Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1226525.pdf
Größe
111 kB
Erstellt
23.11.16, 12:00
Aktualisiert
11.04.17, 12:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-03400-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
FA Stadtentwicklung und Bau
Zuständigkeit
Vorberatung
SBB Mitte
26.01.2017
Anhörung
Ratsversammlung
01.02.2017
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung: Das Kolonnadenviertel wird
Modellprojekt "Aktive Mobilität / Nahmobilität"!
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
X Zustimmung zu 1. a), 1. c) und 2.
Zustimmung mit Ergänzung
X Alternativvorschlag zu 1. b) und 3.
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Ablehnung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept „Aktive Mobilität/Nahmobilität“ für das
Kolonnadenviertel und sein unmittelbares Umfeld (Plangebiet: Quartier innerhalb der FriedrichEbert-Straße, Käthe-Kollwitz-Straße, des Dittrich- und des Martin-Luther-Rings sowie der KarlTauchnitz-Straße) mit folgender Zielsetzung zu erarbeiten:
a) Die künftige Verkehrsinfrastruktur soll für das Zufußgehen und das Radfahren komfortable
Bedingungen bieten. Im Quartier ist die Aktive Mobilität und Nahmobilität zur Basismobilität
aufzuwerten.
b) Dorotheenplatz und Nikischplatz sind zu Freiräumen mit hoher Aufenthaltsqualität aufzuwerten.
Dazu wird geprüft, die Durchfahrt am Dorotheenplatz aus und in Richtung Reichelstraße zu
verhindern, um einen echten Platz zu schaffen.
c) Der Straßenraum vor dem Eingangsbereich des Schauspiel Leipzig wird im Sinne einer
Platzsituation geplant und umgesetzt.
2. Im Rahmen des Modellprojektes ist eine Bürgerbeteiligung noch 2017 durchzuführen.
3. Die Planung, Bürgerbeteiligung und Umsetzung stehen unter dem Vorbehalt, dass zusätzliche
Mittel, z. B. aus einem geeigneten EU-Projekt, genutzt werden können.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Zu 1:
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am 25.02.2015 die Umsetzung der Planungsgrundsätze
zum Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum (Beschluss-Nr. DS-00523/14-DS-008) STEP- beschlossen. Neben der Sicherung gleichwertiger Mobilitätschancen für alle wird als ein
wesentlicher Planungsgrundsatz die Förderung der stadt- und umweltverträglichen Organisation des
Verkehrs herausgestellt.
Der Vorschlag, ein Konzept der nachhaltigen Stadt- und Quartiersentwicklung für das Kolonnadenviertel und sein Umfeld als Modellprojekt zu erstellen, orientiert sich langfristig an den Zielen einer
nachhaltigen Verkehrsentwicklungsplanung und damit an den Zielen verkehrssparsamer Stadtstrukturen bzw. einer stadtverträglichen Mobilität. Ziele und Leitlinien dieser Entwicklung sowie die
für deren Umsetzung erforderlichen Konzepte sind in den Handlungsfeldern für eine stadtverträgliche Mobilität im STEP zusammengefasst. Aufgezeigte Planungsansätze und künftige Qualitätsanforderungen zur Schaffung einer Stadt der kurzen Wege bzw. attraktiver Nahbereiche werden
durch den eingereichten Beschlussvorschlag aufgegriffen und durch konkrete Maßnahmenvorschläge unterlegt.
Die vorgegebene Zielsetzung des Konzeptes kann langfristig nur erreicht werden, wenn sie auf einer
umfassenden Analyse von Mobilität und Verkehr im Gebiet aufbaut und deren Entwicklung
ganzheitlich betrachtet. Als Teil der Stadtentwicklung ist das verkehrsplanerische Konzept eng
verknüpft mit dem integrierten Stadtentwicklungskonzept. Dabei ist von der spezifischen Struktur des
Gebietes sowie künftiger städtebaulicher Entwicklungen auszugehen und die Komplexität der
unterschiedlichen Nutzungsansprüche im Quartier zu beachten.
Grundlage des Konzeptes sollte eine Analyse der Verkehrsinfrastruktur auf Quartiersebene bilden.
Als Träger der aktiven Mobilität bzw. Nahmobilität ist dabei vorrangig der nichtmotorisierte Verkehr
(Fuß- und Radverkehr) neben dem öffentlichen Verkehr zu untersuchen und die für das Quartier
bestimmenden Ziele der Nahmobilität herauszuarbeiten. Neben einer Analyse der Flächennutzung,
der Bewertung der vorhandenen Verkehrsanlagen und der Straßenraum- bzw. Wegequalität sollten
Aussagen zum Verkehrsaufkommen bzw. zur Belegung der Verkehrsanlagen sowie zu Konflikten
zwischen und Beeinträchtigungen durch die verschiedenen Verkehrsarten getroffen werden.
Diesbezüglich kann bereits auf entsprechende Grundlagen zurückgegriffen werden. So u. a. auf die
angesprochenen, aktuell erhobenen Zähldaten am Dorotheenplatz sowie im Bereich Otto-SchillStraße/Dittrichring. Darüber hinaus sind Fragen der Zu- und Abgänge bzw. Vernetzung zu den
Haltestellen des öffentlichen Verkehrs und der Verknüpfung mit quartiersübergreifenden Wegenetzen zu untersuchen.
Die bereits vorliegenden Untersuchungen von Straßenräumen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität
und städtebaulichen Aufwertung von Abschnitten des Straßennetzes sind in die Konzeptbearbeitung
einzubeziehen. Dazu gehört die „Variantenuntersuchung zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in
der Gottschedstraße“, die den Vorschlag Nr. 122 „Flanierstunden – Sperrung der Gottschedstraße
während der Nacht- & Sonntags-Stunden“ aus dem Bürgerwettbewerb Ideen für den Stadt-verkehr
aufgreift. Die Umgestaltung des nordöstlichen Abschnitts der Bosestraße wird derzeit bereits
umgesetzt, wobei die Fläche vor dem Eingangsbereich des Schauspielhauses zurückgestellt wurde.
Dem Beschlussvorschlag entsprechend soll für diesen Bereich unter Einbeziehung des
Schauspielhauses ein Gestaltungskonzept bis Ende des Jahres erstellt und zu einem späteren
Zeitpunkt umgesetzt werden.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Bestandsanalyse werden in einem zweiten Schritt Maßnahmen
konzipiert und hinsichtlich ihres Beitrags zur Stärkung der aktiven Mobilität im Quartier bewertet.
Mögliche Alternativen sollten herausgearbeitet und entsprechende Prioritäten für deren Umsetzung
festgelegt werden. Dies vor allem auch vor dem Hintergrund, wirksame, einfache und kostengün
stige Maßnahmen zu erarbeiten, um kurzfristig umsetzbare Lösungen, die auch auf andere Gebiete
(im Sinne des Pilotprojektes) übertragbar sind, aufzuzeigen. Dabei sollte die Erreichbarkeit des
Gebietes für den Liefer- und Gewerbeverkehr, dessen quartiersverträgliche Abwicklung sowie ein
den Bedürfnissen der Bewohner angepasstes zukunftsfähiges Parkraummanagement Bestandteil
der Überlegungen sein. Das Kolonnadenviertel ist bereits als Bewohnerparkzone A ausgewiesen. Im
Zuge der Bearbeitung des Konzeptes sind die bestehenden Anordnungen der aktuell gültigen
Fassung der StVO anzupassen und der dringend erforderliche Sanierungsbedarf auszuweisen.
Um- und Neugestaltungen der Plätze mit Änderungen der Verkehrsorganisation sollten neben der
Verbesserung der Aufenthaltsqualität immer auch darauf ausgerichtet sein, den quartiersbezogenen
Verkehr auf direktem Wege zu führen, um unnötige Wege und Parksuchverkehr zu vermeiden bzw.
zumindest einzuschränken.
Die angewendete Analysemethodik sowie die empfohlenen Lösungen inkl. deren Bewertung und
Prioritätenreihung sind so aufzubereiten, dass sie unabhängig von der Struktur weiterer Unter
suchungsgebiete für deren Konzepterstellung einer nachhaltigen Mobilität nutzbar sind.
Zu 2:
Trotz angestrebter frühzeitiger Bürgerbeteiligung mit den einzelnen Bearbeitungsschritten angepass
ten Beteiligungsinstrumenten wird eine Bürgerbeteiligung im Rahmen des Modellprojektes aufgrund
des derzeitigen Arbeitsstandes nicht vor Ende 2017 gesehen.
Aufgrund der Kleinteiligkeit der Maßnahmen im Viertel erscheint die Beteiligung der Bürger, z. B. in
Form von Workshops, sehr hilfreich, sollte aber auf Grundlage einer abgestimmten Bestandsana
lyse und darauf aufbauender Maßnahmenempfehlungen erfolgen. Die erforderliche Finanzierung
des Projektes vorausgesetzt sind erste Ergebnisse der Analyse nicht vor Ende des III. Quartals 2017
zu erwarten.
In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Mittel können ggf. detaillierte Erhebungen bzw.
qualitative Befragungen der Bürger zum Einsatz kommen, die allerdings aufwendig und damit auch
mit höheren Kosten verbunden sind.
Zu 3:
Die für die Planung, Bürgerbeteiligung und Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Modell
projektes „Aktive Mobilität/Nahmobilität Kolonnadenviertel“ erforderlichen finanziellen Mittel stehen
derzeit nicht zur Verfügung. Angestrebt wird durch die Teilnahme an einem geeigneten EU-Projekt
eine Förderung für diese Leistungen der Bürgerbeteiligung zu erlangen.