Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1228410.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
28.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03468-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
SBB Südwest
25.01.2017
Anhörung
FA Stadtentwicklung und Bau
31.01.2017
Vorberatung
Ratsversammlung
08.02.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Errichtung und Betrieb der Mobilitätsstationen an der Könneritzstraße
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
x Sachstandsbericht
Sachstandsbericht:
Die Realisierung der Mobilitätsstationen in der Könneritzstraße ist seitens der Leipziger
Verkehrsbetriebe derzeit aufgrund der zu erwartenden Errichtungs- und Betriebskosten finanziell
nicht darstellbar. Um die Option jedoch offen zu halten, sind bereits alle erforderlichen baulichen
Vorkehrungen getroffen worden, um eine spätere Realisierung zu ermöglichen. Für einen
Übergangszeitraum wird die Einrichtung einer „kleinen Mobilitätsstation“ mit den Teilbereichen
Carsharing und Fahrradverleih mit den Partnerunternehmen abgestimmt.
Sachverhalt:
In Leipzig werden 26 Mobilitätsstationen von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH unter
dem Thema „Leipzig mobil“- neue Wege zur öffentlichen Mobilität betrieben. Im Zuge der
Standortauswahl der Mobilitätsstationen waren ca. 50 Standorte im Gespräch, von denen ca. 30
detaillierter untersucht wurden und letztendlich 25 im Rahmen eines Förderprojektes und eine
weitere Station auf eine Initiative der Wirtschaft hin realisiert werden konnten. Weitere Standorte im
Westen (Könneritzstraße, Lindenau, Plagwitz) und Osten (Reudnitz, Löbauer Straße) wurden
planungsseitig untersucht, konnten aber aufgrund verschiedener Randbedingungen nicht realisiert
werden. Die Stationen in der Könneritzstraße (Industrie- bzw. Holbeinstraße) wären durchaus
wünschenswert. Eine Realisierung ist jedoch derzeit seitens der Leipziger Verkehrsbetriebe
aufgrund der zu erwartenden Errichtungs- und Betriebskosten finanziell nicht darstellbar.
Um die nötigen vertraglichen Regelungen zu treffen, wurde mit Vorlage VI-DS-00937 Errichtung und
den Betrieb von Mobilitätsstationen vom Februar 2015 der Oberbürgermeister durch den
Verwaltungssausschuss ermächtigt, eine „Vereinbarung für die Errichtung und den Betrieb von
Mobilitätsstationen“ auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen auf der Grundlage der
Sondernutzungssatzung mit den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH abzuschließen
(Beschlusspunkt 1). Gleichzeitig wurden die Sondernutzungsgebühren über den Erlaubniszeitraum
von 10 Jahren für insgesamt 29 geplante Mobilitätsstationen (Beschlusspunkt 2) erlassen.
Eine Verpflichtung, alle 29 geplanten Stationen zu errichten, ist daraus jedoch nicht abzuleiten.
Vielmehr zielt diese Vereinbarung auf die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen ab, womit
überhaupt erst eine Grundvoraussetzung für den Bau von Mobilitätsstationen getroffen wurde.
Es muss daher unterschieden werden zwischen dem Förderprojekt (25 Stationen) und den
Vereinbarungen zur Sondernutzung (29 Stationen). Mit Auslaufen des Förderprojektes mussten bis
Mitte 2015 25 Stationen realisiert werden. Daher war es naheliegend, u. a. die Standorte in der
Könneritzstraße (Industrie- bzw. Holbeinstraße) aufgrund der anstehenden komplexen
Umbaumaßnahme in der Könneritzstraße mit dem Ziel zu verschieben, diese im Rahmen der
Baumaßnahme zu realisieren. Da jedoch dafür keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung
standen, wurde die Baumaßnahme Könneritzstraße ohne Einrichtung der geplanten
Mobilitätsstationen in der Industrie- und der Holbeinstraße abgeschlossen. Um die Option jedoch
weiter zu verfolgen, sind alle erforderlichen baulichen Vorkehrungen getroffen worden, um eine
spätere Realisierung zu ermöglichen, wenn die Übernahme der Kosten für Bau und Betrieb geklärt
sind. Als Zwischenlösung wird derzeit die zeitnahe Einrichtung von Carsharing und Fahrradverleih
im kommenden Jahr als „kleine Mobilitätsstation“ mit den Partnerunternehmen abgestimmt.