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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1240409.pdf
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Erstellt
10.01.17, 12:00
Aktualisiert
17.01.17, 15:23

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Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-03659 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 18.01.2017 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig - Stand: 17.01.2017 Beschlussvorschlag: Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 17.01.2017 1. Einführung Die Zahl der Asylsuchenden, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.243 Personen viermal so viele wie noch 2011 (285 Personen). 2015 wurden 4.230 asylsuchende Personen durch die Stadt Leipzig aufgenommen. Im Jahr 2016 wurden 1.9271 asylsuchende Personen der Stadt Leipzig zugewiesen. In den zurückliegenden Monaten wurden mehrere neue Unterkünfte zur Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Betrieb genommen und vorübergehend betriebene Notunterkünfte abgelöst. Für das Jahr 2017 werden die vorhandenen und die derzeit geplanten Platzkapazitäten ausreichen. 2. Statistische Daten 2.1 Wie viele Geflüchtete leben derzeit in Leipzig? Ende Dezember 2016 lebten 3.900 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Im Januar wurden bis zur 3. Kalenderwoche weitere 120 Personen in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt Leipzig aufgenommen. Darüber hinaus gab es im November 6.647 Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten. Davon sind 4.796 erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 15 und 65 Jahren. Die Zahlen für den Dezember 2016 waren zum Zeitpunkt der Druckfreigabe noch nicht veröffentlicht. Weitere Personen erhalten keine Leistungen, weil sie arbeiten oder Unterhalt durch Dritte erhalten. Zum 31.12.2016 wurden 360 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. Weitere 169 Personen sind in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen in Leipzig (Stand 13.01.2017, Anlage 1). Die Zahl der Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz hat sich im Dezember im Vergleich zum Januar 2016 um 1.424 Personen verringert. Die Zahl der Leistungsberechtigten nach SGB II stieg im November im Vergleich zum Januar 2016 um 3.498 an. Aussagen für den Dezember 2016 lassen sich aufgrund der fehlenden Daten zum Zeitpunkt der Druckfreigabe noch nicht treffen. 1 Quelle: vorläufige interne Geschäftsstatistik des Sozialamtes. Ggf. ist eine Anpassung entsprechend der abschließenden Festsetzung durch den Freistaat Sachsen (z.B. nachträgliche Zurechnung von Geburten etc.) vorzunehmen. Seite 1 von 16 2.000 3.900 6.647 4.091 6.189 4.251 5.821 4.434 4.659 5.349 4.771 4.972 4.881 4.677 4.911 4.293 3.906 3.640 3.000 3.412 4.000 4.902 5.125 5.240 5.000 5.324 6.000 3.149 Leistungsempfänger/-innen 7.000 1.000 0 01/2016 02/2016 03/2016 04/2016 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 Monat Asylbew erberleistungsgesetz SGB II Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 31.12.2016 2.2 Wie viele Geflüchtete sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge Im Jahr 2017 wurden bis zur 3. Kalenderwoche 120 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen. 4500 4.230 4000 3500 3000 2500 1.927 2000 1500 1.243 1000 500 658 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 190 261 285 2009 2010 2011 402 120 0 Quelle: Sozialamt, Stand KW 03/2017 2012 2013 2014 2015 2016 KW03/2 017 Jahr Bis zum Ende des Jahres 2016 wurden insgesamt 270 unbegleitete minderjährige Ausländer in Leipzig neu in Obhut aufgenommen. Seite 2 von 16 2.3 Woher kommen die Geflüchteten? Die Asylsuchenden, die in dem Jahr 2016 Leipzig zugewiesen wurden, kamen aus mindestens 25 verschiedenen Ländern. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Syrien Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Afghanistan Irak Russ.Föd. Libyen Indien Iran Libanon Georgien Pakistan 0 Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2016 100 200 300 400 500 600 Anzahl der im Jahr 2016 neuzugewiesenen Flüchtlinge Die in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 19 Ländern. 83 %, insgesamt 300 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. 2.5 Wie viele Geflüchtete werden in diesem Jahr in Leipzig ankommen? Die Zahl von Einreisen von Asylsuchenden in die Bundesrepublik wird mit dem IT-System des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Erfassung und Erstverteilung von Asylsuchenden (EASY) registriert. Die Daten sind Grundlage für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Länder. Da die Registrierung anonym erfolgt, können Fehl- und Doppelerfassungen nicht ausgeschlossen werden. Im Monat Dezember 2016 wurden 16.442 Zugänge von Asylsuchenden im EASY-System registriert, im Monat des Vorjahres waren es 127.320 gewesen. Ab Januar 2017 stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine auf Personendaten basierende Asylgesuch-Statistik zur Verfügung, welche künftig zur Darstellung des Zugangs von Asylsuchenden verwendet wird. Die Verteilung von Asylsuchenden und seit 01.11.2015 auch von unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf die Bundesländer erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die Berechnung erfolgt jährlich. Zu zwei Dritteln werden die Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl berücksichtigt. Die Quote für Sachsen liegt für das Jahr 2016 bei 5,06 % (2015: 5,1%). Die Quote für 2017 wurde noch nicht veröffentlicht. In Sachsen erfolgt die Verteilung auf die Landkreise und Kreisfreien Städte nach dem jeweiligen Anteil an der Wohnbevölkerung des Freistaates zum 30. Juni des Vorjahres. Die Quote für Leipzig lag 2016 bei 13,52%. Wegen einer gegenwärtigen bundesweiten Seite 3 von 16 Umstellung der Bevölkerungsstatistiken ist es dem Statistischen Landesamt derzeit nicht möglich, die Verteilquoten nach der Bevölkerungszahl zum 30. Juni 2016 zur Verfügung zu stellen. Nach Auskunft des Statistischen Landesamtes stehen die erforderlichen Daten voraussichtlich erst im August 2017 zur Verfügung. Die Verteilquoten für das Jahr 2017 sollen danach umgehend bereitgestellt werden. Bis dahin erfolgen die Zuweisungen in die Landkreise und Kreisfreien Städte auf der Grundlage des Schlüssels für das Jahr 2016. Bis Ende November 2016 kamen 14.043 Asylbewerber nach Sachsen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte für 2016 keine Prognose nach § 44 Abs. 2 Asylgesetz veröffentlicht. Die Landesdirektion Sachsen hat am 24.08.2016 mitgeteilt, dass in den Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 von 25.500 Zugängen nach Sachsen im Jahr 2016, 20.400 Zugängen im Jahr 2017 und 15.300 Zugängen im Jahr 2018 ausgegangen wird, diese Planungsgrößen jedoch mit großen Unsicherheiten verbunden sind. Als Anteil der Stadt Leipzig (13,52%) lassen sich aus diesen Planzahlen folgende SollZuweisungszahlen errechnen: 3.448 Zuweisungen im Jahr 2016, 2.758 Zuweisungen im Jahr 2017 und 2.069 Zuweisungen im Jahr 2018. Aufgrund der fehlenden Bundesprognose weist der Freistaat Sachsen kein Soll der aufzunehmenden Personen für das laufende Jahr mehr aus. Das Sächsische Staatsministerium des Innern führt in seiner Antwort vom 21.12.2016 auf eine parlamentarische Anfrage aus, dass eine verlässlich Aussage über die voraussichtlichen Zugangszahlen von Asylbewerber im Jahr 2017 in Sachsen aufgrund der vorliegenden Informationen und Erkenntnisse nicht möglich ist. Die Landesdirektion Sachsen gibt in ihrer landesinternen Zuweisungsplanung an, dass Leipzig im Zeitraum von der 1. bis zur 6. Kalenderwoche 2017 insgesamt 159 Personen zugewiesen werden. Um bei kurzfristigen Änderungen der Zuweisung flexibel reagieren zu können, sollen für die Unterbringung weiterer Personen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in der Bundesrepublik zum 31.12.2016 betrug 49.790. Zusätzlich befinden sich 14.258 junge Volljährige in der Zuständigkeit der Jugendhilfe. Der aufzunehmende Anteil des Freistaates Sachsen beträgt 3.256 Minderjährige. Davon wurden bislang 2.698 Minderjährige, d. h. 82,90 % aufgenommen. 558 unbegleitete minderjährige Ausländer muss Sachsen noch aufnehmen. Deshalb werden fast täglich unbegleitete Minderjährige aus anderen Bundesländern nach Sachsen verteilt. Für die Stadt Leipzig ergibt sich aus dem Anteil von 13,52 % aller in Sachsen bereits aufgenommen 2.698 Minderjährigen ein Soll von 365 aufzunehmenden unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Leipzig lag zum 31.12.2016 mit 360 betreuten Minderjährigen unter seiner zu erfüllenden Aufnahmequote. Aus diesem Grund wurden der Stadt Leipzig nun unbegleitete Minderjährige aus den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg zugewiesen. Seite 4 von 16 3. Wohnen mit sozialer Betreuung 3.1 Wo leben die nach Leipzig zugewiesenen Geflüchteten? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • • • • • • siebzehn Objekte mit über 60 Plätzen, siebzehn Objekte mit bis zu 60 Plätzen, Plätze in Pensionen, Plätze im Übergangswohnheim, 873 Plätze in Gewährleistungswohnungen (für Leistungsberechtigte nach Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II), Wohnungen mit eigenem Mietvertrag Die Standorte sind über die Stadt verteilt. Von den Personen, die zu Ende Dezember 2016 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten (3.900), lebten im Dezember 48% in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim.2 52% lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 57% einen eigenen Mietvertrag und 43% lebten in einer Gewährleistungswohnung. In Gewährleistungswohnungen als auch in Wohnungen mit eigenem Mietvertrag leben in Leipzig ausschließlich Familien oder Einzelpersonen – anders als in anderen Städten, wo fremde, nicht miteinander verwandte Personen nicht selbst gewählten Wohngemeinschaften in Wohnungen zugewiesen werden. In Leipzig ist mit dezentralem Wohnen ausschließlich das selbstbestimmte, im Familienzusammenhang oder in freiwilligen Wohngemeinschaften gelebte Wohnen in einer in der Regel selbstgewählten Wohnung gemeint. 2500 Plätze 2000 1500 1000 500 0 Gemeinschaftsunterkunft (> 60 Plätze) Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2016 2 Gemeinschaftsunterkunft (< 60 Plätze) Pension Gew ährleistungsw ohnung Wohnformen Darüber hinaus leben in Gemeinschaftsunterkünften noch Personen mit Leistungsbezug SGB II. Seite 5 von 16 Wohnung mit eigenem Mietvertrag 3.2 Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften 100% 90% Aufenthaltsdauer von Personen in Gemeinschaftsunterkünften 80% 70% mehr als 24 Monate 60% 12 bis 24 Monate 50% 40% 9 bis 12 Monate 30% 6 bis 9 Monate 20% bis 6 Monate 10% 0% 05/2016 06/2016 07/2016 08/2016 09/2016 10/2016 11/2016 12/2016 Quelle: Sozialamt, Stand 31.12.2016 Der Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft ist insbesondere in der Anfangszeit sinnvoll, um mit Hilfe von Sozialer Arbeit das Ankommen und den Integrationsprozess bestmöglich zu unterstützen. Asylsuchende sollen dann so bald wie möglich in eine eigene Wohnung ziehen können. Im Dezember hielten sich 45% aller Personen, die in einer Leipziger Gemeinschaftsunterkunft wohnten, dort maximal bis zu 12 Monate auf. 46% der Bewohner lebten 12 bis 24 Monate und 8% länger als 24 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Vergleich zu den Vormonaten ist der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist zunächst insbesondere auf den sehr beweglichen Verlauf der Zuweisungszahlen in der Vergangenheit zurückzuführen. So ist die Zahl der Personen, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurden, im vierten Quartal 2015 in kurzer Zeit erheblich angestiegen. Im Vergleich dazu kommen seit Januar 2016 deutlich weniger Geflüchtete pro Monat nach Leipzig. Diese Entwicklung führte nunmehr dazu, dass der Anteil der Personen, die länger als 12 Monate in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, zum Ende des Jahres 2016 angestiegen ist. Insgesamt ist jedoch derzeit ein Rückgang der Zahl der Bewohner/-innen in den Gemeinschaftsunterkünften zu beobachten. Seite 6 von 16 3.3 Entwicklung der Belegung in Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übernachtungswohnheimen Im Folgenden ist die monatliche Entwicklung der Belegung in den Gemeinschaftsunterkünften einschließlich Pensionen und Übernachtungs-wohnheimen ab Oktober 2016 dargestellt. Zum 01.12.2016 lebten insgesamt 3.020 Personen in den genannten Unterkünften. Während des Monats Dezember wurden 38 Personen der Stadt Leipzig neu zugewiesen und zunächst in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht. Im gleichen Zeitraum verließen 222 Personen die Unterkünfte. 4000 3500 3000 Anzahl Bewohner/-innen 2500 2000 1500 1000 500 0 -500 Okt 16 Nov 16 Belegung Anfang des Monats Dez 16 Einzüge Auszüge Von den Bewohner/-innen der Gemeinschaftsunterkünfte, Pensionen und Übernachtungswohnheime waren 65,8 % Leistungsempfänger/-innen nach Asylbewerberleistungsgesetz. 34,2 % der Bewohner/-innen empfingen im Dezember 2016 andere Leistungen – dabei handelte es sich beim überwiegenden Teil dieser Personen um Leistungsempfänger/-innen nach dem SGB II. Ein weiterer, sehr geringer Anteil (weniger als 1 %) dieser Personen waren unbegleitete minderjährige Ausländer die in diesem Monat in den genannten Unterkünften bei Angehörigen zweiten oder dritten Grades oder in ihrem Fluchtverbund lebten und Leistungen nach dem SGB VIII empfingen. Seite 7 von 16 Bewohner/-innen in Gemeinschaftsunterkünften Anteil Leistungsempfänger AsylbLG Anteil sonstige Leistungsempfänger Quelle: Sozialamt und Jobcenter Leipzig, Stand 31.12.2016 Der überwiegende Teil der Personen die im Zeitraum Januar 2016 bis September 2016 aus den Unterkünften auszogen (ca. 65%), ist in eine Wohnung umgezogen. Ein weiteres Drittel der Personen, die die Unterkünfte verließen, ist unbekannt verzogen oder wurde aus sonstigen Gründen aus der Unterkunft abgemeldet. Bei knapp 5% der Auszüge handelt es sich um Personen die freiwillig in ihre Heimat zurückkehrten. Auszugsgründe 5% 30% Umzug in eine Wohnung außerhalb einer GU unbekannt verzogen und sonstige Abmeldegründe 65% Zeitraum: 01.01.2016 bis 30.09.2016 Seite 8 von 16 freiw illige Rückreise 3.4 Hilfestatus unbegleiteter minderjähriger Ausländer Das Amt für Jugend, Familie und Bildung nutzt verschiedene Möglichkeiten für die Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Mit Stand vom 31.12.2016 wurden 56 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 212 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII und 4 erhalten Hilfe gemäß § 41/30 SGB VIII. 9 Minderjährige lebten in einer Gastfamilie gemäß § 33 SGB VIII. Zusätzlich lebten 78 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. 31.12.2016 30.11.2016 31.10.2016 30.09.2016 Stichtag 31.08.2016 31.07.2016 30.06.2016 31.05.2016 30.04.2016 31.03.2016 29.02.2016 31.01.2016 0 50 100 150 200 250 300 350 400 450 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Vormundschaft ohne Hilfe zur Erziehung Gastfamilien nach § 33 SGB VIII Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.12.2016 3.5 Beendigung von Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer In 574 Fällen wurde vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 eine Hilfe nach § 42, 42a und § 34, § 41/34 SGB VIII beendet. Die häufigsten Gründe waren die Beendigung der Inobhutnahme wegen einem Wechsel in eine Wohngruppe und die Volljährigkeit. In 60 Fällen wurden unbegleitete minderjährige Ausländer an Familienangehörige übergeben bzw. gemeinsam mit ihnen umverteilt. Seite 9 von 16 Gründe für Beendigung der Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII 53 Zuw eisung an anderes Jugendamt (§ 42a SGB VIII) Übergabe an zuständiges Jugendamt 100 27 0 65 Weiterreise Beendigung gemäß Hilfeplan, durch Träger u.a. Gründe 130 71 10 Ende Inobhutnahme durch Wechsel in Hilfe zur Erziehung 210 126 Familienzusammenführung 28 Volljährigkeit 25 0 60 91 50 100 150 200 250 Anzahl Fälle unbegleitete minderjährige Ausländer 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 01.01.2016 bis zum 31.12.2016 Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung Bis November 2015 lag die monatliche Zahl der Neufälle von unbegleiteten minderjährigen Ausländern deutlich unter der Zahl der Fälle, die beendet oder an andere Jugendämter abgegeben wurden. Seit Dezember 2015 hat sich das Verhältnis durch die übererfüllte Aufnahmequote verkehrt. Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer 250 200 150 100 50 0 11/2015 01/2016 03/2016 05/2016 07/2016 09/2016 11/2016 10/2015 12/2015 02/2016 04/2016 06/2016 08/2016 10/2016 12/2016 Monat Neufälle Inobhutnahme nach §§ 42 und 42a SGB VIII Neufälle Hilfe zur Erziehung nach § 34 SGB VIII aus Inobhutnahmen Beendigung von Hilfen nach §§ 42, 42a und 34 SGB VIII Abgabe an andere Jugendämter Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 31.12.2016 Seite 10 von 16 4. Verfügbare Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen 4.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete Standort Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen Kapazität 3.331 Torgauer Straße 290 einschl. Container 521 Eutritzscher Straße 17 – 19 369 An den Tierkliniken 48 350 Karl-Heine-Straße 22b Braunstraße 28 306 250 Liliensteinstraße 15a Riesaer Straße 100 220 Zschortauer Straße 44 200 Riebeckstraße 63 183 Hainbuchenstraße 13 170 Zweenfurther Str. 21 102 200 Deiwitzweg Liliensteinstraße 1 89 89 Rosenowstraße 26 80 Ludwig-Hupfeld-Str. 18 – 20 70 Georg-Schumann-Straße 272 70 Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 2, Leinestraße 2b) 62 807 Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze Markranstädter Straße 16 60 Sommerfelder Straße 36 60 Wilhelminenstraße 38 60 Stöckelstraße 62 Bernhardstraße 21 60 Gustav-Mahler-Straße 21 55 Nikolai-Rumjanzew-Straße 100, Haus 10 50 Naumburger Straße 39 Helenstraße 26a 50 Wiebelstraße 9 45 Georg-Schumann-Straße 121 40 Hildegardstraße 46 Georg-Schwarz-Straße 31 40 Blücherstraße 47 / 47a 40 Georg-Schumann-Straße 407 40 Pittlerstraße 5 und 7 36 57 46 40 Eythstraße 17 28 Summe Kapazität Gemeinschaftsunterkünfte 4.138 Übergangswohnheim, Übernachtungshaus 20 Wiederitzscher Landstraße 8 15 Wiederitzscher Landstraße 107 5 Plätze in Pensionen 140 Summe 4.298 Ab der 3. Kalenderwoche 2017 stehen 4.298 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Seite 11 von 16 Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Geflüchtete: • • • • • • • • • • • • • Campanet GmbH Caritasverband Leipzig e. V. Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e. V. Diakonisches Werk Innere Mission Leipzig e. V. European Homecare GmbH HUMAN-Care GmbH IMMO rent GmbH gmeinsam mit Pandechaion Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH Orisson AG Pandechaion Herberge e. V. / Pandechaion GmbH Saxonia-Catering GmbH & Co. KG in Bietergemeinschaft mit Convivendum gGmbH SZL Suchtzentrum gGmbH in Bietergemeinschaft mit S.W.I.N.G Dezentral lebende Geflüchtete werden durch folgende Vereine unterstützt: • • • • 4.2 Caritasverband Leipzig e.V. Flüchtlingsrat Leipzig e.V. Internationale Frauen Leipzig e.V. RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Drei Einrichtungen mit insgesamt 58 Plätzen stehen derzeit für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42a und § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Träger Kapazität Interim „IOE Am Mühlholz“ Interim „Leonhard-Frank-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 36 Amt für Jugend, Familie und Bildung 20 IB Mädchenzuflucht Internationaler Bund e.V. Summe 2 58 4.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII 212 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34, 41/34 SGB VIII bei insgesamt 23 Trägern sind derzeit belegt. Darüber hinaus wird ein Platz außerhalb des Stadtgebietes Leipzig genutzt. Seite 12 von 16 Träger belegte Plätze Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 39 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe 37 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 20 hope shelter 18 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 17 Institut Lothar Kannenberg 13 N & T Wohnen 13 Outlaw gGmbH 11 KMV Sachsen GmbH 10 Lucky Punch Haus Sehlis 6 Diakonisches Werk Innere Mission 6 Trägerwerk Soziale Dienste 3 Vitera Institut für Gesundheit und Prävention 3 Menschenskinder gGmbH 3 Plan L e.V. 3 Generationenhof WG Luca 3 INFA 1 FAIRbund e.V. 1 Jugendeinrichtung Jochen Sprenger 1 DRK 1 Anonym 1 Caritasverband Leipzig e.V 1 außerhalb von Leipzig 1 Jugendhaus 0 Summe 212 5. Welche neuen Objekte werden zur Unterbringung geplant? 5.1 Plätze für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz In den folgenden Tabellen wird der Zu- und Abgang von Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften und Pensionen ausgewiesen. Die Änderungen der Daten zur letzten Berichterstattung vom 15.11.2016 werden erläutert. Der angegebene Zeitpunkt der Inoder Außerbetriebnahme meint den Zeitpunkt des Bezugs durch die Bewohner/-innen bzw. den Zeitpunkt des vollständigen Leerzugs der Einrichtung. Für 2017 sind derzeit 1.764 neue Plätze geplant und für 566 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Für 2018 sind 608 neue Plätze geplant und für 340 Plätze soll die Nutzung beendet werden. Im Jahr 2019 sind derzeit keine neuen Plätze geplant, aber 550 Plätze sollen nicht weiter genutzt werden. Bei Bedarf wird geprüft, ob Kapazitäten doch länger genutzt werden. Die Messehalle 13 in der Puschstraße 9 wird im März 2017 baulich fertiggestellt und steht dann als Reservekapazität zur Verfügung. Seite 13 von 16 Monat Zugang Abgang Gemeinschaftsunterkünfte und Plätze in Pensionen Objekt Eigentümer 02/2017 52 Neustädter Straße 36 Wohnhaus privat 03/2017 336 Weißdornstraße 102 ehemaliges Gästehaus kommunal 03/2017 50 Muldentalstraße 91 – 93 Wohnhaus kommunal Containeranlage kommunal Änderung der Außerbetriebnahme von 03/2017 auf 04/2017 wegen Verzögerungen bei Inbetriebnahme des Hauses 2. Torgauer Straße 290 Haus 2 – Eingänge 7-12 Wohnhaus kommunal Änderung des Nutzungsbeginns von 03/2017 auf 04/2017 wegen geringfügiger Verzögerungen bei der Ausstattung. Torgauer Straße 290, Contai260 ner 04/2017 Veränderung zu VI-DS-03572 vom 14.12.2016 04/2017 261 04/2017 90 Wurzner Straße 11 Wohnhaus privat 04/2017 45 Stötteritzer Landstraße 31 Verwaltungsgebäude kommunal 05/2017 55 Auenseestraße 31 - 33 Wohnhaus kommunal 04/2017 33 Bornaische Straße 215 (Bauabschnitt 1, Bornaische Straße 215) ehemalige Wohnheim SEB 04/2017 270 Waldstraße 74 – 80 Altenpflegeheim SAH 05/2017 306 Kregelstraße 3 (Barnet-LichtPlatz) Container kommunal 05/2017 46 Könneritzstraße 58 Wohnhaus LWB Interim Schulgebäude kommunal Änderung der Außerbetriebnahme von 12/2017 auf 08/2017 zur Ermöglichung von Umbauarbeiten für künftige Schulnutzung. Lindenthaler Straße 63 - 65 ehemaliges Autohaus privat Änderung der Inbetriebnahme von 03/2017 auf 09/2017 wegen baulicher Verzögerungen. Arno-Nitzsche-Straße 37 Neubau LESG 08/2017 09/2017 2017 03/2018 03/2018 306 Karl-Heine-Straße 22b 220 1.764 566 368 Phillip-Rosenthal-Straße 59 (Prager Dreieck) 240 03/2018 200 Riesaer Straße 100 Massivbau LWB Verwaltungsgebäude privat 07/2018 20 Plätze in Pensionen Pension privat 12/2018 120 Plätze in Pensionen Pension privat 2018 608 340 08/2019 350 An den Tierkliniken 48 Containerdorf LESG 12/2019 200 Zschortauer Straße 44 Verwaltungsgebäude privat 2019 01/2017 bis 12/2019 0 550 2.372 1.456 Seite 14 von 16 Änderung des Nutzungsbeginns von 07/2017 auf 03/2018 wegen Umplanung von Containerbauweise zu Massivbauweise und Anordnung auf dem Grundstück. 5.2 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer 5.2.1 Plätze für Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Ein Objekt mit 48 Plätzen in der „Kröbelstraße“ soll ab 01.02.2017 genutzt werden. Diese Einrichtung dient u.a. als Ausweichquartier für das Interim "Am Mühlholz", welches zeitnah als dauerhafte Inobhutnahme- und Clearingeinrichtung umgebaut wird. Ein weiterer Kapazitätsausbau soll über Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII und durch Plätze in Gastfamilien erfolgen. 5.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Im 1. Quartal 2017 sind 114 Plätze in Wohngruppen geplant. 5.2.3 Betreuung in Gastfamilien Das Amt für Jugend, Familie und Bildung arbeitet intensiv an der Gewinnung von Gastfamilien für unbegleitete minderjährige Ausländer. Sieben Jugendliche leben in einer Gastfamilie. Die Kennenlernphase zu Gastfamilien hat für weitere Jugendliche bereits begonnen. Weitere Vermittlungsprozesse laufen. 6. Verteilung von Unterkünften in der Stadt Der Stadtbezirk mit dem höchsten Anteil an der Gesamtplatzkapazität in Gemeinschaftsunterkünften ist der Stadtbezirk Ost, wobei Wohnangebote für unbegleitete minderjährige Ausländer, Plätze in Pensionen und Erstaufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen nicht mit betrachtet wurden. Mit einer zunehmenden Zahl an genutzten Unterkünften für Geflüchtete und dem geplanten Abbau von Kapazitäten kann bis 2019 eine gleichmäßigere Verteilung im Stadtgebiet erreicht werden. Die Reserveplätze wurden bei der Gesamtkapazität in 2019 nicht mit berücksichtigt. Gebiet Stadt Gesamt Mitte Nordost Ost Südost Süd Südwest West Alt-West Nordwest Nord Anteil an Bevölkerung GesamtKapazität in absolut zum bevölkerung Betrieb 31.12.2016 in % 579.530 100,0 4.138 62.648 10,8 774 46.452 8,0 390 81.998 14,1 1.078 59.147 10,2 300 65.507 11,3 108 53.830 9,3 110 52.460 9,1 448 56.877 9,8 416 31.812 5,5 186 68.791 11,9 328 Anteil an der Kapazität in Betrieb in % 100 18,7 9,4 26,1 7,2 2,6 2,7 10,8 10,1 4,5 7,9 Seite 15 von 16 Kapazität in Umsetzung 2.372 270 0 403 641 401 46 336 0 55 220 Kapazität in Abbau bis 2019 1.316 350 0 460 0 0 0 0 306 0 200 Gesamtkapazität in 2019 5.194 694 390 1.021 941 509 156 784 110 241 348 Anteil an Gesamtkapazität in 2019 in % 100 13,4 7,5 19,7 18,1 9,8 3,0 15,1 2,1 4,6 6,7 7. Gesundheit Seit dem 23.10.2015 untersucht das Gesundheitsamt Leipzig im Auftrag des Freistaates Sachsen Asylsuchende. Es wurden vier Untersuchungsstrecken aufgebaut, die jeweils bis zu 50 Untersuchungen pro Strecke pro Tag vornehmen können, so dass täglich 200 Personen untersucht werden könnten. Die Zahl der Untersuchungsstrecken wird aufgrund der rückläufigen Zahl Asylsuchender bis Ende des Jahres 2016 auf zwei Strecken verringert. Geplant wird ab Mitte 2017 mit einer Strecke. Das Gesundheitsamt Leipzig hat zum 31.12.2016 bislang 9.062 Personen untersucht. Im Rahmen der Erstuntersuchung der Asylsuchenden werden Vorerkrankungen abgefragt, es erfolgen eine körperliche Untersuchung auf Anzeichen von Infektionserkrankungen, eine Röntgenaufnahme der Lunge zum Ausschluss von Tuberkulose und eine Blutentnahme zum Erkennen von Erkrankungen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann (z. B. Hepatitis A und B). Außerdem werden öffentlich empfohlene Impfungen (z. B. seit Oktober Grippeschutzimpfung) und anlassbezogene Untersuchungen wie beispielsweise Stuhlproben bei Durchfall durchgeführt. Bei Verdacht auf eine offene Tuberkulose wird der Patient isoliert und in die Infektionsabteilung des Klinikums St. Georg eingewiesen. Andere Befunde, die einer weiteren Klärung bedürfen, werden entweder durch das Gesundheitsamt selbst oder durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken weiter verfolgt. Bei den bisher untersuchten 9.062 Asylsuchenden wurden bislang 11 Tuberkulose-Erkrankungen festgestellt. 8. Vorbereitungsklassen „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) Zum 01.01.2017 lernten 935 Schülerinnen und Schüler in 45 Vorbereitungsklassen an 26 Grundschulen, 664 Schülerinnen und Schüler in 29 Vorbereitungsklassen an 18 Oberschulen, 156 Schülerinnen und Schüler in 7 Vorbereitungsklassen an 5 Gymnasien (Lernort) als Außenstellen von Oberschulen,193 Schülerinnen und Schüler in 13 Vorbereitungsklassen an 7 Berufsbildenden Schulen und 43 Schülerinnen und Schüler in 2 Vorbereitungsklassen am Kolleg. Seite 16 von 16 VI-DS-03572 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 13.01.2016“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Kapazität Status Belegung zum 13.01.2017 voraussichtliche Inbetriebnahme voraussichtliches Nutzungsende Leipzig, Max-Liebermann-Straße Max-Liebermann-Straße 700 in Betrieb 169 General-Olbricht-Kaserne: Leichtbauhallen Landsberger Straße 133 900 Stand-by 0 Braunstraße I: Leichtbauhallen Braunstraße 3 bis 5 0 Stand-by 0 ehemaliges Lehrlingswohnheim Friederikenstraße 37 0 außer Betrieb 0 Nutzung beendet Mockau III: Leichtbauhallen Graf-Zeppeliner-Ring 15 0 außer Betrieb 0 Nutzung beendet Braunstraße II: Leichtbauhallen Braunstraße 9 bis 11 0 außer Betrieb 0 Nutzung beendet Mockau II: Leichtbauhallen Graf-Zeppeliner-Ring 15 0 1.600 außer Betrieb 0 169 Nutzung beendet Entwicklung der Kapazität in Flüchtlingsunterkünften bis 2019 9000 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Zugang im Monat Abgang im Monat 01/19 12/18 11/18 10/18 09/18 08/18 07/18 06/18 05/18 04/18 03/18 02/18 01/18 12/17 Monat Bestand zum 31. des Vormonats Quelle: Sozialamt Leipzig, Stand: 31.12.2016 11/17 10/17 09/17 08/17 07/17 06/17 05/17 04/17 03/17 02/17 -1000 01/17 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber und Geflüchtete VI-DS-03481 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen für die Unterbringung von Geflüchteten in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 17.01.2017“ Anlage 2