Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1241307.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
12.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-03666
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Kultur
Vorberatung
Beirat für Gleichstellung
Vorberatung
Ratsversammlung
18.01.2017
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
100 Jahre Frauenwahlrecht
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen des Schwerpunktjahres „Demokratie leben – Demokratie lebt“ in 2018 werden
70.000 € für die Ausgestaltung des Jubiläums „100 Jahre Frauenwahlrecht“ verwendet.
Im Rahmen des Jubiläums werden Veranstaltungen und kulturelle Projekte gefördert, die
Diskussionen anstoßen und zu einem öffentlichen Diskurs beitragen. Die Ausrichtung obliegt dem
Referat für Gleichstellung.
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Sachverhalt:
Der Frauenanteil lag 2016 im Deutschen Bundestag bei 37,1 Prozent und somit weit entfernt von der
Hälfte der Abgeordneten. Der Anteil der Frauen im Stadtrat zu Leipzig liegt sogar noch darunter bei
nur 34,3 Prozent. Grund genug, um über die Teilhabe von Frauen am politischen und
gesellschaftlichen Leben öffentlich zu diskutieren, denn trotz der formalen Gleichberechtigung sind
Frauen, selbst 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, in gesellschaftlichen
Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert, werden
schlechter bezahlt, verrichten selbstverständlich unbezahlte Reproduktionsarbeit, beziehen oft
weniger Rente und sind als alleinerziehende Mütter häufiger von Armut betroffen.
Das Frauenwahlrecht, das uns heute selbstverständlich erscheint, musste erst gegen viele Vorurteile
durchgesetzt werden. In Deutschland kämpften engagierte Frauen um 1900 vehement für das
Frauenwahlrecht, da sie - unabhängig von Alter, Einkommen oder Tätigkeit - von dem Recht zu
wählen und zu kandidieren, ausgeschlossen waren. Die gemäßigte bürgerliche Frauenbewegung
strebte ein eingeschränktes Wahlrecht an. Die radikaleren sozialistischen Frauen um Clara Zetkin
forderten dagegen auf dem ersten internationalen sozialistischen Frauenkongress 1907 in Stuttgart
das allgemeine Frauenwahlrecht.
Erst mit dem Aufruf des Rates der Volksbeauftragten am 12. November 1918 "Alle Wahlen zu
öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen
Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten
männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen" wurde Frauen in Deutschland erstmals das
Recht zu wählen und somit zur Teilhabe am politischen Leben eingeräumt.
Am 30. November 1918 trat dann in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen
aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum
ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden. Am 19. Januar 1919 fanden
allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen
Nationalversammlung statt. 300 Frauen kandidierten. 37 Frauen, insgesamt gibt es 423
Abgeordnete, wurden schließlich gewählt.
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