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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1241307.pdf
Größe
92 kB
Erstellt
12.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:52

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-03666 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Kultur Vorberatung Beirat für Gleichstellung Vorberatung Ratsversammlung 18.01.2017 1. Lesung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff 100 Jahre Frauenwahlrecht Beschlussvorschlag: Im Rahmen des Schwerpunktjahres „Demokratie leben – Demokratie lebt“ in 2018 werden 70.000 € für die Ausgestaltung des Jubiläums „100 Jahre Frauenwahlrecht“ verwendet. Im Rahmen des Jubiläums werden Veranstaltungen und kulturelle Projekte gefördert, die Diskussionen anstoßen und zu einem öffentlichen Diskurs beitragen. Die Ausrichtung obliegt dem Referat für Gleichstellung. Seite 1 Sachverhalt: Der Frauenanteil lag 2016 im Deutschen Bundestag bei 37,1 Prozent und somit weit entfernt von der Hälfte der Abgeordneten. Der Anteil der Frauen im Stadtrat zu Leipzig liegt sogar noch darunter bei nur 34,3 Prozent. Grund genug, um über die Teilhabe von Frauen am politischen und gesellschaftlichen Leben öffentlich zu diskutieren, denn trotz der formalen Gleichberechtigung sind Frauen, selbst 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts, in gesellschaftlichen Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert, werden schlechter bezahlt, verrichten selbstverständlich unbezahlte Reproduktionsarbeit, beziehen oft weniger Rente und sind als alleinerziehende Mütter häufiger von Armut betroffen. Das Frauenwahlrecht, das uns heute selbstverständlich erscheint, musste erst gegen viele Vorurteile durchgesetzt werden. In Deutschland kämpften engagierte Frauen um 1900 vehement für das Frauenwahlrecht, da sie - unabhängig von Alter, Einkommen oder Tätigkeit - von dem Recht zu wählen und zu kandidieren, ausgeschlossen waren. Die gemäßigte bürgerliche Frauenbewegung strebte ein eingeschränktes Wahlrecht an. Die radikaleren sozialistischen Frauen um Clara Zetkin forderten dagegen auf dem ersten internationalen sozialistischen Frauenkongress 1907 in Stuttgart das allgemeine Frauenwahlrecht. Erst mit dem Aufruf des Rates der Volksbeauftragten am 12. November 1918 "Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen" wurde Frauen in Deutschland erstmals das Recht zu wählen und somit zur Teilhabe am politischen Leben eingeräumt. Am 30. November 1918 trat dann in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Damit konnten Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden. Am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt. 300 Frauen kandidierten. 37 Frauen, insgesamt gibt es 423 Abgeordnete, wurden schließlich gewählt. Seite 2