Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1242334.pdf
Größe
176 kB
Erstellt
16.01.17, 12:00
Aktualisiert
03.05.17, 10:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03198-NF-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
18.01.2017
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
3. Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum nachhaltigen Schuldenabbau, der im Einklang mit
dringend erforderlichen Investitionen steht. Im Vordergrund steht die soziale und
wirtschaftliche Betrachtung der jeweiligen Maßnahmen.
2. Die Information zur Umsetzung der 1. und 2. Entschuldungskonzeption wird zur Kenntnis
genommen.
3. Zur Finanzierung von Schulen wird entsprechend des Beschlusses Nr. VI-A-01520-NF- 02 vom
23.03.2016 die geplante Nettokredittilgung im Gesamtzeitraum 2017 – 2020 um maximal 100 Mio.
EUR abgesenkt. Die vorgesehene Tilgungsreduzierung erfolgt über eine jährliche zusätzlich
geplante Kreditermächtigung i.H.v. 25 Mio. EUR. Für bis zum 30.06. des Folgejahres nicht
gebundene Mittel erfolgt keine Kreditaufnahme. In den Jahren 2017 bis 2020 beträgt die jährliche
Kreditermächtigung maximal 50,3 Mio. EUR. Ab 2021 ff. wird wie zuvor eine Kreditermächtigung
i.H.v. 25,3 Mio. EUR veranschlagt.
4. Die ordentliche Tilgung beträgt in den Jahren 2017 und 2018 46,5 Mio. EUR sowie in den Jahren
2019 und 2020 50,5 Mio. EUR.
5. Kommunale Wasserwerke, LVV und die Stadt Leipzig gehen davon aus, dass das bisherige Urteil
im KWL-Prozess auch im Zuge der Zulassung des Berufungsverfahrens Bestand hat. Daher wird die
außerordentliche Tilgung i.H.v. 5 Mio. EUR gemäß Genehmigungsbescheid der Landesdirektion
Sachsen vom 30.09.2011 zur Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der
Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH nur bis 2017 veranschlagt.
6. Um 2037 die angestrebte Schuldenfreiheit zu erreichen, ist ausgehend von einem Schuldenstand
von 638,5 Mio. EUR per 31.12.2021 ab dem Jahr 2022 ff. eine jährliche Nettoentschuldung i.H.v.
39,9 Mio. EUR erforderlich.
Bei einer jährlichen Kreditaufnahme i.H.v. 25,3 Mio. EUR bedeutet dies eine erforderliche Tilgung
i.H.v. 65,2 Mio. EUR.
Ab 2021 ff. entsteht eine jährliche Mehrbelastung des Finanzhaushaltes i.H.v. 39,7 Mio. EUR –
zusammengesetzt aus einer um 25 Mio. EUR geringeren Kreditneuaufnahme und einer um 14,7
Mio. EUR höheren Tilgung.
7. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat im Rahmen des „Finanzberichtes zum
Stichtag 31.12.“ über die Umsetzung der Entschuldungskonzeption und ggf. der Rückführung
der Bürgschaften. Eine Evaluierung der Vorlage erfolgt bis spätestens 30.06.2020.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage
3. Konzeption zur Entschuldung des Leipziger Haushaltes
0 Vorwort
Für die Mehrzahl der deutschen Kommunen hat sich die Finanzlage in den vergangenen
Jahren sukzessive und vor allem strukturell verschlechtert. Stetige Aufgabenübertragungen,
die noch nicht überstandene Finanz- und Wirtschaftskrise und nicht zuletzt die Mehrkosten
für die Unterbringung und Versorgung der Vielzahl von Asylsuchenden haben deutliche Spuren hinterlassen. Mit zunehmender Verschuldung in den öffentlichen Haushalten steigt deren
Zinsquote und die für die Tilgung notwendigen gebundenen Mittel. Dadurch engt sich der finanzpolitische Handlungsspielraum für die Aufgabenerfüllung ein. Die Finanzmarktkrise hat
das Verhältnis von Kreditnachfrage der Kommunen und Kreditangebot von Banken verändert. Individuelle Bonitätseinschätzungen von Kommunen durch Banken (Ratings) dürften in
der Zukunft zunehmen. Vor dem Hintergrund des extrem niedrigen Zinsniveaus treten aber
neue Kreditgeber auf, bspw. Institutionelle Investoren auf der Suche nach kommunalen
Schuldscheinen.
Es ist wichtig, die Leistungsfähigkeit der Stadt Leipzig zu erhalten bzw. zu verbessern. In
wirtschaftlich guten Zeiten sollte Vorsorge getroffen werden für Zeiten, in denen kommunale
Einnahmen, vor allem Steuern, nicht so reichlich fließen. Die Entschuldung schafft einen
Handlungsspielraum, der es ermöglicht auf zusätzliche Belastungen des städtischen Haushaltes auf Grund von Gesetzgebung und Wirtschaftsentwicklung entsprechend reagieren zu
können. Die schuldenbegrenzenden Grundsatzartikel beziehen sich zwar auf Bund und Länder (Schuldenbremse). Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Kommunen als verfassungsmäßige Teile der Länder unmittelbare Auswirkungen durch die sogenannte Schuldenbremse zu erwarten haben. Die Länder vermeiden neue Schulden, indem sie die Aufgabenerfüllung ohne adäquate Finanzausstattung an die Kommunen übertragen.
Vor diesem Hintergrund hat sich die Stadt Leipzig 2012 das Ziel gestellt, in 25 Jahren
schuldenfrei zu sein.
1 Einführung zur Entschuldungskonzeption
Die Ratsversammlung beschloss am 24.08.2008 die 1. Konzeption zur Entschuldung des
Leipziger Haushaltes (RBIV-1171/98).
Diese Konzeption diente als Planungs- und Arbeitsgrundlage bis zum Jahr 2012. Ziel war
es, die Pro-Kopf-Verschuldung bis zum Jahr 2011 auf unter 1.400,00 EUR zu senken.
Dieses Ziel wurde zum 31.12.2011 erreicht. Die Pro-Kopf-Verschuldung entwickelte sich
von 1.648,00 EUR im Jahr 2008 auf 1.395,00 EUR per 31.12.2011. Kontinuierlich wurden in
diesen drei Jahren die Schulden zurückgeführt und Verbindlichkeiten von über 110 Mio. EUR
abgebaut.
In der Ratsversammlung am 20.06.2012 wurde die 2. Fortschreibung der Konzeption zur
Entschuldung des Leipziger Haushaltes (Nr. RBV-1276/12) beschlossen. Diese Konzeption
dient als Planungs- und Arbeitsgrundlage bis zum Jahr 2020. Ziel ist es, die Pro-Kopf-Verschuldung bis zum Jahr 2020 auf unter 1.000,00 EUR zu senken.
In den Jahren von 2012 bis 2015 konnte nur eine Entschuldung von 46,5 Mio. EUR erreicht
werden. Grund hierfür ist v.a. die Umschuldung im Rahmen der Terminierung der CBL-Trinkwassertransaktion im Dezember 2015 i.H.v. saldierten 51,9 Mio. EUR. Durch diese Umschuldung konnte ein weit höheres finanzielles Risiko – und damit eine noch weit höhere mögliche
Kreditaufnahme – vermieden werden. Ohne diese Umschuldung würde die Entschuldung ca.
98,4 Mio. EUR betragen.
1
Die Notwendigkeit einer weiteren Fortschreibung der Entschuldungskonzeption resultiert aus
den geänderten Rahmenbedingungen der dynamisch wachsenden Stadt und den damit erforderlichen Investitionen. Sie wird u.a. aus der immer noch nicht ausreichenden Ertragskraft
des städtischen Haushaltes, des vergleichsweise hohen Schuldenstandes, dem hohen Bürgschaftsvolumen, den Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise und den Finanzierungssicherungsmaßnahmen für die LVV mbH erforderlich. Durch die Entschuldung der Stadt
Leipzig sollen für die Zukunft finanzielle Handlungsspielräume geschaffen werden.
Die aktuelle und zukünftige Entwicklung hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf der KWL
Prozesse ab. Im Mai 2017 finden diesbezüglich weitere Erörterungen vor dem Court of Appeal in London statt. Die Kommunalen Wasserwerke, LVV und die Stadt Leipzig gehen nach
gegenwärtigem Stand weiterhin von einer Bestätigung des Urteils des High Court of Justice
und damit auch von keinen daraus resultierenden zusätzlichen finanziellen Belastungen in
der Zukunft aus.
2 Ausgangslage
2.1 Die bisherige Entwicklung der Verschuldung
Nach der kameralen VwV Kommunale Haushaltswirtschaft Doppik (A) I, 3. d) aa)) liegt eine
hohe Verschuldung vor, wenn der Richtwert für die Verschuldung des Kernhaushaltes von
1.400 EUR je Einwohner bei kreisfreien Städten erreicht oder überschritten ist.
Diese Kennziffer ist u. a. ein Kriterium für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Kommune durch die Rechtsaufsichtsbehörde. Mit der Höhe der von der Kommune eingegangenen
Verpflichtungen entscheidet sich auch, ob der Haushaltsplan bzw. die Haushaltssatzung mit
der geplanten Kreditermächtigung genehmigungsfähig ist.
Der Begriff Verschuldung ist unkonkret, weil sich Kommunalschulden aus unterschiedlichen
Schuldenarten zusammensetzen. Im neuen, auf der Doppik basierenden Haushaltsrecht,
werden Schulden i. d. R. als Verbindlichkeiten und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten definiert. Die Verschuldung beeinflusst über die Zinsen sowohl den Ausgleich des
Ergebnishaushaltes als auch den Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
und damit die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune. Werden im Finanzplanungszeitraum die im Ergebnishaushalt veranschlagten Aufwendungen durch Erträge gedeckt, ist die
dauerhafte Leistungsfähigkeit der Kommune gesichert.
Nachdem der Schuldenstand der Stadt Leipzig kontinuierlich von 1992 bis 2004 angestiegen
ist, setzte mit dem Jahr 2005 durch Gegensteuerungsmaßnahmen eine Trendwende ein, wie
an der nachstehenden Grafik abzulesen ist.
2
Entwicklung des Schuldenstandes der Stadt Leipzig
in M io. EUR
1.000
800
686,3
669,5
15
20
695,1
14
20
729,8
20
12
13
732,8
715,8
11
20
20
20
10
722,5
842,6
20
09
899,0
08
20
901,8
07
20
20
06
904,8
911,6
05
04
20
20
869,2
856,0
20
03
877,6
02
20
860,0
01
20
812,3
20
00
740,1
99
19
655,8
98
19
570,8
19
97
460,5
96
19
343,3
94
19
19
19
92
93
0
95
200
19
75,1
400
179,7
600
Schulde ns tand zum 31.12. de s Jahre s
Der Aufbau des Schuldenstandes in den 90er Jahren wurde durch den enormen Nachholbedarf an Investitionen auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens der Stadt Leipzig verursacht. In vielen Bereichen mussten Infrastrukturen grundlegend neu geschaffen oder tiefgreifend modernisiert werden, um eine Basis für die Aufgabenerfüllung durch die Stadt zu legen.
2.2 Die Entwicklung der Ausgaben für Zins und Tilgung
Die Ausgaben für Zins und Tilgung der kommunalen Kredite binden erhebliche Mittel des
Haushaltes. Die Zinsausgaben engen den Handlungsspielraum im Ergebnishaushalt in den
Folgejahren ein. Die Tilgung stellt keinen Aufwand im Ergebnishaushalt dar. Sie führt jedoch
zu einer Belastung des Finanzhaushaltes. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, die Entschuldung des Haushaltes nachhaltig voranzubringen.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Entwicklung des Schuldendienstes bis zum Jahr 2016
dargestellt.
Entwicklung des Schuldendienstes
2011
2012
Zinsen
Ordentliche
Tilgungen
Außerordentliche Tilgungen
Schuldendienst gesamt:
Neukreditaufnahme:
Schuldendienst saldiert:
2013
2014
2015
- in Mio. EUR2011V-Ist 2016
2015
19,5
16,8
14,8
13,2
11,3
75,6
11,9
47,9
48,0
48,7
48,5
48,5
241,6
48,5
0,0
5,0
5,0
5,0
5,0
20,0
11,6
67,4
69,8
68,5
66,7
64,8
337,2
72,0
65,0
50,0
19,0
27,8
70,3
232,1
0
2,4
19,8
49,8
38,9
-5,5
105,1
72,0
3
Übersicht Tilgung und Zinsausgaben 1992-2016
160
140
120
in Mio. €
100
80
60
40
20
19
92
19
93
19
94
19
95
19
96
19
97
19
98
19
99
20
00
20
01
20
02
20
03
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
20
16
0
Tilgung
Hinweise:
Zinsausgaben
Tilgung endfälliger Darlehen:
1999 Schatzanweisung 51,1 Mio. EUR
2001 Schatzanweisung 51,1 Mio. EUR
2003 Stadtanleihe 100,0 Mio. EUR (41 Mio. EUR Umschuldung)
2009 EURO-Anleihe 100,0 Mio. EUR
2.3 Auswirkungen des Schuldendienstes auf den Haushalt der Stadt Leipzig
Die Stadt Leipzig befindet sich seit dem Jahr 2004 in einem fortwährenden Konsolidierungsprozess. Mit dem Haushaltssicherungskonzept 2006-2009 beschloss der Stadtrat eine mittelfristige Entschuldungskonzeption, die seit dem fortlaufend fortgeschrieben wurde.
Um auch in der Zukunft finanziellen Handlungsspielraum bei der Erfüllung der kommunalen
Aufgaben und in der Umsetzung strategischer Ziele zu haben, muss dieser Prozess weitergeführt werden. Darüber hinaus wird der Ergebnishaushalt erheblich durch die vorgeschriebenen Abschreibungen auf das Anlagevermögen belastet.
4
3 Entschuldungskonzeption der Stadt Leipzig
3.1 Orientierungsdaten und Umsetzung der 1. Entschuldungskonzeption (ESK)
Orientierungsdaten der ersten Entschuldungskonzeption bis zum Jahr 2012:
Die Orientierungsdaten der bis zum Jahr 2012 gültigen 1. Entschuldungskonzeption gaben
eine jährliche Entschuldung ab dem Jahr 2010 von 34,4 Mio. EUR vor. Insgesamt war eine
eine Entschuldung in Höhe von 250,9 Mio. EUR in den Jahren 2007 bis 2012 angestrebt.
geplante Entschuldung 2007 bis 2012
2007
2008
2009
Kreditermächti45,0
46,6
25,3
gung
Tilgungen
47,8
57,1
159,7
Entschuldungen
-2,8
-10,5
-134,4
2010
25,3
2011
25,3
- in Mio. EUR2012
Summe
25,3
192,8
59,7
-34,4
59,7
-34,4
59,7
-34,4
443,7
-250,9
Summe der vorgegebenen Entschuldung bis 2012: -250,9 Mio. EUR
Umsetzung der ersten Entschuldungskonzeption bis zum Jahr 2012:
In Folge der angespannten Haushaltssituation und zusätzlich geförderter Investitionen (Konjunkturprogramm II) musste von der Zielstellung (Orientierungsdaten) der ersten Entschuldungskonzeption abgewichen werden.
Trotz teilweise angespannter Haushaltslage konnte sich dennoch die Stadt Leipzig von 2007
bis 2012 um 171,9 Mio. EUR entschulden. Mit der Tilgung der EURO - Anleihe in Höhe
von 100,0 Mio. EUR im Jahr 2009 wurde ein entscheidender Schritt in Richtung Entschuldung getan. Die Mittel dafür wurden seit dem Jahr 2004 in der Rücklage angespart.
Die Liquiditätslage der Stadt, aber auch die Rückstände bei der Realisierung von Investitionsvorhaben führten dazu, dass die vom Stadtrat beschlossenen und von der Landesdirektion genehmigten Kreditermächtigungen im jeweiligen Haushaltsjahr nicht oder nur z. T. für
die Kreditaufnahme in Anspruch genommen werden mussten. Bezeichnend dafür war das
Haushaltsjahr 2008. In dem Jahr war keine Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionsvorhaben aus vorstehend genannten Gründen notwendig. Die Verschuldung des städtischen Haushaltes wurde jedoch in die Folgejahre verlagert. Das führte dazu, dass in den
Jahren 2011/ 2012 die Schulden wieder anstiegen.
tatsächliche Entschuldung 2007 bis 2012
- in Mio. EURIst
Ist 2008 Ist 2009 Ist 2010 Ist 2011 Ist 2012
Summe
Kreditaufnahme
inkl. Haushaltseinnahmereste (HER)
45,0
0
30,0
40,0
65,0
50,0
230,0
Tilgung
Entschuldung
47,8
-2,8
56,4
-56,4
150,1
-120,1
46,7
-6,7
47,9
17,1
53,0
-3,0
401,9
-171,9
Summe der tatsächlichen Entschuldung bis 2012: -171,9 Mio. EUR
Das Ziel der Entschuldung i.H.v. 250,9 Mio. EUR ist mit Erreichen einer Entschuldung
i.H.v. 171,9 Mio. EUR um 79 Mio. EUR unterschritten worden.
5
3.2 Orientierungsdaten und Umsetzung der 2. Entschuldungskonzeption (ESK)
Orientierungsdaten der zweiten Entschuldungskonzeption bis zum Jahr 2016:
Die Kreditaufnahme wurde auf 25,3 Mio. EUR und zusätzlich zur ordentlichen Tilgung eine
außerordentliche (a.o.) Tilgung i.H.v. 5,0 Mio. EUR p.a. festgeschrieben.
Mit der Zielstellung in rund 25 Jahren schuldenfrei zu sein, musste eine Entschuldung von
ca. –30,0 Mio. EUR p. a., ausgehend von einem voraussichtlichen Schuldenstand mit rund
737,1 Mio. EUR zum 31.12.2012, eingehalten werden.
geplante Entschuldung 2013 bis 2016
2013
2014
Kreditermächti25,3
25,3
gung
Tilgungen
48,7
49,5
a.o. Tilgungen
5,0
5,0
Entschuldungen
-28,4
-29,2
2015
25,3
2016
25,3
50,3
5,0
-30,0
50,3
5,0
-30,0
- in Mio. EURSumme
101,2
198,8
20,0
-117,6
Summe der vorgegebenen Entschuldung bis 2016: -117,6 Mio. EUR
Umsetzung der zweiten Entschuldungskonzeption bis zum Jahr 2016:
In Folge der weiterhin angespannten Haushaltssituation musste ebenfalls von der Zielstellung (Orientierungsdaten) der zweiten Entschuldungskonzeption abgewichen werden.
tatsächliche Entschuldung 2013 bis 2016
- in Mio. EURIst 2013
Ist 2014
Ist 2015
Plan 2016
Summe
Kreditaufnahme
19,0
27,8
70,3*
0,0***
117,1
inkl. Haushaltseinnahmereste (HER)
Tilgung
53,7
53,5
53,5
60,1**
220,8
Entschuldung
-34,7
-25,7
16,8
-60,1
- 103,7
* inkl. CBL-Umschuldung i.H.v. 58,5 Mio. EUR
** inkl. a.o.Tilgung i.H.v. 6,6 Mio. EUR zur Spitzabrechnung CBL (Saldo 51,9 Mio. EUR)
*** die Kreditermächtigungen aus 2015 i.H.v. 24,7 Mio. EUR und aus 2016 i.H.v.
25,3 Mio. EUR werden in den Folgejahren aufgenommen
Summe der tatsächlichen Entschuldung bis 2016: - 103,70 Mio. EUR
Das Ziel der Entschuldung i.H.v. 117,6 Mio. EUR ist mit Erreichen einer Entschuldung
i.H.v. 103,7 Mio. EUR um 13,9 Mio. EUR unterschritten worden. Als Hauptgrund für die Unterschreitung ist die CBL-Umschuldung i.H.v. saldierten 51,9 Mio. EUR zu nennen. Da die
Kreditermächtigungen aus 2015 i.H.v. 24,7 Mio. EUR und aus 2016 i.H.v. 25,3 Mio. EUR erst
in den Folgejahren aufgenommen werden, fällt die Unterschreitung um 50 Mio. EUR geringer
aus.
6
3.3 Prämissen für die weitere Entschuldung der Stadt Leipzig
3.3.1 Ordentliche und außerordentliche Tilgung
Die ordentliche Tilgung beträgt jährlich 46,5 Mio. EUR in 2017 und 2018, sowie in 2019/2020
50,5 Mio. EUR. Zudem wird 2017 eine außerordentliche Tilgung i.H.v. 5 Mio. EUR geleistet.
Mit dem Genehmigungsbescheid der Landesdirektion Leipzig vom 30.09.2011 zur Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der Leipziger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH wurde die Stadt Leipzig beauflagt, ab dem Jahr 2012 zusätzlich
jährlich einen Schuldenabbau i. H. v. 5,0 Mio. EUR zu betreiben.
Die weitere außerordentliche Tilgungssumme hängt maßgeblich vom weiteren Verlauf der
KWL Prozesse ab. Im Mai 2017 finden diesbezüglich weitere Erörterungen vor dem Court of
Appeal in London statt. Die Kommunalen Wasserwerke, LVV und die Stadt Leipzig gehen
nach gegenwärtigem Stand weiterhin von einer Bestätigung des Urteils des High Court of Justice und damit auch von keinen daraus resultierenden zusätzlichen finanziellen Belastungen
in der Zukunft aus.
Entsprechend der Beauflagung durch die Landesdirektion Leipzig1*
müssen ab dem Jahr 2012 bis 2017
5,0 Mio. EUR außerordentlich pro Jahr getilgt werden.
3.3.2 Anpassung der Kreditermächtigung
Gemäß der VwV KommHHWi-Doppik soll im Interesse der Erhaltung von finanziellen Entscheidungsspielräumen und damit der dauernden Leistungsfähigkeit die Nettoneuverschuldung bei Kommunen, die bereits eine hohe Verschuldung aufweisen und bei denen zu befürchten ist, dass mit einer weiteren Erhöhung eine Gefährdung der dauernden Leistungsfähigkeit einhergeht, nachhaltig begrenzt werden.
Um die Entschuldung in den kommenden Jahren fortzuführen, müssen bestimmte Prämissen
in der mittelfristigen Haushaltsplanung gesetzt werden.
Voraussetzung für eine nachhaltige Entschuldung kann eine Rückführung (Aufgabe von
Haushaltseinnahmeresten) sowie eine Begrenzung der Kreditermächtigung sein. Die Fortschreibung des Entschuldungskonzeptes sah eine Festschreibung der Kreditermächtigung auf 25,3 Mio. EUR ab dem Jahr 2013 ff. vor.
Mit Beschluss des Stadtrates in der Ratsversammlung vom 23.03.2016 (VI-A-01520-NF-02)
wurde festgelegt, dass die geplante Nettokredittilgung i.H.v. 112,8 Mio. EUR
(53,5 Mio. EUR Tilgung – 25,3 Mio. EUR Kreditneuaufnahme = 28,2 Mio. EUR über 4 Jahre)
im Gesamtzeitraum 2017-2020 um maximal 100 Mio. EUR abgesenkt werden soll.
Diese Tilgungsreduzierung soll zusätzlich für bauliche Investitionen an kommunaler Infrastruktur, vorrangig zur Finanzierung von Schulen, verwendet werden.
Um den Beschluss umsetzen zu können, ist im Zeitraum 2017 bis 2020 eine erhöhte Kreditaufnahme von jährlich 25 Mio. EUR erforderlich. Eine Tilgungsreduzierung ist aufgrund der
Tilgungsverpflichtungen aus den bestehenden Kreditverträgen nicht möglich. Durch die höhere Kreditaufnahme wird dennoch die Nettokredittilgung abgesenkt.
1
Bescheid der Landesdirektion Sachsen vom 30.09.11.
7
Zudem sollen alle Mittel, die bis zum 30.06. des Folgejahres im Finanzhaushalt zur Finanzierung von Schulbaumaßnahmen nicht gebunden werden, wieder der Tilgung zugeführt werden bzw. im Falle der höheren Kreditermächtigung nicht aufgenommen werden. Insofern ist
die Umsetzung des Beschlusses mit der Kreditaufnahme flexibler zu handhaben als mit einem Eingriff in bestehende Kreditverträge.
Diese zusätzliche Kreditaufnahme hat erheblichen Einfluss auf die erforderliche Tilgung ab
2021 ff., um in 2037 schuldenfrei zu sein.
Einflussfaktoren für eine geringere auszuschöpfende Kreditermächtigung:
1. Sofern keine zusätzlichen Mittel entsprechend dem zuvor genannten Beschluss für
den Schulhausbau fristgerecht gebunden werden, entfällt die jeweilige Kreditermächtigung.
Durch das hohe Investitionsvolumen der Stadt Leipzig ist es denkbar, dass weitere zusätzliche Maßnahmen rein aus Kapazitätsgründen (der Verwaltung und der Baubranche) nicht
fristgerecht umsetzbar sind und die zusätzliche Kreditaufnahme nicht im vollem Umfang erfolgt.
2. Die Landesdirektion hat mit Bestätigung der Haushaltssatzungen des Doppelhaushaltsplans 2015 und 2016 vom 3. Juli 2015 jeweils zunächst nur 20,3 Mio. EUR Kreditaufnahme genehmigt. Die weiteren 5 Mio. EUR (zur vollen Kreditaufnahme
i.H.v. 25,3 Mio. EUR) wurden nur unter der aufschiebenden Bedingung genehmigt,
dass die Stadt Leipzig den tatsächlichen Bedarf der Kreditaufnahme anhand der Liquiditätslage und – planung darlegt.
Bei einem entsprechend hohen und auch zukünftig voraussichtlich auskömmlichen Kassenbestand kann die Kreditaufnahme nicht erfolgen. Zudem ist denkbar, dass diese aufschiebende Genehmigung in den Folgejahren fortgesetzt wird.
3.3.3 Fortschreibung der Entschuldung
Die Kreditaufnahme wird von 2017 bis 2020 um 25 Mio. EUR von 25,3 Mio. EUR auf
50,3 Mio. EUR erhöht. Ab 2021 ff. beträgt die Kreditermächtigung
wie zuvor nur
25,3 Mio. EUR.
Die Kreditermächtigungen aus den Jahren 2015 und 2016, welche noch nicht in 2016 aufgenommen wurden, betragen insgesamt 50 Mio. EUR. Die Kreditaufnahmen sind planerisch in
den Jahren 2017, 2020 und 2021 zusätzlich zu den regulären Krediten vorgesehen. Anfang
2017 werden Kredite i.H. von 5,5 Mio. EUR im Rahmen des KFW-Asyl-Sonderprogramms
aufgenommen. Diese sind mit einer Zinsbindung von 10 Jahren mit 0% verzinst. Weitere
Kreditneuaufnahmen sind für das Jahr 2020 i.H. von 20 Mio. EUR und 2021 i.H. von
24,53 Mio. EUR veranschlagt. Diese dienen zur Sicherung der Liquidität, da die den Krediten
gegenüber stehenden Investitionen aus den Jahren 2015 und 2016 zunächst aus der bestehenden Liquidität finanziert wurden.
Die ordentliche Tilgung liegt von 2017 bis 2020 im Mittel bei 48,5 Mio. EUR. In den Jahren
2017 und 2018 sollen jeweils 46,5 Mio. EUR und in 2019 und 2020 sollen p.a. 50,5 Mio. EUR
getilgt werden.Die außerordentliche Tilgung ist auf 5,0 Mio. EUR – zunächst bis 2017 - festgeschrieben.
8
geplante Entschuldung 2016 bis 2021
2016
2017
2018
2019
2020
2021
- in Mio. EUR2016-2021 2022 ff.
Kreditaufnahme
einschl.
Haushaltseinnahmereste
(HER)
0
55,8
50,3
50,3
70,3
49,8
276,5
Ordentliche
Tilgung
48,5
46,5
46,5
50,5
50,5
65,2
307,7
65,2
a.o.
Tilgung
Entschuldung
11,6*
5
0
0
0
0
16,6
0
-60,1
4,3
3,8
-0,2
19,8
-15,4
-47,8
-39,9
*
25,3
inkl. a.o.Tilgung i.H.v. 6,6 Mio. EUR zur Spitzabrechnung CBL (Saldo 51,9 Mio. EUR)
Benötigte Entschuldung ab 2022:
dazu erforderliche Tilgung ab 2022:
-39,9 Mio. EUR
65,2 Mio. EUR
Ab 2021 ff. ist eine Tilgung i.H.v. 65,2 Mio. EUR erforderlich, um 2037 schuldenfrei zu sein.
Mit der Zielstellung 2037 schuldenfrei zu sein, muss eine Entschuldung von ca. –
39,9 Mio. EUR p. a., ausgehend von einem voraussichtlichen Schuldenstand von rund
638,5 Mio. EUR zum 31.12.2021, eingehalten werden.
Ab dem Jahr 2022 wird der Finanzhaushalt um 39,7 Mio. EUR mehr belastet, in dem die
25 Mio. EUR zusätzliche Kreditaufnahme wegfallen und die erforderliche Tilgung im Vergleich zu 2020 um 14,7 Mio. EUR steigt.
9
3.4 Entwicklung des Schuldenstandes und der Pro-Kopf-Verschuldung
Auf der Grundlage der unter Punkt 3.3 festgelegten Prämissen ergibt sich unter Ausschöpfung der vollen Kreditermächtigung nachstehende Schuldenentwicklung:
Schuldenentwicklung 2014 bis 2023
Jahr
V-Ist
2014
V-Ist
2015
V-Ist
2016
Plan
2017
Plan
2018
Plan
2019
Plan
2020
Plan
2021
Plan
2022
Plan
2023
Schuldenstand
per
31.12.
in Mio.
EUR
Szenario 2: EinSzenario 1: Fortwohnerzahl gem.
schreibung der EinBevölkerungsprowohnerzahl vom
gnose 2016 (Haupt31.12.15
variante)2
ProKopfPro-KopfVerVerschulEW-Zahl
EW-Zahl
schuldung in
dung in
EUR
EUR
53,5
669,5
560.472
1.194
544.479
1.230
70,3
53,5
686,3
560.472
1.224
568.247
1.208
686,3
0
60,1
626,2
560.472
626,2
55,8
51,5
630,5
50,3
46,5
634,3
50,3
50,5
634,1
70,3
50,5
49,8
65,2
638,5
25,3
65,2
598,6
25,3
65,2
Schuldenstand
per
01.01.
in Mio.
EUR
Kreditaufnahme
in Mio.
EUR
695,2
27,8
669,5
653,9
Tilgung
in Mio.
EUR
630,5
634,3
634,1
653,9
638,5
598,6
558,7
560.472
560.472
560.472
560.472
560.472
560.472
1.117
1.125
1.132
1.131
1.167
1.139
1.068
560.472
997
583.917
598.176
610.885
622.734
633.703
644.239
654.328
663.965
Entgegen der Beschlussfassung der 2. Entschuldungskonzeption wird die Pro-Kopf-Verschuldung unter 1.000,00 EUR statt 2020 voraussichtlich erst 2023 erreicht werden.
2
Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen: Bevölkerungsvorausschätzung 2016.
10
1.072
1.054
1.038
1.018
1.031
991
915
842
4. Fazit der Entschuldungskonzeption
Die weitere Entschuldung Leipzigs muss das langfristige Ziel der städtischen Politik bleiben
und hohe Priorität genießen.
Durch eine Senkung des Schuldenstandes wird der nötige finanzielle Handlungsspielraum
geschaffen, um auf zusätzliche Belastungen des städtischen Haushaltes auf Grund von Gesetzgebung, demografischer und ökonomischer Entwicklung entsprechend reagieren zu können. Strategische Ziele können so besser und schneller umgesetzt werden. Die Entschuldung dient dazu, die Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes zu erhalten bzw. zu verbessern. Ambitioniertes Ziel bleibt die Entschuldung der Stadt Leipzig bis 2037.
Um den Haushalt der Stadt Leipzig nachhaltig zu entschulden, muss die Kreditaufnahme begrenzt werden. Es sind weiterhin entsprechend der Beauflagung mit dem Genehmigungsbescheid der Landesdirektion Leipzig zur Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt
Leipzig und der LVV mbH 5,0 Mio. EUR außerordentlich zu tilgen. Diese außerordentliche
Tilgung wird in den Haushaltsplan für 2017 aufgenommen, da das Urteil im KWL-Prozess im
Jahr 2017 erwartet wird und die Stadt Leipzig weiterhin von einer Bestätigung der bisher erfolgreichen Urteile und damit von einer kompletten finanziellen Entlastung ausgeht.
Der Tilgung steht die zusätzliche geplante Kreditaufnahme von 100 Mio. EUR in den Jahren
2017-2020 für die Schulbaumaßnahmen gegenüber. Diese 100 Mio. EUR müssen ab 2021
zusätzlich getilgt werden, wodurch der jährliche Tilgungsansatz um weitere 5,9 Mio. EUR auf
insgesamt dann 65,2 Mio. EUR steigt. Im Vergleich dazu beträgt die Tilgung 2020
50,5 Mio. EUR.
Dies verdeutlicht, dass die heutige ausbleibende Tilgung die Tilgung in den Folgejahren erschwert.
5. Bestehende Bürgschaften und deren voraussichtliche Rückführung
Die Rechtsaufsichtsbehörde betrachtet bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Stadt
Leipzig neben dem Schuldenstand auch die von der Stadt ausgereichten Bürgschaften, Gewährverträge und Rechtsgeschäfte, die einer Bürgschaft gleich kommen. Gemäß Genehmigungsbescheid vom 30.09.2011 und erfolgtem Änderungsbescheid vom 01.11.2011 zur Kapitalausstattungsvereinbarung zwischen der Stadt Leipzig und der LVV mbH darf die Stadt
Leipzig keine weiteren Bürgschaften oder Verpflichtungen, die Bürgschaften oder Gewährverträgen wirtschaftlich gleichkommen, übernehmen, sofern dadurch der von der Stadt zum
01.01.2011 übernommene Gesamtbürgschaftsrahmen i.H.v. 406.833.593,00 EUR überschritten würde.
Die SächsGemO § 83 Abs. 2 erlaubt der Gemeinde die Übernahme von Bürgschaften und
Verpflichtungen aus Gewährverträgen nur im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung. Dabei kann
es sich um freiwillige oder Pflichtaufgaben handeln. Rechtsgeschäfte, die einer Bürgschaft
oder einem Gewährvertrag gleichkommen, sind nach Abs. 3 gemeindewirtschaftsrechtlich
wie diese zu behandeln. Bürgschaften einer Kommune gehören zur erstklassigen Besicherung ausgereichter Bankkredite und verschaffen den Unternehmen günstigere Refinanzierungsmöglichkeiten bei einer Kreditaufnahme.
Für die Gesamtverschuldung sind Innere Darlehen, Bürgschaften, Gewährverträge und
Nachschusspflichten nur dann einzurechnen, soweit Anhaltspunkte für eine bevorstehende
Inanspruchnahme gegeben sind. Das ist aus gegenwärtiger Sicht bei der Stadt Leipzig nicht
der Fall.
Eine Bürgschaft ist in der Regel an eine spezifische Kreditforderung gebunden (Akzessorietät). Damit kann eine bestehende Bürgschaft nur dann zurückgegeben werden, wenn der
11
Kredit getilgt oder aber ohne Bürgschaftsbesicherung umgeschuldet wird. Umschuldungen
sind ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, wenn Zinsbindungsfristen auslaufen. Die
Bürgschaften können dann entweder auf die dann bestehende Restschuld (über Neukreditaufnahme) reduziert, oder durch eine andere Besicherung vollständig ersetzt werden.
Im Jahr 2016 wurden die städtischen Gesellschaften, für die die Stadt Leipzig Kredite verbürgt hat, um eine Einschätzung der Entwicklung der Bürgschaftsvolumina bis zum Jahr
2021 gebeten. Das Ergebnis ist in nachstehender Grafik dargestellt.
Entwicklung der Bürgschaften
Stand der besicherten Kredite zum 31.12.
350
in Mio. EUR
300
302,5
260,6
250
200
davon LWB zum 31.12.
289,9
280,9
281,7
267,9
255,4
251,6
243,6
242
233,2
232
222,9
214,5
206,1
198,2
150
100
50
0
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
Das städtische Bürgschaftsvolumen wurde von rd. 673,0 Mio. EUR im Jahr 2005 auf
302,5 Mio. EUR im Jahr 2014 zurückgeführt. Im Jahr 2015 lag es mit 289,9 Mio. EUR erstmals unter 300 Mio. EUR.
Zum 31.12.2015 hatte die Stadt Leipzig 27 Bürgschaften mit einem
Bürgschaftsvolumen von rd. 404,8 Mio. EUR für Kredite städtischer Beteiligungsgesellschaften ausgereicht.
Diese Bürgschaften sicherten Darlehensverbindlichkeiten
zum 31.12.2015 in Höhe von 289,9 Mio. EUR.
Das bürgschaftsbesicherte Kreditvolumen verringert sich durch Tilgung und Umschuldungsmaßnahmen. Der größte Anteil der ausgereichten Bürgschaften entfällt mit rd. 86,8 % auf die
LWB mbH.
Durch Umschuldungsmaßnahmen und ordentliche Tilgung wird das bürgschaftsbesicherte
Kreditvolumen der städtischen Gesellschaften über die Jahre weiter zurückgeführt. Außerordentliche Maßnahmen sind nach gegenwärtigem Stand nicht vorgesehen. Durch die genehmigte Kapitalausstattungsvereinbarung erhöhen sich die Eventualverbindlichkeiten um
290,0 Mio. EUR.
12