Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1238328.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
03.01.17, 12:00
Aktualisiert
19.01.17, 06:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-03632
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
18.01.2017
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Frau Heike Blum
Betreff
Ausweitung militärischer Flüge
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt/Fragen:
Seit ca. zwei Wochen starten fast jede Nacht Rüstungstransporte der Bundeswehr nach Mali, so
letztmalig in der Nacht zum 26.12.2016.
Diese Transporte erfolgen mit uralten russischen Militärtransportern vom Typ AN22 (Erstinbetriebnahme 1967), eine 5‐motorige Propellermaschine die einen extremen halbstündigen Dauerlärm von
über 60 Dezibel in der Warmlauf/‐ Startphase verursacht. Zudem verursacht dieses Flugzeug beim
Warmlaufen ein tief frequentes Dauerbrummen, was die Wirkung des
Dauerschallpegels noch verstärkt.
Diese Flüge erfolgen nach meinem Kenntnisstand auf der Grundlage eines jüngst verabschiedeten
Haushaltsbeschlusses des Bundestages, mit einem Budget von € 100 Millionen für diesen Auftrag
an die neu gegründete Antonov Salis GmbH.
Der neue Vertrag mit der Antonov Salis GmbH (es handelt sich um eine Regelungen für einen
Dauercharter von strategischen Lufttransport‐Kapazitäten der NATO) kann nicht ohne Einbeziehung
und Zustimmung der Mitteldeutschen Flughafen AG (Aufsichtsratsmitglied OBM Herrn Jung) und der
Flughafen Leipzig/ Halle GmbH (Aufsichtsratsmitglied Herr Albrecht) erfolgt sein.
Der Startlärm und das vorherige bis zu 30 min andauernde Warmlaufen vor allem dieser alten
Fluggeräte AN 22 belastet die dichtbesiedelten Gebiete im Leipziger Nordwesten (Wahren,
Lindenthal, Lützschena‐ Stahmeln, Böhlitz‐ Ehrenberg, Burghausen, Rückmarsdorf usw.). Zudem
erhöht die verstärkte militärische Nutzung des Flughafens die Gefahr terroristischer Angriffe auf den
Flughafen und unsere Stadt.
Die Verwaltung einer Stadt mit ihren gewählten Vertretern im Stadtrat hat die ureigene Aufgabe, die
Bevölkerung vor unnötigen Gefahren zu schützen. Diese militärischen Transporte, wie beschrieben,
laufen dieser Aufgabe entgegen.
Der Schutz der Menschen einer Stadt muss über den wirtschaftlichen Interessen von Unternehmen
stehen!
Folgende Fragen dazu:
1. Welche Auflagen enthält der Vertrag mit der Antonov Salis GmbH zum Schutz der Anwohner
vor diesen extremen Lärmereignissen von bis zu über 60 Dezibel Dauerlärm?*
2. Wann wurde diese Ausweitung der militärischen Flüge mit dem Flughafenbetreiber
abgestimmt und zu welchen Konditionen?
3. Welche Sicherheitsvorkehrungen gegen terroristische Angriffe (s. Berlin Breitscheidplatz) gibt
es seitens des Flughafenbetreibers, wenn der FLH sichtbar zunehmend als NATO‐/
Bundeswehrstandort für Militäreinsätze genutzt wird?*
4. Was wird die Stadtverwaltung unternehmen, um die Leipziger zukünftig vor dem 30‐
minütigen nächtlichen Startlärm der AN22 zu schützen?
* Hinweis Büro für Ratsangelegenheiten: Diese Anfragen werden seitens der Stadtverwaltung
nicht beantwortet.