Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1207956.pdf
Größe
8,4 MB
Erstellt
26.09.16, 12:00
Aktualisiert
02.01.17, 11:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Informationsvorlage Nr. VI-DS-03324
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
SBB Südwest
FA Stadtentwicklung und Bau
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bebauungsplan Nr. 425 "Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße";
Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain;
Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird zur Kenntnis genommen und zur Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB freigegeben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Prüfkatalog Variante A
2 Prüfkatalog Variante B
3 Beschreibung des Sachverhaltes
4 Übersichtskarte
5 Übersichtsplan
6 Begründung zum Bebauungsplan
7 Gestaltungsplan, städtebauliches Konzept – Variante A
8 Gestaltungsplan, städtebauliches Konzept – Variante B
Prüfkatalog Variante A
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog Variante A
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Prüfkatalog Variante B
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
1
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog Variante B
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Beschreibung des Sachverhaltes
Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ - Vorentwurf
Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Seite 1 von 2
Beschreibung des Sachverhaltes
Mit dieser Vorlage soll für den in der Anlage beigefügten Bebauungsplan-Vorentwurf und seine
Begründung die Freigabe für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
herbeigeführt werden.
Maßgebliches Ziel der Stadt Leipzig ist die Schaffung der erforderlichen planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte städtebauliche Entwicklung in Übereinstimmung mit
der Darstellung der Plangebietsflächen im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist aufgrund seiner vorrangigen Ausrichtung auf die
Schaffung von Wohnraum davon auszugehen, dass nur eine untergeordnete Zahl von Arbeitsplätzen
neu geschaffen wird. In Variante A wird eine Möglichkeit dargestellt, die auf den weitestgehenden
Erhalt der derzeit planungsrechtlich unzulässigen Nutzungen und die Errichtung einer Kita abzielt.
Hinsichtlich der vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzung ist davon auszugehen, dass diese
innerhalb des Gebietes dann nicht mehr ausgeübt werden kann. Allerdings ist der Wegfall der
landwirtschaftlich genutzten Flächen aufgrund der geringen Größe und ihrer isolierten Lage für die
wirtschaftliche Fortführung des landwirtschaftlichen Betriebes nur von geringer Bedeutung.
• Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des B-Planes ist davon auszugehen, dass die Entwicklung/Ergänzung einer
familienfreundlichen Wohnsiedlung zu einer Wohnraumangebotsverbesserung führt. Die Bildung
von Wohneigentum führt zu einer stärkeren Identifizierung der Bewohner mit ihrem Stadtteil. Die
Ausweisung neuer Baugrundstücke in Ergänzung zur bestehenden Wohnbebauung führt zu einer
Durchmischung der Nutzergruppen und demzufolge auch zu einer ausgeglicheneren Altersstruktur.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Landwirtschaftliche Flächen sind von der Planung betroffen. Die Flächen des Flurstückes Nr. 89/1
der Gemarkung Knautkleeberg sind derzeit als Ackerflächen verpachtet und genutzt. Der
Pachtvertrag läuft zum Ende diesen Jahres aus. Die Flächen sollen vornehmlich als Wohnbauland
entwickelt werden. Näheres hierzu unter Punkt 2 in der Begründung zum B-Plan.
Flächen im Eigentum der Stadt sind von der Planung betroffen. Näheres hierzu unter Punkt 2 der
Begründung zum B-Plan.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum
Vorentwurf nicht. Der Vorentwurf stellt lediglich ein noch unverbindliches städtebauliches Konzept
dar, welches zur Diskussion gestellt wird. Aufgrund des frühen Verfahrensstandes bestehen noch
keine Verbindlichkeiten der Planinhalte dahingehend, dass der Stadt aus diesen finanzielle
Auswirkungen erwachsen könnten.
Allerdings kann schon jetzt eingeschätzt werden, dass durch das Planvorhaben und den damit
einhergehenden Änderungen der planungsrechtlichen Gegebenheiten (Umwandlung von Außenbereichsflächen in Innenbereichsflächen) mit einer Wertsteigerung der städtischen Flächen zu
rechnen ist.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der der Aufstellung
des Bebauungsplanes auf die Stadt zukommen können (einschließlich Maßnahmen auf städtischen
Flächen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz), sind aufgrund des frühen Verfahrensstandes und der Unverbindlichkeit
14.09.2016
Beschreibung des Sachverhaltes
Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ - Vorentwurf
Freigabe zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Seite 2 von 2
der Planinhalte noch nicht realistisch darstellbar.
Für die nach ihrer Herstellung durch die jeweiligen, privaten Eigentümer an die Stadt Leipzig zu
übergebenden Verkehrsflächen und die ggf. planexternen, naturschutzfachlich erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen auf städtischen Grundstücken, können Folgekosten entstehen.
Die weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach Bestätigung dieser Vorlage in der Dienstberatung des OBM und abschließender Behandlung
im Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau,
Stadtplanungsamt,
• die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf und seiner Begründung und
• zeitgleich die frühzeitige Beteiligung der TöB durchführen sowie
• die Bürgervereine beteiligen.
Dem Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten
unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
14.09.2016
Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 10000, Stand: 27.08.2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 2500, Stand: 27.08.2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 425
„Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“
(Vorentwurf)
Stadtbezirk:
Südwest
Ortsteil:
Knautkleeberg-Knauthain
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
14.09.16
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Vorentwurf)
Seite 2
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich im Stadtbezirk Südwest, Ortsteil Knautkleeberg-Knauthain1 und wird
begrenzt:
• im Norden von der Straßenverkehrsfläche „Wildentensteig“,
• im Osten von Ackerflächen,
• im Süden von einer Kleingartenanlage,
• und im Westen von Ackerflächen (nördlich der Emil-Teich-Straße) und von einem privaten
Wohngrundstück (südlich der Emil-Teich-Straße).
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus der Übersichtskarte bzw. den
Planzeichnungen zu ersehen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 116/4, 116/7, 117/12,
117/15, 89/1, 89/2, 560/1, 560/2, 560/3, 560/4, 560/5, 560/6, 560/7, 560/8, 560/9, 560/10 sowie einer Teilfläche des Flurstücks 350 (Emil-Teich-Straße) der Gemarkung Knautkleeberg und hat eine
Gesamtfläche von ca. 4,2 ha.
2.
Ausgangssituation, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangssituation
Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich und unterliegt der planungsrechtlichen Beurteilung
nach § 35 BauGB. Es ist Teil einer überwiegend landwirtschaftlich genutzten Fläche, welche vollständig von den angrenzenden Siedlungsräumen des Ortsteils Knautkleeberg-Knauthain umschlossen wird.
Der nördliche Bereich, welcher die städtischen Flächen darstellt, erstreckt sich über eine Fläche von
ca. 1,47 ha und umfasst die Flurstücke Nr. 116/4, 116/7, 117/12, 117/15 der Gemarkung Knautkleeberg. Die hier vorhandenen baulichen Anlagen dienten überwiegend einer Ende der 1990er Jahre
aufgegebenen Gärtnerei. Später wurden sie teilweise durch den BFB – Betrieb für Beschäftigtenförderung und danach durch eine Außenstelle der Augsburger Gesellschaft für Lehmbau, Bildung und
Arbeit in Leipzig e.V. genutzt. Hier haben sich im Laufe der Zeit Nutzungen angesiedelt, die mit der
derzeitigen planungsrechtlichen Gebietseinstufung nach § 35 BauGB nicht vereinbar sind.
Der nördliche Bereich der städtischen Flächen ist an einen Biolandwirt verpachtet, für den südlichen
Bereich besteht ein weiterer Pachtvertrag.
Aktuell (2016) werden auf den städtischen Flächen folgende Nutzungen ausgeübt:
- Landwirtschaftliche Nutzung (Biohof) und Hofladen, Imkerei
- Lagerflächen, Schredderanlage
- Floristikwerkstatt mit Verkauf
- Friseur- und Kosmetiksalon
- Gastronomie, Frühstückspension, Vermietung von Versammlungs-/Veranstaltungsräume
- Büronutzung
- Kinderverein Modellflugzeugbau, Vereins- & Siedlertreffen
- Hobbytierhaltung (Esel, Ziegen, Hühner, Kaninchen)
Denkmalgeschützte Bausubstanz ist nicht vorhanden.
Die südlich der Emil-Teich-Straße liegende ca. 2,6 ha große Teilfläche des Plangebietes (Flurstücke
Nr. 89/1, 89/2, 560/1, 560/2, 560/3, 560/4, 560/5, 560/6, 560/7, 560/8, 560/9, 560/10 der Gemarkung Knautkleeberg) befindet sich in privatem Eigentum.
1
Stadtbezirks- und Ortsteilbezeichnungen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00
14.09.2016
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Vorentwurf)
Seite 3
Direkt an die Emil-Teich-Straße grenzen zwei genutzte Wohngrundstücke, die Flurstücke Nr. 89/2,
560/1 d.G. Knautkleeberg, an. Die Flächen des Flurstückes Nr. 89/1 d.G. Knautkleeberg sind derzeit verpachtet und werden landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen der Flurstücke Nr. 560/2 bis
560/10 d.G. Knautkleeberg werden als Gartengrundstücke genutzt.
Planungsanlass
Der Planungsanlass liegt primär begründet in der zukunftsfähigen Entwicklung städtischer Flächen,
hier der Entwicklung von Wohnbauflächen für Einfamilienhäuser sowie der zulässigen, wohngebietsverträglichen Nutzungen, als Reaktion auf die generelle Nachfrage nach Einfamilienhausgrundstücken unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Zielstellungen zur Entwicklung von Wohnbauflächen.
Planungserfordernis
Das Erfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes ergibt sich aus § 1 Abs. 3 BauGB wobei
die Gemeinde einen Bebauungsplan aufzustellen hat, sobald und soweit es für die städtebauliche
Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Mit dem Bebauungsplan Nr. 425 „Wohnsiedlung EmilTeich-Straße“ soll die planungsrechtliche Grundlage zur Entwicklung dieser Außenbereichsflächen
geschaffen werden.
Bei dem zu entwickelnden Plangebiet handelt es sich um einen verhältnismäßig kleinen Bereich
bzw. Standort. An diesem Mikrostandort haben sich nördlich der Emil-Teich-Straße Nutzungen angesiedelt, die mit der derzeitigen planungsrechtlichen Gebietseinstufung (§ 35 BauGB) nicht vereinbar sind. Diese müssen entweder aufgegeben werden oder im Rahmen der Bauleitplanung eine Zulässigkeitsperspektive erhalten. Es handelt sich um eine gewachsene, für ländlich strukturierte Ortsteile übliche Nutzungsmischung.
Mit den betroffenen Eigentümern wurde im Vorfeld gesprochen. Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird von diesen befürwortet.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt:
Entwicklung der im FNP dargestellten Wohnbauflächen
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche des Plangebietes als Wohnbaufläche dargestellt. Die Entwicklung der Flächen als Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO mit einer
Einfamilienhausbebauung und gegebenenfalls einer Kindertagesstätte wäre, einhergehend mit der
perspektivischen Nutzungsaufgabe der in einem Allgemeinen Wohngebiet nicht zulässigen Nutzungen, möglich.
Zur Sicherung einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung durch Stärkung des Gebietes als
Wohngebiet mit eigenem Charakter in Stadtrandlage, einhergehend mit der Verknüpfung der angrenzenden Siedlungskörper des Ortsteils Knautkleeberg-Knauthain und zur Fortentwicklung der
vorhandenen Gebietsstruktur gem. § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB, wurden Flächen südlich der EmilTeich-Straße in das Plangebiet einbezogen.
Überprüfung verschiedener Nutzungsmöglichkeiten
Vornehmliches Ziel ist die Überprüfung der Nutzungsmöglichkeiten auf dem ehem. Gärtnereiareal,
um eine zukunftsfähige Entwicklung dieser Flächen zu gewährleisten und zukünftigen städtebaulichen Missständen vorzubeugen.
Durch die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes nach § 4 BauNVO soll das Problem der
planungsrechtlichen Zu- bzw. Unzulässigkeit für den überwiegenden Teil der bestehenden Nutzungen gelöst werden. Einige der bisherigen Nutzungen (primär Lagerflächen, Schredderanlage, Biohof, landwirtschaftliche Nutzung) werden von dem in Allgemeinen Wohngebieten zulässigen Nut-
14.09.2016
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Vorentwurf)
Seite 4
zungsspektrum nicht erfasst. Andere wiederum, wie Friseur- und Kosmetiksalon, Gastronomie,
Frühstückspension etc. würden eine Zulässigkeitsperspektive erhalten.
Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die bauliche Entwicklung
Maßgebliches Ziel der Stadt Leipzig ist die Schaffung der erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bedarfsorientierte städtebauliche Entwicklung in Übereinstimmung mit der
Darstellung der Plangebietsflächen im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche.
Wobei eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung angestrebt werden. Hierzu gehört neben der Sicherung der Verkehrs- und Medienerschließung auch die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Realisierung einer Spiel- und Freifläche als Mehrgenerationentreffpunkt und ggf. einer Kindertagesstätte.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird von den Eigentümern befürwortet.
Ermittlung und Berücksichtigung der umweltrelevanten Belange
Im Rahmen der Planaufstellung sind die Belange der Umwelt zu ermitteln und zu bewerten. Insbesondere sind Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft zu erarbeiten und
soweit dies nach umfassender Prüfung möglich ist, innerhalb des Plangebietes umzusetzen.
4.
Wesentliche Inhalte der Planung
Die wesentlichen Inhalte der Planung sind:
• Die Entwicklung von Wohnbauflächen durch Überplanung von bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen mit geringer Größe und isolierter Lage.
•
Die Neuordnung der vorhandenen Nutzungen auf den stadteigenen Grundstücken aufgrund
der vorhandenen planungsrechtlichen Restriktionen, einhergehend mit der Aufgabe einiger
Nutzungen (Landwirtschaft, Lagerflächen, Schredderanlage, Zimmerei u.a.).
•
Die Entwicklung der Flächen als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO unter Berücksichtigung der städtebaulichen Struktur und Dichte der umliegenden Siedlungsflächen
mit ein oder zwei geschossigen Einfamilienhäusern und geneigtem Dach.
•
Ggf. die Ausweisung einer Fläche für Gemeinbedarf auf den städtischen Flächen, vorzugsweise zur Errichtung einer freistehenden Kindertagesstätte mit einer Fläche von ca. 3.500 m²
nach Maßgabe der Bedarfsmeldung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung. Wobei über
den endgültigen Standort noch nicht abschließend entschieden wurde.
•
Die Integration von drei nördlich an die Emil-Teich-Straße angrenzenden Bestandsgebäuden, die sich nach Lage und Bauvolumen in die geplante städtebauliche Struktur einfügen.
•
Die Einordnung eines Generationen übergreifenden Treffpunktes als Grün- und Spielfläche.
•
Die Herstellung einer entsprechend dem zu erwartenden zusätzlichen Verkehrsaufkommens
leistungsfähigen Verkehrsanbindung der einzelnen Baugebiete sowie des Ortsteiles.
•
Klärung der immissionsschutzrechtlichen Themen durch entsprechende Festsetzungen.
•
Umsetzung des erforderlichen Ausgleichs für die zu erwartenden Eingriffe in Natur und
Landschaft.
Das Plangebiet wird über die Emil-Teich-Straße in das städtische Straßennetz eingebunden. Im
nördlichen Teilgebiet ist eine durchgängige öffentliche Anliegerstraße zwischen Emil-Teich-Straße
und Wildentensteig vorgesehen, an die sämtliche künftigen Baugrundstücke direkt angebunden
sind. Für die Erschließung des südlichen Teilgebietes sind zwei private Stichstraßen mit einseitiger
14.09.2016
Begründung zum Bebauungsplan
Nr. 425 „Wohnsiedlung Emil-Teich-Straße“ (Vorentwurf)
Seite 5
Anbindung an die Emil-Teich-Straße und Wendemöglichkeit vorgesehen. Vier Baugrundstücke in
der zweiten Reihe werden durch private Zufahrten an diese Stichstraße angebunden.
Anhand der erarbeiteten städtebaulichen Konzepte (Variante A und B) ist ersichtlich, das für den
nördlichen, den städtischen Teil der Plangebietsflächen unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten
untersucht wurden. So sind folgende Entwicklungsszenarien denkbar:
In Variante A wird die Erhaltung von Bestandsgebäuden auf dem Flurstück Nr. 116/4 d.G.Knautkleeberg einschließlich der plankonformen gewerblichen Nutzungen sowie ergänzend Flächen für
die Errichtung von Einfamilienhäusern und einer Kindertagesstätte dargestellt.
In Variante B werden ausschließlich Flächen für die Errichtung von Einfamilienhäusern vorgesehen.
Die Festlegung zu den Nutzungsalternativen soll im Rahmen des weiteren Planverfahrens erfolgen.
Hinsichtlich der südlich der Emil-Teich-Straße liegenden Teilfläche des Plangebietes sind die beiden Varianten des Vorentwurfs identisch (bestehende und geplante Wohnbebauung).
So können südlich der Emil-Teich-Straße bis zu 27 Einfamilienhäuser und nördlich der Emil-TeichStraße bis zu 16 Einfamilienhäuser realisiert werden. Dieses Volumen steht vor dem Hintergrund
der sonstigen Planungsziele im Einklang mit den Intentionen der Stadtentwicklung. Es kann abgeschätzt werden, dass aus diesem zusätzlichen Angebot an EFH-Standorten keine substanzielle
Nachfrageschwächung für die noch zu entwickelnden Baugebiete in der erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung und an der Rehbacher Straße resultieren wird.
5.
Verfahren und weiteres Vorgehen
Der Aufstellungsbeschluss (Beschluss Nr. VI-DS-01815) vom 20.01.2016 wurde im Leipziger
Amtsblatt Nr. 2 vom 30.01.2016 bekannt gemacht.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im Vollverfahren, mit allen Beteiligungsverfahren
(frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gemäß § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB) sowie einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs.4
BauGB.
Leipzig, 07.12.2016
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
14.09.2016
8
7
119/x
445
7
449
8
6
441
535
4
3
55
53
450
537
Bestandsbaum Stammdurchmesser > 50 cm
454
451
447
Bestandsbaum Stammdurchmesser 20 - 50 cm
1
4
440
51
2
448
532
452
459
Bestandsbaum Stammdurchmesser 15 - 20 cm
52
49
444
Wildentenste
ig
455
54
436
1
1
8
2
10
Wacht
elsteig
5
3
Hirschs
p
443
439
119/v
436
2
446
536
Legende
453
56
119/z
442
58
119/u
438
6
119/y
5
rung
119/t
Neupflanzung
456
bestehende Hecke
7,00
117
15
16,70
350
117
14
117
12
117
13
3,00
Kita
1
Geltungsbereiches
6,00
6,00
2,00
116
6
Stadt Leipzig
116
4
643
1
Bebauungsplan Nr. 425
116
7
5
9
90/b
(Vorentwurf)
Gestaltungsplan - Variante A
116/b
11,00
Spielplatz
(Mehrgenerationen-Treffpunkt)
Ortsteil:
350
90
18,00
7,00
Knautkleeberg-Knauthain
2
3
1
90/c
560
1
89
2
560
2
Geltungsbereiches
90/d
6,00
90/e
89
1
89/a
90
9
560
4
5,00
560
3
16,00
86
560
6
560
5
90/g
6,00
560
8
21,45
90/h
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
560
7
Planverfasser:
schneider
560
9
610
e-mail
mail@pbschneider.net
14.09.2016
internet www.pbschneider.net
NORDEN
560
10
608
M 1 : 1.000
10
20
50
Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift
Datum/Unterschrift
8
7
119/x
445
7
449
8
6
441
535
4
3
55
53
450
537
Bestandsbaum Stammdurchmesser > 50 cm
454
451
447
Bestandsbaum Stammdurchmesser 20 - 50 cm
1
4
440
51
2
448
532
452
459
Bestandsbaum Stammdurchmesser 15 - 20 cm
52
49
444
Wildentenste
ig
455
54
436
1
1
8
2
10
Wacht
elsteig
5
3
Hirschs
p
443
439
119/v
436
2
446
536
Legende
453
56
119/z
442
58
119/u
438
6
119/y
5
rung
119/t
Neupflanzung
456
bestehende Hecke
7,00
350
117
14
117
12
117
13
16,70
117
15
1
Geltungsbereiches
16,70
6,00
6,00
Stadt Leipzig
116
4
116
6
Bebauungsplan Nr. 425
20,00
116
7
643
1
5
9
90/b
(Vorentwurf)
Gestaltungsplan - Variante B
116/b
11,00
Spielplatz
(Mehrgenerationen-Treffpunkt)
Ortsteil:
350
18,00
90
Knautkleeberg-Knauthain
2
3
1
90/c
560
1
89
2
560
2
Geltungsbereiches
90/d
6,00
90/e
89
1
89/a
90
9
560
4
5,00
560
3
16,00
86
560
6
560
5
90/g
560
8
21,45
90/h
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
560
7
Planverfasser:
schneider
560
9
610
e-mail
mail@pbschneider.net
14.09.2016
internet www.pbschneider.net
NORDEN
560
10
608
M 1 : 1.000
10
20
50
Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift Datum/Unterschrift
Datum/Unterschrift