Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1238395.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
03.01.17, 12:00
Aktualisiert
16.03.17, 10:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03634
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
08.03.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Errichtung eines Erweiterungsbaus als Kapazitätserweiterung der 60. Schule
Beschlussvorschlag:
1.
Der Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung der 60. Schule durch einen
Erweiterungsbau, wird gefasst.
2.
Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI) betragen
300.000 €. Die Mittel sind im PSP-Element „60. Schule, Erweiterungsbau Schule“ (7.0000720) im
Haushaltsjahr 2016 mit 100.000 € und 2017 mit 200.000 € veranschlagt bzw. geplant.
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2016
2017
300.000,00
7.0000720.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
s. Anlage
Anlage:
–
–
Lageplan
Raumprogramm
Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule
Stand: 20.12.2016
Planungsbeschluss
Investitionsprogramm Schulhausbau
für die Maßnahme
Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule
Bestandsgebäude
Westansicht (Seumestr.)
Bauvorhaben:
Südansicht
Ostansicht
Errichtung eines Erweiterungsbaus zum Ausgleich des Raumdefizits bei
gleichzeitiger Standortoptimierung
60.Schule, Grundschule der Stadt Leipzig,
Seumestraße 93, 04249 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V - Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126-128, 04317 Leipzig
Stand:
20.12.16
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule
Stand: 20.12.2016
Inhalt
0
Kurzerläuterung
3
1
Grundlagen
3
1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption
1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
2
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3
3
3
3
IST-Zustand
Ableitung des Investitionsbedarfes
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Alternativlösungen
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
3
4
4
4
5
Beschreibung der beabsichtigten Investition
5
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
Städtebauliche Einordnung
Erläuterung Entwurfsplanung
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Eigentumsverhältnisse
Energiekonzept
Barrierefreies Bauen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
5
5
6
6
6
6
7
4
Investitionsaufwand
7
5
Finanzierungsplan
7
6
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung (brutto, in €)
8
7
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
8
8
Fristenplan
8
9
VGF-Verfahren/ Planungsbeteiligte
8
10 Anlagenverzeichnis
8
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule
Stand: 20.12.2016
0
Kurzerläuterung
Die 60. Schule befindet sich im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain und versorgt ein ländlich geprägtes
Siedlungsgebiet am Rand des Stadtbezirkes. Da im Umfeld der Schule aktuell Wohnbebauung, jedoch
verstärkt als Eigenheimbesiedlung besteht, steigen die Schülerzahlen an. Dies führt ab 2017 zu einer
dauerhaften Dreizügigkeit. Die Möglichkeiten der räumlichen Kapazitätserweiterungen im Schulgebäude sind erschöpft. Der zur Schule zugehörige Hort befindet sich in ca. 500 m Entfernung vom Schulgebäude.
Ziel des Planungsbeschlusses ist die Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 für die Errichtung des Erweiterungsbaues. Das neue Raumprogramm ist für eine 3-zü gie Grundschule ausgelegt.
Die Errichtung einer Einfeld-Sporthalle, die Sanierung des Bestandsgebäudes und der Freianlagen am Standort wird in weiteren Bauabschnitten geplant, welche nicht Bestandteil dieses Planungsbeschlusses sind.
1
Grundlagen
1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption
Da es sich um einen langfristig stabilen Schulstandort handelt, ist für die Verbesserung der Gesamtsituation die Kapazitätserweiterung um einen Zug erforderlich. Das Ziel der Baumaßnahme ist demnach
die Schaffung der sächlichen Rahmenbedingungen, damit sich die 60. Schule zu einem 3-zügigen
Grundschulstandort entwickeln kann.
1.2
-
2
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
Schulgesetz des Freistaates Sachsen
Sächsische Bauordnung, Ausgabe Mai 2016, mit Anlage Schulbaurichtlinie
Allgemeine Schulbauempfehlung für den Freistaat Sachsen vom 15.12.1993
Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Leipzig vom 17.03.2016 (DS-00157/14-DS01)
Bauaktenarchiv Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege
Sächsisches Kindertagesstättengesetz (VwV SäKitaG)
Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (Förderrichtlinie SchulhausbauFöri SIF – vom 29.06.2015)
Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens
2.1 IST-Zustand
Der Schulstandort weist derzeit folgende Bebauung auf:
Schulgebäude, Kellergeschoss bis 2. Obergeschoss
Das Schulgebäude der 60. Schule, errichtet im Jahr 1908, wird seit über 100 Jahren als Schule genutzt. Das Gebäude ist in einem guten baulichen und technischen Zustand. Im Jahr 2003 wurde das
Schulgebäude brandschutztechnisch ertüchtigt. Die Dachdeckung und die Gebäudeabdichtung wurden
erneuert. Sanitäre Anlagen für die Schüler befinden sich im Sanitäranbau, der vom Schulgebäude über
einen Verbindungsgang zu erreichen ist. Aufgrund der Fluchtwegsicherung im Brandfall können drei
allgemeine Unterrichtsräume nur mit max. 24 Schülerinnen und Schülern belegt werden.
Sanitäranbau, 1-geschossig, östlich am Schulgebäude angebaut.
Der Anbau ist ein Funktionalanbau mit Sanitärräumen, die Errichtung erfolgte im Zeitraum 1950 1960. Dieser Baukörper ist optisch, stadtplanerisch, energetisch, funktional und aus der Sicht des
Denkmalschutzes, nicht akzeptabel. Im Zuge der baulichen Weiterentwicklung des Standortes sollte
dieser Anbau abgebrochen und die Sanitärräume, entsprechend der erhöhten Schülerzahlen im Erweiterungsbau, eingeordnet werden.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule
Stand: 20.12.2016
Schülerspeisung
Die Speiseversorgung fand bis 2005 in einem barackenartigen freistehenden Nebengebäude, Baujahr
ca. 1970 statt. Das Gebäude lag südlich des Schulgebäudes und wurde im Jahr 2006 wegen baulicher
Mängel abgerissen. Aus diesem Grund wurde die Schülermensa in das Hortgebäude Schönbergstraße
eingebaut. Da diese Kapazität in den Folgejahren nicht ausreichte wurde im Jahr 2008 ein Raumsystem für die Schülerspeisung auf dem Schulhof errichtet.
Freianlage Seumestraße 93
Das Grundstück 76/2 der Gemarkung Knautkleeberg hat eine Fläche von 8.116 m². Der Pausenhof
befindet sich östlich des Schulgebäudes und ist durch den Sanitäranbau geteilt. Die Fläche ist asphaltiert und entspricht nicht den heutigen Erfordernissen für eine kindgerechte Freianlage. Im südlichen
Teil der Freianlagen sind eine Weitsprunganlage und ein Kleinspielfeld, welches nur für den Schulsport
genutzt wird, integriert. Beide Anlagen sind sanierungswürdig. Die Gesamtfläche verfügt durch die umfangreiche Begrünung und den großen Baum- und Gehölzbestand über ein großes Gestaltungspotential.
2.2 Ableitung des Investitionsbedarfes
Der Investitionsbedarf leitet sich u.a. aus dem Punkt 1.1 ab.
In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP) der Stadt Leipzig vom 17.03.2016 ist die 60.
Schule als stabile 2-zügige Grundschule ausgewiesen.
Der Anteil der eingeschulten Kinder ist höher als erwartet. So wurden bereits im Schuljahr 2014/15 71
Schüler eingeschult, 2015/16 waren es noch 60 neu angemeldete Schüler. Für das Schuljahr 2016/17
gibt es 83 angemeldete Schüler. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich für die nächsten Jahre der Bedarf für drei Klassen pro Jahrgang bestätigt. Die Daten des Statistischen Quartalsberichtes
II/2015 und die Bevölkerungsvorausschätzung 2016 (Amt für Statistik und Wahlen) bestätigen diese
Annahme.
Der nachfolgenden Tabelle sind die zu erwartenden Einschulungen für den Schulbezirk der 60. Schule
auf Grundlage der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP) der Stadt Leipzig vom
17.03.2016 zu entnehmen.
Einschulungsjahr
2013
berechnete Einschulungen
45
erforderliche Klassen
2
2014
2015 2016
2017 2018 2019
2020 ... 2025
71
3
60
3
58
3
54
2
59
3
52
2
53
2
56
3
... 2030
57
3
Aufgrund der durch Zuzüge aktuell stark steigenden Bevölkerungszahl, wird die Dreizügigkeit der
Schule bereits ab dem Schuljahr 2017/18 erreicht. Auf der Grundlage der aktuellen Bevölkerungsprognose von 2016 wird diese Dreizügigkeit dauerhaft sein.
Die 60. Schule muss in diesem Einzugsgebiet erhalten werden und soll weiterhin das öffentliche Bedürfnis am jetzigen Standort sichern. Die Bereitstellung des Flächenangebotes lt. Schulbaurichtlinie ist
erforderlich.
2.3
Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit
Da es sich um einen langfristig stabilen Schulstandort handelt, ist die zwingend notwendige Kapazitätserweiterung des Schulgebäudes um einen Zug nur durch einen Erweiterungsbau zu erreichen.
2.4 Alternativlösungen
Folgende Alternativen zur Lösung der Kapazitätserweiterung der 60. Schule wurden geprüft:
•
Ausbau des vorhandenen Schulgebäudes
Im Kellergeschoss bis zum 2. Obergeschoss gibt es keine Flächenreserven. Ein Dachgeschossausbau
wurde geprüft, musste aber verworfen werden. Durch die Konstruktion des Dachstuhles (Walmdach)
sind keine größeren nutzbaren Flächen vorhanden, die eine schulische Nutzung möglich machen. Der
Dachstuhl kann nicht verändert werden. Zudem ist auch die Schaffung eines 2. Fluchtweges aus dem
Dachgeschoss problematisch.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule
Stand: 20.12.2016
•
Aufstockung/Überbauung des eingeschossigen Sanitärgebäudes
Die Aufstockung/Überbauung des eingeschossigen Sanitärgebäudes musste verworfen werden. Abgesehen davon, dass eine Aufstockung/Überbauung funktional abzulehnen ist, hat dieses Gebäude auch
nicht die baulichen Voraussetzungen (siehe Punkt 2.1). Das Gebäude sollte rückgebaut werden.
•
Anbau an das vorhandene Schulgebäude
Das Schulgebäude steht unter Denkmalschutz. Wie an das Gebäude angebaut werden kann, wird im
Zuge der Entwurfsplanung geklärt. Geeignet ist die Südseite des Gebäudes. Hier könnte mittels eines
Verbindungsbaus, der die vertikale Erschließung über alle Geschosse inklusive eines Aufzugs beherbergt, die barrierefreie Erschließung von Alt- und Erweiterungsbau erfolgen.
Fazit:
Nach der Untersuchung aller o.g. Varianten ist nur der Abbau des Flächendefizits durch die Errichtung
eines Erweiterungsbaus möglich.
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung können die mittel- und langfristig benötigten Kapazitäten am Standort der
60. nicht abgedeckt werden. Erfolgt keine Entscheidung zum Vorschlag oder eine Ablehnung, wird die
60.Schule am jetzigen Standorten mit den bisherigen Einschränkungen verbleiben. Eine zukunftsorientierte Entwicklung der Schule wäre nicht gegeben. Die Bereitstellung weiterer Grundschulkapazitäten
ist ohne zusätzliche Schaffung des Erweiterungsbaus mit Durchführung der Folgemaßnahmen nicht
möglich.
3
Beschreibung der beabsichtigten Investition
3.1 Städtebauliche Einordnung
Der Planungsraum für den Schulbezirk der 60. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, befindet sich im
Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Gemarkung Knautkleeberg am Stadtrand Leipzigs. Der Ortsteil Knautkleeberg und die angrenzenden Ortsteile haben in den letzten Jahren an Attraktivität insbesondere
durch Eigenheimbau für Familien mit Kindern gewonnen. Der Standort ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahn und Bus) direkt erreichbar.
• Planungsrecht
Über das Grundstück (u. a. über den Pausenhof), von Nord nach Süd, verläuft die Grenze zwischen
dem Innen- und Außenbereich. Die Grenze ist nicht identisch mit der des Landschaftsschutzgebietes,
vielmehr grenzt diese die mögliche Bebaubarkeit noch mehr ein. Sie verläuft annähernd in der Flucht
des Sanitäranbaus.
Fazit
Für die Bebauung des Grundstück ist die Fläche südlich vom bestehenden Schulgebäude geeignet.
3.2 Erläuterung des Projektkonzeptes
Am Standort der 60. Schule sollen die Defizitflächen sowie die Schülerspeisung in einem neuen Gebäude untergebracht werden. Die Programmfläche für den Erweiterungsbau beträgt ca. 2000 m² NF
verteilt auf 3 Geschosse. Über einen Erschließungskern wird dieser mit dem Bestandsgebäude ver bunden. In dem Erschließungskern befinden sich eine Treppenanlage und ein Aufzug. Der Aufzug soll
als Durchlader mit insgesamt 6 Haltestellen ausgeführt werden, welcher sowohl die unterschiedlichen
Raumhöhen des Bestands- und Erweiterungsgebäude beachtet, als auch jedes Geschoss barrierefrei
bedienen kann. Im Erweiterungsbau sind die Programmflächen, wie laut Anlage 2, sinnvoll anzuordnen.
Die Fläche für den zweiten Bauabschnitt (Einfeld-Sporthalle) ist südlich des Erweiterungsbaus vorzuhalten. Im Zuge der Planung sind Vorkehrungen zu treffen, die einen sinnvollen Umgang mit dem zweiten Bauabschnitt gewährleisten. Hierbei ist die Medienversorgung erweiterbar vorzusehen, sodass u.a.
auf dem bestehenden Heizsystem aufgebaut werden kann. Ebenso ist die Erweiterbarkeit der Abwasserleitungen vorzurichten.
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Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule
Stand: 20.12.2016
Durch den Erweiterungsbau werden die bestehende Schülerspeisung und der Sanitäranbau abgelöst.
Diese beiden Gebäude sind zurückzubauen.
Durch die Herstellung des 2. baulichen Rettungsweges für den Bestandsbau im neuen Verbindungsbau kann auf die 2009 hergestellte außenliegende Fluchttreppe verzichtet werden. Die Fluchttreppe ist
nach Fertigstellung zurückzubauen.
Die Freiflächen sind so zu planen, dass eine Erschließung des Schulhofes durch Nutzfahrzeuge sichergestellt ist.
Bei der Planung der Maßnahme ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anzuwenden und auf minimale
Folgekosten zu orientieren. Im Baubeschluss werden die Folgekosten sowie die Erhöhung des Schulbudgets, die sich aus den erhöhten Schülerzahlen ergeben, ausgewiesen.
Fazit:
Der Umfang der Bebauung wird durch diese Vorlage beschlossen. Nach dem Planungsbeschluss wird
ein VGF-Verfahren ohne Konzeptidee durchgeführt. Danach wird der Fördermittelantrag mit einer LP3
HOAI erarbeitet. Noch in 2017 soll die LP4 HOAI beauftragt werden.
3.3
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
•
•
•
•
•
•
3.4
ausreichende räumliche Kapazitäten für Schulkinder
barrierefreie Erschließung des Bestands- und Erweiterungsbaus
Schaffung einer zeitgemäßen Schülerspeisung
höhere Nutzungsvielfalt für schulische Bereiche
bessere Erreichbarkeit zu den Sanitäranlagen
Ausbau eines zeitgemäßen Schulstandortes
Eigentumsverhältnisse
Eigentum:
Gemarkung:
Flurstücks -Nr.:
Grundstücksgröße:
Stadt Leipzig
Leipzig-Knautkleeberg
76/2
8116 m²
3.5 Energiekonzept
Die gesamte Planung der haustechnischen Anlagen erfolgt unter den Gesichtspunkten für eine effiziente Gesamtinvestition mit den Zielen:
• niedrige Investitions- und Betriebskosten
• hohe Funktionalität
• wirtschaftliche Betriebsführung
Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:
• Wärmeerzeugung und -verteilung: Der Bestand (Gasanschluss) bleibt erhalten. Es sind lokale
Eingriffe im Leitungsnetz geplant.
• Warmwassererzeugung: Versorgung durch Anschluss an Bestandsgebäude.
• Lufttechnische Anlagen: Zur Entlüftung der Sanitär- und Küchenbereiche wird eine Abluftanlage eingebaut.
• Wasser/ Abwasser: Das Trinkwasser wird aus dem Bestand herangeführt. Für das Abwasser
wird der vorhandene Anschluss genutzt.
• Stark- und Schwachstrom: Die Stromversorgung für den Neubau erfolgt ebenfalls über den
Bestand. Auf Möglichkeiten der Energieeinsparung wird geachtet.
• Wasser/ Abwasser : Einsatz wassersparender Armaturen und Anlagen
• Beleuchtung: energieeinsparende Beleuchtung durch effektive Leuchtmittel, Einsatz von Lichtsteuerung
3.6 Barrierefreies Bauen
Der Erweiterungsbau wird barrierefrei ausgeführt. Mithilfe des zu Erschließungskerns wird die Grundlage für die Barrierefreiheit im Bestandsgebäude geschaffen. Hier sind weitere Maßnahmen (z.B.
Schwellenfreie Anschlüsse, tw. Verbreiterung der Türen) in einem separaten Bauabschnitt vorzunehmen. Die Wirtschaftlichkeit ist vom Planer zu prüfen.
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Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule
Stand: 20.12.2016
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Beteiligung von Kindern ist bei der Gestaltung ausgewählter Innenbereiche ab der Entwurfspla nung vorgesehen. Vorschläge und Anregungen der Kinder können in Form von Zeichnungen und Modellen in die Entwürfe einfließen, die Projektänderungen können nur im Rahmen des vorhandenen
Budgets erfolgen.
4
Investitionsaufwand
Die Kostenannahme erfolgt unter Beachtung von Erfahrungswerten zu Schulsanierungen der vergangenen Jahre.
Entsprechend der Grundlagenermittlung ist nach vorliegendem Arbeitsstand von einem Investitionsaufwand von rund 3,0 Mio € auszugehen. Bestandteil der überschlägig geschätzten Kosten ist die Errichtung des notwendigen Erweiterungsneubaues, der für die Umsetzung des Raumprogrammes einer 3zügigen Grundschule erforderlich ist, der Rückbau des Speisecontainers und des Sanitäranbaus.
Weiterhin sind Kosten für die die Baunebenkosten, einschließlich der Planerhonorare enthalten.
Angegebene Kosten können sich entsprechend Planungsfortschritt ändern. Insbesondere die zu untersuchende Bausubstanz, sowie sich verändernde Auflagen bergen noch Kostenrisiken.
Kostenermittlung:
Umsatzsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
19 Prozent
Kostenannahme
KG
Kostengruppen
100
Baugrundstück
200
Herrichten und Erschließen
300/400
Bauwerk – Baukonstruktion/Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600*
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
Angaben in €
20.000
2.050.000
230.000
70.000
630.000
Summe
3.000.000
*Erst nach Planungsfortschritt ist im Baubeschluss die Splittung der
KG 600 in konsumtive und investive Anteile ausweisbar.
5
Finanzierungsplan
gemäß Förderrichtlinie Schulhausbau
Maßnahme
Kosten
gesamt
3.000.000 €
davon förderfähig
2.850.000 €
Fördermittel Bund/Land
1.140.000 €
Eigenmittel
1.860.000 €
Die gültige Förderrichtlinie Schulhausbau beinhaltet eine anteilige Förderung von 40 % für alle Schularten. Es ist geplant, einen Fördermittelantrag auf Basis der Leistungsphase 3 der Honorarordnung für
Architekten und Ingenieure einzureichen. Vorab ist die Durchführung eines öffentlichen Vergabeverfahrens für die Objektplanungsleistungen vorgesehen. Gegenwärtig wird von rund 95 % förderfähigen
Kosten ausgegangen.
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Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung
Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule
Stand: 20.12.2016
6
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung (brutto, in €) PSPE 7.0000720.700
Jahr
2016
Haushaltsansatz
100.000 €
2017
2018
2019
Planung
bis LP3
Planung
Baubeginn
Fertigst.
Gebäude
200.000 €
1.000.000 €
1.700.000 €
3.000.000 €
400.000 €
740.000 €
1.140.000 €
600.000 €
960.000 €
1.860.000 €
Davon Fördermittel
Eigentanteil
7
100.000 €
200.000 €
Gesamt
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Für diese Baumaßnahme werden genaue Effekte mit Fortschreibung der Planung untersucht. Die Folgekosten werden im Rahmen der Planung durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. -berechnungen
ermittelt und im Baubeschluss ausgewiesen.
8
Fristenplan
Vorbereitung:
Planungsbeschluss
01/2017
VGF-Verfahren
01/2017-06/2017
Planung bis LP 3
bis 08/2017
Baubeschluss
01/2018
Planung, LP 4-6
Ab 02/2018
Ausschreibung
Ab 04/2018
Baubeginn
08/2018
Bauende
01/2020
Der Fristenplan gilt vorbehaltlich einer verbindlichen zeitnahen Klärung der Aufgabenstellung mit allen
Beteiligten.
9
VGF-Verfahren/Planungsbeteiligte
Für die Planung einzelner Leistungsbilder ist vergaberechtlich ein europaweit Ausschreibungsverfahren (VGF-Verfahren) erforderlich.
10
Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Anlage 2
Lageplan 60. Schule
Raumprogramm Sollstellung, Stand 25.07.16
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