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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1238737.pdf
Größe
4,2 MB
Erstellt
04.01.17, 12:00
Aktualisiert
27.02.17, 12:59

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Inhalt der Datei

Neufassung Nr. VI-DS-03514-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit BA Jugend, Soziales, Gesundheit 04.01.2017 Vorberatung Jugendhilfeausschuss 16.01.2017 1. Lesung FA Finanzen 23.01.2017 1. Lesung Jugendhilfeausschuss 30.01.2017 2. Lesung FA Finanzen 06.02.2017 2. Lesung Ratsversammlung 08.02.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau und Sanierung Kindertageskomplex Friedrich-Dittes-Straße 9 Beschlussvorschlag: 1. Der Baubeschluss gemäß § 8 (3) Ziff. 18 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig für die Maßnahme „Neubau und Sanierung Kindertageskomplex Friedrich-Dittes-Straße 9“ wird gefasst. 2. Die Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme betragen 4.094.600,00 EUR. 883.575 EUR werden durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (VwV Kita Bau) finanziert. 1.111.609 EUR werden durch die SAB (VwV Investkraft Teil Bund) finanziert. 1.138.535 EUR werden durch die SAB (RL Investitionen Teilhabe) finanziert. Der Trägeranteil für den Bereich nach SGB VIII des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe beträgt in Summe 665.061 EUR. Der Eigenanteil für den Neubau der Krippe SGB VIII in Höhe von 294.525 EUR ist im Wirtschaftsplan 2017 des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe verankert. Für den Eigenanteil der Sanierung des Bestandsbaus Regelkita SGB VIII in Höhe von 370.536 EUR erfolgt eine Veranschlagung im Wirtschaftsplan des SEB 2018. Nicht förderfähige Kosten für den Bereich nach SGB XII in Höhe von 11.186 EUR werden durch den SEB getragen. Der Kommunal- und Trägeranteil für den Bereich nach SGB XII beträgt 284.634 EUR. Der Kommunal- und Trägeranteil nach SGB XII ist in Höhe von 148.000 EUR im städtischen Haushalt 2017/18 eingestellt. Der Anteil von 136.634 EUR wird im Haushalt des Sozialamtes 2019 veranschlagt. 3. Mit Beschlussfassung wird zur Kenntnis genommen, dass mit Aufnahme von Teilen der Maßnahme in die Förderung gemäß VwV Investkraft (Budget Bund) eine entsprechende Änderung am Investitionsplan zur VwV Investkraft (Budget Bund) einhergeht. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/4 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 148.000 136.634 7.001.702.740 7.001.702.740 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen 2017 2019 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Seite 2/4 Sachverhalt: Anlagen: Seite 3/4 HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Bauvorhaben: Kindertageskomplex Friedrich-Dittes-Straße 9 04318 Leipzig Bauherr: Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Rosa-Luxemburg-Straße 30 04103 Leipzig Stand: 20.12.2016 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 Grundlagen 3 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption 3 1.2 Beschlüsse 3 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 4 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes 4 2.2 Ableitung des Bedarfes 4 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme 5 2.4 Alternativlösungen 5 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung 5 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 6 3.1 Städtebauliche Einordnung 6 3.2 Erläuterung der Planung 6 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme 7 3.4 Eigentumsverhältnisse 7 3.5 Energiekonzept 7 3.6 Barrierefreies Bauen 9 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 9 4 Finanzieller Aufwand 10 5 Finanzierungsplan 11 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung Arbeitsmarktpolitische Auswirkung 7 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 11 7.1 Folgekosten 12 7.2 Aufwandsvergleiche 12 7.3 Arbeitsmarktpolitische Auswirkung 12 8 Fristenplan 12 9 VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte 12 12 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Grundriss Krippenneubau Beispielgrundriss Sanierung Bestandsbau Kita Visualisierung des Vorhabens Darstellung der Folgekosten gemäß DA OBM 41/2012 Übersicht und Gesamtkonzeption Gesamtstandort Friedrich-Dittes-Straße 9 Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2 Kurzerläuterung Am Standort Friedrich-Dittes-Straße 9 befindet sich derzeit ein Heilpädagogischer Kindergarten des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe. Bis zum Sommer 2016 befand sich auf dem Grundstück ebenfalls die Sprachheilschule „Käthe-Kollwitz“, die zum Schuljahresbeginn 2016/17 in ein neues Objekt in der Karl-Vogel-Straße gezogen ist. Ebenso wird auf dem Grundstück derzeit die Ganztagsbetreuung für die Sprachheilschule gebaut, diese soll zum Schuljahr 2017/18 fertiggestellt werden. Bereits mit den bisher begonnenen Maßnahmen wurde der Weg beschritten, das Gesamtareal zu entwickeln. In diesem Kontext soll am Standort ein komplexes, inklusives Betreuungsangebot im Kindertagesbereich etabliert werden. Dies bedeutet, dass ein Krippenneubau realisiert sowie das Bestandsgebäude der Heilpädagogischen Kita für heilpädagogische und Regelbetreuungsplätze saniert wird. Die Maßnahmen bewegen sich in zwei unterschiedlichen Rechtskreisen: Regel- und integrative Kinderbetreuungseinrichtungen unterliegen dem SGB VIII, heilpädagogische Betreuungseinrichtungen für Kindern mit Behinderungen unterliegen dem SGB XII. Das Bauvorhaben besteht aus drei Teilelementen: der Neuerrichtung eines Krippengebäudes, der Sanierung eines Bestandsbaus für Regelkitaplätze sowie für heilpädagogische Plätze. Für das Bauvorhaben wurde aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit zur Fertigstellung des Bauvorhabens (siehe 2.2ff) bisher bis zur Leistungsphase (LP) 4 Genehmigungsplanung nach HOAI 2013 beauftragt. Für die Fortsetzung der Planung mit LP 5 - Ausführungsplanung muss für das Leistungsbild Objektplanung Gebäude ein VOF-Verfahren durchgeführt werden. Das VOF-Verfahren ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch in der Umsetzung. Für die anderen für die Planung erforderlichen Leistungsbilder - Tragwerksplanung, Freianlagen, Technische Ausrüstung - erfolgt die Weiterbeauftragung der Planungsbüros aus LP 3 nach HOAI. Der Gegenstand dieser Vorlage ist die Beschlussfassung der weiterführenden Planung ab LP 5 - Ausführungsplanung und die bauliche Umsetzung der Maßnahme. 1 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption Die geplante Maßnahme beinhaltet die Schaffung einer Komplexkindertagesstätte am Standort FriedrichDittes-Straße 9, 04317 Leipzig durch den Neubau einer Kinderkrippe mit 60 Plätzen nach SGB VIII sowie der Sanierung des bisher als hpKita-/Heimbereich genutzten Gebäudes für 40 Plätze einer heilpädagogischen Kita nach SGB XII und für 120 Plätze in einer Regelkita (einschließlich Integration) nach SGB VIII. Mit diesen drei Maßnahmen soll einerseits der Bedarf an wohnortnahen Betreuungsplätzen im Regel- und integrativen Bereich gedeckt werden, andererseits soll auch zur Dezentralisierung und bedarfsgerechten Bereitstellung von heilpädagogischen Betreuungsplätzen in der Stadt Leipzig beigetragen werden. 1.2 Beschlüsse Ratsbeschluss VI-DS-01363 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9 Ratsbeschluss VI-DS-01804 Übertragung eines Erbbaurechts am Objekt Friedrich-Dittes-Straße 9 Ratsbeschluss VI-DS-02530 Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2017/2018ff Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 3 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Das Areal Friedrich-Dittes-Straße 9 wurde bisher durch die Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ (bis Sommer 2016, dann Umzug in neue Liegenschaft) sowie als heilpädagogische Kindertagesstätte (ursprünglich 130 Plätze, derzeit in Folge von Umbaumaßnahmen der Ganztagsbetreuung 75 Plätze) und einen Heimbereich mit 10 Plätzen genutzt. Bezüglich der in der DS-01804 genannten Platzzahl für Internatskinder sind zwischenzeitlich andere Ansichten der Kostenträger deutlich geworden. Insbesondere die Änderung des Schulgesetzes bietet mehr Möglichkeiten, Kinder mit Sprachbehinderungen wohnortnäher in Regelschulen/ anderen Förderschulen zu betreuen. Daher hat dieses Leistungsangebot keine Perspektive und wird zum 30.06.2017 eingestellt. Kinder, bei denen ein entsprechender Versorgungsbedarf weiterhin besteht, werden bei der Suche nach Alternativangeboten unterstützt – ggf. kann auch eine Unterbringung/Versorgung im SEB-eigenen Wohnheim Am Kirschberg erfolgen, das über ein entsprechendes Leistungsangebot verfügt. Damit verbunden ist die Aussage, statt einer vergleichsweise kostenintensiven Internatsunterbringung die Kosten für einen täglichen Fahrdienst zu übernehmen. Dies hat im Ergebnis dazu geführt, dass das Internatsangebot nur noch von unter 10 Kindern belegt werden könnte. Dies ist für den SEB nicht mehr wirtschaftlich, daher werden die verbleibenden Bedarfe dieser Kinder in ein anderes Angebot des SEB an einem anderen Standort integriert. Derzeit wird auf einem Teil des Areals die Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule gebaut. Mit einer Fertigstellung ist im Herbst 2017 zu rechnen. Das Gesamtgrundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig und wurde per 01.08.2016 über einen Erbbaurechtsvertrag in das Betriebsvermögen des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe übertragen. Der in Plattenbauweise errichtete Bestandsgebäudekomplex weist gutachterlich bestätigte Baumängel mit gesundheitsgefährdendem Potential auf, die in den letzten Jahren zu Nutzungseinschränkungen mit interimsmäßigen Auslagerungen von Einrichtungsteilen führten. Die Mängel lassen einen Einrichtungsbetrieb langfristig nicht mehr zu. Im bisherigen Planungs- und Beschlussfassungsprozess wurde festgelegt, das Areal zu einem Kinder- und Familienzentrum zu entwickeln, zu dem neben einer neuen Ganztagsbetreuungseinrichtung für Sprachbehinderte auch eine komplexe Kindertageseinrichtung gehören soll. 2.2 Ableitung des Bedarfes Die Rahmenbedingungen lassen sich aus dem Ratsbeschluss zu Kita-Investitionen 2017/18 ableiten. In der Stadt Leipzig ist ein kontinuierlicher Geburtenanstieg zu verzeichnen, zudem ist die Tendenz von Zuzügen insbesondere junger Familien steigend, so dass auch weiterhin ein hoher Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen besteht. Die entwickelten Leistungsangebote künftiger Kita-Standorte entsprechen der auf dem Stadtentwicklungskonzept aufbauenden Bedarfsplanung Kindertagesstätten für das Schuljahr 2016/2017ff. Bereits in den vergangenen Jahren konnten zahlreiche neue Regel- und integrative Betreuungsplätze in der Stadt Leipzig bereitgestellt werden. Allerdings kann der Ausbau bisher nicht mit dem Anstieg des Betreuungsbedarfes Schritt halten. Parallel zu den Bauvorhaben für Regel-Plätze gemäß SGB VIII werden die heilpädagogischen Platzkapazitäten für Kinder mit Behinderungen vor Ort entsprechend des Bedarfes in der Stadt Leipzig reduziert bzw. räumlich verlagert. Mit dem geplanten Vorhaben soll dazu beigetragen werden, dass heilpädagogische Kita-Betreuungskapazitäten in der Stadt Leipzig dezentralisiert und auch für Regel- sowie integrative Betreuung geöffnet werden. Dieser Weg wurde schon mit den Kita-Bauvorhaben des SEB Kregelstraße 41 und Plovdiver Straße 50 beschritten und soll weiter fortgesetzt werden. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 4 Die geplante Angebotskapazität im heilpädagogischen Bereich beläuft sich auf 40 Plätze. Dies bedeutet eine deutliche Kapazitätsreduzierung von 75 Plätzen im Jahr 2015. Diese Reduzierung ergibt sich einerseits aus den neuen Angeboten in der Kregelstraße 41 und der Plovdiver Straße 50 mit jeweils 24 heilpädagogischen Plätzen und andererseits aus der zunehmenden integrativen Betreuung von Kindern mit Behinderungen. 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme Die Notwendigkeit der Maßnahme resultiert aus den festgestellten Bedarfen an Betreuungsplätzen für Kinder mit und ohne Behinderungen. Diese Bedarfe können derzeit und mittelfristig nicht anderweitig kompensiert werden. Die Dringlichkeit zur Beschlussfassung und Umsetzung der Baumaßnahme ergibt sich aus der Finanzierung über verschiedene Förderprogramme und den damit verbundenen Fristen (siehe Punkt 5.) 2.4 Alternativlösungen Alternativmöglichkeiten am Standort Friedrich-Dittes-Straße 9 sind nicht vorhanden. Ein Weiterbetrieb des Bestandsgebäudes ohne Sanierung ist aufgrund des Bauzustandes nur zeitlich begrenzt und nicht als Komplexeinrichtung möglich. Eine Alternative ohne Errichtung des Neubaus für die Krippe wurde geprüft. Alle drei Maßnahmen sind jedoch voneinander abhängig. Im Zuge des Fördermittelverfahrens für die Krippe hat der Fördermittelgeber KSV darauf hingewiesen, dass ohne eine gesichertes Gesamtvorhaben keine Einzelförderung erfolgt, zum anderen ist dies im Interesse des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe als Träger. Wenn Eltern Krippenplätze offeriert werden, die keinen späteren Übergang in ein Kitaangebot ermöglichen, ist dies ein Wettbewerbsnachteil, der sich zukünftig bei einem geänderten Verhältnis von Angebot und Nachfrage erheblich auswirken kann. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung kann die Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht fristgerecht sichergestellt werden. Die Regelbetreuungsplätze können nicht realisiert werden, die heilpädagogischen Betreuungsplätze würden aufgrund des aktuellen Bauzustandes des Bestandsobjektes mittelfristig wegfallen. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 5 3 3.1 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme Städtebauliche Einordnung Der Standort liegt im Stadtbezirk Ost im Ortsteil Anger-Crottendorf. Dieser Ortsteil wird überwiegend durch Wohnbebauung geprägt. Die verkehrstechnische Erschließung des Gebietes erfolgt über die Theodor-Neubauer-Straße und die Friedrich-Dittes-Straße. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann die Einrichtung mit der Straßenbahnlinie 4 über die Breite Straße erreicht werden. Außerdem stehen in der Breiten Straße und der Zweinaundorfer Straße Busanbindungen zur Verfügung. 3.2 Erläuterung der Planung Neben dem bereits im Bau befindlichen Kinder- und Familienzentrum (Gebäudeteil GT 2a/b) und einer bestehenden Kindertagesstätte (Gebäudeteil GT 3) sind in weiteren Bauabschnitten folgende Baumaßnahmen geplant: Umbau des vorhandenen Wohnheimes (ehemaliges Schulgebäude, Gebäudeteil GT 1) in eine Kindertagesstätte mit Regelbetrieb für 120 Kinder und Heilpädagogik für 40 Kinder Errichtung eines Krippenneubaues für 60 Kinder (nach Abbruch des vorhandenen Speisesaales). Der eingeschossige Krippenneubau wird barrierefrei errichtet. Die barrierefreie Erschließung des Krippenneubaues über die Stünzer Straße erfolgt über eine Rampe nach DIN 18040. Die barrierefreie Erschließung aller Etagen des Bestandsgebäudes erfolgt über den behindertengerechten Aufzug im Gebäudeteil GT 2a/b (Neubau). Alle Räume innerhalb der Etagen werden barrierefrei erschlossen. Gartenseitig wird das Gelände höhenmäßig barrierefrei an die entsprechenden Gebäudezugänge angeglichen. Die erforderliche Größe der Freispielflächen ist gesichert, der Spielbereich für die Krippe schließt direkt an den Krippenbau an und erhält eine räumliche Abtrennung (Einfriedung / Bepflanzung). Die Freispielfläche für die Kindertagesstätte wird westlich des Krippenneubaues im Bereich Stünzer / Borsdorfer Straße angeordnet. geplante Nutzung des Bestandsgebäudes (Umbau Wohnheim in Kindertagesstätte für 120 Kinder): Kellergeschoss: Hausanschlüsse, Haustechnik (sonst keine Nutzung) Erdgeschoss: Gruppen-, Schlaf- und Projekträume 1. Obergeschoss: Gruppen-, Schlaf- und Projekträume 2. Obergeschoss: Gruppen-, Schlaf- und Projekträume Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 6 Errichtung einer Kinderkrippe für 60 Kinder Erdgeschoss: 3.3 Gruppen- und Schlafräume Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Durch den Neubau und die Sanierung wird die Qualität der Betreuung vor Ort verbessert. Gleichzeitig werden neue Kapazitäten für die Betreuung von Kindern im Regelbereich wohnortnah geschaffen. Daher ist von einer deutlichen Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme auszugehen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Gemarkung Crottendorf Crottendorf Crottendorf Crottendorf Crottendorf Flurstücksnummer TF aus 9/1 TF aus 10/1 12 TF aus 8 TF aus 500 Flurstücksgröße 2810m² 2401m² 1930m² 2452m² 1124m² Eigentum Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Die erforderlichen Flurstücke sind mit Ratsbeschluss IV-DS-01804 per Erbbaurecht an den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe übertragen. 3.5 Energiekonzept Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: • Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten: Neubau Neubau Erweiterungsneubau Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz Modernisierung der äußeren Hülle Modernisierung einzelner Bauteile • x Energetischer Standard/Energiekonzept: Passivhaus EnEV 2016 mit Passivhauskomponenten EnEV 2016 Einhaltung des U-W ertes entsprechend der Bauteilvorgaben der EnEV 2016 • Bestandsbau x x x Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP): Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 7 Der Passivhausstandard wurde untersucht. Die Untersuchung des Passivhausstandards hat ergeben, dass eine Errichtung des Krippenneubaus im Passivhausstandard auch unter Einsatz entsprechender Fördermittel nicht in einem Zeitraum von 30 Jahren zu amortisieren wäre. Daher ist der Passivhausstandard wirtschaftlich nicht vertretbar. Für das Bestandsgebäude ist der Einsatz der für den Passivhausstandard notwendigen Lüftungstechnik aufgrund der niedrigen Raumhöhen im gesamten Gebäude nicht möglich. • Nachweis nach EnEV 2016: Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Neubau Anforderungswert: Neubau mod. Altbau Primärenergiebedarf kW h/(m²a) CO² –Emission kg/(m²a) Mittlerer U-W ert opake Bauteile W /m²K Mittlerer U-W ert transparente Bauteile W /m²K Soll-W ert Ist-W ert* Planung Ist-W ert* Planung Nachweis liegt noch nicht vor . Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Anforderungswert: Neubau mod. Altbau Primärenergiebedarf kW h/(m²a) CO² –Emission Mittlerer U-W ert kg/(m²a) W /m²K Mittlerer U-W ert opake Bauteile W /m²K Mittlerer U-W ert transparente Bauteile W /m²K Bestandsgebäude Soll-W ert Nachweis liegt noch nicht vor. • Nachweis der U-Werte (Angabe nur bei Modernisierung einzelner Bauteile): Bauteil Wärmedurchgangskoeffizient (U in W/m²·K) Umax EnEV Bestandsgebäude Nachweis liegt noch nicht vor. Energieträger: Anwendung Fernwärme Geeignet, da bereits vorhanden Erdwärme ungeeignet gewählt • Bemerkung/Begründung X hohe und weiterhin steigende Stromkosten für den Betrieb der W ärmepumpen Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 8 Gas Gas, BHKW höhere CO²-Emission als bei Fernwärme hohe Investitionskosten, hoher betriebsund W artungsaufwand Weitere erneuerbare Energien: Anwendung Solarthermie Photovoltaik ungeeignet geeignet gewählt • ungeeignet geeignet Bemerkung/Begründung Fazit: Das Gesamtareal Friedrich-Dittes-Straße 9 wurde im Herbst 2016 mit Fernwärme erschlossen. Der Erschließung durch Netz Leipzig lag eine Gesamtabnahmemenge für das Areal zugrunde, die die Versorgung der hier dargestellten Vorhaben mit Fernwärme einschließt. Daher wird der Energieträger Fernwärme präferiert. • Wärmeerzeugung und -verteilung: Die vorhandene Fernwärmestation wird erneuert, die Dimensionierung wird der neuen Nutzung angepasst (Verringerung der Leistung). Beide Gebäude erhalten eine Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung. • Warmwassererzeugung Die Warmwasserversorgung in beiden Gebäuden erfolgt dezentral mit elektrischen Warmwasserbereitern. • Lufttechnische Anlagen: Alle innenliegenden Sanitärräume werden mechanisch be- und entlüftet (Einzelrohr-Lüftungsanlage). Die Verteilerküche im Krippenneubau wird nach Erfordernis mit raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet. • Wasser/Abwasser: Die Wasserversorgung erfolgt über das öffentliche Trinkwassersystem der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH. Der Hausanschluss ist im Bestand vorhanden und befindet sich im Kellergeschoss des Bestandgebäudes. Die Trinkwasserinstallation im ehemaligen Wohnheim wird komplett erneuert. Die Schmutzwasserentsorgung über den öffentlichen Mischwasserkanal der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH ist gesichert. Der Hausanschluss ist im Bestand vorhanden, die Dimensionierung ist ggf. anzupassen. Innerhalb des Baugrundstückes bis zum Übergabeschacht an den öffentlichen Versorger wird über ein Trennsystem entwässert. Die Niederschlagsentwässerung der Gebäude über den öffentlichen Mischwasserkanal der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH ist gesichert. Der Hausanschluss ist im Bestand vorhanden, die Dimensionierung ist ggf. anzupassen. Innerhalb des Baugrundstückes bis zum Übergabeschacht an den öffentlichen Versorger wird über ein Trennsystem entwässert. Auf dem Grundstück anfallendes Niederschlagswasser wird nach Möglichkeit versickert. Bei nicht ausreichender Versickerungsfähigkeit des anstehenden Baugrundes (gemäß zu erstellendem Baugrundgutachten) gilt die anteilige Einleitung des Niederschlagswassers in das öffentliche Kanalnetz als gesichert. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 9 • Stark- und Schwachstrom: Die Stromversorgung erfolgt über die Netz Leipzig GmbH. Der Hausanschluss ist im Bestand vorhanden und befindet sich Kellergeschoss, die Dimensionierung ist ggf. anzupassen. Gebäudehauptverteilung und Wandlerzähleranlage werden im Kellergeschoss (elektr. Betriebsraum) installiert. Ab Gebäudehauptverteilung wird im gesamten Gebäude ein TN-S-Netz errichtet. Die Elektroanlage im Bestandsgebäude wird komplett erneuert. Folgende Anlagen werden im Einzelnen jeweils neu installiert: - Niederspannungsanlage - Sicherheitsbeleuchtungsanlage - Blitzschutzanlagen (innere, äußere) - Telekommunikationsanlage - Hausalarmanlage - Einbruchmeldeanlage 3.6 Barrierefreies Bauen Der eingeschossige Krippenneubau wird barrierefrei errichtet. Die barrierefreie Erschließung des Krippenneubaues über die Stünzer Straße erfolgt über eine Rampe nach DIN 18040. Die barrierefreie Erschließung aller Etagen des Bestandsgebäudes erfolgt über den behindertengerechten Aufzug im Gebäudeteil GT 2a/b (Neubau). Alle Räume innerhalb der Etagen werden barrierefrei erschlossen. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung der Ausgestaltung des Gebäudes ist im Rahmen des Budgets vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt nur im Rahmen des Budgets und hat keine finanziellen oder bautechnischen Auswirkungen. 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in € brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 17.11.2016 Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk – Baukonstruktionen 400 Bauwerk – Technische Anlagen 500 Außenanlagen 600 Ausstattung und Kunstwerke 700 Baunebenkosten * Summe* Summe KG 200-700, ohne 600 Summe KG 300-700, mit 600 Neubau Krippe Sanierung Bestandsbau Kita SGB VIII 11.900 714.000 202.300 23.800 12.614 775.761 271.201 113.526 226.100 1.178.100 1.178.100 309.043 1.482.145 1.482.145 Sanierung Bestandsbau Hp-Kita SGB XII 11.186 687.939 240.499 100.674 120.000 274.057 1.434.355 1.314.355 1.423.169 Der bauvorbereitende Abbruch im Bereich des Krippenneubaus ist eine gesonderte Maßnahme, die über einen reduzierten Erbbauzins gemäß Ratsbeschluss VI-DS-01804 „Übertragung eines Erbbaurechts am Objekt Friedrich-Dittes-Straße 9“ refinanziert und daher hier nicht in KG 200 dargestellt wird. Die Platzkosten für den Regelbereich nach SGB VIII betragen im Schnitt 14.779,14 EUR pro Platz. Hierbei werden trotz getrennter Bauvorhaben Krippen- und Kitaplätze gemeinsam betrachtet, um eine Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 10 Vergleichbarkeit mit anderen Kitabauvorhaben zu erreichen. Dabei liegt das Bauvorhaben unter dem Richtwert der Stadt Leipzig in Höhe von 15.700 EUR pro Platz. Für die Kitaplätze nach SGB XII (Heilpädagogischer Bereich) gibt es keine städtischen Richtwerte. Die Förderrichtlinie Investitionen Teilhabe legt maximale Platzkosten (KG 300-700 inklusive 600) von36.675,00 EUR zugrunde. Die Platzkosten für den heilpädagogischen Bereich bei diesem Bauvorhaben betragen 35.579,22 EUR. 5 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig förderfähig Angaben in Euro brutto Förderprogramm VwV Kita Bau VwV Investkraft Teil Bund RL Investitionen Teilhabe Maßnahmeteil Neubau Krippe Sanierung Bestandsbau Kita SGB VIII Sanierung Bestandsbau Hp-Kita SGB XII Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % Gesamtkosten in EUR Förderfähige Kosten in EUR Fördermittel in EUR 75% 75% 80% 1.178.100 1.178.100 883.575 1.482.145 1.482.145 1.111.609 1.434.355 1.423.169 1.138.535 294.525 370.536 142.317 Eigenanteil Träger EUR Eigenanteil Kommune in EUR 142.317 Für die drei Maßnahmebestandteile werden unterschiedliche Förderinstrumente mit unterschiedlichen Konditionen in Anspruch genommen. Für den Neubau der Krippe wurden durch die Stadt Leipzig Fördermittel nach der VwV Kita Bau beantragt, diese werden über den Kommunalen Sozialverband Sachsen ausgereicht. Für die Fördermittel gilt eine Verwendungsfrist bis zum 31.12.2017. Für die Sanierung des Bestandsbaus Regel- und integrative Plätze SGB VIII sollen Fördermittel nach der VwV Investkraft, Teil Bund, in Anspruch genommen werden. In diesem Programm ist eine Inanspruchnahme der Fördermittel bis zum 31.12.2018 notwendig. Die nachträgliche Einordnung in die Maßnahmeliste gemäß VwV ist vorbereitet. Für die Sanierung des Bestandsbaus für die heilpädagogischen Plätze gemäß SGB XII ist eine Förderung gemäß Richtlinie Investitionen Teilhabe geplant. Die Einordnung der Fördermittel für 2017/2018 durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) für das Vorhaben liegt bereits vor. 6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung Der Eigenanteil für den Neubau der Krippe in Höhe von 294.525 EUR ist im Wirtschaftsplan 2017 des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe verankert. Für den Eigenanteil für die Sanierung des Bestandsbaus Regelkita SGB VIII in Höhe von 370.536 EUR erfolgt eine verbindliche Festschreibung im Wirtschaftsplan des SEB 2018. Der Kommunal- und Trägeranteil für die Sanierung des Bestandsbaus heilpädagogische Kita SGB XII beträgt 284.634 EUR. Der Kommunal- und Trägeranteil nach SGB XII ist in Höhe von 148.000 EUR im städtischen Haushalt 2017/18 eingestellt. Der Anteil von 136.634 EUR wird im Haushalt des Sozialamtes 2019 veranschlagt.. Der nicht förderfähige Anteil an den Sanierungskosten der heilpädagogischen Kita SGB XII in Höhe von 11.186 EUR ist im Wirtschaftsplan des SEB 2017 verankert. Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 11 7 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 7.1 Folgekosten Die Folgekosten sind Bestandteil der Leistungsvereinbarung mit den Kostenträgern der Leistungsangebote. 7.2 Aufwandsvergleiche Die Planung der Maßnahme erfolgte kostenbewusst und unter Berücksichtigung des minimal notwendigen Aufwandes. 7.3 Arbeitsmarktpolitische Auswirkung Keine 8 Fristenplan Neubau Krippe Baubeginn Fertigstellung 9 02/2017 12/2017 Sanierung Sanierung Bestandsbau Bestandsbau Kita SGB VIII Hp-Kita SGB XII 09/20177 09/2017 11/2018 11/2018 VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft. Der Neubau des Krippengebäudes und die Sanierung des Bestandsgebäudes werden als getrennte Bauvorhaben betrachtet. Für den Neubau der Krippe wurden die maßgeblichen Schwellenwerte nicht erreicht. Für die Sanierung des Bestandsbaues wurde der maßgebliche Schwellenwert für das Leistungsbild Objektplanung erreicht Für das Leistungsbild Objektplanung Sanierung Bestandsgebäude LPH 5-9 wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33, LPH 1-4 Ingenieurbüro Stamm, Tieckstraße 3, 04275 Leipzig Freianlagen nach § 38, LPH 1-4 Ingenieurbüro Stamm, Tieckstraße 3, 04275 Leipzig Tragwerksplanung nach § 49, LPH 1-4 Ingenieurbüro Stamm, Tieckstraße 3, 04275 Leipzig Technische Ausrüstung nach § 53, LPH 1-4 Ingenieurbüro Stamm, Tieckstraße 3, 04275 Leipzig Stadt Leipzig 65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 12 Anlage 4 gemäß DA OBM 41/2012 Formular zur Darstellung und Ermittlung der Folgekosten Baumaßnahme: Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9 Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe KG DIN 18960 Maßnahmen 100 210 300 311 Kapitalkosten Personalkosten Betriebskosten Wasser, Ab- und Niederschlagswasser Wärmeenergieträger Fernwärme Gas Heizöl Strom Unterhaltung – Bau etc. Unterhaltung - Techn. Anl. Abgaben, Beiträge Kalkulatorische Kosten Folgekosten 312 3121 3122 3123 314 340 350 370 Summe 100- 300 Angaben durch Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe Bisherige Kosten brutto in EUR/a Zukünftige Folgekosten in EUR/a 0 22.000 82.500 22.500 19.000 7.000 27.000 7.000 0 0 104.500 Neubau, deshalb keine Vergleichskosten bisher Die Kostenkalkulation erfolgt anhand der jeweiligen Bestandteile der mit dem Kostenträger vereinbarten Leistungsentgelte Anlage 5 Übersicht und Gesamtkonzeption Gesamtstandort Friedrich-Dittes-Straße 9 Die Gesamtkonzeption für den Standort ist im Zuge des Verfahrens zur Übertragung eines Erbbaurechts für das genannte Areal an den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe dargestellt worden (Ratsbeschluss VI-DS-01804 Übertragung eines Erbbaurechts am Objekt Friedrich-Dittes-Straße 9). Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass kein umfassender Planungsvorlauf für die Einzelvorhaben gegeben war, sondern kurzfristige städtische Bedarfe erfüllt werden mussten. Die Liegenschaft Friedrich-Dittes-Straße wurde im Jahr 2015 in das Betriebsvermögen des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe übertragen. Bis zum Schuljahr 2016 befand sich am Standort die Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ Diese ist mit dem Schuljahresbeginn 2016 an den neuen Standort Karl-Vogel-Straße umgezogen. Am Standort befanden sich bis zum Jahr 2015/ 2016 die heilpädagogischen Kitas „Mäuseburg“ und „Regenbogen“, die Großküche sowie ein Internatsbetrieb des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe. Die Entwicklung des Areals erfolgt in zwei Bauabschnitten. 1. Bauabschnitt Am Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ lernen Schüler der Klassenstufen 1 bis 9 mit schwerwiegenden Auffälligkeiten in der mündlichen und/ oder Schriftsprache nach den gültigen Lehrplänen für Grund- und Mittelschulen. Seit dem Schuljahr 2006/07 musste die Schule aus Kapazitätsgründen auf zwei Gebäude an den Standorten Friedrich-Dittes-Straße in Anger-Crottendorf und Uhlandstraße in Leutzsch aufgeteilt werden. Zum Schuljahresbeginn 2016/17 wurde die Schule wieder an einem Standort in der KarlVogel-Straße 17/19 zusammengeführt. Gemäß Bau-und Finanzierungsbeschluss zur Sprachheilschule Nr. RBV-1953/14 vom 22.01.2014 muss das Betreuungsangebot an einem Standort in Schulnähe bis zur geplanten Inbetriebnahme des Schulstandortes Karl-VogelStraße 2016 zusammengeführt werden. Dies ist mit der Umsetzung des 1. Bauabschnittes geplant. Das Bauvorhaben besteht aus der Neuerrichtung eines Gebäudes und der Sanierung eines Bestandsbaus (die bisherige Kita „Mäuseburg“). 2. Bauabschnitt Die geplante Maßnahme beinhaltet die Schaffung einer Komplexkindertagesstätte am Standort Friedrich-Dittes-Straße 9, 04317 Leipzig durch den Neubau einer Kinderkrippe mit 60 Plätzen nach SGB VIII sowie der Sanierung des bisher als hpKita-/Heimbereich genutzten Gebäudes für 40 Plätze einer heilpädagogischen Kita nach SGB XII und für 120 Plätze in einer Regelkita (einschließlich Integration) nach SGB VIII. Mit diesen drei Maßnahmen soll einerseits der Bedarf an wohnortnahen Betreuungsplätzen im Regel- und integrativen Bereich gedeckt werden, andererseits soll auch zur Dezentralisierung und bedarfsgerechten Bereitstellung von heilpädagogischen Betreuungsplätzen in der Stadt Leipzig beigetragen werden. Das Bauvorhaben besteht aus drei Teilelementen: der Neuerrichtung eines Krippengebäudes, der Sanierung eines Bestandsbaus (bisher heilpädagogische Kita „Regenbogen“) für Regelkitaplätze sowie für heilpädagogische Plätze. Bauvorbereitend/ baubegleitend werden am Standort zwei Gebäude abgerissen: die bisherige Großküche sowie das Gebäude der bisherigen Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“. Der Abriss ergibt sich aus dem aktuellen Zustand der Gebäude, diese sind infolge von Feuchtigkeitsschäden nicht wirtschaftlich sanierbar. Mit beiden Bauabschnitten soll ein Familienzentrum am Standort entwickelt werden, welches vielfältige Betreuungsmöglichkeiten im Stadtteil etabliert. Dabei soll der Gedanke der Inklusion und des Miteinanders im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig soll die im Stadtteil und der Stadt Leipzig vorhandenen unterschiedlichen Betreuungsbedarfe gedeckt werden.