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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1240890.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
11.01.17, 12:00
Aktualisiert
08.02.17, 06:25

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01220-VSP-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 18.01.2017 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Einführung der Ortschaftsverfassung für das gesamte Stadtgebiet Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder X Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Bis Ende des Jahres 2017 wird die Verwaltung in Abstimmung mit verschiedenen Stadtteilakteuren und dem Stadtrat ergebnisoffen prüfen, ob die bestehenden Strukturen für die nächste Wahlperiode 2019 bis 2024 anzupassen sind. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Begründung: Sowohl die seit 1996 bestehenden 10 Stadtbezirksbeiräte, als auch die in Folge der Eingemeindungen seit 1997 gebildeten 14 Ortschaftsräte haben sich als anerkannte und wichtige Instrumente der demokratischen Beteiligung an der politischen Meinungsbildung und Steuerung etabliert, gut vernetzt mit anderen Einrichtungen bürgerschaftlichen Engagements im jeweiligen Stadtteil. Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte vertreten die Interessen der im jeweiligen Gebiet wohnenden Einwohner. Dabei lag der Bildung der Ortschaftsräte die Absicht zugrunde, mit diesen Gremien den – durch die Eingemeindung – eingetretenen Verlust an Selbstständigkeit in gewissen Umfang auszugleichen. Durch die Zuweisung von Mitteln und Aufgaben sollen die bestehenden demokratischen Strukturen weiter genutzt werden. Bei der Festlegung der 10 Stadtbezirke im Jahr 1992 wurden neben historischen und raumplanerischen Bezügen auch eine möglichst ausgewogene Größe bezüglich Fläche und Einwohnerzahl angestrebt. Grenzen sind in der Regel Straßen, Eisenbahnlinien oder Flüsse und selten die kaum mehr wahrnehmbaren und wahrgenommenen historischen Grenzen der seit 1889 bis 1936 zu Leipzig gekommenen und mittlerweile weitgehend miteinander verschmolzenen Gemeinden. Die Stadtbezirke mit den Stadtbezirksbeiräten haben demnach eine andere Entstehungsgeschichte und räumliche Struktur als die Ortschaften mit den Ortschaftsräten, die in unmittelbarer Folge aus ehemaligen Gemeinden entstanden. Die Institution der Stadtbezirksbeiräte unterscheidet sich aktuell im Grundverständnis zu den Ortschaftsräten u. a. wie folgt: Der Stadtbezirksbeirat setzt eine zentrale Verwaltung voraus, in der alle wesentlichen Entscheidungen in Gesamtabwägung über das Stadtgebiet getroffen werden. Die Stadtbezirksräte – idealerweise mit einer örtlichen Verwaltungsstelle verbunden (§ 70 Abs. 1 GemO) – dienen dazu, der Bevölkerung das Rathaus und seine Verwaltung näher zu bringen und eine Rathausferne zu verhindern. Die wesentliche Kompetenz ist die Beratung der Verwaltung und der Stadträte. Der Stadtbezirksbeirat ist letztlich Ansprechpartner für die Bürger und Bürgerinnen vor Ort, mit beratender Funktion – ohne eigene Kompetenzen. Auf Grund geänderter Rahmenbedingungen (z. B. positives Bevölkerungswachstum der Stadt) gilt es aus Sicht der Stadtverwaltung über letzteres zu Recht zu diskutieren und ggf. neue Ansatzpunkte der Bedeutung und Möglichkeiten der Institution zu etablieren. Der Beschlussantrag Nr. VI-A-01220 steht in Zusammenhang zu einer Reihe vom Stadtrat initiierter Handlungsimpulse, die auf eine Stärkung der demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger der Stadt abzielen. Beispielhaft wird auf den Antrag VI-A-02369 „Demokratie leben – Demokratie lebt (2017 zum Schwerpunktjahr Demokratie machen)“ sowie auf verschieden Stadtratsanträge zu einer Intensivierung der freiwilligen Bürgerbeteiligung und die entsprechenden Beschlusslagen verwiesen. In Umsetzung dieser Anträge richtet die Verwaltung ihre Beteiligungsstrukturen derzeit neu aus und stärkt diese personell sowie finanziell. In den kommenden beiden Jahren soll im Auftrag des Stadtrates nicht nur ein kommunikativer Schwerpunkt auf eine lebendige lokale Demokratie gesetzt werden. Als eines der zentralen Handlungsfelder der modernen Verwaltung wird in diesem Rahmen zugleich auch die konzeptionelle Weiterentwicklung der verschiedenen Instrumente der demokratischen Mitwirkung verfolgt. Zielstellung wird es dabei unter anderem sein, das stadtteilbezogene Engagement zu erhöhen und eine gelingende Einbeziehung der Menschen vor Ort bei stadtpolitischen Zukunftsentscheidungen zu erreichen. Ob die stadtübergreifende Einführung der Ortschafsverfassung dafür ein probates Mittel ist, wurde bereits 2012 in der Ratsversammlung kontrovers diskutiert. Im Ergebnis dieser Diskussion wurde entschieden: • die bisherigen Ortschaften auch in der Kommunalwahlperiode 2014 bis 2019 zunächst fortzuführen und • die Kompetenzen der Stadtbezirksbeiräte zu erweitern. Zum weiteren Verfahren wurde von der Verwaltung angekündigt, dass im Jahr 2018 rechtzeitig vor der Wahlperiode 2019 bis 2024 geprüft wird, ob die bestehenden Strukturen noch angemessen sind und ob bzw. wann eine Vereinheitlichung der Strukturen erfolgen kann. Die Verwaltung schlägt vor, diesen Prozess bis Ende des Jahres 2017 intensiv und ergebnisoffen zu führen. Als Auftakt führt das Dezernat Allgemeine Verwaltung bereits mehrere Veranstaltungen zur „Stärkung der lokalen Demokratie und lokalen Verwaltung“ seit Dezember 2016 durch. Mitglieder und Vorsitzende der Stadtbezirksbeiräte und der Ortschaftsräte wurden dabei jeweils zu eigenständigen „Werkstattgesprächen“ eingeladen. Im Januar 2017 werden innerhalb der selben Veranstaltungsreihe auch die Quartiersmanager des Stadtgebietes eingeladen. Ziel der Veranstaltung ist ein Austausch zu Veränderungsbedarfen für eine notwendige Verbesserung der Gremienarbeit. Neben Vorschlägen zu künftigen Strukturanpassungen werden dabei auch weitere – aus Sicht der Akteure notwendige – Veränderungen diskutiert und aufgenommen. Folgende Vorschläge können hierbei Inhalt der Diskussion werden: • • • • • Selbstverständnis und Motivation der Institutionen Anbindung an die Verwaltung Anbindung in den Stadtrat und die Fraktionen Zusammenarbeit vor Ort Kommunikation nach außen (Bürgerinformation) • … Die erzielten Ergebnisse werden im 1. Quartal des Jahres 2017 Grundlage für die Auftaktgespräche mit Vertretern der Stadtratsfraktionen. Hierfür ist bereits ein Workshop mit dem Fachausschuss Allgemeine Verwaltung im Februar 2017 geplant. Prozessziel ist die Entwicklung eines umsetzungsfähigen Maßnahmenkataloges. Die Entwicklung einer möglichst einheitlich wirksamen und einer modernen Großstadt angemessenen demokratischen Beteiligung steht dabei im Mittelpunkt.