Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1238737.pdf
Größe
4,2 MB
Erstellt
04.01.17, 12:00
Aktualisiert
27.02.17, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-DS-03514-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
BA Jugend, Soziales, Gesundheit
04.01.2017
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
16.01.2017
1. Lesung
FA Finanzen
23.01.2017
1. Lesung
Jugendhilfeausschuss
30.01.2017
2. Lesung
FA Finanzen
06.02.2017
2. Lesung
Ratsversammlung
08.02.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau und Sanierung Kindertageskomplex
Friedrich-Dittes-Straße 9
Beschlussvorschlag:
1. Der Baubeschluss gemäß § 8 (3) Ziff. 18 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig für die Maßnahme
„Neubau und Sanierung Kindertageskomplex Friedrich-Dittes-Straße 9“ wird gefasst.
2. Die Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme betragen 4.094.600,00 EUR.
883.575 EUR werden durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen (VwV Kita Bau) finanziert.
1.111.609 EUR werden durch die SAB (VwV Investkraft Teil Bund) finanziert.
1.138.535 EUR werden durch die SAB (RL Investitionen Teilhabe) finanziert.
Der Trägeranteil für den Bereich nach SGB VIII des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe
beträgt in Summe 665.061 EUR. Der Eigenanteil für den Neubau der Krippe SGB VIII in Höhe von
294.525 EUR ist im Wirtschaftsplan 2017 des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe verankert.
Für den Eigenanteil der Sanierung des Bestandsbaus Regelkita SGB VIII in Höhe von 370.536 EUR
erfolgt eine Veranschlagung im Wirtschaftsplan des SEB 2018.
Nicht förderfähige Kosten für den Bereich nach SGB XII in Höhe von 11.186 EUR werden durch den
SEB getragen.
Der Kommunal- und Trägeranteil für den Bereich nach SGB XII beträgt 284.634 EUR.
Der Kommunal- und Trägeranteil nach SGB XII ist in Höhe von 148.000 EUR im städtischen
Haushalt 2017/18 eingestellt. Der Anteil von 136.634 EUR wird im Haushalt des Sozialamtes 2019
veranschlagt.
3. Mit Beschlussfassung wird zur Kenntnis genommen, dass mit Aufnahme von Teilen der
Maßnahme in die Förderung gemäß VwV Investkraft (Budget Bund) eine entsprechende Änderung
am Investitionsplan zur VwV Investkraft (Budget Bund) einhergeht.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/4
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
148.000
136.634
7.001.702.740
7.001.702.740
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
2017
2019
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Seite 2/4
Sachverhalt:
Anlagen:
Seite 3/4
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bauvorhaben:
Kindertageskomplex
Friedrich-Dittes-Straße 9
04318 Leipzig
Bauherr:
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
Rosa-Luxemburg-Straße 30
04103 Leipzig
Stand:
20.12.2016
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption
3
1.2 Beschlüsse
3
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
4
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
4
2.2 Ableitung des Bedarfes
4
2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
5
2.4 Alternativlösungen
5
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
5
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
6
3.1 Städtebauliche Einordnung
6
3.2 Erläuterung der Planung
6
3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
7
3.4 Eigentumsverhältnisse
7
3.5 Energiekonzept
7
3.6 Barrierefreies Bauen
9
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
9
4 Finanzieller Aufwand
10
5 Finanzierungsplan
11
6 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Arbeitsmarktpolitische
Auswirkung
7 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
11
7.1 Folgekosten
12
7.2 Aufwandsvergleiche
12
7.3 Arbeitsmarktpolitische Auswirkung
12
8 Fristenplan
12
9 VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte
12
12
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Grundriss Krippenneubau
Beispielgrundriss Sanierung Bestandsbau Kita
Visualisierung des Vorhabens
Darstellung der Folgekosten gemäß DA OBM 41/2012
Übersicht und Gesamtkonzeption Gesamtstandort Friedrich-Dittes-Straße 9
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2
Kurzerläuterung
Am Standort Friedrich-Dittes-Straße 9 befindet sich derzeit ein Heilpädagogischer Kindergarten des
Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe. Bis zum Sommer 2016 befand sich auf dem Grundstück
ebenfalls die Sprachheilschule „Käthe-Kollwitz“, die zum Schuljahresbeginn 2016/17 in ein neues Objekt in
der Karl-Vogel-Straße gezogen ist. Ebenso wird auf dem Grundstück derzeit die Ganztagsbetreuung für die
Sprachheilschule gebaut, diese soll zum Schuljahr 2017/18 fertiggestellt werden.
Bereits mit den bisher begonnenen Maßnahmen wurde der Weg beschritten, das Gesamtareal zu
entwickeln. In diesem Kontext soll am Standort ein komplexes, inklusives Betreuungsangebot im
Kindertagesbereich etabliert werden. Dies bedeutet, dass ein Krippenneubau realisiert sowie das
Bestandsgebäude der Heilpädagogischen Kita für heilpädagogische und Regelbetreuungsplätze saniert
wird. Die Maßnahmen bewegen sich in zwei unterschiedlichen Rechtskreisen: Regel- und integrative
Kinderbetreuungseinrichtungen unterliegen dem SGB VIII, heilpädagogische Betreuungseinrichtungen für
Kindern mit Behinderungen unterliegen dem SGB XII.
Das Bauvorhaben besteht aus drei Teilelementen: der Neuerrichtung eines Krippengebäudes, der
Sanierung eines Bestandsbaus für Regelkitaplätze sowie für heilpädagogische Plätze. Für das
Bauvorhaben wurde aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit zur Fertigstellung des Bauvorhabens (siehe 2.2ff)
bisher bis zur Leistungsphase (LP) 4 Genehmigungsplanung nach HOAI 2013 beauftragt. Für die
Fortsetzung der Planung mit LP 5 - Ausführungsplanung muss für das Leistungsbild Objektplanung
Gebäude ein VOF-Verfahren durchgeführt werden. Das VOF-Verfahren ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch
in der Umsetzung. Für die anderen für die Planung erforderlichen Leistungsbilder - Tragwerksplanung,
Freianlagen, Technische Ausrüstung - erfolgt die Weiterbeauftragung der Planungsbüros aus LP 3 nach
HOAI.
Der Gegenstand dieser Vorlage ist die Beschlussfassung der weiterführenden Planung ab
LP 5 - Ausführungsplanung und die bauliche Umsetzung der Maßnahme.
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Die geplante Maßnahme beinhaltet die Schaffung einer Komplexkindertagesstätte am Standort FriedrichDittes-Straße 9, 04317 Leipzig durch den Neubau einer Kinderkrippe mit 60 Plätzen nach SGB VIII sowie
der Sanierung des bisher als hpKita-/Heimbereich genutzten Gebäudes für 40 Plätze einer
heilpädagogischen Kita nach SGB XII und für 120 Plätze in einer Regelkita (einschließlich Integration) nach
SGB VIII. Mit diesen drei Maßnahmen soll einerseits der Bedarf an wohnortnahen Betreuungsplätzen im
Regel- und integrativen Bereich gedeckt werden, andererseits soll auch zur Dezentralisierung und
bedarfsgerechten Bereitstellung von heilpädagogischen Betreuungsplätzen in der Stadt Leipzig beigetragen
werden.
1.2
Beschlüsse
Ratsbeschluss VI-DS-01363 Bau- und Finanzierungsbeschluss: Neubau der Ganztagsbetreuung der
Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9
Ratsbeschluss VI-DS-01804 Übertragung eines Erbbaurechts am Objekt Friedrich-Dittes-Straße 9
Ratsbeschluss VI-DS-02530 Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2017/2018ff
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
3
2
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Das Areal Friedrich-Dittes-Straße 9 wurde bisher durch die Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ (bis Sommer
2016, dann Umzug in neue Liegenschaft) sowie als heilpädagogische Kindertagesstätte (ursprünglich 130
Plätze, derzeit in Folge von Umbaumaßnahmen der Ganztagsbetreuung 75 Plätze) und einen Heimbereich
mit 10 Plätzen genutzt. Bezüglich der in der DS-01804 genannten Platzzahl für Internatskinder sind
zwischenzeitlich andere Ansichten der Kostenträger deutlich geworden. Insbesondere die Änderung des
Schulgesetzes bietet mehr Möglichkeiten, Kinder mit Sprachbehinderungen wohnortnäher in Regelschulen/
anderen Förderschulen zu betreuen. Daher hat dieses Leistungsangebot keine Perspektive und wird zum
30.06.2017 eingestellt. Kinder, bei denen ein entsprechender Versorgungsbedarf weiterhin besteht, werden
bei der Suche nach Alternativangeboten unterstützt – ggf. kann auch eine Unterbringung/Versorgung im
SEB-eigenen Wohnheim Am Kirschberg erfolgen, das über ein entsprechendes Leistungsangebot verfügt.
Damit verbunden ist die Aussage, statt einer vergleichsweise kostenintensiven Internatsunterbringung die
Kosten für einen täglichen Fahrdienst zu übernehmen. Dies hat im Ergebnis dazu geführt, dass das
Internatsangebot nur noch von unter 10 Kindern belegt werden könnte. Dies ist für den SEB nicht mehr
wirtschaftlich, daher werden die verbleibenden Bedarfe dieser Kinder in ein anderes Angebot des SEB an
einem anderen Standort integriert.
Derzeit wird auf einem Teil des Areals die Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule gebaut. Mit einer
Fertigstellung ist im Herbst 2017 zu rechnen.
Das Gesamtgrundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig und wurde per 01.08.2016 über einen
Erbbaurechtsvertrag in das Betriebsvermögen des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe übertragen.
Der in Plattenbauweise errichtete Bestandsgebäudekomplex weist gutachterlich bestätigte Baumängel mit
gesundheitsgefährdendem Potential auf, die in den letzten Jahren zu Nutzungseinschränkungen mit
interimsmäßigen Auslagerungen von Einrichtungsteilen führten. Die Mängel lassen einen
Einrichtungsbetrieb langfristig nicht mehr zu. Im bisherigen Planungs- und Beschlussfassungsprozess
wurde festgelegt, das Areal zu einem Kinder- und Familienzentrum zu entwickeln, zu dem neben einer
neuen Ganztagsbetreuungseinrichtung für Sprachbehinderte auch eine komplexe Kindertageseinrichtung
gehören soll.
2.2
Ableitung des Bedarfes
Die Rahmenbedingungen lassen sich aus dem Ratsbeschluss zu Kita-Investitionen 2017/18 ableiten. In der
Stadt Leipzig ist ein kontinuierlicher Geburtenanstieg zu verzeichnen, zudem ist die Tendenz von Zuzügen
insbesondere junger Familien steigend, so dass auch weiterhin ein hoher Bedarf an
Kinderbetreuungsplätzen besteht. Die entwickelten Leistungsangebote künftiger Kita-Standorte entsprechen
der auf dem Stadtentwicklungskonzept aufbauenden Bedarfsplanung Kindertagesstätten für das Schuljahr
2016/2017ff. Bereits in den vergangenen Jahren konnten zahlreiche neue Regel- und integrative
Betreuungsplätze in der Stadt Leipzig bereitgestellt werden. Allerdings kann der Ausbau bisher nicht mit
dem Anstieg des Betreuungsbedarfes Schritt halten.
Parallel zu den Bauvorhaben für Regel-Plätze gemäß SGB VIII werden die heilpädagogischen
Platzkapazitäten für Kinder mit Behinderungen vor Ort entsprechend des Bedarfes in der Stadt Leipzig
reduziert bzw. räumlich verlagert. Mit dem geplanten Vorhaben soll dazu beigetragen werden, dass
heilpädagogische Kita-Betreuungskapazitäten in der Stadt Leipzig dezentralisiert und auch für Regel- sowie
integrative Betreuung geöffnet werden. Dieser Weg wurde schon mit den Kita-Bauvorhaben des SEB
Kregelstraße 41 und Plovdiver Straße 50 beschritten und soll weiter fortgesetzt werden.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
4
Die geplante Angebotskapazität im heilpädagogischen Bereich beläuft sich auf 40 Plätze. Dies bedeutet
eine deutliche Kapazitätsreduzierung von 75 Plätzen im Jahr 2015. Diese Reduzierung ergibt sich einerseits
aus den neuen Angeboten in der Kregelstraße 41 und der Plovdiver Straße 50 mit jeweils 24
heilpädagogischen Plätzen und andererseits aus der zunehmenden integrativen Betreuung von Kindern mit
Behinderungen.
2.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Die Notwendigkeit der Maßnahme resultiert aus den festgestellten Bedarfen an Betreuungsplätzen für
Kinder mit und ohne Behinderungen. Diese Bedarfe können derzeit und mittelfristig nicht anderweitig
kompensiert werden.
Die Dringlichkeit zur Beschlussfassung und Umsetzung der Baumaßnahme ergibt sich aus der Finanzierung
über verschiedene Förderprogramme und den damit verbundenen Fristen (siehe Punkt 5.)
2.4
Alternativlösungen
Alternativmöglichkeiten am Standort Friedrich-Dittes-Straße 9 sind nicht vorhanden. Ein Weiterbetrieb des
Bestandsgebäudes ohne Sanierung ist aufgrund des Bauzustandes nur zeitlich begrenzt und nicht als
Komplexeinrichtung möglich.
Eine Alternative ohne Errichtung des Neubaus für die Krippe wurde geprüft. Alle drei Maßnahmen sind
jedoch voneinander abhängig. Im Zuge des Fördermittelverfahrens für die Krippe hat der Fördermittelgeber
KSV darauf hingewiesen, dass ohne eine gesichertes Gesamtvorhaben keine Einzelförderung erfolgt, zum
anderen ist dies im Interesse des Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe als Träger. Wenn Eltern
Krippenplätze offeriert werden, die keinen späteren Übergang in ein Kitaangebot ermöglichen, ist dies ein
Wettbewerbsnachteil, der sich zukünftig bei einem geänderten Verhältnis von Angebot und Nachfrage
erheblich auswirken kann.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung kann die Umsetzung der geplanten Maßnahmen nicht fristgerecht sichergestellt
werden. Die Regelbetreuungsplätze können nicht realisiert werden, die heilpädagogischen
Betreuungsplätze würden aufgrund des aktuellen Bauzustandes des Bestandsobjektes mittelfristig
wegfallen.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
5
3
3.1
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
Städtebauliche Einordnung
Der Standort liegt im Stadtbezirk Ost im Ortsteil Anger-Crottendorf. Dieser Ortsteil wird überwiegend durch
Wohnbebauung geprägt.
Die verkehrstechnische Erschließung des Gebietes erfolgt über die Theodor-Neubauer-Straße und die
Friedrich-Dittes-Straße.
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann die Einrichtung mit der Straßenbahnlinie 4 über die Breite Straße
erreicht werden. Außerdem stehen in der Breiten Straße und der Zweinaundorfer Straße Busanbindungen
zur Verfügung.
3.2
Erläuterung der Planung
Neben dem bereits im Bau befindlichen Kinder- und Familienzentrum (Gebäudeteil GT 2a/b) und einer
bestehenden Kindertagesstätte (Gebäudeteil GT 3) sind in weiteren Bauabschnitten folgende
Baumaßnahmen geplant:
Umbau des vorhandenen Wohnheimes (ehemaliges Schulgebäude, Gebäudeteil GT 1) in eine
Kindertagesstätte mit Regelbetrieb für 120 Kinder und Heilpädagogik für 40 Kinder
Errichtung eines Krippenneubaues für 60 Kinder (nach Abbruch des vorhandenen Speisesaales).
Der eingeschossige Krippenneubau wird barrierefrei errichtet. Die barrierefreie Erschließung des
Krippenneubaues über die Stünzer Straße erfolgt über eine Rampe nach DIN 18040.
Die barrierefreie Erschließung aller Etagen des Bestandsgebäudes erfolgt über den behindertengerechten
Aufzug im Gebäudeteil GT 2a/b (Neubau). Alle Räume innerhalb der Etagen werden barrierefrei
erschlossen.
Gartenseitig wird das Gelände höhenmäßig barrierefrei an die entsprechenden Gebäudezugänge
angeglichen.
Die erforderliche Größe der Freispielflächen ist gesichert, der Spielbereich für die Krippe schließt direkt an
den Krippenbau an und erhält eine räumliche Abtrennung (Einfriedung / Bepflanzung).
Die Freispielfläche für die Kindertagesstätte wird westlich des Krippenneubaues im Bereich Stünzer /
Borsdorfer Straße angeordnet.
geplante Nutzung des Bestandsgebäudes (Umbau Wohnheim in Kindertagesstätte für 120 Kinder):
Kellergeschoss:
Hausanschlüsse, Haustechnik (sonst keine Nutzung)
Erdgeschoss:
Gruppen-, Schlaf- und Projekträume
1. Obergeschoss:
Gruppen-, Schlaf- und Projekträume
2. Obergeschoss:
Gruppen-, Schlaf- und Projekträume
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
6
Errichtung einer Kinderkrippe für 60 Kinder
Erdgeschoss:
3.3
Gruppen- und Schlafräume
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Durch den Neubau und die Sanierung wird die Qualität der Betreuung vor Ort verbessert. Gleichzeitig
werden neue Kapazitäten für die Betreuung von Kindern im Regelbereich wohnortnah geschaffen. Daher ist
von einer deutlichen Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme auszugehen.
3.4
Eigentumsverhältnisse
Gemarkung
Crottendorf
Crottendorf
Crottendorf
Crottendorf
Crottendorf
Flurstücksnummer
TF aus 9/1
TF aus 10/1
12
TF aus 8
TF aus 500
Flurstücksgröße
2810m²
2401m²
1930m²
2452m²
1124m²
Eigentum
Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig Stadt Leipzig
Die erforderlichen Flurstücke sind mit Ratsbeschluss IV-DS-01804 per Erbbaurecht an den Städtischen
Eigenbetrieb Behindertenhilfe übertragen.
3.5
Energiekonzept
Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant:
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant:
•
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten:
Neubau
Neubau
Erweiterungsneubau
Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz
Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz
Modernisierung der äußeren Hülle
Modernisierung einzelner Bauteile
•
x
Energetischer Standard/Energiekonzept:
Passivhaus
EnEV 2016 mit Passivhauskomponenten
EnEV 2016
Einhaltung des U-W ertes entsprechend der Bauteilvorgaben der
EnEV 2016
•
Bestandsbau
x
x
x
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP):
Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
7
Der Passivhausstandard wurde untersucht.
Die Untersuchung des Passivhausstandards hat ergeben, dass eine Errichtung des Krippenneubaus im
Passivhausstandard auch unter Einsatz entsprechender Fördermittel nicht in einem Zeitraum von 30
Jahren zu amortisieren wäre. Daher ist der Passivhausstandard wirtschaftlich nicht vertretbar. Für das
Bestandsgebäude ist der Einsatz der für den Passivhausstandard notwendigen Lüftungstechnik aufgrund
der niedrigen Raumhöhen im gesamten Gebäude nicht möglich.
•
Nachweis nach EnEV 2016:
Berechneter Energiebedarf für das Gebäude:
Neubau
Anforderungswert:
Neubau
mod. Altbau
Primärenergiebedarf
kW h/(m²a)
CO² –Emission
kg/(m²a)
Mittlerer U-W ert opake Bauteile
W /m²K
Mittlerer U-W ert transparente
Bauteile
W /m²K
Soll-W ert
Ist-W ert*
Planung
Ist-W ert*
Planung
Nachweis liegt noch nicht vor .
Berechneter Energiebedarf für das Gebäude:
Anforderungswert:
Neubau
mod. Altbau
Primärenergiebedarf
kW h/(m²a)
CO² –Emission
Mittlerer U-W ert
kg/(m²a)
W /m²K
Mittlerer U-W ert opake Bauteile
W /m²K
Mittlerer U-W ert transparente
Bauteile
W /m²K
Bestandsgebäude
Soll-W ert
Nachweis liegt noch nicht vor.
•
Nachweis der U-Werte (Angabe nur bei Modernisierung einzelner Bauteile):
Bauteil
Wärmedurchgangskoeffizient (U in W/m²·K)
Umax EnEV
Bestandsgebäude
Nachweis liegt noch nicht vor.
Energieträger:
Anwendung
Fernwärme
Geeignet, da
bereits
vorhanden
Erdwärme
ungeeignet
gewählt
•
Bemerkung/Begründung
X
hohe und weiterhin steigende Stromkosten für den Betrieb der W ärmepumpen
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
8
Gas
Gas, BHKW
höhere CO²-Emission als bei Fernwärme
hohe Investitionskosten, hoher betriebsund W artungsaufwand
Weitere erneuerbare Energien:
Anwendung
Solarthermie
Photovoltaik
ungeeignet
geeignet
gewählt
•
ungeeignet
geeignet
Bemerkung/Begründung
Fazit:
Das Gesamtareal Friedrich-Dittes-Straße 9 wurde im Herbst 2016 mit Fernwärme erschlossen. Der
Erschließung durch Netz Leipzig lag eine Gesamtabnahmemenge für das Areal zugrunde, die die
Versorgung der hier dargestellten Vorhaben mit Fernwärme einschließt. Daher wird der Energieträger
Fernwärme präferiert.
•
Wärmeerzeugung und -verteilung:
Die vorhandene Fernwärmestation wird erneuert, die Dimensionierung wird der neuen Nutzung angepasst
(Verringerung der Leistung).
Beide Gebäude erhalten eine Fußbodenheizung mit Einzelraumregelung.
•
Warmwassererzeugung
Die Warmwasserversorgung in beiden Gebäuden erfolgt dezentral mit elektrischen Warmwasserbereitern.
•
Lufttechnische Anlagen:
Alle innenliegenden Sanitärräume werden mechanisch be- und entlüftet (Einzelrohr-Lüftungsanlage).
Die Verteilerküche im Krippenneubau wird nach Erfordernis mit raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet.
•
Wasser/Abwasser:
Die Wasserversorgung erfolgt über das öffentliche Trinkwassersystem der Kommunalen Wasserwerke
Leipzig GmbH. Der Hausanschluss ist im Bestand vorhanden und befindet sich im Kellergeschoss des
Bestandgebäudes. Die Trinkwasserinstallation im ehemaligen Wohnheim wird komplett erneuert.
Die Schmutzwasserentsorgung über den öffentlichen Mischwasserkanal der Kommunalen Wasserwerke
Leipzig GmbH ist gesichert. Der Hausanschluss ist im Bestand vorhanden, die Dimensionierung ist ggf.
anzupassen. Innerhalb des Baugrundstückes bis zum Übergabeschacht an den öffentlichen Versorger wird
über ein Trennsystem entwässert.
Die Niederschlagsentwässerung der Gebäude über den öffentlichen Mischwasserkanal der Kommunalen
Wasserwerke Leipzig GmbH ist gesichert. Der Hausanschluss ist im Bestand vorhanden, die
Dimensionierung ist ggf. anzupassen. Innerhalb des Baugrundstückes bis zum Übergabeschacht an den
öffentlichen Versorger wird über ein Trennsystem entwässert.
Auf dem Grundstück anfallendes Niederschlagswasser wird nach Möglichkeit versickert. Bei nicht
ausreichender Versickerungsfähigkeit des anstehenden Baugrundes (gemäß zu erstellendem Baugrundgutachten) gilt die anteilige Einleitung des Niederschlagswassers in das öffentliche Kanalnetz als gesichert.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
9
•
Stark- und Schwachstrom:
Die Stromversorgung erfolgt über die Netz Leipzig GmbH. Der Hausanschluss ist im Bestand vorhanden
und befindet sich Kellergeschoss, die Dimensionierung ist ggf. anzupassen.
Gebäudehauptverteilung und Wandlerzähleranlage werden im Kellergeschoss (elektr. Betriebsraum)
installiert.
Ab Gebäudehauptverteilung wird im gesamten Gebäude ein TN-S-Netz errichtet.
Die Elektroanlage im Bestandsgebäude wird komplett erneuert.
Folgende Anlagen werden im Einzelnen jeweils neu installiert:
- Niederspannungsanlage
- Sicherheitsbeleuchtungsanlage
- Blitzschutzanlagen (innere, äußere)
- Telekommunikationsanlage
- Hausalarmanlage
- Einbruchmeldeanlage
3.6
Barrierefreies Bauen
Der eingeschossige Krippenneubau wird barrierefrei errichtet. Die barrierefreie Erschließung des
Krippenneubaues über die Stünzer Straße erfolgt über eine Rampe nach DIN 18040.
Die barrierefreie Erschließung aller Etagen des Bestandsgebäudes erfolgt über den behindertengerechten
Aufzug im Gebäudeteil GT 2a/b (Neubau). Alle Räume innerhalb der Etagen werden barrierefrei
erschlossen.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen bei der Planung der Ausgestaltung des Gebäudes ist im
Rahmen des Budgets vorgesehen.
Die Beteiligung erfolgt nur im Rahmen des Budgets und hat keine finanziellen oder bautechnischen
Auswirkungen.
4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in € brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 17.11.2016
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
300
Bauwerk – Baukonstruktionen
400
Bauwerk – Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten *
Summe*
Summe KG 200-700, ohne 600
Summe KG 300-700, mit 600
Neubau
Krippe
Sanierung
Bestandsbau
Kita SGB VIII
11.900
714.000
202.300
23.800
12.614
775.761
271.201
113.526
226.100
1.178.100
1.178.100
309.043
1.482.145
1.482.145
Sanierung
Bestandsbau
Hp-Kita SGB XII
11.186
687.939
240.499
100.674
120.000
274.057
1.434.355
1.314.355
1.423.169
Der bauvorbereitende Abbruch im Bereich des Krippenneubaus ist eine gesonderte Maßnahme, die über
einen reduzierten Erbbauzins gemäß Ratsbeschluss VI-DS-01804 „Übertragung eines Erbbaurechts am
Objekt Friedrich-Dittes-Straße 9“ refinanziert und daher hier nicht in KG 200 dargestellt wird.
Die Platzkosten für den Regelbereich nach SGB VIII betragen im Schnitt 14.779,14 EUR pro Platz. Hierbei
werden trotz getrennter Bauvorhaben Krippen- und Kitaplätze gemeinsam betrachtet, um eine
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
10
Vergleichbarkeit mit anderen Kitabauvorhaben zu erreichen. Dabei liegt das Bauvorhaben unter dem
Richtwert der Stadt Leipzig in Höhe von 15.700 EUR pro Platz.
Für die Kitaplätze nach SGB XII (Heilpädagogischer Bereich) gibt es keine städtischen Richtwerte. Die
Förderrichtlinie Investitionen Teilhabe legt maximale Platzkosten (KG 300-700 inklusive 600) von36.675,00
EUR zugrunde. Die Platzkosten für den heilpädagogischen Bereich bei diesem Bauvorhaben betragen
35.579,22 EUR.
5
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
Angaben in Euro brutto
Förderprogramm
VwV Kita Bau
VwV Investkraft
Teil Bund
RL Investitionen
Teilhabe
Maßnahmeteil
Neubau Krippe
Sanierung
Bestandsbau
Kita SGB VIII
Sanierung
Bestandsbau
Hp-Kita SGB XII
Fördersatz gemäß
Förderrichtlinie in %
Gesamtkosten in EUR
Förderfähige Kosten in EUR
Fördermittel in EUR
75%
75%
80%
1.178.100
1.178.100
883.575
1.482.145
1.482.145
1.111.609
1.434.355
1.423.169
1.138.535
294.525
370.536
142.317
Eigenanteil Träger EUR
Eigenanteil Kommune in EUR
142.317
Für die drei Maßnahmebestandteile werden unterschiedliche Förderinstrumente mit unterschiedlichen
Konditionen in Anspruch genommen.
Für den Neubau der Krippe wurden durch die Stadt Leipzig Fördermittel nach der VwV Kita Bau
beantragt, diese werden über den Kommunalen Sozialverband Sachsen ausgereicht. Für die Fördermittel
gilt eine Verwendungsfrist bis zum 31.12.2017.
Für die Sanierung des Bestandsbaus Regel- und integrative Plätze SGB VIII sollen Fördermittel nach der
VwV Investkraft, Teil Bund, in Anspruch genommen werden. In diesem Programm ist eine
Inanspruchnahme der Fördermittel bis zum 31.12.2018 notwendig. Die nachträgliche Einordnung in die
Maßnahmeliste gemäß VwV ist vorbereitet.
Für die Sanierung des Bestandsbaus für die heilpädagogischen Plätze gemäß SGB XII ist eine Förderung
gemäß Richtlinie Investitionen Teilhabe geplant. Die Einordnung der Fördermittel für 2017/2018 durch die
Sächsische Aufbaubank (SAB) für das Vorhaben liegt bereits vor.
6
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Der Eigenanteil für den Neubau der Krippe in Höhe von 294.525 EUR ist im Wirtschaftsplan 2017 des
Städtischen Eigenbetriebs Behindertenhilfe verankert.
Für den Eigenanteil für die Sanierung des Bestandsbaus Regelkita SGB VIII in Höhe von 370.536 EUR
erfolgt eine verbindliche Festschreibung im Wirtschaftsplan des SEB 2018.
Der Kommunal- und Trägeranteil für die Sanierung des Bestandsbaus heilpädagogische Kita SGB XII
beträgt 284.634 EUR. Der Kommunal- und Trägeranteil nach SGB XII ist in Höhe von 148.000 EUR im
städtischen Haushalt 2017/18 eingestellt. Der Anteil von 136.634 EUR wird im Haushalt des Sozialamtes
2019 veranschlagt.. Der nicht förderfähige Anteil an den Sanierungskosten der heilpädagogischen Kita
SGB XII in Höhe von 11.186 EUR ist im Wirtschaftsplan des SEB 2017 verankert.
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
11
7
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
7.1
Folgekosten
Die Folgekosten sind Bestandteil der Leistungsvereinbarung mit den Kostenträgern der
Leistungsangebote.
7.2
Aufwandsvergleiche
Die Planung der Maßnahme erfolgte kostenbewusst und unter Berücksichtigung des minimal
notwendigen Aufwandes.
7.3
Arbeitsmarktpolitische Auswirkung
Keine
8
Fristenplan
Neubau
Krippe
Baubeginn
Fertigstellung
9
02/2017
12/2017
Sanierung
Sanierung
Bestandsbau
Bestandsbau
Kita SGB VIII
Hp-Kita SGB XII
09/20177
09/2017
11/2018
11/2018
VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft. Der Neubau des Krippengebäudes
und die Sanierung des Bestandsgebäudes werden als getrennte Bauvorhaben betrachtet.
Für den Neubau der Krippe wurden die maßgeblichen Schwellenwerte nicht erreicht. Für die Sanierung des
Bestandsbaues wurde der maßgebliche Schwellenwert für das Leistungsbild Objektplanung erreicht
Für das Leistungsbild Objektplanung Sanierung Bestandsgebäude LPH 5-9 wird ein Verhandlungsverfahren
mit vorherigem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33, LPH 1-4
Ingenieurbüro Stamm, Tieckstraße 3, 04275 Leipzig
Freianlagen nach § 38, LPH 1-4
Ingenieurbüro Stamm, Tieckstraße 3, 04275 Leipzig
Tragwerksplanung nach § 49, LPH 1-4 Ingenieurbüro Stamm, Tieckstraße 3, 04275 Leipzig
Technische Ausrüstung nach § 53,
LPH 1-4
Ingenieurbüro Stamm, Tieckstraße 3, 04275 Leipzig
Stadt Leipzig
65/031/0613/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
12
Anlage 4 gemäß DA OBM 41/2012
Formular zur Darstellung und Ermittlung der Folgekosten
Baumaßnahme:
Neubau der Ganztagsbetreuung der Sprachheilschule in der Friedrich-Dittes-Straße 9
Städtischer Eigenbetrieb Behindertenhilfe
KG DIN 18960
Maßnahmen
100
210
300
311
Kapitalkosten
Personalkosten
Betriebskosten
Wasser, Ab- und
Niederschlagswasser
Wärmeenergieträger
Fernwärme
Gas
Heizöl
Strom
Unterhaltung – Bau etc.
Unterhaltung - Techn.
Anl.
Abgaben, Beiträge
Kalkulatorische Kosten
Folgekosten
312
3121
3122
3123
314
340
350
370
Summe 100- 300
Angaben durch
Städtischer Eigenbetrieb
Behindertenhilfe
Bisherige Kosten brutto
in EUR/a
Zukünftige Folgekosten
in EUR/a
0
22.000
82.500
22.500
19.000
7.000
27.000
7.000
0
0
104.500
Neubau, deshalb keine
Vergleichskosten bisher
Die Kostenkalkulation
erfolgt anhand der
jeweiligen Bestandteile
der mit dem
Kostenträger
vereinbarten
Leistungsentgelte
Anlage 5
Übersicht und Gesamtkonzeption Gesamtstandort Friedrich-Dittes-Straße 9
Die Gesamtkonzeption für den Standort ist im Zuge des Verfahrens zur Übertragung eines
Erbbaurechts für das genannte Areal an den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe
dargestellt worden (Ratsbeschluss VI-DS-01804 Übertragung eines Erbbaurechts am Objekt
Friedrich-Dittes-Straße 9).
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass kein umfassender Planungsvorlauf für die
Einzelvorhaben gegeben war, sondern kurzfristige städtische Bedarfe erfüllt werden
mussten.
Die Liegenschaft Friedrich-Dittes-Straße wurde im Jahr 2015 in das Betriebsvermögen des
Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe übertragen. Bis zum Schuljahr 2016 befand
sich am Standort die Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ Diese ist mit dem Schuljahresbeginn
2016 an den neuen Standort Karl-Vogel-Straße umgezogen.
Am Standort befanden sich bis zum Jahr 2015/ 2016 die heilpädagogischen Kitas
„Mäuseburg“ und „Regenbogen“, die Großküche sowie ein Internatsbetrieb des Städtischen
Eigenbetriebes Behindertenhilfe.
Die Entwicklung des Areals erfolgt in zwei Bauabschnitten.
1. Bauabschnitt
Am Förderzentrum Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“ lernen Schüler der Klassenstufen 1 bis
9 mit schwerwiegenden Auffälligkeiten in der mündlichen und/ oder Schriftsprache nach den
gültigen Lehrplänen für Grund- und Mittelschulen.
Seit dem Schuljahr 2006/07 musste die Schule aus Kapazitätsgründen auf zwei Gebäude an
den Standorten Friedrich-Dittes-Straße in Anger-Crottendorf und Uhlandstraße in Leutzsch
aufgeteilt werden.
Zum Schuljahresbeginn 2016/17 wurde die Schule wieder an einem Standort in der KarlVogel-Straße 17/19 zusammengeführt. Gemäß Bau-und Finanzierungsbeschluss zur
Sprachheilschule Nr. RBV-1953/14 vom 22.01.2014 muss das Betreuungsangebot an einem
Standort in Schulnähe bis zur geplanten Inbetriebnahme des Schulstandortes Karl-VogelStraße 2016 zusammengeführt werden. Dies ist mit der Umsetzung des 1. Bauabschnittes
geplant.
Das Bauvorhaben besteht aus der Neuerrichtung eines Gebäudes und der Sanierung eines
Bestandsbaus (die bisherige Kita „Mäuseburg“).
2. Bauabschnitt
Die geplante Maßnahme beinhaltet die Schaffung einer Komplexkindertagesstätte am
Standort Friedrich-Dittes-Straße 9, 04317 Leipzig durch den Neubau einer Kinderkrippe mit
60 Plätzen nach SGB VIII sowie der Sanierung des bisher als hpKita-/Heimbereich
genutzten Gebäudes für 40 Plätze einer heilpädagogischen Kita nach SGB XII und für 120
Plätze in einer Regelkita (einschließlich Integration) nach SGB VIII. Mit diesen drei
Maßnahmen soll einerseits der Bedarf an wohnortnahen Betreuungsplätzen im Regel- und
integrativen Bereich gedeckt werden, andererseits soll auch zur Dezentralisierung und
bedarfsgerechten Bereitstellung von heilpädagogischen Betreuungsplätzen in der Stadt
Leipzig beigetragen werden.
Das Bauvorhaben besteht aus drei Teilelementen: der Neuerrichtung eines
Krippengebäudes, der Sanierung eines Bestandsbaus (bisher heilpädagogische Kita
„Regenbogen“) für Regelkitaplätze sowie für heilpädagogische Plätze.
Bauvorbereitend/ baubegleitend werden am Standort zwei Gebäude abgerissen: die
bisherige Großküche sowie das Gebäude der bisherigen Sprachheilschule „Käthe Kollwitz“.
Der Abriss ergibt sich aus dem aktuellen Zustand der Gebäude, diese sind infolge von
Feuchtigkeitsschäden nicht wirtschaftlich sanierbar.
Mit beiden Bauabschnitten soll ein Familienzentrum am Standort entwickelt werden, welches
vielfältige Betreuungsmöglichkeiten im Stadtteil etabliert. Dabei soll der Gedanke der
Inklusion und des Miteinanders im Mittelpunkt stehen. Gleichzeitig soll die im Stadtteil und
der Stadt Leipzig vorhandenen unterschiedlichen Betreuungsbedarfe gedeckt werden.