Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1240887.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
11.01.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-03663
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
08.02.2017
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
J. Herrmann-Kambach
Betreff
Umsetzung der Führerscheinrichtlinie
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
im Sommer 2016 war in der Presse zu lesen, dass entsprechend einer EU-Verordnung
(2006/126/EG - 3. EU - Führerscheinrichtlinie) sämtliche Führerscheine, welche vor dem 19. Januar
2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden sollen.
Je nach Alter des Führerscheininhabers und des Datums der Ausstellung des bisherigen Führerscheins gibt es unterschiedliche Termin (vom 19.01.2021 bis zum 19.01.2033) bis wann der Führerschein getauscht sein muss.
Diesen Umtausch muss die Führerscheinstelle des Leipziger Ordnungsamtes für die Bürger Stadt
Leipzig parallel zu den "normalen" Aufgaben stemmen.
In diesen Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Gibt es seitens der Stadt Leipzig schon eine Arbeitsgruppe, welchen diesen Umtausch vorbereitet?
2. Welchen Arbeitsaufwand in Minuten hat schon jetzt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes für den
Umtausch eines schadhaft gewordenen Führerscheins und was muss konkret dem Umtausch der
Führerscheine erledigt werden?
3. Wie viele Führerscheine müssten aus Sicht der Verwaltung durch das Ordnungsamt bis zum
19.01.2021 und folgende Jahr (bis 2033) umgetauscht werden, damit jeder Führerscheinbesitz
auch nach den vorgegeben Umtauschterminen über einen gültigen Führerschein verfügen? Sind
die derzeitige personellen Reccourcen in der Führerscheinstelle ausreichend, um diese Aufgaben
neben dem alltäglich Geschäft in einer wachsenden Stadt zu erfüllen?
4. Welche gesetzlichen, personellen, technischen und finanziellen Voraussetzungen müssen aus Ihrer Sicht vorliegen, damit der Führerscheinumtausch beginnen und jeweils fristgerecht abgeschlossen werden kann?
5. Inwieweit ist es sinnvoll, baldmöglichst mit dem Umtausch dieser Führerscheine zu beginnen und
wenn ja, wann wäre der passende Zeitpunkt?
Ich würde mich freuen, wenn sie diese Bürgeranfrage in der Ratsversammlung am 08.02.2017 beantworten würden.