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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1209474.pdf
Größe
249 kB
Erstellt
30.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.05.17, 20:56

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Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03343 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Allgemeine Verwaltung FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen Verwaltungsausschuss 01.03.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Baubeschluss: Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoss ab 2017 Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13 in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten betragen 1.983.000,00 €. Der städtische Anteil beträgt 1.983.000,00 €. 3. Die Aufwendungen/Auszahlungen werden in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wie folgt bereitgestellt bzw. geplant: im PSP 1.100.11.1.3.04.01.01/ SK42119000 2017: 714.200,00 € 2018: 714.200,00 € im PSP 7.0000203.700 2017: 300.000,00 € 2018: 254.600,00 € 4. Für das Haushaltsjahr 2017 ist folgende Verpflichtungsermächtigung vorgesehen: im PSP 7.0000203.700 VE 2017 in Höhe von 150 T€ kassenwirksam 2018 5. Im Haushaltsjahr 2019ff. erhöhen sich die Nutzungskosten entsprechend Tabelle 1 um 35.138 €. Diese werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 2018 1428400 1.100.11.1.3.04.01.0 1 2017 2018 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von 7.0000203.700 bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) KG 300: Siehe Tabelle 1 KG 400: Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Mit dieser Maßnahme wird die seit einigen Jahren verfolgte Strategie der vorrangigen Gefahrenbeseitigung bei den Innenausbaumaßnahmen im Neuen Rathaus fortgesetzt. Im einzelnen werden in den Etagenbereichen ab 2.OG abwärts mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln erst einmal die gravierendsten sicherheitstechnischen Mängel an den Elektroinstallationen und die Defizite im baulichen Brandschutz abgestellt. Diese sind auch Voraussetzung bzw. Bestandteil der später notwendigen Fortführung der inneren Sanierung des Neuen Rathauses. Zur Vermeidung unnötiger Belastungen der Beschäftigten und Besucher durch Stemm- und Schlitzarbeiten innerhalb der Verwaltungsbereiche werden diese Arbeiten großteils nachts und an Samstagen ausgeführt. Unterbrechungen der Bauarbeiten in Folge der Vielzahl von Veranstaltungen im Neuen Rathaus wirken sich ebenfalls zeitverzögernd auf den Bauablauf aus. Kleinteilige Umzüge, die Schaffung von Baufreiheiten und Renovierungsarbeiten werden aus dem zur Verfügung stehenden Budget finanziert. Die elektrotechnische Sanierung ist notwendige Voraussetzung für die weitere sicherheitstechnische Profilierung des Neuen Rathauses und steht der Umsetzung der zukünftigen baulich-technischen Sicherheitsmaßnahmen nicht entgegen. Die derzeit parallel laufende Konzipierung dieser sicherheitstechnischen Maßnahmen kann sich auf datenschutzrechtlich ausgewogene Grundlagen stützen, die gegenwärtig vom AGM in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten und der Personalvertretung erarbeitet werden. Die detaillierten baulich-technischen Sicherheitsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Vorlage, sondern werden Inhalt einer separaten Vorlage sein. Die „Modernisierung Sitzungssaal“ ist eine gesonderte Teilbaumaßnahme (s. Vorlage Nr. VI-DS3411). Anlagen: - Tabelle 1 Nutzungskosten - Begründung Nutzungskosten im Hochbau 65. AGM Tabelle 1 gemäß DIN 18960 Sanierung Neues Rathaus Brandschutzmaßnahmen vom 2. OG bis UG 2017/ 2018 Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig (Bezeichnung des Bauwerks) Ämter: erstellt: 65 Bennemann Datum: 18.02.2015 Neubau (Bezeichnung der Baumaßnahme) 210 210 210 210 220 220 220 220 200 311 312 313 314 314 315 316 319 310 321 321 322 322 329 329 329 329 320 331 332 333 334 339 339 339 339 339 330 341 341 341 342 343 344 345 346 349 340 Personalkosten 0 Personalkosten 0 Personalkosten 0 Personalkosten 0 Sachkosten 0 Sachkosten 0 Sachkosten Hygiene Sachkosten Feuerlöscher Objektmanagementkosten Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Kosten € / Kosten € / Jahr Jahr Voll anteilig 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Wasser Öl Gas Kohle Holzpellets Fernwärme Strom Sonstiges 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Reinigung, Pflege Gebäude (G) 0 0 Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Versorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Schmutzwasser Regenwasser Müll Abscheider Sonstiges Schädlinge Container Sonderleistungen Entsorgung Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Unterhaltsreinigung Glasreinigung Fassadenreinigung Schornstein Grundreinigung Sonderreinigung Schmutzfangmatten 0 0 Befestigte Flächen Winterdienst Straße Pflanz- u. Grünfl. Wasserflächen Baukonstruktionen Techn. Anlagen Einbauten in A. Baumkontrolle,etc. Reinigung, Pflege Außenanlagen (A) Bezeichnung PSP- Element Sachkonto 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Seite 1/2 NUK_BHA_extern_Tab_1 Nutzungskosten im Hochbau 65. AGM Tabelle 1 gemäß DIN 18960 Sanierung Neues Rathaus Brandschutzmaßnahmen vom 2. OG bis UG 2017/ 2018 Martin-Luther-Ring 4-6 04109 Leipzig (Bezeichnung des Bauwerks) Ämter: erstellt: 65 Bennemann Datum: 18.02.2015 Neubau (Bezeichnung der Baumaßnahme) 351 352 353 354 355 359 350 361 362 362 369 360 Bedienung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Bedienung, Inspektion und Wartung 300 400 PSP- Element 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5.000 Kontrollen Bewachung Überwachung Sonstiges 0 0 0 0 0 0 0 0 Sicherheits- und Überwachungsdienste 0 0 0 0 0 00 00 00 0 0 5.000 5.000 13.062 17.076 0 0 30.138 13.062 17.076 0 0 30.138 Dienste Dienste Dienste Dienste Grundsteuer Versicherungsb. 0 Abgaben und Beiträge, (Einnahmen) Betriebskosten 410 420 430 440 Bezeichnung 5.000 371 Abgaben u. Beiträge 372 Abgaben u. Beiträge 379 Einnahme 370 Kosten € / Kosten € / Jahr Jahr Voll anteilig Techn. Anlagen 0 0 Baukonstrukt. 0 0 Techn. Anlagen 5.000 5.000 Außenanlagen 0 0 Rev. Feuerlöscher 0 0 Sonstiges 0 0 Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzungkosten Baukonstrukt. Techn. Anlagen Außenanlagen Ausstattung Voraussichtliche Inbetriebnahme: Monate der Nutzung im Jahr der Inbetriebnahme: KG 200 KG 300 KG 400 Umlegeschlüssel der anteiligen Folgekosten: KG 200 KG 300 KG 400 0 0 0 0 Sachkonto 01.01.2019 0 12 12 0,00 1,00 1,00 Seite 2/2 NUK_BHA_extern_Tab_1 HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Bauvorhaben: Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017 < > Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat VI Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 03.01.2017 Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017 Stand vom: 03.01.2017 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption 3 1.2 Beschlüsse 3 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 3 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 3 2.2 Ableitung des Bedarfes 5 2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme 5 2.4 Alternativlösungen 5 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 6 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 6 3.1 Städtebauliche Einordnung 6 3.2 Erläuterung der Planung 6 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 10 3.4 Eigentumsverhältnisse 10 3.5 Energiekonzept - 10 3.6 Barrierefreies Bauen 11 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 11 4 Finanzieller Aufwand 11 5 Finanzierungsplan 11 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) 11 7 Fristenplan 12 8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte 12 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 12 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 12 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan 13 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 13 Anlagen - Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2 Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017 Stand vom: 03.01.2017 Kurzerläuterung Mit dieser Maßnahme wird die seit einigen Jahren verfolgte Strategie der vorrangigen Gefahrenbeseitigung bei den Innenausbaumaßnahmen im Neuen Rathaus festgesetzt. Im einzelnen werden in den Etagenbereichen ab 2.OG abwärts mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln erst einmal die gravie rendsten sicherheitstechnischen Mängel an den Elektroinstallationen und die Defizite im baulichen Brandschutz abgestellt. Diese sind auch Voraussetzung bzw. Bestandteil der später notwendigen Fortführung der inneren Sanierung des Neuen Rathauses. Zur Vermeidung unnötiger Belastungen der Beschäftigten und Besucher durch Stemm- und Schlitzarbeiten innerhalb der Verwaltungsbereiche werden diese Arbeiten großteils nachts und an Samstagen ausgeführt. Unterbrechungen der Bauarbeiten in Folge der Vielzahl von Veranstaltungen im Neuen Rathaus wirken sich ebenfalls zeitverzögernd auf den Bauablauf aus. Kleinteilige Umzüge, die Schaffung von Baufreiheiten und Renovierungsarbeiten werden aus dem zur Verfügung stehenden Budget finanziert. Die elektrotechnische Sanierung ist notwendige Voraussetzung für die weitere sicherheitstechnische Profilierung des Neuen Rathauses und steht der Umsetzung der zukünftigen baulich-technischen Sicherheitsmaßnahmen nicht entgegen. Die derzeit parallel laufende Konzipierung dieser sicherheitstechnischen Maßnahmen kann sich auf datenschutzrechtlich ausgewogene Grundlagen stützen, die gegenwärtig vom AGM in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten und der Personalvertretung erarbeitet werden. Die detaillierten baulich-technischen Sicherheitsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Vorlage, sondern werden Inhalt einer separaten Vorlage sein. Die „Modernisierung Sitzungssaal“ ist eine gesonderte Teilbaumaßnahme (s. Vorlage Nr. VI-DS-3411). 1 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption Die Teilleistungsmaßnahme innerhalb der Gesamtsanierung des Neuen Rathauses „Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerungen der Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss bis 2016 “ soll innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets 2017 und 2018 fortgesetzt werden. Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen orientieren sich an grundlegenden Festlegungen aus der denkmalpflegerischen Zielstellung für das Neue Rathaus vom 30.03.1996 und der Brandschutzkonzeption vom 30.04.1996 unter Beachtung der erfolgten Ergänzungen. 1.2 Beschlüsse - Diese Maßnahme ist Bestandteil der Gesamtkonzeption Sanierung Neues Rathaus/ Stadthaus, welche in der 45. Ratsversammlung am 29.10.1997 unter der Beschluss Nr. 1025/97 bestätigt wurde. - Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01097 „Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss bis 2016“ vom 02.09.2015 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Bereits 2007 sollte das Neue Rathaus entsprechend der Gesamtkonzeption komplett saniert sein. Da die erforderlichen Mittel für die Umsetzung dieser Konzeption über viele Jahre nicht aufgebracht werden konnten besteht weiterhin ein großer Instandsetzungs- und Sanierungsstau. Als besonders gefährlich werden folgende Zustände eingeschätzt: Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 3 Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017 Stand vom: 03.01.2017 fehlende Brand- und Rauchschutztüren fehlende Überwachung durch automatische Brandmelder und Druckknopfmelder und die Alarmierung von Personen im Brandfall vom 2. Obergeschoss bis KG fehlende Brandabschnitte verschlissene elektrische Anlagen fehlende Sicherheitsbeleuchtung innerhalb der Flucht- und Rettungswege ab 2. Obergeschoss abwärts Werkstatt-/Arbeitsräume im Kellergeschoss ohne notwendige Rettungswege planmäßige Lagerung von Stühlen und Tischen (Brandlasten) der Veranstaltungsbereiche auf den Fluren – – – – – – – Im Detail handelt es sich um folgende Zustände: Elektroanlage – In den noch nicht sanierten Etagenbereichen vom 2.OG bis Untergeschoss sind veraltete, in klassischer Nullung ausgeführte elektrotechnische Installationen in Betrieb. Seit den 70-er Jahren ist diese Art der Installation für Neuanlagen verboten. Diese veralteten Anlagen unterliegen auf Grund wesentlicher Änderungen in den bereits sanierten Etagenbereichen auch nicht mehr dem Bestandsschutz. Die elektrischen Zuleitungen sind als Einzeldrahtinstallation in Rohr verlegt. Alterungsbedingte schlechte Isolation der Einzeldrähte (NGA) und korrodierte Klemmstellen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Ursache des Elektrokabelbrandes 2010 im 1. OG Neues Rathaus (Bereich Tonstudio) gewesen. – Die Spannungsversorgung mehrerer Arbeitsplätze erfolgt über einen Stromkreis. Aber auch der unsachgemäße Einsatz von Mehrfachverteilungen an den Arbeitsplätzen, angeschlossen an einem Stromkreis, muss ständig festgestellt werden. Ein gleichzeitiges Hochfahren z.B. von PCTechnik führt deshalb oft zum Auslösen der Sicherungsautomaten durch Überlastung der Zuleitungen. – An einem Großteil der Endstromkreise konnte, auf Grund der Beschaffenheit der Installation und Unterverteilungen, keine durch den Gesetzgeber geforderte Isolationsmessung durchgeführt werden. Generell ist eine gute Isolation zwischen elektrischen Leitungen einer elektrischen Anlage oder eines Betriebsmittels die Voraussetzung für den Schutz von Menschen vor einem möglichen elektrischen Schlag und die erste Maßnahme für einen wirkungsvollen Brandschutz. – Des weiteren bestehen auch Probleme in Bezug auf die Datenanbindung der Lecos. Die Stromversorgung der in den Etagen vorhandenen Datenverteiler in den unsanierten Etagenbereichen erfolgt ebenfalls aus dem vorhandenen alten Elektronetz. Für die Stromversorgung der Datenverteiler können keine separaten Stromkreise bereitgestellt werden. Es besteht ein erhöhtes Ausfallrisiko durch Überlastung der Stromkreise mit den angeschlossenen Endverbrauchern in den Arbeitsräumen. Ein besonderes Problem stellt dabei der Potentialausgleich dar. Durch die derzeitige Netzform TN-C kommt es über den PEN Leiter zu so genannten vagabundierenden Strömen. – Durch diesen Effekt fließen Ausgleichsströme über die Schirmung der Datenkabel zum DV und über den Potentialausgleich. Dies verursacht Schäden und Störungen wie z.B. Zittern der Bilder auf Flachbildschirmen, Störungen der Datenübertragung bis zum Abbruch, Personenbeeinflussungen, Zerstörung von Netzwerkkarten durch die Entstehung von Wärme an den RJ45 Ports (wurde im NRH bereits mehrfach festgestellt) usw. Somit entsteht auch eine erhöhte Brandgefahr an diesen Komponenten. Aus Sicht der Lecos ist eine Erneuerung der Elektroanlage in den noch nicht sanierten Bereichen dringend erforderlich. – Defizite bestehen auch durch noch nicht vorhandene bzw. realisierte Sicherheitsbeleuchtungen innerhalb der Flucht- und Rettungswege. Die Fluchtwege in den Etagen ab 2.OG abwärts, sind bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, nicht ausreichend ausgeleuchtet. Bei einer hausinternen Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 4 Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017 Stand vom: 03.01.2017 Überprüfung wurden die vorgeschriebenen Werte von 1 Lux nicht annähernd erreicht. Durch den TÜV wurden diese Defizite bereits angezeigt. – Entsprechend der Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01097 „Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss bis 2016“ vom 02.09.2015 wurden folgende Bereiche bisher realisiert bzw. werden 2016 abgeschlossen: - die Elektrosteigleitungen im Nordflügel mit neuen Elektrounterverteilungen vom UG bis 2.OG, - Brüstungskanalinstallation mit neuen Steckdosen in den Büroräumen im Nordflügel Hofseite, Nordflügel 1. OG und EG - Elektrosteigleitungen West und Mittelflügel-West und Südflügel links Brandmeldeanlage Die Schaffung einer flächendeckenden Brandmeldeanlage ist die wichtigste Aufgabe zur rechtzeitigen Evakuierung der Mitarbeiter und Besucher. Vom 3.OG bis 5.OG Neues Rathaus sind diese Anforderungen bereits erfüllt. Die Installation in den noch nicht überwachten Bereichen vom 2.OG bis UG findet z.Z. statt und wird mit den im Haushalt 2017ff zur Verfügung stehenden Mitteln fortgesetzt. Weitere sicherheitstechnische Defizite Sicherheitstechnische Defizite bestehen im Bereich der Werkstätten im Kellergeschoss. Zur Erschließung dieser Räume sind keine notwendigen Flure vorhanden. Ordnungsgemäße Fluchtund Rettungswege sind somit nicht gegeben. Auf den Fluren im 2. Obergeschoss erfolgt auf Grund einer nicht vorhandenen Lagerungsmöglichkeit eine Zwischenlagerung der Tische und Stühle u.a. des Ratsplenarsaales und gefährdet da durch die Mitarbeiter und Besucher des Hauses. 2.2 Ableitung des Bedarfes Das Neue Rathaus als öffentliches Verwaltungsgebäude der Stadt Leipzig muss hinsichtlich der hohen Frequentierung von Besuchern und Beschäftigten den entsprechenden brandschutztechnischen Forderungen des Gesetzgebers gerecht werden. Das vordringlichste Ziel aller umzusetzenden Maßnahmen ist die Gefahrenbeseitigung, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Menschenleben. Die Vermeidung von Schäden am Sachvermögen der Stadt Leipzig ist auch ein wichtiger Aspekt, der die Fortsetzung der brandschutztechnischen Ertüchtigung dringend erforderlich macht (siehe auch Pkt. 2.1) 2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme Die baulichen Mängel stellen eine Gefährdung der Nutzer dar (siehe auch Pkt. 2.1 und 2.2). 2.4 Alternativlösungen Keine. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 5 Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017 Stand vom: 03.01.2017 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Der Sanierungsstau wird immer größer und die Gefahren für die Nutzer wachsen. Die vorhandenen technischen Anlagen entsprechen nicht den Vorschriften und stellen ein erhebliches Gefahrenpotential dar. Die für das „Brandschutzkonzept für Veranstaltungen mit großen Personenzahlen in der oberen und unteren Wandelhalle im Neuen Rathaus zu Leipzig“ vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege erteilte Teilbaugenehmigung „Durchführung von Veranstaltungen in den Wandelhallen und angrenzenden Sälen“ vom 16.08.2016 beinhaltet die sichere Evakuierung der Veranstaltungsgäste, der Redner und Künstler sowie der Service- und Sicherheitskräfte als vorrangiges Schutzziel. Dieses Schutzziel kann nur durch eine konsequente Fortsetzung der in 2014 begonnen Arbeiten erreicht werden. 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3.1 Städtebauliche Einordnung - 3.2 Erläuterung der Planung Abweichend von der bisherigen Verfahrensweise, etagenweise eine Komplettsanierung mit Renovierungsleistungen umzusetzen, müssen auf Grund bestehender Gefährdungen bei elektrotechnischen Altinstallationen (klassische Nullung), fehlender Sicherheitsbeleuchtung etc. diese Defizite im Vorgriff etagenübergreifend im gesamten Gebäude NRH abgestellt werden. Das heißt, dass alle Renovierungsleistungen einschließlich die Überarbeitung der Fenster vorerst ausgesetzt bleiben müssen. Die Entwurfsplanung berücksichtigt die Anforderungen des baulichen Brandschutzes in vertretbarer Weise, deren Einhaltung zuerst die Menschenrettung und erst danach die Brandbekämpfung sichert. Dabei wird der historische Gebäudebestand angemessen beachtet. Grundlage dieser Entwurfsplanung ist der 1996 vom IB Brandschutz Consult Leipzig erstellte Brandschutztechnische Erläuterungsbericht zur Sanierung Neues Rathaus Leipzig sowie dessen Ergänzungen. Grundsätzlich können die geforderten Maßnahmen nur gesamtheitlich angewandt werden. Dabei soll die im 5. bis 3. Obergeschoss sowie in den Treppenhäusern A, B, C und D bereits abge schlossene Umsetzung des brandschutztechnischen Gesamtkonzeptes nunmehr fortgeführt werden. Auf Grund vorgefundener Rissbildungen in den Decken und Tragkonstruktionen werden im 2. OG im TH Bereich C weitere Risse saniert. In Anbetracht der derzeit zur Verfügung stehenden Mittel, muss davon ausgegangen werden, dass die Abstellung der sicherheitstechnischen Defizite bis 2020 andauern wird. Ausführungsseitig wird in dieser Vorlage die Fortführung der Maßnahmen ab 2017 betrachtet. Die innere Sanierung des 2. Obergeschosses kann nicht als gesonderte Teilbaumaßnahme fortgesetzt werden, da in der Klausurberatung am 18. und 19. August 2016 nur zusätzliche Mittel in Höhe von 403 T€ zur Verfügung gestellt werden konnten. Der eingebrachte separate Bau- und Finanzierungsbeschluss ruht damit jetzt. Bestandteil der inneren Sanierung im 2.Obergeschoss wären die Aufarbeitung von Fenstern und Türen ohne Brandschutzanforderungen, die malermäßige Instandsetzung der Decken und Wände, die Erneuerung der Fußbodenbeläge, die Erneuerung der Beleuchtung sowie die Umsetzung der Datenverkabelung. KG 300: Bauliche Brandschutzmaßnahmen Die im Rahmen der durch die Stadtkämmerei zur Verfügung gestellten Mittel 2017ff wird die schrittweise Umsetzung von Bestandteilen folgender baulichen Maßnahmen fortgesetzt: Schottung des Gebäudes in 9 einzelne Bereiche, die als Brandsektionen definiert sind. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 6 Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017 Stand vom: 03.01.2017 In den Fluren sind die noch nicht aufgewerteten historischen Pendeltüren (Türanlagen im Süd-, Mittel- und Ostflügel) zu Türen mit Rauchschutzfunktion umzubauen. Türen in Brandsektionsgrenzen zwischen Büroräumen sind mit T 30 Türen nach historischen Vorbild auszuführen oder die Öffnungen brandschutztechnisch zu verschließen. Historische Türen in Brandwänden zwischen Büroräumen und Fluren sind zu ertüchtigen bzw. in Abstimmung mit der Denkmalpflege zu erneuern, falls eine Ertüchtigung auf Grund des Zustandes nicht sinnvoll oder möglich ist. Die Öffnungen der ehemaligen Hypokausten-Heizung in den Fluren werden aus Brandschutzgründen geschlossen. Danach wird die Ausmauerung geputzt und schwarz gestrichen, das historische Gitter wird abschließend wieder aufgesetzt. Bürotüren, die sich jeweils vor und hinter einer Flurtüranlage befinden, sind ebenfalls bandschutztechnisch zu ertüchtigen. Entsprechend der Fortführung des Brandschutzkonzeptes Stand 30.06.2016 sind einige Türen der Teeküchen noch bis 4. OG zu ertüchtigen. Bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Elektroinstallation: Die Lüftungskanäle werden geöffnet und nach den erfolgten Kabelinstallationen brandschutztechnisch geschlossen. Die Stemmarbeiten finden vorwiegend nachts statt, um die Beeinträchtigung der Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten. Alle Durchbrüche durch Decken und Brandwände werden nach Verlegung der Kabel gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen verschlossen. Durchführungen durch Raumtrennwände sind schallschutztechnisch zu verschließen. Schaffung von sicheren Werkstatträumen durch brandschutztechnsiche Abtrennung der Bereiche übrigen Kellergeschoss bzw. Verlegung dieser und Schaffung notwendigen Fluren im Werkstattbereich. Schaffung eines Mehrzweckraumes im 2. Obergeschoss als Zwischenlagermöglichkeit von Möbel der Veranstaltungsbereiche. KG 400: Erneuerung der elektrotechnischen Installa tionen im Rahmen der ab 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltmittel Durch den ständig steigenden Leistungsbedarf für den Einsatz der Informationstechnik und den veralteten Zustand der elektrischen Installation, ist es erforderlich die Installation schrittweise zu erneuern und dem heutigen Stand der Technik anzupassen. Dabei sind die brandschutztechnischen Forderungen umzusetzen. Gebäudehauptverteilung (GHV) Die Gebäudehauptverteilungen befinden sich im Kellergeschoss. Für jede Brandsektion ist eine GHV AV Allgemein Netz und eine GHV NE Netzersatz vorhanden, aus denen die Stromkreisverteilungen SKV in den jeweiligen Bereichen gespeist werden. In den GHV sind die Hauptsicherungsautomaten bzw. die Sicherungslasttrennschalter mit den entsprechenden Einsätzen nachzurüsten. Die Größe richtet sich nach dem Leistungsbedarf der jeweiligen Stromkreisverteilung. Stromkreisverteilungen (SKV) Die Stromkreisverteilungen werden den Brandsektionsabschnitten zugeordnet. Es erfolgt eine Trennung der Netze in − AV - allgemeine Verbraucher − NE - Netzersatzberechtigte Verbraucher Die einzelnen Netze werden durchgehend ab GHV als TN-S-System ausgeführt. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 7 Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017 Stand vom: 03.01.2017 Stromkreisverteilungen in bereits sanierten Bereichen werden in das System eingegliedert bzw. mit auf die neuen SKV´s aufgeschaltet. Die SKV – AV beinhalten die Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise der Büros, Nebenräume, Teeküchen und Steckdosen in den Fluren. Die SKV – NE beinhalten die Beleuchtung der Flure, Wege und sonstige netzersatzberechtigte Verbraucher. Die Stromkreisverteiler SKV werden nebeneinander in den jeweiligen Fluren der Brandsektionen installiert und sind mit feuerhemmenden Türen dichtschließend versehen. Die Verteilungen werden als typgeprüfte (TSK) oder partiell typgeprüfte (PTSK) Niederspannungs- Schaltgerätekombination nach ICE 60439-1 ausgeführt. In einzelnen Endstromkreisen ist eine FI-Schutzeinrichtung gem. DIN VDE 0100-410 vorgesehen. Leitungsanlagen Die Stromkreisverteilungen werden über Stichkabel sternförmig von den Gebäudehauptverteilungen GHV versorgt. Als Steigleitungen und Leitung für große Einzelverbraucher werden Kabel des Typ NYCWY verwendet. Die Kabel für das NE-Netz werden in Funktionserhalt E30 ausgeführt. Die Hauptsteiger sollen in die vorhandenen Lüftungsschächte der alten Hypokausten-Heizungsanlage verzogen werden. Dabei erfolgt eine Trennung in Allgemein- und Netzersatz-Netz. In diese Teilbaumaßnahme werden nur die Endstromkreise für Geräteanschlüsse erneuert. Die Verlegung der Leitungen zu den Installationsgeräten erfolgt in Leitungsführungs- und Kanalsystemen. In den Endstromkreisen kommt halogenfreie Mantelleitung zum Einsatz. Verlegesysteme Die vorhandenen Lüftungskanäle verlaufen vom Kellergeschoss bis in die einzelnen Obergeschosse, in diesen werden Kabelleitern für die einzelnen Netzarten montiert. Die Steigleitungen sind mit Bügelschellen zu befestigen. Die Verlegung der Kabel im Kellergeschoss erfolgt teilweise auf vorhandenen bzw. neu zu errichtenden Kabelrinnen. Für das Netzersatz-Netz ist die Kabeltrasse in Funktionserhalt E 30 auszubauen. Die Umsetzung in den Flurbereichen erfolgt ohne Freilenkung der angrenzenden Bürobereiche. Bauliche Eingriffe sind durch die erforderlichen Flurquerungen und die Montage der Unterverteilungen in Unter-Putz-Ausführung erforderlich. Einschränkungen durch Baulärm und Schmutz müssen durch die Mitarbeiter/Innen toleriert werden. Eine anschließende Renovierung ist nicht vorgesehen. Die Trassierung der Leitungen und Kabel von den SKV zu den Schutzkontaktsteckdosen an den Arbeitsplätzen und Geräteanschlüssen, erfolgt in Leitungsführungskanal an Wänden und Decken und in Fußbodenkanälen. In den Bürobereichen muss die Erneuerung der elektrotechnischen Altinstallationen (ohne Eingrif fe in die Beleuchtungsinstallation) nur mit einer Teilfreilenkung innerhalb der Arbeitsräume erfolgen. Die Installationen erfolgen generell in Aufputz. Im Fensterbereich werden Brüstungskanäle oder Aufbodenkanäle (je nach Platzverhältnissen) mit den entsprechenden elektrotechnischen Anschlüssen vorgesehen. Mit diesem Vorgriff kann zumindest der Personenschutz durch die derzeit nicht auszuschließende Gefährdung durch Stromschlag an den noch in klassischer Nullung ausgeführten Steckdoseninstallationen wieder gewährleistet werden. Pro Arbeitsplatz sind zwei Doppelsteckdosen vorgesehen. Es wird eine Dokumentationsunterlage Energieübersicht AV SV NEA erstellt. Sicherheitsbeleuchtungszentrale Es wird die Sicherheitsbeleuchtungszentrale ausgetauscht. Die vorhandene Zentrale besteht aus 2 Schränken, wovon einer schon wegen diversen defekten außer Betrieb ist. Das Bediendisplay der Anlage ist defekt, so dass keine Änderungen an der Anlagenprogrammierung vorgenommen werden können. Zusätzlich gehen die Ladebooster der Anlage in regelmäßigen Abständen in StöStadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 8 Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017 Stand vom: 03.01.2017 rung, was ein gleichmäßiges Laden der Batterieanlage verhindert. Eine betriebsichere Funktion ist so nicht gewährleistet. Blitzschutz- und Erdungsanlagen Wegen der hohen Anforderungen, die gemäß den VDE-Bestimmungen an den Potentialausgleich gestellt werden, ist hierfür eine besondere Installation notwendig. Alle leitfähigen Teile der Kabel- und Leitungstrassen, der Kanäle, Aufbau- und Unterflursysteme werden sternförmig am Potentialausgleich angeschlossen. Als Ausgleichsleitung werden Leitungen mit einem Querschnitt von 4 mm² bzw. 16 mm² verlegt. Überspannungsschutz Für alle elektrotechnischen Anlagen ist ein gestaffelter Überspannungsschutz vorgesehen. In den Gebäudehauptverteilungen werden Kombi-Ableiter-Typ 1 nachgesetzt, die die Blitzteilströme und Überspannungen zerstörungsfrei ableiten. Für die Stromkreisverteilungen und Unterverteilungen ist ein Überspannungs-Ableiter-Typ 2 vorgesehen. Brandmeldetechnik Die Vorgaben des Brandschutzgutachtens und dessen Fortschreibungen fordern Schutzziele für den Personenschutz. Die Schutzziele sind für das 3. OG, 4. OG und das 1. DG durch die flächendeckend installierte Brandmeldetechnik teilweise erreicht.Teilweise insofern, dass Brände in den darunter liegenden Geschossen durch die noch fehlende Brandmeldetechnik nicht rechtzeitig detektiert werden und somit Personen im Brandfall zu spät informiert werden. Die flächendeckende Überwachung des Neuen Rathaus Leipzig vom 2. OG bis in das Kellergeschoss ist daher durch automatische Brandmelder und Druckknopfmelder mit der weiteren Baumaßnahme gefordert. Ein Brand kann dadurch frühzeitig detektiert werden und die Personen im Brandfall alarmiert werden.Ebenso sind Brandabschnitte zu realisieren. Türen die durch Türfeststellanlagen offen gehalten werden, schließen dann automatisch. Damit wird der Rauchausbreitung entgegen gewirkt. Zur Rauchableitung im Brandfall werden automatische Rauchabzugsöffnungen (Fenster bzw. Oberlichter von Fenstern) der Flucht- und Rettungswege durch die Brandmeldetechnik angesteuert und geöffnet.Die Maßnahme dient in erster Linie dem Personenschutz. Zur Vermeidung hoher baulicher Beeinträchtigungen in den Arbeitsräumen können diese Vorgriffe zum Großteil nur in einer Aufputzinstallation erfolgen. Problem ist im 2.OG die Raumhöhe. Ohne Raumgerüst sind brandmeldetechnische Installationen nicht durchführbar. Es müssen zumindest Teilbaufreiheiten im flurseitigen Bereich der Räume berücksichtigt werden. Die Brandmeldeanlage 2. oG bis UG wurde beauftragt und befindet sich in der Realisierung. Es wird eine Brandfallsteuerungmatrix für die Brandmeldeanlage erarbeitet. - Bauabschnitte Diese werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in Anpassung an die erzielten Vergabeergebnisse realisiert.Im Rahmen des Budgets werden die Planungsleistungen entsprechend Priorität weitergeführt. Bauabschnitte baulichen Brandschutzmaßnahmen: – – – – – 2. Obergeschoss, Nordflügel 2. Obergeschoss, Mittelflügel West 2. Obergeschoss, Südflügel links, Westflügel 2. Obergeschoss, Ostflügel, Südflügel rechts, Mittelflügel Süd 1. Obergeschoss, Nordflügel, Mittelflügel West Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 9 Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017 Stand vom: 03.01.2017 – – – – – – – – – – 1. Obergeschoss, Südflügel links, Westflügel 1. Obergeschoss, Ostflügel, Südflügel, Mittelflügel Süd Erdgeschoss, Nordflügel, Mittelflügel West EG Südflügel links, Westflügel EG Ostflügel, Südflügel rechts, Mittelflügel Süd UG Mittelflügel West UG Südflügel links/ Westflügel UG Nord/ Nordwest Werkstätten KG Mehrzweckraum 2. OG Bauabschnitte der Elektroinstallation: 3.3 – Kanalinstallation Nordflügel vom UG bis 2. OG ( teilweise erfolgt) – Kanalinstallation West (z.Z. in Vorbereitung) – Kanalinstallation Mittelflügel West vom UG bis 2. OG – Kanalinstallation Süd-West, Südflügel – Steiger Süd Mitte 1, Süd Mitte 2, Süd rechts, Ost – Die Bauabschnitte ab 2017 sind planerisch im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weiter vorzubereiten. Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Die als besonders gefährlich eingeschätzten Zustände werden in Teilbereichen des UG bis und 2. Obergeschosses abgestellt, wie: – fehlende Brand- und Rauchschutztüren – fehlende Überwachung durch automatische Brandmelder und Druckknopfmelder und die Alarmierung von Personen im Brandfall vom 2. Obergeschoss bis KG – fehlende Brandabschnitte – verschlissene elektrische Anlagen – fehlende Sicherheitsbeleuchtung innerhalb der Flucht- und Rettungswege – Schaffung von Rettungswegen für Arbeitsräume im KG – Verringerung der Brandlast in den Fluren durch Zwischenlagerung von Möbeln der Veranstaltungsbereiche im Mehrzweckraum 3.4 Eigentumsverhältnisse Gemarkung Leipzig Flurstücksnummer 754 Flurstücksgröße in m² 10430 m² Eigentum Stadt Leipzig 3.5 Energiekonzept - Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP): Nachweis nach EnEV 2014: Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 10 Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017 Stand vom: 03.01.2017 Energieträger: Weitere erneuerbare Energien: KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) Wärmeerzeugung und -verteilung: Warmwassererzeugung: -Lufttechnische Anlagen: Wasser/Abwasser: Stark- und Schwachstrom: - 3.6 Barrierefreies Bauen - 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Hier nicht relevant. 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenschätzung/ Kostenberechnung nach DIN 276 vom 09/2016 Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Summe Nachrichtlich Leistungserstattung (FHH) 5 Gesamt < > < > 1.088.500 711.500 < > < > 183.000 1.983.000 22.800 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig < > förderfähig 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto) Ergebnishaushalt Jahr Gesamt 2017 311.200,00 € +403.000,00 € Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2018 311.200,00 € +403.000,00 € Gesamt 1.428.400,00 € 11 Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017 Stand vom: 03.01.2017 Jahr 2017 2018 2017 300.000,00 € 2018 254.600,00 € 150.000,00 € Gesamt Finanzhaushalt Jahr Gesamt VE 2017 kassenwirksam 2018 Gesamt 7 1.983.000,00 € Fristenplan Baubeginn Fertigstellung 8 Gesamt 554.600,00 € I. Quartal 2017 IV. Quartal 2018 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht. Planungsbeteiligte Objektplanung nach HOAI 2013 Brandschutzgutachter Tragwerksplanung Technische Ausrüstung - Starkstrom Technische Ausrüstung - BMA Denkmalschutzrechtliche gutachterliche Begleitung bgk Ingenieurplanung Leipzig GmbH, Eutritzscher Markt 1 A, 04129 Leipzig Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig,Torgauer Platz 3, 04315 Leipzig BAUPLANUNG Dipl.-Ing. Johannes Erler BDB, Teichstrasse 11, 04277 Leipzig B - Plan GmbH & Co.KG, Karl-Liebknecht-Straße 19 04107 Leipzig Teleplan Ingenieurbüro GmbH, Wiederitzscher Landstraße 109, 04158 Leipzig Dr. Schneider & Küster - Büro für Denkmalpflege, Weißenfelser Straße 67, 04229 Leipzig 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt <SONSTIGES> Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 12 Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017 Stand vom: 03.01.2017 Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG) < > Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2019 Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 5.000 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 30.138 EUR Anmerkungen zu Betriebskosten KG 300: nur Kosten für Wartung an technischen Anlagen Neues Rathaus. Mehrkosten in Höhe von 5 T€ resultieren aus Wartung Brandmeldetechnik und Türfeststellanlagen. 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan. 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Zu den Leistungen der teilweisen Brandschutzertüchtigung sind keine spezifischen Kennwerte verfügbar. zurück zum Anfang Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 13