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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1208440.pdf
Größe
218 kB
Erstellt
27.09.16, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 15:27

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03327 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung 18.01.2017 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Freigabe zur Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen nach § 78 (1) SächsGemO -EILBEDÜRFTIG- Beschlussvorschlag: Um eine kontinuierliche Fortführung bereits begonnener wohnungspolitischer Maßnahmen in 2017 gewährleisten zu können, wird der Sperrvermerk für die Teilsumme in Höhe von 250.000.- € (PSP 1.100.52.2.0.01 Maßnahmen der Wohnungsbauförderung, Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200) aufgehoben und die Freigabe der Mittel im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gem. §78 (1) SächsGemO erteilt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: Das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2015 wurde am 28.10.2015 durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschlossen (VI-DS-1475-NF-002). Darin sind die wohnungspolitischen Ziele und Handlungsinstrumente dargestellt. Zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzept hat der Stadtrat den Mitteleinsatz in Höhe von 1 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2016 beschlossen. Die Verwendung dieser Mittel für einzelne Maßnahmen und Projekte wurde mit Beschluss "Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts: Verwendung der für 2016 eingestellten Mittel" (VI-DS-02018 vom 24.02.3016) festgelegt und freigegeben. Darin sind folgende Handlungsschwerpunkte für das Jahr 2016 festgelegt: A. Netzwerk Leipziger Freiheit aufbauen 190.000.- € B. Modellprojekte für bezahlbare und kooperative Wohnformen fördern 395.000.- € C. Besondere Bedarfsgruppen unterstützen D. Wohnungspolitische Instrumente weiter entwickeln 215.000.- € 200.000.- € Im Bericht zur Umsetzung zu Beschluss VI-DS-02018 im August 2016 wurde dargestellt, dass die Instrumente und Maßnahmen der Bausteine "A. Netzwerk Leipziger Freiheit aufbauen" und "C. Besondere Bedarfsgruppen unterstützen" erfolgreich angeschoben werden konnten. Für das Projekt "Eigentümeraktivierung im Leipziger Osten" (Handlungsschwerpunkt A) konnten sogar Fördermittel des Freistaates Sachsen akquiriert werden. Allerdings kam es aufgrund der verzögerten Freigabe der Mittel mit Beschluss vom 24.02.16 und der einzuhaltenden Fristen für Ausschreibungen zu einem verzögerten Start der Projekte. Der im Handlungsfeld C avisierte Ankauf von Flächen für Modellprojekte ist derzeit noch in der Verhandlungsphase und bedarf einer gesonderten Beschlussfassung durch den Stadtrat. Im Handlungsfeld D standen die Haushaltsmittel bereits zu Jahresbeginn zur Verfügung, so dass kontinuierlich an der Weiterentwicklung verschiedener Instrumente gearbeitet werden konnte. Der Entwurf des Haushaltsplans 2017/2018 der Stadt Leipzig sieht vor, dass in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 wieder 1,0 Mio. € pro Jahr für Instrumente und Maßnahmen zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes zur Verfügung stehen sollen. Der Haushalt 2017/2018 soll gemäß VI-DS-01933 in der Ratsversammlung am 01.02.2017 beschlossen werden. Damit befindet sich die Stadt Leipzig am Jahresanfang 2017 in der vorläufigen Haushaltsführung gem. §78 (1) SächsGemO. Es dürfen nur Auszahlungen geleistet werden, zu denen rechtliche Verpflichtungen bestehen oder die unaufschiebbar sind. Die zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts 2017/2018 eingestellten Mittel sind mit einem Sperrvermerk versehen. Daher ist für die Entscheidung über die Freigabe der Mittel nicht der Oberbürgermeister, sondern der Stadtrat zuständig. Ein Beschluss des Stadtrates zur Aufhebung des Sperrvermerks ist erforderlich. Die Weiterführung mehrerer in 2016 begonnener Maßnahmen zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts ist unaufschiebbar. Aufgrund der späten Freigabe der Mittel im Jahr 2016 konnte eine Reihe von Maßnahmen aus Handlungsfeld A und C erst im II. bzw. III. Quartal 2016 starten. Einige Maßnahmen befinden sich noch in der Aufbauphase. Der Erfolg und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen sind gefährdet, wenn diese ab Januar 2017 nicht weiter finanziert werden können. Auch im Handlungsfeld D zur Weiterentwicklung wohnungspolitischer Instrumente müssen notwendige Beauftragungen bereits im I. Quartal 2017 getätigt werden, damit angesichts des anhaltenden starken Bevölkerungswachstums, die im Wohnungspolitischen Konzept beschlossenen Instrumente zur Schaffung von Rahmenbedingungen für ein ausreichendes Wohnungsangebot u.a. in Zusammenarbeit mit den Wohnungsmarktakteuren erarbeitet werden können. Beides sind erforderliche Grundlagen u.a. für die Vorbereitung und Umsetzung der ab 2017 zur Verfügung stehenden sozialen Wohnungsbauförderung des Freistaates Sachsen und u.a. darum dringend erforderlich und unaufschiebbar. Daher soll der Stadtrat mit diesem Beschluss einen Anteil in Höhe von 250.000.- € der im Haushaltsjahr 2017 eingestellten Mittel vorzeitig freigeben. Dies entspricht 25% der eingestellten Haushaltsmittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts in Höhe von 1,0 Mio € für 2017. Dieser Anteil soll sich wie folgt auf die einzelnen Maßnahmen aufteilen: Maßnahmen, für die vorzeitige Freigabe in 2017 erforderlich Teilsumme 2017 Amt A. Netzwerk Leipziger Freiheit - Initiative für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen A.1 Koordinierungsstelle + Beraterpool Netzwerk Leipziger Freiheit 64.000,00 € 64 A.2 Aktivierung lokaler Eigentümer Leipziger Osten 20.000,00 € 64 für 22.000,00 € 50 für 20.000,00 € 50 C.3 Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe 44.000,00 € 50 C Besondere Bedarfsgruppen C.1 Entwicklung Wohnungslose und Erprobung C.2 Ausbau und Vernetzung einkommensschwache Haushalte besonderer der Wohnformen Energieberatung D Weiterentwicklung wohnungspolitischer Instrumente Expertise, Gutachten, vertiefende Analyse/Planungen Summe 80.000,00 € 61/64/50 250.000,00 € Über die Verwendung der verbleibenden Mittel, die in den Haushaltsjahren 2017/2018 zur zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts zur Verfügung stehen, wird in einer gesonderten Vorlage beschlossen. Diese Vorlage wird über die Verwendung der Mittel in 2016 berichten und ein den aktuellen Handlungserfordernissen und Prioritäten entsprechender Vorschlag zur Umsetzung der verfügbaren Mittel unterbreiten. Dieser Vorschlag zur Umsetzung der Mittel in 2017/2016 kann dem Stadtrat erst nach dem Beschluss zum Haushalt 2017/2018 am 01.02.2017, spätestens jedoch im II. Quartal 2017, vorgelegt werden. Erläuterung und Begründung der geplanten Aufwendungen im Einzelnen siehe Anlage. Anlage: Erläuterung und Begründung der geplanten Aufwendungen im Einzelnen Vorlage VI-DS-03327 "Freigabe zur Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen nach § 78 (1) SächsGemO" Begründung der Eilbedürftigkeit: 1) Inhaltliche Gründe Eine Beschlussfassung des Stadtrates im Januar 2017 ist dringend erforderlich, da sonst in 2016 begonnene wohnungspolitische Maßnahmen, die in 2017 fortgesetzt werden sollen, mehrere Monate unterbrochen werden müssten, da keine Finanzierung möglich ist. Die Weiterführung u.a. folgender Maßnahmen ist dringend und unaufschiebbar: • Leipzig Obdach Plus - Versorgung von wohnungslosen, psychisch kranken Menschen => seit II. Quartal 2016 soziale Betreuung von wohnungslosen, psychisch kranken Menschen in Gewährleistungswohnungen => Finanzierung ab Januar 2017 nicht gesichert; Betreuung müsste ohne Finanzierung aus WoPoKo eingestellt werden • Stadtteilkoordinatoren Asyl für Grünau und Paunsdorf => seit III. Quartal 2016 in Aufbauphase in Stadtteilen mit sehr hohem Bedarf => Finanzierung ab Januar 2017 nicht gesichert; Tätigkeit müsste unterbrochen werden • Koordinierungsstelle und Beraterpool des Netzwerks Leipziger Freiheit => berät derzeit 14 Baugemeinschaften zu kooperativen Bauprojekten; weitere Beratung und Umsetzungsbegleitung erforderlich => Finanzierung ab Januar 2017 nicht gesichert; Beratung müsste eingestellt werden • Grundlagen für Wohnungspolitische Instrumente => Daten und Gutachten für dringende Umsetzung der Wohnungsbauförderung und des Wohnbauflächenkonzept könnten nicht im I. Quartal 2017 beauftragt werden 2) Formale Gründe Mit der Beschlussfassung zur Vorlage des wohnungspolitischen Konzeptes hat der Stadtrat für Teilleistungen der Handlungsschwerpunkte einen Sperrvermerk erteilt. Im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 wurden die Mittel und der Sperrvermerk für die Umsetzung des wohnungspolitischen Konzeptes fortgeschrieben. Aus diesem Grund ist die Freigabe der in der Vorlage ausgewiesenen Finanzmittel durch den Stadtrat erforderlich. Um eine Fortführung der o.g. Maßnahmen ohne zeitliche Unterbrechung zu gewährleisten, ist ein Beschluss des Stadtrates im Januar 2017 erforderlich. Anlage zu VI-DS-03327 Erläuterung und Begründung der geplanten Aufwendungen im Einzelnen A. Netzwerk Leipziger Freiheit - Initiative für kooperatives und bezahlbares Bauen und Wohnen A.1 Koordinierungsstelle und Beraterpool des Netzwerks Leipziger Freiheit Die Koordinierungsstelle hat im März 2016 ihre Arbeit aufgenommen. Die Kooperation mit derzeit acht Netzwerkpartnern, das Beratungsangebot mit einem Pool an Konzept- und Fachberatern sowie die Öffentlichkeitsarbeit haben begonnen. Die Internetseite bietet umfangreiche Informationen und eine Angebots- und Nachfragebörse, die kontinuierlich weiterentwickelt wird. Erste Modellprojekte konnten angeschoben werden. Bereits nach den ersten Monaten zeigt sich, dass die Nachfrage nach Beratung und Vermittlung von gemeinschaftlicher, generationenübergreifender und inklusiver Wohnformen groß ist. Angesichts der hochdynamischen Immobilienmarktentwicklung gewinnen kooperative Formen der Wohnversorgung an Bedeutung. Das Netzwerk Leipziger Freiheit leistet dabei als Informations-, Beratungs- und Vermittlungsplattform einen wichtigen Beitrag zur Vorbereitung und Umsetzung konkreter Bau- und Wohnprojekte. Eine Unterbrechung dieser Tätigkeit würde die Realisierung von kooperativen Bauprojekten, die derzeit vorbereitet und begleitet werden, verzögern bzw. gefährden. Kontinuität und Planungssicherheit sind für die Planungs- und Gruppenprozesse dringend erforderlich, da es dabei u.a. um den Erfolg bei Verhandlungen zum Grundstückserwerb sowie zur Immobilienfinanzierung geht. Die Weiterführung der begonnenen Arbeit des Netzwerks ist daher dringend geboten und unaufschiebbar. A.2 Eigentümeraktivierung Leipziger Osten Die Eigentümermoderation zur Aktivierung lokaler Eigentümer im Leipziger Osten konnte im März 2016 starten. Gemeinsam mit einer Arbeitsgemeinschaft mehrerer Architekten und Fachleute "AG Eigentümerberatung und Moderation Leipziger Osten" (AG EiLO) wurde mit der aufsuchenden Beratung von Eigentümern sowie Mietern begonnen, um Wohngebäude nachhaltig zu entwickeln und Verdrängungsprozessen vorzubeugen. Dazu wird auch die Anwendung von Sozialplänen geprüft. Für dieses Modellprojekt konnten im Jahr 2016 Fördermittel des Freistaates Sachsen akquiriert und Modellprojekte gefördert werden. Da sich Investitionsentscheidungen von Eigentümern über einen längeren Zeitraum erstrecken, würde ein Einstellen der Beratungstätigkeit den Erfolg des begonnenen Projekts gefährden. Ein Ende des Modellprojekts würde zur Folge haben, dass zu beratenden Eigentümer sowie Projektgruppen, welche bezahlbaren Wohnraum in Form von Erbbaurecht oder Ausbauhaus schaffen wollen, nicht fortgesetzt werden können. Hier geht es um konkrete Maßnahmen, diese bedürfen teils einer längeren Beratungsphase, um erfolgreich umgesetzt werden zu können. Auch im Bereich Mieterberatung wird derzeit eine Beratungsstruktur aufgebaut, welche dann erst in 2017 eine größere Öffentlichkeit und somit Wirksamkeit erreichen kann. C. Besondere Bedarfsgruppen unterstützen C.1 Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose Das Modellprojekt "Unterbringung und niedrigschwellige soziale Betreuung von wohnungslosen Menschen mit schweren psychischen Beeinträchtigungen" hat im Mai 2016 die Arbeit aufgenommen. Mit der niedrigschwelligen sozialen Betreuung wurde der Träger Boot gGmbH beauftragt, der in der Arbeit mit psychisch kranken Menschen umfangreiche Erfahrungen hat. Der Träger betreut in den vom Sozialamt angemieteten Gewährleistungswohnungen bis zu fünf wohnungslose Menschen mit auffällig psychischen Beeinträchtigungen. Die ersten Monate, in dem das Modellprojekt läuft, bestätigen den Bedarf einer problemadäquaten Unterkunft für wohnungslose Menschen, deren Lebenslage von einer schweren psychischen Beeinträchtigung, Störung oder Erkrankung geprägt ist; die Plätze werden ausgeschöpft. Weiter zeigt sich schon nach den ersten Wochen, dass die soziale Betreuung in der Unterbringung von den Betroffenen angenommen wird. Die Weiterführung des Projekts ist unaufschiebbar, da ansonsten die Betreuung eingestellt und die Betroffenen ohne adäquate Unterbringung und Unterstützung wären. C.2 Ausbau und Vernetzung der Energieberatung für einkommensschwache Haushalte Die Koordinierungsstelle für die Energieberatung einkommensschwacher Haushalte und Asylbewerber arbeitet seit Juli 2016. Beauftragt wurde der Mosaik Leipzig e.V., der bereits in der Migrationsberatung tätig ist. Aufgabe der Koordinierungsstelle ist die passgenaue Vermittlung individueller Energieberatung für einkommensschwache Haushalte durch die vorhandenen kostenfreien Angebote der Verbraucherzentrale und der Caritas. Dazu gehört auch die Organisation von Informationsveranstaltungen in Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber, deren dezentrale Unterbringung bevorsteht. Diese Veranstaltungen werden in Kooperation mit den Einrichtungsbetreibern durchgeführt. Bei der Energieberatung von Flüchtlingen werden neben Sprachmittlern auch Muttersprachler eingesetzt, die zu den Grundlagen der Energieberatung unterwiesen wurden. Die Auswertungen der ersten Betriebskostenabrechnungen von Wohnungen, die durch Flüchtlinge bewohnt werden, belegen, dass hohes Potential bei der Einsparung von Heizenergie und der Verminderung des Wasserverbrauchs besteht. Aufgrund der hohen Anzahl an Personen, die derzeit von einer Gemeinschaftsunterkunft in dezentrale Unterbringung wechseln, ist diese Weiterführung dieser Tätigkeit dringend geboten. C.3 Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe Mit dem Modellprojekt "Quartiersbezogene Unterstützung von Asylsuchenden und Anwohnern im Stadtteil - Stadtteilkoordinatoren Asyl in Leipzig Grünau und Leipzig-Paunsdorf" sollen in den beiden Stadtteilen Beratungs- und Vernetzungs- sowie Koordinierungsangebote für Bewohner mit und ohne Migrationshintergrund geschaffen werden. Folgende Hauptzielgruppen sollen erreicht werden: - Asylbewerber und Geduldete, die in eigenen Wohnungen oder Gewährleistungswohnungen im Stadtbezirk wohnen, - Anerkannte Flüchtlinge im Stadtgebiet, die bei Einzelthemen Hinweise auf die bestehenden Beratungsstrukturen im Stadtgebiet benötigen; - Nachbarn, Anwohner und Anlieger des Stadtteils, die Fragen oder Anliegen hinsichtlich neuer Mitbürger im Stadtgebiet haben; - bestehende Beratungsstellen und –strukturen, die bei Personen mit Migrationshintergrund Hilfen zu möglichen anderen Ansprechstellen und –partnern haben. Im Sinne der Verbesserung der Integration soll in den Stadtteilen ein niedrigschwelliger Zugang ins Beratungs- und Hilfesystem erreicht oder ein Begegnungsangebot geschaffen werden. Die Aufgabe der Stadtteilkoordinatoren Asyl leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration von Migranten und zu einem gelingendem Miteinander aller Stadtteilbewohner. Dieses Modellprojekt stadtteilorientierter Migrantenhilfe konnte erst im August 2016 starten und befindet sich somit noch in der Aufbauphase. Diese Aufgabe muss verlässlich aufgebaut und in 2017 weitergeführt werden. Die Aufwendungen dafür sind daher unaufschiebbar. D Wohnungspolitische Instrumente weiterentwickeln Für den Handlungsschwerpunkt D "Wohnungspolitische Instrumente weiterentwickeln" ist ebenfalls eine vorzeitige Freigabe eines Anteils der eingestellten Haushaltemittel erforderlich, damit u.a. die Akteursund Expertenbeteiligung fortgeführt sowie das Wohnbauflächenkonzept im ersten Halbjahr 2017 beauftragt werden kann. Hierbei liefert das Wohnbauflächenkonzept wesentliche Grundlagen, um eine angesichts des anhaltenden Bevölkerungswachstums erforderliche Wohnungsbestandserweiterung im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung und im Sinne des Erhalts und der Schaffung einer stabilen sozialen Mischung in allen Stadtgebieten zu verfolgen. Da von dieser Grundlage die Umsetzung anderer Instrumente abhängt, welche u.a. zur Umsetzung der ab 2017 und nur befristet zur Verfügung stehenden Fördermittel des Freistaates Sachsen zur sozialen Wohnungsbauförderung erforderlich sind, ist die Erstellung des Konzepts unaufschiebbar. Da eine Umsetzung aller Wohnungspolitischen Instrumente - und insbesondere der Einsatz der Wohnungsbauförderung - nur in Zusammenarbeit bzw. durch die Wohnungsmarktakteure selbst erfolgen kann, ist die Fortsetzung des Beteiligungsprozesses unabdingbar. Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt 250000 PSP: 1.100.52.2.0.01 Innenauftrag: 106452200001 Sachkonto: 42711200 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 01.012017 31.12.17 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: