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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1228410.pdf
Größe
91 kB
Erstellt
28.11.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:44

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03468-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit SBB Südwest 25.01.2017 Anhörung FA Stadtentwicklung und Bau 31.01.2017 Vorberatung Ratsversammlung 08.02.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Errichtung und Betrieb der Mobilitätsstationen an der Könneritzstraße Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag x Sachstandsbericht Sachstandsbericht: Die Realisierung der Mobilitätsstationen in der Könneritzstraße ist seitens der Leipziger Verkehrsbetriebe derzeit aufgrund der zu erwartenden Errichtungs- und Betriebskosten finanziell nicht darstellbar. Um die Option jedoch offen zu halten, sind bereits alle erforderlichen baulichen Vorkehrungen getroffen worden, um eine spätere Realisierung zu ermöglichen. Für einen Übergangszeitraum wird die Einrichtung einer „kleinen Mobilitätsstation“ mit den Teilbereichen Carsharing und Fahrradverleih mit den Partnerunternehmen abgestimmt. Sachverhalt: In Leipzig werden 26 Mobilitätsstationen von den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH unter dem Thema „Leipzig mobil“- neue Wege zur öffentlichen Mobilität betrieben. Im Zuge der Standortauswahl der Mobilitätsstationen waren ca. 50 Standorte im Gespräch, von denen ca. 30 detaillierter untersucht wurden und letztendlich 25 im Rahmen eines Förderprojektes und eine weitere Station auf eine Initiative der Wirtschaft hin realisiert werden konnten. Weitere Standorte im Westen (Könneritzstraße, Lindenau, Plagwitz) und Osten (Reudnitz, Löbauer Straße) wurden planungsseitig untersucht, konnten aber aufgrund verschiedener Randbedingungen nicht realisiert werden. Die Stationen in der Könneritzstraße (Industrie- bzw. Holbeinstraße) wären durchaus wünschenswert. Eine Realisierung ist jedoch derzeit seitens der Leipziger Verkehrsbetriebe aufgrund der zu erwartenden Errichtungs- und Betriebskosten finanziell nicht darstellbar. Um die nötigen vertraglichen Regelungen zu treffen, wurde mit Vorlage VI-DS-00937 Errichtung und den Betrieb von Mobilitätsstationen vom Februar 2015 der Oberbürgermeister durch den Verwaltungssausschuss ermächtigt, eine „Vereinbarung für die Errichtung und den Betrieb von Mobilitätsstationen“ auf öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen auf der Grundlage der Sondernutzungssatzung mit den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH abzuschließen (Beschlusspunkt 1). Gleichzeitig wurden die Sondernutzungsgebühren über den Erlaubniszeitraum von 10 Jahren für insgesamt 29 geplante Mobilitätsstationen (Beschlusspunkt 2) erlassen. Eine Verpflichtung, alle 29 geplanten Stationen zu errichten, ist daraus jedoch nicht abzuleiten. Vielmehr zielt diese Vereinbarung auf die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen ab, womit überhaupt erst eine Grundvoraussetzung für den Bau von Mobilitätsstationen getroffen wurde. Es muss daher unterschieden werden zwischen dem Förderprojekt (25 Stationen) und den Vereinbarungen zur Sondernutzung (29 Stationen). Mit Auslaufen des Förderprojektes mussten bis Mitte 2015 25 Stationen realisiert werden. Daher war es naheliegend, u. a. die Standorte in der Könneritzstraße (Industrie- bzw. Holbeinstraße) aufgrund der anstehenden komplexen Umbaumaßnahme in der Könneritzstraße mit dem Ziel zu verschieben, diese im Rahmen der Baumaßnahme zu realisieren. Da jedoch dafür keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung standen, wurde die Baumaßnahme Könneritzstraße ohne Einrichtung der geplanten Mobilitätsstationen in der Industrie- und der Holbeinstraße abgeschlossen. Um die Option jedoch weiter zu verfolgen, sind alle erforderlichen baulichen Vorkehrungen getroffen worden, um eine spätere Realisierung zu ermöglichen, wenn die Übernahme der Kosten für Bau und Betrieb geklärt sind. Als Zwischenlösung wird derzeit die zeitnahe Einrichtung von Carsharing und Fahrradverleih im kommenden Jahr als „kleine Mobilitätsstation“ mit den Partnerunternehmen abgestimmt.