Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1210236.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
04.10.16, 12:00
Aktualisiert
11.01.17, 14:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03263-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
FA Umwelt und Ordnung
24.01.2017
Vorberatung
Grundstücksverkehrsausschuss
30.01.2017
Vorberatung
SBB Nordost
01.02.2017
Anhörung
Ratsversammlung
08.02.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Gestaltung des Grundstückes Ossietzkystraße/Gorkistraße
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
x Ablehnung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Sachstandsbericht
Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung und gibt im folgenden einen Sachstandsbericht in Bezug auf
das Grundstück ab.
Sachverhalt:
Bei der Beschlussfassung über den Antrag ist zu beachten, dass Teile des kommunalen
Grundstücks (Flurstück 59/1) im Rahmen der Verkehrsplanung für die komplexe Baumaßnahme der
Gorkistraße/ Volksgartenstraße/Löbauer Straße wegen des veränderten Verkehrsaufkommens
durch den neuen Schulstandort Gymnasium Gorkistraße ggf. in Anspruch genommen werden
müssen. In die Planung wird einfließen, dass ein bebaubares Grundstück "übrig" bleibt.
Nach Vorliegen der Planungen und einer Beschlussfassung des Stadtrates zum
Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren ist eine Veräußerung des "Restgrundstücks" nach Konzept in
Verbindung mit der Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches möglich.
Sachstandsbericht:
Die städtische Brachfläche liegt als Eckgrundstück an der stark frequentierten Ossietzky- und
Gorkistraße, gegenüber des zukünftigen Gymnasiums Gorkistraße. Entlang der südlichen
Grundstücksgrenze stehen z.Zt. prägende Altbäume. Bei dem benannten Flurstück handelt es sich
um eine relativ kleine Fläche (ca. 374 qm). Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Flurstück 59/1 als
Wohnbaufläche dargestellt, es liegt kein Bebauungsplan vor. Der im Entwurf vorliegende
fortgeschriebene STEP Zentren sieht vor, den Zentrumsausweis entlang der Gorkistraße bis auf die
Ossietzkystraße auszudehnen. Das Grundstück würde sich nach einer entsprechenden
Beschlussfassung des Stadtrates in einem zentralen Versorgungsbereich im Sinne des STEP
befinden. Das würde dann das genehmigungsfähige Nutzungsspektrum einer Bebauung
entsprechend erweitern.
Für das gegenüberliegende Gymnasium besteht kein Bedarf, die Fläche als ergänzende Frei- und
Platzfläche zu entwickeln. Zudem ist die Lage ungünstig, da von den Schülern die Straße gequert
werden müsste. Dazu sollen sie aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht animiert werden.
Hinsichtlich
der
Aufenthaltsqualität
werden
insgesamt
nur
stark
eingeschränkte
Entwicklungsmöglichkeiten gesehen. Eine Eignung als öffentliche Grünfläche wird daher nicht
gesehen.
In den Beteiligungsveranstaltungen des Stadtteilmanagements vor Ort wurde seitens der lokalen
Akteure der Bedarf nach einer ausreichenden und sicheren Organisation des Schüler- und
Lehrerverkehrs am neuen Schulstandort Gymnasium Gorkistraße formuliert.
Für den Bereich Gorkistraße/ Volksgartenstraße/ Löbauer Straße beginnen ab Oktober 2016 die
vorbereitenden Planungen für die ab 2019 geplante komplexe Baumaßnahme der LVB GmbH, KWL
GmbH und Stadt (Verkehrs- und Tiefbauamt). Der Abschluss der Vorplanung wird voraussichtlich
2017 erfolgen. Im Rahmen der Vorplanungen wird geprüft, ob Teilflächen des Flurstückes für die
Herstellung der Verkehrsanlagen in Anspruch zu nehmen sind und/oder in Verbindung mit der
Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches benötigt werden. Im Falle einer baulichen Nutzung
sollte dann im Erdgeschoss eine Ladeneinheit für Einzelhandel oder Dienstleistung vorgesehen
werden.