Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1208440.pdf
Größe
218 kB
Erstellt
27.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03327
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
18.01.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Freigabe zur Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen nach § 78 (1)
SächsGemO -EILBEDÜRFTIG-
Beschlussvorschlag:
Um eine kontinuierliche Fortführung bereits begonnener wohnungspolitischer Maßnahmen in 2017
gewährleisten zu können, wird der Sperrvermerk für die Teilsumme in Höhe von 250.000.- € (PSP
1.100.52.2.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001, Sachkonto
42711200) aufgehoben und die Freigabe der Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung
gem. §78 (1) SächsGemO erteilt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
Das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2015 wurde am
28.10.2015 durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschlossen (VI-DS-1475-NF-002). Darin
sind die wohnungspolitischen Ziele und Handlungsinstrumente dargestellt.
Zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzept hat der Stadtrat den Mitteleinsatz in Höhe von
1 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. Die Verwendung dieser Mittel für einzelne
Maßnahmen und Projekte wurde mit Beschluss "Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts:
Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel" (VI-DS-02018 vom 24.02.3016) festgelegt und
freigegeben. Darin sind folgende Handlungsschwerpunkte für das Jahr 2016 festgelegt:
A. Netzwerk Leipziger Freiheit aufbauen
190.000.- €
B. Modellprojekte für bezahlbare und kooperative Wohnformen fördern
395.000.- €
C. Besondere Bedarfsgruppen unterstützen
D. Wohnungspolitische Instrumente weiter entwickeln
215.000.- €
200.000.- €
Im Bericht zur Umsetzung zu Beschluss VI-DS-02018 im August 2016 wurde dargestellt, dass die
Instrumente und Maßnahmen der Bausteine "A. Netzwerk Leipziger Freiheit aufbauen" und "C.
Besondere Bedarfsgruppen unterstützen" erfolgreich angeschoben werden konnten. Für das Projekt
"Eigentümeraktivierung im Leipziger Osten" (Handlungsschwerpunkt A) konnten sogar Fördermittel
des Freistaates Sachsen akquiriert werden. Allerdings kam es aufgrund der verzögerten Freigabe
der Mittel mit Beschluss vom 24.02.16 und der einzuhaltenden Fristen für Ausschreibungen zu
einem verzögerten Start der Projekte. Der im Handlungsfeld C avisierte Ankauf von Flächen für
Modellprojekte ist derzeit noch in der Verhandlungsphase und bedarf einer gesonderten
Beschlussfassung durch den Stadtrat. Im Handlungsfeld D standen die Haushaltsmittel bereits zu
Jahresbeginn zur Verfügung, so dass kontinuierlich an der Weiterentwicklung verschiedener
Instrumente gearbeitet werden konnte.
Der Entwurf des Haushaltsplans 2017/2018 der Stadt Leipzig sieht vor, dass in den
Haushaltsjahren 2017 und 2018 wieder 1,0 Mio. € pro Jahr für Instrumente und Maßnahmen zur
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes zur Verfügung stehen sollen. Der Haushalt
2017/2018 soll gemäß VI-DS-01933 in der Ratsversammlung am 01.02.2017 beschlossen werden.
Damit befindet sich die Stadt Leipzig am Jahresanfang 2017 in der vorläufigen Haushaltsführung
gem. §78 (1) SächsGemO. Es dürfen nur Auszahlungen geleistet werden, zu denen rechtliche
Verpflichtungen bestehen oder die unaufschiebbar sind.
Die zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts 2017/2018 eingestellten Mittel sind mit
einem Sperrvermerk versehen. Daher ist für die Entscheidung über die Freigabe der Mittel nicht der
Oberbürgermeister, sondern der Stadtrat zuständig. Ein Beschluss des Stadtrates zur Aufhebung
des Sperrvermerks ist erforderlich.
Die Weiterführung mehrerer in 2016 begonnener Maßnahmen zur Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzepts ist unaufschiebbar. Aufgrund der späten Freigabe der Mittel im
Jahr 2016 konnte eine Reihe von Maßnahmen aus Handlungsfeld A und C erst im II. bzw. III.
Quartal 2016 starten. Einige Maßnahmen befinden sich noch in der Aufbauphase. Der Erfolg und die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen sind gefährdet, wenn diese ab Januar 2017 nicht weiter finanziert
werden können. Auch im Handlungsfeld D zur Weiterentwicklung wohnungspolitischer Instrumente
müssen notwendige Beauftragungen bereits im I. Quartal 2017 getätigt werden, damit angesichts
des anhaltenden starken Bevölkerungswachstums, die im Wohnungspolitischen Konzept
beschlossenen Instrumente zur Schaffung von Rahmenbedingungen für ein ausreichendes
Wohnungsangebot u.a. in Zusammenarbeit mit den Wohnungsmarktakteuren erarbeitet werden
können. Beides sind erforderliche Grundlagen u.a. für die Vorbereitung und Umsetzung der ab 2017
zur Verfügung stehenden sozialen Wohnungsbauförderung des Freistaates Sachsen und u.a. darum
dringend erforderlich und unaufschiebbar.
Daher soll der Stadtrat mit diesem Beschluss einen Anteil in Höhe von 250.000.- € der im
Haushaltsjahr 2017 eingestellten Mittel vorzeitig freigeben. Dies entspricht 25% der eingestellten
Haushaltsmittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts in Höhe von 1,0 Mio € für 2017.
Dieser Anteil soll sich wie folgt auf die einzelnen Maßnahmen aufteilen:
Maßnahmen, für die vorzeitige Freigabe in 2017 erforderlich
Teilsumme 2017
Amt
A. Netzwerk Leipziger Freiheit - Initiative für kooperatives und
bezahlbares Bauen und Wohnen
A.1 Koordinierungsstelle + Beraterpool Netzwerk Leipziger Freiheit
64.000,00 €
64
A.2 Aktivierung lokaler Eigentümer Leipziger Osten
20.000,00 €
64
für
22.000,00 €
50
für
20.000,00 €
50
C.3 Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter
Migrantenhilfe
44.000,00 €
50
C Besondere Bedarfsgruppen
C.1 Entwicklung
Wohnungslose
und
Erprobung
C.2
Ausbau
und
Vernetzung
einkommensschwache Haushalte
besonderer
der
Wohnformen
Energieberatung
D Weiterentwicklung wohnungspolitischer Instrumente
Expertise, Gutachten, vertiefende Analyse/Planungen
Summe
80.000,00 € 61/64/50
250.000,00 €
Über die Verwendung der verbleibenden Mittel, die in den Haushaltsjahren 2017/2018 zur zur
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts zur Verfügung stehen, wird in einer gesonderten
Vorlage beschlossen. Diese Vorlage wird über die Verwendung der Mittel in 2016 berichten und ein
den aktuellen Handlungserfordernissen und Prioritäten entsprechender Vorschlag zur Umsetzung
der verfügbaren Mittel unterbreiten. Dieser Vorschlag zur Umsetzung der Mittel in 2017/2016 kann
dem Stadtrat erst nach dem Beschluss zum Haushalt 2017/2018 am 01.02.2017, spätestens jedoch
im II. Quartal 2017, vorgelegt werden.
Erläuterung und Begründung der geplanten Aufwendungen im Einzelnen siehe Anlage.
Anlage:
Erläuterung und Begründung der geplanten Aufwendungen im Einzelnen
Vorlage VI-DS-03327 "Freigabe zur Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen
nach § 78 (1) SächsGemO"
Begründung der Eilbedürftigkeit:
1) Inhaltliche Gründe
Eine Beschlussfassung des Stadtrates im Januar 2017 ist dringend erforderlich, da sonst in 2016
begonnene wohnungspolitische Maßnahmen, die in 2017 fortgesetzt werden sollen, mehrere
Monate unterbrochen werden müssten, da keine Finanzierung möglich ist.
Die Weiterführung u.a. folgender Maßnahmen ist dringend und unaufschiebbar:
•
Leipzig Obdach Plus - Versorgung von wohnungslosen, psychisch kranken Menschen
=> seit II. Quartal 2016 soziale Betreuung von wohnungslosen, psychisch kranken
Menschen in Gewährleistungswohnungen
=> Finanzierung ab Januar 2017 nicht gesichert; Betreuung müsste ohne Finanzierung aus
WoPoKo eingestellt werden
•
Stadtteilkoordinatoren Asyl für Grünau und Paunsdorf
=> seit III. Quartal 2016 in Aufbauphase in Stadtteilen mit sehr hohem Bedarf
=> Finanzierung ab Januar 2017 nicht gesichert; Tätigkeit müsste unterbrochen werden
•
Koordinierungsstelle und Beraterpool des Netzwerks Leipziger Freiheit
=> berät derzeit 14 Baugemeinschaften zu kooperativen Bauprojekten; weitere Beratung
und Umsetzungsbegleitung erforderlich
=> Finanzierung ab Januar 2017 nicht gesichert; Beratung müsste eingestellt werden
•
Grundlagen für Wohnungspolitische Instrumente
=> Daten und Gutachten für dringende Umsetzung der Wohnungsbauförderung und des
Wohnbauflächenkonzept könnten nicht im I. Quartal 2017 beauftragt werden
2) Formale Gründe
Mit der Beschlussfassung zur Vorlage des wohnungspolitischen Konzeptes hat der Stadtrat für
Teilleistungen der Handlungsschwerpunkte einen Sperrvermerk erteilt.
Im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 wurden die Mittel und der Sperrvermerk für die Umsetzung
des wohnungspolitischen Konzeptes fortgeschrieben. Aus diesem Grund ist die Freigabe der in der
Vorlage ausgewiesenen Finanzmittel durch den Stadtrat erforderlich.
Um eine Fortführung der o.g. Maßnahmen ohne zeitliche Unterbrechung zu gewährleisten, ist ein
Beschluss des Stadtrates im Januar 2017 erforderlich.
Anlage zu VI-DS-03327
Erläuterung und Begründung der geplanten Aufwendungen im Einzelnen
A.
Netzwerk Leipziger Freiheit - Initiative für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen
A.1 Koordinierungsstelle und Beraterpool des Netzwerks Leipziger Freiheit
Die Koordinierungsstelle hat im März 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Die Kooperation mit
derzeit acht Netzwerkpartnern, das Beratungsangebot mit einem Pool an Konzept- und
Fachberatern sowie die Öffentlichkeitsarbeit haben begonnen. Die Internetseite bietet
umfangreiche Informationen und eine Angebots- und Nachfragebörse, die kontinuierlich
weiterentwickelt wird. Erste Modellprojekte konnten angeschoben werden.
Bereits nach den ersten Monaten zeigt sich, dass die Nachfrage nach Beratung und Vermittlung
von gemeinschaftlicher, generationenübergreifender und inklusiver Wohnformen groß ist.
Angesichts der hochdynamischen Immobilienmarktentwicklung gewinnen kooperative Formen
der Wohnversorgung an Bedeutung. Das Netzwerk Leipziger Freiheit leistet dabei als
Informations-, Beratungs- und Vermittlungsplattform einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung
und Umsetzung konkreter Bau- und Wohnprojekte. Eine Unterbrechung dieser Tätigkeit würde
die Realisierung von kooperativen Bauprojekten, die derzeit vorbereitet und begleitet werden,
verzögern bzw. gefährden. Kontinuität und Planungssicherheit sind für die Planungs- und
Gruppenprozesse dringend erforderlich, da es dabei u.a. um den Erfolg bei Verhandlungen zum
Grundstückserwerb sowie zur Immobilienfinanzierung geht. Die Weiterführung der begonnenen
Arbeit des Netzwerks ist daher dringend geboten und unaufschiebbar.
A.2 Eigentümeraktivierung Leipziger Osten
Die Eigentümermoderation zur Aktivierung lokaler Eigentümer im Leipziger Osten konnte im
März 2016 starten. Gemeinsam mit einer Arbeitsgemeinschaft mehrerer Architekten und
Fachleute "AG Eigentümerberatung und Moderation Leipziger Osten" (AG EiLO) wurde mit der
aufsuchenden Beratung von Eigentümern sowie Mietern begonnen, um Wohngebäude
nachhaltig zu entwickeln und Verdrängungsprozessen vorzubeugen. Dazu wird auch die
Anwendung von Sozialplänen geprüft. Für dieses Modellprojekt konnten im Jahr 2016
Fördermittel des Freistaates Sachsen akquiriert und Modellprojekte gefördert werden.
Da sich Investitionsentscheidungen von Eigentümern über einen längeren Zeitraum erstrecken,
würde ein Einstellen der Beratungstätigkeit den Erfolg des begonnenen Projekts gefährden. Ein
Ende des Modellprojekts würde zur Folge haben, dass zu beratenden Eigentümer sowie
Projektgruppen, welche bezahlbaren Wohnraum in Form von Erbbaurecht oder Ausbauhaus
schaffen wollen, nicht fortgesetzt werden können. Hier geht es um konkrete Maßnahmen, diese
bedürfen teils einer längeren Beratungsphase, um erfolgreich umgesetzt werden zu können.
Auch im Bereich Mieterberatung wird derzeit eine Beratungsstruktur aufgebaut, welche dann
erst in 2017 eine größere Öffentlichkeit und somit Wirksamkeit erreichen kann.
C. Besondere Bedarfsgruppen unterstützen
C.1 Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose
Das Modellprojekt "Unterbringung und niedrigschwellige soziale Betreuung von wohnungslosen
Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen" hat im Mai 2016 die Arbeit
aufgenommen. Mit der niedrigschwelligen sozialen Betreuung wurde der Träger Boot gGmbH
beauftragt, der in der Arbeit mit psychisch kranken Menschen umfangreiche Erfahrungen hat.
Der Träger betreut in den vom Sozialamt angemieteten Gewährleistungswohnungen bis zu fünf
wohnungslose Menschen mit auffällig psychischen Beeinträchtigungen.
Die ersten Monate, in dem das Modellprojekt läuft, bestätigen den Bedarf einer
problemadäquaten Unterkunft für wohnungslose Menschen, deren Lebenslage von einer
schweren psychischen Beeinträchtigung, Störung oder Erkrankung geprägt ist; die Plätze
werden ausgeschöpft. Weiter zeigt sich schon nach den ersten Wochen, dass die soziale
Betreuung in der Unterbringung von den Betroffenen angenommen wird. Die Weiterführung des
Projekts ist unaufschiebbar, da ansonsten die Betreuung eingestellt und die Betroffenen ohne
adäquate Unterbringung und Unterstützung wären.
C.2 Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte
Die Koordinierungsstelle für die Energieberatung einkommensschwacher Haushalte und
Asylbewerber arbeitet seit Juli 2016. Beauftragt wurde der Mosaik Leipzig e.V., der bereits in
der Migrationsberatung tätig ist. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist die passgenaue
Vermittlung individueller Energieberatung für einkommensschwache Haushalte durch die
vorhandenen kostenfreien Angebote der Verbraucherzentrale und der Caritas. Dazu gehört
auch die Organisation von Informationsveranstaltungen in Gemeinschaftsunterkünften für
Asylbewerber, deren dezentrale Unterbringung bevorsteht. Diese Veranstaltungen werden in
Kooperation mit den Einrichtungsbetreibern durchgeführt. Bei der Energieberatung von
Flüchtlingen werden neben Sprachmittlern auch Muttersprachler eingesetzt, die zu den
Grundlagen der Energieberatung unterwiesen wurden.
Die Auswertungen der ersten Betriebskostenabrechnungen von Wohnungen, die durch
Flüchtlinge bewohnt werden, belegen, dass hohes Potential bei der Einsparung von
Heizenergie und der Verminderung des Wasserverbrauchs besteht. Aufgrund der hohen Anzahl
an Personen, die derzeit von einer Gemeinschaftsunterkunft in dezentrale Unterbringung
wechseln, ist diese Weiterführung dieser Tätigkeit dringend geboten.
C.3 Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe
Mit dem Modellprojekt "Quartiersbezogene Unterstützung von Asylsuchenden und Anwohnern
im Stadtteil - Stadtteilkoordinatoren Asyl in Leipzig Grünau und Leipzig-Paunsdorf" sollen in den
beiden Stadtteilen Beratungs- und Vernetzungs- sowie Koordinierungsangebote für Bewohner
mit und ohne Migrationshintergrund geschaffen werden. Folgende Hauptzielgruppen sollen
erreicht werden:
- Asylbewerber und Geduldete, die in eigenen Wohnungen oder Gewährleistungswohnungen im Stadtbezirk wohnen,
- Anerkannte Flüchtlinge im Stadtgebiet, die bei Einzelthemen Hinweise auf die
bestehenden Beratungsstrukturen im Stadtgebiet benötigen;
- Nachbarn, Anwohner und Anlieger des Stadtteils, die Fragen oder Anliegen hinsichtlich
neuer Mitbürger im Stadtgebiet haben;
- bestehende Beratungsstellen und –strukturen, die bei Personen mit Migrationshintergrund Hilfen zu möglichen anderen Ansprechstellen und –partnern haben.
Im Sinne der Verbesserung der Integration soll in den Stadtteilen ein niedrigschwelliger Zugang
ins Beratungs- und Hilfesystem erreicht oder ein Begegnungsangebot geschaffen werden. Die
Aufgabe der Stadtteilkoordinatoren Asyl leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration von
Migranten und zu einem gelingendem Miteinander aller Stadtteilbewohner. Dieses Modellprojekt
stadtteilorientierter Migrantenhilfe konnte erst im August 2016 starten und befindet sich somit
noch in der Aufbauphase. Diese Aufgabe muss verlässlich aufgebaut und in 2017 weitergeführt
werden. Die Aufwendungen dafür sind daher unaufschiebbar.
D Wohnungspolitische Instrumente weiterentwickeln
Für den Handlungsschwerpunkt D "Wohnungspolitische Instrumente weiterentwickeln" ist
ebenfalls eine vorzeitige Freigabe eines Anteils der eingestellten Haushaltemittel erforderlich,
damit u.a. die Akteursund Expertenbeteiligung fortgeführt sowie das Wohnbauflächenkonzept im ersten Halbjahr 2017
beauftragt werden kann. Hierbei liefert das Wohnbauflächenkonzept wesentliche Grundlagen, um eine angesichts des anhaltenden Bevölkerungswachstums erforderliche Wohnungsbestandserweiterung im
Sinne
einer
nachhaltigen
Siedlungsentwicklung und im Sinne des Erhalts und der Schaffung einer stabilen sozialen
Mischung in allen Stadtgebieten zu verfolgen. Da von dieser Grundlage die Umsetzung anderer
Instrumente abhängt, welche u.a. zur Umsetzung der ab 2017 und nur befristet zur Verfügung
stehenden
Fördermittel des Freistaates Sachsen zur sozialen Wohnungsbauförderung
erforderlich sind, ist die Erstellung des Konzepts unaufschiebbar. Da eine Umsetzung aller
Wohnungspolitischen Instrumente - und insbesondere der Einsatz der Wohnungsbauförderung
- nur in Zusammenarbeit bzw. durch die Wohnungsmarktakteure selbst erfolgen kann, ist die
Fortsetzung des Beteiligungsprozesses unabdingbar.
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
250000
PSP:
1.100.52.2.0.01
Innenauftrag:
106452200001
Sachkonto:
42711200
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
01.012017
31.12.17
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: