Mission
6
Trägerwerk Soziale Dienste
3
Vitera Institut für Gesundheit und Prävention
3
Menschenskinder gGmbH
3
Plan L e.V.
3
Generationenhof WG Luca
3
INFA
1
FAIRbund e.V.
1
Jugendeinrichtung Jochen Sprenger
1
DRK
1
Anonym
1
Caritasverband Leipzig e.V
1
außerhalb von Leipzig
1
Jugendhaus
0
Summe
212
5.
Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant?
5.1
Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
In den folgenden Tabellen wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten
Berichterstattung vom 15.11.2016 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen
bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung.
Für 2017 sind derzeit 1.764 neue Plätze geplant und für 566 Plätze soll die Nutzung
beendet werden. Für 2018 sind 608 neue Plätze geplant und für 340 Plätze soll die
Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 550
Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch
länger genutzt werden.
Die Messehalle 13 in der Puschstraße 9 wird im März 2017 baulich fertiggestellt und steht
dann als Reservekapazität zur Verfügung.
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Monat
Zugang
Abgang
Gemeinschaftsunterkünfte
und
Plätze in Pensionen
Objekt
Eigentümer
02/2017
52
Neustädter Straße 36
Wohnhaus
privat
03/2017
336
Weißdornstraße 102
ehemaliges Gästehaus
kommunal
03/2017
50
Muldentalstraße 91 – 93
Wohnhaus
kommunal
Containeranlage
kommunal
Änderung der Außerbetriebnahme
von 03/2017 auf 04/2017 wegen
Verzögerungen bei Inbetriebnahme
des Hauses 2.
Torgauer Straße 290 Haus 2 –
Eingänge 7-12
Wohnhaus
kommunal
Änderung des Nutzungsbeginns
von 03/2017 auf 04/2017 wegen
geringfügiger Verzögerungen bei
der Ausstattung.
Torgauer Straße 290, Contai260
ner
04/2017
Veränderung zu VI-DS-03572
vom 14.12.2016
04/2017
261
04/2017
90
Wurzner Straße 11
Wohnhaus
privat
04/2017
45
Stötteritzer Landstraße 31
Verwaltungsgebäude
kommunal
05/2017
55
Auenseestraße 31 - 33
Wohnhaus
kommunal
04/2017
33
Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 1, Bornaische Straße 215)
ehemalige Wohnheim
SEB
04/2017
270
Waldstraße 74 – 80
Altenpflegeheim
SAH
05/2017
306
Kregelstraße 3 (Barnet-LichtPlatz)
Container
kommunal
05/2017
46
Könneritzstraße 58
Wohnhaus
LWB
Interim Schulgebäude
kommunal
Änderung der Außerbetriebnahme
von 12/2017 auf 08/2017 zur Ermöglichung von Umbauarbeiten für
künftige Schulnutzung.
Lindenthaler Straße 63 - 65
ehemaliges Autohaus
privat
Änderung der Inbetriebnahme von
03/2017 auf 09/2017 wegen baulicher Verzögerungen.
Arno-Nitzsche-Straße 37
Neubau
LESG
08/2017
09/2017
2017
03/2018
03/2018
306 Karl-Heine-Straße 22b
220
1.764
566
368
Phillip-Rosenthal-Straße 59
(Prager Dreieck)
240
03/2018
200 Riesaer Straße 100
Massivbau
LWB
Verwaltungsgebäude
privat
07/2018
20 Plätze in Pensionen
Pension
privat
12/2018
120 Plätze in Pensionen
Pension
privat
2018
608
340
08/2019
350 An den Tierkliniken 48
Containerdorf
LESG
12/2019
200 Zschortauer Straße 44
Verwaltungsgebäude
privat
2019
01/2017
bis
12/2019
0
550
2.372
1.456
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Änderung des Nutzungsbeginns
von 07/2017 auf 03/2018 wegen
Umplanung von Containerbauweise
zu Massivbauweise und Anordnung auf dem Grundstück.
5.2
Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Ein Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ soll ab 01.02.2017 genutzt werden. Diese
Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das Interim "Am Mühlholz", welches
zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein
weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB
VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen.
5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Im 1. Quartal 2017 sind 114 Plätze in Wohngruppen geplant.
5.2.3 Betreuung in Gastfamilien
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Gewinnung von Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer. Sieben Jugendliche leben in einer
Gastfamilie. Die Kennenlernphase zu Gastfamilien hat für weitere Jugendliche bereits
begonnen. Weitere Vermittlungsprozesse laufen.
6.
Verteilung von Unterkünften in der Stadt
Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in
Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Ost, wobei Wohnangebote für unbegleitete
minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des
Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an
genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann
bis 2019 eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Die
Reserveplätze wurden bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt.
Gebiet
Stadt Gesamt
Mitte
Nordost
Ost
Südost
Süd
Südwest
West
Alt-West
Nordwest
Nord
Anteil an
Bevölkerung
GesamtKapazität in
absolut zum
bevölkerung
Betrieb
31.12.2016
in %
579.530
100,0
4.138
62.648
10,8
774
46.452
8,0
390
81.998
14,1
1.078
59.147
10,2
300
65.507
11,3
108
53.830
9,3
110
52.460
9,1
448
56.877
9,8
416
31.812
5,5
186
68.791
11,9
328
Anteil an der
Kapazität in
Betrieb in %
100
18,7
9,4
26,1
7,2
2,6
2,7
10,8
10,1
4,5
7,9
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Kapazität in
Umsetzung
2.372
270
0
403
641
401
46
336
0
55
220
Kapazität in
Abbau bis
2019
1.316
350
0
460
0
0
0
0
306
0
200
Gesamtkapazität in
2019
5.194
694
390
1.021
941
509
156
784
110
241
348
Anteil an
Gesamtkapazität in
2019 in %
100
13,4
7,5
19,7
18,1
9,8
3,0
15,1
2,1
4,6
6,7
7.
Gesundheit
Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates
Sachsen Asylsuchende. Es wurden vier Untersuchungsstrecken aufgebaut, die jeweils bis
zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich 200
Personen untersucht werden könnten.
Die Zahl der Untersuchungsstrecken wird aufgrund der rückläufigen Zahl Asylsuchender
bis Ende des Jahres 2016 auf zwei Strecken verringert. Geplant wird ab Mitte 2017 mit
einer Strecke.
Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 31.12.2016 bislang 9.062 Personen untersucht.
Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt,
es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen,
eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann
(z. B. Hepatitis A und B). Außerdem werden öffentlich empfohlene Impfungen (z. B. seit
Oktober Grippeschutzimpfung) und anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise
Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose wird der
Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums St. Georg eingewiesen.
Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das
Gesundheitsamt selbst oder durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken
weiter verfolgt.
Bei den bisher untersuchten 9.062 Asylsuchenden wurden bislang 11 Tuberkulose-Erkrankungen festgestellt.
8.
Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ)
Zum 01.01.2017 lernten 935 Schülerinnen und Schüler in 45 Vorbereitungsklassen an 26
Grundschulen, 664 Schülerinnen und Schüler in 29 Vorbereitungsklassen an 18
Oberschulen, 156 Schülerinnen und Schüler in 7 Vorbereitungsklassen an 5 Gymnasien
(Lernort) als Außenstellen von Oberschulen,193 Schülerinnen und Schüler in 13
Vorbereitungsklassen an 7 Berufsbildenden Schulen und 43 Schülerinnen und Schüler in
2 Vorbereitungsklassen am Kolleg.
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VI-DS-03572 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 13.01.2016“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Kapazität
Status
Belegung zum
13.01.2017
voraussichtliche
Inbetriebnahme
voraussichtliches Nutzungsende
Leipzig, Max-Liebermann-Straße
Max-Liebermann-Straße
700
in Betrieb
169
General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen
Landsberger Straße 133
900
Stand-by
0
Braunstraße I: Leichtbauhallen
Braunstraße 3 bis 5
0
Stand-by
0
ehemaliges Lehrlingswohnheim
Friederikenstraße 37
0
außer Betrieb
0
Nutzung beendet
Mockau III: Leichtbauhallen
Graf-Zeppeliner-Ring 15
0
außer Betrieb
0
Nutzung beendet
Braunstraße II: Leichtbauhallen
Braunstraße 9 bis 11
0
außer Betrieb
0
Nutzung beendet
Mockau II: Leichtbauhallen
Graf-Zeppeliner-Ring 15
0
1.600
außer Betrieb
0
169
Nutzung beendet
Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019
9000
8000
7000
6000
5000
4000
3000
2000
1000
0
Zugang im Monat
Abgang im Monat
01/19
12/18
11/18
10/18
09/18
08/18
07/18
06/18
05/18
04/18
03/18
02/18
01/18
12/17
Monat
Bestand zum 31. des Vormonats
Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 31.12.2016
11/17
10/17
09/17
08/17
07/17
06/17
05/17
04/17
03/17
02/17
-1000
01/17
Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete
VI-DS-03481 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 17.01.2017“
Anlage 2