Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1230086.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
01.12.16, 12:00
Aktualisiert
07.02.17, 14:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-03499-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Verkehrsberuhigung in der Otto-Schmiedt-Straße
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
x Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die Otto-Schmiedt-Straße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zonenregelung. Aufgrund der örtlichen
Bedingungen (Fahrbahnbreiten, beidseitiges Parken, Rechts-vor-Links-Regelung, Nutzung der
Straße durch den Quartiersbus) ist im gesamten Wohngebiet nicht davon auszugehen, dass
unangemessene Geschwindigkeiten gefahren werden.
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Auch wenn die Straße im Straßenhauptnetz als Anliegerstraße eingestuft ist, dürfen grundsätzlich
alle Fahrzeuge die Straße entsprechend der gewidmeten Nutzungsart und der angeordneten
Beschränkungen (Tonnagebegrenzung 3,5 t, Lieferverkehr frei, LVB-Linienverkehr frei) nutzen.
Die Verkehrsführung während der Bauzeit der Georg-Schwarz-Straße erfolgt auf Basis einer
Umleitungskonzeption. Für den Durchgangsverkehr wird es je nach Bauphase variierende
Umleitungsführungen mit Verteilung auf mehrere Trassen geben: stadtwärtig über Franz-FlemmingStraße/Rückmarsdorfer Straße, landwärtig in nördliche Richtung über Rathenaustraße/Philipp-ReisStraße, in westliche Richtung über Friesenstraße/Erich-Köhn-Straße/Merseburger Straße.
Ein möglicher Einbau von Fahrbahnunebenheiten als Maßnahme der Verkehrsberuhigung stellt eine
Behinderung für Rettungsfahrzeuge dar. Auch Radfahrer sind gefährdet, da sie im Dunklen durch zu
spätes bzw. Nichterkennen stürzen können. Außerdem kann durch die Fahrbahnunebenheiten
verursachtes Bremsen und wieder Beschleunigen sowie das Überfahren zu Erhöhungen des
Lärmpegels führen, was nach Realisierung oft zu Beschwerden der betroffenen Anlieger führt. Der
Einbau von Schwellen wird aus den genannten Gründen in der Stadt Leipzig nicht praktiziert. Diese
Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde.
Anlagen:
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