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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1207956.pdf
Größe
8,4 MB
Erstellt
26.09.16, 12:00
Aktualisiert
02.01.17, 11:33

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Informationsvorlage Nr. VI-DS-03324 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters SBB Südwest FA Stadtentwicklung und Bau Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bebauungsplan Nr. 425 "Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße"; Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain; Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussvorschlag: Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird zur Kenntnis genommen und zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB freigegeben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: 1 Prüfkatalog Variante A 2 Prüfkatalog Variante B 3 Beschreibung des Sachverhaltes 4 Übersichtskarte 5 Übersichtsplan 6 Begründung zum Bebauungsplan 7 Gestaltungsplan, städtebauliches Konzept – Variante A 8 Gestaltungsplan, städtebauliches Konzept – Variante B Prüfkatalog Variante A Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung hoch mittel 5 Finanzierung ja Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 niedrig nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       Drittmittel/ Fördermittel private Mittel 1 negative Auswirkung positive Auswirkung nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Variante A Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Prüfkatalog Variante B Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung hoch mittel 5 Finanzierung ja Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 niedrig nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       Drittmittel/ Fördermittel private Mittel 1 negative Auswirkung positive Auswirkung nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Variante B Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Beschreibung des Sachverhaltes Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ - Vorentwurf Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Seite 1 von 2 Beschreibung des Sachverhaltes Mit dieser Vorlage soll für den in der Anlage beigefügten Bebauungsplan-Vorentwurf und seine Begründung die Freigabe für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit herbeigeführt werden. Maßgebliches Ziel der Stadt Leipzig ist die Schaffung der erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte städtebauliche Entwicklung in Übereinstimmung mit der Darstellung der Plangebietsflächen im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben: • Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen In Folge der Aufstellung des B-Planes ist aufgrund seiner vorrangigen Ausrichtung auf die Schaffung von Wohnraum davon auszugehen, dass nur eine untergeordnete Zahl von Arbeitsplätzen neu geschaffen wird. In Variante A wird eine Möglichkeit dargestellt, die auf den weitestgehenden Erhalt der derzeit planungsrechtlich unzulässigen Nutzungen und die Errichtung einer Kita abzielt. Hinsichtlich der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung ist davon auszugehen, dass diese innerhalb des Gebietes dann nicht mehr ausgeübt werden kann. Allerdings ist der Wegfall der landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund der geringen Größe und ihrer isolierten Lage für die wirtschaftliche Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes nur von geringer Bedeutung. • Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Entwicklung/Ergänzung einer familienfreundlichen Wohnsiedlung zu einer Wohnraumangebotsverbesserung führt. Die Bildung von Wohneigentum führt zu einer stärkeren Identifizierung der Bewohner mit ihrem Stadtteil. Die Ausweisung neuer Baugrundstücke in Ergänzung zur bestehenden Wohnbebauung führt zu einer Durchmischung der Nutzergruppen und demzufolge auch zu einer ausgeglicheneren Altersstruktur. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung betroffen. Die Flächen des Flurstückes Nr. 89/1 der Gemarkung Knautkleeberg sind derzeit als Ackerflächen verpachtet und genutzt. Der Pachtvertrag läuft zum Ende diesen Jahres aus. Die Flächen sollen vornehmlich als Wohnbauland entwickelt werden. Näheres hierzu unter Punkt 2 in der Begründung zum B-Plan. Flächen im Eigentum der Stadt sind von der Planung betroffen. Näheres hierzu unter Punkt 2 der Begründung zum B-Plan. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf nicht. Der Vorentwurf stellt lediglich ein noch unverbindliches städtebauliches Konzept dar, welches zur Diskussion gestellt wird. Aufgrund des frühen Verfahrensstandes bestehen noch keine Verbindlichkeiten der Planinhalte dahingehend, dass der Stadt aus diesen finanzielle Auswirkungen erwachsen könnten. Allerdings kann schon jetzt eingeschätzt werden, dass durch das Planvorhaben und den damit einhergehenden Änderungen der planungsrechtlichen Gegebenheiten (Umwandlung von Außenbereichsflächen in Innenbereichsflächen) mit einer Wertsteigerung der städtischen Flächen zu rechnen ist. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der der Aufstellung des Bebauungsplanes auf die Stadt zukommen können (einschließlich Maßnahmen auf städtischen Flächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz), sind aufgrund des frühen Verfahrensstandes und der Unverbindlichkeit 14.09.2016 Beschreibung des Sachverhaltes Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ - Vorentwurf Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Seite 2 von 2 der Planinhalte noch nicht realistisch darstellbar. Für die nach ihrer Herstellung durch die jeweiligen, privaten Eigentümer an die Stadt Leipzig zu übergebenden Verkehrsflächen und die ggf. planexternen, naturschutzfachlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Grundstücken, können Folgekosten entstehen. Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Nach Bestätigung dieser Vorlage in der Dienstberatung des OBM und abschließender Behandlung im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, • die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf und seiner Begründung und • zeitgleich die frühzeitige Beteiligung der TöB durchführen sowie • die Bürgervereine beteiligen. Dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. 14.09.2016 Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: 27.08.2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 2500, Stand: 27.08.2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Begründung zum Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Vorentwurf) Stadtbezirk: Südwest Ortsteil: Knautkleeberg-Knauthain Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: 14.09.16 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Vorentwurf) Seite 2 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain1 und wird begrenzt: • im Norden von der Straßenverkehrsfläche „Wildentensteig“, • im Osten von Ackerflächen, • im Süden von einer Kleingartenanlage, • und im Westen von Ackerflächen (nördlich der Emil-Teich-Straße) und von einem privaten Wohngrundstück (südlich der Emil-Teich-Straße). Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Übersichtskarte bzw. den Planzeichnungen zu ersehen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 116/4, 116/7, 117/12, 117/15, 89/1, 89/2, 560/1, 560/2, 560/3, 560/4, 560/5, 560/6, 560/7, 560/8, 560/9, 560/10 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 350 (Emil-Teich-Straße) der Gemarkung Knautkleeberg und hat eine Gesamtfläche von ca. 4,2 ha. 2. Ausgangssituation, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangssituation Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich und unterliegt der planungsrechtlichen Beurteilung nach § 35 BauGB. Es ist Teil einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche, welche vollständig von den angrenzenden Siedlungsräumen des Ortsteils Knautkleeberg-Knauthain umschlossen wird. Der nördliche Bereich, welcher die städtischen Flächen darstellt, erstreckt sich über eine Fläche von ca. 1,47 ha und umfasst die Flurstücke Nr. 116/4, 116/7, 117/12, 117/15 der Gemarkung Knautkleeberg. Die hier vorhandenen baulichen Anlagen dienten überwiegend einer Ende der 1990er Jahre aufgegebenen Gärtnerei. Später wurden sie teilweise durch den BFB – Betrieb für Beschäftigtenförderung und danach durch eine Außenstelle der Augsburger Gesellschaft für Lehmbau, Bildung und Arbeit in Leipzig e.V. genutzt. Hier haben sich im Laufe der Zeit Nutzungen angesiedelt, die mit der derzeitigen planungsrechtlichen Gebietseinstufung nach § 35 BauGB nicht vereinbar sind. Der nördliche Bereich der städtischen Flächen ist an einen Biolandwirt verpachtet, für den südlichen Bereich besteht ein weiterer Pachtvertrag. Aktuell (2016) werden auf den städtischen Flächen folgende Nutzungen ausgeübt: - Landwirtschaftliche Nutzung (Biohof) und Hofladen, Imkerei - Lagerflächen, Schredderanlage - Floristikwerkstatt mit Verkauf - Friseur- und Kosmetiksalon - Gastronomie, Frühstückspension, Vermietung von Versammlungs-/Veranstaltungsräume - Büronutzung - Kinderverein Modellflugzeugbau, Vereins- & Siedlertreffen - Hobbytierhaltung (Esel, Ziegen, Hühner, Kaninchen) Denkmalgeschützte Bausubstanz ist nicht vorhanden. Die südlich der Emil-Teich-Straße liegende ca. 2,6 ha große Teilfläche des Plangebietes (Flurstücke Nr. 89/1, 89/2, 560/1, 560/2, 560/3, 560/4, 560/5, 560/6, 560/7, 560/8, 560/9, 560/10 der Gemarkung Knautkleeberg) befindet sich in privatem Eigentum. 1 Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00 14.09.2016 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Vorentwurf) Seite 3 Direkt an die Emil-Teich-Straße grenzen zwei genutzte Wohngrundstücke, die Flurstücke Nr. 89/2, 560/1 d.G. Knautkleeberg, an. Die Flächen des Flurstückes Nr. 89/1 d.G. Knautkleeberg sind derzeit verpachtet und werden landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen der Flurstücke Nr. 560/2 bis 560/10 d.G. Knautkleeberg werden als Gartengrundstücke genutzt. Planungsanlass Der Planungsanlass liegt primär begründet in der zukunftsfähigen Entwicklung städtischer Flächen, hier der Entwicklung von Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser sowie der zulässigen, wohngebietsverträglichen Nutzungen, als Reaktion auf die generelle Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Zielstellungen zur Entwicklung von Wohnbauflächen. Planungserfordernis Das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ergibt sich aus § 1 Abs. 3 BauGB wobei die Gemeinde einen Bebauungsplan aufzustellen hat, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Mit dem Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung EmilTeich-Straße“ soll die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung dieser Außenbereichsflächen geschaffen werden. Bei dem zu entwickelnden Plangebiet handelt es sich um einen verhältnismäßig kleinen Bereich bzw. Standort. An diesem Mikrostandort haben sich nördlich der Emil-Teich-Straße Nutzungen angesiedelt, die mit der derzeitigen planungsrechtlichen Gebietseinstufung (§ 35 BauGB) nicht vereinbar sind. Diese müssen entweder aufgegeben werden oder im Rahmen der Bauleitplanung eine Zulässigkeitsperspektive erhalten. Es handelt sich um eine gewachsene, für ländlich strukturierte Ortsteile übliche Nutzungsmischung. Mit den betroffenen Eigentümern wurde im Vorfeld gesprochen. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird von diesen befürwortet. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt: Entwicklung der im FNP dargestellten Wohnbauflächen Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche des Plangebietes als Wohnbaufläche dargestellt. Die Entwicklung der Flächen als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO mit einer Einfamilienhausbebauung und gegebenenfalls einer Kindertagesstätte wäre, einhergehend mit der perspektivischen Nutzungsaufgabe der in einem Allgemeinen Wohngebiet nicht zulässigen Nutzungen, möglich. Zur Sicherung einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung durch Stärkung des Gebietes als Wohngebiet mit eigenem Charakter in Stadtrandlage, einhergehend mit der Verknüpfung der angrenzenden Siedlungskörper des Ortsteils Knautkleeberg-Knauthain und zur Fortentwicklung der vorhandenen Gebietsstruktur gem. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB, wurden Flächen südlich der EmilTeich-Straße in das Plangebiet einbezogen. Überprüfung verschiedener Nutzungsmöglichkeiten Vornehmliches Ziel ist die Überprüfung der Nutzungsmöglichkeiten auf dem ehem. Gärtnereiareal, um eine zukunftsfähige Entwicklung dieser Flächen zu gewährleisten und zukünftigen städtebaulichen Missständen vorzubeugen. Durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO soll das Problem der planungsrechtlichen Zu- bzw. Unzulässigkeit für den überwiegenden Teil der bestehenden Nutzungen gelöst werden. Einige der bisherigen Nutzungen (primär Lagerflächen, Schredderanlage, Biohof, landwirtschaftliche Nutzung) werden von dem in Allgemeinen Wohngebieten zulässigen Nut- 14.09.2016 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Vorentwurf) Seite 4 zungsspektrum nicht erfasst. Andere wiederum, wie Friseur- und Kosmetiksalon, Gastronomie, Frühstückspension etc. würden eine Zulässigkeitsperspektive erhalten. Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die bauliche Entwicklung Maßgebliches Ziel der Stadt Leipzig ist die Schaffung der erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte städtebauliche Entwicklung in Übereinstimmung mit der Darstellung der Plangebietsflächen im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche. Wobei eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung angestrebt werden. Hierzu gehört neben der Sicherung der Verkehrs- und Medienerschließung auch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Spiel- und Freifläche als Mehrgenerationentreffpunkt und ggf. einer Kindertagesstätte. Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird von den Eigentümern befürwortet. Ermittlung und Berücksichtigung der umweltrelevanten Belange Im Rahmen der Planaufstellung sind die Belange der Umwelt zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere sind Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft zu erarbeiten und soweit dies nach umfassender Prüfung möglich ist, innerhalb des Plangebietes umzusetzen. 4. Wesentliche Inhalte der Planung Die wesentlichen Inhalte der Planung sind: • Die Entwicklung von Wohnbauflächen durch Überplanung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen mit geringer Größe und isolierter Lage. • Die Neuordnung der vorhandenen Nutzungen auf den stadteigenen Grundstücken aufgrund der vorhandenen planungsrechtlichen Restriktionen, einhergehend mit der Aufgabe einiger Nutzungen (Landwirtschaft, Lagerflächen, Schredderanlage, Zimmerei u.a.). • Die Entwicklung der Flächen als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO unter Berücksichtigung der städtebaulichen Struktur und Dichte der umliegenden Siedlungsflächen mit ein oder zwei geschossigen Einfamilienhäusern und geneigtem Dach. • Ggf. die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf auf den städtischen Flächen, vorzugsweise zur Errichtung einer freistehenden Kindertagesstätte mit einer Fläche von ca. 3.500 m² nach Maßgabe der Bedarfsmeldung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Wobei über den endgültigen Standort noch nicht abschließend entschieden wurde. • Die Integration von drei nördlich an die Emil-Teich-Straße angrenzenden Bestandsgebäuden, die sich nach Lage und Bauvolumen in die geplante städtebauliche Struktur einfügen. • Die Einordnung eines Generationen übergreifenden Treffpunktes als Grün- und Spielfläche. • Die Herstellung einer entsprechend dem zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommens leistungsfähigen Verkehrsanbindung der einzelnen Baugebiete sowie des Ortsteiles. • Klärung der immissionsschutzrechtlichen Themen durch entsprechende Festsetzungen. • Umsetzung des erforderlichen Ausgleichs für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft. Das Plangebiet wird über die Emil-Teich-Straße in das städtische Straßennetz eingebunden. Im nördlichen Teilgebiet ist eine durchgängige öffentliche Anliegerstraße zwischen Emil-Teich-Straße und Wildentensteig vorgesehen, an die sämtliche künftigen Baugrundstücke direkt angebunden sind. Für die Erschließung des südlichen Teilgebietes sind zwei private Stichstraßen mit einseitiger 14.09.2016 Begründung zum Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Vorentwurf) Seite 5 Anbindung an die Emil-Teich-Straße und Wendemöglichkeit vorgesehen. Vier Baugrundstücke in der zweiten Reihe werden durch private Zufahrten an diese Stichstraße angebunden. Anhand der erarbeiteten städtebaulichen Konzepte (Variante A und B) ist ersichtlich, das für den nördlichen, den städtischen Teil der Plangebietsflächen unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten untersucht wurden. So sind folgende Entwicklungsszenarien denkbar: In Variante A wird die Erhaltung von Bestandsgebäuden auf dem Flurstück Nr. 116/4 d.G.Knautkleeberg einschließlich der plankonformen gewerblichen Nutzungen sowie ergänzend Flächen für die Errichtung von Einfamilienhäusern und einer Kindertagesstätte dargestellt. In Variante B werden ausschließlich Flächen für die Errichtung von Einfamilienhäusern vorgesehen. Die Festlegung zu den Nutzungsalternativen soll im Rahmen des weiteren Planverfahrens erfolgen. Hinsichtlich der südlich der Emil-Teich-Straße liegenden Teilfläche des Plangebietes sind die beiden Varianten des Vorentwurfs identisch (bestehende und geplante Wohnbebauung). So können südlich der Emil-Teich-Straße bis zu 27 Einfamilienhäuser und nördlich der Emil-TeichStraße bis zu 16 Einfamilienhäuser realisiert werden. Dieses Volumen steht vor dem Hintergrund der sonstigen Planungsziele im Einklang mit den Intentionen der Stadtentwicklung. Es kann abgeschätzt werden, dass aus diesem zusätzlichen Angebot an EFH-Standorten keine substanzielle Nachfrageschwächung für die noch zu entwickelnden Baugebiete in der erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung und an der Rehbacher Straße resultieren wird. 5. Verfahren und weiteres Vorgehen Der Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr. VI-DS-01815) vom 20.01.2016 wurde im Leipziger Amtsblatt Nr. 2 vom 30.01.2016 bekannt gemacht. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Vollverfahren, mit allen Beteiligungsverfahren (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB) sowie einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4 BauGB. Leipzig, 07.12.2016 gez. Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 14.09.2016 8 7 119/x 445 7 449 8 6 441 535 4 3 55 53 450 537 Bestandsbaum Stammdurchmesser > 50 cm 454 451 447 Bestandsbaum Stammdurchmesser 20 - 50 cm 1 4 440 51 2 448 532 452 459 Bestandsbaum Stammdurchmesser 15 - 20 cm 52 49 444 Wildentenste ig 455 54 436 1 1 8 2 10 Wacht elsteig 5 3 Hirschs p 443 439 119/v 436 2 446 536 Legende 453 56 119/z 442 58 119/u 438 6 119/y 5 rung 119/t Neupflanzung 456 bestehende Hecke 7,00 117 15 16,70 350 117 14 117 12 117 13 3,00 Kita 1 Geltungsbereiches 6,00 6,00 2,00 116 6 Stadt Leipzig 116 4 643 1 Bebauungsplan Nr. 425 116 7 5 9 90/b (Vorentwurf) Gestaltungsplan - Variante A 116/b 11,00 Spielplatz (Mehrgenerationen-Treffpunkt) Ortsteil: 350 90 18,00 7,00 Knautkleeberg-Knauthain 2 3 1 90/c 560 1 89 2 560 2 Geltungsbereiches 90/d 6,00 90/e 89 1 89/a 90 9 560 4 5,00 560 3 16,00 86 560 6 560 5 90/g 6,00 560 8 21,45 90/h Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt 560 7 Planverfasser: schneider 560 9 610 e-mail mail@pbschneider.net 14.09.2016 internet www.pbschneider.net NORDEN 560 10 608 M 1 : 1.000 10 20 50 Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift 8 7 119/x 445 7 449 8 6 441 535 4 3 55 53 450 537 Bestandsbaum Stammdurchmesser > 50 cm 454 451 447 Bestandsbaum Stammdurchmesser 20 - 50 cm 1 4 440 51 2 448 532 452 459 Bestandsbaum Stammdurchmesser 15 - 20 cm 52 49 444 Wildentenste ig 455 54 436 1 1 8 2 10 Wacht elsteig 5 3 Hirschs p 443 439 119/v 436 2 446 536 Legende 453 56 119/z 442 58 119/u 438 6 119/y 5 rung 119/t Neupflanzung 456 bestehende Hecke 7,00 350 117 14 117 12 117 13 16,70 117 15 1 Geltungsbereiches 16,70 6,00 6,00 Stadt Leipzig 116 4 116 6 Bebauungsplan Nr. 425 20,00 116 7 643 1 5 9 90/b (Vorentwurf) Gestaltungsplan - Variante B 116/b 11,00 Spielplatz (Mehrgenerationen-Treffpunkt) Ortsteil: 350 18,00 90 Knautkleeberg-Knauthain 2 3 1 90/c 560 1 89 2 560 2 Geltungsbereiches 90/d 6,00 90/e 89 1 89/a 90 9 560 4 5,00 560 3 16,00 86 560 6 560 5 90/g 560 8 21,45 90/h Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt 560 7 Planverfasser: schneider 560 9 610 e-mail mail@pbschneider.net 14.09.2016 internet www.pbschneider.net NORDEN 560 10 608 M 1 : 1.000 10 20 50 Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift