Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1209474.pdf
Größe
249 kB
Erstellt
30.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.05.17, 20:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03343
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Allgemeine Verwaltung
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
Verwaltungsausschuss
01.03.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Baubeschluss: Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung
Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2.
Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoss ab
2017
Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 13 in der
zur Zeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten betragen 1.983.000,00 €. Der städtische Anteil beträgt 1.983.000,00 €.
3. Die Aufwendungen/Auszahlungen werden in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wie folgt
bereitgestellt bzw. geplant:
im PSP 1.100.11.1.3.04.01.01/ SK42119000
2017: 714.200,00 €
2018: 714.200,00 €
im PSP 7.0000203.700
2017: 300.000,00 €
2018: 254.600,00 €
4. Für das Haushaltsjahr 2017 ist folgende Verpflichtungsermächtigung vorgesehen:
im PSP 7.0000203.700
VE 2017 in Höhe von 150 T€ kassenwirksam 2018
5. Im Haushaltsjahr 2019ff. erhöhen sich die Nutzungskosten entsprechend Tabelle 1 um 35.138 €.
Diese werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im
Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch
das Fachamt anzumelden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2018
1428400
1.100.11.1.3.04.01.0
1
2017
2018
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
7.0000203.700
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
KG 300:
Siehe Tabelle 1
KG 400:
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Mit dieser Maßnahme wird die seit einigen Jahren verfolgte Strategie der vorrangigen
Gefahrenbeseitigung bei den Innenausbaumaßnahmen im Neuen Rathaus fortgesetzt. Im einzelnen
werden in den Etagenbereichen ab 2.OG abwärts mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln
erst einmal die gravierendsten sicherheitstechnischen Mängel an den Elektroinstallationen und die
Defizite im baulichen Brandschutz abgestellt. Diese sind auch Voraussetzung bzw. Bestandteil der
später notwendigen Fortführung der inneren Sanierung des Neuen Rathauses. Zur Vermeidung
unnötiger Belastungen der Beschäftigten und Besucher durch Stemm- und Schlitzarbeiten innerhalb
der Verwaltungsbereiche werden diese Arbeiten großteils nachts und an Samstagen ausgeführt.
Unterbrechungen der Bauarbeiten in Folge der Vielzahl von Veranstaltungen im Neuen Rathaus
wirken sich ebenfalls zeitverzögernd auf den Bauablauf aus.
Kleinteilige Umzüge, die Schaffung von Baufreiheiten und Renovierungsarbeiten werden aus dem
zur Verfügung stehenden Budget finanziert.
Die elektrotechnische Sanierung ist notwendige Voraussetzung für die weitere sicherheitstechnische
Profilierung des Neuen Rathauses und steht der Umsetzung der zukünftigen baulich-technischen
Sicherheitsmaßnahmen nicht entgegen. Die derzeit parallel laufende Konzipierung dieser
sicherheitstechnischen Maßnahmen kann sich auf datenschutzrechtlich ausgewogene Grundlagen
stützen, die gegenwärtig vom AGM in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten und der
Personalvertretung erarbeitet werden.
Die detaillierten baulich-technischen Sicherheitsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Vorlage,
sondern werden Inhalt einer separaten Vorlage sein.
Die „Modernisierung Sitzungssaal“ ist eine gesonderte Teilbaumaßnahme (s. Vorlage Nr. VI-DS3411).
Anlagen:
- Tabelle 1 Nutzungskosten
- Begründung
Nutzungskosten im Hochbau
65. AGM
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
Sanierung Neues Rathaus
Brandschutzmaßnahmen vom 2. OG bis UG 2017/ 2018
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
(Bezeichnung des Bauwerks)
Ämter:
erstellt:
65
Bennemann
Datum:
18.02.2015
Neubau
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
210
210
210
210
220
220
220
220
200
311
312
313
314
314
315
316
319
310
321
321
322
322
329
329
329
329
320
331
332
333
334
339
339
339
339
339
330
341
341
341
342
343
344
345
346
349
340
Personalkosten
0
Personalkosten
0
Personalkosten
0
Personalkosten
0
Sachkosten
0
Sachkosten
0
Sachkosten
Hygiene
Sachkosten
Feuerlöscher
Objektmanagementkosten
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Kosten € / Kosten € /
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Wasser
Öl
Gas
Kohle
Holzpellets
Fernwärme
Strom
Sonstiges
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Reinigung, Pflege Gebäude (G)
0
0
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Versorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Schmutzwasser
Regenwasser
Müll
Abscheider
Sonstiges
Schädlinge
Container
Sonderleistungen
Entsorgung
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Unterhaltsreinigung
Glasreinigung
Fassadenreinigung
Schornstein
Grundreinigung
Sonderreinigung
Schmutzfangmatten
0
0
Befestigte Flächen
Winterdienst
Straße
Pflanz- u. Grünfl.
Wasserflächen
Baukonstruktionen
Techn. Anlagen
Einbauten in A.
Baumkontrolle,etc.
Reinigung, Pflege Außenanlagen (A)
Bezeichnung
PSP- Element
Sachkonto
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
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0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Seite 1/2
NUK_BHA_extern_Tab_1
Nutzungskosten im Hochbau
65. AGM
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
Sanierung Neues Rathaus
Brandschutzmaßnahmen vom 2. OG bis UG 2017/ 2018
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
(Bezeichnung des Bauwerks)
Ämter:
erstellt:
65
Bennemann
Datum:
18.02.2015
Neubau
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
351
352
353
354
355
359
350
361
362
362
369
360
Bedienung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Bedienung, Inspektion und Wartung
300
400
PSP- Element
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
5.000
Kontrollen
Bewachung
Überwachung
Sonstiges
0
0
0
0
0
0
0
0
Sicherheits- und Überwachungsdienste
0
0
0
0
0
00
00
00
0
0
5.000
5.000
13.062
17.076
0
0
30.138
13.062
17.076
0
0
30.138
Dienste
Dienste
Dienste
Dienste
Grundsteuer
Versicherungsb.
0
Abgaben und Beiträge, (Einnahmen)
Betriebskosten
410
420
430
440
Bezeichnung
5.000
371 Abgaben u. Beiträge
372 Abgaben u. Beiträge
379 Einnahme
370
Kosten € / Kosten € /
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
Techn. Anlagen
0
0
Baukonstrukt.
0
0
Techn. Anlagen
5.000
5.000
Außenanlagen
0
0
Rev. Feuerlöscher
0
0
Sonstiges
0
0
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzungkosten
Baukonstrukt.
Techn. Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung
Voraussichtliche Inbetriebnahme:
Monate der Nutzung im Jahr der Inbetriebnahme:
KG 200
KG 300
KG 400
Umlegeschlüssel der anteiligen Folgekosten:
KG 200
KG 300
KG 400
0
0
0
0
Sachkonto
01.01.2019
0
12
12
0,00
1,00
1,00
Seite 2/2
NUK_BHA_extern_Tab_1
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bauvorhaben:
Sanierung Neues Rathaus Leipzig,
Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum
Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab
2017
<
>
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
03.01.2017
Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung
Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017
Stand vom: 03.01.2017
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption
3
1.2 Beschlüsse
3
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
3
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
3
2.2 Ableitung des Bedarfes
5
2.3 Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme
5
2.4 Alternativlösungen
5
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
6
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
6
3.1 Städtebauliche Einordnung
6
3.2 Erläuterung der Planung
6
3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
10
3.4 Eigentumsverhältnisse
10
3.5 Energiekonzept -
10
3.6 Barrierefreies Bauen
11
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
11
4 Finanzieller Aufwand
11
5 Finanzierungsplan
11
6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
11
7 Fristenplan
12
8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
12
9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
12
9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
12
9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
13
9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
13
Anlagen
-
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2
Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung
Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017
Stand vom: 03.01.2017
Kurzerläuterung
Mit dieser Maßnahme wird die seit einigen Jahren verfolgte Strategie der vorrangigen Gefahrenbeseitigung bei den Innenausbaumaßnahmen im Neuen Rathaus festgesetzt. Im einzelnen werden in den Etagenbereichen ab 2.OG abwärts mit den derzeit zur Verfügung stehenden Mitteln erst einmal die gravie rendsten sicherheitstechnischen Mängel an den Elektroinstallationen und die Defizite im baulichen Brandschutz abgestellt. Diese sind auch Voraussetzung bzw. Bestandteil der später notwendigen Fortführung
der inneren Sanierung des Neuen Rathauses. Zur Vermeidung unnötiger Belastungen der Beschäftigten
und Besucher durch Stemm- und Schlitzarbeiten innerhalb der Verwaltungsbereiche werden diese Arbeiten großteils nachts und an Samstagen ausgeführt. Unterbrechungen der Bauarbeiten in Folge der Vielzahl von Veranstaltungen im Neuen Rathaus wirken sich ebenfalls zeitverzögernd auf den Bauablauf aus.
Kleinteilige Umzüge, die Schaffung von Baufreiheiten und Renovierungsarbeiten werden aus dem zur
Verfügung stehenden Budget finanziert.
Die elektrotechnische Sanierung ist notwendige Voraussetzung für die weitere sicherheitstechnische Profilierung des Neuen Rathauses und steht der Umsetzung der zukünftigen baulich-technischen Sicherheitsmaßnahmen nicht entgegen. Die derzeit parallel laufende Konzipierung dieser sicherheitstechnischen
Maßnahmen kann sich auf datenschutzrechtlich ausgewogene Grundlagen stützen, die gegenwärtig vom
AGM in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten und der Personalvertretung erarbeitet werden.
Die detaillierten baulich-technischen Sicherheitsmaßnahmen sind nicht Bestandteil dieser Vorlage, sondern werden Inhalt einer separaten Vorlage sein.
Die „Modernisierung Sitzungssaal“ ist eine gesonderte Teilbaumaßnahme (s. Vorlage Nr. VI-DS-3411).
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Die Teilleistungsmaßnahme innerhalb der Gesamtsanierung des Neuen Rathauses „Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerungen der Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss bis
2016 “ soll innerhalb des zur Verfügung stehenden Budgets 2017 und 2018 fortgesetzt werden.
Die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen orientieren sich an grundlegenden Festlegungen aus der
denkmalpflegerischen Zielstellung für das Neue Rathaus vom 30.03.1996 und der Brandschutzkonzeption
vom 30.04.1996 unter Beachtung der erfolgten Ergänzungen.
1.2
Beschlüsse
- Diese Maßnahme ist Bestandteil der Gesamtkonzeption Sanierung Neues Rathaus/ Stadthaus, welche
in der 45. Ratsversammlung am 29.10.1997 unter der Beschluss Nr. 1025/97 bestätigt wurde. - Sanierung
Neues Rathaus Leipzig, Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01097 „Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss
bis 2016“ vom 02.09.2015
2
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Bereits 2007 sollte das Neue Rathaus entsprechend der Gesamtkonzeption komplett saniert sein. Da die
erforderlichen Mittel für die Umsetzung dieser Konzeption über viele Jahre nicht aufgebracht werden
konnten besteht weiterhin ein großer Instandsetzungs- und Sanierungsstau.
Als besonders gefährlich werden folgende Zustände eingeschätzt:
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
3
Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung
Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017
Stand vom: 03.01.2017
fehlende Brand- und Rauchschutztüren
fehlende Überwachung durch automatische Brandmelder und Druckknopfmelder und die
Alarmierung von Personen im Brandfall vom 2. Obergeschoss bis KG
fehlende Brandabschnitte
verschlissene elektrische Anlagen
fehlende Sicherheitsbeleuchtung innerhalb der Flucht- und Rettungswege ab 2. Obergeschoss
abwärts
Werkstatt-/Arbeitsräume im Kellergeschoss ohne notwendige Rettungswege
planmäßige Lagerung von Stühlen und Tischen (Brandlasten) der Veranstaltungsbereiche auf den
Fluren
–
–
–
–
–
–
–
Im Detail handelt es sich um folgende Zustände:
Elektroanlage
–
In den noch nicht sanierten Etagenbereichen vom 2.OG bis Untergeschoss sind veraltete, in klassischer Nullung ausgeführte elektrotechnische Installationen in Betrieb. Seit den 70-er Jahren ist
diese Art der Installation für Neuanlagen verboten. Diese veralteten Anlagen unterliegen auf
Grund wesentlicher Änderungen in den bereits sanierten Etagenbereichen auch nicht mehr dem
Bestandsschutz. Die elektrischen Zuleitungen sind als Einzeldrahtinstallation in Rohr verlegt. Alterungsbedingte schlechte Isolation der Einzeldrähte (NGA) und korrodierte Klemmstellen sind mit
hoher Wahrscheinlichkeit auch Ursache des Elektrokabelbrandes 2010 im 1. OG Neues Rathaus
(Bereich Tonstudio) gewesen.
–
Die Spannungsversorgung mehrerer Arbeitsplätze erfolgt über einen Stromkreis. Aber auch der
unsachgemäße Einsatz von Mehrfachverteilungen an den Arbeitsplätzen, angeschlossen an einem Stromkreis, muss ständig festgestellt werden. Ein gleichzeitiges Hochfahren z.B. von PCTechnik führt deshalb oft zum Auslösen der Sicherungsautomaten durch Überlastung der Zuleitungen.
–
An einem Großteil der Endstromkreise konnte, auf Grund der Beschaffenheit der Installation und
Unterverteilungen, keine durch den Gesetzgeber geforderte Isolationsmessung durchgeführt werden. Generell ist eine gute Isolation zwischen elektrischen Leitungen einer elektrischen Anlage
oder eines Betriebsmittels die Voraussetzung für den Schutz von Menschen vor einem möglichen
elektrischen Schlag und die erste Maßnahme für einen wirkungsvollen Brandschutz.
–
Des weiteren bestehen auch Probleme in Bezug auf die Datenanbindung der Lecos. Die Stromversorgung der in den Etagen vorhandenen Datenverteiler in den unsanierten Etagenbereichen
erfolgt ebenfalls aus dem vorhandenen alten Elektronetz. Für die Stromversorgung der Datenverteiler können keine separaten Stromkreise bereitgestellt werden. Es besteht ein erhöhtes Ausfallrisiko durch Überlastung der Stromkreise mit den angeschlossenen Endverbrauchern in den Arbeitsräumen. Ein besonderes Problem stellt dabei der Potentialausgleich dar. Durch die derzeitige
Netzform TN-C kommt es über den PEN Leiter zu so genannten vagabundierenden Strömen.
–
Durch diesen Effekt fließen Ausgleichsströme über die Schirmung der Datenkabel zum DV und
über den Potentialausgleich. Dies verursacht Schäden und Störungen wie z.B. Zittern der Bilder
auf Flachbildschirmen, Störungen der Datenübertragung bis zum Abbruch, Personenbeeinflussungen, Zerstörung von Netzwerkkarten durch die Entstehung von Wärme an den RJ45 Ports
(wurde im NRH bereits mehrfach festgestellt) usw. Somit entsteht auch eine erhöhte Brandgefahr
an diesen Komponenten. Aus Sicht der Lecos ist eine Erneuerung der Elektroanlage in den noch
nicht sanierten Bereichen dringend erforderlich.
–
Defizite bestehen auch durch noch nicht vorhandene bzw. realisierte Sicherheitsbeleuchtungen
innerhalb der Flucht- und Rettungswege. Die Fluchtwege in den Etagen ab 2.OG abwärts, sind
bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung, nicht ausreichend ausgeleuchtet. Bei einer hausinternen
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
4
Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung
Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017
Stand vom: 03.01.2017
Überprüfung wurden die vorgeschriebenen Werte von 1 Lux nicht annähernd erreicht. Durch den
TÜV wurden diese Defizite bereits angezeigt.
–
Entsprechend der Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01097 „Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss bis 2016“ vom 02.09.2015 wurden folgende Bereiche bisher realisiert bzw. werden 2016
abgeschlossen:
- die Elektrosteigleitungen im Nordflügel mit neuen Elektrounterverteilungen vom UG bis 2.OG,
- Brüstungskanalinstallation mit neuen Steckdosen in den Büroräumen im Nordflügel Hofseite,
Nordflügel 1. OG und EG
- Elektrosteigleitungen West und Mittelflügel-West und Südflügel links
Brandmeldeanlage
Die Schaffung einer flächendeckenden Brandmeldeanlage ist die wichtigste Aufgabe zur rechtzeitigen Evakuierung der Mitarbeiter und Besucher.
Vom 3.OG bis 5.OG Neues Rathaus sind diese Anforderungen bereits erfüllt.
Die Installation in den noch nicht überwachten Bereichen vom 2.OG bis UG findet z.Z. statt und
wird mit den im Haushalt 2017ff zur Verfügung stehenden Mitteln fortgesetzt.
Weitere sicherheitstechnische Defizite
Sicherheitstechnische Defizite bestehen im Bereich der Werkstätten im Kellergeschoss. Zur Erschließung dieser Räume sind keine notwendigen Flure vorhanden. Ordnungsgemäße Fluchtund Rettungswege sind somit nicht gegeben.
Auf den Fluren im 2. Obergeschoss erfolgt auf Grund einer nicht vorhandenen Lagerungsmöglichkeit eine Zwischenlagerung der Tische und Stühle u.a. des Ratsplenarsaales und gefährdet da durch die Mitarbeiter und Besucher des Hauses.
2.2
Ableitung des Bedarfes
Das Neue Rathaus als öffentliches Verwaltungsgebäude der Stadt Leipzig muss hinsichtlich der hohen
Frequentierung von Besuchern und Beschäftigten den entsprechenden brandschutztechnischen Forderungen des Gesetzgebers gerecht werden. Das vordringlichste Ziel aller umzusetzenden Maßnahmen ist
die Gefahrenbeseitigung, insbesondere in Bezug auf den Schutz von Menschenleben. Die Vermeidung
von Schäden am Sachvermögen der Stadt Leipzig ist auch ein wichtiger Aspekt, der die Fortsetzung der
brandschutztechnischen Ertüchtigung dringend erforderlich macht (siehe auch Pkt. 2.1)
2.3
Notwendigkeit/ Dringlichkeit der Baumaßnahme
Die baulichen Mängel stellen eine Gefährdung der Nutzer dar (siehe auch Pkt. 2.1 und 2.2).
2.4
Alternativlösungen
Keine.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
5
Stadt Leipzig,Amt für Gebäudemanagement
Haushaltsvorlage Sanierung Neues Rathaus Leipzig, Fortführung Brandschutzmaßnahmen und Teilerneuerung
Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017
Stand vom: 03.01.2017
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Der Sanierungsstau wird immer größer und die Gefahren für die Nutzer wachsen. Die vorhandenen technischen Anlagen entsprechen nicht den Vorschriften und stellen ein erhebliches Gefahrenpotential dar.
Die für das „Brandschutzkonzept für Veranstaltungen mit großen Personenzahlen in der oberen und unteren Wandelhalle im Neuen Rathaus zu Leipzig“ vom Amt für Bauordnung und Denkmalpflege erteilte Teilbaugenehmigung „Durchführung von Veranstaltungen in den Wandelhallen und angrenzenden Sälen“
vom 16.08.2016 beinhaltet die sichere Evakuierung der Veranstaltungsgäste, der Redner und Künstler sowie der Service- und Sicherheitskräfte als vorrangiges Schutzziel. Dieses Schutzziel kann nur durch eine
konsequente Fortsetzung der in 2014 begonnen Arbeiten erreicht werden.
3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Städtebauliche Einordnung
-
3.2
Erläuterung der Planung
Abweichend von der bisherigen Verfahrensweise, etagenweise eine Komplettsanierung mit Renovierungsleistungen umzusetzen, müssen auf Grund bestehender Gefährdungen bei elektrotechnischen Altinstallationen (klassische Nullung), fehlender Sicherheitsbeleuchtung etc. diese Defizite
im Vorgriff etagenübergreifend im gesamten Gebäude NRH abgestellt werden. Das heißt, dass
alle Renovierungsleistungen einschließlich die Überarbeitung der Fenster vorerst ausgesetzt bleiben müssen.
Die Entwurfsplanung berücksichtigt die Anforderungen des baulichen Brandschutzes in vertretbarer Weise, deren Einhaltung zuerst die Menschenrettung und erst danach die Brandbekämpfung
sichert. Dabei wird der historische Gebäudebestand angemessen beachtet.
Grundlage dieser Entwurfsplanung ist der 1996 vom IB Brandschutz Consult Leipzig erstellte
Brandschutztechnische Erläuterungsbericht zur Sanierung Neues Rathaus Leipzig sowie dessen
Ergänzungen.
Grundsätzlich können die geforderten Maßnahmen nur gesamtheitlich angewandt werden. Dabei
soll die im 5. bis 3. Obergeschoss sowie in den Treppenhäusern A, B, C und D bereits abge schlossene Umsetzung des brandschutztechnischen Gesamtkonzeptes nunmehr fortgeführt werden.
Auf Grund vorgefundener Rissbildungen in den Decken und Tragkonstruktionen werden im
2. OG im TH Bereich C weitere Risse saniert.
In Anbetracht der derzeit zur Verfügung stehenden Mittel, muss davon ausgegangen werden,
dass die Abstellung der sicherheitstechnischen Defizite bis 2020 andauern wird. Ausführungsseitig wird in dieser Vorlage die Fortführung der Maßnahmen ab 2017 betrachtet.
Die innere Sanierung des 2. Obergeschosses kann nicht als gesonderte Teilbaumaßnahme fortgesetzt werden, da in der Klausurberatung am 18. und 19. August 2016 nur zusätzliche Mittel in
Höhe von 403 T€ zur Verfügung gestellt werden konnten. Der eingebrachte separate Bau- und
Finanzierungsbeschluss ruht damit jetzt. Bestandteil der inneren Sanierung im 2.Obergeschoss
wären die Aufarbeitung von Fenstern und Türen ohne Brandschutzanforderungen, die malermäßige Instandsetzung der Decken und Wände, die Erneuerung der Fußbodenbeläge, die Erneuerung
der Beleuchtung sowie die Umsetzung der Datenverkabelung.
KG 300: Bauliche Brandschutzmaßnahmen
Die im Rahmen der durch die Stadtkämmerei zur Verfügung gestellten Mittel 2017ff wird die
schrittweise Umsetzung von Bestandteilen folgender baulichen Maßnahmen fortgesetzt:
Schottung des Gebäudes in 9 einzelne Bereiche, die als Brandsektionen definiert sind.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017
Stand vom: 03.01.2017
In den Fluren sind die noch nicht aufgewerteten historischen Pendeltüren (Türanlagen im Süd-,
Mittel- und Ostflügel) zu Türen mit Rauchschutzfunktion umzubauen.
Türen in Brandsektionsgrenzen zwischen Büroräumen sind mit T 30 Türen nach historischen Vorbild auszuführen oder die Öffnungen brandschutztechnisch zu verschließen.
Historische Türen in Brandwänden zwischen Büroräumen und Fluren sind zu ertüchtigen bzw. in
Abstimmung mit der Denkmalpflege zu erneuern, falls eine Ertüchtigung auf Grund des Zustandes nicht sinnvoll oder möglich ist.
Die Öffnungen der ehemaligen Hypokausten-Heizung in den Fluren werden aus Brandschutzgründen geschlossen. Danach wird die Ausmauerung geputzt und schwarz gestrichen, das historische Gitter wird abschließend wieder aufgesetzt.
Bürotüren, die sich jeweils vor und hinter einer Flurtüranlage befinden, sind ebenfalls bandschutztechnisch zu ertüchtigen.
Entsprechend der Fortführung des Brandschutzkonzeptes Stand 30.06.2016 sind einige Türen
der Teeküchen noch bis 4. OG zu ertüchtigen.
Bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Erneuerung der Elektroinstallation:
Die Lüftungskanäle werden geöffnet und nach den erfolgten Kabelinstallationen brandschutztechnisch geschlossen. Die Stemmarbeiten finden vorwiegend nachts statt, um die Beeinträchtigung
der Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten.
Alle Durchbrüche durch Decken und Brandwände werden nach Verlegung der Kabel gemäß den
brandschutztechnischen Anforderungen verschlossen. Durchführungen durch Raumtrennwände
sind schallschutztechnisch zu verschließen.
Schaffung von sicheren Werkstatträumen durch brandschutztechnsiche Abtrennung der Bereiche
übrigen Kellergeschoss bzw. Verlegung dieser und Schaffung notwendigen Fluren im Werkstattbereich.
Schaffung eines Mehrzweckraumes im 2. Obergeschoss als Zwischenlagermöglichkeit von Möbel
der Veranstaltungsbereiche.
KG 400: Erneuerung der elektrotechnischen Installa tionen im Rahmen der ab 2017 zur Verfügung stehenden Haushaltmittel
Durch den ständig steigenden Leistungsbedarf für den Einsatz der Informationstechnik und den
veralteten Zustand der elektrischen Installation, ist es erforderlich die Installation schrittweise zu
erneuern und dem heutigen Stand der Technik anzupassen. Dabei sind die brandschutztechnischen Forderungen umzusetzen.
Gebäudehauptverteilung (GHV)
Die Gebäudehauptverteilungen befinden sich im Kellergeschoss. Für jede Brandsektion ist eine
GHV AV Allgemein Netz und eine GHV NE Netzersatz vorhanden, aus denen die Stromkreisverteilungen SKV in den jeweiligen Bereichen gespeist werden.
In den GHV sind die Hauptsicherungsautomaten bzw. die Sicherungslasttrennschalter mit den
entsprechenden Einsätzen nachzurüsten.
Die Größe richtet sich nach dem Leistungsbedarf der jeweiligen Stromkreisverteilung.
Stromkreisverteilungen (SKV)
Die Stromkreisverteilungen werden den Brandsektionsabschnitten zugeordnet.
Es erfolgt eine Trennung der Netze in
− AV - allgemeine Verbraucher
− NE - Netzersatzberechtigte Verbraucher
Die einzelnen Netze werden durchgehend ab GHV als TN-S-System ausgeführt.
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Stand vom: 03.01.2017
Stromkreisverteilungen in bereits sanierten Bereichen werden in das System eingegliedert bzw.
mit auf die neuen SKV´s aufgeschaltet.
Die SKV – AV beinhalten die Steckdosen- und Beleuchtungsstromkreise der Büros, Nebenräume,
Teeküchen und Steckdosen in den Fluren.
Die SKV – NE beinhalten die Beleuchtung der Flure, Wege und sonstige netzersatzberechtigte
Verbraucher.
Die Stromkreisverteiler SKV werden nebeneinander in den jeweiligen Fluren der Brandsektionen
installiert und sind mit feuerhemmenden Türen dichtschließend versehen.
Die Verteilungen werden als typgeprüfte (TSK) oder partiell typgeprüfte (PTSK) Niederspannungs- Schaltgerätekombination nach ICE 60439-1 ausgeführt.
In einzelnen Endstromkreisen ist eine FI-Schutzeinrichtung gem. DIN VDE 0100-410 vorgesehen.
Leitungsanlagen
Die Stromkreisverteilungen werden über Stichkabel sternförmig von den Gebäudehauptverteilungen GHV versorgt.
Als Steigleitungen und Leitung für große Einzelverbraucher werden Kabel des Typ NYCWY verwendet.
Die Kabel für das NE-Netz werden in Funktionserhalt E30 ausgeführt.
Die Hauptsteiger sollen in die vorhandenen Lüftungsschächte der alten Hypokausten-Heizungsanlage verzogen werden. Dabei erfolgt eine Trennung in Allgemein- und Netzersatz-Netz.
In diese Teilbaumaßnahme werden nur die Endstromkreise für Geräteanschlüsse erneuert.
Die Verlegung der Leitungen zu den Installationsgeräten erfolgt in Leitungsführungs- und Kanalsystemen.
In den Endstromkreisen kommt halogenfreie Mantelleitung zum Einsatz.
Verlegesysteme
Die vorhandenen Lüftungskanäle verlaufen vom Kellergeschoss bis in die einzelnen Obergeschosse, in diesen werden Kabelleitern für die einzelnen Netzarten montiert. Die Steigleitungen
sind mit Bügelschellen zu befestigen. Die Verlegung der Kabel im Kellergeschoss erfolgt teilweise
auf vorhandenen bzw. neu zu errichtenden Kabelrinnen.
Für das Netzersatz-Netz ist die Kabeltrasse in Funktionserhalt E 30 auszubauen.
Die Umsetzung in den Flurbereichen erfolgt ohne Freilenkung der angrenzenden Bürobereiche.
Bauliche Eingriffe sind durch die erforderlichen Flurquerungen und die Montage der Unterverteilungen in Unter-Putz-Ausführung erforderlich. Einschränkungen durch Baulärm und Schmutz
müssen durch die Mitarbeiter/Innen toleriert werden. Eine anschließende Renovierung ist nicht
vorgesehen.
Die Trassierung der Leitungen und Kabel von den SKV zu den Schutzkontaktsteckdosen an den
Arbeitsplätzen und Geräteanschlüssen, erfolgt in Leitungsführungskanal an Wänden und Decken
und in Fußbodenkanälen.
In den Bürobereichen muss die Erneuerung der elektrotechnischen Altinstallationen (ohne Eingrif fe in die Beleuchtungsinstallation) nur mit einer Teilfreilenkung innerhalb der Arbeitsräume erfolgen. Die Installationen erfolgen generell in Aufputz. Im Fensterbereich werden Brüstungskanäle
oder Aufbodenkanäle (je nach Platzverhältnissen) mit den entsprechenden elektrotechnischen
Anschlüssen vorgesehen. Mit diesem Vorgriff kann zumindest der Personenschutz durch die derzeit nicht auszuschließende Gefährdung durch Stromschlag an den noch in klassischer Nullung
ausgeführten Steckdoseninstallationen wieder gewährleistet werden. Pro Arbeitsplatz sind zwei
Doppelsteckdosen vorgesehen.
Es wird eine Dokumentationsunterlage Energieübersicht AV SV NEA erstellt.
Sicherheitsbeleuchtungszentrale
Es wird die Sicherheitsbeleuchtungszentrale ausgetauscht. Die vorhandene Zentrale besteht aus
2 Schränken, wovon einer schon wegen diversen defekten außer Betrieb ist. Das Bediendisplay
der Anlage ist defekt, so dass keine Änderungen an der Anlagenprogrammierung vorgenommen
werden können. Zusätzlich gehen die Ladebooster der Anlage in regelmäßigen Abständen in StöStadt Leipzig
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Stand vom: 03.01.2017
rung, was ein gleichmäßiges Laden der Batterieanlage verhindert. Eine betriebsichere Funktion ist
so nicht gewährleistet.
Blitzschutz- und Erdungsanlagen
Wegen der hohen Anforderungen, die gemäß den VDE-Bestimmungen an den Potentialausgleich
gestellt werden, ist hierfür eine besondere Installation notwendig.
Alle leitfähigen Teile der Kabel- und Leitungstrassen, der Kanäle, Aufbau- und Unterflursysteme
werden sternförmig am Potentialausgleich angeschlossen.
Als Ausgleichsleitung werden Leitungen mit einem Querschnitt von 4 mm² bzw. 16 mm² verlegt.
Überspannungsschutz
Für alle elektrotechnischen Anlagen ist ein gestaffelter Überspannungsschutz vorgesehen.
In den Gebäudehauptverteilungen werden Kombi-Ableiter-Typ 1 nachgesetzt, die die Blitzteilströme und Überspannungen zerstörungsfrei ableiten.
Für die Stromkreisverteilungen und Unterverteilungen ist ein Überspannungs-Ableiter-Typ 2 vorgesehen.
Brandmeldetechnik
Die Vorgaben des Brandschutzgutachtens und dessen Fortschreibungen fordern Schutzziele für
den Personenschutz. Die Schutzziele sind für das 3. OG, 4. OG und das 1. DG durch die flächendeckend installierte Brandmeldetechnik teilweise erreicht.Teilweise insofern, dass Brände in den
darunter liegenden Geschossen durch die noch fehlende Brandmeldetechnik nicht rechtzeitig detektiert werden und somit Personen im Brandfall zu spät informiert werden. Die flächendeckende
Überwachung des Neuen Rathaus Leipzig vom 2. OG bis in das Kellergeschoss ist daher durch
automatische Brandmelder und Druckknopfmelder mit der weiteren Baumaßnahme gefordert. Ein
Brand kann dadurch frühzeitig detektiert werden und die Personen im Brandfall alarmiert werden.Ebenso sind Brandabschnitte zu realisieren. Türen die durch Türfeststellanlagen offen gehalten werden, schließen dann automatisch. Damit wird der Rauchausbreitung entgegen gewirkt. Zur
Rauchableitung im Brandfall werden automatische Rauchabzugsöffnungen (Fenster bzw. Oberlichter von Fenstern) der Flucht- und Rettungswege durch die Brandmeldetechnik angesteuert
und geöffnet.Die Maßnahme dient in erster Linie dem Personenschutz.
Zur Vermeidung hoher baulicher Beeinträchtigungen in den Arbeitsräumen können diese Vorgriffe
zum Großteil nur in einer Aufputzinstallation erfolgen. Problem ist im 2.OG die Raumhöhe. Ohne
Raumgerüst sind brandmeldetechnische Installationen nicht durchführbar. Es müssen zumindest
Teilbaufreiheiten im flurseitigen Bereich der Räume berücksichtigt werden. Die Brandmeldeanlage 2. oG bis UG wurde beauftragt und befindet sich in der Realisierung.
Es wird eine Brandfallsteuerungmatrix für die Brandmeldeanlage erarbeitet.
- Bauabschnitte
Diese werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und in Anpassung an die
erzielten Vergabeergebnisse realisiert.Im Rahmen des Budgets werden die Planungsleistungen
entsprechend Priorität weitergeführt.
Bauabschnitte baulichen Brandschutzmaßnahmen:
–
–
–
–
–
2. Obergeschoss, Nordflügel
2. Obergeschoss, Mittelflügel West
2. Obergeschoss, Südflügel links, Westflügel
2. Obergeschoss, Ostflügel, Südflügel rechts, Mittelflügel Süd
1. Obergeschoss, Nordflügel, Mittelflügel West
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Elektroinstallation vom 2. Obergeschoss bis zum Untergeschoss sowie Teilbereiche im Kellergeschoß ab 2017
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–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
1. Obergeschoss, Südflügel links, Westflügel
1. Obergeschoss, Ostflügel, Südflügel, Mittelflügel Süd
Erdgeschoss, Nordflügel, Mittelflügel West
EG Südflügel links, Westflügel
EG Ostflügel, Südflügel rechts, Mittelflügel Süd
UG Mittelflügel West
UG Südflügel links/ Westflügel
UG Nord/ Nordwest
Werkstätten KG
Mehrzweckraum 2. OG
Bauabschnitte der Elektroinstallation:
3.3
–
Kanalinstallation Nordflügel vom UG bis 2. OG ( teilweise erfolgt)
–
Kanalinstallation West (z.Z. in Vorbereitung)
–
Kanalinstallation Mittelflügel West vom UG bis 2. OG
–
Kanalinstallation Süd-West, Südflügel
–
Steiger Süd Mitte 1, Süd Mitte 2, Süd rechts, Ost
–
Die Bauabschnitte ab 2017 sind planerisch im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten weiter vorzubereiten.
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Die als besonders gefährlich eingeschätzten Zustände werden in Teilbereichen des UG bis und 2. Obergeschosses abgestellt, wie:
–
fehlende Brand- und Rauchschutztüren
–
fehlende Überwachung durch automatische Brandmelder und Druckknopfmelder und die
Alarmierung von Personen im Brandfall vom 2. Obergeschoss bis KG
–
fehlende Brandabschnitte
–
verschlissene elektrische Anlagen
–
fehlende Sicherheitsbeleuchtung innerhalb der Flucht- und Rettungswege
–
Schaffung von Rettungswegen für Arbeitsräume im KG
–
Verringerung der Brandlast in den Fluren durch Zwischenlagerung von Möbeln der
Veranstaltungsbereiche im Mehrzweckraum
3.4
Eigentumsverhältnisse
Gemarkung
Leipzig
Flurstücksnummer
754
Flurstücksgröße in m²
10430 m²
Eigentum
Stadt Leipzig
3.5
Energiekonzept -
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP): Nachweis nach EnEV 2014: Stadt Leipzig
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Energieträger: Weitere erneuerbare Energien:
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
Wärmeerzeugung und -verteilung: Warmwassererzeugung: -Lufttechnische Anlagen: Wasser/Abwasser: Stark- und Schwachstrom: -
3.6
Barrierefreies Bauen
-
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Hier nicht relevant.
4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenschätzung/ Kostenberechnung nach DIN 276 vom 09/2016
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
Summe
Nachrichtlich Leistungserstattung (FHH)
5
Gesamt
<
>
<
>
1.088.500
711.500
<
>
<
>
183.000
1.983.000
22.800
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
<
>
förderfähig
6
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Ergebnishaushalt
Jahr
Gesamt
2017
311.200,00 €
+403.000,00 €
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2018
311.200,00 €
+403.000,00 €
Gesamt
1.428.400,00 €
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Jahr
2017
2018
2017
300.000,00 €
2018
254.600,00 €
150.000,00 €
Gesamt
Finanzhaushalt
Jahr
Gesamt
VE 2017 kassenwirksam 2018
Gesamt
7
1.983.000,00 €
Fristenplan
Baubeginn
Fertigstellung
8
Gesamt
554.600,00 €
I. Quartal 2017
IV. Quartal 2018
VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht.
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach HOAI 2013
Brandschutzgutachter
Tragwerksplanung
Technische Ausrüstung - Starkstrom
Technische Ausrüstung - BMA
Denkmalschutzrechtliche gutachterliche Begleitung
bgk Ingenieurplanung Leipzig GmbH, Eutritzscher Markt 1 A,
04129 Leipzig
Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH Leipzig,Torgauer Platz 3, 04315 Leipzig
BAUPLANUNG Dipl.-Ing. Johannes Erler BDB, Teichstrasse 11,
04277 Leipzig
B - Plan GmbH & Co.KG, Karl-Liebknecht-Straße 19
04107 Leipzig
Teleplan Ingenieurbüro GmbH, Wiederitzscher Landstraße 109,
04158 Leipzig
Dr. Schneider & Küster - Büro für Denkmalpflege, Weißenfelser
Straße 67, 04229 Leipzig
9
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt
<SONSTIGES>
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau
Stadt Leipzig
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Stand vom: 03.01.2017
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch
ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs)
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG)
<
>
Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2019
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
EUR
Kostengruppe 300 Betriebskosten
5.000 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
30.138 EUR
Anmerkungen zu Betriebskosten KG 300: nur Kosten für Wartung an technischen Anlagen Neues Rathaus. Mehrkosten in Höhe von 5 T€ resultieren aus Wartung Brandmeldetechnik und Türfeststellanlagen.
9.2
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
9.3
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Zu den Leistungen der teilweisen Brandschutzertüchtigung sind keine spezifischen Kennwerte verfügbar.
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