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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1238395.pdf
Größe
1,3 MB
Erstellt
03.01.17, 12:00
Aktualisiert
16.03.17, 10:00

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03634 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Ratsversammlung 08.03.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Errichtung eines Erweiterungsbaus als Kapazitätserweiterung der 60. Schule Beschlussvorschlag: 1. Der Planungsbeschluss zur Kapazitätserweiterung der 60. Schule durch einen Erweiterungsbau, wird gefasst. 2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (Leistungsphase 3 HOAI) betragen 300.000 €. Die Mittel sind im PSP-Element „60. Schule, Erweiterungsbau Schule“ (7.0000720) im Haushaltsjahr 2016 mit 100.000 € und 2017 mit 200.000 € veranschlagt bzw. geplant. Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 2017 300.000,00 7.0000720.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: s. Anlage Anlage: – – Lageplan Raumprogramm Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule Stand: 20.12.2016 Planungsbeschluss Investitionsprogramm Schulhausbau für die Maßnahme Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule Bestandsgebäude Westansicht (Seumestr.) Bauvorhaben: Südansicht Ostansicht Errichtung eines Erweiterungsbaus zum Ausgleich des Raumdefizits bei gleichzeitiger Standortoptimierung 60.Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, Seumestraße 93, 04249 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V - Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04299 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126-128, 04317 Leipzig Stand: 20.12.16 Seite 1 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule Stand: 20.12.2016 Inhalt 0 Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption 1.2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen 2 Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 3 3 3 3 IST-Zustand Ableitung des Investitionsbedarfes Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit Alternativlösungen Folgen bei Nichtbeschlussfassung 3 4 4 4 5 Beschreibung der beabsichtigten Investition 5 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Städtebauliche Einordnung Erläuterung Entwurfsplanung Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Eigentumsverhältnisse Energiekonzept Barrierefreies Bauen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 5 5 6 6 6 6 7 4 Investitionsaufwand 7 5 Finanzierungsplan 7 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung (brutto, in €) 8 7 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 8 8 Fristenplan 8 9 VGF-Verfahren/ Planungsbeteiligte 8 10 Anlagenverzeichnis 8 Seite 2 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule Stand: 20.12.2016 0 Kurzerläuterung Die 60. Schule befindet sich im Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain und versorgt ein ländlich geprägtes Siedlungsgebiet am Rand des Stadtbezirkes. Da im Umfeld der Schule aktuell Wohnbebauung, jedoch verstärkt als Eigenheimbesiedlung besteht, steigen die Schülerzahlen an. Dies führt ab 2017 zu einer dauerhaften Dreizügigkeit. Die Möglichkeiten der räumlichen Kapazitätserweiterungen im Schulgebäude sind erschöpft. Der zur Schule zugehörige Hort befindet sich in ca. 500 m Entfernung vom Schulgebäude. Ziel des Planungsbeschlusses ist die Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 für die Errichtung des Erweiterungsbaues. Das neue Raumprogramm ist für eine 3-zü gie Grundschule ausgelegt. Die Errichtung einer Einfeld-Sporthalle, die Sanierung des Bestandsgebäudes und der Freianlagen am Standort wird in weiteren Bauabschnitten geplant, welche nicht Bestandteil dieses Planungsbeschlusses sind. 1 Grundlagen 1.1 Ziel- und Entwicklungskonzeption Da es sich um einen langfristig stabilen Schulstandort handelt, ist für die Verbesserung der Gesamtsituation die Kapazitätserweiterung um einen Zug erforderlich. Das Ziel der Baumaßnahme ist demnach die Schaffung der sächlichen Rahmenbedingungen, damit sich die 60. Schule zu einem 3-zügigen Grundschulstandort entwickeln kann. 1.2 - 2 Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen Schulgesetz des Freistaates Sachsen Sächsische Bauordnung, Ausgabe Mai 2016, mit Anlage Schulbaurichtlinie Allgemeine Schulbauempfehlung für den Freistaat Sachsen vom 15.12.1993 Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Stadt Leipzig vom 17.03.2016 (DS-00157/14-DS01) Bauaktenarchiv Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege Sächsisches Kindertagesstättengesetz (VwV SäKitaG) Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (Förderrichtlinie SchulhausbauFöri SIF – vom 29.06.2015) Begründete Zielstellung des Investitionsvorhabens 2.1 IST-Zustand Der Schulstandort weist derzeit folgende Bebauung auf: Schulgebäude, Kellergeschoss bis 2. Obergeschoss Das Schulgebäude der 60. Schule, errichtet im Jahr 1908, wird seit über 100 Jahren als Schule genutzt. Das Gebäude ist in einem guten baulichen und technischen Zustand. Im Jahr 2003 wurde das Schulgebäude brandschutztechnisch ertüchtigt. Die Dachdeckung und die Gebäudeabdichtung wurden erneuert. Sanitäre Anlagen für die Schüler befinden sich im Sanitäranbau, der vom Schulgebäude über einen Verbindungsgang zu erreichen ist. Aufgrund der Fluchtwegsicherung im Brandfall können drei allgemeine Unterrichtsräume nur mit max. 24 Schülerinnen und Schülern belegt werden. Sanitäranbau, 1-geschossig, östlich am Schulgebäude angebaut. Der Anbau ist ein Funktionalanbau mit Sanitärräumen, die Errichtung erfolgte im Zeitraum 1950 1960. Dieser Baukörper ist optisch, stadtplanerisch, energetisch, funktional und aus der Sicht des Denkmalschutzes, nicht akzeptabel. Im Zuge der baulichen Weiterentwicklung des Standortes sollte dieser Anbau abgebrochen und die Sanitärräume, entsprechend der erhöhten Schülerzahlen im Erweiterungsbau, eingeordnet werden. Seite 3 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule Stand: 20.12.2016 Schülerspeisung Die Speiseversorgung fand bis 2005 in einem barackenartigen freistehenden Nebengebäude, Baujahr ca. 1970 statt. Das Gebäude lag südlich des Schulgebäudes und wurde im Jahr 2006 wegen baulicher Mängel abgerissen. Aus diesem Grund wurde die Schülermensa in das Hortgebäude Schönbergstraße eingebaut. Da diese Kapazität in den Folgejahren nicht ausreichte wurde im Jahr 2008 ein Raumsystem für die Schülerspeisung auf dem Schulhof errichtet. Freianlage Seumestraße 93 Das Grundstück 76/2 der Gemarkung Knautkleeberg hat eine Fläche von 8.116 m². Der Pausenhof befindet sich östlich des Schulgebäudes und ist durch den Sanitäranbau geteilt. Die Fläche ist asphaltiert und entspricht nicht den heutigen Erfordernissen für eine kindgerechte Freianlage. Im südlichen Teil der Freianlagen sind eine Weitsprunganlage und ein Kleinspielfeld, welches nur für den Schulsport genutzt wird, integriert. Beide Anlagen sind sanierungswürdig. Die Gesamtfläche verfügt durch die umfangreiche Begrünung und den großen Baum- und Gehölzbestand über ein großes Gestaltungspotential. 2.2 Ableitung des Investitionsbedarfes Der Investitionsbedarf leitet sich u.a. aus dem Punkt 1.1 ab. In der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP) der Stadt Leipzig vom 17.03.2016 ist die 60. Schule als stabile 2-zügige Grundschule ausgewiesen. Der Anteil der eingeschulten Kinder ist höher als erwartet. So wurden bereits im Schuljahr 2014/15 71 Schüler eingeschult, 2015/16 waren es noch 60 neu angemeldete Schüler. Für das Schuljahr 2016/17 gibt es 83 angemeldete Schüler. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich für die nächsten Jahre der Bedarf für drei Klassen pro Jahrgang bestätigt. Die Daten des Statistischen Quartalsberichtes II/2015 und die Bevölkerungsvorausschätzung 2016 (Amt für Statistik und Wahlen) bestätigen diese Annahme. Der nachfolgenden Tabelle sind die zu erwartenden Einschulungen für den Schulbezirk der 60. Schule auf Grundlage der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans (SEP) der Stadt Leipzig vom 17.03.2016 zu entnehmen. Einschulungsjahr 2013 berechnete Einschulungen 45 erforderliche Klassen 2 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 ... 2025 71 3 60 3 58 3 54 2 59 3 52 2 53 2 56 3 ... 2030 57 3 Aufgrund der durch Zuzüge aktuell stark steigenden Bevölkerungszahl, wird die Dreizügigkeit der Schule bereits ab dem Schuljahr 2017/18 erreicht. Auf der Grundlage der aktuellen Bevölkerungsprognose von 2016 wird diese Dreizügigkeit dauerhaft sein. Die 60. Schule muss in diesem Einzugsgebiet erhalten werden und soll weiterhin das öffentliche Bedürfnis am jetzigen Standort sichern. Die Bereitstellung des Flächenangebotes lt. Schulbaurichtlinie ist erforderlich. 2.3 Erläuterung der Notwendigkeit/ Dringlichkeit Da es sich um einen langfristig stabilen Schulstandort handelt, ist die zwingend notwendige Kapazitätserweiterung des Schulgebäudes um einen Zug nur durch einen Erweiterungsbau zu erreichen. 2.4 Alternativlösungen Folgende Alternativen zur Lösung der Kapazitätserweiterung der 60. Schule wurden geprüft: • Ausbau des vorhandenen Schulgebäudes Im Kellergeschoss bis zum 2. Obergeschoss gibt es keine Flächenreserven. Ein Dachgeschossausbau wurde geprüft, musste aber verworfen werden. Durch die Konstruktion des Dachstuhles (Walmdach) sind keine größeren nutzbaren Flächen vorhanden, die eine schulische Nutzung möglich machen. Der Dachstuhl kann nicht verändert werden. Zudem ist auch die Schaffung eines 2. Fluchtweges aus dem Dachgeschoss problematisch. Seite 4 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule Stand: 20.12.2016 • Aufstockung/Überbauung des eingeschossigen Sanitärgebäudes Die Aufstockung/Überbauung des eingeschossigen Sanitärgebäudes musste verworfen werden. Abgesehen davon, dass eine Aufstockung/Überbauung funktional abzulehnen ist, hat dieses Gebäude auch nicht die baulichen Voraussetzungen (siehe Punkt 2.1). Das Gebäude sollte rückgebaut werden. • Anbau an das vorhandene Schulgebäude Das Schulgebäude steht unter Denkmalschutz. Wie an das Gebäude angebaut werden kann, wird im Zuge der Entwurfsplanung geklärt. Geeignet ist die Südseite des Gebäudes. Hier könnte mittels eines Verbindungsbaus, der die vertikale Erschließung über alle Geschosse inklusive eines Aufzugs beherbergt, die barrierefreie Erschließung von Alt- und Erweiterungsbau erfolgen. Fazit: Nach der Untersuchung aller o.g. Varianten ist nur der Abbau des Flächendefizits durch die Errichtung eines Erweiterungsbaus möglich. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung können die mittel- und langfristig benötigten Kapazitäten am Standort der 60. nicht abgedeckt werden. Erfolgt keine Entscheidung zum Vorschlag oder eine Ablehnung, wird die 60.Schule am jetzigen Standorten mit den bisherigen Einschränkungen verbleiben. Eine zukunftsorientierte Entwicklung der Schule wäre nicht gegeben. Die Bereitstellung weiterer Grundschulkapazitäten ist ohne zusätzliche Schaffung des Erweiterungsbaus mit Durchführung der Folgemaßnahmen nicht möglich. 3 Beschreibung der beabsichtigten Investition 3.1 Städtebauliche Einordnung Der Planungsraum für den Schulbezirk der 60. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig, befindet sich im Stadtbezirk Leipzig-Südwest, Gemarkung Knautkleeberg am Stadtrand Leipzigs. Der Ortsteil Knautkleeberg und die angrenzenden Ortsteile haben in den letzten Jahren an Attraktivität insbesondere durch Eigenheimbau für Familien mit Kindern gewonnen. Der Standort ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahn und Bus) direkt erreichbar. • Planungsrecht Über das Grundstück (u. a. über den Pausenhof), von Nord nach Süd, verläuft die Grenze zwischen dem Innen- und Außenbereich. Die Grenze ist nicht identisch mit der des Landschaftsschutzgebietes, vielmehr grenzt diese die mögliche Bebaubarkeit noch mehr ein. Sie verläuft annähernd in der Flucht des Sanitäranbaus. Fazit Für die Bebauung des Grundstück ist die Fläche südlich vom bestehenden Schulgebäude geeignet. 3.2 Erläuterung des Projektkonzeptes Am Standort der 60. Schule sollen die Defizitflächen sowie die Schülerspeisung in einem neuen Gebäude untergebracht werden. Die Programmfläche für den Erweiterungsbau beträgt ca. 2000 m² NF verteilt auf 3 Geschosse. Über einen Erschließungskern wird dieser mit dem Bestandsgebäude ver bunden. In dem Erschließungskern befinden sich eine Treppenanlage und ein Aufzug. Der Aufzug soll als Durchlader mit insgesamt 6 Haltestellen ausgeführt werden, welcher sowohl die unterschiedlichen Raumhöhen des Bestands- und Erweiterungsgebäude beachtet, als auch jedes Geschoss barrierefrei bedienen kann. Im Erweiterungsbau sind die Programmflächen, wie laut Anlage 2, sinnvoll anzuordnen. Die Fläche für den zweiten Bauabschnitt (Einfeld-Sporthalle) ist südlich des Erweiterungsbaus vorzuhalten. Im Zuge der Planung sind Vorkehrungen zu treffen, die einen sinnvollen Umgang mit dem zweiten Bauabschnitt gewährleisten. Hierbei ist die Medienversorgung erweiterbar vorzusehen, sodass u.a. auf dem bestehenden Heizsystem aufgebaut werden kann. Ebenso ist die Erweiterbarkeit der Abwasserleitungen vorzurichten. Seite 5 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule Stand: 20.12.2016 Durch den Erweiterungsbau werden die bestehende Schülerspeisung und der Sanitäranbau abgelöst. Diese beiden Gebäude sind zurückzubauen. Durch die Herstellung des 2. baulichen Rettungsweges für den Bestandsbau im neuen Verbindungsbau kann auf die 2009 hergestellte außenliegende Fluchttreppe verzichtet werden. Die Fluchttreppe ist nach Fertigstellung zurückzubauen. Die Freiflächen sind so zu planen, dass eine Erschließung des Schulhofes durch Nutzfahrzeuge sichergestellt ist. Bei der Planung der Maßnahme ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit anzuwenden und auf minimale Folgekosten zu orientieren. Im Baubeschluss werden die Folgekosten sowie die Erhöhung des Schulbudgets, die sich aus den erhöhten Schülerzahlen ergeben, ausgewiesen. Fazit: Der Umfang der Bebauung wird durch diese Vorlage beschlossen. Nach dem Planungsbeschluss wird ein VGF-Verfahren ohne Konzeptidee durchgeführt. Danach wird der Fördermittelantrag mit einer LP3 HOAI erarbeitet. Noch in 2017 soll die LP4 HOAI beauftragt werden. 3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition • • • • • • 3.4 ausreichende räumliche Kapazitäten für Schulkinder barrierefreie Erschließung des Bestands- und Erweiterungsbaus Schaffung einer zeitgemäßen Schülerspeisung höhere Nutzungsvielfalt für schulische Bereiche bessere Erreichbarkeit zu den Sanitäranlagen Ausbau eines zeitgemäßen Schulstandortes Eigentumsverhältnisse Eigentum: Gemarkung: Flurstücks -Nr.: Grundstücksgröße: Stadt Leipzig Leipzig-Knautkleeberg 76/2 8116 m² 3.5 Energiekonzept Die gesamte Planung der haustechnischen Anlagen erfolgt unter den Gesichtspunkten für eine effiziente Gesamtinvestition mit den Zielen: • niedrige Investitions- und Betriebskosten • hohe Funktionalität • wirtschaftliche Betriebsführung Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt: • Wärmeerzeugung und -verteilung: Der Bestand (Gasanschluss) bleibt erhalten. Es sind lokale Eingriffe im Leitungsnetz geplant. • Warmwassererzeugung: Versorgung durch Anschluss an Bestandsgebäude. • Lufttechnische Anlagen: Zur Entlüftung der Sanitär- und Küchenbereiche wird eine Abluftanlage eingebaut. • Wasser/ Abwasser: Das Trinkwasser wird aus dem Bestand herangeführt. Für das Abwasser wird der vorhandene Anschluss genutzt. • Stark- und Schwachstrom: Die Stromversorgung für den Neubau erfolgt ebenfalls über den Bestand. Auf Möglichkeiten der Energieeinsparung wird geachtet. • Wasser/ Abwasser : Einsatz wassersparender Armaturen und Anlagen • Beleuchtung: energieeinsparende Beleuchtung durch effektive Leuchtmittel, Einsatz von Lichtsteuerung 3.6 Barrierefreies Bauen Der Erweiterungsbau wird barrierefrei ausgeführt. Mithilfe des zu Erschließungskerns wird die Grundlage für die Barrierefreiheit im Bestandsgebäude geschaffen. Hier sind weitere Maßnahmen (z.B. Schwellenfreie Anschlüsse, tw. Verbreiterung der Türen) in einem separaten Bauabschnitt vorzunehmen. Die Wirtschaftlichkeit ist vom Planer zu prüfen. Seite 6 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule Stand: 20.12.2016 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Die Beteiligung von Kindern ist bei der Gestaltung ausgewählter Innenbereiche ab der Entwurfspla nung vorgesehen. Vorschläge und Anregungen der Kinder können in Form von Zeichnungen und Modellen in die Entwürfe einfließen, die Projektänderungen können nur im Rahmen des vorhandenen Budgets erfolgen. 4 Investitionsaufwand Die Kostenannahme erfolgt unter Beachtung von Erfahrungswerten zu Schulsanierungen der vergangenen Jahre. Entsprechend der Grundlagenermittlung ist nach vorliegendem Arbeitsstand von einem Investitionsaufwand von rund 3,0 Mio € auszugehen. Bestandteil der überschlägig geschätzten Kosten ist die Errichtung des notwendigen Erweiterungsneubaues, der für die Umsetzung des Raumprogrammes einer 3zügigen Grundschule erforderlich ist, der Rückbau des Speisecontainers und des Sanitäranbaus. Weiterhin sind Kosten für die die Baunebenkosten, einschließlich der Planerhonorare enthalten. Angegebene Kosten können sich entsprechend Planungsfortschritt ändern. Insbesondere die zu untersuchende Bausubstanz, sowie sich verändernde Auflagen bergen noch Kostenrisiken. Kostenermittlung: Umsatzsteuersatz: Kostenermittlungsstufe: nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR 19 Prozent Kostenannahme KG Kostengruppen 100 Baugrundstück 200 Herrichten und Erschließen 300/400 Bauwerk – Baukonstruktion/Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600* Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten Angaben in € 20.000 2.050.000 230.000 70.000 630.000 Summe 3.000.000 *Erst nach Planungsfortschritt ist im Baubeschluss die Splittung der KG 600 in konsumtive und investive Anteile ausweisbar. 5 Finanzierungsplan gemäß Förderrichtlinie Schulhausbau Maßnahme Kosten gesamt 3.000.000 € davon förderfähig 2.850.000 € Fördermittel Bund/Land 1.140.000 € Eigenmittel 1.860.000 € Die gültige Förderrichtlinie Schulhausbau beinhaltet eine anteilige Förderung von 40 % für alle Schularten. Es ist geplant, einen Fördermittelantrag auf Basis der Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure einzureichen. Vorab ist die Durchführung eines öffentlichen Vergabeverfahrens für die Objektplanungsleistungen vorgesehen. Gegenwärtig wird von rund 95 % förderfähigen Kosten ausgegangen. Seite 7 von 8 Stadt Leipzig, Amt für Jugend, Familie und Bildung Planungsbeschluss: Errichtung eines Erweiterungsbaus für die 60. Schule Stand: 20.12.2016 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung (brutto, in €) PSPE 7.0000720.700 Jahr 2016 Haushaltsansatz 100.000 € 2017 2018 2019 Planung bis LP3 Planung Baubeginn Fertigst. Gebäude 200.000 € 1.000.000 € 1.700.000 € 3.000.000 € 400.000 € 740.000 € 1.140.000 € 600.000 € 960.000 € 1.860.000 € Davon Fördermittel Eigentanteil 7 100.000 € 200.000 € Gesamt Effektivität und Wirtschaftlichkeit Für diese Baumaßnahme werden genaue Effekte mit Fortschreibung der Planung untersucht. Die Folgekosten werden im Rahmen der Planung durch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen bzw. -berechnungen ermittelt und im Baubeschluss ausgewiesen. 8 Fristenplan Vorbereitung: Planungsbeschluss 01/2017 VGF-Verfahren 01/2017-06/2017 Planung bis LP 3 bis 08/2017 Baubeschluss 01/2018 Planung, LP 4-6 Ab 02/2018 Ausschreibung Ab 04/2018 Baubeginn 08/2018 Bauende 01/2020 Der Fristenplan gilt vorbehaltlich einer verbindlichen zeitnahen Klärung der Aufgabenstellung mit allen Beteiligten. 9 VGF-Verfahren/Planungsbeteiligte Für die Planung einzelner Leistungsbilder ist vergaberechtlich ein europaweit Ausschreibungsverfahren (VGF-Verfahren) erforderlich. 10 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Lageplan 60. Schule Raumprogramm Sollstellung, Stand 25.07.16 Seite 8 von 8