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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1230086.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
01.12.16, 12:00
Aktualisiert
07.02.17, 14:41

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-03499-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Verkehrsberuhigung in der Otto-Schmiedt-Straße Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. x Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die Otto-Schmiedt-Straße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zonenregelung. Aufgrund der örtlichen Bedingungen (Fahrbahnbreiten, beidseitiges Parken, Rechts-vor-Links-Regelung, Nutzung der Straße durch den Quartiersbus) ist im gesamten Wohngebiet nicht davon auszugehen, dass unangemessene Geschwindigkeiten gefahren werden. Seite 1/3 Auch wenn die Straße im Straßenhauptnetz als Anliegerstraße eingestuft ist, dürfen grundsätzlich alle Fahrzeuge die Straße entsprechend der gewidmeten Nutzungsart und der angeordneten Beschränkungen (Tonnagebegrenzung 3,5 t, Lieferverkehr frei, LVB-Linienverkehr frei) nutzen. Die Verkehrsführung während der Bauzeit der Georg-Schwarz-Straße erfolgt auf Basis einer Umleitungskonzeption. Für den Durchgangsverkehr wird es je nach Bauphase variierende Umleitungsführungen mit Verteilung auf mehrere Trassen geben: stadtwärtig über Franz-FlemmingStraße/Rückmarsdorfer Straße, landwärtig in nördliche Richtung über Rathenaustraße/Philipp-ReisStraße, in westliche Richtung über Friesenstraße/Erich-Köhn-Straße/Merseburger Straße. Ein möglicher Einbau von Fahrbahnunebenheiten als Maßnahme der Verkehrsberuhigung stellt eine Behinderung für Rettungsfahrzeuge dar. Auch Radfahrer sind gefährdet, da sie im Dunklen durch zu spätes bzw. Nichterkennen stürzen können. Außerdem kann durch die Fahrbahnunebenheiten verursachtes Bremsen und wieder Beschleunigen sowie das Überfahren zu Erhöhungen des Lärmpegels führen, was nach Realisierung oft zu Beschwerden der betroffenen Anlieger führt. Der Einbau von Schwellen wird aus den genannten Gründen in der Stadt Leipzig nicht praktiziert. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der jeweiligen Gemeinde. Anlagen: Seite 2/3