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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1210236.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
04.10.16, 12:00
Aktualisiert
11.01.17, 14:10

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03263-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit FA Umwelt und Ordnung 24.01.2017 Vorberatung Grundstücksverkehrsausschuss 30.01.2017 Vorberatung SBB Nordost 01.02.2017 Anhörung Ratsversammlung 08.02.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Gestaltung des Grundstückes Ossietzkystraße/Gorkistraße Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Nachteilig für die Stadt Leipzig. x Ablehnung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Sachstandsbericht Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung und gibt im folgenden einen Sachstandsbericht in Bezug auf das Grundstück ab. Sachverhalt: Bei der Beschlussfassung über den Antrag ist zu beachten, dass Teile des kommunalen Grundstücks (Flurstück 59/1) im Rahmen der Verkehrsplanung für die komplexe Baumaßnahme der Gorkistraße/ Volksgartenstraße/Löbauer Straße wegen des veränderten Verkehrsaufkommens durch den neuen Schulstandort Gymnasium Gorkistraße ggf. in Anspruch genommen werden müssen. In die Planung wird einfließen, dass ein bebaubares Grundstück "übrig" bleibt. Nach Vorliegen der Planungen und einer Beschlussfassung des Stadtrates zum Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren ist eine Veräußerung des "Restgrundstücks" nach Konzept in Verbindung mit der Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches möglich. Sachstandsbericht: Die städtische Brachfläche liegt als Eckgrundstück an der stark frequentierten Ossietzky- und Gorkistraße, gegenüber des zukünftigen Gymnasiums Gorkistraße. Entlang der südlichen Grundstücksgrenze stehen z.Zt. prägende Altbäume. Bei dem benannten Flurstück handelt es sich um eine relativ kleine Fläche (ca. 374 qm). Im Flächennutzungsplan (FNP) ist das Flurstück 59/1 als Wohnbaufläche dargestellt, es liegt kein Bebauungsplan vor. Der im Entwurf vorliegende fortgeschriebene STEP Zentren sieht vor, den Zentrumsausweis entlang der Gorkistraße bis auf die Ossietzkystraße auszudehnen. Das Grundstück würde sich nach einer entsprechenden Beschlussfassung des Stadtrates in einem zentralen Versorgungsbereich im Sinne des STEP befinden. Das würde dann das genehmigungsfähige Nutzungsspektrum einer Bebauung entsprechend erweitern. Für das gegenüberliegende Gymnasium besteht kein Bedarf, die Fläche als ergänzende Frei- und Platzfläche zu entwickeln. Zudem ist die Lage ungünstig, da von den Schülern die Straße gequert werden müsste. Dazu sollen sie aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht animiert werden. Hinsichtlich der Aufenthaltsqualität werden insgesamt nur stark eingeschränkte Entwicklungsmöglichkeiten gesehen. Eine Eignung als öffentliche Grünfläche wird daher nicht gesehen. In den Beteiligungsveranstaltungen des Stadtteilmanagements vor Ort wurde seitens der lokalen Akteure der Bedarf nach einer ausreichenden und sicheren Organisation des Schüler- und Lehrerverkehrs am neuen Schulstandort Gymnasium Gorkistraße formuliert. Für den Bereich Gorkistraße/ Volksgartenstraße/ Löbauer Straße beginnen ab Oktober 2016 die vorbereitenden Planungen für die ab 2019 geplante komplexe Baumaßnahme der LVB GmbH, KWL GmbH und Stadt (Verkehrs- und Tiefbauamt). Der Abschluss der Vorplanung wird voraussichtlich 2017 erfolgen. Im Rahmen der Vorplanungen wird geprüft, ob Teilflächen des Flurstückes für die Herstellung der Verkehrsanlagen in Anspruch zu nehmen sind und/oder in Verbindung mit der Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches benötigt werden. Im Falle einer baulichen Nutzung sollte dann im Erdgeschoss eine Ladeneinheit für Einzelhandel oder Dienstleistung vorgesehen werden.